Dachdeckerarbeiten
Null-Emissionsbürogebäude Hafencity, Hamburg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Bau- und Projektbeschreibung Einleitung Die HafenCity Hamburg GmbH plant die Realisierung eines Bürogebäudes in Holzskelettbauweise am Standort "Am Dalmannkai" als Null Emissionsbürogebäude mit einer Bruttogrundfläche von insgesamt ca. 8.600 m². Das Null-Emissionsbürogebäude soll in der Gesamtbilanz aus Errichtung, Betrieb und Rückbau, CO2-neutral werden. Das innovative Gesamtkonzept dient als überregionales Leuchtturmprojekt, das die Machbarkeit eines klimaneutralen Bürogebäudes mit zeitgemäßem Komfort und Flexibilität nachweist und strebt die Zertifizierung des HafenCity Umweltzeichens Platin Plus an. Der Baustoff Holz wird sowohl konstruktiv als auch gestalterisch eingesetzt. Eine großflächige Fassaden- und Dachbegrünung leistet einen wichtigen Beitrag zum Mikroklima und bietet eine hohe Qualität für den städtischen Raum. Lage, Kubatur und Nutzung Das Grundstück Am Dalmannkai 1 liegt zentral in der HafenCity in fußläufiger Entfernung von der Elbphilharmonie. Es handelt sich um ein ehemaliges Betriebsgelände des Heizwerks Hafencity. Das Gebäude ist überwiegend freistehend und schließt lediglich im Süden mittig an das Verwaltungs- und Werkstattgebäude des Heizwerks an (siehe Lageplan Plan Arch Nr. 0010). Der oberirdische 6-geschossige Riegel ist ca. 90 m lang und 19 m tief. Mittig auf der Südseite (Rückseite) reduziert ein ca. 30 m langer Einschnitt die Gebäudetiefe auf ca. 10 m. Das 4. und 5. Obergeschoss werden gemäß Bebauungsplan 2,80 m bzw. 7,30 m gegenüber der Nordseite zurückgestaffelt, um die Verschattung der gegenüberliegenden Wohngebäude zu verringern. In den 5 Obergeschossen werden flexibel nutzbare Büroflächen hergestellt. Das Erdgeschoss dient für öffentliche Gewerbenutzungen. Im Untergeschoss wird zusätzlich zur Gebäudetechnik und der Fahrradgarage eine Landstromanlage zur Versorgung der Kreuzfahrtschiffe hochwassergeschützt integriert. Fassadengestaltung Die Nordfassade und die Ostfassade zum Straßenraum prägen das Bild zur Stadt durch das modulare Raster der Holzrahmen, die als Pflanzgerüst für die Fassadenbegrünung dienen und die Begrünung der Fassade ermöglichen. Im Zwischenraum zwischen der Grundfassade und den Pflanzrahmen können durchgehende Pflanzrinnen befestigt werden, die eine effiziente Bewässerung der Fassadenbegrünung ermöglichen. Die Südfassade wird für einen maximalen Energieertrag je Geschoss mit einem Band von PV-Modulen im Sturzbereich versehen. Dieses Band dient ebenso der Verschattung der Innenräume im Sommer. Nullemission und Zertifizierung Es ist eine hohe Eigenenergieerzeugung durch Photovoltaikmodule geplant. Der Energiebedarf wird durch eine konsequente Reduktion und Vermeidung technischer Anlagen sowie den Einsatz von Geothermie für Heizung und Kühlung reduziert. Die übergreifende CO2-Neutralität kann nur erreicht werden, indem zusätzlich zu einem innovativen Energiekonzept die verwendeten Baustoffe möglichst geringe CO2-Emissionen aufweisen. Dafür ist der Baustoff Holz ideal geeignet. Im Rahmen der Zertifizierung und der Nullemission bestehen besondere Anforderungen an die Produktnachweise in Bezug auf Schadstoffe und CO2-Emissionen.
Allgemeine Bau- und Projektbeschreibung
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, DIN 18299 ======================================================= Die laufende Nummerierung der nachfolgenden Punkte bezieht sich auf die Vorgaben der VOB/Teil C, DIN 18299 und ist nicht durchlaufend. Fehlende Punkte haben keine Hinweise bzw. sind hierzu keine Angaben erforderlich. Die nachfolgenden Hinweise, Bedingungen und Leistungsbeschreibungen gelten für alle ausgeschriebenen Leistungen. Alle aus den nachstehend aufgeführten Randbedingungen resultierenden Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.0. grober Leistungsumfang der Leistungsbeschreibung Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Leistungen tragender Holzbau, Fenster, Fassade und Dach für das Null-Emissionsbürogebäude in der HafenCity. Grobe Mengenangaben zur Orientierung: BGF 8.600 m² Holzbau - 6.000 m² Brettsperrholzdecken - 6.100 lfm BSH-Balken - 800 Stützen BSH Fassade/Fenster - 2.400m² Lärchenholzschalung auf Holztafelelementen - 500m² VHF Lärchenholzschalung - 800m² Pfosten-Riegel-Fassade (Holz-Aluminium) - 480 Holz-Alu-Fenster - 22 Außentüren Dach - 1.300 m² Dämmung und Dachabdichtung - 320 m² Dachterrasse Holzdielen - 440 lfm Seilnetzgeländer und Absturzsicherung 0.0.1 Ausgeführte Vorarbeiten/Leistungsabgrenzung Das Bauvorhaben wurde bereits begonnen. Das Kellergeschoss wird als weiße Wanne realisiert. In der Deckenebene über dem Erdgeschoss wird ein Stahlbetonträgerrost als Transferebene hergestellt, auf der der Holzbau aufzusetzen ist. Ebenso werden die Erschließungskerne mit Treppenhaus, Aufzug und Hauptschächten in Stahlbeton hergestellt. Übliche Maßtoleranzen des Stahlbetonbaus sind bei der Werk- und Montageplanung durch den AN Holzbau zu berücksichtigen. Es ist ein Aufmaß vor Ort zu nehmen, um mögliche Differenzen vor Montagebeginn zu erkennen. Im Zuge der Werk- und Montageplanung sind vom AN die Planungsmaße für End-, Pass- und Einzelelemente an das Aufmaß anzupassen. Der AN Holzbau vervollständigt die gesamte tragende Konstruktion als Holzbau und erbringt die dichte Gebäudehülle Dach, Fassade und des vorgehängten Rankgerüsts, sowie die Unterkonstruktion für die in der Fassade integrierten und auskragenden PV-Module. Der gesamte Innenausbau und die technische Versorgung werden gesondert vergeben und sind nicht Teil dieser Leistungsbeschreibung. Die Begrünung oberhalb der Abdichtungsebene des geplanten Warmdachs wird ebenfalls separat ausgeschrieben und ist nicht durch den AN Holzbau zu erbringen. Bei der Planung des Holzbaus wurde darauf geachtet die Schnittstellen zu den technischen Ausbaugewerken zu minimieren. Die verbleibenden Schnittstellen hinsichtlich Blitzschutz, Dachentwässerung, Bewässerung der Begrünung, Außen-/Fassadenbeleuchtung, Dachöffnungen und Aufstellung von PV-Modulen sind in der Anlage Schnittstellenliste zu Leistungen Dritter aufgeführt. Das außenliegende Bewässerungssystem und die Pflanzen werden durch einen separat beauftragten AN Fassadenbegrünung hergestellt. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Zufahrt Die Zu- und Abfahrt für Fahrzeuge erfolgt über die Straße am Dalmannkai, bzw. über die San-Francisco-Straße. Aufgrund der innerstädtischen Lage und der begrenzten Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen erfordert die Logistik ein besonderes Augenmerk. Zufahrten sind grundsätzlich und ausnahmslos freizuhalten (siehe Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2"). Der AN hat alle Anlieferungen so zu steuern, das diese erst dann auf die Baustelle geliefert werden, wenn Personal des AN zum Empfang sowie zur sicheren Lagerung und Aufbewahrung besteht. Der AN hat die ungehinderte An- und Abfahrt für alle Anlieger in der Umgebung der Baustelle während der Bauzeit sicherzustellen. Es ist für eine geordnete und gefahrlose Zu- und Ausfahrt der Baustelle zu sorgen, ggf. ist für Sicherungsposten zu sorgen. Ein Rückstau auf der Straße ist unbedingt zu vermeiden. Der AG behält sich vor, selbst oder durch von ihm bevollmächtigte Dritte, Fahrzeuge des AN und deren Ladung bei der Ausfahrt zu kontrollieren. Die örtliche Objektüberwachung nimmt keinerlei Lieferungen entgegen. Die Entgegennahme von Lieferungen muss durch firmeneigenes Personal des AN erfolgen. 0.1.2 Besondere betriebliche Bedingungen Die Baustelle befindet sich in innerstädtischer Lage mit angrenzenden Wohn- und Bürogebäuden (siehe Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2"). Das verpflichtet zu Rücksichtnahme gegenüber den Belangen Dritter, z.B. im Fahrverkehr, Be-/ Entladearbeiten etc. Die Zugänglichkeit des vorhandenen Heizwerks (siehe Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2") ist sicherzustellen. Zudem ist die Kasematte der Landstromanlage (östliche Gebäudehälfte, nach Süden Richtung Heizwerk) für den Innenausbau, den Einbau und die Inbetriebnahme der Landstromanlage zugänglich zu halten. Es ist zu beachten, dass es während der Montage unter anderem zu einer zeitlichen Überlagerung der Ausbauarbeiten in der Landstromanlage im UG kommt und die temporäre Abdichtungsebene im Erdgeschoss im östlichen Bereich nicht beschädigt werden darf. Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen auf dem Baustellengelände ist nicht gestattet. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen Siehe 'Allgemeine Bau- und Projektbeschreibung´ 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen Es gilt die Straßenverkehrsordnung StVO. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf 10 km/h festgelegt. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Die Erreichbarkeit des Gebäudes für Drittgewerke ist in Abstimmung mit der Objektüberwachung sicherzustellen. 0.1.6 Transporteinrichtungen und Transportwege Transportwege innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche sind im Rahmen der BE-Planung festzulegen und im weiteren Bauablauf mit der Objektüberwachung abzustimmen. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser: Die Möglichkeit einer Einleitung für Bauschmutzwasser zum Zwecke der Baustelleneinrichtung des AN ist durch den AN eigenständig zu klären. Pläne zur öffentlichen Erschließung liegen der Ausschreibung bei ("Gesamt-Dokumentenliste Kapitel 1.1.14 / Planliste Abschnitt 14). Alternativ kann das in den Sanitärcontainern anfallende Abwasser gesammelt und durch Fachentsorger entsorgt werden. Die Kosten sind in Position 01.010 Baustelleneinrichtung zu kalkulieren. Für Bauwasser können voraussichtlich auf dem Grundstück und im Straßenbereich vorhandene Unterflurhydranten verwendet werden. Auch dazu sind Pläne zur öffentlichen Erschließung der Ausschreibung beigefügt. Das Heranführen, Anschließen und alle damit verbundenen Genehmigungen, Abstimmungen und Erlaubnisse sind Sache des AN. Für die Bauzeit ist eine Baustromversorgung über zwei Hauptanschlussschränke und zwei Hauptverteilungen, an denen sich der AN anschließen kann, vorhanden. Der Baustromanschluss dient der Versorgung aller anwesenden Gewerke. 0.1.8 Lage und Ausmaß der vom Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassener Flächen und Räume: Dem AN stehen Verkehrs- und Lagerflächen zur Verfügung, die mit LKW zu befahren sind (siehe Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2"). ). Ergänzend zu den im o.g. Baustellenleitplan Nr. 0021 ausgewiesenen Flächen werden ausschließlich für die Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN auf dem sog. "Baufeld 62" (siehe Plan "200708_HCH_BF_62_5000_Baufeld 62 Lageplan") gestellt. Die Entfernung beträgt ca. 200m Fußweg bzw. 300m mit Fahrzeugen und ist im Detail dem o.g. Plan zu entnehmen. Die Nutzung der Flächen für die Baustelleneinrichtung sind im Montagekonzept darzustellen und im weiteren Ablauf mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen . Die räumlichen Verhältnisse sind dem beigefügten Baustellenleitplan (siehe Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2"). zu entnehmen. Aufgrund der innerstädtischen Lage und der begrenzten Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen erfordert die Logistik ein besonderes Augenmerk. Die dem Grunde nach bis zur Fertigstellung des Meilensteins "Haus dicht" für den Holzbau verfügbare Fläche für Baustelleneinrichtung und -betrieb ist im Plan Arch Nr. 0021 "Bauphase 2" (Vollständige Plannummer: Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2") dargestellt. Zeitweise Einschränkungen durch andere Gewerke bzw. Erschließungsmaßnahmen für das Null-Emissionsbürogebäude in den Straßen- und Nebenflächen sind nicht auszuschließen und werden im Rahmen der Bauvorbereitung oder den Baubesprechungen konkret abgestimmt. Parallel zu den abschließenden Fassaden- und Dacharbeiten nach Erreichung des Meilensteins "Haus dicht" finden die Arbeiten Innenausbau TGA und Hochbau statt. Die o.g. BE-Flächen sind dann auf alle anwesenden Gewerke einvernehmlich in Abstimmung mit der Objektüberwachung aufzuteilen. Auf dem südlich angrenzenden Grundstück befindet sich ein Heizwerk, dessen Zugänglichkeit in Teilen ausschließlich über das Baugrundstück des Null-Emissionsbürogebäudes erfolgt. Die als regelhaft abgestimmte Zugänglichkeit ist im o.g. Plan (BE-Plan Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2") dargestellt (Zugangskorridor Heizwerk). Die genaue Ausgestaltung der Baustelleneinrichtung und der Bauabläufe ist mit dem AG abzustimmen. Die Erstellung der Baustellen- und Arbeitsplatzbeleuchtung ist Sache des AN. Die Sanitärcontainer werden durch den AG gestellt. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan durch den AN zu erarbeiten. Der Baustelleneinrichtungsplan ist dem jeweiligen Baufortschritt anzupassen und dem AG rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen. Personalaufenthalt- / Magazincontainer Es besteht keine Möglichkeit Räume im Gebäude für Materiallagerung bzw. Personalaufenthalt zu nutzen. Hierfür sind Maßnahmen durch den AN eigenverantwortlich einzukalkulieren. Für das Aufstellen von Tagesunterkunft- und Magazincontainern sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung Flächen vorgesehen. Der Auf- und Abbau von Teilen der Baustelleneinrichtung, insb. von Containern darf nur im Einvernehmen mit dem AG oder dessen Vertreter erfolgen. Der Abbau der eigenen BE des AN muss spätestens eine Woche nach Fertigstellung der Arbeiten ohne gesonderte Aufforderung der Objektüberwachung erfolgen. Sämtliche für die Abwicklung der Baumaßnahme erforderlichen Baustelleneinrichtungen, logistische Maßnahmen, etwaige Lärmschutzmaßnahmen zur Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte, Containeranlagen für Aufenthalt und Lagerungszwecke, Interimsmaßnahmen, Hebezeuge (Ausnahme bauseitiger Turmdrehkran siehe 0.2.8), Gerüste (Außengerüste werden gesondert vergütet) etc. sind nach den Notwendigkeiten zu erstellen, vorzuhalten, in Abhängigkeit vom Baufortschritt umzusetzen und nach Fertigstellung der Baumaßnahme zu entfernen. Die Aufwendungen sind in der Position "01.010 Baustelleneinrichtung" zu kalkulieren. Die Baustelleneinrichtung ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dessen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu planen. Potentielle Brandschutzmaßnahmen sind mit der Feuerwehr, den zuständigen Behörden und den Berufsgenossenschaften abzustimmen. Die Vorgaben des Plan Arch Nr. 0021 "Bauphase 2" sind zu beachten. Sämtliche Maßnahmen und die Planung des Baustellenverkehrs sind mit Rücksicht auf die benachbarte Wohn- und Bürobebauung, sowie die am Dalmannkai gelegene Schule festzulegen. Hierzu gehört insbesondere die Organisation von Materialtransporten über die anliegenden Straßen. Ein Baustelleneinrichtungsplan ist dem Auftraggeber zeitnah nach Auftragserteilung zur Prüfung und Freigabe durch den Auftragnehmer zu übergeben (s.o.). Für alle außerhalb des Geländes liegenden Zu- und Abfahrtsstraßen gelten die Bestimmungen und Forderungen der örtlichen Straßenbauverwaltung. Erforderlichenfalls sind behördliche Genehmigungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber einzuholen. Alle von den Baufahrzeugen des Auftragnehmers befahrenen Zu- und Abfahrtsstraßen innerhalb und außerhalb des Geländes sind während der Bauzeit täglich sauber zu halten. Darüber hinaus erforderliche Baustraßen und Zuwegungen sind entsprechend dem zu erwartenden Baustellenverkehr herzustellen, vorzuhalten, den Anforderungen in Anpassung an den Baufortschritt entsprechend umzubauen sowie nach Beendigung der Bauleistung zurückzubauen. Mit der Feuerwehr ist die Zufahrtsmöglichkeit abzustimmen, zu protokollieren und für die Dauer der Bauzeit uneingeschränkt zu gewährleisten. Ggf. anfallende Gebühren der öffentlichen Hand, der Prüfinstanzen, der Versorgungsunternehmen und anderer Instanzen, die im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung stehen, sind im EP der Position "01.010 Baustelleneinrichtung" zu berücksichtigen . Die Einfriedung der Baustelleneinrichtungsfläche gem. BE-Plan (Plan Arch Nr. 0021 "Bauphase 2") wird bauseits durch den Auftraggeber gestellt. Darüber hinaus gehende Sicherungsmaßnahmen wie Zäune, Schilder, Absturzsicherungen etc. innerhalb der BE-Flächen sind ebenfalls in dieser Position zu kalkulieren. Witterungsschutz und Montagekonzept Dem Witterungsschutz in der Bauphase ist in Anbetracht der verwendeten witterungsempfindlichen Materialien und der in diesem Zusammenhang bereits häufig aufgetretenen Bauschäden besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist ein Witterungsschutz- und Bauablaufkonzept (Pos. 02.030 "Montagekonzept") vorzuschlagen , das hinsichtlich des Schutzziels ausreichend und in Bezug auf die Kosten angemessen zu bewerten ist. Dabei sind auch die begrenzten Lager- und BE-Flächen zu berücksichtigen. Vorfertigungsgrad, Taktfolgen und Witterungsschutz der Holzbauteile sind zu einem schlüssigen Ablaufkonzept zusammenzuführen. Die daraus folgenden Aufwendungen, die nicht bereits in Pos. 02.090 "Zulage für verklebte Membran Geschossdecken" enthalten sind, sind in Position "01.020 Schutzmaßnahmen im Bauzustand" zu kalkulieren. Nach Fertigstellung ist das Gebäude besenrein zu übergeben. 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften: Im Bauablauf sind Beeinträchtigungen aus Lärm, Schmutz und Erschütterungen für den Betrieb der angrenzenden Nachbarn auf das Minimum zu beschränken. Auflagen aus der Baugenehmigung sind einzuhalten. Hierfür sind u.a. folgende Punkte zu beachten. - Lärmintensive und erschütterungsintensive Arbeiten sind mind. 10 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn schriftlich beim Bauherrn und der Bauleitung unter Angabe der Dauer anzuzeigen - Ausführung von emissionsarmen Bauweisen Alle gültigen Vorschriften zum Schutz der umliegenden Bebauung vor baustellenbedingten Emissionen (z. Bsp. Staub und Lärm) sind zu beachten. Alle auf der Baustelle eingesetzten Geräte und Maschinen sind dem neuesten Stand der Technik entsprechend der derzeit gültigen Lärmschutzvorschriften auszurüsten und zu betreiben. Die Vermeidung bzw. Reduzierung von Baulärm ist von allen Handwerkern als vorrangig zu betrachten. Die DIN 4108 ist zu beachten. Nachweise für die Einhaltung der Emissions- und Immissionsrichtwerte sind vom Auftragnehmer (AN) auf Verlangen vorzulegen. Insbesondere wird hingewiesen auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV), sowie die AVV Baulärm. Bei allen zu treffenden Baumaßnahmen dürfen in jeden Fall die Richtwerte `TA Lärm´ von tagsüber 45 dB (A) und nachts 35 dB (A) zu den angrenzenden Grundstücken nicht überschritten werden. Es sind geräuscharme Geräte und Verfahren einzusetzen. Rückwärtsfahrten sind auf ein Minimum zu reduzieren und durch Einweiser des AN abzusichern. Sollten dazu bauliche oder organisatorische Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sein, sind diese auch bei der Baustelleneinrichtungsplanung zu berücksichtigen. Aufgrund der exponierten innerstädtischen Lage und der benachbarten Wohnbebauung sind alle Arbeiten staub- und lärmarm auszuführen. Alle angrenzenden Gebäude, Straßen und Leitungen sind vor Beschädigungen zu schützen. Beschädigungen an umliegenden, nicht von der BE umfassten Flächen sind zu vermeiden. Eingetretene Beschädigungen sind durch den Verursacher der örtlichen Bauleitung umgehend anzuzeigen und auf eigene Kosten zu reparieren/neu zu beschaffen. Staubentwicklung muss soweit möglich vermieden werden. Entsprechende Maßnahmen sind vorzusehen. Das Umladen von Schuttcontainern auf dem Baustellengelände ist nicht zulässig. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall: Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. eine Vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen sind. Entsorgungsplätze für Bauabfälle sind nach Bedarf durch den AN einzurichten und in einem geordneten Zustand zu halten. Es dürfen keine Müll- und Bauschuttreste auf dem Gelände herumliegen. Abfälle, Bauschutt, Verpackungsmaterial sowie nicht mehr benötigte Hilfsmittel sind unter Beachtung der örtlichen Abfallsatzungen zu trennen und erforderlichenfalls täglich zu beseitigen. Alle Kosten für den Abtransport und die Entsorgung des vorgenannten Mülls, Sondermülls und der Wertstoffe übernimmt der Auftragnehmer. Außerhalb des Baustellenbereichs werden keine Flächen zur Nutzung für Lagerflächen, Lagerräume, Aufenthaltsräume, etc. zur Verfügung gestellt. Die eingeschränkten Flächenverhältnisse der Baustelle sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Gefahrstoffe: Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. eine Vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen sind. Sämtliche Gefahrstoffe und andere Betriebsstoffe sind in dafür gem. GefStV ausgestatteten und zugelassenen Gefahrstoff-Containern zu lagern. 0.1.14 Landschafts-/Baumschutz Vorhandene Grünflächen stehen allgemein unter Schutz. Die Grünflächen sind bei Gefahr einer Beschädigung durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich zu schützen. Verursachte Schäden gehen zu Lasten des Verursachers. Es ist insbesondere auf den Schutz der vorhandenen 3 Bäume der westlichen BE-Fläche am Dalmannkai zu achten. Diese befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe des Gebäudes. 0.1.15 Besondere Regelung und Sicherung des Verkehrs Alle Genehmigungen, die zum Einrichten, zum Betreiben sowie zum Abbau der Baustelleneinrichtung (Zufahrt Baustelle, Kranstellung, etc.) benötigt werden, sind vom AN rechtzeitig bei den zuständigen Stellen direkt nach Auftragsvergabe einzuholen. Dabei entstehende Genehmigungsgebühren trägt der AG. 0.1.16 Im Baugelände vorhandene Anlagen Der Auftragnehmer hat sich vor der Aufstellung von Gerüsten ausreichend Kenntnis über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen und dergleichen zu verschaffen. 0.1.19 Baustellenorganisation: Bautagesberichte: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und der AG-Objektüberwachung arbeitstäglich zu übergeben, jedoch mind. 1x wöchentlich. Sicherheit, Ordnungsgemäße Durchführung: Der AN ist verpflichtet, die von ihm übernommenen Arbeiten ordnungsgemäß nach den genehmigten Bauvorlagen, Bauplänen, den öffentl. rechtl. Regeln der Baukunst und Technik auszuführen. Der AN trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Einrichtung sowie den sicheren Betrieb auf der Baustelle, insbesondere für die Tauglichkeit und Betriebssicherheit der Geräte etc. und die strikte Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen bzw. Unfallverhütungsvorschriften. Es sind außerdem die Arbeiten so abzustimmen, dass sie ohne gegenseitige Gefährdung Dritter durchgeführt werden. Sämtliche auf die Baustelle gelieferten Materialien sind in geeigneter Weise gegen Diebstahl, Beschädigungen durch Dritte bzw. Witterungsschäden zu schützen. Die Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind einzukalkulieren. Das Absperren von Gefahrenbereichen im Arbeitsbereich des AN liegt in der Verantwortung des AN. Bei Unterbrechung der Arbeiten und bei Verlassen der Arbeitsstelle hat eine sofortige Sicherung von Gefahrenstellen zu erfolgen. Die vom AN erstellten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. SiGeKo: Für die Baustelle wurde vom Bauherren ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt. Dieser wird die Baustelle in regelmäßigen Abständen begehen und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen achten. Den Anweisungen und Auflagen zur Abstellung von Mängeln sind unverzüglich Folge zu leisten. Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen etc. sind mit dem SiGeKo abzustimmen. Jeder Unfall ist dem SiGeKo umgehend schriftlich und vorab telefonisch zu melden. Die auf der Baustelle anwesenden Firmen haben untereinander einen Koordinator nach Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 zu bestimmen, sofern eine Abstimmung bei gegenseitiger Gefährdung gegeben ist. Sämtliche gemäß Unfallverhütungsvorschriften und anderen Gesetzen und Verordnungen erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind unmittelbar und parallel mit den Arbeiten aus- bzw. durchzuführen und gemäß Anweisung der Bauleitung und des SiGeKo einschl. der notwendigen Erste Hilfe-Einrichtungen vorzuhalten, inkl. eventuell erforderlicher Wartung und Reparatur. Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten diese schriftlich anzuzeigen, damit unmittelbar vor Beginn der Arbeiten die Einweisung durch den SiGeKo erfolgen kann. Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter zu bestellen, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen, Bauzaun: Das Baugelände ist mit einem festen Bauzaun einschließlich Tore eingezäunt. Die Bauzaunelemente sind fest miteinander verbunden. Vom AN sind die Tore nach Arbeitsschluss ordnungsgemäß zu verschließen. Die Lage des Bauzaunes darf nicht eigenmächtig ohne Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung verändert werden. 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Andere Gewerke können parallel tätig sein. Der Ablauf der Arbeiten und die Schnittstellen werden durch einen Bauzeitenplan geregelt. Die Bauleitung des AN hat die Koordination der Schnittstellen mit seinem und fremden Gewerken zu unterstützen. In der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind auch Positionen erfasst, die als Vorleistung oder Anschlussleistung von den Arbeiten anderer AN abhängig sind. Zwischen einzelnen Arbeitsschritten sind ggf. Arbeitsschritte von bauseitigen Unternehmen erforderlich, die bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen üblich sind. Der Zeitpunkt der jeweiligen Arbeitsschritte wird zuvor mit der örtlichen Bauleitung des AG abgestimmt und ist dem Baufortschritt anzupassen. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.0 Allgemein Anzahl und Form der vom AG zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen Der AG wickelt das Gesamtprojekt über eine Plattform als elektronischen Datenraum ab. Der AN verpflichtet sich, an diesem Datenraum teilzunehmen. Der Übergabe von Planzeichnungen und Ausführungsunterlagen erfolgt in digitaler über den elektronischen Datenraum. Als Grundlage zur Ausführung dürfen nur Unterlagen mit Freigabevermerk des AG verwendet werden. Bauzeitenplan Der Auftragnehmer (AN) hat spätestens vier Wochen nach Zugang des Auftragsschreibens einen Baufristenplan (mit Angabe zur Arbeitsvorbereitung/ Werkstattplanung, Musterfassade, Lieferzeit, Montage und Personaleinsatz) auf der Grundlage der Vertragstermine als Balkenplan über seine vertraglichen Leistungen und die jeweils notwendigen Vorlaufzeiten für Ausführungsunterlagen in jeweils 1-facher analoger und digitaler Fertigung zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Anhand dessen wird die Einhaltung der Vertragsfristen überwacht. Der Plan ist mit Angabe des jeweiligen Personaleinsatzes aufzugliedern. Der kritische Weg und Verknüpfungen sind nachvollziehbar darzustellen. Die Festlegungen des AG, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Dieser Plan dient dem AG zur vorausblickenden Überwachung der vertraglich festgelegten Fristen und wird Vertragsbestandteil. Bei Eintreten von Änderungen, oder erheblichen Abweichungen der Vertragsfristen, ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und innerhalb von einer Woche zur Genehmigung jeweils 1-fach analog im Original und digital der Objekt-/Bauüberwachung zu übergeben. Dokumentation Vor Ausführung sind vom AN vorzulegen: - Fachbauleitererklärung - Verwendbarkeitsnachweise (Prüfzeugnisse, bauaufsichtliche Zulassungen) - Produktinformationen (z.B. Datenblätter) - Nachweise zur Gesundheitsverträglichkeit/Umweltverträglichkeit/Gütesi cherung Nach Ausführung ist eine Dokumentation der Revisionsunterlagen vorzulegen. Die Vergütung erfolgt über Pos. 13.010. Bemusterung / Mock-Up Die Fassadenmaterialien sind rechtzeitig vor Baubeginn mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung/ Hafen-City unter Beteiligung des Auftraggebers und des Oberbaudirektors, abzustimmen. (§ 12 Abs. 2 HBauO) Zielsetzung einer Bemusterung ist es, die für die Gestaltungsaufgabe (Gebäude) und den stadträumlichen Kontext angemessenen Materialien, deren Farbe, Textur, Stärke etc. abschließend zu bestimmen. Dies geschieht in geübter Praxis vor Ort, bei Tageslicht und anhand einer angemessenen Zahl unterschiedlicher Muster zur Auswahl. Eine Auswahl besteht grundsätzlich, wenn drei oder mehr Muster z.B. Steine vorgelegt werden. Sind mehrere unterschiedliche Fassadenfarben vorgesehen, gilt die Notwendigkeit mehrere Muster vorzulegen entsprechend pro Farbe. Für Bleche, Geländer, Blindelemente etc. werden Farb- und Materialmuster, ebenfalls in angemessener Zahl und Größe, beigebracht. Es ist zudem eine Musterfassade vor Ort von der Nordfassade herzustellen. Der erforderliche Fassadenausschnitt ist dem Plan Nr. Arch 2043 "Mock Up / Musterfassade" zu entnehmen. Zur Aufstellung des Mock-Up sind zusätzlich Handmuster weiterer Material- bzw. Farbvorschläge gemäß Bemusterungsliste beizubringen. Die Mock-Up-Fassade wird gesondert vergütet. Genügt ein Termin nicht, um abschließend alle Materialien zu bestimmen, ist nach einer Vorbemusterung ein abschließender Bemusterungstermin durchzuführen. Handmuster werden nicht gesondert vergütet. Im Vorfeld zur behördlichen Bemusterung ist eine Bemusterung anhand von Handmustern zur Abklärung der Oberflächenausführungen und Qualitäten mit dem AG durchzuführen und durch den AG freizugeben. Die Bemusterungstermine sind mit dem AG zu vereinbaren und im Detailterminplan aufzuführen. Die erforderlichen Muster für Materialien, Farben und Oberflächen sind in der Unterlage "Bemusterungsliste" als Teil der Ausschreibung aufgeführt. 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und - Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer: Arbeitszeiten Arbeiten sind nur werktags von 7:00 bis 19:00 Uhr zulässig. Die Leistungen erfolgen in Abschnitten nacheinander. Nach Absprache und nur mit Erlaubnis des AGs sind geräuscharme Arbeiten auch samstags möglich. Werk- und Montageplanung Anhand der Planungsunterlagen hat der AN sofort nach Auftragserteilung die gesamte Leistung durchzuarbeiten und die W+M Planung zu erstellen. Grundsätzlich sind alle Konstruktionen und Details, die für die Beurteilung einer fachgerechten und der Leistungsbeschreibung entsprechenden Ausführung nötig sind, in Form von Konstruktionszeichnungen mit allen erforderlichen Angaben vorzulegen. Die Kosten für ggf. erforderliche mehrfache Zeichnungsvorlagen werden nicht extra vergütet. Die Unterlagen des AN haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung und dem Projekt erforderlich sind. Übersichtspläne sind im Maßstab 1:5, 1:10, bzw. 1:20, Details im Maßstab 1:1 darzustellen. Unmaßstäbliche, unleserliche bzw. nicht nach den gebräuchlichen / genormten Zeichnungsregeln erstellte Planunterlagen werden nicht anerkannt. Alle Planungsunterlagen, die erstmalig zur Prüfung eingereicht werden und alle Pläne die von den Planern mit einem Wiedervorlagevermerk gekennzeichnet werden, sind auf einer Server-Plattform (Autodesk BIM360) des AG fristgerecht als PDF und DWG einzustellen und hochzuladen. Alle zu prüfenden Pläne sind vom AN in einer Planliste zu dokumentieren und mit jedem Planprüflauf den Planern neu vorzulegen. Die Verwaltung der Planlisten bzw. der Gesamt-Planlisten mit alle erforderlichen Angaben wie etwa Plandaten, Einreichungsdaten, Genehmigungsstatus , usw. ist Sache des AN. Für die einzelnen Fassadenkonstruktionsbereiche sind jeweils komplette Fassadenansichten vom AN zu erstellen. In diese Fassadenansichten sind die Detailschnitte mit ihrer Lage und ihrer Orientierung (V-/H-Schnitt) einzutragen. Diese Fassadenansichten sind jedem Prüflauf beizufügen. Für jeden Konstruktionstyp ist vom AN ein separater Planprüflauf durchzuführen. Hierbei sind von dem jeweiligen Konstruktionstyp alle zur Prüfung notwendigen Detailschnitte komplett vorzulegen. Die Vorlage von einzelnen Plänen, die keine vollständige Bewertung des jeweiligen typabhängigen Gesamtzusammenhangs ermöglichen, ist somit nicht zulässig. Konstruktionstypen dürfen in der Regel nicht in einem Planprüflauf vermischt werden (ausgenommen: die Darstellung angrenzender Konstruktionstypen). Es ist Verpflichtung des AN, alle Unterlagen gem. Terminplan und in prüffähiger Form zur Prüfung einzureichen. Die Übergabe soll thematisch Paketweise
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
erfolgen. Die terminliche Koordination obliegt dem AN und ist anhand einer Planvorschauliste mit dem AG abzustimmen. Wiedervorlagen sind dabei terminlich zu berücksichtigen. Die Pläne werden nach Prüfung durch den AG mit einem digitalen Prüfstempel versehen. Alle geprüften Pläne, bei denen im Prüfstempel der Vermerk "Wiedervorlage" angekreuzt worden ist, sind vom AN so oft wieder zur Prüfung vorzulegen, bis im Prüfstempel das Wiedervorlage-Kreuz entfallen ist. Alle Prüfhinweise, die von den Planern des AG in den geprüften Plänen eingetragen worden sind, sind vom AN eigenverantwortlich in den zeichnerischen und textlichen Darstellungen zu berücksichtigen und die Konstruktionen sind entsprechend anzupassen. Eine erneute Prüfung dieser Anpassungen durch die Planer erfolgt nicht. Hiervon ausgenommen sind Wiedervorlagen. Mit der Produktion darf erst nach Genehmigung dieser Zeichnungen begonnen werden. Dies wird im Prüfstempel dadurch gekennzeichnet, dass der Prüfhinweis "fachtechn. geprüft" und "gestalterisch geprüft" (oder ähnlich) angekreuzt worden ist . Für Verzögerungen in der Detailgestaltung, welche der AN durch nicht dieser Leistungsbeschreibung entsprechende Details oder durch schleppende Bearbeitung und dergleichen verschuldet, kann keine Verzögerung der geforderten Endtermine abgeleitet werden, bzw. daraus resultierende Mehr-Aufwendungen bei der Planprüfung durch die Prüfstellen gehen zu Lasten des AN. In der Terminplanung hat der AN eine Zeitspanne zur Genehmigung der Zeichnungen durch die Planer von mindestens 15 Arbeitstagen (Mo - Fr) vorzusehen. Bei großen Planpaketen ist die Prüfzeit anhand der Planvorausschauliste (s.o.) abzustimmen. Die Fristen beginnen ab dem ersten folgenden Arbeitstag nach dem Eingangsdatum der Pläne auf dem Planserver. Über den Upload von Plänen ist per E-Mail zeitgleich zu informieren. Die jeweils aktuelle Planliste ist der E-Mail anzuhängen. Dem oben genannten Personenkreis sind nach Freigabe der Unterlagen jeweils endgültige Planfertigungen mit Berücksichtigung aller Korrektureintragungen auszuhändigen. Es ist davon auszugehen, dass die endgültigen Planfertigungen in Papierform (2-fach) und auf Datenträger (CD bzw. DVD) dem oben genannten Personenkreis zur Verfügung zu stellen sind (im PDF-Format und im DWG-Format). Vor der Schlussabnahme der Leistung sind Revisionsunterlagen und eine vollständige Dokumentation zu erstellen und zu übergeben (siehe LV Titel 13). Die Konstruktion muss den statischen Anforderungen gerecht werden. Dimension und Materialdicken sind, soweit nicht durch die Genehmigungsstatik vorgegeben, vom Bieter selbst zu wählen und auf Anforderung nachzuweisen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass in den Ausführungsplänen von Fenstern und Fassade statische Querschnitte nur schematisch dargestellt worden sind. Es ist Leistungsbestandteil des AN, die statischen Berechnungen - soweit nicht bauseits gestellt (siehe Genehmigungsstatik, Anlage zur Ausschreibung) zu erstellen und in 2-facher Ausfertigung dem zuständigen Prüfingenieur für Baustatik (1 Ausfertigung) und an den Objektplaner (1 Ausfertigung) zu übersenden . Die Fertigung darf erst nach erfolgter Prüfung und Freigabe erfolgen. Für die terminliche Koordination ist der AN selbst verantwortlich. Die Prüfkosten des Prüfingenieurs für Baustatik werden vom AG übernommen. Alle erforderlichen Aufwendungen bzw. Kosten hierfür sind in den jeweiligen Positionen der Werk- und Montageplanung zu kalkulieren. 0.2.2 Erschwernisse Die engen Platzverhältnisse gemäß BE-Plan (Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2") sind zu berücksichtigen. 0.2.7 Besondere Anforderungen an das An- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten: Die durch den AN gem. Ausschreibung zu stellenden Fassadengerüste werden nach Abstimmung mit dem AN auch von Drittgewerken verwendet. 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Bauseits wird ein Turmdrehkran (Leistungsdaten vergleichbar mit: MDT 219J10 - R41A-AL55m-HH35m Fa. Steenhof) mit einem Ausleger von 55m Länge gestellt, der durch den AN verwendet werden soll. Dieser erreicht ca. 80% der Grundfläche des Gebäudes (siehe Plan Nr. Arch 0021 "Bauphase 2") und ist als Ergänzung zum Einsatz von Mobilkränen des AN angedacht. 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereitenden (Recycling-) Stoffen: Nur wenn in Leistungstexten darauf eingegangen wird, ist die Benutzung von Recycling-Baustoffen gestattet. Ausgenommen davon sind temporäre Maßnahmen (wie z. B. Baustraßen etc.). Diese sind aber rückstandsfrei zu entsorgen, wenn nicht etwas anderes vereinbart wird. 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile: Falls Recyclingstoffe zur Anwendung kommen, dürfen keine umweltbedenklichen Beeinträchtigungen unmittelbar oder auf Dauer entstehen. Im Zweifelsfall hat der Auftragnehmer den Beweis der Unbedenklichkeit zu führen und Genehmigungen zum Einbau einzuholen und vorzulegen. 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen Das Projekt "Null Emissionsbürogebäude" wird nach dem Umweltzeichen der HafenCity Hamburg GmbH zertifiziert. Angestrebt wird eine Bewertung in der Qualitätsstufe PLATIN PLUS. Zusätzlich zu den unten genannten Vorgaben ist die Förderfähigkeit gemäß der Förderrichtlinie zur Verwendung von Holz beim Neubau von Nichtwohngebäuden der IFB Hamburg sicherzustellen. Die nachfolgend genannten Punkte sind durch den AN einzuhalten und bei der Kalkulation zu berücksichtigen: Dokumentation der eingebauten Baustoffe: Alle Baumaterialien sind in einem Bauteilkatalog unter Angabe des Einbauortes, der Einbaumenge sowie dem Schichtaufbau zusammenzufassen. Die Baumaterialien sind durch ein Produktdatenblatt und ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher oder englischer Sprache näher zu beschreiben. Die Dokumentation der Materialien ist in Form der Bauteilnr. gemäß Bauteilkatalog/LV-Position mitzuführen, damit eine direkte Zuordnung der eingebauten Materialien und Komponenten "As Built" möglich ist. Holzwerkstoffe: Tropische, subtropische und boreale Hölzer sind zu vermeiden. Mindestens 100% [bezogen auf mü] der Holzwerkstoffe müssen aus einer geregelten, nachhaltigen Holzwirtschaft stammen. Die Herkunft ist durch ein FSC- oder PEFC-Siegel. Mix-Zertifikate sind nicht zulässig, bzw. nur nach gesonderter Freigabe durch den Auftraggeber. Zum Nachweis ist der Lieferschein unter Nennung der COC-Handelsnummer zu übergeben. Verglasungen: Für die Verglasung muss eine verifizierte Umweltproduktdeklaration (EPD) vorliegen. Der GWP-Kennwert des Produktes muss mindestens gleichwertig zur EPD Mehrscheibenisolierglas 3-fach Aufbau des Bundesverband Flachglas e.V. sein. Ergänzend zu den Produktfreigeben sind zum Nachweis des tatsächlichen Einbaus die Lieferscheine vorzulegen, aus denen die Wahl des entsprechenden Produktes eindeutig hervorgeht. Anforderungen an das Emissionsverhalten der Materialien: Die Bauprodukte sind rechtzeitig, mindestens jedoch vier Wochen vor dem Einbau zur Prüfung und Freigabe dem vom Bauherrn beauftragten Nachhaltigkeitskoordinator vorzulegen. Die Produkte dürfen erst nach Prüfung und Freigabe durch den Nachhaltigkeitskoordinator verbaut werden. Weitere bauökologische Vorgaben Sämtliche Baustoffe und die zu ihrer Verarbeitung erforderlichen Hilfsmittel (Bauhilfsstoffe, z.B. Kleber, Spachtelmasse etc.) dürfen in eingebautem Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen Organismus durch Freisetzen von toxischen Bestandteilen in Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen hervorrufen. Baustoffe mit Bestandteilen, die nach TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrenstoffe) ein erwiesenes kanzerogenes, fruchtschädigendes oder erbgutveränderndes Potential aufweisen oder im Verdacht stehen, ein solches Potential zu enthalten, sind unzulässig. Sie dürfen nicht eingebaut werden. Baustoffe mit Radioaktivität dürfen einen Grenzwert von 10 nCI/kg nicht überschreiten. Folgende Bau- und Bauhilfsstoffe bzw. Inhaltsstoffe dürfen nicht verwendet werden: - asbesthaltige oder andere krebsauslösende, - erbgut- und fruchtschädigende, - lösemittelhaltige (flüchtige organische Substanzen), - solche, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte (FCKW, H-FCKW, FKW, H-FKW, etc.)Fluorchlorkohlenwasserstoffe oder andere klimaschädigende Stoffe enthalten bzw. unter ihrer Verwendung hergestellt wurden. Es dürfen nur künstliche Mineralfasern eingesetzt werden, die gemäß TRGS 905 frei von Krebsverdacht sind. Sofern umweltfreundlichere Ersatzstoffe, technisch gleichwertig, möglich sind (z.B. Polyethylen, Polypropylen), ist auf PVC zu verzichten. Während der Verarbeitung der Bau- und Hilfsstoffe sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und die Empfehlungen der Bauberufsgenossenschaften hierzu einzuhalten. Die MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) sowie die TRK-Werte (Technische Richtkonzentration) dürfen nicht überschritten werden. Nachweise für Stoffe und Bauteile Kopien aller Prüfzeugnisse/Prüfbescheide amtlich anerkannter Institute oder vergleichbarer Einrichtungen, die für den Nachweis der Einhaltung der gestellten Forderungen im Hinblick auf Feuerschutz, Schalldämmung und Schallabsorption, Wärmeschutz etc. erforderlich sind, sind dem AG unaufgefordert spätestens 4 Wochen vor Fertigungsbeginn/Einbau vorzulegen (nach Aufforderung jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen). Aus den Zeichnungen und Prüfzeugnissen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um die angebotene Konstruktion handelt. Die Nachweise sind mit der Nummerierung des Bauteilkatalogs zu versehen, um eine eindeutige und integrale Zuordnung der Nachweise zu ermöglichen. Auf Anfrage durch den AG sind zum Nachweis die Lieferscheine der jeweiligen Materialien vorzulegen. 0.2.13 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs- und Gütenachweise Soweit Bauteile nur ohne standardmäßige bauaufsichtliche Zulassung oder abweichend von Herstellerrichtlinien hergestellt werden können, ist der AN verpflichtet, im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung auf gutachterlichem Wege die erforderlichen Genehmigungen einzuholen oder Zulassungen im Einzelfall nachzuweisen. Sofern eine `Zustimmung im Einzelfall´ Z.i.E, zwingend erforderlich ist, hat der AN dies dem AG rechtzeitig, separat und schriftlich darzulegen. Grundsätzlich sollen derartige Bauteile minimiert oder wenn möglich darauf ganz verzichtet werden. Für Stoffe und Bauteile, für die eine bauaufsichtliche Zulassung bzw. Zulassung im Einzelfall erforderlich sind, sind diese Nachweise durch eine Kopie dieser zum Zeitpunkt des Einbaus gültigen Zulassung dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn auszuhändigen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforderung Lieferanten und Hersteller der verwendeten Baustoffe bekannt zu geben sowie einen Nachweis über deren Umweltverträglichkeit und Eignung vorzulegen. Eigenüberwachung AN/ Qualitätssicherung Im Rahmen der Eigenüberwachung verpflichtet sich der AN regelmäßig technische Unterstützung und Beratung durch Systemhersteller hinzuzuziehen, deren Produkte/ Systeme durch den AN ausgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, im Rahmen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) auch Werksbesichtigungen durchzuführen. Dies insbesondere für die Produktion der Decken- und Fassadenelemente. Daraus ergeben sich keine zusätzlichen Vergütungsansprüche für den AN. 0.2.20 Benutzen von Teilen der Leistung vor der Abnahme: Für den Fortschritt der Bauarbeiten kann es erforderlich sein, dass bereits erstellte und fertig gestellte Bauteile durch bauseits beauftragte Auftragnehmer einer weiteren Bearbeitung unterzogen werden. Überdeckte oder überbaute Leistungen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber vorher kontrolliert und protokolliert (gemäß § 4 Abs.10 VOB/B , Zustand von Teilen der Leistung). Diese Leistungskontrollen sind Bestandteil einer noch zu erfolgenden Abnahme der gesamten Bauleistungen und werden dieser Abnahme beigefügt. Die Leistungskontrollen stellen keine Teilabnahmen dar. Der Termin ist vom Auftragnehmer 2 Wochen vorab schriftlich anzukündigen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen: Die Leistung ist nach Zeichnungen abzurechnen, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Hinweis zum Aufmaß mit Zeichnungen: Sämtliche mit Rechnungstellung e inzureichenden Aufmaßunterlagen sind vor Rechnungsstellung mit der Objektüberwachung abzustimmen. Das Aufmaß ist kumulierend und positionsweise (d.h. pro Aufmaßblatt nur eine Position) zu erstellen. Alle Positionen (auch die mit Abrechnungseinheit "psch" oder "1 Stück") sind aufzumessen. Auf den Aufmaßblättern der jeweiligen Abschlagsrechnungen sind nur die der Abschlagsrechnung zugehörigen Massenzuwächse darzustellen. Die bereits in den vorangegangenen Abschlagsrechnungen aufgemessenen Abrechnungsmengen sind als Übertrag (eine Summe) den neuen Massenzuwächsen voranzustellen. Jedes Aufmaßblatt muss eine Gesamtsumme aus Übertrag und Massenzuwächsen aufweisen, die sich dann auch in dieser Höhe in der Abschlagsrechnung wiederfindet. Alle Aufmaßblätter müssen den Namen des AN, die Benennung des Bauvorhabens und Gewerks, sowie ein Datum tragen. Es ist sicherzustellen, dass für die Anerkennung durch die örtliche Bauleitung mit digitalem Stempel und Unterschrift, auf jedem Aufmaßblatt ein ausreichend großer freier Raum am unteren Blattrand (ca. 6 cm) verbleibt. Alle Aufmaßblätter müssen durch den AN mit digitalem Stempel und Unterschrift versehen werden (das Aufmaß ist die Urkunde der gemeinsamen Leistungsfeststellung). Grundlage des Aufmaßes bzw. der dazugehörigen Abrechnungspläne sind die Werkpläne im Maßstab 1:50 (unmaßstäbliche Abrechnungspläne/-skizzen werden nicht anerkannt). Sollten die abzurechnenden Leistungen in den v.g. Plänen Maßstab 1:50 nicht dargestellt bzw. ausreichend erkennbar sein, so sind den Abrechnungsunterlagen auch entsprechende Detailpläne beizulegen, aus denen die abgerechnete Leistung hervorgeht. Im Aufmaß hat, zugeordnet zu den einzelnen Mengenermittlungen, immer eine Nennung der Nummer des zugehörigen Abrechnungsplans zu erfolgen. Die im Aufmaß aufgeführten Leistungen und ihre Einzelmaße in einem Abrechnungsplan farbig und über eine entsprechende Legende / Benennung zu kennzeichnen. Es sind, soweit möglich, immer die Maßangaben aus den Werkplänen ins Aufmaß zu übernehmen (auch wenn mehrere Einzelmaße zur Ermittlung eines Gesamtmaßes herangezogen werden müssen). Kann ein Abrechnungsmaß nicht aus den Maßangaben des Architekten bzw. Tragwerkplaners gebildet werden, so kann dieses Maß händisch aus dem Plan oder vor Ort ermittelt werden. In diesem Fall ist das ermittelte Maß in den Abrechnungsplan zu übernehmen, wobei hier die Vermaßung so ergänzt werden muss, dass Anfang und Ende des Abrechnungsmaßes eindeutig zu erkennen sind. Bei der Ermittlung von Abrechnungsmengen ist darauf zu achten, dass über eine entsprechende Abrechnungsnummerierung bzw. Benennung nach Gebäudeachsen o.ä. auch eine exakte Zuordnung der einzelnen Abrechnungsleistungen (z.B. Achse A-B/5 bzw. Wand W1 = 1 Stück Aussparung 40/40cm) innerhalb eines Abrechnungsplans möglich ist. Die Angabe von zusammengefassten Gesamtmassen im Aufmaß je Abrechnungsplan (z.B. 24 Stück Aussparungen 40/40 cm im Plan Nr. 4.001) ist nicht zulässig. Die Abrechnung erfolgt nach den Positionsnummern des LV's, diese sind bei Rechnungsstellung beizubehalten und zu übernehmen. Sämtliche für die Nachvollziehbarkeit des Aufmaßes (Mengenermittlung) erforderlichen Unterlagen (z.B. Abrechnungspläne, Abrechnungsskizzen, Aufmaße vor Ort, Stahllisten, Stücklisten, o.ä) sind mit den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung an den Auftraggeber zu übergeben. Zusätzlich ist das Aufmaß/die Messurkunde als Gaeb-Datei einzureichen. Baustelleneinrichtungsplan Mit Angebotsabgabe hat der AN einen BE-Plan vorzulegen, welcher mindestens die gleichen Informationen enthält wie der Bauleitplan des AG, jedoch mit den Änderungen und/oder den Präzisierungen, welche der AN für seine BE vorschlägt wie z.B. Kranstandorte (Mobilkran), Lagerflächen. Die Lastannahmen für die vorhandenen Lagerflächen und die Belastungseinschränkung im Bereich von Medientrassen sind gemäß Baustellenleitplanung zwingend zu beachten. Anlagen zum LV 1. Planunterlagen Anlagen 1 - Planliste 2. Sonstige Unterlagen (Statik, Schnittstellenlisten etc.) Anlagen 2 - Dokumentenliste __________________________________________ Allgemeiner Hinweis Alle Positionen dieses Leistungsverzeichnisses sind, sofern nicht explizit anders benannt, verstehen sich inkl. "herstellen, liefern und montieren".
erfolgen. Die terminliche Koordination obliegt dem AN
Technische Vorbemerkungen Dachabdichtungsarbeiten Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Normen und Regeln gem. VOB/C: DIN 18338 Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Angaben zur Baustelle s. Angaben in Vorbemerkungen Zimmer- und Holzbau Angaben zu Stoffen und Bauteilen Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.). Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle zu den Einläufen haben. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezüglich Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Bekiesung, Begrünung, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren. Dämmungen Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen.
Technische Vorbemerkungen Dachabdichtungsarbeiten
Technische Vorbemerkungen Klempnerarbeiten Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Normen und Regeln gem. VOB/C: DIN 18339 Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Angaben zur Baustelle siehe Vorbemerkungen Zimmer- und Holzbauarbeiten Gerüste Gerüste werden s. Einzeltitel gestellt als Fassadengerüst. Art des Daches Dachform: Flachdach Traufhöhe: bis 24 m Angaben zur Ausführung Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer Bauteile sowie zur Verhinderung von Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der Verkehrssitte entsprechende und zumutbare Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.). Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Freie Kanten von Blechen ab 1 mm Dicke sind zu entgraten. Bei Gefahr von Bitumenkorrosion sind Blechteile vorsorglich zu beschichten. Bei Blenden sind die Einzelgrößen von Blechtafeln in Abhängigkeit von der Dicke so zu wählen, dass Beulenbildung vermieden wird. Sollen deshalb Sicken ausgebildet werden, sind diese zuvor mit der Bauleitung abzustimmen.
Technische Vorbemerkungen Klempnerarbeiten
09 Dach- und Terrassenabdichtung, -belag
09
Dach- und Terrassenabdichtung, -belag
09. 010 Trennlage Trennlage genagelt (auf Holzdecke/Stb) im System Dachaufbau gem. Planung DAx-2071 angeb. Hersteller: 'BAUDER TE'
09. 010
Trennlage
1.406,00
09. 011 Trennlage an aufgehenden Bauteilen Trennlage aus Vorpos., an aufgehenden Bauteilen (Attika etc.) fachgerecht verlegen, befestigen im System Dachaufbau gem. Planung DAx-2074 angeb. Hersteller: 'BAUDER TE'
09. 011
Trennlage an aufgehenden Bauteilen
315,00
09. 020 Gefälledämmung Schaumglas i.M.200 Gefälledämmung Schaumglas gem. Planung DAx-2071 Montage gemäß Herstellerangaben. Aufwendungen für das Erstellen der Verlegepläne gemäß Gefälleplan sind einzurechnen. Dämmstoff : Schaumglas WLF : mind. 0,038 W/(m·K) Ddicke : i. M 200 mm (von 17 bis 27cm) Angeb. Fabrikat : 'FOAMGLAS.'
09. 020
Gefälledämmung Schaumglas i.M.200
550,41
09. 025 Gefälledämmung Schaumglas i.M.200, Aufzugschacht Gefälledämmung Schaumglas gem. Planung DAx-2071 Montage gemäß Herstellerangaben. Aufwendungen für das Erstellen der Verlegepläne gemäß Gefälleplan sind einzurechnen. Dämmstoff : Schaumglas WLF : mind. 0,038 W/(m·K) Ddicke : i. M 200 mm (von 17 bis 27cm) Angeb. Fabrikat : 'FOAMGLAS.'
09. 025
Gefälledämmung Schaumglas i.M.200, Aufzugschacht
32,00
09. 030 Gefälledämmung Schaumglas i.M.180 Gefälledämmung Schaumglas gem. Planung DAx-2071 Montage gemäß Herstellerangaben. Aufwendungen für das Erstellen der Verlegepläne gemäß Gefälleplan sind einzurechnen. Dämmstoff : Schaumglas WLF : mind. 0,038 W/(m·K) Ddicke : i. M 180 mm (von 16 bis 21cm) Angeb. Fabrikat : 'FOAMGLAS.'
09. 030
Gefälledämmung Schaumglas i.M.180
230,00
09. 040 Gefälledämmung Schaumglas i.M.130 Gefälledämmung Schaumglas gem. Planung DAx-2071 Montage gemäß Herstellerangaben. Aufwendungen für das Erstellen der Verlegepläne gemäß Gefälleplan sind einzurechnen. Dämmstoff : Schaumglas WLF : mind. 0,038 W/(m·K) Ddicke : i. M 130 mm (von 10 bis 16cm) Angeb. Fabrikat : 'FOAMGLAS.'
09. 040
Gefälledämmung Schaumglas i.M.130
19,00
09. 050 Gefälledämmung Schaumglas i.M.120 Gefälledämmung Schaumglas gem. Planung DAx-2071 Montage gemäß Herstellerangaben. Aufwendungen für das Erstellen der Verlegepläne gemäß Gefälleplan sind einzurechnen. Dämmstoff : Schaumglas WLF : mind. 0,038 W/(m·K) Ddicke : i. M 120 mm (von 8 bis 21cm) Angeb. Fabrikat : 'FOAMGLAS.'
09. 050
Gefälledämmung Schaumglas i.M.120
466,00
09. 060 Gefälledämmung Schaumglas i.M.90 Gefälledämmung Schaumglas gem. Planung DAx-2071 Montage gemäß Herstellerangaben. Aufwendungen für das Erstellen der Verlegepläne gemäß Gefälleplan sind einzurechnen. Dämmstoff : Schaumglas WLF : mind. 0,038 W/(m·K) Ddicke : i. M 90 mm (von 6 bis 13cm) Angeb. Fabrikat : 'FOAMGLAS.'
09. 060
Gefälledämmung Schaumglas i.M.90
109,00
09. 061 Dämmung an aufgehenden Bauteilen Dämmung an aufgehenden Bauteilen (Attika etc.) aus System Gefälledämmung Schaumglas gem. Planung DAx-2074 Montage gemäß Herstellerangaben (Dämmkeil o.ä.) Dämmstoff : Schaumglas WLF : mind. 0,038 W/(m·K) Angeb. Fabrikat : 'FOAMGLAS.'
09. 061
Dämmung an aufgehenden Bauteilen
450,00
m
09. 070 Deckabstrich mit Heißbitumen Deckabstrich mit Heißbitumen (altern. auch Kaltbitumen, je nach Gesamtsystem) gem. Planung DAx-2071 Untergrund: Gefälledämmung (inkl. aufgehende Bauteile) Angeb. Fabrikat : 'FOAMGLAS '
09. 070
Deckabstrich mit Heißbitumen
1.406,41
09. 071 Deckabstrich mit Heißbitumen an aufgehenden Bauteilen Deckabstrich mit Heißbitumen (altern. auch Kaltbitumen, je nach Gesamtsystem) aus Vorpos., an aufgehenden Bauteilen (Attika etc.) fachgerecht verlegen, befestigen gem. Planung DAx-2074 Untergrund: Dämmung, Trennlage Angeb. Fabrikat : 'FOAMGLAS '
09. 071
Deckabstrich mit Heißbitumen an aufgehenden Bauteilen
270,00
09. 080 Abdichtung EPDM oder FPO Abdichtung EPDM oder FPO Dicke mind. 1,5mm inkl. Trennlage gem. Planung DAx-2071 Angeb. Fabrikat : 'THERMOPLA'
09. 080
Abdichtung EPDM oder FPO
1.406,41
09. 081 Abdichtung EPDM oder FPO an aufgehenden Bauteilen Abdichtung EPDM oder FPO Dicke mind. 1,5mm inkl. Trennlage aus Vorpos., an aufgehenden Bauteilen (Attika etc.) fachgerecht verlegen, befestigen gem. Planung DAx-2074 Angeb. Fabrikat : 'THERMOPLA'
09. 081
Abdichtung EPDM oder FPO an aufgehenden Bauteilen
270,00
09. 090 Schutzvlies Schutzvlies im Gesamtsystem Hersteller (auf Abdichtung, unter Kies) gem. Planung DAx-2071 angeb. Fabrikat: 'GREEN SV3'
09. 090
Schutzvlies
310,00
09. 100 Schüttung (Kies) Schüttung (Kies) 50mm, m' >= 60 kg/m2 gem. Planung DAx-2071
09. 100
Schüttung (Kies)
302,00
09. 130 Holz Terrassendielen Holz Terrassendielen 26mm, geeignet für Außenbewitterung gem. Planung DAx-2071 angeb.Holzart: 'Bangkirai'
09. 130
Holz Terrassendielen
302,00
09. 140 Dacheindeckung mit Farbaluminiumband Dacheindeckung gem. Planung DAx-2071 bestehnd aus Farbaluminiumband Doppelstehfalz Trennlage inkl. Anschlüsse, aufgehende Bauteile
09. 140
Dacheindeckung mit Farbaluminiumband
31,00
09. 150 Montage und Andichten Dachdurchdringungen bis DN 150 Montage und Andichten Dachdurchdringungen, bauseits gelieferte Bauteile ( z B Dachentwässerung, Schmutzwasserentlüftung) einbauen und andichten im System Dachabdichtung
09. 150
Montage und Andichten Dachdurchdringungen bis DN 150
15,00
St
09. 160 Montage und Andichten Dacheinbauten bis 2,5m² Montage und Andichten Dacheinbauten bis 2,5m² bauseits gelieferte Bauteile ( TGA) einbauen und andichten im System Dachabdichtung - RDA-Klappen - Druckregelklappen Rauchabzug - Fortluftanlagen
09. 160
Montage und Andichten Dacheinbauten bis 2,5m²
8,00
St
09. 170 Montage und Andichten Dacheinbauten bis ca 8m² Montage und Andichten Dacheinbauten bis ca. 8m² bauseits gelieferte Bauteile ( TGA) einbauen und andichten im System Dachabdichtung - Fortluftanlagen
09. 170
Montage und Andichten Dacheinbauten bis ca 8m²
2,00
St
09. 180 Dichtigkeitsprobe Flachdach Dichtigkeitsprobe der Dachfläche wie folgt: - Visuelle Kontrolle - Prüfung auf Möglichkeit der statischen Belastung - Einläufe mit Überlauf versehen - Dachfläche mit Wasser fluten unter Zusatz eines Färbmittels - Wasserstand messen und protokollieren bei Beginn und Ende der Prüfung - Wasser beseitigen Probezeit : 7 Tage Anstauhöhe :5 cm im Mittel
09. 180
Dichtigkeitsprobe Flachdach
1.382,00
09. 190 Feuchtedetektiersystem für Flachdächer - Sensoren Kabellos, Batterielos - Ebenengleicher Einbau unter Abdichtung bzw. Dämmung - Mindestens 1 Sensor auf 2m² Dachfläche - 2 mobile Lesegeräte HUM-ID Sensor Typ "KD1" o. gleichw. Angeb. Fabrikat: 'HUM-ID Se' Abrechnung pauschal für ausgeschriebene Dachfläche
09. 190
Feuchtedetektiersystem für Flachdächer
1,00
psch
10 Entwässerung Dach/Balkone
10
Entwässerung Dach/Balkone
10. 010 Dachentwässerung provisorisch, Flexrohr Provisorische Dachentwässerung während Bauarbeiten, mit flexiblem Fallrohr, einschl. notwendiger Anschlüsse und Einleitung in Schacht, inkl. Vorhaltung und Abbau nach Ende der Arbeiten. Durchmesser : 100 - 150 mm Vorhaltedauer : 1 Monat
10. 010
Dachentwässerung provisorisch, Flexrohr
400,00
m
10. 020 Hauptentwässerung DN 100 Hauptentwässerung DN 100 gem. Planung UE-xxx-380-81 liefern (DE1, DE2, DE3, DE4, DE7, DE8) Flachdach-Schnellablauf, zweiteilig mit Wärmedämmung, Auslauf senkrecht, für Hauptentwässerung mit Druckströmung, Abflussleistung 18,8 l/s bei 55 mm Wasserhöhe auf dem Dach, mit Klemmflansch als Los- und Festflanschkonstruktion inklusive Kompressionsdichtungen, Haube aus Edelstahl, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, aus Edelstahl, DN 100
10. 020
Hauptentwässerung DN 100
6,00
St
10. 030 Hauptentwässerung DN 70 Hauptentwässerung DN 70 gem. Planung UE-xxx-380-81 liefern, montieren, Abdichten (im System Dach) (DE16, DE17) Attikadirektablauf für kleinere Dachflächen, für Hauptentwässerung mit Freispiegelströmung, Abflussleistung 1,2 l/s bei 35 mm Wasserhöhe auf dem Dach, mit Klebeflansch, ohne Eingrifftiefe, nach DIN EN 1253, aus Edelstahl, DN 70
10. 030
Hauptentwässerung DN 70
2,00
St
10. 040 Attikadirektablauf Hauptentwässerung DN 100 Attikadirektablauf Hauptentwässerung für Fallrohrleitung gem. Planung UE-xxx-380-81 (DE5, DE6, DE9, DE10, DE11, DE12, DE13) ohne Eingriff ins Dach, für Hauptentwässerung mit Freispiegelströmung, Abflussleistung 1,2 l/s bei 35 mm Wasserhöhe auf dem Dach, mit Klebeflansch, nach DIN EN 1253, aus Edelstahl, DN 100
10. 040
Attikadirektablauf Hauptentwässerung DN 100
12,00
St
10. 050 Übergang Dachterrasse zu Fallrohr (DN100/50) Bei DE5, DE6, DE9, DE10 und DE11: Übergang von Fallleitung gem. Planung UE-xxx-380-81 DN100 in Verzug über Dachterrasse DN 50, für Kaskadenentwässerung, aus Stahl, feuerverzinkt, DN 100/50 Kaskadenentwässerungsystem mit drückender Freispiegelströmung z.B. mit LORO-X DUOSTREAM Kaskadenentwässerungssystem Kaskadenentwässerung Hauptablauf für Dachterrassen, Attika-Direkt, Rohr in Rohr, für Hauptentwässerung mit Freispiegelströmung, Abflussleistung 2,0 l/s bei 35 mm Wasserhöhe auf der Dachterrasse, mit Klebeflansch, aus Edelstahl, DN 100/50
10. 050
Übergang Dachterrasse zu Fallrohr (DN100/50)
5,00
St
10. 060 Balkonablauf DN 70 Balkonablauf DN 70 gem. Planung UE-xxx-380-81 (DE14, DE15, DE18) Balkonablauf für Hauptwässerung, einteilig, Auslauf senkrecht, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, aus Edelstahl, bestehend aus Grundkörper, Schalungspilz und Schalungsglocke, DN 70. Fallrohr Rückstausicherung für Balkonentwässerungen inkl. Rohrdurchführung für Freispiegelströmung, mit Aufkantung, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, mit Klemmflansch, als Los- und Festflanschkonstruktion, für Kunststoff-Abdichtungsbahnen, aus Edelstahl, ohne Wärmedämmung, DN 70
10. 060
Balkonablauf DN 70
9,00
St
10. 070 Notentwässerung DN 100 Attikaablauf Speier Notentwässerung gem. Planung UE-xxx-380-81 (NE1, NE2, NE3, NE4, NE7, NE8) Attikaablauf als Speier, mit tiefgelegtem Rohr für Notentwässerung mit Freispiegelströmung, aus Edelstahl, DN 100, mit Klemmflansch, als Los- und Festflanschkonstruktion, Haube aus Edelstahl, nach DIN EN 1253, Abflussleistung 9,0 l/s bei 75 mm Wasserhöhe auf dem Dach, Abflussleistung 6,8 l/s bei 75 mm Wasserhöhe auf dem Dach
10. 070
Notentwässerung DN 100
6,00
St
10. 080 Notentwässerung Attikadirektablauf DN 100 Notentwässerung Attikadirektablauf DN 100 gem. Planung UE-xxx-380-81 (NE5, NE6, NE7, NE8, DE9, NE10, NE11, NE12, NE13, NE14, NE15) ohne Eingriff ins Dach, für Notentwässerung mit Freispiegelströmung, Abflussleistung 2,5 l/s bei 75 mm Wasserhöhe auf dem Dach und 40 mm Wehrhöhe, mit Klebeflansch, nach DIN EN 1253, aus Stahl, feuerverzinkt, DN 100
10. 080
Notentwässerung Attikadirektablauf DN 100
12,00
St
10. 090 Notentwässerung Übergang Dachterrasse zu Fallrohr (DN100/50) Bei NE5, NE6, NE9, NE10 und NE11: Übergang von Fallleitung gem. Planung UE-xxx-380-81 DN100 in Verzug über Dachterrasse DN 50, für Kaskadenentwässerung, aus Stahl, feuerverzinkt, DN 100/50 Kaskadenentwässerungsystem mit drückender Freispiegelströmung z.B. mit LORO-X DUOSTREAM Kaskadenentwässerungssystem Kaskadenentwässerung Notablauf für Dachterrassen, Attika-Direkt, Rohr in Rohr, für Notentwässerung mit Freispiegelströmung, Abflussleistung 2,2 l/s bei 75 mm Wasserhöhe auf der Dachterrasse, aus Edelstahl, DN 100/50
10. 090
Notentwässerung Übergang Dachterrasse zu Fallrohr (DN100/50)
5,00
St
10. 100 Notentwässerung Attikaablauf Speier DN 100 Notentwässerung Attikaablauf Speier DN 100 gem. Planung UE-xxx-380-81 (NE16) Attikadirektablauf als Speier, ohne Eingriff ins Dach, für kleinere Dachflächen, für Notentwässerung mit Freispiegelströmung, Abflussleistung 2,5 l/s bei 75 mm Wasserhöhe auf dem Dach und 40 mm Wehrhöhe, mit Klebeflansch, nach DIN EN 1253, aus Stahl, feuerverzinkt, DN 100
10. 100
Notentwässerung Attikaablauf Speier DN 100
1,00
St
10. 110 Notentwässerung Balkonablauf DN 70 Notentwässerung Balkonablauf DN 70 gem. Planung UE-xxx-380-81 (NE14, NE15, NE18) Balkonablauf für Notentwässerung, einteilig, Auslauf senkrecht, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, aus Edelstahl, bestehend aus Grundkörper, Schalungspilz und Schalungsglocke, DN 70. Fallrohr Rückstausicherung für Balkonentwässerungen inkl. Rohrdurchführung für Freispiegelströmung, mit Aufkantung, nach DIN EN 1253 mit erhöhtem Qualitätsstandard, mit Klemmflansch, als Los- und Festflanschkonstruktion, für Kunststoff-Abdichtungsbahnen, aus Edelstahl, ohne Wärmedämmung, DN 70
10. 110
Notentwässerung Balkonablauf DN 70
10,00
St
10. 120 Fallrohr, rund, Stahl, verzinkt, DN 100 Fallrohr, kreisförmig, für Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl. Muffen und Rohrschellen mit doppeltem Scharnier, sowie aller Zubehör- und Befestigungsteile (Planung FAS-2037) Material : Stahlblech verzinkt Nahtausführung : Klasse X Blechdicke : 0,65 mm Nenngröße : DN 100
10. 120
Fallrohr, rund, Stahl, verzinkt, DN 100
460,00
m
10. 130 Fallrohr, rund, Stahl, verzinkt, DN 70 Fallrohr, kreisförmig, für Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl. Muffen und Rohrschellen mit doppeltem Scharnier, sowie aller Zubehör- und Befestigungsteile (Planung FAS-2037) Material : Stahlblech verzinkt Nahtausführung : Klasse X Blechdicke : 0,65 mm Nenngröße : DN 70
10. 130
Fallrohr, rund, Stahl, verzinkt, DN 70
140,00
m
10. 140 Verzugs-Rohr, rund, Stahl, verzinkt, DN 50 Verzug über Terrassen: Rohr, kreisförmig, für Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl. Muffen und Rohrschellen mit doppeltem Scharnier, sowie aller Zubehör- und Befestigungsteile (Planung FAS-2037) Material : Stahlblech verzinkt Nahtausführung : Klasse X Blechdicke : 0,65 mm Nenngröße : DN 50
10. 140
Verzugs-Rohr, rund, Stahl, verzinkt, DN 50
40,00
m
10. 150 Verzugs-Rohr, rund, Stahl, verzinkt, DN 70 Verzug unter Decke EG: Rohr, kreisförmig, für Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl. Muffen und Rohrschellen mit doppeltem Scharnier, sowie aller Zubehör- und Befestigungsteile (Planung FAS-2037) Material : Stahlblech verzinkt Nahtausführung : Klasse X Blechdicke : 0,65 mm Nenngröße : DN 70
10. 150
Verzugs-Rohr, rund, Stahl, verzinkt, DN 70
30,00
m
10. 160 Verzugs-Rohr, rund, Stahl, verzinkt, DN 100 Verzug unter Decke EG: Rohr, kreisförmig, für Dachentwässerungsanlagen, Dachrinnen etc., inkl. Muffen und Rohrschellen mit doppeltem Scharnier, sowie aller Zubehör- und Befestigungsteile (Planung FAS-2037) Material : Stahlblech verzinkt Nahtausführung : Klasse X Blechdicke : 0,65 mm Nenngröße : DN 100
10. 160
Verzugs-Rohr, rund, Stahl, verzinkt, DN 100
75,00
m
10. 170 Entwässerungsrinnen Typ 1, Terrassen 4.+5.OG (konisch) Entwässerungsrinnen Typ 1, Terrassen 4.+5.OG (konisch) gem. Planung DAx-2075 Begehbare Gitterrostebene Breite ca. 145 bis 260 mm, angepast an Fassade, Einzellängen ca 1,34m Tiefe ca. 85mm, Ablauf DN 100
10. 170
Entwässerungsrinnen Typ 1, Terrassen 4.+5.OG (konisch)
102,00
m
10. 180 Entwässerungsrinne Typ 2, Eingänge 5.OG Entwässerungsrinne Typ 2, Eingänge 5.OG gem. Planung DAx-2075 Begehbare Gitterrostebene Breite ca. 380 mm, angepast an Fassade, Einzellängen ca 1,23m Tiefe ca. 85mm, Ablauf DN 100
10. 180
Entwässerungsrinne Typ 2, Eingänge 5.OG
5,00
m
10. 190 Entwässerungsrinne Typ 3, 4.+ 5.OG (Brüstung) Entwässerungsrinne Typ 3, 4.+ 5.OG (Brüstung) gem. Planung DAx-2075 Begehbare Gitterrostebene Breite ca. 430/500 mm, Einzellängen ca 1,34m Tiefe ca. 190mm, Ablauf DN 100
10. 190
Entwässerungsrinne Typ 3, 4.+ 5.OG (Brüstung)
132,78
m
10. 200 Entwässerungsrinne Typ 4, 5.OG Entwässerungsrinne Typ 4, 5.OG gem. Planung DAx-2075 Begehbare Gitterrostebene Breite ca. 750 mm, Einzellängen ca 1,34m Tiefe ca. 150mm, Ablauf DN 100
10. 200
Entwässerungsrinne Typ 4, 5.OG
30,00
m
10. 210 Entwässerungsrinne Typ 5, Terrassen 1.-3.OG (konisch) Entwässerungsrinne Typ 5, Terrassen 1.-3.OG (konisch) gem. Planung DAx-2075 Begehbare Gitterrostebene Breite ca. 140-260 mm, angepasst an Fassade Einzellängen ca 0,45-1,34m Tiefe ca. 85mm, Ablauf DN 100
10. 210
Entwässerungsrinne Typ 5, Terrassen 1.-3.OG (konisch)
22,00
m
10. 220 Entwässerungsrinne Typ 6, Terrassen Ost Entwässerungsrinne Typ 6 Terrassen Ost (1.-5.OG) gem. Planung DAx-2075 Begehbare Gitterrostebene Breite ca. 200 mm, in untersch. Längen Tiefe ca. 85mm, Ablauf DN 100
10. 220
Entwässerungsrinne Typ 6, Terrassen Ost
33,00
m
10. 230 Entwässerungsrinne Typ 7, EG Entwässerungsrinne Typ 7, EG gem. Planung DAx-2075 Begehbare Gitterrostebene Breite ca. 200 mm, untersch. Einzellängen Tiefe ca. 85mm, Ablauf DN 100
10. 230
Entwässerungsrinne Typ 7, EG
104,00
m

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