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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt 941Oberkirch - Kita Koehler
Leistungsverzeichnis Maler- , Lackier- und Tapezierarbeiten
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Auftraggeber FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH Bauleitung Björn Böhm
Gerhart-Hauptmann-Str. 28 FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH
69221Dossenheim
Bauherr Koehler Immobilien Oberkirch GmbH Ausführungort Winterbacher Weg 12
Hauptstraße 2-4 77704Oberkirch, Baden
77704Oberkirch, Baden
_______________________________________________________________________________________
Abgabeort FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221Dossenheim
Ansprechpartner Holger Ducati
+49 6221 8750-132
Abgabedatum 10.10.2025
Ausführungsbeginn 13.04.2026
Ausführungsende 30.06.2026
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Angebotssumme netto EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________
Angebotssumme netto abzgl. Nachlass EUR ______________
Die Schuldnerschaft für die Umsatzsteuer liegt gemäß§ 13b UStG beim Leistungsempfänger.
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Projekt 941Oberkirch - Kita Koehler
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
AngebotDas nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgefüllte Unterlagen oder von Forderungen des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote können von der Bewertung ausgeschlossen werden.Weiter Angebotsunterlagen sind:Die Landesbauordnung des entsprechenden Bundeslandes, neueste Fassung,die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. Die Baugenehmigung kann nach Terminvereinbarung beim AG eingesehen werden. Sollte der AN auf die Einsichtnahme verzichten, so kann er sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Unkenntnis berufen,die allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägigen DIN-Normen und die VDI- und VDE-Richtlinien. Auf die Vorgaben hinsichtlich Wärme- und Schallschutz ist besonders zu achten.die Vorschriften und Bedingungen der Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc.,das Gebäudeenergiegesetz (GEG),die Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien,die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen der Berufsgenossenschaften,die Unfallverhütungsvorschriften der GUV,die Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Fachverbände,die Auflagen des TÜV.Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht. Das Alternativangebot ist getrennt vom Hauptangebot mit diesem abzugeben.Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er vor Auftragserteilung dem Auftraggeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung darüber vorlegen kann, dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Er verpflichtet sich bei evtl. Vergabe an Subunternehmer nur solche Handwerker zu berücksichtigen, die ebenfalls die vorgenannten Bedingungen erfüllen.Verstößt der AN gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), so kann der AG den Vertrag kündigen.Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des AN haben keine Gültigkeit.Art und Umfang der LeistungDer AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten.Soweit die vom Unternehmer aufgestellte Baustelleneinrichtung auch von anderen bauausführenden Unternehmern benötigt wird, insbesondere Baukran, Gerüste, Baustellenabsicherung etc., stellt der Unternehmer diese zur Verfügung.Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, dass Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.Der AN hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten zu berücksichtigen. Montageteile, Befestigungsmittel, Kleinteile usw. sowie deren Dimensionierung und Anzahl sind so zu wählen, dass sie den Anforderungen gerecht werden.Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich aller Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verwahrungsmaterialien sowie Vorhalten von Werkzeugen und Maschinen, das Abladen, Lagern und Befördern auf der Baustelle und zu der Verwendungsstelle.VergabeDie Vergabe selbst erfolgt durch schriftlichen Auftrag oder schriftlichen Bauvertrag unter Mitwirkung des AG, niemals mündlich oder stillschweigend.Wesentliche Vertragsbestandteile werden in der nachstehenden Reihenfolge:Der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden,die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten Allgemeinen und Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen,alle Zeichnungen und Detailangaben,die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C, jeweils in der neuesten Fassung,die HOAI in ihrer bei Vertragsabschluss geltenden Fassung, wenn und soweit der AN Planungsleistungen (Ausführungs- und/oder Fachingenieursplanung) übernimmt,die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).Die unter Ziffer 1.2 aufgeführten Unterlagen gelten neben denjenigen, die im Verhandlungsprotokoll evtl. zusätzlich aufgeführt worden sind.Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung.Alle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.Vergütung, ZahlungenEs wird ein Pauschalfestpreis vereinbart. Die Vergütung bzw. Bauwerkvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Massenberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen.Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt, gemäß einem noch festzulegenden Zahlungsplan.Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit.Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlussrechnung schließen Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.SicherheitsleistungenAls Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung erfolgt ein 10%er Abzug an den Abschlagszahlungen, dieser Abzug kann durch eine Bürgschaft nach Mustervorlage des Auftraggebers abgelöst werden.Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlussabrechnung einen Einbehalt von 5 % der Bruttovertragssumme vorzunehmen.Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft, inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers, ablösen.Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlusszahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 5.3 ein Leistungsmangel vorhanden ist.Gerichtsstand
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Stoffe und BauteileSämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen.Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.AusführungAllgemeinesEin dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, Deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen.Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht.Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen.Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verfügung. Für den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für den Strom.Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen.AusführungsunterlagenDer AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich bekanntzugeben.Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen.Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig.AusführungsfristenRechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.Behinderung und Unterbrechung der AusführungDer AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden.NebenleistungenNebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen.Maßnahmen zum Umweltschutz.Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit.Herstellen von Proben und Musterflächen.Teilkündigungen durch den AG sind zulässig.Haftung der VertragsparteienWird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen.Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen.VertragsstrafeDer Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch für die neuen Termine.Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.AbnahmeVor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen.Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen trägt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung.GewährleistungDie Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre.Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern.AbrechnungDie Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.StundenlohnarbeitStundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Zusätzliche Techniche Vertragsbedingungen zur DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen Zusätzliche Techniche Vertragsbedingungen zur DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen
Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
1 Die Einheitspreise verstehen sich für Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien, einschl. Transport und Kosten aller Löhne und Geräte.
2 Bei Unklarheiten über Konstruktion eines Bauteiles sind die entsprechenden Detailzeichnungen beim Auftraggeber einzusehen oder anzufordern. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter von der Vollständigkeit des Leistungsverzeichnisses zu überzeugen uns sich über die Lage der Baustelle und die Transportwege an Ort und Stelle zu informieren. Durch die Abgabe des Angebotes erklärt er, dass die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen für ihn keine unklaren Positionen enthalten, bzw. dass solche vor Angebotsabgabe mit der Bauleitung hinreichend geklärt wurden. Nachforderungen bei Einzelpositionen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
3 Alle Werkstoffe eines kompletten Anstrichaufbaus müssen von einem Hersteller stammen, um die Verträglichkeit der Anstrichstoffe untereinander zu gewährleisten. Die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Arbeiten sind mit unverschnittenen, aus Originalgebinden stammenden Werkstoffen und genau nach den Werksvorschriften der Herstellerfirmen auszuführen. Bei Nichtbeachtung der Verarbeitungsvorschriften ist die Bauleitung berechtigt, die Arbeiten sofort einstellen zu lassen.
4 Eine fachmännische Ausführung aller Vor- und Hauptarbeiten, sowie Nachbehandlungen wird verlangt. Die Werksvorschriften bezügl. Vorbehandlungen, Verdünnungsgrade für die einzelnen Arbeitsgänge, Anzahl der Arbeitsgänge, evtl. Mischungsverhältnis usw. sind sorgfältig zu erfüllen. Bauteile in Verbindung mit flexiblen Dichtungsprofilen dürfen nicht mit Nitrolacken oder Lacken, die Nitrozellulosebestandteile enthalten, behandelt werden. Bei deckenden Lackierungen ist zu Erreichung eines guten, flächigen Verlaufs und ausreichender Schichtdicke flüssig zu lackieren, der Gesamtaufbau muß mindestens 1/10 mm (100 µm) Trockenschichtdicke erreichen.
5 Hat der Auftragnehmer gegen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeitsweisen, Farbzusammensetzungen und Fabrikate Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung geltend zu machen. Vor der Verwendung anderer Materialien als den vorgeschriebenen, müssen deren Qualität und Eigenschaften nachgewiesen und die Zustimmung für die Verwendung vom Auftraggeber eingeholt werden. Alle erforderlichen Vorarbeiten, wie Entstauben, Entfetten, Ausbessern kleinerer Untergrundschäden, Abdecken usw. sind sach- und fachgerecht auszuführen. Die dadurch entstehenden Kosten sind Bestandteil der Einheitspreise und werden nicht gesondert aufgeführt und vergütet.
6 Getrennte Vor- und Hauptbehandlungen. Wird die Vorbehandlung von anderen Unternehmern ausgeführt (Glaser, Schreiner, Zimmerer, Schlosser, Heizungsbau usw.), so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diesen Anweisungen zu erteilen, wie die Vorbehandlung vorzunehmen ist. Die Ausführung hat dabei nach den entsprechenden Positionen zu erfolgen. Der Auftragnehmer haftet insofern auch für die Vorleistungen. Arbeitsgänge, die vor dem Einbau von Fenstern, Türen usw. auszuführen sind (vergleiche entsprechende Positionen), müssen im Einvernehmen mit dem Hersteller in dessen Werkstatt durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang dürfen dem Auftraggeber keine besonderen Kosten entstehen. Gegebenenfalls kann zwischen den Unternehmern zur Erzielung einer sinnvollen Abwicklung der getrennten Vor- und Hauptbehandlungen eine interne Absprache getroffen werden. Die Holzfeuchte darf 15 %, bei tropischen Hölzern 12 % nicht übersteigen. Putz- und Betonflächen sind ebenfalls auf ihren Feuchtigkeitsgehalt zu überprüfen. Beton und Putze dürfen keinen Feuchtigkeitsgehalt über 3 Vol. % aufweisen.
7 Das Ansetzen von Farbmustern in entsprechender Anzahl und Größe, sowie nach Bemusterung das Wiederentfernen.
8 Es wird grundsätzlich nach den Plänen des Architekten aufgemessen und abgerechnet. Bei Fenstern und Türen wird das Rohbaumaß als einfache Fläche gerechnet. Holzschalung, Balken usw. werden nach gestrichener Fläche berechnet. Alle Stahlteile werden in ihren Dimensionen als Stück oder lfm angegeben und abgerechnet.
9 Alle Holzteile sind, wenn nicht ausdrücklich in den Positionen erwähnt, vom Schreiner bzw. Zimmerer farblos grundiert. Stahlteile wurden vom Schlosser einmal mit Rostschutzfarbe gestrichen. Der Auftragnehmer hat sich insbesondere mit den Vorlieferanten in der Wahl der Anstrichaufbauten abzustimmen. Beim lasierenden Anstrich behält sich der Architekt die Entscheidung über den Farbton bis zu dem Zeitpunkt vor, nach welchem Muster angesetzt werden.
10 Größere Mengenveränderungen bei einzelnen Positionen in beliebiger Menge bleiben ohne Einfluß auf die Gestaltung der Einheitspreise. Vereinzelte Positionen, die ganz oder teilweise nicht ausgeführt werden, berechtigen nicht zum Anspruch auf irgendwelche Vergütungen. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Anstricharbeiten genau nach dem Zeitplan der Leistungsbeschreibung auszuführen. Abweichungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Auftraggeber hierzu die Genehmigung erteilt hat.
11 Die Baustelle ist ständig in sauberem Zustand zu halten, leere Gebinde, nicht mehr brauchbares Abdeckmaterial usw. ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu legen. Jeder fertiggestellte Raum ist besenrein an den Folgehandwerker zu übergeben. Sollte der Auftragnehmer diesen Aufforderungen nicht nachkommen, werden die Arbeiten von Dritten auf dessen Rechnung ausgeführt.
12 Regiearbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn diese von der Bauleitung angeordnet und genehmigt werden. Regieberichte sind täglich der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die angebotenen Fabrikate sind in jedem Fall zu nennen.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Techniche Vertragsbedingungen zur DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen
Zusätzliche Techniche Vertragsbedingungen zur DIN 18366 Tapezierarbeiten Zusätzliche Techniche Vertragsbedingungen zur DIN 18366 Tapezierarbeiten
1 Tapetenunterlagen dürfen nicht zerfallen, nicht faulen und keine Geruchsbelästigung hervorrufen.
2 Papierunterlagen müssen klebbar sein. Zeitungsmakulatur darf nicht verwendet werden.
3 Unterlagsschaumstoffe müssen gleichmäßig dick sein und mindestens ebenso schwer entflammbar sein wie aufgeklebte Tapetenunterlagen aus Papier.
4 Die Klebeverbindung der Tapeten und Tapetenunterlagen muß gelöst werden können, ohne dass der Untergrund beschädigt wird.
5 Der Auftragnehmer prüft den Untergrund eigenverantwortlich auf Eignung zum Tapezieren.
6 Bedenken sind schriftlich vorzubringen, insbesondere bei: nicht genügend trockenem oder festem Untergrund, Putzrisse oder Putzschäden größeren Umfanges, zu rauhem Untergrund.
7 Das Tapezieren mit Tapeten oder tapetenähnlichen Stoffen umfaßt auch das Vorbereiten des Untergrundes, das Aufbringen von Unterlagsstoffen und das Kleben der Tapeten.
8 Tapeten und Borten sind zu beschneiden und faltenfrei zu kleben. Grundsätzlich werden alle Tapeten gestoßen geklebt. Muster sind möglichst genau aneinanderzupassen.
9 Verunreinigungen von Fußböden und anderen Bauteilen durch Klebstoff und dergl. beseitigt der Unternehmer unmittelbar nach dem Entstehen.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Techniche Vertragsbedingungen zur DIN 18366 Tapezierarbeiten
01 Tapezierarbeiten
01
Tapezierarbeiten
01. 10 Raufasertapete inkl. Dispersionsanstrich Kl. 3 an W. u. D. Wände und Decken mit Raufasertapete, mittlere Körnung,
auf Stoß nach Herstellervorschrift tapezieren und mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösungsmittelfrei, deckend streichen. Inkl. Untergrundvorbereitung.
Nassabriebbeständigkeit (DIN EN 13300): Kl. 3
Farbe: Weiß, matt/seidenglanz
Untergrund: Putz, Gipsdiele, Beton, Gipskarton.
Angebotene Fabrikate
Tapete:
, Farbe:
01. 10
Raufasertapete inkl. Dispersionsanstrich Kl. 3 an W. u. D.
126,19
m2
01. 20 Leibungen Raufaser inkl. Anstrich Kl. 3 b <= 20 cm Tapezieren von Raufasertapete wie zuvor für Wände und Decken beschrieben, jedoch Leibungen, Stützen, Wandenden u. dgl.
Leibungstiefe: bis 20 cm
01. 20
Leibungen Raufaser inkl. Anstrich Kl. 3 b <= 20 cm
11,00
m
01. 30 Leibungen Raufaser inkl. Anstrich Kl. 3 20 < b <= 30 cm Tapezieren von Raufasertapete wie zuvor für Wände und Decken beschrieben, jedoch Leibungen, Stützen, Wandenden u. dgl.
Leibungstiefe: 20 bis 30 cm
01. 30
Leibungen Raufaser inkl. Anstrich Kl. 3 20 < b <= 30 cm
E
1,00
m
01. 40 Gipsunterputz Q2 - geglätet auf Q3 glätten Gipsunterputz mit Qualiät Q2 (Q2 - geglättet) mit Putzglätte/Spachtelmasse auf Qualität Q3 (Q3 - geglättet) spachteln.
Ort:
01. 40
Gipsunterputz Q2 - geglätet auf Q3 glätten
1.686,19
m2
01. 50 Kalkzementunterputz Q3 - abgezogen auf Q2 glätten Kalkzementunterputz mit Qualiät Q3 (Q3 - abgezogen) mit Putzglätte/Spachtelmasse auf Qualität Q2 (Q2 - geglättet) spachteln.
Ort: Küche, Bäder
Teilflächen mit verschiedenen Höhen.
01. 50
Kalkzementunterputz Q3 - abgezogen auf Q2 glätten
60,76
m2
01. 60 Kalkzementunterputz Q3 - abgezogen auf Q3 glätten Kalkzementunterputz mit Qualiät Q3 (Q3 - abgezogen) mit Putzglätte/Spachtelmasse auf Qualität Q3 (Q3 - geglättet) spachteln.
Ort: Küche, Bäder
Teilflächen mit verschiedenen Höhen.
01. 60
Kalkzementunterputz Q3 - abgezogen auf Q3 glätten
E
60,76
m2
01. 70 Malervlies inkl. Dispersionsanstrich Kl. 2 a. W. Wände mit Zellstoff-Vlies (min. 160 g/m²) auf Stoß nach Herstellervorschrift tapezieren und mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösungsmittelfrei, deckend streichen. Inkl. Untergrundvorbereitung.
Nassabriebbeständigkeit (DIN EN 13300): Kl. 2
Farbe: Weiß, matt/seidenglanz
Untergrund: Putz, Gipsdiele, Beton, Gipskarton
Brillux Rapidvlies 1525 o. glw.
Angeboten
Tapete
, Farbe
01. 70
Malervlies inkl. Dispersionsanstrich Kl. 2 a. W.
1.686,19
m2
01. 80 Leibungen Malervlies b <= 20 cm Tapezieren von Zellstoff-Vlies wie zuvor für Wände beschrieben, jedoch an Leibungen, Stützen, Wandenden u. dgl.
Leibungstiefe: bis 20 cm
01. 80
Leibungen Malervlies b <= 20 cm
323,45
m
01. 90 Leibungen Malervlies 20 < b <= 30 cm Tapezieren von Zellstoff-Vlies wie zuvor für Wände beschrieben, jedoch an Leibungen, Stützen, Wandenden u. dgl.
Laibungstiefe: 20 bis 30 cm
01. 90
Leibungen Malervlies 20 < b <= 30 cm
47,96
m
01. 100 Malervlies, offene Schattenfuge Malervlies bei offenem Wandanschluss der GK-Decke hochführen und einschließlick GK-Kante streichen.
h = 40 mm
01. 100
Malervlies, offene Schattenfuge
666,63
m
01. 110 Zulage für leicht getönte Ausführung Zulagepreis für leicht getönte Ausführung.
Farbton nach Angabe des Auftraggebers.
01. 110
Zulage für leicht getönte Ausführung
E
1,00
m2
01. 120 Zulage für mittel getönte Ausführung. Zulagepreis für mittel getönte Ausführung.
Farbton nach Angabe des Auftraggebers.
01. 120
Zulage für mittel getönte Ausführung.
E
1,00
m2
01. 130 Zulage für satt getönte Ausführung - Vollton Zulagepreis für satt getönte oder Vollton-Ausführung.
Farbton nach Angabe des Auftraggebers.
01. 130
Zulage für satt getönte Ausführung - Vollton
E
1,00
m2
01. 140 Zulage für 2K-PU-Schutzanstrich h = 1,20 m Zulage für die Zwischen- und Schlussbeschichtung der Wandflächen bis zu einer Höhe von 1,20 m über Fertigfußboden mit Polyurethan-Lackfarbe statt der ausgeschriebenen Dispersionsfarbe der vorstehenden Positionen.
2K-Polyurethan-Lackfarbe
Nassabriebklasse 1
Deckvermögen Klasse 2
Untergrund: Putz, Gipsdiele, Beton, Gipskarton.
Farbe: Weiß
StoColor Puran Satin o. glw.
Angeboten:
01. 140
Zulage für 2K-PU-Schutzanstrich h = 1,20 m
594,82
m2
01. 150 Zulage für 2K-PU-Schutzanstrich h = 1,20 m, Leibungen Zulage für die Zwischen- und Schlussbeschichtung mit Polyurethan-Lackfarbe wie zuvor beschrieben, jedoch an Leibungen.
01. 150
Zulage für 2K-PU-Schutzanstrich h = 1,20 m, Leibungen
116,00
m
02 Maler- und Lackierarbeiten
02
Maler- und Lackierarbeiten
02. 10 Wand u. Decke streichen Entfernen grober Verunreinigungen wie z. B. Mörtelreste u. ä..
2-maliger deckender Anstrich mit Dispersionsfarbe (DIN EN 13300), Nassabriebbeständigkeit Kl. 3, matt, emissions- und lösungsmittelfrei, auf Decken und Wänden.
Untergrund: Beton, Kalksandstein-Sichtmauerwerk, Putz
Farbe: Weiß
Alle vor den Wänden liegenden Installationen, wie z. B. SML-Gußrohre, verzinkte Leitungen, kunststoffummantelte Leitungen, Kabelpritschen, Kunststoffleerrohre für Kabel, usw. sind abzukleben und nicht mit zustreichen. Es ist darauf zu achten, dass die Decken und Wandflächen hinter den Installationen auch deckend gestrichen sind. Abrechnungsgrundlage sind die Decken- und Wandflächen.
Die Untergeschoßböden sind in jedem Falle gegen Verunreinigungen zu schützen um die Haftbarkeit bei späteren Oberflächenbehandlungen nicht zu beeinträchtigen.
Ort: Abstellräume und Technik
02. 10
Wand u. Decke streichen
231,91
m2
02. 20 Leibungen streichen Leibungen mit Dispersionsfarbe (DIN EN 13300), Nassabriebbeständigkeit Kl. 3, matt, emissions- und lösungsmittelfrei, deckend streichen. Incl. Untergrundvorbereitung.
Untergrund: Putz, Gipsdiele, Beton, Gipskarton.
Leibungstiefe: bis 25 cm
Farbe: weiß
Fabrikat:
02. 20
Leibungen streichen
16,01
m
02. 30 GK-Decke streichen Gipskartondecke grundieren und zweimalig deckend mit Dispersionsfarbe streichen.
Nassabriebbeständigkeit (DIN EN 13300): Kl. 3
Farbe: Weiß, matt
Deckenhöhe bis [] m
Angebotenes Erzeugnis:
02. 30
GK-Decke streichen
49,12
m2
02. 40 GK-Akustikdecke streichen Gelochte Gipskartondecke (Akustikdecke) grundieren und zweimalig deckend mit Dispersionsfarbe, emissions- und lösungsmittelfrei streichen.
Nassabriebbeständigkeit (DIN EN 13300): Kl. 3
Lochung: Rundlochung: 15/30 R mit Vlies
Deckenhöhe bis 4,85 m
Farbe: Weiß, matt
Angebotenes Erzeugnis:
02. 40
GK-Akustikdecke streichen
973,61
m2
02. 50 Deckenversprung/Schattenfuge 15 x 15 streichen Rechteckigen Einsprung der GK-Decke streichen.
h x b = 15 x 15 cm
02. 50
Deckenversprung/Schattenfuge 15 x 15 streichen
83,75
m
02. 60 Leibung Dachflächenfenster streichen Gipskartonverkleidung der Dachflächenfenster grundieren und zweimalig deckend mit Dispersionsfarbe streichen.
Nassabriebbeständigkeit (DIN EN 13300): Kl. 3
Farbe: Weiß, matt
Deckenhöhe bis [] m
Angebotenes Erzeugnis:
02. 60
Leibung Dachflächenfenster streichen
22,75
m2
02. 70 Stahlbetonstützen, rund, D =24-30 cm streichen Stahlbetonstütze, rund, schalungsglatt, streichen.
Mit Stahlbesen oder Spachtel reinigen, eventuelle Fehlstellen spachteln.
Grundbeschichtung aus Kunstharzdispersionsfarbe, lösungsmittelfrei, unpigmentiert, 1:2 Gew.-Teil mit Wasser verdünnt, Verbrauch ca. 120 - 150 ml/qm.Zwischenbeschichtung aus Kunststoffdispersionsfarbe, wetterbeständig, matt, pigmentiert, Verbrauch ca. 200 ml/qm.Schlußbeschichtung aus Kunststoffdispersionsfarbe, wetterbeständig, matt, pigmentiert, Verbrauch ca. 200 ml/qm.
Durchmesser 24 bis 30 cm
Fabr.:
02. 70
Stahlbetonstützen, rund, D =24-30 cm streichen
E
12,20
m
02. 80 Stahlbetonstützen, rechteckig 20/20-24/24 cm streichen Stahlbetonstütze, rechteckig, schalungsglatt, streichen.
Mit Stahlbesen oder Spachtel reinigen, eventuelle Fehlstellen spachteln.
Grundbeschichtung aus Kunstharzdispersionsfarbe, lösungsmittelfrei, unpigmentiert, 1:2 Gew.-Teil mit Wasser verdünnt, Verbrauch ca. 120 - 150 ml/qm.Zwischenbeschichtung aus Kunststoffdispersionsfarbe, wetterbeständig, matt, pigmentiert, Verbrauch ca. 200 ml/qm.Schlußbeschichtung aus Kunststoffdispersionsfarbe, wetterbeständig, matt, pigmentiert, Verbrauch ca. 200 ml/qm.
Querschnitt 20/20 bis 24/24 cm
Fabr.:
02. 80
Stahlbetonstützen, rechteckig 20/20-24/24 cm streichen
E
1,00
m
02. 90 Bearbeitung Untersichten Unterseite von Fertigteiltreppenläufen und Podesten, schalungsglatt, reinigen mit Stahlbesen oder Flächenspachtel, einschl. spachteln eventueller Fehlstellen.
- Grundbeschichtung aus Kunstharzdispersionsfarbe, lösungsmittelfrei, unpigmentiert, 1:2 Gew.-Teil mit Wasser verdünnt.
- Zwischenbeschichtung aus Kunststoffdispersionsfarbe, wetterbeständig, matt, pigmentiert.
- Schlussbeschichtung aus Kunststoffdispersionsfarbe, wetterbeständig, matt, pigmentiert.
Untergrund: Beton
Farbe: Weiß
Fabr.:
02. 90
Bearbeitung Untersichten
9,15
m2
02. 100 Treppenwange streichen Treppenwange, schalungsglatt, reinigen mit Stahlbesen oder Flächenspachtel, einschl. spachteln eventueller Fehlstellen und der Fliesenfuge.
- Grundbeschichtung aus Kunstharzdispersionsfarbe, lösungsmittelfrei, unpigmentiert, 1:2 Gew.-Teil mit Wasser verdünnt.
- Zwischenbeschichtung aus Kunststoffdispersionsfarbe, wetterbeständig, matt, pigmentiert.
- Schlussbeschichtung aus Kunststoffdispersionsfarbe, wetterbeständig, matt, pigmentiert.
Untergrund: Beton
Farbe: Weiß
Höhe: bis 35 cm
Fabr.:
02. 100
Treppenwange streichen
E
1,00
m
02. 110 Stahlzarge streichen 875/2125/100-125 mm Stahlumfassungszarge, verzinkt und grundiert streichen. Flächen reinigen, evtl. Beschädigungen der Grundierung ausbessern, Montagebohrungen ausspachteln und zweifach mit seidenglänzendem, deckendem Urethan-Alkydharzlack streichen.
Das fachgerechte Aus-, Einbauen und Zwischenlagern der Türdichtungen sowie das Abkleben der Bandzapfen etc. ist
einzurechnen.
Abmessung (b/h ): 875/2125 mm
Maulweite: 100-125 mm
Anstrichaufbau:
(-Grundierung)
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Farbton: RAL o. NCS nach Wahl AG
Angebotenes Erzeugnis:
02. 110
Stahlzarge streichen 875/2125/100-125 mm
1,00
St
02. 120 Stahlzarge streichen 875/2125/230 mm Stahlumfassungszarge, verzinkt und grundiert streichen. Flächen reinigen, evtl. Beschädigungen der Grundierung ausbessern, Montagebohrungen ausspachteln und zweifach mit seidenglänzendem, deckendem Urethan-Alkydharzlack streichen.
Das fachgerechte Aus-, Einbauen und Zwischenlagern der Türdichtungen sowie das Abkleben der Bandzapfen etc. ist
einzurechnen.
Abmessung (b/h ): 875/2125 mm
Maulweite: 230 mm
Anstrichaufbau:
(-Grundierung)
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Farbton: RAL o. NCS nach Wahl AG
Angebotenes Erzeugnis:
02. 120
Stahlzarge streichen 875/2125/230 mm
2,00
St
02. 130 Stahlzarge streichen 1000/2125/100-125 mm Stahlumfassungszarge, verzinkt und grundiert streichen. Flächen reinigen, evtl. Beschädigungen der Grundierung ausbessern, Montagebohrungen ausspachteln und zweifach mit seidenglänzendem, deckendem Urethan-Alkydharzlack streichen.
Das fachgerechte Aus-, Einbauen und Zwischenlagern der Türdichtungen sowie das Abkleben der Bandzapfen etc. ist
einzurechnen.
Abmessung (b/h ): 1000/2125 mm
Maulweite: 100-125 mm
Anstrichaufbau:
(-Grundierung)
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Farbton: RAL o. NCS nach Wahl AG
Angebotenes Erzeugnis:
02. 130
Stahlzarge streichen 1000/2125/100-125 mm
1,00
St
02. 140 Stahlzarge streichen 1000/2125/200 mm Stahlumfassungszarge, verzinkt und grundiert streichen. Flächen reinigen, evtl. Beschädigungen der Grundierung ausbessern, Montagebohrungen ausspachteln und zweifach mit seidenglänzendem, deckendem Urethan-Alkydharzlack streichen.
Das fachgerechte Aus-, Einbauen und Zwischenlagern der Türdichtungen sowie das Abkleben der Bandzapfen etc. ist
einzurechnen.
Abmessung (b/h ): 1000/2125 mm
Maulweite: 200 mm
Anstrichaufbau:
(-Grundierung)
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Farbton: RAL o. NCS nach Wahl AG
Angebotenes Erzeugnis:
02. 140
Stahlzarge streichen 1000/2125/200 mm
1,00
St
02. 150 Stahlzarge streichen 1000/2125/230 mm Stahlumfassungszarge, verzinkt und grundiert streichen. Flächen reinigen, evtl. Beschädigungen der Grundierung ausbessern, Montagebohrungen ausspachteln und zweifach mit seidenglänzendem, deckendem Urethan-Alkydharzlack streichen.
Das fachgerechte Aus-, Einbauen und Zwischenlagern der Türdichtungen sowie das Abkleben der Bandzapfen etc. ist
einzurechnen.
Abmessung (b/h ): 1000/2125 mm
Maulweite: 230 mm
Anstrichaufbau:
(-Grundierung)
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Farbton: RAL o. NCS nach Wahl AG
Angebotenes Erzeugnis:
02. 150
Stahlzarge streichen 1000/2125/230 mm
3,00
St
02. 160 Stahlzarge streichen 1125/2125/230 mm Stahlumfassungszarge, verzinkt und grundiert streichen. Flächen reinigen, evtl. Beschädigungen der Grundierung ausbessern, Montagebohrungen ausspachteln und zweifach mit seidenglänzendem, deckendem Urethan-Alkydharzlack streichen.
Das fachgerechte Aus-, Einbauen und Zwischenlagern der Türdichtungen sowie das Abkleben der Bandzapfen etc. ist
einzurechnen.
Abmessung (b/h ): 1125/2125 mm
Maulweite: 230 mm
Anstrichaufbau:
(-Grundierung)
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Farbton: RAL o. NCS nach Wahl AG
Angebotenes Erzeugnis:
02. 160
Stahlzarge streichen 1125/2125/230 mm
1,00
St
02. 170 Stahlzarge mit Seitenteil streichen 1590/2125/200 mm Stahlumfassungszarge mit Seitenteil, verzinkt und grundiert streichen. Flächen reinigen, evtl. Beschädigungen der Grundierung ausbessern, Montagebohrungen ausspachteln und zweifach mit seidenglänzendem, deckendem Urethan-Alkydharzlack streichen.
Das fachgerechte Aus-, Einbauen und Zwischenlagern der Türdichtungen sowie das Abkleben der Bandzapfen etc. ist
einzurechnen.
Abmessung (b/h ): 1590/2125 mm
Maulweite: 200 mm
Anstrichaufbau:
(-Grundierung)
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Farbton: RAL o. NCS nach Wahl AG
Angebotenes Erzeugnis:
02. 170
Stahlzarge mit Seitenteil streichen 1590/2125/200 mm
5,00
St
02. 180 Stahlzarge Schiebetür streichen 1190/2125/100-125 mm Stahlumfassungszarge mit Blendkasten für Schiebetür, verzinkt und grundiert streichen. Flächen reinigen, evtl. Beschädigungen der Grundierung ausbessern, Montagebohrungen ausspachteln und zweifach mit seidenglänzendem, deckendem Urethan-Alkydharzlack streichen.
Das fachgerechte Aus-, Einbauen und Zwischenlagern der Türdichtungen sowie das Abkleben der Bandzapfen etc. ist
einzurechnen.
Abmessung (b/h ): 1190/2125 mm
Maulweite: 100-125 mm
Anstrichaufbau:
(-Grundierung)
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Farbton: RAL o. NCS nach Wahl AG
Angebotenes Erzeugnis:
02. 180
Stahlzarge Schiebetür streichen 1190/2125/100-125 mm
1,00
St
02. 190 Edelstahlzarge streichen 875/2125/100 mm Umfassungszarge V2A, grundiert streichen. Flächen reinigen, evtl. Beschädigungen der Grundierung ausbessern, Montagebohrungen ausspachteln und zweifach mit seidenglänzendem, deckendem Urethan-Alkydharzlack streichen.
Das fachgerechte Aus-, Einbauen und Zwischenlagern der Türdichtungen sowie das Abkleben der Bandzapfen etc. ist
einzurechnen.
Abmessung (b/h ): 875/2125 mm
Maulweite: 100 mm
Anstrichaufbau:
(-Grundierung)
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Farbton: RAL o. NCS nach Wahl AG
Angebotenes Erzeugnis:
02. 190
Edelstahlzarge streichen 875/2125/100 mm
1,00
St
02. 200 Edelstahlzarge streichen 875/2125/150 mm Umfassungszarge V2A, grundiert streichen. Flächen reinigen, evtl. Beschädigungen der Grundierung ausbessern, Montagebohrungen ausspachteln und zweifach mit seidenglänzendem, deckendem Urethan-Alkydharzlack streichen.
Das fachgerechte Aus-, Einbauen und Zwischenlagern der Türdichtungen sowie das Abkleben der Bandzapfen etc. ist
einzurechnen.
Abmessung (b/h ): 875/2125 mm
Maulweite: 150 mm
Anstrichaufbau:
(-Grundierung)
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Farbton: RAL o. NCS nach Wahl AG
Angebotenes Erzeugnis:
02. 200
Edelstahlzarge streichen 875/2125/150 mm
1,00
St
02. 210 Edelstahlzarge streichen 1000/2125/230 mm Umfassungszarge V2A, grundiert streichen. Flächen reinigen, evtl. Beschädigungen der Grundierung ausbessern, Montagebohrungen ausspachteln und zweifach mit seidenglänzendem, deckendem Urethan-Alkydharzlack streichen.
Das fachgerechte Aus-, Einbauen und Zwischenlagern der Türdichtungen sowie das Abkleben der Bandzapfen etc. ist
einzurechnen.
Abmessung (b/h ): 1000/2125 mm
Maulweite: 230 mm
Anstrichaufbau:
(-Grundierung)
- Zwischenanstrich
- Schlussanstrich
Farbton: RAL o. NCS nach Wahl AG
Angebotenes Erzeugnis:
02. 210
Edelstahlzarge streichen 1000/2125/230 mm
1,00
St
02. 220 Betonaußenbauteile streichen Streichen von Außenbauteilen aus Beton (Untersichten der Balkon- und Laubengangplatten, Stützen, Wände usw.). Entfernen grober Verunreinigungen, wie z. B. Mörtelreste u. ä. grundieren und zweimaliger, deckender Anstrich mit Fassaden-Dispersionsfarbe.
Untergrund: Beton
Farbe: nach Wahl des AG
02. 220
Betonaußenbauteile streichen
E
118,50
m2
04 Fugen
04
Fugen
04. 10 Acrylfugen 5 x 5 mm (bewegungsschwach) Herstellen von Acrylfugen in bewegungsschwachen Übergängen wie Ständerwand/Massivbauteil, Fensterbänken usw. mit lösungsmittelfreiem überstreichbarem Acryldichtstoff.
Farbton: Weiß
Fugenstärke: 5 x 5 mm
Angebotenes Produkt:
04. 10
Acrylfugen 5 x 5 mm (bewegungsschwach)
695,17
m
04. 20 Fugen bis 20 mm ausbilden Ausbilden von Fugen gemäß Vorgaben IVD.
Die Fuge ist so zu dimensionieren, dass thermische Längenänderungen aufgenommen werden können.
Fugenflanken reinigen und grundieren.
Zur Verhinderung einer Dreiflankenhaftung sowie erreichen der richtigen Fugentiefe ein Hinterfüllprofil einbauen.
Spritzbare Dichtstoffmasse einbringen und abglätten.
Untergrund: Beton, Putz
Fugenbreite: bis zu 20 mm
Fugenfarbe: Weiß
Produkte:
Sto Hinterfüllprofil
Sto Primer StoSeal P 305/P 505
Fugendichtstoff StoSeal F 505
Angebotenes System:
04. 20
Fugen bis 20 mm ausbilden
20,40
m
04. 30 Fugen bis 30 mm Ausbilden von Fugen gemäß Vorgaben IVD wie zuvor beschrieben, jedoch 20 bis 30 mm.
04. 30
Fugen bis 30 mm
E
1,00
m
04. 40 Fugen bis 40 mm Ausbilden von Fugen gemäß Vorgaben IVD wie zuvor beschrieben, jedoch 30 bis 40 mm.
04. 40
Fugen bis 40 mm
E
1,00
m
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Bei der Vergütung von Leistungen nach Stundenlohnsätzen
werden Stunden für Aufsichtspersonal nicht vergütet.
Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt werden, wenn
die Abrechnung der dafür erbrachten Leistung mit der
Bauleitung vor der Ausführung vereinbart war.
Stundenlohnsätze einschließlich aller Zuschlagssätze;
Fahrgelder werden nicht vergütet.
Hinweis
05. 10 Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Facharbeiter:
05. 10
Facharbeiter
E
1,00
h
05. 20 Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Helfer:
05. 20
Helfer
E
1,00
h
05. 30 Auszubildender Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Auszubildender:
05. 30
Auszubildender
E
1,00
h
on
on
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