Putz- und Stuckarbeiten
Oberkirch Kita Koehler
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt                           941Oberkirch - Kita Koehler Leistungsverzeichnis      Putz- und Stuckarbeiten _______________________________________________________________________________________ Auftraggeber                 FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH          Bauleitung         Björn Böhm                                   Gerhart-Hauptmann-Str. 28                                           FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH                                   69221Dossenheim Bauherr                       Koehler Immobilien Oberkirch GmbH      Ausführungort    Winterbacher Weg 12                                   Hauptstraße 2-4                                                          77704Oberkirch, Baden                                   77704Oberkirch, Baden _______________________________________________________________________________________ Abgabeort                    FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH                                   Gerhart-Hauptmann-Str. 28                                   69221Dossenheim Ansprechpartner           Holger Ducati                                   06221 8750 -132 Abgabedatum                04.08.2025 Ausführungsbeginn        01.12.2025 Ausführungsende           12.12.2025 _______________________________________________________________________________________ Angebotssumme netto                                                                                               EUR ______________ Nachlass _____ %                                                                                                     EUR ______________ Angebotssumme netto abzgl. Nachlass                                                                        EUR ______________ Die Schuldnerschaft für die Umsatzsteuer liegt gemäß§ 13b UStG beim Leistungsempfänger. ________________________________                                                _____________________________ Ort und Datum                                                                              Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Projekt                           941Oberkirch - Kita Koehler
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen AngebotDas nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgefüllte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote können von der Bewertung ausgeschlossen werden.Weiter Angebotsunterlagen sind:Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung,die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen,die allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägigen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich Wärme- und Schallschutz ist besonders zu achten.die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc.,das Gebäudeenergiegesetz (GEG),die Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien,die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen der Berufsgenossenschaften,die Unfallverhütungsvorschriften der GUV,die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverbände,die Auflagen des TÜV.Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben.Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftraggeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung darüber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunternehmer nur solche Handwerker zu berücksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erfüllen.Verstößt der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Vertrag kündigen.Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AN haben keine Gültigkeit.Art und Umfang der LeistungDer AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten.Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausführenden Unternehmern benötigt wird, insbesondere Baukran, Gerüste, Baustellenabsicherung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verfügung.Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.Der AN hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu wählen, dass sie den Anforderungen gerecht werden.Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle.VergabeDie Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwirkung des AG, niemals mündlich oder stillschweigend.Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge:Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden,die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen,alle Zeichnungen und Detailangaben,die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung,die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungsleistungen (Ausführungs- und/oder Fachingenieursplanung) übernimmt,die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).Die unter Ziffer 1.2 aufgeführten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsprotokoll evtl. zusätzlich aufgeführt worden sind.Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung.Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.Vergütung, ZahlungenEs wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen.Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt, gemäß einem noch festzulegenden Zahlungsplan.Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit.Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schließen Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.SicherheitsleistungenAls Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlungen, dieser Abzug kann durch eine Bürgschaft nach Mustervorlage des Auftraggebers abgelöst werden.Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlussabrechnung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen.Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, ablösen.Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leistungsmangel vorhanden ist.Gerichtsstand gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Stoffe und BauteileSämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen.Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.AusführungAllgemeinesEin dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen.Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht.Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen.Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verfügung. Für den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für den Strom.Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen.AusführungsunterlagenDer AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich bekanntzugeben.Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen.Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig.AusführungsfristenRechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.Behinderung und Unterbrechung der AusführungDer AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden.NebenleistungenNebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen.Maßnahmen zum Umweltschutz.Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit.Herstellen von Proben und Musterflächen.Teilkündigungen durch den AG sind zulässig.Haftung der VertragsparteienWird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen.Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen.VertragsstrafeDer Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch für die neuen Termine.Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.AbnahmeVor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen.Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen trägt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung.GewährleistungDie Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre.Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern.AbrechnungDie Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.StundenlohnarbeitStundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ALLGEMEINESFür die zur Ausführung kommenden Arbeiten gelten die DIN-Normen sowie die jeweilige Landesbauordnung und alle darüber hinaus gültigen Bestimmungen, Vorschriften.Werden Einwendungen bezüglich der Ausführungsart erhoben, so sind diese vor Beginn der Arbeiten schriftlich der Bauführung mitzuteilen.Der AN ist für die Einhaltung aller polizeilichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften allein verantwortlich. Für alle durch sein Verschulden entstehenden Schäden haftet er den Geschädigten in vollem Umfang. Der AN übernimmt ausdrücklich die Fachbauleitung für sein Gewerk.Der AN hat sich von der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen von Vorunternehmern zu überzeugen. Mängel an der Leistung des AN die nachträglich auf mangelhafte Vorleistungen zurückgeführt werden, berechtigen nicht zu Nachforderungen, um den vertragsgemäßen Zustand seiner Leistung herzustellen.Gerüste sind auch anderen Handwerkern zur Verfügung zu stellen. Der Abbau oder das Umsetzen erfolgt nur mit Genehmigung der Bauleitung.Nacharbeiten, die sich aus der Ungenauigkeit bei der Ausführung ergeben, gehen zu Lasten des AN.Mehrforderungen infolge Unkenntnis der Unterkonstruktion auf der Baustelle werden grundsätzlich nicht anerkannt. Der Bieter ist daher verpflichtet, die Unterkonstruktion anhand der Zeichnungen und auf der Baustelle vor Angebotsabgabe zu überprüfen. Etwaige Mängel sind der Bauleitung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen bzw. bei Unterbrechungen und Vorwegleistungen sind nach Aufforderung durchzuführen und berechtigen zu keinen NachforderungenVor Auftragserteilung sind Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtliche Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien dem Auftraggeber vorzulegen. Gegebenenfalls hat die Bemusterung in Form einer Probehängung nach Anforderung durch die Objektüberwachung kostenlos zu erfolgen.Die angebotenen Fabrikate sind in jedem Fall zu nennen.STOFFE UND BAUTEILEAlle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den jeweiligen DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen, insbesondere Zuschlagstoffe, Zusatzstoffe und Anmachwasser.Alle verwendeten Stahl- und Eisenteile (z. B. Schrauben, Nägel, Klammern und andere Befestigungsmittel) sind als verzinkte, oder nichtrostende Teile einzubauen.2.3                   Drahtgeflechte, Rippenstreckmetall, Baustahlmatten u. ä. müssen frei von losem Rost sein und dürfen auf dem Putz keinen schädigenden oder verfärbenden Einfluss haben. Textile Gewebe müssen alkalibeständig sein.Schienen und Profile wie Eckschutzschienen, Abschlussschienen, Dehnungsprofile, Randwinkel und Einlassprofile aus Metall müssen entsprechend dem Verwendungszweck verzinkt oder korrosionsresistent sein.AUSFÜHRUNGVor Ausführungsbeginn findet eine gemeinsame Baustellenbegehung mit dem verantwortlichen Bauleiter statt, bei der die auszuführenden Leistungen des AN noch einmal geprüft werden.Zur Herstellung des Außenputzes sind grundsätzlich Gerüste, welche der Gewebeordnung entsprechen, zu verwenden. Die Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaften sind bindend einzuhalten.Bauwerksfugen in der Rohbaukonstruktion sind im gleichen Verlauf konsequent hindurchzuführen und auszubilden. Soweit erforderlich, müssen Dehnungsfugen angeordnet werden.Die Lage von Steckdosen, Kabelauslässen u. ä. sind beim Elektriker zu erfragen bzw. abzustimmen. Vorhandene Einbauteile sind zu sichern und vor Verschmutzung zu bewahren.Das Anbringen des Außenputzes hat bei bedeckter Witterung zu erfolgen. Jede angebrachte Putzlage ist vor Witterungsunbilden, wie Frost, Schlagregen, direkte Sonnenbestrahlung etc. kostenlos zu schützen. Vor dem Auftragen der obersten Sichtputzlage sind auf Wunsch einige Putzmuster kostenlos anzubringen und nach Beurteilung und Festlegung kostenlos wieder zu entfernen. Die oberste Putzlage hat stoßfrei über alle Gerüstlagen auf der gesamten Gebäudefläche zu erfolgen. Arbeitsunterbrechungen dürfen nur an Gebäudeecken erfolgen.Außenputz auf Mauerwerk aller Art, Beton und Putzträger fix und fertig angebracht, einschl. der Untergrundvorbehandlung.Bei allen Edel- und Sonderputzen sind die Werksvorschriften der Hersteller genauestens zu beachten.Die Prüfung des Untergrundes auf Eignung der geforderten Putzart nimmt der Auftragnehmer eigenverantwortlich vor. Eventuelle Bedenken gegen die Ausführungsart müssen vor der Leistungsausführung schriftlich der Bauleitung mitgeteilt werden.Das Mischungsverhältnis der Putze entspricht der einschlägigen DIN-Vorschriften.Der Außenputz wird als Edelputz ausgeführt. Vor Aufbringen des Oberputzes muss der Untergrund einwandfrei gerissen sein; so dass später keinerlei Nachreißen zusammen mit dem Oberputz möglich ist.Alle fertigen Oberflächen anderer Gewerke müssen bis zur Abnahme dauerhaft und gut gegen Verschmutzungen geschützt werden (z. B. durch Abkleben bzw. Absichern mit geeigneten Folien/Klebebändern). Beschädigungen, die aus Nichtbeachten dieser Vorgaben entstehen, werden dem Unternehmer angelastet.Gerüste sind auch anderen Handwerkern zur Verfügung zu stellen. Der Abbau oder das Umsetzen erfolgt nur mit Genehmigung der Bauleitung.Ein evtl. bauseits gestelltes Fassadengerüst ist nach Beendigung der Gipserarbeiten wieder in dem übertragenen Zustand zu übergeben.NEBENLEITSUNGENErgänzend zur DIN 18350 und den vorstehenden Vertragsbedingungen sind auch folgende Leistungen Nebenleistungen: 4.1  Die Untersuchung des Untergrundes im Zuge der Prüfung und Hinweispflicht des AN und die fachgerechte Vorbehandlung der Untergründe. 4.2  Das Sauberhalten der Baustelle von Mörtelreste durch Reinigen der Putzmaschine, Entsorgung von Verpackungsmaterial und sonstiger Materialreste. Wird der Bauschutt nicht selbstständig beseitigt, geschieht dies auf Veranlassung der Bauleitung zu Lasten des Arbeitnehmers. 4.3  Das sorgfältige Verhängen von Fenstern und das Verwahren anderer Bauteile, wie Türen, Treppen, Schmiedearbeiten, Heizkörper, Steinarbeiten etc., samt dem nachträglichen sach- und fachgerechten Reinigen. Besondere Sorgfalt ist auf den Schutz sämtlicher Beschläge, Fenster- und Türrahmen aus Aluminium sowie Naturholzteilen aufzuwenden. Glasscheiben, welche durch mangelnde Sorgfalt Schaden erleiden, werden auf Kosten des Unternehmers ausgewechselt. Die gleiche Regelung bezieht sich auch auf Aluminium etc. 4.4  Sämtliche Gerüststellungen innen, auch Gerüste mit Arbeitsbühnen über 2,00 m und Gerüststellungen im Treppenhaus. 4.5  Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit: 4.6  Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen 4.7  Herstellen von Proben, Musterflächen 4.8        Das dauerelastische Abfugen aller in den Außenputz einbindenden Bauteile, z. B. Fallrohrhalter, Geländerstäbe, Anschlüssen an gedämmten Fensterleibungen, Untersichten von Fertigteilbalkonen usw. PREISBILDUNG5.1  Maßgebend für die Preisbildung sind Vertragsbedingungen, das Leistungsverzeichnis und die Zeichnungen. Der Bieter hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen, also sämtliche Montagearbeiten, Befestigungsmittel usw. 5.2  Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen bzw. bei Unterbrechungen und Vorwegleistungen sind nach Aufforderung durchzuführen und berechtigen zu keinen Nachforderungen. 5.4  Die angebotenen Fabrikate sind in jedem Fall zu nennen. ___________________________________________ Zur Kenntnis genommen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Unterlagen Beigefügte Unterlagen Der Ausschreibung sind folgende Werkpläne beigefügt. WP-03j-Erdgeschoss WP-04j-Obergeschoss WP-07c-Schnitt_A+B WP-08c-Schnitt_C+D+E WP-09b-Ansicht_Nord+Ost WP-10b-Ansicht_Süd+West DP-06-01va1-Abgehängte-Decken_EG DP-06-02va1-Abgehängte-Decken_OG
Unterlagen
01 Innenputz
01
Innenputz
01.0010 Gipswandputz, Q2 geglättet Innenwandputz als Gipsmaschinenputz inkl. der erforderlichen Haftbrücke und Aufbrennsperre fluchtgerecht herstellen. Mörtelgruppe: B1 nach EN 13279-1 (MG P IVa), Dicke: i. M. 10 mm, Putzgrund Kalksandsteinmauerwerk/Beton/Styrodur, Putzhöhe: bis 4,00 m, Qualitätsstufe: Q2 geglättet Erzeugnis: z. B. Maxit IP22 o. glw. Angeboten: Einschließlich dem Schließen der Sanitärschlitze, Elektroschlitze sowie aller sonstigen Aussparungen und Beschädigungen etc., erf. Kellenschnitte im Stoßbereich von verschiedenen Bauteilen.
01.0010
Gipswandputz, Q2 geglättet
G
1.303,48
m2
01.0020 Gips-Dünnlagenputz, Q2 geglättet Gips-Dünnlagenputz in C6, 50/2 nach DIN EN 13279-1, P IV nach DIN V 18550 inkl. Untergrundvorbereitung auf Wandflächen in ca. 5 mm Putzdicke auftragen und eben verziehen; Oberfläche für nachfolgende Beschichtung abglätten. Vorhandener Putzgrund: Kalksandsteinmauerwerk/Beton Geschosshöhe bis: 3,05 m Oberflächenqualität: Q2 geglättet nach DIN V 18550 sowie Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich".
01.0020
Gips-Dünnlagenputz, Q2 geglättet
A
1.303,48
m2
01.0030 Gipswandputz, Q2 geglättet - Laibungen bis 15 cm Innenwandputz als Gipsmaschinenputz, wie Pos-Nr. 02.0010, jedoch an Laibungen. Breite bis 15 cm.
01.0030
Gipswandputz, Q2 geglättet - Laibungen bis 15 cm
G
163,10
m
01.0040 Laibungen, GK bis 15 cm Laibungen mit GK verkleiden. Einschließlich Eckschiene zum Anschluss an die Putzflächen und Trennband für den Anschluss an die Einbauteile (Fenster usw.). Oberflächenqualität: Q2 geglättet nach DIN V 18550 sowie Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich". Breite bis 15 cm.
01.0040
Laibungen, GK bis 15 cm
A
163,10
m
01.0050 Gipswandputz, Q2 geglättet - Laibungen 15 < b <= 25 cm Innenwandputz als Gipsmaschinenputz, wie Pos-Nr. 02.0010, jedoch an Laibungen. Breite über 15 bis 25 cm.
01.0050
Gipswandputz, Q2 geglättet - Laibungen 15 < b <= 25 cm
G
29,60
m
01.0060 Laibungen, GK 15 < b <= 25 cm Laibungen wie Pos-Nr. 01.0040, jedoch Breite über 15 bis 25 cm.
01.0060
Laibungen, GK 15 < b <= 25 cm
A
29,60
m
01.0070 Gipswandputz - Laibungen 1cm Mehrstärke Mehrpreis pro 1 cm Mehrstärke Gipswandputz an Laibungen, z. B. Aufzugschacht
01.0070
Gipswandputz - Laibungen 1cm Mehrstärke
E
1,00
m
01.0080 Gipswandputz, Q2 geglättet - Stützen <= 20 cm Innenwandputz als Gipsmaschinenputz, wie Pos-Nr. 02.0010, jedoch an Stützen. Breite bis 20 cm.
01.0080
Gipswandputz, Q2 geglättet - Stützen <= 20 cm
G
43,40
m
01.0090 Dünnlagenputz, Stützen <= 20 cm Innenwandputz als Dünnlagenputz, wie Pos-Nr. 01.0020, jedoch an Stützen. Breite bis 20 cm.
01.0090
Dünnlagenputz, Stützen <= 20 cm
A
43,40
m
01.0100 Gipswandputz, Q2 geglättet - Stützen 20 < b <= 30 cm Innenwandputz als Gipsmaschinenputz, wie Pos-Nr. 02.0010, jedoch an Stützen. Breite über 20 bis 30 cm.
01.0100
Gipswandputz, Q2 geglättet - Stützen 20 < b <= 30 cm
G
35,80
m
01.0110 Dünnlagenputz, Stützen 20 < b <= 30 cm Innenwandputz als Dünnlagenputz, wie Pos-Nr. 01.0020, jedoch an Stützen. Breite über 20 bis 30 cm.
01.0110
Dünnlagenputz, Stützen 20 < b <= 30 cm
A
35,80
m
01.0120 Kalkzementunterputz, Q3 abgezogen Innenwandputz als Kalkzementmaschinenputz inkl. der erforderlichen Haftbrücke und Aufbrennsperre fluchtgerecht herstellen. Mörtelgruppe: CS II nach EN 998-1 (MG P II), Dicke: i. M. 15 mm, Putzgrund Kalksandsteinmauerwerk/Beton/Styrodur, Putzhöhe: bis 4,00 m, Qualitätsstufe: Q3, abgezogen, Erzeugnis: z. B. Maxit IP18 o. glw. Angeboten: Als Unterputz für zu verfliesende Wandflächen an Massivwänden. Inkl. Anbringen von verzinkten Abziehleisten im Abstand von ca. 80 cm.
01.0120
Kalkzementunterputz, Q3 abgezogen
117,22
m2
01.0130 Kalkzementunterputz, Q3 abgezogen - Laibungen bis 20 cm Innenwandputz als Kalkzementmaschinenputz, wie Pos-Nr. 02.0120, jedoch an Laibungen. Breite bis 20 cm.
01.0130
Kalkzementunterputz, Q3 abgezogen - Laibungen bis 20 cm
29,15
m
01.0140 Kalkzementunterputz - Laibungen 1cm Mehrstärke Mehrpreis pro 1 cm Mehrstärke Kalkzementunterputz an Laibungen.
01.0140
Kalkzementunterputz - Laibungen 1cm Mehrstärke
E
1,00
m
01.0150 Kalkzementunterputz Q3, abgezogen auf Q2 glätten Kalkzementunterputz mit Qualiät Q3 (Q3 - abgezogen) mit Putzglätte/Spachtelmasse auf Qualität Q2 (Q2 - geglättet) spachteln. Ort: Küche, Bäder Teilflächen mit verschiedenen Höhen.
01.0150
Kalkzementunterputz Q3, abgezogen auf Q2 glätten
117,22
m2
01.0160 Kalkzementunterputz, Laibungen glätten Leistung wie zuvor beschrieben. Ausführung jedoch an Laibungen.
01.0160
Kalkzementunterputz, Laibungen glätten
29,15
m
01.0170 Armierungsgewebe Armierungsgewebe aus hochreißfestem, alkalibeständigem Armierungsgewebe über Rohbau-Materialwechsel im Putzgrund, labilen Putzgrund u.ä. in obere Putzhälfte faltenfrei einbetten. Die Überlappung von Putzbewehrungen muss mindestens 100 mm betragen, auf benachbarte Bauteile 200 mm. Produkt: Maxit Armierungsgewebe MW 8 x 8 mm
01.0170
Armierungsgewebe
5,59
m2
01.0180 Eckschutzschiene Eckschutzschiene bzw. Abschlußschiene aus verzinktem Drahtgeflecht (Drahtrichtwinkel), Erzeugnis: z. B. Protektor o. glw.
01.0180
Eckschutzschiene
262,87
m
01.0190 Zulage Eckschutzschiene für runden Kopf Zulage zur Position Eckschutzschiene für die Ausführung mit rundem Kopf.
01.0190
Zulage Eckschutzschiene für runden Kopf
262,87
m
01.0200 Putzabschlussprofil Putzabschlussprofil für den Innenputz liefern und mit Gips/Ansetzmörtel fluchtgerecht nach Plan oder Angaben der Bauleitung anbringen. Z. B. an Übergängen Putz zu Ständer-/Gipsdielenwand, Dehnfugen usw. Fabrikat: Fa. Protektor o.glw.
01.0200
Putzabschlussprofil
70,16
m
01.0210 Fenster- u. Türanschlussprofil Putzanschluss im Innenraum bei Massivmauerwerk, gemäß EnEV, DIN 4108, DIN 18355 und RAL-Leitfaden zur Fenstermontage zum Herstellen eines dauerhaft luftdichten und innen, gegenüber außen, dampfdiffusionsdichteren Anschlusses zur Trennung von Raum- zum Außenklima. Im Tür- und Fensterbereich und dergleichen selbstklebendes Dichtprofil aus Kunststoff mit an der Witterungsseite angeformter, elastischer Dichtlippe aus TPE und flexiblem oder segmentiertem Abziehstreifen mit Klebeband für Abdeckfolien, liefern und fluchtrecht zum Rahmenprofil einbauen. Dabei sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers verbindlich einzuhalten. Sd -Wert > 100 m. Schaumklebeband Dicke : 3 mm Breite : 10 mm Artikel : 3ks T-FAL-Dichtprofil Innen 3765 oder 3762 mit rotem Schaumklebeband oder gleicher Art. Angeboten:
01.0210
Fenster- u. Türanschlussprofil
200,23
m
01.0220 Einputzen von Schlitzen in Betondecken Flächenbündiges Einputzen von Deckenschlitzen und Fugen an Betonfertigteilplattendecken in zwei Arbeitsgänge.
01.0220
Einputzen von Schlitzen in Betondecken
E
1,00
m
01.0230 Einputzen von Eckzargen 1,01 x 2,00 m Einputzen von Leibungen und Rahmen von Stahltüreckzargen in der Tiefgarage, Putzgrund Mauerwerk/Beton mit Kalkzementputz, Oberfläche streichfähig. Offnungsmaß 0,77-1,01 x 2,00 m.
01.0230
Einputzen von Eckzargen 1,01 x 2,00 m
E
1,00
St
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Bei der Vergütung von Leistungen nach Stundenlohnsätzen werden Stunden für Aufsichtspersonal nicht vergütet. Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt werden, wenn die Abrechnung der dafür erbrachten Leistung mit der Bauleitung vor der Ausführung vereinbart war. Stundenlohnsätze einschließlich aller Zuschlagssätze; Fahrgelder werden nicht vergütet.
Hinweis
02.0010 Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Facharbeiter:
02.0010
Facharbeiter
E
1,00
h
02.0020 Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Helfer:
02.0020
Helfer
E
1,00
h
02.0030 Auszubildender Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Auszubildender:
02.0030
Auszubildender
E
1,00
h

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