Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Ausschreibungsunterlagen
Pläne und Unterlagen
Nachfolgend aufgeführte Pläne und zusätzliche Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen als Kalkulationsgrundlage bei.
Ausführungspläne Architektur
Abbruchspläne aller Geschosse
Baustelleneinrichtungsplan
Verkehrzeichenplan
Unterlagen zur Statik
1.2 Baubeschreibung
Das bestehende Bürogebäude verfügt über sieben Obergeschosse und zwei Untergeschosse sowie anteilig über eine zweigeschossige Tiefgarage. Eigentümerin des Gebäudes ist die Union Investment Institutional Property GmbH. Errichtet wurde das Gebäude ursprünglich in den Jahren 1958 bzw. 1966 als Verwaltungsgebäude. Zwischen 1998 und 2001 erfolgte eine umfassende Revitalisierung und technische Modernisierung zur Büronutzung.
Der Rohbau besteht aus Stahlbeton- und Mauerwerkswänden und Stahlbetondecken. Die ursprünglich errichteten Rippendecken wurden gemäß Bestandsunterlagen in den vergangenen Umbauten gegen Massivdecken getauscht. Das 6. OG wurde dabei als Aufstockung mit einer Stahldachkonstruktion mit Trapezblech errichtet.
Die Fußböden in den oberirdischen Geschossen bestehen zu kleinen Teilen aus Heizestrichen und in der Hauptsache aus Hohlraumböden und Doppelböden. Letztere werden teilweise ausgetauscht (Flure) wegen zu geringer Tragfähigkeit. Für die Elektroinstallation werden sie auch in den Nutz-Räumen temporär geöffnet. Die Elektroinstallation an den Decken erfolgt i. d. R. vom darüber liegenden Geschoss.
Das Objekt ist Teil eines größeren Gebäudekomplexes, der zusätzlich ein weiteres Bürogebäude in der Bettinastraße 5361 sowie rückwärtig gelegene Wohngebäude (sogenannte Gartenhäuser) in zweiter Reihe der Beethovenstraße umfasst. Die Tiefgarage wird gemeinschaftlich von allen Gebäuden genutzt.
Projektvoraussetzungen
Für die temporäre Unterbringung zweier Schulen der Stadt Frankfurt am Main soll das bestehende Gebäude im Stadtteil Frankfurt-Westend durch entsprechende Umbauten zur schulischen Nutzung hergerichtet werden.
Das Gebäude, das ursprünglich in den 1950er/1960er Jahren für die Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands errichtet und später zur Büronutzung revitalisiert wurde, soll entsprechend umgenutzt werden.
Folgende Schulen werden in dem Gebäude untergebracht:
Bettinaschule (Erdgeschoss und 1. Obergeschoss):
Oberstufe eines Gymnasiums, 162 Schüler*innen und 12 Lehrkräfte
Anni-Albers-Schule für Mode, Medien und Gestaltung (2. bis 6. Obergeschoss):
Berufsbildende Schule, 448 Schüler*innen und 32 Lehrkräfte
Insgesamt ergibt sich eine Kapazität von 610 Schüler*innen und 44 Lehrkräften. Pro Etage sind maximal vier Klassenräume à 31 Schüler*innen sowie zwei Lehrerarbeitsräume vorgesehen
Erschließung
Das Gebäude liegt in repräsentativer Lage im Frankfurter Stadtteil Westend, fußläufig zum Messegelände Frankfurt. Fluchtwege, insbesonders auch aus der in Betrieb verbleibenden Tiefgarage, sind stets freizuhalten.
Zugänge:
Der Hauptzugang für Fußgänger erfolgt über einen überdachten Eingang an der Beethovenstraße. Ein barrierefreier Zugang ist über einen rückwärtigen Eingang mit Rampe gegeben. Beide Eingänge führen in eine zentrale Eingangshalle mit Empfangsbereich und einer Aufzugsgruppe (zwei Aufzüge). Alle Geschosse sind zudem über zwei Treppenhäuser erschlossen.
Verkehrsanbindung:
Die Erschließung für den Individualverkehr (PKW, Fahrrad) erfolgt über die Friedrich-Ebert-Anlage. Die Zufahrt zur Tiefgarage liegt an der Bettinastraße 53-55. Der Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr ist durch die U-Bahnlinie U4, die Straßenbahnlinien S16 und S17 (Haltestelle Festhalle/Messe), die Buslinie 50 (Haltestellen Festhalle/Messe und Bettinaplatz) sowie die Nachtbuslinien N4 und N16 (Haltestelle Hohenstaufenstraße) gewährleistet.
Erstes Untergeschoss
Im ersten Untergeschoss befinden sich Bestands-Kellerräume sowie technische Einrichtungen. Fünf Räume werden künftig der Schule als Lager- und Abstellräume zugewiesen, während die übrigen Bereiche baulich unverändert bleiben.
Erdgeschoss
Zentrales Entwurfskonzept ist die Schaffung von Unterrichts- und Lehrräumen in allen Geschossen.
Im Erdgeschoss werden die bestehenden Büroräume vollständig zurückgebaut. Es entstehen Unterrichtsräume sowie ein Gruppenraum für die Bettinaschule. Die Türen zu Unterrichts- und WC-Räumen werden im Zuge der barrierefreien Erschließung verbreitert. Eine neue Treppenraumwand in Trockenbauweise strukturiert den zentralen Treppenraum neu.
In der Eingangshalle sind Snackautomaten und ein Wasserspender vorgesehen. Die Halle dient als zentrale Verteilerfläche.
Im Vorgarten wird ein neuer Schulhof mit Sitzflächen und mehreren Treppenaufgängen errichtet. Die an der Fassade verlaufende Terrassenerhöhung wird als Pausenfläche genutzt.
Erstes bis Viertes Obergeschoss
In den ersten vier Obergeschossen entstehen neue Unterrichtsbereiche für die beiden Schulen.
Auf der linken Seite: Unterrichts- und Gruppenräume
Auf der rechten Seite: Lehrerzimmer, Sammlungsräume, Rückzugs- und Pausenräume
Der zentrale Treppenraum verbindet alle Bereiche
Barrierefreie WCs befinden sich im 2. und 4. Obergeschoss; letzteres verfügt zusätzlich über eine barrierefreie Dusche. Türen zu Unterrichtsräumen werden für eine barrierefreie Nutzung in den besagten Geschossen verbreitert.
Fünftes Obergeschoss
Die Bestandsräume (ehemalige Büros) zur Beethovenstraße bleiben erhalten und werden als Lehrerzimmer sowie einem Sanitätsraum genutzt. Da kein zweiter Rettungsweg aus dem 6. OG besteht, wird eine neue innenliegende Stahltreppe zwischen dem 5. und 6. OG eingebaut. Hierbei wir ein neuer Treppenraum erstellt.
Auf der Gartenseite entstehen Unterrichtsräume; auf der rechten Seite Lehrerbereiche, Teeküche und Serverräume.
Sechstes Obergeschoss
Hier wird ein neuer Pausenraum mit direktem Zugang zur Dachterrasse errichtet. Der Raum ist gleichwertig zu einem Unterrichtsraum zu betrachten. Auf der Gartenseite befinden sich weitere Unterrichtsräume. Die neue Treppenanlage fungiert wie im Fünften Obergeschoss schon beschrieben als zweiter Rettungsweg.
Zudem wird der Bestandstechnikraum umfunktioniert. Dort befindet sich eine zentralen Lüftungsanlage für den rechten Gebäudeteil. Auf dem darüberliegenden Flachdach werden Außeneinheiten der Lüftungsanlage aufgestellt.
Lüftung
Die linke Gebäudeseite erhält eine dezentrale Lüftung mit Luftansaugung über Fensteranlagen und einer Abluft über einen Kanal über das Dach führend (EG bis 6. OG). Die dezentrale Lüftungsanlage versorgt immer die Ebene, auf die Sie sich befindet.
Für die rechte Gebäudeseite ist im 6. OG eine zentrale Lüftungsanlage vorgesehen, die alle Räumlichkeiten in der rechten Gebäudehälfte vom 1.OG-6.OG versorgt.
BMA
Brandmeldeanlage und Löschanlagen sind mit den auf dem Grundstück in Betrieb verbleibenden Tiefgaragengeschossen, Hinterhäusern und Gebäuden in der Bettinastraße verbunden!
Außenanlagen
Die Außenanlagen werden gemäß Vorgarten- und Gestaltungssatzung überarbeitet.
Auf dem südwestlichen Vorplatz entstehen zwei großzügige Grünflächen (gesamt 244 m²).
Vier Bestandsbäume bleiben erhalten. Standortgerechte Sträucher schaffen eine optische Abgrenzung zum Gehweg und sorgen für eine Eingrenzung des Vorgartens.
Mehr als 10 % der Freiflächen werden mit Sträuchern bepflanzt, um die Biodiversität zu fördern.
Ein 1,50 m breiter Weg aus Natursteinplatten verbindet Terrasse und Gartenbereich. Die Platten werden mit Grasfugen verlegt, wodurch die Flächen weiterhin versickerungsfähig bleiben.
Im Vorgartenbereich entsteht ein barrierefreier Sitzbereich mit direktem Zugang über Treppen und den angrenzenden Gehweg. Der Sitzbereich bietet Kapazität für rund 75 Personen.
Abgesehen vom befestigten Sitzbereich werden alle Freiflächen des Grundstücks wasserdurchlässig ausgeführt, um die Versickerung zu gewährleisten.
Im Vorgarten werden 17 oberirdische Fahrradabstellplätze eingerichtet. Diese sind ausreichend verschattet und stellen die einzigen oberirdischen Fahrradabstellplätze für die schulische Nutzung dar. Alle weiteren Fahrradstellplätze sowie PKW Stellplätze befinden sich in der Tiefgarage.
Die befestigten Flächen und die Grünflächen bleiben erhalten.
Im nordöstlichen Gartenteil entsteht ein neuer Fluchtweg, der den Zugang vom Treppenhausausgang im UG zum bestehenden Wegenetz herstellt. Dieser wird landschaftlich angepasst und besteht aus wassergebundenem Wegbelag mit Blockstufentreppen.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
2. Allgemeine Vertragsbedingungen
2.1 Angebotsumfang
Gegenstand des Angebotes sind die im Leistungsverzeichnis näher bezeichneten und in den Bau- und Installationsplänen, in Schaltplänen und Schemata dargestellten Leistungen, sowie alle Nebenleistungen gemäß VOB Teil C.
Für sämtliche Materialien, Baustoffe, Bauteile und Leistungen sind die entsprechenden gültigen DIN-, DIN-EN und VDE Vorschriften, Zulassungsbescheide, Bauverordnungen, Verarbeitungs-, Richtlinien und Empfehlungen der Fach-Verbände sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
Der Bieter erkennt mit der Abgabe seines Angebotes durch seine Unterschrift folgende Punkte an:
Dass er sich über die Einzelheiten der Leistungen und Lieferungen, soweit diese nach seiner Auffassung im LV nicht eindeutig beschrieben sind, durch Rückfragen Klarheit verschafft, bzw. den AG auf fehlende und zur Ausführung erforderliche Arbeiten, Materialien, bzw. Leistungen aufmerksam gemacht hat.
Dass spätere Einwendungen, die sich auf Unkenntnis und Unklarheiten im LV stützen sollten, keine Berücksichtigung finden und auch keine Preisnachforderungen rechtfertigen.
Vorgenommene Änderungen / Zusätze in den Ausschreibungsunterlagen des AG durch den Bieter sind unzulässig. Ergänzungen / Zusätze sind im Begleitschreiben niederzulegen.
Die Einheitspreise sind lesbar einzusetzen, sie sind so zu kalkulieren, dass diese in jedem Fall bindende Festpreise für den Gültigkeitszeitraum der Vereinbarung sind, auch wenn sich die Mengen ändern.
Weitervergabe von Teilleistungen bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG.
Der AG behält sich die Auswahl der Unternehmer nach Preiswürdigkeit und zu erwartender Arbeitsgüte vor.
2.2 Ausschreibungsunterlagen
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die Preisbildung beeinflussen, so hat er vor Abgabe des Angebotes schriftlich darauf hinzuweisen.
2.3 Abgabe des Angebotes
Die Abgabe des Angebotes ist für den AG kostenlos. Mit der Abgabe seines Angebotes bestätigt der Bieter, dass er sich über die örtlichen Verhältnisse genau unterrichtet und vertraut gemacht hat.
2.4 Ausführungsfristen
Für die Durchführung der Arbeiten werden nach gemeinsamer Festlegung Fertigstellungstermine vereinbart.
Kürzest mögliche Termine sind vom Bieter im Angebot anzugeben.
2.5 Zuschlagsfrist
Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Abgabetermin und endet nach 90 Kalendertagen.
2.6 Vertragsbedingungen
Vertragsbedingungen des AG werden im Zuge der Verhandlung/Vergabe vereinbart.
2.7 Nachtragsangebote
Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für spätere Aufträge, die aufgrund von Nachtragsangeboten oder besonderen Preisvereinbarungen in Verbindung mit dem Hauptauftrag erteilt werden. Für sämtliche Nachträge ist ein schriftlicher Nachtrag zwischen AN und AG zu schließen.
2.8 Auftragserteilung
Der Auftrag wird schriftlich durch den AG erteilt.
Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen der bietenden Firmen sind ausgeschlossen.
Die Leitung der Ausführung seiner Arbeiten erfolgt durch den Auftragnehmer, geregelt nach HBO geltender Art. 58 'Unternehmer". Der Auftragnehmer (AN) hat, sofern er die Ausführung der Vertragsleistungen nicht persönlich leitet, einen fachkundigen und verantwortlichen Stellvertreter zu benennen. Bei Abwesenheit von der Baustelle hat der AN dafür zu sorgen, dass ihn / seinen Vertreter Anweisungen des Bauherrn jederzeit erreichen. Ihm obliegt die verantwortliche Kontrolle / Überwachung der Ausführung, des sicheren Betriebs der Baustelle, insbesondere die Tauglichkeit und Betriebssicherheit der Gerüste, Geräte u. sonstige Baustelleneinrichtungen die er zu Erbringung benötigt, sowie die Einhaltung der Arbeitsschutz - Bestimmungen und der UVV.
Für Stundenlohnarbeiten gelten die im Angebot auszufüllenden Preise (Löhne, Stoff- und Gerätekosten). Sie dürfen nur auf schriftliche Anordnung des AG ausgeführt werden. Für vereinbarte Stundenlohnarbeiten sind dem AG / Vertreter täglich Regiescheine zur Anerkennung vorzulegen oder zu übersenden.
Bei Angebotsabgabe sind die Positionsnummern des Leistungsverzeichnis zu verwenden.
2.9 Allgemeines
Das Anordnungsrecht des AG auf der Baustelle bei der Bauausführung wird ausschließlich durch den AG oder dessen Vertreter ausgeübt.
Während der Dauer der Arbeiten sind alle notwendigen Schutzmaßnahmen so zu treffen, dass Schäden an Mitarbeitern des AG und der am Bau tätigen Personen, sowie an allen materiellen Objekten vermieden werden.
Bauschutt ist täglich aus dem Bauwerk und von Verkehrswegen zu entfernen, und getrennt zu entsorgen. Die Beseitigung des eigenen Bauschutts ist Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
2.13 Bauwasser / Baustrom
Baustrom und Bauwasser werden anteilig auf die ausführende Firmen umgelegt und von der Schlussabrechnungssumme in Abzug gebracht.
Der Anschluss für Bauwasser wird dem AN nach den Bestimmungen der allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) zur Verfügung gestellt. Für die Entnahme und Weiterleitung von Wasser sind die erforderlichen Einrichtungen nach den einschlägigen Vorschriften zu verwenden. Die Installation zur Weiterleitung des Wassers an die einzelnen Verbrauchsstellen hat der AN auf eigene Kosten vorzunehmen.
Der Anschluss für Baustrom wird dem AN nach den Bestimmungen der allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) zur Verfügung gestellt. Der AN ist verpflichtet, einen oder mehrere den VDE-Vorschriften entsprechenden Anschlusskasten/-kästen an der Baustelle auf eigene Kosten zu installieren. Für die vorschriftsmäßige Weiterleitung des Stromes auf die Baustelle und die den VDE-Bestimmungen entsprechende Installation und Betriebssicherheit der Baumaschinen ist der AN verantwortlich und haftbar.
2.14 Nachunternehmer
Der Bieter hat im Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will. Die Nachunternehmer sind zu benennen. Der AG behält sich vor einzelne Nachunternehmer aus wichtigem Grund abzulehnen. Für die Nachunternehmer gelten sämtliche Auftragsbedingungen. Der AN ist voll verantwortlich für den Einsatz seiner Nachunternehmer. Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den AG.
2.15 Sprache
Die Verkehrs- bzw. Vertragssprache ist Deutsch. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr und alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu führen/erstellen. Die Schulung/Einweisung bzw. Schulungen/Einweisungen erfolgen in deutscher Sprache. Die leitenden Mitarbeiter des AN in der Projektleitung und vor Ort sind deutschsprachig.
2. Allgemeine Vertragsbedingungen
3. Baustelle und Ausführung
3.1 Ansprechpartner Ortsbesichtigung
Vor Abgabe der Angebotspreise wird dringend empfohlen, sich einen genauen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten zu verschaffen.
Nachforderungen, die aus Unkenntnis der Sachlage resultieren, ergeben keinen Grund zu preislichen Nachforderungen. Sollten Baumaterialien zum Abbruch kommen, die im Gutachten oder im LV nicht beschrieben sind, aber bei einer Vor-Ort-Begehung durch In-Augenscheinnahme hätten erkannt werden können, so ergibt dies ebenfalls keinen Grund zu Nachforderungen. Unklarheiten sind im Vorfeld der Auftragsvergabe mit dem AG abzuklären. Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Ansprechpartner für Terminvereinbarungen:
LMG Architekten GmbH
Westerbachstr. 30
61476 Kronberg im Taunus
Phone: +49 6173 78296-0
ruv-schule@lmg-architekten.de
Bei anderen Rückfragen an den AG
Union Investment Institutional Property GmbH
für Rechnung des Sondervermögens
“R+V Deutschland Real (RDR)“
vertreten durch
R+V Lebensversicherung AG
Matthias Frick
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-45720
Telefax: 0611 533-7745720
E-Mail: Matthias.Frick@ruv.de
3.2 Angaben zur Baustelle und Ausführung
3.2.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich in der Beethovenstraße 12-16 in Frankfurt am Main. Die Baustelleneinrichtungsfläche wird auf der öffentlichen Straße liegen. Es handelt sich hierbei um eine Einbahnstraße. Die Grünfläche soll nicht genutzt werden. Die Bestandsbäume sind zu schützen.
Der Bereich wird mit einem festen Baustellenzaun eingefriedet. Zwei Baustellencontainer werden eingeschossig auf der Fläche angeordnet. Schuttcontainer werden schräg, passend zu den derzeitigen stellplätzen angeordnet.
Es ist darauf zu achten, dass die Feuerwehreinfahrt mit einer Mindestbreite von 3,50 m erhalten und frei bleibt.
3.2.2 Immissionsschutzrechtliche Hinweise
Für den Baustellenbetrieb sind die Vorgaben nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBI I S. 1274), zuletzt geändert am 08.04.2019 (BGBI I S. 432) zwingend einzuhalten.
Die Beurteilungspegel der von allen Anlagen und dem Fahrzeugverkehr ausgehenden Geräusche dürfen nachfolgende Immissionswerte nicht überschreiten:
- 60 dB(A) - Mischgebiete
In direkter Nachbarschaft der Baustelle befinden sich Bürogebäude/Wohnungsbauten und Schulen, in denen während der Bauzeit der reguläre Betrieb stattfindet. Darauf ist in allen Belangen der Baudurchführung Rücksicht zu nehmen.
Baustellen sind gemäß LBO BW § 12 Baustelle so einzurichten, dass die baulichen Anlagen ordnungsgemäß errichtet oder abgebrochen werden können und Gefahren oder vermeidbare erhebliche Belästigungen nicht entstehen.
Gesetzesverstöße können zu Zwangsmaßnahmen bis zur Stilllegung der Baustelle führen. Daneben können Bußgeldbescheide verhängt werden und in besonders schwerwiegenden Fällen Strafanzeigen wegen Körperverletzung erfolgen. Um die Gefahr von Gesetzesverstößenzu vermeiden, ist der Betrieb an jeder Baustelle möglichst geräuscharm abzuwickeln. Zu diesem Zweck sind nach Möglichkeit lärmarme Baumaschinen einzusetzen und Abschirmmaßnahmen zu treffen. Zu den Abschirmmaßnahmen gehört auch eine den Schallschutz der Anwohner berücksichtigende Aufstellung der Baumaschinen.
3.2.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die Baustelle wird bei laufendem schulischen Betrieb der Nachbarschule in der Beethovenstraße abgewickelt. Das Gebäude selbst ist während der Bauzeit frei von Nutzung.
Die Bürgersteig vor dem Gebäude wird neben den Stellplätzen für die Baustelleneinrichtung der Baustelle zugeschrieben.
Der Auftraggeber beantragt die Sondernutzung der öffentichen Verkehrsfläche. Der Auftragnehmer erstellt und unterhält die Absperrungen gemäß Sondernutzungsgenehmigung und richtet die Baustellenfläche ein.
Es ist mit einer geringen Überkreuzung von Baustellenverkehr an der Baustellenzu- und abfahrt mit dem Anliegerverkehr und Durchgangsverkehr zu rechnen.
3.2.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Zufahrt zur Baustelle ist über der Beethovenstraße erreichbar von der Rheinstraße über die Friedrich-Ebert-Anlage kommend. Die Feuerwehr-Zufahrt zu den Gartenhäusern, die weiter in betrieb sind, ist frei zu halten.
3.2.5 Materialeinbringung und Förderwege
Die möglichen Zufahrten zur Entladung, Personeneingänge, Containerstellflächen und dergleichen sind dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Baustellenzugang ist der straßenseitige Haupteingang. 2 Aufzüge und zwei Treppenräume sind - mit Schutzbekleidung - zu Transporten zu nutzen.
3.2.6 Zur Nutzung oder Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume
Aufenthalts- und Lagerräume werden vom AG zur Verfügung gestellt. Der Einbau von provisorischen Türen im Gebäude durch den AN ist nur mit Zustimmung des AG gestattet. Für die vom AN gelieferten und eingebauten Bautüren ist ein Schlüssel für den Notfall (Brand, Wasserschaden, ...) bei der Objektüberwachung zu hinterlegen! Durch die Benutzung von Räumen als Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Objektüberwachung. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
Container können, unter Berücksichtigung des Platzbedarfs aller Baubeteiligten, in begrenztem Umfang und nur mit Zustimmung des AG im Baugelände aufgestellt werden. Das Baufeld ist begrenzt.
Flächen für die Baustelleneinrichtung der AN können nur zeitweise und im begrenzten Umfang auf dem Baugrundstück zur Verfügung gestellt werden (siehe hierzu beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan).
Die Naturstein-Eingangssituation müssen geschützt werden. Die Bestandsbäume sind mit einem Baumschutz zu schützen.
Die Asphaltflächen bleiben als Baustelleneinrichtungsflächen bestehen.
3.2.7 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Bei der Durchführung von Bauarbeiten ist insbesondere sicherzustellen, dass die entsprechenden Vorschriften zum Schutz des Grundwassers eingehalten werden.
Insbesondere ist zu beachten:
Kraftstoffbehälter sowie Öl- und Schmierstoffe dürfen auf der Baustelle nur in einem abgeschlossenen Raum oder einem abschließbaren umzäunten Teil der Baustelle gelagert werden. Der Lagerplatz ist so zu wählen, dass kein Öl-, Kraft- oder Schmierstoff in den Untergrund, Abwasserkanal oder fließendes Gewässer gelangen kann. Die Lagerung solcher Stoffe auf der Baustelle ist auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.
Das Auslaufen, auch von geringen Mengen wassergefährdender Flüssigkeiten ist unverzüglich zu melden. Die Betankung und Abschmierung von Fahrzeugen, Geräten und Maschinen auf der Baustelle hat so zu erfolgen, dass mit Sicherheit eine Verunreinigung des Grundwassers vermieden wird. Abwasser darf weder in den Untergrund, noch in den Straßenkanal und ggf. die Vorfluter geleitet werden. Baumaterialien, Aushub, wassergefährdende Stoffe und dgl. dürfen nicht so gelagert werden, dass diese bei starken Niederschlägen abgeschwemmt werden bzw.
eine Gewässerverunreinigung verursachen können. Das abzuleitende Wasser sowie das Grundwasser muss frei von Fetten, Benzin- und Öl-Rückständen bleiben. Dies ist insbesondere beim Einsatz von Maschinen und Pumpen zu beachten. Unter Arbeitsgeräten mit trinkwassergefährdenden Stoffen ist immer ein Schutz gegen das Versickern von Schadstoffen im Erdreich vorzusehen. Die Wartung von Baumaschinen,
u.a. wie Ölwechsel und Betanken darf nur auf dafür geeigneten, z.B. befestigten Flächen, mit entsprechenden Einrichtungen stattfinden. Die als Lagerflächen genutzten Bereiche sowie die das Gebäude umgebenden Flächen und Straßen sind vor Verunreinigungen zu schützen und nach Arbeitsende wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Im Baustellenbereich gelagerte Baustoffe, Bauschutt, Verpackungsmaterial, etc. müssen vom AN so gesichert sein, dass weder durch Wind, Regen oder sonstige äußere Einflüsse diese Baustoffe über, durch oder unter dem Bauzaun auf benachbarte Flächen gelangen können.
3.2.8 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.
Baustellenabfälle aus dem Bereich des AN:
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Baustellenabfällen und Erdaushub: nach den Grundsätzen des Kreislauf-Wirtschafts-Abfallgesetzes. Dabei ist zwischen nicht überwachungsbedürftigen, überwachungsbedürftigen und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zu unterscheiden.
Ausführung entsprechend der aktuellen Fassung der Abfallsatzung des Landkreises und der Abfallnachweisverordnung des Bundes (BGBi.S.668, BGBI III 2129-6-1-1).
Wenn in LV-Positionen nicht anders festgelegt, hat der Auftragnehmer anfallenden Bauschutt inklusive Abfälle, z. B. Verpackungsmaterial, Reststoffe, etc., die von seinen Arbeiten und denen seiner Subunternehmer herrühren, auf seine Kosten ordnungsgemäß vom Baugelände zu entfernen bzw. zu beseitigen.
Die Kosten der Rücklieferungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die fachgerechte Entsorgung ist über Entsorgungsnachweis dem AG nachzuweisen.
Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen.
Zu beseitigende Materialien, Abfälle und Abwässer jeder Art sind entsprechend der aktuellen Fassung der Abfallsatzung und der Abfallnachweisverordnung des Bundes (BGBi.S.668, BGBI III 2129-6-1-1) zu entsorgen.
Entsprechend den deutschen Bestimmungen ist der anfallende Bauschutt getrennt zu entsorgen.
Sondermüllentsorgung
Die fachgerechte Sondermüllentsorgung, dazu gehört auch schadstoffbelastetes Material, ist über den Entsorgungsnachweis dem AG nachzuweisen. Die Kosten für Reste aus AN-Seitigen Anlieferungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Abrissmaterial, Abfall, Bauschutt, Verpackungsmaterialien und ähnlicher Abfall ist auf eine zugelassene Mülldeponie abzufahren. Es dürfen keine Abfälle in Straßenabläufe, Toiletten oder Mülltonnen geworfen werden. Alle Entsorgungsnachweise sind dem AG unaufgefordert zu übergeben.
Weiterhin wird auf die entsprechenden Hinweise in der Baustellenordnung, Arbeitssicherheit, Umweltschutz u. ä. verwiesen.
3.2.9 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Verkehrsflächen, Bauteilen Bauwerken im Bereich der Baustelle
Die eingerichteten Schutzmaßnahmen von Bäumen sind zu berücksichtigen. Veränderungen an diesen oder an den Bäumen selbst sind ohne Freigabe durch die Bauüberwachung/ den AG nicht zulässig. Falls eine Veränderung zwingend notwendig ist, ist dies mit der Bauüberwachung/ dem Auftraggeber abzustimmen.
3.2.10 Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung BaustellV ist einzuhalten
3.2.11 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Im nördlichen Bereich, an das Baufeld angrenzend, stehen 3 hochwertige Wohnhäuser, die sogenannten "Gartenhäuschen". Dieser Bereich gilt es freizuhalten, sauber zu halten und nicht als Lagerfläche zu nutzen.
3.2.12 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung
Baustelleneinrichtung für die Belange des AN:
Für den AN weitere notwendige Leistungen, Maßnahmen, Baustraßen, Maschinen, Geräte, Ver- und Entsorgungsmaßnahmen etc. sind eigenverantwortlich bereitzustellen, vorzuhalten und zu beseitigen.
3.2 Die Sicherung aller Materialien auf der Baustelle gegen Diebstahl, Beschädigung, Feuer und jeden sonstigen Verlust übernimmt der Auftragnehmer in Erfüllung seiner Verwahrungspflicht. Dies gilt auch für die vom AG zur Verfügung gestellten Baustoffe und Bauteile, wobei hier die Haftung mit dem Laden auf dem Gelände des AG beginnt.
3.3 Dem AN obliegt die Schadens- und Unfallverhütung, auch wenn die Baustelle längere Zeit eingerichtet bleibt. Alle Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden sind von ihm nach den jeweilig gültigen gesetzlichen Unfallverhütungs-, polizeilichen und sonstigen Vorschriften und Anordnungen, einschließlich aller erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung innerhalb und außerhalb des Baugeländes zu treffen. Auch Maßnahmen die sich aus Vorgaben von Infektionsschutzgesetzen oder ähnlichen Anordnungen ergeben sind hier zu berücksichtigen. Dem AG obliegt im Verhältnis zum AN keine eigene Sicherungspflicht.
3.4 Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mitbenutzt werden sollen. Der Auftraggeber gewährt Unterstützung im Rahmen seiner Pflichten.- die erforderlichen Genehmigungen, sofern sie nicht vom Auftragnehmer zu erbringen sind.
3.5 Ist im Leistungsverzeichnis vorgegeben, auf welche Weise die Leistung zu erbringen ist, so ist der Auftragnehmer daran gebunden. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die technologische Ausführung seiner Arbeiten selbst zu wählen. Dabei ist Rücksicht auf die anderen gleichzeitig oder anschließend tätigen Gewerke sowie die Vorleistung zu nehmen.
3.6 Arbeitszeiten
Die tägliche Arbeitszeit wird werktags (Mo. - Sa.) auf 07:00 - 19:00 Uhr beschränkt.
Materiallieferungen außerhalb der Arbeitszeit sind grundsätzlich zu vermeiden und nur in absoluten Ausnahmefällen mit vorheriger Anmeldung beim AG und Genehmigung durch den AG möglich. Abtransporte außerhalb der Arbeitszeit sind nicht gestattet. Dem AN ist es untersagt, die Baustelleneinrichtung und die Abbruchgebäude außerhalb der Arbeitszeit zu Übernachtungszwecken zu nutzen.
Die DIN 18448 "Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen" (09/2023) ist ergänzend zu DIN 18459 "Abbruch- und Rückbauarbeiten" zu beachten. Die regional vorgegebene Andienungspflicht und eANV-Pflich für gefährliche Stoffe ist einzuhalten.
3. Baustelle und Ausführung
4. Schadstoffsanierung
4.1 Eignungsnachweise
Zum Nachweis der Qualifikation des ausführenden Unternehmens sind mit Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
Sachkundenachweis DGUV 101-004 (ehemals BGR 128),
Fachkundenachweis TRGS 521 (KMF),
Nachweis Unterdruckhaltungsgeräte (Prüfzeugnis der Wartung, Tauglichkeitsnachweis gemäß TRGS 519, Abs. 8.2),
Sachkundenachweis Abfallbeauftragter oder einschlägige Referenzen bei der Entsorgung von Abfällen,
Nachweis gemäß Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV), alternativ Entsorgungswege über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe,
Über die Sachkundenachweise müssen der Bauleiter und der auf der Baustelle eingesetzte Polier zwingend verfügen. Alle o.g. Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Beim Einsatz von Nachunternehmern sind diese im Angebotsschreiben zu benennen und deren Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Nicht beigelegte oder fristgemäß nachgereichte Nachweise führen zum Ausschluss des Angebots!
4.2 Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen
Nachweis Haftpflichtversicherung (inkl. Umweltschäden und Asbest) Diese muss mindestens 5 Millionen Euro für Personen, Vermögens- oder Sachschäden betragen, ohne Deckelung. Die vom Bieter abgeschlossene Haftpflichtversicherung muss bei einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden bzw. abgeschlossen sein.
Nicht beigelegte oder fristgemäß nachgereichte Nachweise führen zum Ausschluss des Angebots!
4.3 Bauverfahren
Die Wahl des geeigneten Sanierungsverfahrens ist Sache des AN, sofern nicht in der Leistungsbeschreibung ein besonderes Verfahren vorgegeben wird. Die Arbeiten sind unter größtmöglicher Staub- und Lärmvermeidung, sowie erschütterungsarm durchzuführen. Das Abbruchmaterial ist in transportfähige Teile nach Punkt 3.3.6 DIN 18459 zu zerkleinern.
4.4 Statische Sicherungsmaßnahmen
In jeder Abbruchphase ist die Standsicherheit zu gewährleisten. Der AN hat die Abbruchanweisung zu erstellen und gemäß dem Baufortschritt fortzuschreiben. Die Angaben im Standsicherheitsnachweis sind zu beachten!
4.5 Gefährdungsbeurteilung
Die schriftlichen Gefährdungsbeurteilungen sind durch den AN innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Hierfür anfallende Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Prüfung erfolgt innerhalb von 5 Kalendertagen. Ohne freigegebene Abbruchanweisung und Gefährdungsbeurteilung darf mit der Schadstoffsanierung nicht begonnen werden. Der AN kann keine Stillstands-Kosten aus verspäteter oder fehlerhafter / unvollständiger Vorlage der Dokumente geltend machen.
4.6 Brandschutz
In den Bereichen, in denen Bauteile technischer Ausrüstung und sonstige Metallbauteile enthalten sind, kommen in der Regel Techniken der mechanischen Trennung zum Einsatz, die mit erhöhtem Funkenflug (z.B. beim Trennschleifen) verbunden sind. Die erforderlichen Arbeitsschutz- und Brandschutzmaßnahmen (einschließlich Brandwache) sind in den Preis einzukalkulieren.
4.7 Abfall und Entsorgung
Für alle Abbruchmaterialien gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt: Verwertung vor Beseitigung.
Die abfallrechtlichen Vorschriften (KrWG, GewAbfVO, EBV, MantelV etc.) in der aktuellen Fassung sind einzuhalten. Die nachfolgende Vorgehensweise ist umzusetzen.
Die gesetzlichen Andienungspflichten zur Beseitigung von Asbest und KMF sind einzuhalten.
Alle Abbruchmaterialien sind, wie im Leistungsverzeichnis beschrieben, zu separieren.
Der Fachgutachter nimmt die abfallrechtliche Einstufung vor und gibt den Abfall schriftlich zum Abtransport und zur Entsorgung frei.
Der AN hat 3 Arbeitstage vor dem geplanten Abtransport von nicht deklarationspflichtigen Abfällen die Entsorgung beim Fachgutachter anzuzeigen. Für Abfälle, welche vor der Entsorgung deklariert werden müssen, ist die Anmeldung beim Fachgutachter 15 Arbeitstage vor dem geplanten Abtransport anzumelden. Der Fachgutachter führt die Probenahme durch, veranlasst die Analytik, bewertet diese und deklariert den Abfall. Er gibt dann das Abbruchmaterial zum Abtransport frei.
Bei Abweichungen vom ursprünglich durch den AN geplanten Entsorgungsweg, ist die Freigabe vom Fachgutachter mindestens 5 Werktage vor dem geplanten Abtransport einzuholen.
Mineralisches Abbruchmaterial ist sortenrein und in einzelnen Fraktionen getrennt in Haufwerken auf der Baustelle, zu maximal 300 cbm, aufzusetzen.
Der Abbruch der mineralischen Bausubstanz darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den Fachgutachter nach Prüfung der ordnungsgemäßen Schadstoffsanierung und Entkernung erfolgen.
Alle nicht gefährlichen Abfälle sind auf dem Baufeld fachgerecht als Haufwerke aufzusetzen.
Nach Deklaration erfolgt der Transport zur Entsorgungsstelle, inkl. Auf-und Abladen, Zahlen der Gebühren.
Gefährliche Abfälle verbleiben bis zum Abtransport auf dem Baufeld, sind in Bigbags zu verpacken und bis zum zügigen Abtransport zu lagern. Der Nachweis ist mittels eANV zu führen und dem Fachgutachter zu übergeben.
Zum Transport von Abfällen ist die Transportgenehmigung nachzuweisen.
Der Verbleib von nicht gefährlichen Abfällen ist mit vorbereiteten während und nach der Baumaßnahme zu belegen. Diese haben folgende Angaben zu enthalten:
Abfallbezeichnung entsprechend Gutachten oder Deklarationsanalytik,
Abfallschlüssel,
Erzeuger-Nummer,
Name der Baustelle,
Beförderer-Nummer,
Beförderer,
Entsorger-Nummer,
Entsorgungsunternehmen.
Abfallrechtliche Nachweise sind aktuell und nachprüfbar auf der Baustelle bereitzuhalten.
Der AG erhält vom AN während der Baumaßnahme wöchentlich per E-Mail die vollständige digitale Aufstellung über die entsorgten Abfälle (tabellarische Aufstellung im Excel-Format + Entsorgungsnachweise im pdf- Format) mit folgenden Angaben:
Abfallschlüssel-Nummer,
Abfallart,
ggf. Begleitschein-Nummer,
Wiegeschein-Nummer,
Tonnage,
KfZ-Kennzeichen der Transportfahrzeuge,
Datum der Abtransporte,
Entsorgungsleistungen werden generell erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen vergütet, d.h. auf Nachweis der Endverwertung (finaler Verbringungsort) oder alternativ Nachweis einer hinreichenden Abreinigung. Mit der Schlussrechnung sind alle Entsorgungsnachweise digital und einmal in kopierfähiger auf Papier einzureichen. Das Aufmaß der Entsorgungsmassen ist je LV-Position unter Angabe der AVV in Tabellenform zu erstellen.
4.8 Baustellenorganisation
Die nachfolgend genannten Leistungen sind ebenfalls in die Einheitspreise einzukalkulieren:
Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte deutsch sprechende Aufsichtsperson des AN mit Ausbildung zum Koordinator nach DGUV 101-004 anwesend sein. Beim Ausbau von alter Mineralwolle muss ein Fachkundiger nach TRGS 521 anwesend sein. Die BÜ behält sich die Kontrolle der Nachweise vor, wenn eine andere als im Angebot benannte Aufsichtsperson, z.B. im Krankheitsfall, zum Einsatz kommt.
Das Personal des AN und seiner Nachunternehmer ist in die Regeln der Arbeitssicherheit schriftlich und nachweislich einzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der Bauarbeiten beim AG einzureichen. Bei genehmigtem Personalwechsel während der Baumaßnahme ist die Einweisung zu wiederholen.
Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Es wird vorausgesetzt, dass der bevollmächtigte Vertreter Deutsch in Wort und Schrift beherrscht.
Der AN hat arbeitstäglich ein Bautagebuch zu führen und diese wöchentlich der BÜ per E-Mail als PDF-Datei zu übermitteln. Hierbei ist auf die Leserlichkeit des Bautagebuches zu achten.
Der AN übergibt der BÜ in der Bauanlaufbesprechung eine Liste mit Namen und Kontaktdaten der für die Baustelle zuständigen Aufsichtspersonen.
Die Einhaltung aller behördlichen, technischen, gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen, arbeits-, umwelt-, abfallrecht- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt im Verantwortungsbereich des AN und ist permanent eigenverantwortlich zu überwachen.
Alle Baustelleneinrichtungsflächen sind in verkehrssicherem und sauberem Zustand zu halten. Der AN hat besondere Maßnahmen gegen eine Verschmutzung der Transportwege auf öffentlichen Straßen und Wegen zu treffen. Hierfür anfallende Aufwendungen für Schutz- und Reinigungsmaßnahmen und die zeitnahe Reinigung, bei Bedarf werktäglich, sind in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Der AN hat die Baustellentore, Container und die abzubrechenden Gebäude bei Verlassen der Baustelle zu verschließen. Auch während der Arbeitszeit muss sichergestellt sein, dass Unbefugte die Baustelle nicht betreten können (Tor schließen, Schilder Baustelle "Betreten verboten").
Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß. Der AN informiert die BÜ 5 Werktage im Voraus über den gewünschten Aufmaßtermin. Der Rechnung sind die durch die BÜ bestätigten Aufmaßblätter und -pläne beizulegen.
Für die Abrechnung der Entsorgungspositionen sind jeder Rechnung die abfallrechtlich geforderten Nachweise im Original und auf Datenträger als PDF, getrennt nach AVV, beizufügen.
4. Schadstoffsanierung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Vorbereitende Schutzmaßnahmen
02
Vorbereitende Schutzmaßnahmen
Hinweistext Die Abbruch- und Rückbauarbeiten sind geschossweise mit je 2 Geschossebenen gleichzeitig zu erfolgen. Eine genauere Bestimmung der Reihenfolge wird vor Beginn der Arbeiten gemeinsam festgelegt.
Hinweistext
02.01 Vorbereitende Schutzmaßnahmen
02.01
Vorbereitende Schutzmaßnahmen
03 Rückbau
03
Rückbau
Hinweistext zur Vergütung Hinweistext zur Vergütung
Die Entsorgung sämtlicher im Rahmen der Leistungsausführung anfallenden Materialien, Abfälle, Reststoffe sowie Verpackungen ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Sämtliche mit der Entsorgung verbundenen Aufwendungen sind in den angebotenen Einheitspreisen enthalten und entsprechend zu berücksichtigen.
Diese Regelung gilt, sofern in den jeweiligen ausgeschriebenen Positionen keine abweichende Regelung ausdrücklich getroffen ist.
Hinweistext zur Vergütung
03.01 Rückbau Doppelboden - Hohlraumboden
03.01
Rückbau Doppelboden - Hohlraumboden
03.02 Rückbau Wände
03.02
Rückbau Wände
03.03 Rückbau Türen
03.03
Rückbau Türen
03.04 Rückbau Decken
03.04
Rückbau Decken
03.05 Rückbau Boden
03.05
Rückbau Boden
03.06 Rückbau Möbelierung
03.06
Rückbau Möbelierung
04 Rohbauarbeiten
04
Rohbauarbeiten
Hinweistext zur Vergütung Hinweistext zur Vergütung
Die Entsorgung sämtlicher im Rahmen der Leistungsausführung anfallenden Materialien, Abfälle, Reststoffe sowie Verpackungen ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Sämtliche mit der Entsorgung verbundenen Aufwendungen sind in den angebotenen Einheitspreisen enthalten und entsprechend zu berücksichtigen.
Diese Regelung gilt, sofern in den jeweiligen ausgeschriebenen Positionen keine abweichende Regelung ausdrücklich getroffen ist.
Hinweistext zur Vergütung
04.01 Deckendurchbrüche
04.01
Deckendurchbrüche
04.02 Wanddurchbrüche
04.02
Wanddurchbrüche
04.03 Betonarbeiten
04.03
Betonarbeiten
04.04 Treppe im 5.OG
04.04
Treppe im 5.OG
05 Ertüchtigungsarbeiten
05
Ertüchtigungsarbeiten
Hinweistext Ertüchtigungsmaßnahme Neue Durchbrüche der Mittelwand Achse 2-3
Zur Versorgung der Klassenräume werden in den Mittelwänden neue Durchbrüche eingeplant. Ihre Größe
und Anordnung wurden statische geprüft und abgestimmt.
Zur Herstellung des Durchbruchs und der Ertüchtigung sind im Bauzustand die Abstützung des Wandpfeilers und die Durchsteifung des benachbarten Deckenbereichs bis zum Untergeschoss erforderlich.
Dazu wird die Last, die in jedem Geschoss aus dem darüber liegenden Wandpfeiler und der Decke auf die Achse 2 ankommt, von zwei Stahlträgern aufgenommen. Diese Träger werden quer durch den herzustellenden Wanddurchbruch jeweils unterhalb der Decke kraftschlüssig eingelegt. Sie liegen in jedem Geschoss jeweils auf zwei Schwerlaststützen, die die Last auf die Gründung anstelle der Wand abtragen.
Reihenfolge der zu erbringenden Leistung:
1) kleine Öffnung erstellen für HEA140 als Absturzträger
2) Decke abstützen
3) Loch herstellen
4) Bewehrung
5) Schalung
6) Betonierungsarbeiten
Hinweistext Ertüchtigungsmaßnahme
05.01 Stahlträger und Stützen
05.01
Stahlträger und Stützen
05.02 Stahlbetonarbeiten
05.02
Stahlbetonarbeiten
06 Dachdeckerarbeiten
06
Dachdeckerarbeiten
Hinweistext zur Vergütung Hinweistext zur Vergütung
Die Entsorgung sämtlicher im Rahmen der Leistungsausführung anfallenden Materialien, Abfälle, Reststoffe sowie Verpackungen ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Sämtliche mit der Entsorgung verbundenen Aufwendungen sind in den angebotenen Einheitspreisen enthalten und entsprechend zu berücksichtigen.
Diese Regelung gilt, sofern in den jeweiligen ausgeschriebenen Positionen keine abweichende Regelung ausdrücklich getroffen ist.
Hinweistext zur Vergütung
06.01 Dachdeckerarbeiten
06.01
Dachdeckerarbeiten