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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projekt 941Oberkirch - Kita Koehler
Leistungsverzeichnis Innentürelemente
_______________________________________________________________________________________
Auftraggeber FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH Bauleitung Björn Böhm
Gerhart-Hauptmann-Str. 28 FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH
69221Dossenheim
Bauherr Koehler Immobilien Oberkirch GmbH Ausführungort Winterbacher Weg 12
Hauptstraße 2-4 77704Oberkirch, Baden
77704Oberkirch, Baden
_______________________________________________________________________________________
Abgabeort FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221Dossenheim
Ansprechpartner Holger Ducati
+49 6221 8750-132
Abgabedatum 29.08.2025
Ausführungsbeginn 01.06.2026
Ausführungsende 12.06.2026
_______________________________________________________________________________________
Angebotssumme netto EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________
Angebotssumme netto abzgl. Nachlass EUR ______________
Die Schuldnerschaft für die Umsatzsteuer liegt gemäß§ 13b UStG beim Leistungsempfänger.
________________________________ _____________________________
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Projekt 941Oberkirch - Kita Koehler
00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB
Stoffe und BauteileSämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen.Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.AusführungAllgemeinesEin dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen.Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht.Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen.Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verfügung. Für den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für den Strom.Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen.AusführungsunterlagenDer AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich bekanntzugeben.Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen.Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig.AusführungsfristenRechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.Behinderung und Unterbrechung der AusführungDer AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden.NebenleistungenNebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen.Maßnahmen zum Umweltschutz.Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit.Herstellen von Proben und Musterflächen.Teilkündigungen durch den AG sind zulässig.Haftung der VertragsparteienWird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen.Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen.VertragsstrafeDer Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch für die neuen Termine.Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.AbnahmeVor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen.Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen trägt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung.GewährleistungDie Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre.Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern.AbrechnungDie Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.StundenlohnarbeitStundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR VOB
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
AllgemeinesDas nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszufüllen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgefüllte Unterlagen oder von Forderung des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote können von der Bewertung ausgeschlossen werden.Die Einheitspreise verstehen sich für Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien einschl. Transporten, Transporteinrichtungen und -geräte und Kosten für:Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z.B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenster, Türe, Stahl- und Blechteile aller Art, Beschläge, Gesimse, Einrichtungsgegenstände, Plattenbeläge, Heizkörper, Rohre und Installationen. Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken.Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen so gründlich, dass die Folgeunternehmer, über deren vertragliche Verpflichtungen keine weiteren Aufwendungen entstehen.Arbeits- und Schutzgerüste jeder Art zur Ausführung der beschriebenen Leistungen im Inneren und Äußeren, soweit nicht gesondert ausgeschrieben; Abschrankungen und Blenden, Abdeckungen, auch zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs, auch Dritten gegenüber; Wiedereinbau von Abschrankungen (z.B. Treppenräumen).Schutz der Arbeiten gegen Kälte und Feuchtigkeit.Verschnitt.Stemmarbeiten für Einbauteile und Verankerungen.Liefern und Einbauen von Verankerungen und Befestigungselementen, soweit nicht gesondert ausgeschrieben.Sämtliche Anschlüsse an flankierende Bauteile, soweit nicht gesondert ausgeschrieben.Bohrungen und Anschlusselemente für Bauteile von nachfolgenden Unternehmern, soweit aus den Zeichnungen erkennbar.Ausführungs- und GütebestimmungenDIN 18355, 18357, 18360, 18361, 4108, 4109, 4102, 18168, 18202 (Maßtoleranzen im Hochbau) jeweils neueste FassungSpätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung sind durch Mustervorlage die Materialdispositionen abzuklären und die detaillierten Ausführungsfristen mit der Bauleitung abzustimmen.Alle Einmessungen, die für die Leistungen des Auftragnehmers wesentlich sind, sind durch Kontrollmessungen zu überprüfen. Für die Maßgenauigkeit ist der AN alleine verantwortlich.Die in der Werkstatt auszuführenden Verbindungen erfolgen in Vollverleimung; bei der Montage auf der Baustelle sind unsichtbare Verbindungen auszuführen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.Sichtbare Verschraubungen sind mit Edelstahl-Kreuzschlitz-Senkkopfschrauben mit gleichbleibenden Abständen auszuführen. Für die Aufteilung ist die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.Für die Werkstoffe gelten, soweit in den Leistungspositionen nicht anders beschrieben, folgende Mindestanforderungen:HolzwerkstoffeEs dürfen nur formaldehydfreie Materialien verarbeitet werden.Spanplatten: Mind. 3-fach verleimte Flachpreßplatten V 100 nach DIN 68 763.Stäbchensperrholz (Tischlerplatten): Vollstäbchenverleimt, mind. 2-fach abgesperrt.Furniersperrholz: Alle Lagen aus derselben Holzart (homogener Aufbau); Deckfurniere gemessert, Dicke mind. 5 mm, fehlerfrei und vollflächig deckend; innenliegende Furniere mind. 2,5 mm.An freien Kanten von Spanplatten und Stäbchensperrholz Hartholzanleimer mind. 8 mm auf Gehrung geschnitten.OberflächenAlle Sichtflächen müssen dauerhaft strapazierfähig, schwer entflammbar und abwaschbar sein. Sie dürfen nicht spiegeln und müssen möglichst matt sein.Die Oberflächenbehandlungen müssen nach der Anbringung absolut geruchlos sein. Gesundheitsschädliche Emissionen sind vollständig auszuschließen.Naturholzflächen sind, soweit nicht anders beschrieben, mind. wie folgt oder gleichwertig zu behandeln: Gebeizt mit Salmiakbeize; grundiert mit Einlaßgrund; überziehen mit Mattlack; Oberflächen sauber in Faserrichtung geschliffen; furnierte oder beschichtete Flächen über die Kanten beschichtet mit rückseitigem Gegenzugmaterial, Furniere mind. 8 mm, Deckfurniere fehlerfrei und volldeckend.RESOPAL-Beschichtungen soweit nicht anders beschrieben: Schichtstoffpreßplatte nach DIN 16926, Typ N, d = 0,8 mm, Dessin gem. RESOPAL-Kollektion, Oberfläche spezialmatt.Für Beschichtungen und Kleber sind grundsätzlich schadstofffreie Materialien (Nachweis ist ggf. durch Zeugnisse amtlich anerkannter Prüfstellen zu führen) einzusetzen.BeschlägeLeichtmetall mit gebürsteter und farblos eloxierter OberflächeEdelstahl mit gebürsteter OberflächeFür die konstruktiv und beschlagtechnisch ausreichende Bemessung trägt der AN die Verantwortung.Die bauphysikalischen Anforderungen sind so aufeinander abzustimmen, dass die geforderten Mindestwerte bezüglich Schallschutz, Schalldämpfung, Wärmeschutz und Brandschutz nicht unterschritten werden.
Zur Kenntnis genommen (Ort, Datum, Unterschrift)
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
01 Ausführungsbeschreibungen
01
Ausführungsbeschreibungen
1000 TÜREN 1000 TÜREN
1000 TÜREN
1010 Drehtür, Schichtstoff
[1010]
Drehtür, Schichtstoff
E
1020 Drehtür, Schichtstoff, Feuchtraum, S (S/FR)
[1020]
Drehtür, Schichtstoff, Feuchtraum, S (S/FR)
E
1030 Drehtür, Schichtstoff, Feuchtraum, E (E/FR)
[1030]
Drehtür, Schichtstoff, Feuchtraum, E (E/FR)
E
1040 Drehtür, Schichtstoff, Nassraum (NR)
[1040]
Drehtür, Schichtstoff, Nassraum (NR)
E
1050 Schiebetür, Schichtstoff
[1050]
Schiebetür, Schichtstoff
E
1060 Schiebetür, Schichtstoff, Feuchtraum, S (S/FR)
[1060]
Schiebetür, Schichtstoff, Feuchtraum, S (S/FR)
E
1070 Schiebetür, furniert
[1070]
Schiebetür, furniert
E
2000 TÜRELEMENTE 2000 TÜRELEMENTE
2000 TÜRELEMENTE
2010 Tür mit Zarge, furniert
[2010]
Tür mit Zarge, furniert
E
2020 Tür mit Zarge, Weißlack
[2020]
Tür mit Zarge, Weißlack
E
2030 Tür mit Zarge, Schichtstoff
[2030]
Tür mit Zarge, Schichtstoff
E
2040 Tür mit Zarge, Schichtstoff, Feuchtraum, S (S/FR)
[2040]
Tür mit Zarge, Schichtstoff, Feuchtraum, S (S/FR)
E
2050 Schiebetür mit Zarge, Schichtstoff, Feuchtraum, S (S/FR
[2050]
Schiebetür mit Zarge, Schichtstoff, Feuchtraum, S (S/FR
E
3000 RAUCH- UND BRANDSCHUTZ 3000 RAUCH- UND BRANDSCHUTZ
3000 RAUCH- UND BRANDSCHUTZ
3010 Dichtschließend (TD)
[3010]
Dichtschließend (TD)
E
3020 Dicht- und selbstschließend (TDS)
[3020]
Dicht- und selbstschließend (TDS)
E
3030 RS
[3030]
RS
E
3040 T 30
[3040]
T 30
E
3050 T 30-RS
[3050]
T 30-RS
E
3060 T 90-RS
[3060]
T 90-RS
E
4000 ZARGEN 4000 ZARGEN
4000 ZARGEN
4010 Stahlumfassungszarge, gefälzte Tür
[4010]
Stahlumfassungszarge, gefälzte Tür
E
4020 Stahlumfassungszarge, Schiebetür
[4020]
Stahlumfassungszarge, Schiebetür
E
4030 Stahlumfassungszarge, Durchgangszarge
[4030]
Stahlumfassungszarge, Durchgangszarge
E
4040 Stahlumfassungszarge, gefälzte Tür, Nassraum
[4040]
Stahlumfassungszarge, gefälzte Tür, Nassraum
E
5000 BESCHLÄGE 5000 BESCHLÄGE
5000 BESCHLÄGE
5010 WC-Schließung (WC)
[5010]
WC-Schließung (WC)
E
5020 Panikschloss (PS)
[5020]
Panikschloss (PS)
E
5030 Sicherheitsgarnitur (SG)
[5030]
Sicherheitsgarnitur (SG)
E
5040 Einsteckschloss für PZ (PZ)
[5040]
Einsteckschloss für PZ (PZ)
E
5050 Steigendes Band (SB)
[5050]
Steigendes Band (SB)
E
6000 ZUSATZAUSSTATTUNG 6000 ZUSATZAUSSTATTUNG
6000 ZUSATZAUSSTATTUNG
6010 Ohne Schlüssellochbohrung (OS)
[6010]
Ohne Schlüssellochbohrung (OS)
E
6020 Lichtausschnitt (LA)
[6020]
Lichtausschnitt (LA)
E
6030 Türschließer mit Feststellung (TS-EM)
[6030]
Türschließer mit Feststellung (TS-EM)
E
6040 Freilauftürschließer (TS-FL)
[6040]
Freilauftürschließer (TS-FL)
E
6050 Haftmagnet (HM)
[6050]
Haftmagnet (HM)
E
6060 Fluchtwegsicherung (FS)
[6060]
Fluchtwegsicherung (FS)
E
6070 Elektrischer Türantrieb (TA)
[6070]
Elektrischer Türantrieb (TA)
E
03 Innentüren
03
Innentüren
Hinweis Für die nachfolgenden Türen sind insbesondere folgende Vorgaben zu berücksichtigen.
DGUV Vorschrift 82 KindertageseinrichtungenDGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtungen
Technische Regeln für Arbeitsstätten
ASR A1.7 Türen und ToreASR A1.8 Verkehrswege ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
Hinweis
03. 10 Innentür 860 x 2110 x 110 Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Stahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4010) liefern und einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
-
Verdeckte Befestigung an: Metallständerwand
Rohbaumaß:
B x H x D: 885 x 2135 mm
Maulweite: 110 mm
Ort:
EG, 0.14 Vorraum Koch
03. 10
Innentür 860 x 2110 x 110
R
1,00
St
03. 20 Zulage Edelstahlzarge Zulage zu vorstehender Position für die Ausführung mit Edelstahlzarge statt der Standardzarge,
03. 20
Zulage Edelstahlzarge
1,00
St
03. 30 Innentür 860 x 2110 x 110, PZ u. WC Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Stahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4010) liefern und einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
- PZ- und WC-Schließung
Verdeckte Befestigung an: Metallständerwand
Rohbaumaß:
B x H x D: 885 x 2135 mm
Maulweite: 110 mm
Ort
EG: 0.15 WC Koch
03. 30
Innentür 860 x 2110 x 110, PZ u. WC
R
1,00
St
03. 40 Innentür 860 x 2110 x 230 Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Stahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4010) liefern und einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
-
Verdeckte Befestigung an: Beton-/Mauerwerkswand
Rohbaumaß:
B x H x D: 885 x 2135 x 200 mm
Maulweite: 230 mm
Ort
EG: 0.17 Material
03. 40
Innentür 860 x 2110 x 230
R
1,00
St
03. 50 Zulage Fingerschutz Zulage zur vorstehenden Position für die Ausführung mit Fingerschutz an der Nebenschließkante innen und außen.
03. 50
Zulage Fingerschutz
1,00
St
03. 60 Innentür 860 x 2110 x 240, PZ u. WC Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Stahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4010) liefern und einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
- PZ- und WC-Schließung
Verdeckte Befestigung an: Beton-/Mauerwerkswand
Rohbaumaß:
B x H x D: 1010 x 2135 x 200 mm
Maulweite: 240 mm
Ort
EG: 0.21 Pers. WC
03. 60
Innentür 860 x 2110 x 240, PZ u. WC
R
3,00
St
03. 70 Innentür 860 x 2110 x 160, FR Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Edelstahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4040) liefern und einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
-
Verdeckte Befestigung an: Metallständerwand
Rohbaumaß:
B x H x D: 885 x 2135 x 100 mm
Maulweite: 160 mm
Ort
EG: 0.13 Trockenlager
03. 70
Innentür 860 x 2110 x 160, FR
R
1,00
St
03. 80 Innentür 985 x 2110 x 100 Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Stahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4010) liefern und einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
-
Verdeckte Befestigung an: Metallständerwand
Rohbaumaß:
B x H x D: 1010 x 2135 x 100 mm
Maulweite: 100 mm
Ort
EG: 0.19 Pumi
03. 80
Innentür 985 x 2110 x 100
R
1,00
St
03. 90 Innentür 985 x 2110 x 125, Rw,p >= 37 dB, PS Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Stahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4010),
Schallschutz Rw,p >= 37 dB,
liefern und nach Herstellerangabe/Prüfzeugnis einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
- Panikschloss
Verdeckte Befestigung an: Metallständerwand
Rohbaumaß:
B x H x D: 1010 x 2135 x 125 mm
Maulweite: 125 mm
Lichtes Durchgangsmaß >= 1,00 m
Ort
EG: 0.09 Gruppe 1
OG: 1.05 Gruppe 6, 1.02 Gruppe 4
03. 90
Innentür 985 x 2110 x 125, Rw,p >= 37 dB, PS
R
3,00
St
03. 100 Zulage Fingerschutz Zulage zur vorstehenden Position für die Ausführung mit Fingerschutz an der Nebenschließkante innen und außen.
03. 100
Zulage Fingerschutz
3,00
St
03. 110 Innentür 985 x 2110 x 230 Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Stahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4010) liefern und einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
-
Verdeckte Befestigung an: Beton-/Mauerwerkswand
Rohbaumaß:
B x H x D: 1010 x 2135 x 200 mm
Maulweite: 230 mm
Ort
EG: 0.18 HW
03. 110
Innentür 985 x 2110 x 230
R
1,00
St
03. 120 Innentür 985 x 2110 x 230, Rw,p >= 37 dB, PS Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Stahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4010),
Schallschutz Rw,p >= 37 dB,
liefern und nach Herstellerangabe/Prüfzeugnis einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
- Panikschloss
Verdeckte Befestigung an: Metallständerwand
Rohbaumaß:
B x H x D: 1010 x 2135 mm
Maulweite: 125 mm
Lichtes Durchgangsmaß >= 1,00 m
Ort
OG: 1.09 Personal Aufenthalt, 1.10 Eltern Gespräch, 1.11 Büro Leitung, 1.12 Schlafen
03. 120
Innentür 985 x 2110 x 230, Rw,p >= 37 dB, PS
R
4,00
St
03. 130 Zulage Fingerschutz Zulage zur vorstehenden Position für die Ausführung mit Fingerschutz an der Nebenschließkante innen und außen.
03. 130
Zulage Fingerschutz
4,00
St
03. 140 Innentür 985 x 2110 x 240 Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Stahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4010) liefern und einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
-
Verdeckte Befestigung an: Beton-/Mauerwerkswand
Rohbaumaß:
B x H x D: 1010 x 2135 x 200 mm
Maulweite: 240 mm
Ort
EG: 0.20 Sanitär EG
03. 140
Innentür 985 x 2110 x 240
R
2,00
St
03. 150 Zulage Fingerschutz Zulage zur vorstehenden Position für die Ausführung mit Fingerschutz an der Nebenschließkante innen und außen.
03. 150
Zulage Fingerschutz
2,00
St
03. 160 Innentür 985 x 2110 x 240, WC Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Stahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4010) liefern und einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
- WC-Schließung, Höhe 85 cm!
Verdeckte Befestigung an: Beton-/Mauerwerkswand
Rohbaumaß:
B x H x D: 1010 x 2135 x 200 mm
Maulweite: 240 mm
Ort
EG: 0.16 Beh.-WC
03. 160
Innentür 985 x 2110 x 240, WC
R
1,00
St
03. 170 Zulage Fingerschutz Zulage zur vorstehenden Position für die Ausführung mit Fingerschutz an der Nebenschließkante innen und außen.
03. 170
Zulage Fingerschutz
1,00
St
03. 180 Innentür 985 x 2110 x 240, FR Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Edelstahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4040) liefern und einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
-
Verdeckte Befestigung an: Beton-/Mauerwerkswand
Rohbaumaß:
B x H x D: 1010 x 2135 x 200 mm
Maulweite: 240 mm
Ort
EG: 0.12 Küche
03. 180
Innentür 985 x 2110 x 240, FR
R
1,00
St
03. 190 Zulage Fingerschutz Zulage zur vorstehenden Position für die Ausführung mit Fingerschutz an der Nebenschließkante innen und außen.
03. 190
Zulage Fingerschutz
1,00
St
03. 200 Innentür 1110 x 2110 x 230 Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Stahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4010) liefern und einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
-
Verdeckte Befestigung an: Beton-/Mauerwerkswand
Rohbaumaß:
B x H x D: 1135 x 2135 x 200 mm
Maulweite: 230 mm
Ort
EG: 0.23 Technik
03. 200
Innentür 1110 x 2110 x 230
R
1,00
St
03. 210 Innentür 1575 x 2110 x 125, Rw,p >= 37 dB, ST, PS, FS Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Stahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4010) und verglastem Seitenteil (bruchsicher),
Schallschutz Rw,p >= 37 dB,
liefern und nach Herstellerangabe/Prüfzeugnis einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
- Fingerschutz an der Nebenschließkante innen und außen
- Panikschloss
Verdeckte Befestigung an: Metallständerwand
Rohbaumaß:
B x H x D: 1600 x 2135 mm
Maulweite: 125 mm
Lichtes Durchgangsmaß >= 1,00 m
Ort
EG: 0.05 Gruppe 3 bis 0.08 Gruppe 2 u. 0.10 Gruppe 1
OG: 1.07 Bewegungsraum, 1.06 Gruppe 6, 1.04 Gruppe 5, 1.03 Gruppe 5
03. 210
Innentür 1575 x 2110 x 125, Rw,p >= 37 dB, ST, PS, FS
R
9,00
St
03. 220 Innentür 1575 x 2110 x 230, Rw,p >= 37 dB, ST, PS, FS Einflüglige Innentür als gefälzte Drehtür mit Stahl-Umfassungszarge (AusfNr. 4010) und verglastem Seitenteil (bruchsicher),
Schallschutz Rw,p >= 37 dB,
liefern und nach Herstellerangabe/Prüfzeugnis einbauen.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
- Fingerschutz an der Nebenschließkante innen und außen
- Panikschloss
Verdeckte Befestigung an: Beton-/Mauerwerkswand.
Rohbaumaß:
B x H x D: 1600 x 2135 x 200 mm
Maulweite: 230 mm
Lichtes Durchgangsmaß >= 1,00 m
Ort
OG: 1.14 Gruppe 4
03. 220
Innentür 1575 x 2110 x 230, Rw,p >= 37 dB, ST, PS, FS
R
1,00
St
03. 230 Innentür 3755 x 2775, OS Türelement mit festverglastem Seitenteil mit glasteilender Mittelsprosse aus am. Pappel deckend weiß lackiert.
Türflügel in Rahmenbauweise, angeschlagen mit 3teiligen Bändern matt vernickelt, dreiseitige Flügelfazdichtung in Grau. Drückergarnitur Hoppe Paris Edelstahl, absenkbare Bodendichtung Schallex L.
Verglasung mit 8mm VSG Glas klar.
Zusatzfunktionen/-ausstattungen
- Fingerschutz an der Nebenschließkante innen und außen
- Ohne Schlossbohrung
Verdeckte Befestigung an: Beton-/Mauerwerkswand
Rohbaumaß:
B x H x D: 3780 x 2800 mm
Maulweite: - mm
Lichtes Durchgangsmaß >= 1,00 m
Ort
EG: 0.01 Windfang
03. 230
Innentür 3755 x 2775, OS
1,00
St
03. 240 Zulage Öffnungsbegrenzung mit Soft-Stop Zulage zu vorstehender Tür für Gleitschiene mit Öffnungsdämpfung und Öffnungsbegrenzung.
Fabrikat: Geze T-Stop-Gleitschiene mit Drehlager
Angeboten:
03. 240
Zulage Öffnungsbegrenzung mit Soft-Stop
E
1,00
St
03. 250 Zulage Lichtausschnitt nZulage zur vorstehenden Position für die Ausführung mit Lichtausschnitt.
Der Schallschutz ist zu berücksichtigen.
03. 250
Zulage Lichtausschnitt
E
1,00
St
03. 260 Zulage Lichtausschnitt "Bullauge" Zulage zu vorstehender Position für die Ausführung mit Lichtausschnitt "Bullauge", kreisrund, mit gefälzten Glasleisten "Ring" aus Massivholz. Verglasung Durchmesser 350 mm. Verglasung Klarglas, VSG.
Der Schallschutz ist zu berücksichtigen.
03. 260
Zulage Lichtausschnitt "Bullauge"
E
1,00
St
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04. 10 Durchreiche 1400 x 1600 Holzdurchreiche mit Alu-Rollladen, Bedienung über Kurbel oder Gurt.
Ort
EG: 0.12 Küche
04. 10
Durchreiche 1400 x 1600
1,00
St
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Bei der Vergütung von Leistungen nach Stundenlohnsätzen
werden Stunden für Aufsichtspersonal nicht vergütet.
Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt werden, wenn
die Abrechnung der dafür erbrachten Leistung mit der
Bauleitung vor der Ausführung vereinbart war.
Stundenlohnsätze einschließlich aller Zuschlagssätze;
Fahrgelder werden nicht vergütet.
Hinweis
05. 10 Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Facharbeiter:
05. 10
Facharbeiter
E
1,00
h
05. 20 Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Helfer:
05. 20
Helfer
E
1,00
h
05. 30 Auszubildender Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis
zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Auszubildender:
05. 30
Auszubildender
E
1,00
h
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