WDVS Fassadendämmung
Nürnberg, Steinbühler 4-6
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Anlage 2 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Gewerk 065 PUTZ- UND STUCKARBEITEN gem. DIN 18350 Maßgebend für die Ausführung sind die anerkannten Regeln der Bautechnik, die zutreffenden einschlägigen Normen und Richtlinien, die Ausführungshinweise der Fachverbände sowie die Herstellerangaben. Oberflächen sind eben, nach DIN 18202 zu erstellen. Die Teilleistungen der Fassadendämmung werden durch Zwischenabnahmen separat abgenommen. Die Fertigstellung der Teilleistungen Untergrundvorbereitung, Dämmung, Armierung und Spachtelung sind dem AG durch den AN zur Freigabe anzuzeigen. Die erforderliche Untergrundvorbereitung ist durch den AN eigenverantwortlich und objektbezogen vorzunehmen. Die Oberflächen des Untergrundes müssen trocken, eben, fett- und staubfrei sowie frei von haftmindernden Rückständen sein. Vorhandene Beschichtungen sind durch den AN auf Tragfähigkeit und Verträglichkeit mit dem Klebemörtel zu prüfen, nicht tragfähige Beschichtungen sind vollumfänglich zu entfernen. Schmutzempfindliche Bauteile sind vor Arbeitsbeginn abzudecken bzw. abzukleben. Putzträger und -bewehrungen sowie Untergrundbehandlungen sind nach den gängigen Vorschriften und Erfordernissen zu verwenden. Erforderliche Brandbarrieren sind aus nicht brennbarem Material A1 gemäß geltenden Vorschriften einzubauen. Sie sind immer vollflächig zu verkleben und nach Herstellerangaben zusätzlich zu verdübeln. Sämtliche Wand- und Deckendehnfugen erhalten Dehnfugenprofile (farblich an die jeweilige Putzfläche angepasst). Anschlussfugen in Beton- und Mauerwerksbauteilen oder im Anschluss an Fenster o. ä. sind aufzunehmen und mit feuerverzinktem Putzabschluss- und Putzdehnschienen mit dauerelastischer Verfugung zu versehen. Bauwerksdehnungsfugen sind mit Dehnungsfugenprofilen mit Gummieinlage und nicht als ausgespritzte, dauerelastische Fugen auszubilden. Fugen von Plattenstößen sind dicht auszuschäumen. Durchdringungen in der Dämmebene sind wind- und schlagregendicht unter Verwendung von zugelassenen Dichtungsbändern, fachgerecht verlegt, zu dichten. Die Wärmedämmung ist an diese Durchdringungen fachgerecht anzuarbeiten. Plattenstöße im Bereich von Fensterstürzen sind nicht zugelassen. Die Dämmung im Bereich der Fensterstürze ist fachgerecht auszuklinken. Der Sturzeckbereich ist mittels Gewebestreifen als Diagonalarmierung zur Vermeidung von Rissbildungen zu überspannen. Sockeldämmung ist, soweit nicht anders vorgegeben, mindestens gem. der Mindestdämmung auszuführen (Dämmstoffstärke 6 cm WLG 035), Einbindetiefe mind. 0,50 m unter OK Geschossdecke EG.
Anlage 2
Anlage 3 Stand: 21.03.2012 BESCHREIBUNG LEISTUNGSUMFANG Gewerk 065 WDVS Umfang der vertraglichen Leistung ist die komplette Herstellung des Außenputzes mit Grund- und Oberputz und einem Dämmsystem, mit allen erforderlichen Haupt- und Nebenarbeiten entsprechend den Vorgaben des AG. GEWERKBESCHREIBUNG PUTZ- UND STUCKARBEITEN Außenputzarbeiten WDVS System Alle Komponenten müssen einem von einem Hersteller geprüften System und folgendem Aufbau entsprechen: Untergrundvorbereitung Dämmstoff schwerentflammbar, Baustoffklasse B 1, nach DIN 4102 gem. Prüfbescheid, EPS Hartschaumplatten, Typ PS 20 SE, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035, Dicke gem. Wärmeschutznachweis, auf Laibungen von Fenstern und Türen mind. 60 mm dick, auf Beton oder Mauerwerk geklebt befestigt. Im Erdreich und für den Sockel (Spritzwasserbereich) sind extrudierte Hartschaumplatten (XPS) zu verwenden. Die Dämmung ist bis ca. 30 cm unter Geländeoberkante im Anschluss an Perimeterdämmung zu führen WDV System geklebt Armierungsmasse volldeckend auf Wärmedämmung auftragen, alkalibeständiges Glasfasergewebe einbetten und planspachteln incl. Zwischenanstriche mit Haftgrund soweit erforderlich. Oberputz als Silikonharz Oberputz, Körnung 3 mm, Mindestdicke 4 mm, glatt verrieben, eingefärbt, siehe Farbkonzept (Reinweiss RAL 9010 sowie abgetönt Teilflächen). Tropfkanten Der Oberputz ist vor Ausführung zu bemustern und muss vom AG in Abstimmung mit der Bauordnungsbehörde freigegeben werden. Außenecken, Kantenschutz des WDVS mit Gewebeecken. Ausbildung von Fenster- und Vorsprungsleibungen, Dämmung, Gewebe und Schlußbeschichtung Fugendichtbänder- und Profile für Anschluss- und Dehnfugen soweit erforderlich. Für den Anschluss an Fenster, Türen, Dachkonstruktionen, Bleche und ähnliche Bauteile sind Kompri-Dichtbänder zu verwenden. Brandriegel (horizontal und vertikal) nach technischer Erfordernis bzw. Brandschutznachweis Erforderliche Abdeckmaßnahmen und Schutzmaßnahmen sind Sache das AN. Fassadengerüst bauseits. Die Wärmedämmung ist vor der Verspachtelung durch den AG abzunehmen. Verankerungslöcher des Fassadengerüsts sind durch den AN zu schließen. Sie sind fachgerecht zu verschließen, durch ausdämmen und verputzen. Es sind keine Kunststoffstopfen zu verwenden. Zur Leistung des AN gehört die Entfernung und Entsorgung des durch den AN verursachten Bauschuttes. Kosten die dem AG hierfür anfallen, sind vom AN zu tragen. Die Vorgaben des Brand- und Schallschutzes sind Vertragsbestandteil, Prüfzeugnisse sind dem AG spätestens zur Schlussrechnung vorzulegen. Mehr- bzw. Mindermassen finden keine Berücksichtigung und gelten als abgegolten. Änderungen, die den Leistungsumfang nicht verändern, können dem AN bis zum Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden und müssen in der Leistung des AN berücksichtigt werden.
Anlage 3 Stand: 21.03.2012
Anlage 4 - Vertragsanlagenliste Zeppelinstraße Anlage 4 Vertragsanlagen Auftragsnummer: ## 200/127700/065/ Projekt: Steinbühler Str. 4-6 - N - Ges Gewerk:065 WDVS/Außenputz Vertragspläne und weitere Anlagen: Unterlagen gemäß Angebotsaufforderung: Alle Pläne und Anlagen hat der AN gelesen, erhalten und diesen inhaltlich zugestimmt.
Anlage 4 - Vertragsanlagenliste Zeppelinstraße
2 WDVS-GESAMT
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WDVS-GESAMT
2.1 STAFFEL OG5 - OG6 STRASSENSEITE und OG6 HOFINNENSEITE
2.1
STAFFEL OG5 - OG6 STRASSENSEITE und OG6 HOFINNENSEITE
2.2 HAUPTFLÄCHEN OG1-OG4 ( OST ) und EG-OG5 ( WEST)
2.2
HAUPTFLÄCHEN OG1-OG4 ( OST ) und EG-OG5 ( WEST)
2.3 TREPPENHAUS RUND
2.3
TREPPENHAUS RUND
2.4 ZULAGE FÜR LISENEAUSBILDUNG NACH WAHL UNTERNEHMER
2.4
ZULAGE FÜR LISENEAUSBILDUNG NACH WAHL UNTERNEHMER
2.5 SOCKELFLÄCHEN im Erdreich
2.5
SOCKELFLÄCHEN im Erdreich

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