Stahlbau
Null-Emissionsbürogebäude Hafencity, Hamburg
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Bau- und Projektbeschreibung Einleitung Die HafenCity Hamburg GmbH plant die Realisierung eines Bürogebäudes in Holzskelettbauweise am Standort "Am Dalmannkai" als Null Emissionsbürogebäude mit einer Bruttogrundfläche von insgesamt ca. 8.600 m². Das Null-Emissionsbürogebäude soll in der Gesamtbilanz aus Errichtung, Betrieb und Rückbau, CO2-neutral werden. Das innovative Gesamtkonzept dient als überregionales Leuchtturmprojekt, das die Machbarkeit eines klimaneutralen Bürogebäudes mit zeitgemäßem Komfort und Flexibilität nachweist und strebt die Zertifizierung des HafenCity Umweltzeichens Platin Plus an. Der Baustoff Holz wird sowohl konstruktiv als auch gestalterisch eingesetzt. Eine großflächige Fassaden- und Dachbegrünung leistet einen wichtigen Beitrag zum Mikroklima und bietet eine hohe Qualität für den städtischen Raum. Lage, Kubatur und Nutzung Das Grundstück Am Dalmannkai 1 liegt zentral in der HafenCity in fußläufiger Entfernung von der Elbphilharmonie. Es handelt sich um ein ehemaliges Betriebsgelände des Heizwerks Hafencity. Das Gebäude ist überwiegend freistehend und schließt lediglich im Süden mittig an das Verwaltungs- und Werkstattgebäude des Heizwerks an (siehe Lageplan Plan Arch Nr. 0010). Der oberirdische 6-geschossige Riegel ist ca. 90 m lang und 19 m tief. Mittig auf der Südseite (Rückseite) reduziert ein ca. 30 m langer Einschnitt die Gebäudetiefe auf ca. 10 m. Das 4. und 5. Obergeschoss werden gemäß Bebauungsplan 2,80 m bzw. 7,30 m gegenüber der Nordseite zurückgestaffelt, um die Verschattung der gegenüberliegenden Wohngebäude zu verringern. In den 5 Obergeschossen werden flexibel nutzbare Büroflächen hergestellt. Das Erdgeschoss dient für öffentliche Gewerbenutzungen. Im Untergeschoss wird zusätzlich zur Gebäudetechnik und der Fahrradgarage eine Landstromanlage zur Versorgung der Kreuzfahrtschiffe hochwassergeschützt integriert. Fassadengestaltung Die Nordfassade und die Ostfassade zum Straßenraum prägen das Bild zur Stadt durch das modulare Raster der Holzrahmen, die als Pflanzgerüst für die Fassadenbegrünung dienen und die Begrünung der Fassade ermöglichen. Im Zwischenraum zwischen der Grundfassade und den Pflanzrahmen können durchgehende Pflanzrinnen befestigt werden, die eine effiziente Bewässerung der Fassadenbegrünung ermöglichen. Die Südfassade wird für einen maximalen Energieertrag je Geschoss mit einem Band von PV-Modulen im Sturzbereich versehen. Dieses Band dient ebenso der Verschattung der Innenräume im Sommer. Nullemission und Zertifizierung Es ist eine hohe Eigenenergieerzeugung durch Photovoltaikmodule geplant. Der Energiebedarf wird durch eine konsequente Reduktion und Vermeidung technischer Anlagen sowie den Einsatz von Geothermie für Heizung und Kühlung reduziert. Die übergreifende CO2-Neutralität kann nur erreicht werden, indem zusätzlich zu einem innovativen Energiekonzept die verwendeten Baustoffe möglichst geringe CO2-Emissionen aufweisen. Dafür ist der Baustoff Holz ideal geeignet. Im Rahmen der Zertifizierung und der Nullemission bestehen besondere Anforderungen an die Produktnachweise in Bezug auf Schadstoffe und CO2-Emissionen.
Allgemeine Bau- und Projektbeschreibung
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, DIN 18299 ======================================================= Die laufende Nummerierung der nachfolgenden Punkte bezieht sich auf die Vorgaben der VOB/Teil C, DIN 18299 und ist nicht durchlaufend. Fehlende Punkte haben keine Hinweise bzw. sind hierzu keine Angaben erforderlich. Die nachfolgenden Hinweise, Bedingungen und Leistungsbeschreibungen gelten für alle ausgeschriebenen Leistungen. Alle aus den nachstehend aufgeführten Randbedingungen resultierenden Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.0. grober Leistungsumfang der Leistungsbeschreibung Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Leistungen tragender Holzbau, Fenster, Fassade und Dach für das Null-Emissionsbürogebäude in der HafenCity. Grobe Mengenangaben zur Orientierung: BGF 8.600 m² Holzbau - 6.000 m² Brettsperrholzdecken - 6.100 lfm BSH-Balken - 800 Stützen BSH Fassade/Fenster - 2.400m² Lärchenholzschalung auf Holztafelelementen - 500m² VHF Lärchenholzschalung - 800m² Pfosten-Riegel-Fassade (Holz-Aluminium) - 480 Holz-Alu-Fenster - 22 Außentüren Dach - 1.300 m² Dämmung und Dachabdichtung - 320 m² Dachterrasse Holzdielen - 440 lfm Seilnetzgeländer und Absturzsicherung 0.0.1 Ausgeführte Vorarbeiten/Leistungsabgrenzung Das Bauvorhaben wurde bereits begonnen. Das Kellergeschoss wird als weiße Wanne realisiert. In der Deckenebene über dem Erdgeschoss wird ein Stahlbetonträgerrost als Transferebene hergestellt, auf der der Holzbau aufzusetzen ist. Ebenso werden die Erschließungskerne mit Treppenhaus, Aufzug und Hauptschächten in Stahlbeton hergestellt. Übliche Maßtoleranzen des Stahlbetonbaus sind bei der Werk- und Montageplanung durch den AN Holzbau zu berücksichtigen. Es ist ein Aufmaß vor Ort zu nehmen, um mögliche Differenzen vor Montagebeginn zu erkennen. Im Zuge der Werk- und Montageplanung sind vom AN die Planungsmaße für End-, Pass- und Einzelelemente an das Aufmaß anzupassen. Der AN Holzbau vervollständigt die gesamte tragende Konstruktion als Holzbau und erbringt die dichte Gebäudehülle Dach, Fassade und des vorgehängten Rankgerüsts, sowie die Unterkonstruktion für die in der Fassade integrierten und auskragenden PV-Module. Der gesamte Innenausbau und die technische Versorgung werden gesondert vergeben und sind nicht Teil dieser Leistungsbeschreibung. Die Begrünung oberhalb der Abdichtungsebene des geplanten Warmdachs wird ebenfalls separat ausgeschrieben und ist nicht durch den AN Holzbau zu erbringen. Bei der Planung des Holzbaus wurde darauf geachtet die Schnittstellen zu den technischen Ausbaugewerken zu minimieren. Die verbleibenden Schnittstellen hinsichtlich Blitzschutz, Dachentwässerung, Bewässerung der Begrünung, Außen-/Fassadenbeleuchtung, Dachöffnungen und Aufstellung von PV-Modulen sind in der Anlage Schnittstellenliste zu Leistungen Dritter aufgeführt. Das außenliegende Bewässerungssystem und die Pflanzen werden durch einen separat beauftragten AN Fassadenbegrünung hergestellt. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Zufahrt Die Zu- und Abfahrt für Fahrzeuge erfolgt über die Straße am Dalmannkai, bzw. über die San-Francisco-Straße. Aufgrund der innerstädtischen Lage und der begrenzten Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen erfordert die Logistik ein besonderes Augenmerk. Zufahrten sind grundsätzlich und ausnahmslos freizuhalten (siehe Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2"). Der AN hat alle Anlieferungen so zu steuern, das diese erst dann auf die Baustelle geliefert werden, wenn Personal des AN zum Empfang sowie zur sicheren Lagerung und Aufbewahrung besteht. Der AN hat die ungehinderte An- und Abfahrt für alle Anlieger in der Umgebung der Baustelle während der Bauzeit sicherzustellen. Es ist für eine geordnete und gefahrlose Zu- und Ausfahrt der Baustelle zu sorgen, ggf. ist für Sicherungsposten zu sorgen. Ein Rückstau auf der Straße ist unbedingt zu vermeiden. Der AG behält sich vor, selbst oder durch von ihm bevollmächtigte Dritte, Fahrzeuge des AN und deren Ladung bei der Ausfahrt zu kontrollieren. Die örtliche Objektüberwachung nimmt keinerlei Lieferungen entgegen. Die Entgegennahme von Lieferungen muss durch firmeneigenes Personal des AN erfolgen. 0.1.2 Besondere betriebliche Bedingungen Die Baustelle befindet sich in innerstädtischer Lage mit angrenzenden Wohn- und Bürogebäuden (siehe Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2"). Das verpflichtet zu Rücksichtnahme gegenüber den Belangen Dritter, z.B. im Fahrverkehr, Be-/ Entladearbeiten etc. Die Zugänglichkeit des vorhandenen Heizwerks (siehe Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2") ist sicherzustellen. Zudem ist die Kasematte der Landstromanlage (östliche Gebäudehälfte, nach Süden Richtung Heizwerk) für den Innenausbau, den Einbau und die Inbetriebnahme der Landstromanlage zugänglich zu halten. Es ist zu beachten, dass es während der Montage unter anderem zu einer zeitlichen Überlagerung der Ausbauarbeiten in der Landstromanlage im UG kommt und die temporäre Abdichtungsebene im Erdgeschoss im östlichen Bereich nicht beschädigt werden darf. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen auf dem Baustellengelände ist nicht gestattet. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen Siehe 'Allgemeine Bau- und Projektbeschreibung´ 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen Es gilt die Straßenverkehrsordnung StVO. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf 10 km/h festgelegt. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Erreichbarkeit des Gebäudes für Drittgewerke ist in Abstimmung mit der Objektüberwachung sicherzustellen. 0.1.6 Transporteinrichtungen und Transportwege Transportwege innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche sind im Rahmen der BE-Planung festzulegen und im weiteren Bauablauf mit der Objektüberwachung abzustimmen. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser: Die Möglichkeit einer Einleitung für Bauschmutzwasser zum Zwecke der Baustelleneinrichtung des AN ist durch den AN eigenständig zu klären. Pläne zur öffentlichen Erschließung liegen der Ausschreibung bei ("Gesamt-Dokumentenliste Kapitel 1.1.14 / Planliste Abschnitt 14). Alternativ kann das in den Sanitärcontainern anfallende Abwasser gesammelt und durch Fachentsorger entsorgt werden. Die Kosten sind in Position 01.010 Baustelleneinrichtung zu kalkulieren. Für Bauwasser können voraussichtlich auf dem Grundstück und im Straßenbereich vorhandene Unterflurhydranten verwendet werden. Auch dazu sind Pläne zur öffentlichen Erschließung der Ausschreibung beigefügt. Das Heranführen, Anschließen und alle damit verbundenen Genehmigungen, Abstimmungen und Erlaubnisse sind Sache des AN. Für die Bauzeit ist eine Baustromversorgung über zwei Hauptanschlussschränke und zwei Hauptverteilungen, an denen sich der AN anschließen kann, vorhanden. Der Baustromanschluss dient der Versorgung aller anwesenden Gewerke. 0.1.8 Lage und Ausmaß der vom Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassener Flächen und Räume: Dem AN stehen Verkehrs- und Lagerflächen zur Verfügung, die mit LKW zu befahren sind (siehe Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2"). ). Ergänzend zu den im o.g. Baustellenleitplan Nr. 0021 ausgewiesenen Flächen werden ausschließlich für die Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN auf dem sog. "Baufeld 62" (siehe Plan "200708_HCH_BF_62_5000_Baufeld 62 Lageplan") gestellt. Die Entfernung beträgt ca. 200m Fußweg bzw. 300m mit Fahrzeugen und ist im Detail dem o.g. Plan zu entnehmen. Die Nutzung der Flächen für die Baustelleneinrichtung sind im Montagekonzept darzustellen und im weiteren Ablauf mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen . Die räumlichen Verhältnisse sind dem beigefügten Baustellenleitplan (siehe Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2"). zu entnehmen. Aufgrund der innerstädtischen Lage und der begrenzten Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen erfordert die Logistik ein besonderes Augenmerk. Die dem Grunde nach bis zur Fertigstellung des Meilensteins "Haus dicht" für den Holzbau verfügbare Fläche für Baustelleneinrichtung und -betrieb ist im Plan Arch Nr. 0021 "Bauphase 2" (Vollständige Plannummer: Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2") dargestellt. Zeitweise Einschränkungen durch andere Gewerke bzw. Erschließungsmaßnahmen für das Null-Emissionsbürogebäude in den Straßen- und Nebenflächen sind nicht auszuschließen und werden im Rahmen der Bauvorbereitung oder den Baubesprechungen konkret abgestimmt. Parallel zu den abschließenden Fassaden- und Dacharbeiten nach Erreichung des Meilensteins "Haus dicht" finden die Arbeiten Innenausbau TGA und Hochbau statt. Die o.g. BE-Flächen sind dann auf alle anwesenden Gewerke einvernehmlich in Abstimmung mit der Objektüberwachung aufzuteilen. Auf dem südlich angrenzenden Grundstück befindet sich ein Heizwerk, dessen Zugänglichkeit in Teilen ausschließlich über das Baugrundstück des Null-Emissionsbürogebäudes erfolgt. Die als regelhaft abgestimmte Zugänglichkeit ist im o.g. Plan (BE-Plan Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2") dargestellt (Zugangskorridor Heizwerk). Die genaue Ausgestaltung der Baustelleneinrichtung und der Bauabläufe ist mit dem AG abzustimmen. Die Erstellung der Baustellen- und Arbeitsplatzbeleuchtung ist Sache des AN. Die Sanitärcontainer werden durch den AG gestellt. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan durch den AN zu erarbeiten. Der Baustelleneinrichtungsplan ist dem jeweiligen Baufortschritt anzupassen und dem AG rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen. Personalaufenthalt- / Magazincontainer Es besteht keine Möglichkeit Räume im Gebäude für Materiallagerung bzw. Personalaufenthalt zu nutzen. Hierfür sind Maßnahmen durch den AN eigenverantwortlich einzukalkulieren. Für das Aufstellen von Tagesunterkunft- und Magazincontainern sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung Flächen vorgesehen. Der Auf- und Abbau von Teilen der Baustelleneinrichtung, insb. von Containern darf nur im Einvernehmen mit dem AG oder dessen Vertreter erfolgen. Der Abbau der eigenen BE des AN muss spätestens eine Woche nach Fertigstellung der Arbeiten ohne gesonderte Aufforderung der Objektüberwachung erfolgen. Sämtliche für die Abwicklung der Baumaßnahme erforderlichen Baustelleneinrichtungen, logistische Maßnahmen, etwaige Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte, Containeranlagen für Aufenthalt und Lagerungszwecke, Interimsmaßnahmen, Hebezeuge (Ausnahme bauseitiger Turmdrehkran siehe 0.2.8), Gerüste (Außengerüste werden gesondert vergütet) etc. sind nach den Notwendigkeiten zu erstellen, vorzuhalten, in Abhängigkeit vom Baufortschritt umzusetzen und nach Fertigstellung der Baumaßnahme zu entfernen. Die Aufwendungen sind in der Position "01.010 Baustelleneinrichtung" zu kalkulieren. Die Baustelleneinrichtung ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dessen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu planen. Potentielle Brandschutzmaßnahmen sind mit der Feuerwehr, den zuständigen Behörden und den Berufsgenossenschaften abzustimmen. Die Vorgaben des Plan Arch Nr. 0021 "Bauphase 2" sind zu beachten. Sämtliche Maßnahmen und die Planung des Baustellenverkehrs sind mit Rücksicht auf die benachbarte Wohn- und Bürobebauung, sowie die am Dalmannkai gelegene Schule festzulegen. Hierzu gehört insbesondere die Organisation von Materialtransporten über die anliegenden Straßen. Ein Baustelleneinrichtungsplan ist dem Auftraggeber zeitnah nach Auftragserteilung zur Prüfung und Freigabe durch den Auftragnehmer zu übergeben (s.o.). Für alle außerhalb des Geländes liegenden Zu- und Abfahrtsstraßen gelten die Bestimmungen und Forderungen der örtlichen Straßenbauverwaltung. Erforderlichenfalls sind behördliche Genehmigungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzuholen. Alle von den Baufahrzeugen des Auftragnehmers befahrenen Zu- und Abfahrtsstraßen innerhalb und außerhalb des Geländes sind während der Bauzeit täglich sauber zu halten. Darüber hinaus erforderliche Baustraßen und Zuwegungen sind entsprechend dem zu erwartenden Baustellenverkehr herzustellen, vorzuhalten, den Anforderungen in Anpassung an den Baufortschritt entsprechend umzubauen sowie nach Beendigung der Bauleistung zurückzubauen. Mit der Feuerwehr ist die Zufahrtsmöglichkeit abzustimmen, zu protokollieren und für die Dauer der Bauzeit uneingeschränkt zu gewährleisten. Ggf. anfallende Gebühren der öffentlichen Hand, der Prüfinstanzen, der Versorgungsunternehmen und anderer Instanzen, die im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung stehen, sind im EP der Position "01.010 Baustelleneinrichtung" zu berücksichtigen . Die Einfriedung der Baustelleneinrichtungsfläche gem. BE-Plan (Plan Arch Nr. 0021 "Bauphase 2") wird bauseits durch den Auftraggeber gestellt. Darüber hinaus gehende Sicherungsmaßnahmen wie Zäune, Schilder, Absturzsicherungen etc. innerhalb der BE-Flächen sind ebenfalls in dieser Position zu kalkulieren. Witterungsschutz und Montagekonzept Dem Witterungsschutz in der Bauphase ist in Anbetracht der verwendeten witterungsempfindlichen Materialien und der in diesem Zusammenhang bereits häufig aufgetretenen Bauschäden besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist ein Witterungsschutz- und Bauablaufkonzept (Pos. 02.030 "Montagekonzept") vorzuschlagen , das hinsichtlich des Schutzziels ausreichend und in Bezug auf die Kosten angemessen zu bewerten ist. Dabei sind auch die begrenzten Lager- und BE-Flächen zu berücksichtigen. Vorfertigungsgrad, Taktfolgen und Witterungsschutz der Holzbauteile sind zu einem schlüssigen Ablaufkonzept zusammenzuführen. Die daraus folgenden Aufwendungen, die nicht bereits in Pos. 02.090 "Zulage für verklebte Membran Geschossdecken" enthalten sind, sind in Position "01.020 Schutzmaßnahmen im Bauzustand" zu kalkulieren. Nach Fertigstellung ist das Gebäude besenrein zu übergeben. 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften: Im Bauablauf sind Beeinträchtigungen aus Lärm, Schmutz und Erschütterungen für den Betrieb der angrenzenden Nachbarn auf das Minimum zu beschränken. Auflagen aus der Baugenehmigung sind einzuhalten. Hierfür sind u.a. folgende Punkte zu beachten. - Lärmintensive und erschütterungsintensive Arbeiten sind mind. 10 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn schriftlich beim Bauherrn und der Bauleitung unter Angabe der Dauer anzuzeigen - Ausführung von emissionsarmen Bauweisen Alle gültigen Vorschriften zum Schutz der umliegenden Bebauung vor baustellenbedingten Emissionen (z. Bsp. Staub und Lärm) sind zu beachten. Alle auf der Baustelle eingesetzten Geräte und Maschinen sind dem neuesten Stand der Technik entsprechend der derzeit gültigen Lärmschutzvorschriften auszurüsten und zu betreiben. Die Vermeidung bzw. Reduzierung von Baulärm ist von allen Handwerkern als vorrangig zu betrachten. Die DIN 4108 ist zu beachten. Nachweise für die Einhaltung der Emissions- und Immissionsrichtwerte sind vom Auftragnehmer (AN) auf Verlangen vorzulegen. Insbesondere wird hingewiesen auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV), sowie die AVV Baulärm. Bei allen zu treffenden Baumaßnahmen dürfen in jeden Fall die Richtwerte `TA Lärm´ von tagsüber 45 dB (A) und nachts 35 dB (A) zu den angrenzenden Grundstücken nicht überschritten werden. Es sind geräuscharme Geräte und Verfahren einzusetzen. Rückwärtsfahrten sind auf ein Minimum zu reduzieren und durch Einweiser des AN abzusichern. Sollten dazu bauliche oder organisatorische Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sein, sind diese auch bei der Baustelleneinrichtungsplanung zu berücksichtigen. Aufgrund der exponierten innerstädtischen Lage und der benachbarten Wohnbebauung sind alle Arbeiten staub- und lärmarm auszuführen. Alle angrenzenden Gebäude, Straßen und Leitungen sind vor Beschädigungen zu schützen. Beschädigungen an umliegenden, nicht von der BE umfassten Flächen sind zu vermeiden. Eingetretene Beschädigungen sind durch den Verursacher der örtlichen Bauleitung umgehend anzuzeigen und auf eigene Kosten zu reparieren/neu zu beschaffen. Staubentwicklung muss soweit möglich vermieden werden. Entsprechende Maßnahmen sind vorzusehen. Das Umladen von Schuttcontainern auf dem Baustellengelände ist nicht zulässig. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall: Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. eine Vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen sind. Entsorgungsplätze für Bauabfälle sind nach Bedarf durch den AN einzurichten und in einem geordneten Zustand zu halten. Es dürfen keine Müll- und Bauschuttreste auf dem Gelände herumliegen. Abfälle, Bauschutt, Verpackungsmaterial sowie nicht mehr benötigte Hilfsmittel sind unter Beachtung der örtlichen Abfallsatzungen zu trennen und erforderlichenfalls täglich zu beseitigen. Alle Kosten für den Abtransport und die Entsorgung des vorgenannten Mülls, Sondermülls und der Wertstoffe übernimmt der Auftragnehmer. Außerhalb des Baustellenbereichs werden keine Flächen zur Nutzung für Lagerflächen, Lagerräume, Aufenthaltsräume, etc. zur Verfügung gestellt. Die eingeschränkten Flächenverhältnisse der Baustelle sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Gefahrstoffe: Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. eine Vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen sind. Sämtliche Gefahrstoffe und andere Betriebsstoffe sind in dafür gem. GefStV ausgestatteten und zugelassenen Gefahrstoff-Containern zu lagern. 0.1.14 Landschafts-/Baumschutz Vorhandene Grünflächen stehen allgemein unter Schutz. Die Grünflächen sind bei Gefahr einer Beschädigung durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu schützen. Verursachte Schäden gehen zu Lasten des Verursachers. Es ist insbesondere auf den Schutz der vorhandenen 3 Bäume der westlichen BE-Fläche am Dalmannkai zu achten. Diese befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe des Gebäudes. 0.1.15 Besondere Regelung und Sicherung des Verkehrs Alle Genehmigungen, die zum Einrichten, zum Betreiben sowie zum Abbau der Baustelleneinrichtung (Zufahrt Baustelle, Kranstellung, etc.) benötigt werden, sind vom AN rechtzeitig bei den zuständigen Stellen direkt nach Auftragsvergabe einzuholen. Dabei entstehende Genehmigungsgebühren trägt der AG. 0.1.16 Im Baugelände vorhandene Anlagen Der Auftragnehmer hat sich vor der Aufstellung von Gerüsten ausreichend Kenntnis über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen und dergleichen zu verschaffen. 0.1.19 Baustellenorganisation: Bautagesberichte: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und der AG-Objektüberwachung arbeitstäglich zu übergeben, jedoch mind. 1x wöchentlich. Sicherheit, Ordnungsgemäße Durchführung: Der AN ist verpflichtet, die von ihm übernommenen Arbeiten ordnungsgemäß nach den genehmigten Bauvorlagen, Bauplänen, den öffentl. rechtl. Regeln der Baukunst und Technik auszuführen. Der AN trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Einrichtung sowie den sicheren Betrieb auf der Baustelle, insbesondere für die Tauglichkeit und Betriebssicherheit der Geräte etc. und die strikte Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen bzw. Unfallverhütungsvorschriften. Es sind außerdem die Arbeiten so abzustimmen, dass sie ohne gegenseitige Gefährdung Dritter durchgeführt werden. Sämtliche auf die Baustelle gelieferten Materialien sind in geeigneter Weise gegen Diebstahl, Beschädigungen durch Dritte bzw. Witterungsschäden zu schützen. Die Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind einzukalkulieren. Das Absperren von Gefahrenbereichen im Arbeitsbereich des AN liegt in der Verantwortung des AN. Bei Unterbrechung der Arbeiten und bei Verlassen der Arbeitsstelle hat eine sofortige Sicherung von Gefahrenstellen zu erfolgen. Die vom AN erstellten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. SiGeKo: Für die Baustelle wurde vom Bauherren ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt. Dieser wird die Baustelle in regelmäßigen Abständen begehen und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen achten. Den Anweisungen und Auflagen zur Abstellung von Mängeln sind unverzüglich Folge zu leisten. Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen etc. sind mit dem SiGeKo abzustimmen. Jeder Unfall ist dem SiGeKo umgehend schriftlich und vorab telefonisch zu melden. Die auf der Baustelle anwesenden Firmen haben untereinander einen Koordinator nach Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 zu bestimmen, sofern eine Abstimmung bei gegenseitiger Gefährdung gegeben ist. Sämtliche gemäß Unfallverhütungsvorschriften und anderen Gesetzen und Verordnungen erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind unmittelbar und parallel mit den Arbeiten aus- bzw. durchzuführen und gemäß Anweisung der Bauleitung und des SiGeKo einschl. der notwendigen Erste Hilfe-Einrichtungen vorzuhalten, inkl. eventuell erforderlicher Wartung und Reparatur. Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten diese schriftlich anzuzeigen, damit unmittelbar vor Beginn der Arbeiten die Einweisung durch den SiGeKo erfolgen kann. Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter zu bestellen, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen, Bauzaun: Das Baugelände ist mit einem festen Bauzaun einschließlich Tore eingezäunt. Die Bauzaunelemente sind fest miteinander verbunden. Vom AN sind die Tore nach Arbeitsschluss ordnungsgemäß zu verschließen. Die Lage des Bauzaunes darf nicht eigenmächtig ohne Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung verändert werden. 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Andere Gewerke können parallel tätig sein. Der Ablauf der Arbeiten und die Schnittstellen werden durch einen Bauzeitenplan geregelt. Die Bauleitung des AN hat die Koordination der Schnittstellen mit seinem und fremden Gewerken zu unterstützen. In der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind auch Positionen erfasst, die als Vorleistung oder Anschlussleistung von den Arbeiten anderer AN abhängig sind. Zwischen einzelnen Arbeitsschritten sind ggf. Arbeitsschritte von bauseitigen Unternehmen erforderlich, die bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen üblich sind. Der Zeitpunkt der jeweiligen Arbeitsschritte wird zuvor mit der örtlichen Bauleitung des AG abgestimmt und ist dem Baufortschritt anzupassen. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.0 Allgemein Anzahl und Form der vom AG zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen Der AG wickelt das Gesamtprojekt über eine Plattform als elektronischen Datenraum ab. Der AN verpflichtet sich, an diesem Datenraum teilzunehmen. Der Übergabe von Planzeichnungen und Ausführungsunterlagen erfolgt in digitaler über den elektronischen Datenraum. Als Grundlage zur Ausführung dürfen nur Unterlagen mit Freigabevermerk des AG verwendet werden. Bauzeitenplan Der Auftragnehmer (AN) hat spätestens vier Wochen nach Zugang des Auftragsschreibens einen Baufristenplan (mit Angabe zur Arbeitsvorbereitung/ Werkstattplanung, Musterfassade, Lieferzeit, Montage und Personaleinsatz) auf der Grundlage der Vertragstermine als Balkenplan über seine vertraglichen Leistungen und die jeweils notwendigen Vorlaufzeiten für Ausführungsunterlagen in jeweils 1-facher analoger und digitaler Fertigung zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Anhand dessen wird die Einhaltung der Vertragsfristen überwacht. Der Plan ist mit Angabe des jeweiligen Personaleinsatzes aufzugliedern. Der kritische Weg und Verknüpfungen sind nachvollziehbar darzustellen. Die Festlegungen des AG, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Dieser Plan dient dem AG zur vorausblickenden Überwachung der vertraglich festgelegten Fristen und wird Vertragsbestandteil. Bei Eintreten von Änderungen, oder erheblichen Abweichungen der Vertragsfristen, ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und innerhalb von einer Woche zur Genehmigung jeweils 1-fach analog im Original und digital der Objekt-/Bauüberwachung zu übergeben. Dokumentation Vor Ausführung sind vom AN vorzulegen: - Fachbauleitererklärung - Verwendbarkeitsnachweise (Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen) - Produktinformationen (z.B. Datenblätter) - Nachweise zur Gesundheitsverträglichkeit/Umweltverträglichkeit/Gütesi cherung Nach Ausführung ist eine Dokumentation der Revisionsunterlagen vorzulegen. Die Vergütung erfolgt über Pos. 13.010. Bemusterung / Mock-Up Die Fassadenmaterialien sind rechtzeitig vor Baubeginn mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung/ Hafen-City unter Beteiligung des Auftraggebers und des Oberbaudirektors, abzustimmen. (§ 12 Abs. 2 HBauO) Zielsetzung einer Bemusterung ist es, die für die Gestaltungsaufgabe (Gebäude) und den stadträumlichen Kontext angemessenen Materialien, deren Farbe, Textur, Stärke etc. abschließend zu bestimmen. Dies geschieht in geübter Praxis vor Ort, bei Tageslicht und anhand einer angemessenen Zahl unterschiedlicher Muster zur Auswahl. Eine Auswahl besteht grundsätzlich, wenn drei oder mehr Muster z.B. Steine vorgelegt werden. Sind mehrere unterschiedliche Fassadenfarben vorgesehen, gilt die Notwendigkeit mehrere Muster vorzulegen entsprechend pro Farbe. Für Bleche, Geländer, Blindelemente etc. werden Farb- und Materialmuster, ebenfalls in angemessener Zahl und Größe, beigebracht. Es ist zudem eine Musterfassade vor Ort von der Nordfassade herzustellen. Der erforderliche Fassadenausschnitt ist dem Plan Nr. Arch 2043 "Mock Up / Musterfassade" zu entnehmen. Zur Aufstellung des Mock-Up sind zusätzlich Handmuster weiterer Material- bzw. Farbvorschläge gemäß Bemusterungsliste beizubringen. Die Mock-Up-Fassade wird gesondert vergütet. Genügt ein Termin nicht, um abschließend alle Materialien zu bestimmen, ist nach einer Vorbemusterung ein abschließender Bemusterungstermin durchzuführen. Handmuster werden nicht gesondert vergütet. Im Vorfeld zur behördlichen Bemusterung ist eine Bemusterung anhand von Handmustern zur Abklärung der Oberflächenausführungen und Qualitäten mit dem AG durchzuführen und durch den AG freizugeben. Die Bemusterungstermine sind mit dem AG zu vereinbaren und im Detailterminplan aufzuführen. Die erforderlichen Muster für Materialien, Farben und Oberflächen sind in der Unterlage "Bemusterungsliste" als Teil der Ausschreibung aufgeführt. 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und - Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer: Arbeitszeiten Arbeiten sind nur werktags von 7:00 bis 19:00 Uhr zulässig. Die Leistungen erfolgen in Abschnitten nacheinander. Nach Absprache und nur mit Erlaubnis des AGs sind geräuscharme Arbeiten auch samstags möglich. Werk- und Montageplanung Anhand der Planungsunterlagen hat der AN sofort nach Auftragserteilung die gesamte Leistung durchzuarbeiten und die W+M Planung zu erstellen. Grundsätzlich sind alle Konstruktionen und Details, die für die Beurteilung einer fachgerechten und der Leistungsbeschreibung entsprechenden Ausführung nötig sind, in Form von Konstruktionszeichnungen mit allen erforderlichen Angaben vorzulegen. Die Kosten für ggf. erforderliche mehrfache Zeichnungsvorlagen werden nicht extra vergütet. Die Unterlagen des AN haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung und dem Projekt erforderlich sind. Übersichtspläne sind im Maßstab 1:5, 1:10, bzw. 1:20, Details im Maßstab 1:1 darzustellen. Unmaßstäbliche, unleserliche bzw. nicht nach den gebräuchlichen / genormten Zeichnungsregeln erstellte Planunterlagen werden nicht anerkannt. Alle Planungsunterlagen, die erstmalig zur Prüfung eingereicht werden und alle Pläne die von den Planern mit einem Wiedervorlagevermerk gekennzeichnet werden, sind auf einer Server-Plattform (Autodesk BIM360) des AG fristgerecht als PDF und DWG einzustellen und hochzuladen. Alle zu prüfenden Pläne sind vom AN in einer Planliste zu dokumentieren und mit jedem Planprüflauf den Planern neu vorzulegen. Die Verwaltung der Planlisten bzw. der Gesamt-Planlisten mit alle erforderlichen Angaben wie etwa Plandaten, Einreichungsdaten, Genehmigungsstatus , usw. ist Sache des AN. Für die einzelnen Fassadenkonstruktionsbereiche sind jeweils komplette Fassadenansichten vom AN zu erstellen. In diese Fassadenansichten sind die Detailschnitte mit ihrer Lage und ihrer Orientierung (V-/H-Schnitt) einzutragen. Diese Fassadenansichten sind jedem Prüflauf beizufügen. Für jeden Konstruktionstyp ist vom AN ein separater Planprüflauf durchzuführen. Hierbei sind von dem jeweiligen Konstruktionstyp alle zur Prüfung notwendigen Detailschnitte komplett vorzulegen. Die Vorlage von einzelnen Plänen, die keine vollständige Bewertung des jeweiligen typabhängigen Gesamtzusammenhangs ermöglichen, ist somit nicht zulässig. Konstruktionstypen dürfen in der Regel nicht in einem Planprüflauf vermischt werden (ausgenommen: die Darstellung angrenzender Konstruktionstypen). Es ist Verpflichtung des AN, alle Unterlagen gem. Terminplan und in prüffähiger Form zur Prüfung einzureichen. Die Übergabe soll thematisch Paketweise
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
erfolgen. Die terminliche Koordination obliegt dem AN und ist anhand einer Planvorschauliste mit dem AG abzustimmen. Wiedervorlagen sind dabei terminlich zu berücksichtigen. Die Pläne werden nach Prüfung durch den AG mit einem digitalen Prüfstempel versehen. Alle geprüften Pläne, bei denen im Prüfstempel der Vermerk "Wiedervorlage" angekreuzt worden ist, sind vom AN so oft wieder zur Prüfung vorzulegen, bis im Prüfstempel das Wiedervorlage-Kreuz entfallen ist. Alle Prüfhinweise, die von den Planern des AG in den geprüften Plänen eingetragen worden sind, sind vom AN eigenverantwortlich in den zeichnerischen und textlichen Darstellungen zu berücksichtigen und die Konstruktionen sind entsprechend anzupassen. Eine erneute Prüfung dieser Anpassungen durch die Planer erfolgt nicht. Hiervon ausgenommen sind Wiedervorlagen. Mit der Produktion darf erst nach Genehmigung dieser Zeichnungen begonnen werden. Dies wird im Prüfstempel dadurch gekennzeichnet, dass der Prüfhinweis "fachtechn. geprüft" und "gestalterisch geprüft" (oder ähnlich) angekreuzt worden ist . Für Verzögerungen in der Detailgestaltung, welche der AN durch nicht dieser Leistungsbeschreibung entsprechende Details oder durch schleppende Bearbeitung und dergleichen verschuldet, kann keine Verzögerung der geforderten Endtermine abgeleitet werden, bzw. daraus resultierende Mehr-Aufwendungen bei der Planprüfung durch die Prüfstellen gehen zu Lasten des AN. In der Terminplanung hat der AN eine Zeitspanne zur Genehmigung der Zeichnungen durch die Planer von mindestens 15 Arbeitstagen (Mo - Fr) vorzusehen. Bei großen Planpaketen ist die Prüfzeit anhand der Planvorausschauliste (s.o.) abzustimmen. Die Fristen beginnen ab dem ersten folgenden Arbeitstag nach dem Eingangsdatum der Pläne auf dem Planserver. Über den Upload von Plänen ist per E-Mail zeitgleich zu informieren. Die jeweils aktuelle Planliste ist der E-Mail anzuhängen. Dem oben genannten Personenkreis sind nach Freigabe der Unterlagen jeweils endgültige Planfertigungen mit Berücksichtigung aller Korrektureintragungen auszuhändigen. Es ist davon auszugehen, dass die endgültigen Planfertigungen in Papierform (2-fach) und auf Datenträger (CD bzw. DVD) dem oben genannten Personenkreis zur Verfügung zu stellen sind (im PDF-Format und im DWG-Format). Vor der Schlussabnahme der Leistung sind Revisionsunterlagen und eine vollständige Dokumentation zu erstellen und zu übergeben (siehe LV Titel 13). Die Konstruktion muss den statischen Anforderungen gerecht werden. Dimension und Materialdicken sind, soweit nicht durch die Genehmigungsstatik vorgegeben, vom Bieter selbst zu wählen und auf Anforderung nachzuweisen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass in den Ausführungsplänen von Fenstern und Fassade statische Querschnitte nur schematisch dargestellt worden sind. Es ist Leistungsbestandteil des AN, die statischen Berechnungen - soweit nicht bauseits gestellt (siehe Genehmigungsstatik, Anlage zur Ausschreibung) zu erstellen und in 2-facher Ausfertigung dem zuständigen Prüfingenieur für Baustatik (1 Ausfertigung) und an den Objektplaner (1 Ausfertigung) zu übersenden . Die Fertigung darf erst nach erfolgter Prüfung und Freigabe erfolgen. Für die terminliche Koordination ist der AN selbst verantwortlich. Die Prüfkosten des Prüfingenieurs für Baustatik werden vom AG übernommen. Alle erforderlichen Aufwendungen bzw. Kosten hierfür sind in den jeweiligen Positionen der Werk- und Montageplanung zu kalkulieren. 0.2.2 Erschwernisse Die engen Platzverhältnisse gemäß BE-Plan (Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2") sind zu berücksichtigen. 0.2.7 Besondere Anforderungen an das An- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten: Die durch den AN gem. Ausschreibung zu stellenden Fassadengerüste werden nach Abstimmung mit dem AN auch von Drittgewerken verwendet. 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Bauseits wird ein Turmdrehkran (Leistungsdaten vergleichbar mit: MDT 219J10 - R41A-AL55m-HH35m Fa. Steenhof) mit einem Ausleger von 55m Länge gestellt, der durch den AN verwendet werden soll. Dieser erreicht ca. 80% der Grundfläche des Gebäudes (siehe Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2") und ist als Ergänzung zum Einsatz von Mobilkränen des AN angedacht. 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereitenden (Recycling-) Stoffen: Nur wenn in Leistungstexten darauf eingegangen wird, ist die Benutzung von Recycling-Baustoffen gestattet. Ausgenommen davon sind temporäre Maßnahmen (wie z. B. Baustraßen etc.). Diese sind aber rückstandsfrei zu entsorgen, wenn nicht etwas anderes vereinbart wird. 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile: Falls Recyclingstoffe zur Anwendung kommen, dürfen keine umweltbedenklichen Beeinträchtigungen unmittelbar oder auf Dauer entstehen. Im Zweifelsfall hat der Auftragnehmer den Beweis der Unbedenklichkeit zu führen und Genehmigungen zum Einbau einzuholen und vorzulegen. 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen Das Projekt "Null Emissionsbürogebäude" wird nach dem Umweltzeichen der HafenCity Hamburg GmbH zertifiziert. Angestrebt wird eine Bewertung in der Qualitätsstufe PLATIN PLUS. Zusätzlich zu den unten genannten Vorgaben ist die Förderfähigkeit gemäß der Förderrichtlinie zur Verwendung von Holz beim Neubau von Nichtwohngebäuden der IFB Hamburg sicherzustellen. Die nachfolgend genannten Punkte sind durch den AN einzuhalten und bei der Kalkulation zu berücksichtigen: Dokumentation der eingebauten Baustoffe: Alle Baumaterialien sind in einem Bauteilkatalog unter Angabe des Einbauortes, der Einbaumenge sowie dem Schichtaufbau zusammenzufassen. Die Baumaterialien sind durch ein Produktdatenblatt und ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher oder englischer Sprache näher zu beschreiben. Die Dokumentation der Materialien ist in Form der Bauteilnr. gemäß Bauteilkatalog/LV-Position mitzuführen, damit eine direkte Zuordnung der eingebauten Materialien und Komponenten "As Built" möglich ist. Holzwerkstoffe: Tropische, subtropische und boreale Hölzer sind zu vermeiden. Mindestens 100% [bezogen auf mü] der Holzwerkstoffe müssen aus einer geregelten, nachhaltigen Holzwirtschaft stammen. Die Herkunft ist durch ein FSC- oder PEFC-Siegel. Mix-Zertifikate sind nicht zulässig, bzw. nur nach gesonderter Freigabe durch den Auftraggeber. Zum Nachweis ist der Lieferschein unter Nennung der COC-Handelsnummer zu übergeben. Verglasungen: Für die Verglasung muss eine verifizierte Umweltproduktdeklaration (EPD) vorliegen. Der GWP-Kennwert des Produktes muss mindestens gleichwertig zur EPD Mehrscheibenisolierglas 3-fach Aufbau des Bundesverband Flachglas e.V. sein. Ergänzend zu den Produktfreigeben sind zum Nachweis des tatsächlichen Einbaus die Lieferscheine vorzulegen, aus denen die Wahl des entsprechenden Produktes eindeutig hervorgeht. Anforderungen an das Emissionsverhalten der Materialien: Die Bauprodukte sind rechtzeitig, mindestens jedoch vier Wochen vor dem Einbau zur Prüfung und Freigabe dem vom Bauherrn beauftragten Nachhaltigkeitskoordinator vorzulegen. Die Produkte dürfen erst nach Prüfung und Freigabe durch den Nachhaltigkeitskoordinator verbaut werden. Weitere bauökologische Vorgaben Sämtliche Baustoffe und die zu ihrer Verarbeitung erforderlichen Hilfsmittel (Bauhilfsstoffe, z.B. Kleber, Spachtelmasse etc.) dürfen in eingebautem Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen Organismus durch Freisetzen von toxischen Bestandteilen in Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen hervorrufen. Baustoffe mit Bestandteilen, die nach TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrenstoffe) ein erwiesenes kanzerogenes, fruchtschädigendes oder erbgutveränderndes Potential aufweisen oder im Verdacht stehen, ein solches Potential zu enthalten, sind unzulässig. Sie dürfen nicht eingebaut werden. Baustoffe mit Radioaktivität dürfen einen Grenzwert von 10 nCI/kg nicht überschreiten. Folgende Bau- und Bauhilfsstoffe bzw. Inhaltsstoffe dürfen nicht verwendet werden: - asbesthaltige oder andere krebsauslösende, - erbgut- und fruchtschädigende, - lösemittelhaltige (flüchtige organische Substanzen), - solche, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte (FCKW, H-FCKW, FKW, H-FKW, etc.)Fluorchlorkohlenwasserstoffe oder andere klimaschädigende Stoffe enthalten bzw. unter ihrer Verwendung hergestellt wurden. Es dürfen nur künstliche Mineralfasern eingesetzt werden, die gemäß TRGS 905 frei von Krebsverdacht sind. Sofern umweltfreundlichere Ersatzstoffe, technisch gleichwertig, möglich sind (z.B. Polyethylen, Polypropylen), ist auf PVC zu verzichten. Während der Verarbeitung der Bau- und Hilfsstoffe sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und die Empfehlungen der Bauberufsgenossenschaften hierzu einzuhalten. Die MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) sowie die TRK-Werte (Technische Richtkonzentration) dürfen nicht überschritten werden. Nachweise für Stoffe und Bauteile Kopien aller Prüfzeugnisse/Prüfbescheide amtlich anerkannter Institute oder vergleichbarer Einrichtungen, die für den Nachweis der Einhaltung der gestellten Forderungen im Hinblick auf Feuerschutz, Schalldämmung und Schallabsorption, Wärmeschutz etc. erforderlich sind, sind dem AG unaufgefordert spätestens 4 Wochen vor Fertigungsbeginn/Einbau vorzulegen (nach Aufforderung jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen). Aus den Zeichnungen und Prüfzeugnissen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um die angebotene Konstruktion handelt. Die Nachweise sind mit der Nummerierung des Bauteilkatalogs zu versehen, um eine eindeutige und integrale Zuordnung der Nachweise zu ermöglichen. Auf Anfrage durch den AG sind zum Nachweis die Lieferscheine der jeweiligen Materialien vorzulegen. 0.2.13 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise Soweit Bauteile nur ohne standardmäßige bauaufsichtliche Zulassung oder abweichend von Herstellerrichtlinien hergestellt werden können, ist der AN verpflichtet, im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung auf gutachterlichem Wege die erforderlichen Genehmigungen einzuholen oder Zulassungen im Einzelfall nachzuweisen. Sofern eine `Zustimmung im Einzelfall´ Z.i.E, zwingend erforderlich ist, hat der AN dies dem AG rechtzeitig, separat und schriftlich darzulegen. Grundsätzlich sollen derartige Bauteile minimiert oder wenn möglich darauf ganz verzichtet werden. Für Stoffe und Bauteile, für die eine bauaufsichtliche Zulassung bzw. Zulassung im Einzelfall erforderlich sind, sind diese Nachweise durch eine Kopie dieser zum Zeitpunkt des Einbaus gültigen Zulassung dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn auszuhändigen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforderung Lieferanten und Hersteller der verwendeten Baustoffe bekannt zu geben sowie einen Nachweis über deren Umweltverträglichkeit und Eignung vorzulegen. Eigenüberwachung AN/ Qualitätssicherung Im Rahmen der Eigenüberwachung verpflichtet sich der AN regelmäßig technische Unterstützung und Beratung durch Systemhersteller hinzuzuziehen, deren Produkte/ Systeme durch den AN ausgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, im Rahmen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) auch Werksbesichtigungen durchzuführen. Dies insbesondere für die Produktion der Decken- und Fassadenelemente. Daraus ergeben sich keine zusätzlichen Vergütungsansprüche für den AN. 0.2.20 Benutzen von Teilen der Leistung vor der Abnahme: Für den Fortschritt der Bauarbeiten kann es erforderlich sein, dass bereits erstellte und fertig gestellte Bauteile durch bauseits beauftragte Auftragnehmer einer weiteren Bearbeitung unterzogen werden. Überdeckte oder überbaute Leistungen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber vorher kontrolliert und protokolliert (gemäß § 4 Abs.10 VOB/B , Zustand von Teilen der Leistung). Diese Leistungskontrollen sind Bestandteil einer noch zu erfolgenden Abnahme der gesamten Bauleistungen und werden dieser Abnahme beigefügt. Die Leistungskontrollen stellen keine Teilabnahmen dar. Der Termin ist vom Auftragnehmer 2 Wochen vorab schriftlich anzukündigen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen: Die Leistung ist nach Zeichnungen abzurechnen, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Hinweis zum Aufmaß mit Zeichnungen: Sämtliche mit Rechnungstellung e inzureichenden Aufmaßunterlagen sind vor Rechnungsstellung mit der Objektüberwachung abzustimmen. Das Aufmaß ist kumulierend und positionsweise (d.h. pro Aufmaßblatt nur eine Position) zu erstellen. Alle Positionen (auch die mit Abrechnungseinheit "psch" oder "1 Stück") sind aufzumessen. Auf den Aufmaßblättern der jeweiligen Abschlagsrechnungen sind nur die der Abschlagsrechnung zugehörigen Massenzuwächse darzustellen. Die bereits in den vorangegangenen Abschlagsrechnungen aufgemessenen Abrechnungsmengen sind als Übertrag (eine Summe) den neuen Massenzuwächsen voranzustellen. Jedes Aufmaßblatt muss eine Gesamtsumme aus Übertrag und Massenzuwächsen aufweisen, die sich dann auch in dieser Höhe in der Abschlagsrechnung wiederfindet. Alle Aufmaßblätter müssen den Namen des AN, die Benennung des Bauvorhabens und Gewerks, sowie ein Datum tragen. Es ist sicherzustellen, dass für die Anerkennung durch die örtliche Bauleitung mit digitalem Stempel und Unterschrift, auf jedem Aufmaßblatt ein ausreichend großer freier Raum am unteren Blattrand (ca. 6 cm) verbleibt. Alle Aufmaßblätter müssen durch den AN mit digitalem Stempel und Unterschrift versehen werden (das Aufmaß ist die Urkunde der gemeinsamen Leistungsfeststellung). Grundlage des Aufmaßes bzw. der dazugehörigen Abrechnungspläne sind die Werkpläne im Maßstab 1:50 (unmaßstäbliche Abrechnungspläne/-skizzen werden nicht anerkannt). Sollten die abzurechnenden Leistungen in den v.g. Plänen Maßstab 1:50 nicht dargestellt bzw. ausreichend erkennbar sein, so sind den Abrechnungsunterlagen auch entsprechende Detailpläne beizulegen, aus denen die abgerechnete Leistung hervorgeht. Im Aufmaß hat, zugeordnet zu den einzelnen Mengenermittlungen, immer eine Nennung der Nummer des zugehörigen Abrechnungsplans zu erfolgen. Die im Aufmaß aufgeführten Leistungen und ihre Einzelmaße in einem Abrechnungsplan farbig und über eine entsprechende Legende / Benennung zu kennzeichnen. Es sind, soweit möglich, immer die Maßangaben aus den Werkplänen ins Aufmaß zu übernehmen (auch wenn mehrere Einzelmaße zur Ermittlung eines Gesamtmaßes herangezogen werden müssen). Kann ein Abrechnungsmaß nicht aus den Maßangaben des Architekten bzw. Tragwerkplaners gebildet werden, so kann dieses Maß händisch aus dem Plan oder vor Ort ermittelt werden. In diesem Fall ist das ermittelte Maß in den Abrechnungsplan zu übernehmen, wobei hier die Vermaßung so ergänzt werden muss, dass Anfang und Ende des Abrechnungsmaßes eindeutig zu erkennen sind. Bei der Ermittlung von Abrechnungsmengen ist darauf zu achten, dass über eine entsprechende Abrechnungsnummerierung bzw. Benennung nach Gebäudeachsen o.ä. auch eine exakte Zuordnung der einzelnen Abrechnungsleistungen (z.B. Achse A-B/5 bzw. Wand W1 = 1 Stück Aussparung 40/40cm) innerhalb eines Abrechnungsplans möglich ist. Die Angabe von zusammengefassten Gesamtmassen im Aufmaß je Abrechnungsplan (z.B. 24 Stück Aussparungen 40/40 cm im Plan Nr. 4.001) ist nicht zulässig. Die Abrechnung erfolgt nach den Positionsnummern des LV's, diese sind bei Rechnungsstellung beizubehalten und zu übernehmen. Sämtliche für die Nachvollziehbarkeit des Aufmaßes (Mengenermittlung) erforderlichen Unterlagen (z.B. Abrechnungspläne, Abrechnungsskizzen, Aufmaße vor Ort, Stahllisten, Stücklisten, o.ä) sind mit den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung an den Auftraggeber zu übergeben. Zusätzlich ist das Aufmaß/die Messurkunde als Gaeb-Datei einzureichen. Baustelleneinrichtungsplan Mit Angebotsabgabe hat der AN einen BE-Plan vorzulegen, welcher mindestens die gleichen Informationen enthält wie der Bauleitplan des AG, jedoch mit den Änderungen und/oder den Präzisierungen, welche der AN für seine BE vorschlägt wie z.B. Kranstandorte (Mobilkran), Lagerflächen. Die Lastannahmen für die vorhandenen Lagerflächen und die Belastungseinschränkung im Bereich von Medientrassen sind gemäß Baustellenleitplanung zwingend zu beachten. Anlagen zum LV 1. Planunterlagen Anlagen 1 - Planliste 2. Sonstige Unterlagen (Statik, Schnittstellenlisten etc.) Anlagen 2 - Dokumentenliste __________________________________________ Allgemeiner Hinweis Alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses sind, sofern nicht explizit anders benannt, verstehen sich inkl. "herstellen, liefern und montieren".
erfolgen. Die terminliche Koordination obliegt dem AN
Technische Vorbemerkungen Zimmer- und Holzbauarbeiten Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Normen und Regeln gem. VOB/C: DIN 18334 Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: EG bis 5.OG/Dach Gerüste Gerüste bringt der AN, werden separat vergütet Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. Die Klebefugenintegrität an Flächenverklebungen tragender Holzbauteile muss im Brandfall erhalten bleiben. Dazu sind die Festlegungen der Norm "prEN 1995-1-2:2023 - Punkt 5.5.2" maßgeblich zu beachten. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk aufliegen, sind mit einer Lage unbesandeter Bitumenpappe oder gleichwertigem Material von diesem zu trennen. Kanten von sichtbar bleibenden gehobelten Hölzern im Außenbereich sind leicht zu brechen. Klammerverbindungen - auch mit Holzwerkstoffplatten - dürfen nur mit speziellen Geräten hergestellt werden; das Einschlagen mit dem Hammer ist unzulässig. Dämmungen Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Holzschutz Bei tragenden und/oder aussteifenden Bauteilen der Gebrauchsklasse 0 nach DIN 68800-3 sowie allen sonstigen Bauteilen, insbesondere in ständig oder zeitweise von Menschen genutzten Räumen, sind keine vorbeugenden chemischen Holzschutzmittel anzuwenden. Dem Auftraggeber ist die Bescheinigung nach Abschnitt 7 DIN 68800-3 zu übergeben. Die Kennzeichnung behandelten Holzes nach Abschnitt 7 DIN 68800-3 ist so anzubringen, dass es auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar ist. Bei sichtbar bleibenden Hölzern ist zuvor mit der Bauleitung die Stelle der Anbringung abzustimmen. Die Verträglichkeit zu vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Anstrichen ist zu prüfen. Dem Auftraggeber ist anzugeben, welche Einschränkungen bei zu erwartender malermäßiger Behandlung der Bauteile zu beachten sind. Maßtoleranzen: Bauwerk mit Einhaltung von erhöhten Anforderung Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkungen Zimmer- und Holzbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Normen und Regeln gem. VOB/C: DIN 18351 Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Angaben zur Baustelle siehe Vorbemerkungen Zimmer- und Holzbauarbeiten Angaben zu Stoffen und Bauteilen Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein. Bei Auftragserteilung sind verbindliche Farb- und Oberflächenmuster vorzulegen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten Verfahrensbedingte Vermischungen und Abfall von Strahlarbeiten sind vom Auftragnehmer zu beseitigen und zu entsorgen. Dabei sind Strahlmittelrückstände auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen u. dgl. und von den Gerüstböden zu entfernen.
Technische Vorbemerkungen Vorgehängte Hinterlüftete
Technische Vorbemerkungen Tischlerarbeiten Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Normen und Regeln gem. VOB/C: DIN 18355 Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Angaben zur Baustelle siehe Vorbemerkungen Zimmer- und Holzbauarbeiten Angaben zu Stoffen und Bauteilen Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Fenster und Fenstertüren Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet. Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen. Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen. Elastische Dichtstoffe müssen überstreichbar sein. Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Materialauswahl. Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei Veränderung der Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen. Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
Technische Vorbemerkungen Tischlerarbeiten
1 Anfrage Stahlbau
1
Anfrage Stahlbau
1. 1 Stahlträger HE 260 A S235 Stahlträger aus Profilstahl, grundiert, einschl. Lochung, Vorrüstung für Detail 8.5.x.122 (s.Titel 5) Einbauort : 1.+2.OG Profil : HE 260 A, S235 in Einzellängen gem. Statik (bis 3,0m)
1. 1
Stahlträger HE 260 A S235
6,00
m
Hinweis: In den folgenden Positionen sind die rot markierten Materialien anzubieten.
Hinweis:
1. 2 Verbindung - Balken/Decke an Massivbau Pos. 8.4.x.31 Verbindung - Balken/Decke an Massivbau gemäß Statik Pos. 8.4.x.31 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen: - eingeleimter Holzdübel, 12x50mm Verschluss für alle Stabdübel beidseitig - 3 x Bolzenanker Fischer FAZ II Plus 12/30 - Walzprofil oberhalb Anschlussknoten Balken 200x100x15 mm S235 - 2x2 Schraube ASSY 3.0 8x400 Teilgewindeschraube - Balkenverbinder StrongTie BTC240 mittig im Balken; FRd=33,4kN - 6 x Stabdübel S235 12x180mm Myk >= 65,2 Nm - 4 x Betonschraube Fischer Ultracut FBS II 12x110 85 mm Verankerungstiefe - Unterseite Blechschlitz ist mit eingeleimtem Holzbauteil zu verschließen - Fuge planmäßig <= 10 mm, ausgedämmt mit Mineralwolle nichtbrennbar, Schmelzpunkt >= 1.000°C, Rohdichte >= 30 kg/m3 unkomprimiert (Kompression nach Einbau 50%), b >= 70 mm
1. 2
Verbindung - Balken/Decke an Massivbau Pos. 8.4.x.31
298,00
St
1. 3 Verbindung - Balken/Decke an Massivbau Pos. 8.4.x.32 Verbindung - Balken/Decke an Massivbau gemäß Statik Pos. 8.4.x.32 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen: - eingeleimter Holzdübel, 12x50mmVerschluss für alle Stabdübel beidseitig - 2x2 Schraube ASSY 3.0 10x400 Teilgewindeschraube - Balkenverbinder StrongTie BTC320 mittig im Balken; FRd=52,6kN - 8 x Stabdübel S235 12x180mm Myk >= 65,2 Nm - 6 x Betonschraube Fischer Ultracut FBS II 12x110 85 mm Verankerungstiefe - 3 x Bolzenanker Fischer FAZ II Plus 16/100 - Walzprofil oberhalb Anschlussknoten Balken 200x100x15 mm S275 - Balkenausfräsung im unteren Drittel ausgedämmt mit Mineralwolle nichtbrennbar, Schmelzpunkt >= 1.000°C, Rohdichte >= 30 kg/m3 unkomprimiert (Kompression nach Einbau 50%), b >= 70 mm - Unterseite Blechschlitz ist mit eingeleimtem Holzbauteil zu verschließen - Fuge planmäßig <= 10 mm, ausgedämmt mit Mineralwolle s.o.
1. 3
Verbindung - Balken/Decke an Massivbau Pos. 8.4.x.32
102,00
St
1. 4 Verbindung - Balken/Decke an Massivbau Pos. 8.4.x.33 Verbindung - Balken/Decke an Massivbau gemäß Statik Pos. 8.4.x.33 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen: - eingeleimter Holzdübel, 12x50mm; Verschluss für alle Stabdübel beidseitig - 2x2 Schraube ASSY 3.0 10x400 Teilgewindeschraube - Balkenverbinder StrongTie BTC320 mittig im Balken; FRd=52,6kN - 8 x Stabdübel S235 12x180mm Myk >= 65,2 Nm - 6 x Betonschraube Fischer Ultracut FBS II 12x110 85 mm Verankerungstiefe - 3 x Bolzenanker Fischer FAZ II Plus 16/100 - Walzprofil oberhalb Anschlussknoten Balken 200x100x15 mm S275 - 3 x Bolzenanker Fischer FAZ II Plus 16/100 - 2x2 ASSY 3.0 SK 8x400 mit Scheibenkopf - Unterseite Blechschlitz ist mit eingeleimtem Holzbauteil zu verschließen - Fuge planmäßig <= 10 mm, ausgedämmt mit Mineralwolle s.o.
1. 4
Verbindung - Balken/Decke an Massivbau Pos. 8.4.x.33
40,00
St
1. 5 Zugbandanschluss Typ 1, Pos. ZBA1 Zugbandanschluss Typ 1 gemäß Statik Pos.ZBA1 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen: Kopfplatte 100x100x10 mm S235Höhenlage zentrisch auf Zugband 2x2 Bolzenanker Fischer FAZ II Plus 10/30 Zugband voll durchgeschweißt an Kopfblatte angeschlossen BSP-Platte ist lokal auszusparen Detail: 8.4.x.91
1. 5
Zugbandanschluss Typ 1, Pos. ZBA1
25,00
Stk
1. 6 Winkelblech Typ 1, Pos. WB1 Winkelblech Typ 1 gemäß Statik Pos.WB1 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen: Walzprofil 100x75x8 S235 L = 80 cm (2 Stück je 2,70 Deckenfeld) je Element Anschluss Massivbau: Bolzenanker 3x Fischer FAZ II Plus 10/10 Anschluss BSP-Decke: 10x ASSY 3.0 SK TG 8x80 mit Scheibenkopf Detail: 8.4.x.71
1. 6
Winkelblech Typ 1, Pos. WB1
440,00
m
1. 7 Winkelblech Typ 2, Pos. WB2 Winkelblech Typ 2 gemäß Statik Pos.WB2 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen: Walzprofil 100x75x10 S235 je lfm Anschluss Massivbau: Bolzenanker 4x Fischer FAZ II Plus 12/10 Anschluss BSP-Decke: 6x ASSY 3.0 SK TG 8x80 mit Scheibenkopf Detail: 8.4.x.72
1. 7
Winkelblech Typ 2, Pos. WB2
142,00
m
1. 8 Winkelblech Typ 3, Pos. WB3 Winkelblech Typ 3 gemäß Statik Pos.WB3 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen: Walzprofil 100x100x8 S235 je lfm vertikal nach unten: ASSYplus VG 8x80 , a = 20 cm horizontal in mittlere BSP-Lage: ASSYplus VG 8x200, a = 20 cm Detail: 8.4.x.73
1. 8
Winkelblech Typ 3, Pos. WB3
24,00
m
1. 9 Flachstahlblech Typ 1, Pos. FB1 Flachstahlblech Typ 1 gemäß Statik Pos.FB1 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen: Breitflachstahl 280x8 S235 L = 80 cm(2 Stück je 2,70 Deckenfeld) je Element Anschluss Massivbau: Bolzenanker 3x Fischer FAZ II Plus 10/10 Anschluss BSP-Decke: 10x ASSY 3.0 SK TG 8x80 mit Scheibenkopf Detail: 8.4.x.75
1. 9
Flachstahlblech Typ 1, Pos. FB1
420,00
m
1.10 Flachstahlblech Typ 2, Pos. FB2 Flachstahlblech Typ 1 gemäß Statik Pos.FB1 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen: Breitflachstahl 260x10 S235 je lfm Anschluss Massivbau: Bolzenanker 4x Fischer FAZ II Plus 12/10 Anschluss BSP-Decke: 6x ASSY 3.0 SK TG 8x80 mit Scheibenkopf Detail: 8.4.x.76
1.10
Flachstahlblech Typ 2, Pos. FB2
17,00
m
2 Anfrage Rankgerüst
2
Anfrage Rankgerüst
Hinweis: In den folgenden Positionen sind die rot markierten Materialien anzubieten.
Hinweis:
2.01 Zugelemente Abhängung Pos. 8.5.x.41 ff Zugelemente Abhängung Pos. 8.5.x.41 ff Zugseil Rundstahl RD22 S235, Edelstahlinkl. Befestigung mittels Gabelfitting, verpresst an jedem Seilende, mit Spannvorrichtung inkl. Kreuzmuffen an Kreuzungspunkten
2.01
Zugelemente Abhängung Pos. 8.5.x.41 ff
103,00
m
2. 2 Rankgerüst an Stb Pos. 8.5.x.101 Rankgerüst Decke über EG, Anschluss an Stb, Laststufe 1 gemäß Statik Detail 8.5.x.101 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen und Ausschnitt in Holzfassade Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material von innen nach außen: - planmäßige Ausgleichsschicht 10 mm auf OK Balkenrost Massivbau - 4 Betonanker Fischer FAZ II Plus M16 16/50 100 mm Verankerungstiefe - Zugblech 200x530x15mm S235 mittig vertikales Stegblech t=20mm - Stützen ausgespart fassadenseitig vertikales Anschlagblech (siehe Schnitt) - angeschweißtes Rechteckprofil 30x40mm l=200mm 30 mm Auflagerfläche an StB mit Trennlage Thermostop 10 mm - Anschlagblech 200x450x30 mm S355 mit oberseitiger Winkellasche b=55mm - 2x Schöck Isokorb T Typ S-V-D16 mit Brandschutzverkleidung F30 - Kopfblech 180x270x25 mm S355 - IPE 200 S275, L ca. 46cm bitte als Baustahl ausführen
2. 2
Rankgerüst an Stb Pos. 8.5.x.101
21,00
Stk
2.03 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.03
Mehrkosten für V2A
E
21,00
Stk
2.04 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.04
Mehrkosten für V4A
E
21,00
Stk
2.05 Rankgerüst an Stb Pos. 8.5.x.102 Rankgerüst Decke über EG, Anschluss an Stb, Laststufe 2 gemäß Statik Detail 8.5.x.102 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen und Ausschnitt in Holzfassade Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material von innen nach außen: - planmäßige Ausgleichsschicht 10 mm auf OK Balkenrost Massivbau - 4 Betonanker Fischer FAZ II Plus M16 16/50 100 mm Verankerungstiefe - Zugblech 200x530x15mm S235 mittig vertikales Stegblech t=20mm - Stützen ausgespart fassadenseitig vertikales Anschlagblech (siehe Schnitt) - angeschweißtes Rechteckprofil 30x40mm l=200mm 30 mm Auflagerfläche an StB mit Trennlage Thermostop 10 mm - Anschlagblech 200x450x30 mm S355 an Zugblech verschweißt - 2x Schöck Isokorb T Typ S-V-D22 mit Brandschutzverkleidung F30 - Kopfblech 180x270x25 mm S355 - IPE 200 S275, L ca. 46cm bitte als Baustahl ausführen
2.05
Rankgerüst an Stb Pos. 8.5.x.102
2,00
Stk
2.06 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.06
Mehrkosten für V2A
E
2,00
Stk
2.07 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.07
Mehrkosten für V4A
E
2,00
Stk
2.08 Rankgerüst an Stb Pos. 8.5.x.103 Rankgerüst Decke über EG, Anschluss an Stb, Sonderfall vert.STb-Wand gemäß Statik Detail 8.5.x.103 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen und Ausschnitt in Holzfassade Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material von innen nach außen: - Trennlage Thermostop 10 mm entsprechend Kopfplatte - 3 Betonanker Fischer FAZ II Plus M16 16/100 150 mm Verankerungstiefe - 2 Betonanker Fischer FAZ II Plus M16 16/100 150 mm Verankerungstiefe - 3 Betonanker Fischer FAZ II Plus M16 16/100 150 mm Verankerungstiefe - Kopfblech 240x400x20 mm S275 - IPE200 S275 bitte in Baustahl ausführen.
2.08
Rankgerüst an Stb Pos. 8.5.x.103
2,00
Stk
2.09 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.09
Mehrkosten für V2A
E
2,00
Stk
2.10 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.10
Mehrkosten für V4A
E
2,00
Stk
2.11 Rankgerüst an Stb Pos. 8.5.x.104 Rankgerüst Decke über EG, Anschluss an Stb, Sonderfall 2 Ankerplatten gemäß Statik Detail 8.5.x.104 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen und Ausschnitt in Holzfassade Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material von innen nach außen: - planmäßige Ausgleichsschicht 10 mm auf OK Balkenrost Massivbau - 4 Betonanker Fischer FAZ II Plus M16 16/50 100 mm Verankerungstiefe - Zugblech 200x530x15mm S235 mittig vertikales Stegblech t=20mm - Stützen ausgespart fassadenseitig vertikales Anschlagblech (siehe Schnitt) - angeschweißtes Rechteckprofil 30x40mm l=200mm 30 mm Auflagerfläche an StB mit Trennlage Thermostop 10 mm - Anschlagblech 200x450x30 mm S355 an Zugblech verschweißt - 2x Schöck Isokorb T Typ S-V-D22 mit Brandschutzverkleidung F30 - Kopfblech 180x270x25 mm S355 - IPE 200 S275, L ca. 46cm bitte in Baustahl ausführen
2.11
Rankgerüst an Stb Pos. 8.5.x.104
2,00
Stk
2.12 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.12
Mehrkosten für V2A
E
2,00
Stk
2.13 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.13
Mehrkosten für V4A
E
2,00
Stk
2.14 Rankgerüst an Holzbau Pos. 8.5.x.105 Rankgerüst an Holzbau Pos. 8.5.x.105 Rankgerüst Decke über EG, Anschluss an Stb, Laststufe 1 gemäß Statik Detail 8.5.x.105 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen und Ausschnitt in Holzfassade Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material von innen nach außen: - 4 Betonanker Fischer FAZ II Plus M16 16/50 100 mm Verankerungstiefe - Zugblech 200x530x15mm S235 mittig vertikales Stegblech t=20mm - Stützen ausgespart fassadenseitig vertikales Anschlagblech - 2 angeschweißte Rechteckprofile 30x40mm l=200mm 30 mm Auflagerfläche an StB mit Trennlage Thermostop 10 mm - seitlich angeschweißte Zuglaschen als Kopplung Rechteckprofile mit Trennlage Thermostop 10 mm - je Seite 1 Betonanker Fischer FAZ II Plus M16 16/50 100 mm Verankerungstiefe - Anschlagblech 200x500x30 mm S355 - 2x Schöck Isokorb T Typ S-V-D16 mit Brandschutzverkleidung F30 - Kopfblech 180x360x40 mm S355 - IPE 200 S275, L ca. 45cm bitte in Baustahl ausführen.
2.14
Rankgerüst an Holzbau Pos. 8.5.x.105
12,00
Stk
2.15 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.15
Mehrkosten für V2A
E
12,00
Stk
2.16 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.16
Mehrkosten für V4A
E
12,00
Stk
2.17 Rankgerüst an Stb Pos. 8.5.x.106 Rankgerüst Decke über 5.OG, Anschluss an Stb, ohne Vz gemäß Statik Detail 8.5.x.106 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen und Ausschnitt in Holzfassade Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material von innen nach außen: - 2 x M8 5.6 Edelstahlschraube - 2 x Bolzenanker Fischer FAZ II M8 gvz - angeschweißtes Rechteckprofile Edelstahl l=340mm min 30 mm Auflagerfläche an StB mit Trennlage Thermostop 10 mm - Anschlagblech 300x180x15mm - Schöck Isokorb T Typ S-V-D16 mit Brandschutzverkleidung F30 - IPE 100 S235 L= ca. 46cm
2.17
Rankgerüst an Stb Pos. 8.5.x.106
14,00
Stk
2.18 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.18
Mehrkosten für V2A
E
14,00
Stk
2.19 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.19
Mehrkosten für V4A
E
14,00
Stk
2.20 Rankgerüst an Holzbau Pos. 8.5.x.111 Rankgerüst Decke OGs, Anschluss an Holzbau, Laststufe 1 gemäß Statik Detail 8.5.x.111 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen und Ausschnitt in Holzfassade Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material von innen nach außen: - Zugbleche 2x 180x650x20mm S235 Blechstärke ab Kante BSH-Stütze t=15mmMontage zweigeteilt mit vorgefertigtem Deckenelement vor Verklebung BSH-Balken - BSP-Decke - je Zugblech 2x3 ASSYplus VG 8x300 mit Winkelscheiben 45° - Lagesicherung Stützenköpfe über Stabdübel Ø16 mm l = 200 mm mittig in jedem Stützenquerschnitt - seitliche Stahllasche t=10mm als Verlängerung des oberen Rechteckprofils mit Thermostop 10mm je Seite 1 ASSYplus VG 8x300 unter 45 - 2 angeschweißte Rechteckprofile 30x40mm, l=360mm je min 30 mm Auflagerfläche an BSH mit Trennlage Thermostop 10 mm - Anschluss Zugblech 4 x M16 8.8 - Anschlagblech 360x340x20 mm S355 mit oberseitiger Winkellasche b=55mm - 2x Schöck Isokorb T Typ S-V-D16 mit Brandschutzverkleidung F30 - Kopfblech 180x270x25 mm S355 - IPE 200 S275 L= ca. 42cm bitte als Baustahl ausführen.
2.20
Rankgerüst an Holzbau Pos. 8.5.x.111
86,00
Stk
2.21 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.21
Mehrkosten für V2A
E
86,00
Stk
2.22 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.22
Mehrkosten für V4A
E
86,00
Stk
2.23 Rankgerüst an Holzbau Pos. 8.5.x.112 Rankgerüst Decke OGs, Anschluss an Holzbau, Laststufe 2 gemäß Statik Detail 8.5.x.112 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen und Ausschnitt in Holzfassade Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material von innen nach außen: - Zugbleche 2x 180x650x20mm S235 Blechstärke ab Kante BSH-Stütze t=15mmMontage zweigeteilt mit vorgefertigtem Deckenelement vor Verklebung BSH-Balken - BSP-Decke - je Zugblech 2x3 ASSYplus VG 8x300 mit Winkelscheiben 45° - Lagesicherung Stützenköpfe über Stabdübel Ø16 mm l = 200 mm mittig in jedem Stützenquerschnitt - seitliche Stahllasche t=10mm als Verlängerung des oberen Rechteckprofils mit Thermostop 10mm je Seite 1 ASSYplus VG 8x300 unter 45 - 2 angeschweißte Rechteckprofile 30x40mm, l=360mm je min 30 mm Auflagerfläche an BSH mit Trennlage Thermostop 10 mm - Anschluss Zugblech 4 x M16 8.8 - Anschlagblech 360x340x20 mm S355 mit oberseitiger Winkellasche b=55mm - 2x Schöck Isokorb T Typ S-V-D22 mit Brandschutzverkleidung F30 - Kopfblech 180x270x25 mm S355 - IPE 200 S275 L= ca. 42cm bitte als Baustahl ausführen
2.23
Rankgerüst an Holzbau Pos. 8.5.x.112
16,00
Stk
2.24 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.24
Mehrkosten für V2A
E
16,00
Stk
2.25 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.25
Mehrkosten für V4A
E
16,00
Stk
2.26 Rankgerüst an Holzbau Pos. 8.5.x.114 Rankgerüst Decke OGs, Anschluss an Holzbau, Sonderfall 2 Ankerplatten gemäß Statik Detail 8.5.x.114 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen und Ausschnitt in Holzfassade Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material: - Zugblech 925x645x20mm S235 Blechstärke ab Kante BSH-Stütze t=15mm(hellblau) Montage mit vorgefertigtem Deckenelement vor Verklebung BSH-Balken - BSP-Decke - seitliche Stahllasche t=10mm als Verlängerung des oberen Rechteckprofils mit Thermostop,je Seite und Fassadenschwert 1 ASSYplus VG 8x300 unter 45° - je Anschluss 2 angeschweißte Rechteckprofile 30x40x280 bzw. 30x40x360mm je min 40 mm Auflagerfläche an BSH mit Trennlage Thermostop 10 mm - je Zugblechanschluss 4 x M16 8.8 - 2x Schöck Isokorb T Typ S-V-D16 mit F30 Brandschutzverkleidung Dämmung bis auf Stahlgehäuse zurückschneidbar - Lagesicherung Stützen über Stahlwinkel an Holzbalken oder auf durch Zugbleche verschraubt bitte in Baustahl ausführen
2.26
Rankgerüst an Holzbau Pos. 8.5.x.114
6,00
Stk
2.27 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.27
Mehrkosten für V2A
E
6,00
Stk
2.28 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.28
Mehrkosten für V4A
E
6,00
Stk
2.29 Rankgerüst an Holzbau Pos. 8.5.x.116 Rankgerüst Decke 4.+5.OG, Anschluss an Holzbau, ohne Vz gemäß Statik Detail 8.5.x.116. Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen und Ausschnitt in Holzfassade Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material von innen nach außen: - Trennschicht zwischen Kopfplatte und Stützenkopf 10 mm Thermostop entsprechend Kopfplatte - 2x4 ASSYplus VG 8x200 - Kopfplatte an Stützenkopf 180x260x15 mm S235 - Fassadenschwert IPE 120 S235 bitte in Baustahl ausführen
2.29
Rankgerüst an Holzbau Pos. 8.5.x.116
31,00
Stk
2.30 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.30
Mehrkosten für V2A
E
31,00
Stk
2.31 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.31
Mehrkosten für V4A
E
31,00
Stk
2.32 Rankgerüst an Holzbau Pos. 8.5.x.118 Rankgerüst Decke 4.OG, Sonderfall, ohne Vz, mit anschließenden Aussteifungsseilen gemäß Statik Detail 8.5.x.118 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material von innen nach außen: - Trennschicht zwischen Kopfplatte und Stützenkopf 10 mm Thermostop entsprechend Kopfplatte - 2x6 ASSYplus VG 8x200 - Kopfplatte an Stützenkopf 180x260x15 mm S235 - Fassadenschwert IPE 120 S23 bitte in Baustahl ausführen
2.32
Rankgerüst an Holzbau Pos. 8.5.x.118
4,00
Stk
2.33 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.33
Mehrkosten für V2A
E
4,00
Stk
2.34 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.34
Mehrkosten für V4A
E
4,00
Stk
2.35 Rankgerüst an Stb Pos. 8.5.x.121 Rankgerüst Decke Stb, Sonderfall ohne Isokorb gemäß Statik Detail 8.5.x.121 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen und Ausschnitt in Holzfassade Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material von innen nach außen: - 4 Betonanker M20 Fischer FAZ II Plus 20/160 100 mm Verankerungstiefe - Zugblech 200x530x20mm S235 beidseitig vertikales Stegblech t=20mm - Stütze eingefasst fassadenseitig vertikales Anschlagblech - angeschweißtes Rechteckprofil 30x40x200mm 40 mm Auflagerfläche an StB mit Trennlage Thermostop 10 mm - unterseitig 2 Laschen 60x60x10 mm und Betonanker M16 Fischer FAZ II Plus 16/50, 100 mm Verankerungstiefe - Anschlagblech 300x340x35 mm S355 - Thermostop 10 mm gemäß Kopfblech - Kopfblech 180x280x30 mm S355 - Anschluss Kopfbleche 4 M20 8.8 - beidseitiges Verbindungsblech 370x150x10mm S235 mit horizontalem Stegblech t=10mm - Anschluss Außenknoten 4 Schrauben M20 8.8 - Anschuss UK Pflanztrog je Seite 2 Schrauben M10 8.8 - Anschluss Stegblech 4 Schrauben M16 8.8 - Anschluss Vertikalbalken 3 Stabdübel Ø20x160 mm - S235 Balkenkopf mit Langlöchern im Blech bitte als Baustahl ausführen
2.35
Rankgerüst an Stb Pos. 8.5.x.121
1,00
Stk
2.36 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.36
Mehrkosten für V2A
E
1,00
Stk
2.37 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.37
Mehrkosten für V4A
E
1,00
Stk
2.38 Rankgerüst an HEA 260 Pos. 8.5.x.122 Rankgerüst Stahlträger, Sonderfall ohne Isokorb gemäß Statik Detail 8.5.x.122 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen und Ausschnitt in Holzfassade Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material von innen nach außen: - 10 mm Thermostop Trennlage - Blechsteifen beidseitig am Stützenanschluss zur Lastdurchleitung - Konsole an Stützenkopf verschraubt - Anschlagblech 260x250x25 S355; + Thermostop 10mm+ 4 Schrauben M20 8.8 - HEB260 Profil S275, L=ca.42cm, mit Kopfblech 260x270x30 S355 bitte als Baustahl ausführen
2.38
Rankgerüst an HEA 260 Pos. 8.5.x.122
2,00
Stk
2.39 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.39
Mehrkosten für V2A
E
2,00
Stk
2.40 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.40
Mehrkosten für V4A
E
2,00
Stk
2.41 Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.131,132,133 Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.131,132,133 gemäß Statik Detail Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material: - Anschluss Horizontalbalken 3 Stabdübel Ø10x160 mm - S235 einseitig mit Langlöchern im Blech - Vertikalblech 210x150x8 mm - S235 angeschweißt an Verbindungsblech mit horizontalem Stegblech mit Balkenanschlussblech 210x150x8mm - Anschluss Stegblech 4 Schrauben M8 8.8 - Anschluss Vertikalbalken 2 Stabdübel Ø10x160 mm - S235 - Balkenkopf mit Langlöchern im Blech mit Balkenanschlussblech 140x600x8mm - S235 bitte in Baustahl ausführen
2.41
Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.131,132,133
147,00
Stk
2.42 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.42
Mehrkosten für V2A
E
147,00
Stk
2.43 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.43
Mehrkosten für V4A
E
147,00
Stk
2.44 Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.134-138 Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.134-138 gemäß Statik Detail Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material: - Fahnenblech für Seilanschluss zentrisch an Balkenanschlussblech und Kopfplatte ca. 200x120x10mm - S235 - Anschluss Balkenblech 4 Schrauben M10 8.8 bitte in Baustahl ausführen
2.44
Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.134-138
13,00
Stk
2.45 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.45
Mehrkosten für V2A
E
13,00
Stk
2.46 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.46
Mehrkosten für V4A
E
13,00
Stk
2.47 Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.141 Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.141 gemäß Statik Detail Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material: - Anschuss Horizontalbalken 3 Stabdübel Ø20x160 mm - S235 - Vertikalblech 600x450x15 mm - S355 3 Balken- + 2 Seilanschlüsse - 5-Eck Trägerplatte ca. 276x214x20 S355 - Vertikalblech 275x360x15 S355 an Trägerplatte verschweißt - Horizontalblech Dreieck t = 15 mm S355 - Anschuss Horizontalbalken 3 Stabdübel Ø20x160 mm - S235 - Winkelprofil L 120x120x10 h = 600 mm Anschluss Pflanztröge - 2 Vertikalbleche ca. 158x275x10 / ca. 178x275x10 Bildung eines biegesteifen Kastens - Anschuss Stegblech 4 Schrauben M16 8.8 - Trägerplatte ca. 280x275x20 S355 - Vertikalblech 390x275x15 S355 an Trägerplatte verschweißt1 Horizontalbalken- / 2 Seilanschlüsse - Horizontalblech mittig t=15 mm S355 mit Bohrung zur Entwässerung - Anschuss Vertikalbalken an Ecke 3 Stabdübel Ø20x160 mm - S235 - Vertikalblech 600x450x15 mm - S355 3 Balken- / 2 Seilanschlüsse - Anschuss Vertikalbalken an Ecke 3 Stabdübel Ø20x160 mm - S235 bitte in Baustahl ausführen
2.47
Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.141
4,00
Stk
2.48 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.48
Mehrkosten für V2A
E
4,00
Stk
2.49 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.49
Mehrkosten für V4A
E
4,00
Stk
2.50 Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.142 Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.142 gemäß Statik Detail Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich Aufstellung Material von innen nach außen: - Anschuss Außenknoten 4 Schrauben M20 8.8 - beidseitiges Verbindungsblech 430x275x20mm S235 mit horizontalem Stegblech ca. 210x150x20 mit Balkenanschlussblech 390x275x15mm - Anschluss Vertikalbalken 3 Stabdübel Ø20x160 mm - S235 - Anschuss Stegbleche 4 Schrauben M16 8.8 - Anschuss Vertikalbalken 3 Stabdübel Ø20x160 mm - S235 - Anschluss Vertikalbalken 3 Stabdübel Ø20x160 mm - S235 - Balkenanschlussblech 180x720x15mm - S235 bitte in Baustahl ausführen
2.50
Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.142
13,00
Stk
2.51 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.51
Mehrkosten für V2A
E
13,00
Stk
2.52 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.52
Mehrkosten für V4A
E
13,00
Stk
2.53 Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.201,202,203 Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.201,202,203 Inkl. aller Einbauteile und Verbindungen Sämtliche Metallbauteile rostfrei bzw. Edelstahl wenn nicht zugänglich bestehend aus: - Kopfplatte an Balkenanschlussblech 120x120x10 mm - S235 - Anschluss Horizontalbalken 3 Stabdübel Ø10x160 mm - S235 einseitig mit Langlöchern im Blech - Balkenanschlussblech für max. Anzahl Balken in einer Ebene 450x375x8 mm - S235 - Anschluss Balkenblech 4 Schrauben M8 8.8 - Anschluss Vertikalbalken 2 Stabdübel Ø10x160 mm - S235 bitte in Baustahl ausführen
2.53
Außenknoten Rankgerüst Pos. 8.5.x.201,202,203
52,00
Stk
2.54 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.54
Mehrkosten für V2A
E
52,00
Stk
2.55 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.55
Mehrkosten für V4A
E
52,00
Stk
2.56 Unterkonstruktion Pflanztröge Unterkonstruktion Pflanzgefäß gem. Planung FAS-2030 L-Winkel: Stahlwinkel als Verbindung zwischen T-Profile und Fassadenverbinder. Dicke ca. 10mm Profil: Stahlprofil als direkte Befestigung der Pflanzwanne mit 100mm Auflager. Dicke ca. 10mm. Aussparung für Wasserleitung notwendig ca. 50mm, genaue Lage und Größe in Abstimmung mit Fassadenbegrünung Auflager: Stahlprofil als Auflager, Tiefe100mm, gelocht. Unter den Gefäßen im Bereich des Auflagers ist eine Bautenschutzmatte / Gummimatte mit ca. 10 mm Stärke vorgesehen (in Abstimmung mit Fa. Fassadenbegrünung) bitte in Baustahl ausführen.
2.56
Unterkonstruktion Pflanztröge
280,00
Stk
2.57 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.57
Mehrkosten für V2A
E
280,00
Stk
2.58 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.58
Mehrkosten für V4A
E
280,00
Stk
2.59 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.151 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.151 (s. auch Arch.-Detail 2031) bestehend aus: - Zugbleche 2x 180x570x20mm S235 Blechstärke ab Kante BSH-Stütze t=15mm - Montage zweigeteilt mit vorgefertigtem Deckenelement vor Verklebung BSH-Balken - BSP-Decke - je Zugblech 2x2 ASSYplus VG 8x300 mit Winkelscheiben 45° - seitliche Stahllasche t=10mm als Verlängerung des untersten Rechteckprofils, mit Thermostop 10mm je Seite 1 - ASSYplus VG 8x300 unter 45° - 3 angeschweißte Rechteckprofile Edelstahl l=340mm je 40 mm Auflagerfläche an BSH mit Trennlage Thermostop 10 mm - Anschlagblech 360x300x20 mm S355 mit oberseitiger Winkellasche b=55mm - Schöck Isokorb T Typ S-N-D16 im Zugbereich oben, mit F30 Brandschutzverkleidung - Schöck Isokorb T Typ S-V-D16 im Druckbereich unten, mit F30 Brandschutzverkleidung - Kopfblech 180x230x25 mm S355 - IPE 160 S235 L= ca. 21cm bitte in Baustahl ausführen
2.59
Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.151
94,00
Stk
2.60 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.60
Mehrkosten für V2A
E
94,00
Stk
2.61 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.61
Mehrkosten für V4A
E
94,00
Stk
2.62 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.152 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.152 (s. auch Arch.-Detail 2031) bestehend aus: - je Zugblechanschluss 4 x M16 8.8 - je Anschluss 2 angeschweißte Rechteckprofile 30x40x280 bzw. 30x40x360mm je min 40 mm Auflagerfläche an BSH mit Trennlage Thermostop 10 mm - seitliche Stahllasche t=10mm als Verlängerung des oberen Rechteckprofils mit Thermostop, - je Seite und Fassadenschwert 1 ASSYplus VG 8x300 unter 45° - Zugblech 845x565x20mm S235 Blechstärke ab Kante BSH-Stütze t=15mm (hellblau) - Montage mit vorgefertigtem Deckenelement vor Verklebung BSH-Balken-BSP-Decke - Schöck Isokorb T Typ S-N-D16 oben mit Brandschutzverkleidung - Schöck Isokorb T Typ S-V-D16 unten mit Brandschutzverkleidung - Lagesicherung Stützen über Stahlwinkel an Holzbalken oder auf durch Zugbleche verschraubt bitte in Baustahl ausführen
2.62
Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.152
15,00
Stk
2.63 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.63
Mehrkosten für V2A
E
15,00
Stk
2.64 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.64
Mehrkosten für V4A
E
15,00
Stk
2.65 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.153 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.153 (s. auch Arch.-Detail 2031) bestehend aus: - Zugblech 2x4 ASSYplus VG 8x300 mit Winkelscheiben 45° - Zugbleche 360x570x20mm S235 Blechstärke ab Kante BSH-Stütze t=15mmMontage zweigeteilt mit vorgefertigtem Deckenelement vor Verklebung BSH-Balken-BSP-Decke - seitliche Stahllasche t=10mm als Verlängerung der unteren beiden Rechteckprofile, mit Thermostop 10mmje Seite 1x ASSYplus VG 10x320 unter 45° - nachträglich eingeklebtes Druckelement für Kraftschluss zur BSP-Decke (abhebende Lasten aus PV-Auskragung) - BSP-Decke im Blechbereich ausgefräst - je Zugblech 2x2 ASSYplus VG 8x300 mit Winkelscheiben 45° - Ausführung Randbalken Achse A/E/K als Doppelbalken, beide vollflächig über Schraubpressklebung mit BSP-Decke verbunden, abzgl. Aussparung bei Zugblech - seitliche Stahllasche t=10mm als Verlängerung der unteren beiden Rechteckprofile, mit Thermostop 10mmje Seite 1x ASSYplus VG 10x320 unter 45° - 3 angeschweißte Rechteckprofile l=340mm je 40 mm Auflagerfläche an BSH mit Trennlage Thermostop 10 mm - Anschlagblech 360x300x20 mm S355 mit oberseitiger Winkellasche b=55mm - Schöck Isokorb T Typ S-V-D16 im Druckbereich unten, mit F30 Brandschutzverkleidung - Schöck Isokorb T Typ S-N-D16 im Zugbereich oben, mit F30 Brandschutzverkleidung - Kopfblech 180x230x25 mm S355 - IPE 160 S235, L=193mm - Anschluss Zugblech 4 x M16 8.8 bitte in Baustahl ausführen
2.65
Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.153
55,00
Stk
2.66 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.66
Mehrkosten für V2A
E
55,00
Stk
2.67 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.67
Mehrkosten für V4A
E
55,00
Stk
2.68 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.161 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.161 (s. auch Arch.-Detail 2031) bestehend aus: - Schwert 350x180x15 mm S235 - Kopfplatte 150x180x20 mm S235 - 2x2 M16 Fischer FAZ II Plus 16/50 Verankerungstiefe min. 100 mm - Trennschicht zwischen Kopfplatte und StB 10 mm Thermostop entsprechend Kopfplatte bitte als Baustahl ausführen
2.68
Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.161
32,00
Stk
2.69 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.69
Mehrkosten für V2A
E
32,00
Stk
2.70 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.70
Mehrkosten für V4A
E
32,00
Stk
2.71 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.162 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.162 (s. auch Arch.-Detail 2031) bestehend aus: - Schwert 350x150x15 mm S235 - Kopfplatte 150x150x20 mm S235 - 2x2 M12 Fischer FAZ II Plus 12/80 Verankerungstiefe min. 100 mm - Trennschicht zwischen Kopfplatte und StB 10 mm Thermostop entsprechend Kopfplatte bitte aus Baustahl ausführen
2.71
Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.162
56,00
Stk
2.72 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.72
Mehrkosten für V2A
E
56,00
Stk
2.73 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.73
Mehrkosten für V4A
E
56,00
Stk
2.74 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.191 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.191 (s. auch Arch.-Detail 2031) bestehend aus: - Trägerrahmen (beidseitig) geneigte/horizontale Strebe L 80x40x6mm S235 - Trägerrahmen (beidseitig) Vertikalstrebe RO 60x40x4mm S235 - Konstruktive Verschraubung Trägerrahmen horizontal mit TG-Schraube in regelmäßigem Abstand - Anschluss an Steg IPE160 2x M16 10.9 - Lagesicherung anliegender Winkelprofile mit M8 5.6 und Distanzblech bitte in Baustahl ausführen
2.74
Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.191
205,00
Stk
2.75 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.75
Mehrkosten für V2A
E
205,00
Stk
2.76 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.76
Mehrkosten für V4A
E
205,00
Stk
2.77 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.192 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.192 (s. auch Arch.-Detail 2031) bestehend aus: - Querträger im Standardfeld L=2,70m unter geneigten PV-Elementen 3x T 70x70x8 mm S235 - Anschluss Querträger an Trägerrahmen je Seite und T-Profil: 2x M8 8.8 - Blecheindeckung Brandüberschlag bitte in Baustahl ausführen
2.77
Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.192
461,00
m
2.78 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.78
Mehrkosten für V2A
E
461,00
Stk
2.79 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.79
Mehrkosten für V4A
E
461,00
Stk
2.80 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.193 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.193 (s. auch Arch.-Detail 2031) bestehend aus: 2x Querträger im Standardfeld L=2,70m zur Montage PV-Elemente vertikal RO 60x40x3mm S235 ober-/unterseitig über Winkelbleche an Trägerrahmen verschraubt bitte in Baustahl ausführen
2.80
Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.193
461,00
m
2.81 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.81
Mehrkosten für V2A
E
461,00
Stk
2.82 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.82
Mehrkosten für V4A
E
461,00
Stk
2.83 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.194 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.194 (s. auch Arch.-Detail 2031) bestehend aus: - Querträger im im Feld L=3,40m unter geneigten PV-Elementen 3x T 80x80x9 mm S235 - Anschluss Querträger an Trägerrahmen je Seite und T-Profil: 2x M8 8.8 - Blecheindeckung Brandüberschlag bitte in Baustahl ausführen
2.83
Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.194
461,00
m
2.84 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.84
Mehrkosten für V2A
E
461,00
Stk
2.85 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.85
Mehrkosten für V4A
E
461,00
Stk
2.86 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.195 Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.195 (s. auch Arch.-Detail 2031) bestehend aus: 2x Querträger im Feld L=3,40m zur Montage PV-Elemente vertikal 2x RO 60x40x3mm S235 ober-/unterseitig über Winkelbleche an Trägerrahmen verschraubt bitte in Baustahl ausführen
2.86
Unterkonstruktion PV-Elemente Pos. 8.5.x.195
461,00
m
2.87 Mehrkosten für V2A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V2A-Edelstahl
2.87
Mehrkosten für V2A
E
461,00
Stk
2.88 Mehrkosten für V4A Mehrkosten für die Ausführung der vorgenannten Position in V4A-Edelstahl.
2.88
Mehrkosten für V4A
E
461,00
Stk
3 Anfrage Stahlbau-Brandriegel
3
Anfrage Stahlbau-Brandriegel
3. 1 horizontaler Brandriegel Typ 1+2+3, 10cm Brandriegel in (Holz)Außenwänden gem. Planung FAS-2080 Stahl-Blechprofil: Stahlblechprofil als Brandriegel gem. 'MHolzbauRL', muss die Hinterlüftung der Fassade vollständig unterbrechen an UK Holztafelwand befestigt, Dicke mind. 2mm, pulverbeschichtet, RAL nach Angabe AG 10cm Überstand von der Holzverkleidung, ca. 5°Neigung, gesamt ca. 27cm (gekantet)
3. 1
horizontaler Brandriegel Typ 1+2+3, 10cm
266,00
m
3. 2 horizontaler Brandriegel Typ 5+7, 10cm Brandriegel in (Holz)Außenwänden gem. Planung FAS-2080 muss die Hinterlüftung der Fassade vollständig unterbrechen Stahlblechprofil als Holzschutz, an die UK Fassade befestigt. nur im Bereich ohne horizontale PV Module, Neigung= Neigung horizontale PV Module, Oberfläche pulverbeschichtet, RAL nach Angabe AG, Dicke mind. 2mm, 10cm Überstand von der Holzverkleidung, ca. 30° Neigung, gesamt ca 27 cm (gekantet) mit Zusatzprofil als UK aus ca. 20cm gekantet
3. 2
horizontaler Brandriegel Typ 5+7, 10cm
50,00
m
3. 3 horizontaler Brandriegel Typ 4+6, an PV-Elementen Brandriegel in (Holz)Außenwänden an PV-Elementen gem. Planung FAS-2080 muss die Hinterlüftung der Fassade vollständig unterbrechen Stahlblechprofil 1: durchgehendes Profil. ca. 23cm (gekantet) An die UK der Außenwand befestigt (muss die hinterlüftete Ebene der Fassade unterbrechen) Dicke min.2mm, pulverbeschichtet, RAL nach Angabe AG Stahlblechprofil 2: als unterseitige Verkleidung der Photovoltaikmodule. ca. 117cm An Edelstahl-Dreieck und T-Profilen befestigt. Dicke mind.2mm, pulverbeschichtet, RAL nach Angabe AG.
3. 3
horizontaler Brandriegel Typ 4+6, an PV-Elementen
396,00
m
3. 4 horizontaler Brandriegel EG Brandriegel über EG gem. Planung Schnitt FAS-2010 Stahlblechprofil als Brandriegel, zwischen Betonfertigteil- und Holzbekleidung muss die Hinterlüftung der Fassade vollständig unterbrechen Dicke 2mm, mit Zusatzprofil als UK pulverbeschichtet, RAL nach Angabe AG gesamt ca. 24cm (gekantet)
3. 4
horizontaler Brandriegel EG
221,00
m
3. 5 Zulage Eckausbildung/Anschlüsse Brandriegel Zulage für horizontale Brandriegel aus Vorpos. für Eckausbildungen, Anschlüsse etc.
3. 5
Zulage Eckausbildung/Anschlüsse Brandriegel
85,00
St
3. 6 vertikaler Brandriegel, 70cm vertikaler Brandriegel Detail FAS-2034 Einbauort: Achse G, Nordfassade - Brandwand Stahlblech ca. 70cm als Brandriegel, Dicke 10mm, pulverbeschichtet, RAL nach Angabe AG (durchgehend zwischen den Geschossen mit einer Aussparung im Bereich der Anschlusspunkte für die Abhängung des Holzgerüsts). Fugen an Fügungspunkten sind nicht zulässig Befestigung in sep. Pos.
3. 6
vertikaler Brandriegel, 70cm
14,00
m
3. 7 vertikaler Brandriegel vertikaler Brandriegel gem. Planung FAS-2035 Einbauort: Achse G, Südfassade - Brandwand Unterkontruktion: aus Rechteckrohren, 40x40mm, Dicke nach statischer Erfordernis Befestigung an Edehlstahl- Isokorb (Fassadenverbinder sep. Pos.) Bekleidung: Stahlblech-Platten als Brandriegel, Dicke mind. 5mm, nach statischer Erfordernis, Oberfläche pulverbeschichtet, RAL nach Angabe AG U-Profil: Stahlblechprofil als Abdeckung, dreiseitig umlaufend, Oberfläche pulverbeschichtet, RAL nach Angabe AG Fugen an Fügungspunkten sind nicht zulässig Gesamtkonstruktion 1,20m ab Isokorb
3. 7
vertikaler Brandriegel
5,50
m
4 Anfrage Metallbau
4
Anfrage Metallbau
4. 1 Attikaabdeckung, Aluminiumblech Attikablech gem. Planung DAx-2074: Aluminiumblech, mehrfach gekantet, Dicke mind. 1,5mm, mind 3° Gefälle nach innen. Auf Attika punktuell befestigt. Oberfläche pulverbeschichtet, RAL nach Angabe AG Aussparung in Attikablech zur Befestigung der Geländer Hutprofil: Regenschürze aus Aluminiumblech, d = 1mm, mit linearer Verwahrung und Versiegelung, umlaufend, schlagregendicht inkl. Herstellen der Stehfalze, Befestigungen mit Vorstoßblechen, Abkantungen und Abschlüsse, sowie eines Quergefälles. Inkl. Unterkonstruktion und senkrechtem Abdeckblech bis Bodenbelag Abmessung: ca 60cm , min. 3-teilig, mehrfach gekantet
4. 1
Attikaabdeckung, Aluminiumblech
418,00
m
4. 2 Attika L-Winkel Attika L-Winkel gem. Plan DAx-2074 Stahlblechwinkel und Holzprofil durchgehend als Attikaanschluss. Befestigung an Stahlbetonwand durch punktuelle L- Winkel, nach statischer Erfordernis
4. 2
Attika L-Winkel
30,00
m
4. 3 Geländer Absturzsicherung Geländer Absturzsicherung gem. Plan DAx-2074 und MTx-8006 horizontale Anpralllast von 1 KN Ein starkes Nachschwingen der Konstruktion ist zu vermeiden Konsolen: Befestigung an Attika durch Aluminium Konsolen Oberkante 1,10 ü. FF 1) Pfosten FL 50 x 10 mm gemäß Statik, OK 45° abgeschrägt, Pfostenabstand ca. 1100 mm, sichtbare Schweißnähte planeben verschliffen 2) Obergurt und Kniestab aus Rundrohr d = 40 mm, an Pfosten vollverschweißt, Enden geschlossen 3) Konsole, FL 50 x 10 mm, auf Attika-Hauptunterkonstruktion nach statischer Erfordernis verschrauben und mit Flüssigkonstoff nachträglich abdichten, Abdeckrosette über Konsole und Attikaöffnung stulpen und an Konsolenkopf verschweißen (nach Montage Attikablech), daraufhin Montage der Geländerfelder alle metallischen Oberflächen außer der Edelstahlbauteile werden pulverbeschichtet in RAL nach Angabe AG
4. 3
Geländer Absturzsicherung
164,00
m
4. 4 Geländer Absturzsicherung Aufzugüberfahrt Geländer Absturzsicherung wie Vorpos. jedoch Oberkante 1,27 ü. FF
4. 4
Geländer Absturzsicherung Aufzugüberfahrt
18,00
m
4. 5 Absturzsicherung Dachleiter Absturzsicherung Dachleiter gem. Plan MTx-8007 Korbleiter Schutzbügel bis OK Absturzsicherung, in diesem Bereich kein Geländerfeld Breite: 72cm Durchmesser Korb: 87,5cm Gesamthöhe: 5,22m Korblänge: 3,09m
4. 5
Absturzsicherung Dachleiter
2,00
Stk
4. 6 Rankgerüstabdeckung, Aluminiumblech Abdeckung Rankgerüst gem. Planung FAS-2013-16: Aluminiumblech, mehrfach gekantet, Dicke mind. 1,5mm, mind 3° Gefälle nach innen. Auf Balken punktuell befestigt. Oberfläche pulverbeschichtet, RAL nach Angabe AG Aussparung in Attikablech zur Befestigung der Geländer Hutprofil: Regenschürze aus Aluminiumblech, d = 1mm, mit linearer Verwahrung und Versiegelung, umlaufend, schlagregendicht inkl. Herstellen der Stehfalze, Befestigungen mit Vorstoßblechen, Abkantungen und Abschlüsse, sowie eines Quergefälles. Abmessung: ca 50cm mehrfach gekantet
4. 6
Rankgerüstabdeckung, Aluminiumblech
673,00
m
4. 7 Rankgerüstabdeckung, Aluminiumblech, Stützen Abdeckung Rankgerüst an Stützenköpfen: Aluminiumblech, mehrfach gekantet, Dicke mind. 1,5mm, mind 3° Gefälle nach innen. Auf Stützen punktuell befestigt. Oberfläche pulverbeschichtet, RAL nach Angabe AG Hutprofil: Regenschürze aus Aluminiumblech, d = 1mm, mit linearer Verwahrung und Versiegelung, umlaufend, schlagregendicht inkl. Herstellen der Stehfalze, Befestigungen mit Vorstoßblechen, Abkantungen und Abschlüsse, sowie eines Quergefälles. Abmessung: ca 27x27cm mehrfach gekantet
4. 7
Rankgerüstabdeckung, Aluminiumblech, Stützen
194,00
St

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen