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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlage 2
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Gewerk 035 Maler- und Lackierarbeiten gem. DIN 18363 / Tapezierarbeiten gem. DIN 18366
Maßgebend für die Ausführung sind die anerkannten Regeln der Bautechnik, die zutreffenden
einschlägigen Normen und Richtlinien, die Ausführungshinweise der Fachverbände, sowie die Herstellerangaben, ferner werden folgende Vorschriften für die Maler- und Lackierarbeiten vereinbart:
DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18 363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen
DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauteilen
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
DIN 18 540 Abdichten von Außenfugen im Hochbau mit Fugendichtungsmassen
DIN V 18 550 Putz und Putzsysteme Ausführung
DIN 18366 Tapezierarbeiten
DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
Sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, ist die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, zu kalkulieren.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sind sichtbare Mängel am Untergrund oder an den Vorleistungen zu erkennen oder Schäden an der fertigen Leistung zu befürchten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Bauleitung behält sich vor, von den zur Anwendung kommenden Stoffen Proben entnehmen und auf Qualität und Eignung untersuchen zu lassen.
Systembedingte Trocknungszeiten sind einzuhalten.
Anlage 2
Anlage 3 Stand: 21.03.2012
BESCHREIBUNG LEISTUNGSUMFANG
Gewerk 035 Maler
Maßgebend für die Ausführung sind die anerkannten Regeln der Bautechnik, die zutreffenden einschlägigen Normen und Richtlinien, die Ausführungshinweise der Fachverbände, sowie die Herstellerangaben. Für Korrosionsschutzarbeiten gilt DIN 18364.
Bei der Ausführung ist insbesondere zu beachten:
Untergrund von Boden-, Wand-, Decken- und Bauteilbeschichtungen reinigen und beseitigen loser Teile, wie Putzsand u.ä., ausbessern und spachteln von Beschädigungen des Untergrundes auf die durch den Untergrund vorgegebene Struktur, (z.B. Wiederherstellen der Putzoberfläche).
Sauberes Abgrenzen und Beschneiden der einzelnen zu streichenden oder zu lackierenden Flächen, zu angrenzenden und durchgehenden Bauteilen und auch zu verschieden farbigen Anstrichen/Lackierungen, Glasflächen, Beschlägen, Installationen, technischen Einrichtungen, Geräten, Maschinen und dergl. Isolieren des Untergrundes bei feuchtem Untergrund.
Deckenstöße der Stahlbeton-Filigranplatten sind fachgerecht zu schließen und zu überarbeiten.
Spachteln und Reinigen von Stahlbetonflächen, Ausgleichen von Poren, Luftblasenverschluss, Nestern, Fugen und Schalungsstößen, Abstoßen/Schleifen von Graten, Klunkern, Spritzern o.ä., Rissüberbrückende Überspannungen in Putzflächen.
Schwach und nicht saugende Untergründe sind für nachfolgende Beschichtungen entsprechend vorzubehandeln.
Fugen an Decken- und Wandanschlüssen sind mit dauerelastischem Material zu schließen (Türen, Sockel, u.a.)
Sämtliche Abdeckarbeiten, auch gegen mechanische Beschädigung, an fertig gestellten Flächen und/oder an nicht zu bearbeitenden Bauteilen (Fenster, Türen, Böden, Fliesenflächen an Wänden und Böden, etc.) sind auszuführen, inkl. späterer Beseitigung und Entsorgung
Wenn notwendig, Stellung und Vorhaltung eines Malergerüstes, Geschosshöhe bis ca. 2,80 m
Kellenschnitt am Innenputz an den Übergängen Wand - Decke im Bereich der Dachgeschossdecke mit Acryldichtungsmasse fachgerecht ausfugen.
incl. kleiner Ausbesserungsarbeiten bis zur vollständigen Fertigstellung und Bauübergabe an den Bauherren
kleinere Beiputzarbeiten sind mit einzurechnen
einzurechnen sind, wenn erforderlich Grundanstriche auf Betonflächen und unter Tapetenflächen auf saugfähigen Flächen
einzurechnen sind alle Anstriche von Laibungen
Sämtliche Untergründe sind auf Eignung sowie Trag- und Haftfähigkeit der vorgesehenen Anstrichsysteme verantwortlich zu prüfen.
Innerhalb einer Anstrichleistung sind ausschließlich verträgliche, aufeinander abgestimmte Materialien zu verwenden. Dies gilt auch für die Überprüfung auf Restfeuchte z.B. an Putzflächen. Anstrichsysteme sind auf den gegebenen Verwendungszweck abzustimmen. Sämtliche Anstriche sind in jedem Fall bis zur vollständigen, einwandfreien Deckung auszuführen.
Sämtliche Leistungen sind kurzfristig und unmittelbar vor Inbetriebnahme noch einmal zu überprüfen. Beschädigungen sind hierbei zu beseitigen.
Für die Auswahl der Lackanstriche sind alle RAL-Farben und Glanzgrade zur Verfügung zu stellen.
Die Auswahl der Fassaden und Wandfarben erfolgt nach Farbtabellen von Herstellern die der AG festlegt. Auf Wunsch des Auftraggebers sind für alle Farben an allen Bauteilen Musterflächen anzulegen. Die Auswahl trifft der AG.
Die Gerüststellung im Treppenhaus ist Sache des AN.
Wand/Deckenanstrich innen
Toxikologisch unbedenkliche, hochdeckende Innenfarbe auf Dispersionsbasis, gleichmäßig auf glatte Wände und Decken bis zur vollständigen Deckung auftragen, inkl. aller ggf. notwendigen Haftbrücken/ Voranstriche.
Glanz: matt
Farbton: weiß nach Wahl des AG
Untergrund: Gipskarton/ Kalk- Gipsputz/ Kalk- Zementputz/ Rauhfaser
Ort: Alle Wand- und Deckenflächen im UG - PH + Rauhfaser an Decken UG - PH (4.OG)
Staubbindender Anstrich UG
Aufbringen eines staubbindenden Anstrichs,
Ort: UG
Art: transparent, diffusionsoffen
Untergrund: - Zementestrich
Lackierarbeiten
Lackieren von:
sämtlichen Stahlblechtüren, Aufzugstüren (weiß nach Wahl AG)
Treppengeländer ohne Handlauf (Metallglimmer nach Wahl AG)
Zur Leistung des AN gehört die Entfernung und Entsorgung des durch den AN verursachten Bauschuttes. Kosten die dem AG hierfür anfallen, sind vom AN zu tragen.
Mehr- bzw. Mindermassen finden keine Berücksichtigung und gelten als abgegolten. Änderungen, die den Leistungsumfang nicht verändern, können dem AN bis zum Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden und müssen in der Leistung des AN berücksichtigt werden.
Anlage 3 Stand: 21.03.2012
Anlage 4 - Vertragsanlagenliste Zeppelinstraße Anlage 4
Vertragsanlagen
Auftragsnummer: ## 200/127700/035/
Projekt: Steinbühler Str. 4-6 - N - Ges
Gewerk:035 Maler
Vertragspläne und weitere Anlagen:
Unterlagen gemäß Angebotsaufforderung:
Alle Pläne und Anlagen hat der AN gelesen, erhalten und diesen inhaltlich zugestimmt.
PLANLISTE FÜR INNENPUTZ und
MALERARBEITEN
Dateien des Projekts
'Nürnberg, Steinbühler Straße
4-7'
Stand vom 09.07.2025 12:57
Dateiname Verzeichnis Dateibeschreibung Index Letzte Änderung
Ges-A-5-AN-Nord-065-V00.pdf 31 Architekt (A) Ansicht Nord V00 17.06.2025 15:17
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-AN-Ost-031-V01.pdf 31 Architekt (A) Ansicht Ost BA1 V01 17.06.2025 15:17
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-AN-Ost-032-V01.pdf 31 Architekt (A) Ansicht Ost BA2 V01 17.06.2025 15:17
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-AN-West-033-V01.pdf 31 Architekt (A) Ansicht West BA2 V01 17.06.2025 15:17
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-AN-West-034-V01.pdf 31 Architekt (A) Ansicht Ost BA1 V01 17.06.2025 15:17
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-DA-035-X01.pdf 31 Architekt (A) Dachaufsicht BA1 X01 23.05.2025 10:57
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-DA-036-X02.pdf 31 Architekt (A) Dachaufsicht BA2 X02 25.06.2025 13:22
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-EG-003-X03.pdf 31 Architekt (A) EG BA1 X03 18.06.2025 09:08
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-EG-004-X03.pdf 31 Architekt (A) EG BA2 X03 27.06.2025 11:11
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Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-OG01-005-X03.pdf 31 Architekt (A) 1.OG BA1 X03 18.06.2025 09:08
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Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-OG01-006-X03.pdf 31 Architekt (A) 1.OG BA2 X03 18.06.2025 09:08
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-OG02-007-X03.pdf 31 Architekt (A) 2.OG BA1 X03 18.06.2025 09:08
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Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-OG02-008-X03.pdf 31 Architekt (A) 2.OG BA2 X03 18.06.2025 09:08
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-OG03-009-X03.pdf 31 Architekt (A) 3.OG BA1 X03 18.06.2025 09:08
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Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-OG03-010-X03.pdf 31 Architekt (A) 3.OG BA2 X03 18.06.2025 09:08
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-OG04-011-X03.pdf 31 Architekt (A) 4.OG BA1 X03 18.06.2025 09:08
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Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-OG04-012-X03.pdf 31 Architekt (A) 4.OG BA2 X03 18.06.2025 09:08
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-OG05-013-X03.pdf 31 Architekt (A) 5.OG BA1 X03 18.06.2025 09:08
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-OG05-014-X03.pdf 31 Architekt (A) 5.OG BA2 X03 18.06.2025 09:08
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-OG06-015-X03.pdf 31 Architekt (A) 6.OG BA1 X03 18.06.2025 09:08
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-OG06-016-X04.pdf 31 Architekt (A) 6.OG BA2 X04 25.06.2025 13:22
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-UG01-001-X02.pdf 31 Architekt (A) UG BA1 X02 27.06.2025 11:11
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-GR-UG01-002-X02.pdf 31 Architekt (A) UG BA2 X02 27.06.2025 11:11
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-SN-A_A-017-X02.pdf 31 Architekt (A) Schnitt A-A X02 23.05.2025 10:58
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-SN-B_B-018-X03.pdf 31 Architekt (A) Schnitt B-B X03 18.06.2025 09:08
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-SN-C_C-019-X02.pdf 31 Architekt (A) Schnitt C-C X02 23.05.2025 10:58
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-SN-D_D-020-X02.pdf 31 Architekt (A) Schnitt D-D BA1 X02 23.05.2025 10:58
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-SN-D_D-021-X02.pdf 31 Architekt (A) Schnitt D-D BA2 X02 23.05.2025 10:58
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-SN-G_G-060-X02.pdf 31 Architekt (A) Schnitt G-G X02 23.05.2025 10:58
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Ges-A-5-SN-H_H-061-X01.pdf 31 Architekt (A) Schnitt H-H X01 23.05.2025 10:58
Rodriguez/05
Ausführungsplanung/
Anlage 4 - Vertragsanlagenliste Zeppelinstraße
Anlage 6 - Bauzeitenplan Anlage 6
Bauzeitenplan
Anlage 6 - Bauzeitenplan
Anlage 7
Vertragserfüllungsbürgschaft
Der Auftragnehmer,
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ ( AN )
hat mit Vertrag vom ______________________________
Vertragsnummer: _________________________________________________________
für
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ ( AG )
beim Bauvorhaben
__________________________________________________________________________________________________________________
das Gewerk/Leistung _________________________________________________________
übernommen.
Diese Bürgschaft sichert die vertragsgemäße Ausführung aller übertragenen Leistungen und Lieferungen, soweit diesbezügliche Ansprüche im Zeitraum bis zur Abnahme entstehen. In diesem Sinne sind von dieser Bürgschaft insbesondere umfasst:
Ansprüche wegen bei Abnahme vorbehaltener Mängel
Ansprüche wegen vom AG spätestens anlässlich der Abnahme geforderter Erstattungen von Überbezahlungen nebst Zinsen.
Ansprüche wegen Verschuldens bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen und bei Vertragsanbahnung
Vertragsstrafenansprüche, soweit der AG diese bis zum Zeitpunkt der Abnahme geltend macht. Nach der Abnahme vom AG geltend gemachte Vertragsstrafenansprüche sind ausschließlich von der Sicherheit für Mängelansprüche und sonstige Ansprüche nach Abnahme umfasst.
Ansprüche aus Abwicklungsverhältnissen bei Vertragsbeendigung Kraft Rücktritt, Kündigung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des AN
Regress- und Freistellungsansprüche bei Inanspruchnahme des AG gemäß § 14 AentG, § 28e Abs.3a bis 3e SGB IV, § 150 Abs.3 SGB VII und § 13 MiLoG, und zwar auch im Bezug auf Arbeitnehmer und sonstige für Nachunternehmer des AN tätige Personen. Derartige Regress- und Freistellungsansprüche sind von der Vertragserfüllungssicherheit allerdings nur insoweit erfasst, als der AG durch die zuständige Stelle bis zum Zeitpunkt der Abnahme in Anspruch genommen wird. Erfolgt die Inanspruchnahme durch die zuständige Stelle erst nach der Abnahme, sind die Regress- und Freistellungsansprüche ausschließlich von der Sicherheit für Mängelansprüche und sonstige Ansprüche nach Abnahme umfasst.
Ansprüche wegen bei Abnahme vorbehaltener Mängel sind nicht von der Sicherheit für Mängelansprüche und sonstige Ansprüche nach Abnahme, sondern ausschließlich von der Vertragserfüllungssicherheit erfasst.
Wir übernehmen hierzu gegenüber dem AG die selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Betrag von
EUR __________________________________
unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB).
Wir können nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden.
Das Recht zur Hinterlegung ist ausgeschlossen.
Ansprüche aus dieser Bürgschaft verjähren nach Ablauf von fünf Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem diese Ansprüche fällig werden.
Diese Bürgschaft ist zeitlich nicht begrenzt und erlischt mit Rückgabe dieser Urkunde oder einer entsprechenden Freistellungserklärung des AG.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Bürgschaft Fürth.
_____________________, den ____________ _________________________________
Stempel und Unterschrift
Anlage 7
Anlage 8
Bürgschaft für Mängelansprüche und sonstige Ansprüche nach Abnahme
Der Auftragnehmer,
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ ( AN )
hat mit Vertrag vom ______________________________
Vertragsnummer: _________________________________________________________
für
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ ( AG )
beim Bauvorhaben
__________________________________________________________________________________________________________________
das Gewerk/Leistung _________________________________________________________
übernommen.
Diese Bürgschaft sichert nach Abnahme geltend gemachte Mängelansprüche sowie sonstige nach Abnahme geltend gemachte Ansprüche. In diesem Sinne sind von dieser Bürgschaft insbesondere umfasst:
Ansprüche aus § 634 BGB
Ansprüche wegen unterlassener Abrechnung (§14 Abs.4 VOB/B)
Ansprüche auf Erstattung von Überbezahlungen nebst Zinsen, sofern solche Erstattungsansprüche vom AG erstmalig nach Abnahme geltend gemacht werden; bis zur Abnahme geltend gemachte Ansprüche auf Erstattung von Überbezahlungen sind ausschließlich von der Vertragserfüllungssicherheit abgedeckt.
Regress- und Freistellungsansprüche bei Inanspruchnahme des AG gemäß § 14 AentG, § 28e Abs. 3a - 3e SGB IV, § 150 Abs.3 SGB VII und § 13 MiLoG, und zwar auch im Bezug auf Arbeitnehmer und sonstige für Nachunternehmer des AN tätige Personen. Derartige Regress- und Freistellungsansprüche sind von der Sicherheit für Mängelansprüche und sonstige Ansprüche nach Abnahme allerdings nur insoweit erfasst, als der AG von der zuständigen Stelle erstmalig nach Abnahme in Anspruch genommen wird. Erfolgt die erstmalige Inanspruchnahme hingegen bis zur Abnahme, sind die Regress- und Freistellungsansprüche ausschließlich von der Vertragserfüllungssicherheit umfasst.
Ansprüche wegen bei Abnahme vorbehaltener Mängel sind nicht von der Sicherheit für Mängelansprüche und sonstige Ansprüche nach Abnahme, sondern ausschließlich von der Vertragserfüllungssicherheit erfasst.
Wir übernehmen hierzu gegenüber dem AG die selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Betrag von
EUR __________________________________
unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB).
Wir können nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden.
Das Recht zur Hinterlegung ist ausgeschlossen.
Ansprüche aus dieser Bürgschaft verjähren nach Ablauf von fünf Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem diese Ansprüche fällig werden.
Diese Bürgschaft ist zeitlich nicht begrenzt und erlischt mit Rückgabe dieser Urkunde oder einer entsprechenden Freistellungserklärung des AG.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Bürgschaft Fürth.
_____________________, den ____________ _________________________________
Stempel und Unterschrift
Anlage 8
1 Malerarbeiten Wohnung
1
Malerarbeiten Wohnung
1.1 Malerarbeiten Wohnung Decke
1.1
Malerarbeiten Wohnung Decke
1.2 Malerarbeiten Wohnung Wände
1.2
Malerarbeiten Wohnung Wände
2 Malerarbeiten Flure
2
Malerarbeiten Flure
2.1 Malerarbeiten Flure Decken
2.1
Malerarbeiten Flure Decken
2.2 Malerarbeiten Flure Wände
2.2
Malerarbeiten Flure Wände
3 Malerarbeiten Treppenhäuser
3
Malerarbeiten Treppenhäuser
3.1 Maler Treppenhäuser
3.1
Maler Treppenhäuser
4 Malerarbeiten Gewerbe
4
Malerarbeiten Gewerbe
4.1 Maler Gewerbe
4.1
Maler Gewerbe
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