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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
8 Heizung/Sanitär
8
Heizung/Sanitär
Baubeschreibung Bauvorhaben:
Neubau eines Altenwohn- & Pflegeheim mit 89 vollstationären Pflegeplätzen
Auftraggeber:
Cureus West GmbH
Karl-Breuing-Str. 4
45770 Marl
1.1. Projektbeschreibung
1.2. Lage des Grundstücks
Der Standort des zu errichtenden Bauvorhabens befindet sich in Oberhausen-Sterkrade.
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Weseler Straße 136
46149 Oberhausen
1.3. Bestand
Zum Beginn der Rohbauarbeiten ist das Baufeld bis OK Planum vorbereitet.
1.4. Städtebauliches Konzept
Die insgesamt 4 - geschossige Seniorenpflegeanlage (EG, 1.OG, 2.OG und 3. OG) ist mit einem Flachdach geplant.
1.1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Weseler Straße.
1.2. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohungsbaus, der gültigen Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Beschränktes Ausschreibungsverfahren nach VOB Nebenangebote / Änderungsvorschläge, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers abweichen, sind zulässig.
Anstelle des vom Auftraggebers übersandten Leistungsverzeichnisses können selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn der Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift als allein verbindlich anerkennt.
Kurzfassungen müssen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Ordnungszahlen vollständig übereinstimmen. Sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext, die Angebotsendsummen und alle geforderten Textergänzungen enthalten.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständiges Leistungsverzeichnis nachzureichen.
Auf Verlangen hat der Auftragnehmer der örtlichen Bauleitung Listen zur Verfügung zu stellen, aus denen die auf der Baustelle Beschäftigten mit Name, Geburtsdatum und Wohnort zu entnehmen sind. Als Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche wird fünf Jahre und vier Monate für alle Arbeiten vereinbart.
1. Die Vorbemerkungen sind ausdrücklich anzuerkennen und Bestandteil der Leistungsbeschreibung und der Angebote. Alle sich aus diesen Vorbemerkungen ergebenen Leistungen und / oder Mehr-kosten sind in die betreffenden Positionen einzurechnen.
Die Arbeiten sind, ohne Verzögerungen zügig durchzuführen. Alle hierzu nötigen Termine sind mit der Bauleitung abzustimmen.
2. Alle zu erbringenden Leistungen umfassen auch die Lieferung (zum Einbauort) und Einbau der dazu gehörigen Bauteile, Stoffe, Klein- und Befestigungsmaterial sowie die Ausführung nach Zeichnung und Angabe einschl. aller Nebenkosten. Den Transport sowie die Vorhaltekosten aller zur Ausführung der Leistungen benötigten Materialien, Geräte, Maschinen u. dgl. sind in die Einheits-preise einzukalkulieren.
3. Der Arbeitsplatz (Einbauort) ist grundsätzlich in einem sauberen Zustand zu halten. Der bei den Arbeiten anfallende Schutt ist unaufgefordert und schnellstmöglich aus dem Gebäude zu schaffen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Baustelle gründlich zu reinigen. Der Auftraggeber geht davon aus, daß der Auftragnehmer seiner Verpflichtung in regelmäßigen Abständen nachkommt. Sollte das nicht der Fall sein, setzt die Bauleitung nur einmal mündlich oder schriftlich eine Frist zur Leistungserfüllung. Kommt der Auftragnehmer einer solchen Aufforderung nicht unverzüglich nach ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Nachfrist diese Neben-leistung auf Kosten des Auftragnehmers von dritter Seite ausführen zu lassen.
4. Vor Angebotsabgabe hat sich der Auftragnehmer über die Möglichkeiten seines geplanten Material bzw.Maschineneinsatzes vor Ort zu überzeugen. Die Kosten für die Verkehrsführung, die Beschilderung und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs während der Bauzeit, sind in die Pos. Baustelleneinrichtung einzurechnen. Der Auftragnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse informiert zu haben.
Einwendungen gegen das Leistungsverzeichnis sind vor Angebotsabgabe schriftlich dem Auftrag-geber zur Kenntnis zu bringen.
5. Wird vom Bieter vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung gewünscht, so sind alle Termine hierzu abzustimmen.
6. Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden an
Einrichtungsgegenständen o.ä., auch wenn diese als Folge von notwendigen Arbeiten auftreten.
7. Stundenlohnarbeiten sind nur auf besonderer Anordnung der Bauleitung auszuführen. Kosten für die zum Zeitpunkt der Ausführung auf der Baustelle notwendigen Gerüste, Geräte, Maschinen o.ä. sind in die betreffenden Positionen einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert vergütet. Alle Nachweise sind der Bauleitung täglich zur Bestätigung vorzulegen.
8. Grundsätzlich sind alle Leistungen nachzuweisen. Nicht nachgewiesene Leistungen (Mengen, Massen o. ä.) werden nicht vergütet.
9. Werden durch Änderung des Entwurfs oder anderer Änderungen des Auftraggebers, die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, oder eine nicht im Vertrag vereinbarte Leistung gefordert, so ist unverzüglich ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- bzw. Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung hat vor der Ausführung und auf der Grundlage des Hauptauftrages getroffen zu werden. Dabei ist vom Auftragnehmer ein schriftliches Nachtragsangebot, auch für vergleichbare Positionen des Hauptangebotes, unaufgefordert und so früh wie möglich einzureichen.
10. Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Vertreter zu benennen, die während der Ausführung der Leistungen auf der Baustelle anwesend ist. Vor einem Wechsel dieses Vertreters ist dies der Bauleitung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Bietergemeinschaften benennen einen gemeinsamen Vertreter.
11. Der Auftraggeber behält sich vor, Positionen ganz oder teilweise nicht ausführen zu lassen. Die Mitteilung hierzu erfolgt, wenn möglich, vor der Auftragsvergabe.
12. Der Auftragnehmer hat bei Bedarf zusätzliche Aufenthalts- und Lagerräume vorzuhalten.
13. Alle zum Einbau kommenden Materialien und Baustoffe, sowie Oberflächenqualitäten, soweit sie gestaltungswirksam sind, müssen vorab bemustert werden. Das Bestellen der Materialien und Aus-führen der entsprechenden Leistungen darf erst nach Freigabe durch die Bauleitung erfolgen.
14. Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber schriftlich in jedem Fall die Fertigkeit der Leistung oder einer Teilleistung (12 Nr.2 VOB/B) unverzüglich mitzuteilen und die Abnahme rechtzeitig zu bean-tragen.
Unterlässt der Auftragnehmer diese Mitteilung, so gilt die Leistung oder Teilleistung nicht dadurch als
abgenommen, dass der Auftraggeber sie in Benutzung genommen hat.
15. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der Bauleitung zu klären.
16. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen und Maße sind Richtwerte. Nach Auftrags-vergabe sind diese am Bau durch ein selbstständiges Aufmaß zu prüfen.
17. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht unbedingt das preisgünstigste, sondern das für ihn wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen. Hierzu werden die Einheits- bzw. Gesamtpreise sowie die Bedarfs- und Alternativpositionen mit berücksichtigt.
18. In den abzugebenden Preisen sind alle für die Herstellung und Montage erforderlichen Leistungen sowie Nebenleistungen enthalten.
19. Grundlage der Ausschreibung und des Angebotes ist die VOB, neueste Fassung. Alle im Leistungs- verzeichniss genannten Normen, Arbeits- sowie Merkblätter und Vorschriften gelten in der jeweils neuesten Ausgabe.
20. Alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen DIN-Normen und Vorschriften sind einzu-halten.
21. Der Auftragnehmer hat für alle von ihm gefertigten Bauteile Montagezeichnungen zu erstellen und der Bauleitung zur Prüfung und Freigabe einzureichen. Fertigungs- und Montagefehler, die ohne Freigabevermerk der Bauleitung entstehen, gehen zulasten des Auftragnehmers. Nach Abschluss der Arbeiten sind dem Auftraggeber ein Satz dieser Unterlagen als Bestandszeichnungen zu übergeben.
Diese Leistungen sind, soweit in den Leistungsbeschreibungen nicht gesondert aufgeführt, Bestand-teil des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet.
22. Der Zustand von Teilen der Leistungen ist gemeinsam vom Auftragnehmer und der Bauleitung festzustellen, wenn diese Teile der Leistung duch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststell-ung entzogen werden. Das Ergebnis ist schriftlich niederzulegen (VOB 4 Nr. 10). Alle hierzu nötigen Termine sind der Bauleitung frühestmöglich mitzuteilen. Alle benötigten Arbeitskräfte sowie Messgeräte sind vom Auftragnehmer zu stellen. Ein evtl. Mehraufwand bzw. -kosten, die durch Missachtung dieses Punktes entstehen, gehen im vollen Umfang zulasten des Auftragnehmers. Sie werden ggf. bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
23. Besonderer Hinweis :
Für alle evtl. Nachtragsaufträge bzw. Nachtragsvereinbarungen und somit auch für alle Nachtrags-angebote gelten die gleichen Bedingungen und Preisnachlässe wie die, des Hauptauftrages. Sie brauchen nicht gesondert vereinbart werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet die Heizungs- und Sanitärinstallation für den Neubau eines Alten- und Pflegeheimes in Oberhausen-Sterkrade.
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Weseler Straße 136
46149 Oberhausen
Die VOB ist die Kalkulationsgrundlage für alle Positionen dieses Angebotes.
In Ergänzung und Abänderung sind nachstehende Punkte zu beachten und wenn im LV nicht als Position aufgeführt, ohne zusätzliche Berechnung auszuführen..
2. Technische Ausführungshinweise
2.1 Allgemein
Die erstellten Anlagen müssen allen derzeit gültigen Vorschriften entsprechen,
insbesondere sind dies
- die DIN-Normen und VOB in der jeweils neuesten Fassung
- die VDE-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung
- das Gebäudeenergiegesetz in der neuesten Fassung
- die TAB der zuständigen Energieversorger
- die Vorschriften der Berufsgenossenschaft
- die Unfallverhütungsvorschriften
- die Vorschriften der Baubehörden
- die Vorschriften der Feuer- und Sachversicherer
Es sind nur solche Materialien zugelassen, deren Nachbeschaffung (Ersatz) jederzeit ohne Schwierigkeiten möglich ist.
Die Verwendung von Schussapparaten ist grundsätzlich untersagt! Bei der Ausführung ist die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) zu beachten. Durch die Montage dürfen keine Schallbrücken zwischen Installation und Baukörper entstehen. Die Objektanschlüsse sowie Wand- und Deckendurchführungen sind schallgedämpft auszuführen. Es sind schallgedämpfte Befestig-ungssysteme mit Zulassung nach DIN 4109 (z. B. Fabr. Sikla,Mefa, Hilti etc.) zu verwenden.
Die Verwendung von Lochband in jeglicher Ausführung ist untersagt. Die vorgesehenen Befestigungen sind der Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Erst nach Freigabe durch dieselbe darf mit der Montage begonnen werden.
Sämtliche Rohr-, Kabel- und Kanaldurchführungen durch Brandschutzwände sind mit zugelassenen Wanddurchführungen der Widerstandsklasse F 90 zu versehen oder im anderen Brandabschnitt mit einer Feuerschutzisolierung auszuführen. Alternativ können auch feuerbeständige Materialien verwendet werden. Die erforderlichen Maßnahmen sind mit dem zuständigen vorbeugenden Brandschützer, der Bauleitung und dem IB abzustimmen.
Die Einregulierung und Leistungsmessungen der Anlagen sind bei Grenzwerten im Sommer und Winter durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat die Baustelle, soweit seine Leistungen betroffen sind, täglich und nach Beendigung der Arbeiten in einwandfreiem Zustand zu verlassen.
Verpackungen, demontierte und nicht mehr benötigte Materialien sowie Reste und Bauschutt gehen in den Besitz des Auftragnehmers über und sind von ihm täglich zu entsorgen.
2.2 Heizung, Sanitär
Eingebaute Anlagenteile sind mittels Folienabdeckung oder ähnlichem zu schützen.
Bei Frostgefahr ist die gesamte Anlage zu entleeren und mittels Pressluft auszublasen.
Vor Inbetriebnahme der Anlagen sind diese gemäß der gültigen Vorschriften zu spülen.
Entleerungen und Entlüftungen sind auf Sammelleitungen zu führen und mittels Handarmaturen in ausreichender Anzahl so anzuordnen, dass das gesamte Rohrnetz einwandfrei entleert bzw. entlüftet werden kann.
Während der Montage und der Zwischenlagerung sind die Rohre gegen das Eindringen von Schmutz-teilen zu verschließen.
Einrichtungsgegenstände und Armaturen sind, falls gewünscht, auf das entsprechende Fliesenraster-maß vorzurichten.Rohre, die in Wandschlitzen oder auf Rohfußboden verlegt werden, sind mit einer geschlossenporigen Isolierung zu versehen, an unzugänglichen Stellen ist eine Stopfisolierung der Wandschlitze mit Glas- und Mineralwolle zulässig.
Sämtliche Kanaldurchführungen durch Wände oder Decken sind mit mindestens 20 mm starker auf Alufolie kaschierter nicht brennbarer Mineralwolle zu ummanteln. Die Ummantelung muss jeweils mind. 50 mm über das Fertigmaß der Wand oder der Decke herausragen und bei der Fertiginstallation bündig abgeschnitten werden. Wand- und Deckenaustritte von Rohrleitungen sind mit Rosetten zu versehen.
Die Anlagen sind so anzubieten und auszuführen, dass die zulässigen Schall- und Schwingungs-emissionswerte eingehalten werden. Ist dieses nur durch eine bauliche Maßnahme zu erreichen, muss der Auftragnehmer bei Angebotsabgabe darauf hinweisen und die Emissionswerte seiner Geräte nennen.
Außerdem sind die Verordnungen über energiesparende Anforderungen an Heizungs- und Brauch-wasseranlagen sowie die DVGW-Merkblätter zu beachten. Befestigungen sind grundsätzlich in grundierter bzw. verzinkter Ausführung zu verwenden.
Über Elektro-Schaltschränke und Verteilungen dürfen keine wasserführenden Leitungen verlegt werden.
Sämtliche nicht anderweitig (z. B. durch Verzinkung) korrosionsgeschützte Anlagenteile werden mit einem Schutzanstrich nach DIN 18 363 versehen. Rohrleitungen sind v o r der Verarbeitung zu streichen. Während der Verarbeitung auftretende Beschädigungen sind ordnungsgemäß auszubessern.
3. Ausführungs- und Montageunterlagen
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer kostenlos Arbeitsunterlagen wie Grundrisse und Schnitte zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf evtl. entdeckte Fehler oder vermutete Mängel rechtzeitig hinzuweisen. Fehlerhafte Unterlagen befreien ihn nicht von der Verantwortung für die richtige Ausführung der Leistungen.
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer unverzüglich Ausführungs- und Montagezeichnungen
und die hierzu erforderlichen Berechnungen anzufertigen und zur Genehmigung vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind zu liefern:
01. 3 x Funktionsschemata, farbig angelegt. Sämtliche Anlagen als Übersichtsplan mit Angaben
der technischen Daten wie Luftmengen, Motor- und Wärmeleistungen, Temperaturen, Durchflussmengen, Rohrleitungsdimensionen usw..
02. 3 x Grundrisse, Details, Schnitte, farbig angelegt.
03. 3 x Wirkschaltbild, Stromlauf- und Klemmpläne, mit Angaben über Sicherheitsgröße, Motor-
leistungen, Nennstrom, cos. Phi, Kabelquerschnitte, usw.. Darstellung Norm- und VDE-
gerecht.
04. Einbauanleitungen u. techn. Datenblätter, die z.B. bei Lüftungsgeräten vom Hersteller nach Auftragserteilung herausgegebenen techn. Datenblätter mit Angabe von Ventilatorpressungen, wirkungsgrad, -stromaufnahme, Motorleistung, Schalleistungspegel etc., sind der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen.
Es darf nur nach genehmigten Montage-Unterlagen gearbeitet werden. Arbeitet der Auftragnehmer nach nicht freigegebenen Unterlagen, trägt er auch dadurch eventuell anfallende Folgekosten.
4. Bestandsunterlagen
Folgende Unterlagen sind zu liefern bzw. am gewünschten Ort zu installieren:
01. Sämtliche Anlagenteile müssen ordnungsgemäß beschildert und bezeichnet sein.
02. Prüf- und Abnahmebescheinigungen.
03. 3 x Funktionsschemata, lichtecht und alterungsbeständig, farbig angelegt und 1 pausfähiges,
alterungsbeständiges Original (z. B. PE-Folie).
Sämtliche Anlagen als Übersichtsplan mit Angaben der technischen Daten wie Luftmengen, Motor-und Wärmeleistung, Temperaturen, Durchflussmengen, Rohrleitungsdimensionen usw..
04. 1 x Funktionsschema, lichtecht und alterungsbeständig, farbig angelegt, unter Glas oder Folie und im Anlagenbereich aufgehängt.
05. 4 x Wirkschaltbild, Stromlauf- und Klemmpläne und 1 pausfähiges Original, mit Angaben über Sicherheitsgröße, Motorleistungen, Nennstrom, cos Phi, usw. Darstellung Norm- und VDI-gerecht.
1 Satz hiervon in stabiler Tasche am Innern des Schaltschrankes angebracht.
06. Protokolle über Leistungsmessung und Druckproben gemäß DIN, die Meßmethode, nummerierte Messstelle, festgestellte Messdaten, Uhrzeit, Außentemperatur und Feuchte enthalten, sowie die Abnahmebescheinigung des TÜV für die ausgeführten Gewerke, falls eine entsprechende Prüfung durchgeführt wurde.
07. Protokolle über die an allen Geräten und Anlagenteilen vorgenommenen Grundeinstellungen (Regler, Thermostate, Regulierventile etc.)
08. 3 x Bestandszeichnungen (Grundrisse, Details, Schnitte) lichtecht und alterungsbeständig, farbig angelegt und 1 alterungsbeständiges, pausfähiges Original. CD- mit allen Plänen als pdf, dwg oder dxf. Übereinstimmung sämtlicher Bezeichnungen zwischen LV, Beschilderung, Zeichnungen und Plänen, Schemata, Protokollen, Listen, Schaltschrank usw., Einzeichnung der räumlichen Lage aller Anlagenteile, Mess- und Regelgeräte , nummerierte Messöffnungen, Dimensionen, technischer Daten wie Leistung, Luftmengen und Temperaturen, Sinnbilder sind normgerecht zu zeichnen. Bei verborgenen Anlagenteilen ist ein besonderer Hinweis über genaue Lage und Zugänglichkeit zu machen.
09. Einbauleitungen u. techn. Datenblätter Sämtliche Einbauanleitungen, die den verbauten
Anlagenteilen und Geräten beiliegen, sind zu sammeln und den Bestandsunterlagen beizufügen. Die z.B. bei Lüftungsgeräten vom Hersteller nach Auftragserteilung herausgegebenen techn. Datenblätter mit Angabe von Ventilatorpressungen, - wirkungsgrad, - stromaufnahme, Motorleistung, Schallleistungspegel etc., sind den Bestandsunterlagen beizufügen.
10. Herstellerliste
Eine Liste, in die sämtliche verbaute Anlagenteile mit Angabe des Herstellers sowie Anschrift und Telefon des nächsten Kundendienstes enthält, ist beizubringen.
11. Bedienungs- und Wartungsvorschriften
Diese müssen tabellarisch genaue Zeitangaben enthalten, wann welche Teile zu warten oder zu überprüfen sind und wie das zu erfolgen hat und welche Betriebsmittel hierzu erforderlich sind. Es müssen in den Bedienungsanleitungen Anweisungen enthalten sein über die genaue Reihenfolge, wenn automatische Vorgänge von Hand geschaltet werden, sowie für die Stilllegung der Anlagen und deren Wiederinbetriebnahme.
12. Ersatzteillisten
Diese sind zu liefern für alle dem Verschleiß unterliegenden Anlagenteile.
13. Ordner für Bestandsunterlagen
Sämtliche Bestandsunterlagen sind 3-fach in stabilen, kunststoffkaschierten DIN-A 4 Ordnern mit Unterteilung durch Einlageblätter und einem Inhaltsverzeichnis abzuliefern.
14. Einweisungsprotokoll
Die Einweisung des Betreibers in die Funktion der Anlagen mit Übergabe der Wartungs- und Bedienungsvorschriften und Ersatzteillisten muss in einem Protokoll festgehalten werden. Der Betreiber muss mit seiner Unterschrift bestätigen, dass die Bedienungsvorschrift im Einzelnen durchgesprochen und nachvollzogen wurde.
Die vorgenannten Planungsunterlagen, Beschilderung usw. sind 12 Tage v o r Beantragung der Abnahme vollständig zu liefern bzw. zu befestigen. Sollten Unterlagen fehlen, kann die Abnahme verweigert werden. Die Kosten für die vorgenannten Punkte sind in die Einheitspreise einzurechnen.
ANERKENNTNIS
ANERKENNTNIS
Der Anbieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dem Angebot, dass er sich über Art und Umfang von
Lieferungen und Leistungen Klarheit verschafft hat und die Anforderungen der Vorbemerkungen anerkannt und kalkuliert hat. Er bestätigt weiterhin, dass er über die erforderlichen Fachkräfte, Erfahrungen und Kenntnisse verfügt.
'......................................................
Ort, Datum,Unterschrift
Technische Vorbemerkungen
DGNB-Zertifizierung DGNB-Zertifizierung
übergreifende Anforderungen für die Ausschreibung
____________________________________________________________________________
Das Gebäude wird nach dem Bewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. zertifiziert. Die Zertifizierung stellt besondere Anforderungen an die verwendeten Materialien bzw. Produkte und den Bauprozess.
Materialeinsatz
Es dürfen nur Materialien oder Produkte verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, baulicher Nutzung sowie Wiederverwendung und Entsorgung eine hohe Umweltverträglichkeit aufweisen.
Synthetisch hergestellte Bauprodukte wie Beschichtungen, Klebstoffe, Dämmstoffe, Folien und Planen, Dichtungen, Imprägnierungen usw. sind vollständig unter Angabe des Technischen Merkblattes zu deklarieren.
· Bei bauchemischen Produkten ist ein Sicherheitsdatenblatt der Deklaration beizufügen.
· Vorgefertigte Bauelemente (z.B. Sanitärständersysteme, Fenster und Türen, anlagentechnische Systeme, usw.) sind mit den Technischen Merkblättern des Herstellers zu deklarieren.
· Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe sind über ein FSC-Zertifikat (bei mitteleuropäischen Hölzern auch PEFC-Zertifikat) und das zugehörige CoC-Handelszertifikat des Lieferanten zu deklarieren.
Der Auftragnehmer hat alle Materialien oder Produkte spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bezüglich ihrer Inhaltstoffe und Eigenschaften durch die Vorlage der technischen Datenblätter, Zertifikate und (falls erforderlich) der Sicherheitsdatenblätter zu deklarieren.
Die deklarierten Produkte sind verbindlich. Änderungen auch bei Nebenprodukten während der Ausführung sind rechtzeitig anzukündigen und bedürfen der Zustimmung der Bauleitung.
Weichen während der Ausführung vorgefundene Materialien oder Produkte erkennbar von der Produktdeklaration oder von den geforderten Produkteigenschaften oder Zertifizierungen in der zugrundeliegenden Ausschreibung ab, ist der Auftragnehmer auch dann zu einem sofortigen Austausch verpflichtet, wenn die abweichenden Produkte aus allein technischer Sicht geeignet sind.
Gibt der Auftragnehmer einzelne Leistungen an Subunternehmer weiter, ist er zur Weitergabe der Material- und Produktanforderungen verpflichtet. Die Forderung nach einer Deklaration der verwendeten Materialien und Produkte ist an den Subunternehmer weiterzugeben, die Deklarationen sind unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten.
Werden von Subunternehmern abweichende Materialien und Produkte verwendet, trägt hierfür der Auftragnehmer die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.
Ist aus technischen und funktionalen Gründen eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die abweichende Produkt-verwendung muss schriftlich begründet und unter Angabe des Produktes, der technischen Verwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert werden.
Dabei ist das Fehlen einer Produktalternative oder einer konstruktiven Alternative deutlich zu machen.
Lärmarmut
Für sämtliche Arbeiten auf der Baustelle sind die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm" und andere bundes- und landesrechtliche Immissionsschutz-regelungen und Verordnungen zu beachten.
Es dürfen nur Baumaschinen eingesetzt werden, die den Lärmschutzanforderungen des RAL-UZ 53 entsprechen. Abweichungen durch spezielle Sondermaschinen sind dem Auftraggeber anzukündigen und zu begründen.
Der Auftragnehmer ist zu einer Schulung bzw. Einweisung seiner Mitarbeiter bzgl. der genannten Anforderungen verpflichtet. Die durchgeführte Schulung bzw. Einweisung ist zu protokollieren und das Protokoll dem Auftraggeber vorzulegen.
Staubarmut
Zur Reduzierung der Staubbelastung sind Maschinen und Geräte mit einer wirksamen Absaugung zu versehen. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen.
Die Ausbreitung von Staub auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind, soweit möglich, zu vermeiden; zur Beseitigung werden Feucht- bzw Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt.
Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben entsprechen dem Stand der Technik und werden regelmäßig gewartet und geprüft.
Der Auftragnehmer ist zu einer Schulung bzw. Einweisung seiner Mitarbeiter bzgl. der genannten Anforderungen verpflichtet. Die durchgeführte Schulung bzw. Einweisung ist zu protokollieren und das Protokoll dem Auftraggeber vorzulegen.
Bodenschutz
Zum Schutz von Boden und Grundwasser ist der Einsatz von Stoffen zu vermeiden, die gemäß chemikalienrechtlicher Kennzeichnung als "Umweltgefährlich" eingestuft sind.
Lässt sich ein Einsatz entsprechender Stoffe nicht vermeiden, ist sicher zu stellen, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Ferner sind unnötige schädliche mechanische Einwirkungen auf den Boden (Bodenverdichtung) zu vermeiden.
Der Auftragnehmer ist zu einer Schulung bzw. Einweisung seiner Mitarbeiter bzgl. der genannten Anforderungen verpflichtet. Die durchgeführte Schulung bzw. Einweisung ist zu protokollieren und das Protokoll dem Auftraggeber vorzulegen.
Abfallarmut
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. ist die Wiederverwertung sicher zu stellen. Nicht vermeidbare und nicht verwertbare Abfälle müssen umweltverträglich beseitigt werden.
Der Auftragnehmer ist zu einer Schulung bzw. Einweisung seiner Mitarbeiter bzgl. der genannten Anforderungen (Abfallvermeidung und sortenreine Trennung) verpflichtet. Die durchgeführte Schulung bzw. Einweisung ist zu protokollieren und das Protokoll dem Auftraggeber vorzulegen.
Mit seiner Unterschrift unter das ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer/Bieter an, dass diese ZTV zur Nachhaltigkeit Bestandteil seines Angebotes und in den Einheitspreisen enthalten sind.
_______________________________________
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
DGNB-Zertifizierung
Hinweis Dem Angebot liegen die Zeichnungen M 1:50 sowie die
Angaben des Bauherrn zugrunde.
Die im Leistungsverzeichnis beschriebene Sanitäranlage
ist nach den neuesten gesetzlichen Vorschriften und
DIN-Normen zu installieren. Es gelten die bauaufsichtlichen und sonstigen behördlichen Vorschriften.
Zum Einbau gelangen folgende Materialien:
Schmutzwasserleitungen best.aus:
-Wavin AS Rohr oder gleichwertig
Versorgungsleitungen best. aus:
- Metall-Verbundrohr
Die Rohrleitungen sowie Form- und Verbindungsstücke
müssen den geltenden DIN-Normen entsprechen. Sie sind den technischen Bestimmungen und örtlichen Vorschriften
entsprechend zu verlegen. Darüberhinaus gelten die
Verlegevorschriften der Hersteller.
Die Rohrleitungen deren Verlegung in den einzelnen
Zeichnungen festgelegt ist, sind in Strömungstechnisch
einwandfreier Form so zu verlegen, zu führen und zu
befestigen, daß die Ausdehnung jederzeit gewährleistet
ist und keine Schäden auftreten können.
Die Trinkwasserinstallation ist nach der DIN 1988,
DIN EN 806 und DIN EN 1717 aktuellste Fassung auszuführen.
Die Entwässerung ist nach der DIN 1986 und der
DIN EN 12056 aktuellste Fassung auszuführen.
Die Dämmung der Trinkwasserleitungen erfolgt nach DIN 1988.
Die Kaltwasser Steigestränge sind möglichst getrennt von den Warmen Leitungen zu verlegen . .
Selten benutzte Entnahmeeinrichtungen müssen durchflossen verlegt werden (Ausgußbecken,Heizungsfüllanschluss, usw.)
Hinweis
Auflistung der Anlagen Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind dem Leistungsverzeichnis beigefügt und bei der Kalkulation zu beachten:
Schemen
Grundrisse
Brandschutzkonzept
Weitere Unterlagen können bei Bedarf angefordert werden.
Auflistung der Anlagen
8.1 Entwässerung
8.1
Entwässerung
8.2 Luftwärmepumpe, Warmwasserbereitung und Zubehör
8.2
Luftwärmepumpe, Warmwasserbereitung und Zubehör
8.3 Trinkwasser
8.3
Trinkwasser
8.4 Heizung
8.4
Heizung
8.5 Einrichtungsgegenstände
8.5
Einrichtungsgegenstände
8.6 Brandschutz
8.6
Brandschutz
8.7 Stundenlohnarbeiten
8.7
Stundenlohnarbeiten
8.8 Inbetriebnahme,Bestandsunterlagen
8.8
Inbetriebnahme,Bestandsunterlagen
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