Baureinigung
Nürnberg, Schweinauer Hauptstr. 1
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlage 2 - ZTV - 038 Gebäudereinigungsarbeiten Anlage 2 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Gewerk 038 GEBÄUDEREINIGUNG Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der Geltungsbereich umfasst die Reinigung während der Bauzeit sowie für die Bauschlussreinigung. Die Ausführungsgrundlage bilden die Richtlinie für Vergabe und Abrechnung von Baureinigung. Ergänzend gelten die Abschnitte 1 - 5 der ATV/DIN 18299, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Die "Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk", herausgegeben vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks sind zu beachten. Gütesicherung RAL-GZ 902 - Gebäudereinigung; Gütesicherung Stoffe, Bauteile Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gilt: Wasser und Energie für die Reinigungsarbeiten werden dem AN an den vorhandenen Anschlussstellen unentgeltlich zur Verfügung gestellt, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Der AN hat bei der Auswahl und der Verwendung von Desinfektions-, Reinigungs- und Pflegemitteln die geltenden behördlichen Vorschriften und Verordnungen sowie die Pflegeanweisungen für die zu behandelnden Flächen zu beachten. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. Ausführung Allgemeines Die Ausführung der Arbeiten hat den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, des Auftraggebers, der Bauaufsicht sowie den Auflagen aus Gründen der Denkmal- und Landespflege sowie des Umweltschutzes zu entsprechen. Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gilt: Nachfolgende Punkte beziehen sich auf die Baugrob- und Bauschlussreinigung. Der Auftragnehmer hat die örtlichen Verhältnisse daraufhin zu prüfen, ob sie für die Durchführung seiner Leistung geeignet sind. Er hat dem Auftraggeber Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung unverzüglich mitzuteilen. Bedenken sind insbesondere geltend zu machen, wenn die zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände in einem für die Ausführung ungeeigneten Zustand sind, bei ungeeigneten Temperatur- und Luftverhältnissen und bei Hindernissen. Unverzüglich ist der AG zu benachrichtigen, wenn Schäden an den zu bearbeitenden Flächen erst nach der Reinigung sichtbar werden. Brennbare oder gesundheitsschädliche Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten. Bei Einsatz von Versiegelungsmitteln hat der AN dem AG schriftliche Pflegeanweisungen in der erforderlichen Anzahl zu übergeben. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten. Nachbehandlungsmittel, wie z.B. konservierende oder hydrophobierende Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgeschrieben sind. Toiletten, Bade- und Waschräume einschließlich der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind auch nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. Durch den Einsatz von Reinigungsmitteln dürfen am Arbeitsplatz grundsätzlich die nach TRGS 900 festgelegten Grenzwerte in der Luft - MAK- und TAK-Werte - nicht - auch nicht kurzzeitig - überschritten werden. Im Ausnahmefall muss die Exposition Dritter ausgeschlossen sein. Der Einsatz der in der TRGS 905 aufgeführten stark gesundheitsschädlichen Stoffe ist absolut verboten. Werden bestimmte Reinigungsverfahren oder Reinigungsmittel vorgeschrieben, so hat der Auftragnehmer unverzüglich Bedenken anzumelden, wenn damit der angestrebte Erfolg nicht erreicht werden kann. Allgemein obliegt es dem Auftragnehmer, Reinigungs- und Pflegemittel auf die zu reinigenden Flächen und Gegenstände abzustimmen. Insbesondere sind dabei auch Fugen, Dichtungen u. dgl. zu beachten. Vor Arbeitsaufnahme sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom Auftragnehmer auf Beschädigung oder auf herkömmliche Art nicht zu beseitigende Verunreinigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Sollten von den Arbeiten anderer Gewerke verursachte Verunreinigungen vorgefunden werden, die nicht Bestandteil des Auftrages sind, ist der Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten grundsätzlich zu informieren. Wasserverunreinigende Substanzen dürfen weder innerhalb noch außerhalb des Gebäudes über Einläufe entsorgt werden. Grundsätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer, nur zugelassene Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf den Materialoberflächen führen. Vom Auftraggeber werden folgende Qualitätsanforderungen gestellt, soweit es nach dem Stand der Technik möglich ist: Reinigung während der Bauzeit: Entfernen grober Verschmutzung (besenrein) und Verpackungsmaterialien und ggf. deren Trennung nach vorgesehenen Fraktionen. Bauschlussreinigung: Besenrein übergebene Gebäude/Anlagen staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen. Beseitigen von Flecken, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u. ä. soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Behandeln mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Pflegemittel. Das Beseitigen von Rückständen, die von anderen Gewerken in unüblicher Weise hinterlassen worden sind und eine Besondere Leistung darstellen können, ist der Bauleitung unverzüglich und möglichst vor Ausführung der Leistung anzuzeigen. Wenn in der Leistungsbeschreibung folgende nicht genormte Begriffe verwendet werden, bedeutet das als Leistungsumfang: Kehren Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen durch manuelles bzw. maschinelles Fegen. Saugen/Nasssaugen Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund vorhandener Verschmutzungen durch Saugen. Bürst-/Kehrsaugen Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund vorhandener Verschmutzungen durch Sauggeräte und Bürstwalzen. Feuchtwischen Entfernen von Verschmutzungen in einem Arbeitsgang mit einem Feuchtwischgerät mit nebelfeuchtem Mopp oder imprägniertem Tuch oder statisch aufladbarem Bezug. Nasswischen Entfernen von Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen mit einem Nasswischgerät mit Doppelfahreimer, Presse- und Fransenmopp oder kombiniert arbeitender Maschine. Scheuern Entfernen von stark haftenden Verschmutzungen mit Scheuergeräten/-mitteln. Schleifen Entfernen von stark haftenden Verschmutzungen mit Schleifgeräten/-mitteln. Cleanern Entfernen von Verschmutzungen durch Aufsprühen eines Reinigungs-/Pflegemittels sowie Polieren in einem Arbeitsgang. Polieren Glätten des Pflegemittelfilms. Druckreinigen Entfernen von Verschmutzungen mit Druckgeräten. Sprühextrahieren Entfernen von Verschmutzungen durch Einbringen einer wässrigen Reinigungslösung unter Druck mit gleichzeitigem Absaugen der Schmutzlösung. Pulverreinigen Entfernen von Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen durch Einbringen eines mit wässriger Reinigungslösung vernetzten Pulvers und Absaugen der Rückstände. Shampoonieren Entfernen von Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen durch Einbringen von Reinigungsschaum mit Bürstendruck und Absaugen der Rückstände. Waschen/ chemisch reinigen Reinigen von Textilien in wässrigen/nicht wässrigen Lösungen. Geforderte Reinigungsverfahren bei bestimmten Bauteilen/Einrichtungsgegenständen Wenn in einzelnen Leistungspositionen oder in objektbezogenen Vorgaben nichts anderes vorgesehen ist, gelten folgende Reinigungsarten: Reinigung von Böden mit Belag aus keramischen Platten Reinigungssorte: Bäder, WC-Räume, Küchen u.a. Reinigung durch: Nasswischen unter Zusatz von Reinigungsmitteln zum Entfernen von Zementschleier, Fugen säubern, Cleanern. Reinigung von Böden mit Belag aus Holzparkett Reinigung durch : Staub entfernen, Feuchtwischen. Reinigung von Böden mit Belag aus Textilbelag Reinigung durch : Saugen, Flecken entfernen. Reinigung von Böden mit Belag aus elastischen und plastischen Belägen wie Linoleum, Noppenbelag, PVC-Beläge Reinigung durch : Staub entfernen, Feuchtwischen. Reinigung von Wänden mit Belag aus keramischen Platten Reinigungssorte : Bäder, WC-Räume, Küchen u.a. Reinigung durch : Feuchtwischen unter Zusatz von Reinigungsmitteln zum Entfernen von Zementschleier, Fugen säubern, Cleanern. Reinigung von Wänden mit Belag aus Holzpaneelen Reinigung durch : Staub entfernen, Feuchtwischen. Reinigung von Fenstern einschließlich Rahmenreinigung Reinigung durch : Feuchtwischen, Zusatzforderung beachten. Reinigung von Fassaden aus Metall und Glas einschließlich Rahmenreinigung Reinigung durch : Feuchtwischen, Zusatzforderung beachten. Reinigung von Zargen und Türblättern aus Holz und Stahl Reinigung durch: Staub entfernen, Feuchtwischen. Reinigung von Metall-Glastüren Reinigung durch: Feuchtwischen, Zusatzforderung beachten. Reinigung von WC-Einrichtungen sowie Sanitärgegenständen, Versorgungs- und Ablaufarmaturen Reinigung durch : Staub entfernen, Cleanern. Reinigung von innenliegenden Stahltreppen einschließlich Geländer und Handläufe Reinigung durch : Staub entfernen, Feuchtwischen. Reinigung von Leuchten aus eingebauten Leuchtkörpern Reinigung durch : Feuchtwischen. Reinigung von Einbauküchen, Einbauschränken u. dgl. Reinigung durch : Feuchtwischen, trocken nachreiben, alle Innenteile sind mit zu reinigen. Zusätzliche Anforderungen bei Reinigung von Bauteilen und Materialien: Glasfassaden und andere Glasflächen Sachgemäße Reinigung einschl. Abledern. Farbreste und starke Verschmutzungen sind ohne Verwendung mechanischer Mittel (Spachtel, Stahlwolle o.ä.) abzulösen. Einsatz von Glasreinigern und streifenfreies Nachreiben ist erforderlich. Aufkleber und Schutzkennzeichnungen sind zu entfernen. Eloxierte Alu-Bleche und Profile Zement-, Kalk-, und Mörtelrückstände sind auf jeden Fall nur mit Wasser abzuwaschen, sie sind keinesfalls mit Metallschabern abzukratzen, da sonst die eloxierte Oberfläche des Aluminiums zerkratzt wird. Bei evtl. stärker verschmutzten Aluminiumflächen ist eine Nachreinigung mit einem Spezialaluminium-Reiniger vorzunehmen. Danach sind die eloxierten Alu-Flächen zu konservieren und zu polieren. Einbrennlackierte Alu-Bleche und Profile Reinigung mit warmen Wasser mit Zusatz von waschaktiven Substanzen oder gleichwertig neutral reagierenden Zusätzen. Die Reinigung erfolgt zweckmäßigerweise mit Schwamm, bzw. Bürste oder durch rotierende Bürste. Der entstehende Schaum ist durch Abziehen mit entsprechenden Hilfsgeräten zu beseitigen. Besonders stark verschmutzte Flächen sind durch Nachreinigung mit einem Spezial-Lackreiniger zu behandeln. Dieser Lackreiniger ist auf der trockenen Fassade mit weichem Lappen anzuwenden, wobei besonders hartnäckig verschmutzte Stellen durch mehrmaliges Reiben zu säubern sind. Bäder mit sanitären Einrichtungsgegenständen sind von Resten, wie Schutzfolien, Aufklebern etc. frei zu machen und schlierenfrei mit geeignetem Reinigungsmittel zu wischen; einschließlich Nachtrocknung in einem zweiten Arbeitsgang. Sanitär-Porzellan ist gründlich nass zu reinigen. Armaturen sind zu polieren. Rutschhemmend ausgebildete Natursteinbeläge der Rutschsicherheitsgruppe R 9 dürfen nur mit rückstandsfreien, für Naturstein geeigneten Reinigern behandelt werden; anderenfalls wird die rutschhemmende Wirkung aufgehoben. Bauelemente aus Holz wie Türfutter, Türblattoberflächen, feste Einbauten, Parkettoberflächen etc. sind mit besonderer Sorgfalt zu reinigen und es ist im besonderen darauf zu achten, dass keinerlei Wasserflecken zurückbleiben. Das Reinigen beinhaltet auch das Reinigen der Beschläge und Beschilderungen. Glasflächen an Fassaden sind bei grober Verschmutzung mit einem Spezialglashobel zu bearbeiten, wobei dieser so einzusetzen ist, dass ein Verkratzen und sonstige Kratzspuren in jeder Form auszuschließen sind. Zum Reinigen gehört das Säubern der Fensterstöcke mit Fensterflügeln innen und außen sowie der Paneelkonstruktionen und der Zwischenräume. Beim Reinigen von Fenstern und Fassaden ist im besonderen darauf zu achten, dass Dichtungen und Glaskitt unverletzt bleiben. Kunststoffbeschichtete Flächen sind unter Zusatz antistatischer Mittel feucht zu reinigen. Lackierte Flächen sind grundsätzlich feucht zu reinigen. Decken- und Wandflächen sind trocken zu entstauben. Größere Verschmutzungen sind zunächst mechanisch zu entfernen. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben, gilt beim Reinigen von Kücheneinrichtungen auch das Säubern der inneren Korpusteile, einschließlich Fachunterteilungen und sonstiger Kücheneinbauten. Heizkörper sind mit geeignetem Gerät zu reinigen, dabei entdeckte Undichtigkeiten sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Ventile dürfen dabei nicht anders eingestellt werden. Vordächer und Wintergärten mit verglasten Flächen sind zunächst abzukehren, dann nass zu reinigen. Technische Installationen sind zu entstauben; eventuelle Farbreste u. dgl. sind sorgfältig zu beseitigen. Teppichbeläge sind ihrer Qualität entsprechend mit geeignetem Gerät zu reinigen. Sollten dabei Mängel in der Teppichoberfläche festgestellt werden, sind diese unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Nassreinigungen bedürfen einer besonderen Absprache. In diesem Fall ist besonders festzulegen, ob eine Trocknung maschinell erfolgen soll. Die Pflegehinweise des Belagherstellers sind zu beachten, ggf. sind sie vom Auftraggeber anzufordern. Durchführung Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, im Gebäude zu rauchen. Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass das Rauchverbot eingehalten wird. Fensterbretter und Sohlbänke dürfen grundsätzlich nur mit lastverteilenden Auflagen und nach Absprache mit der Bauleitung betreten werden. Durch Reinigungsarbeiten vorübergehend glatte Fußbodenflächen sind abzusperren. Falls Verkehrswege davon betroffen sind, ist abschnittsweise zu arbeiten. Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt. Für Schlüsselübergabe an Mitarbeiter ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. Durch Lieferanten und Materialauswahl ist sicherzustellen, dass die für die Leistungserbringung zu beschaffenden Betriebsmittel für eine ordnungsgemäße Erfüllung des Leistungsverzeichnisses unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und der Oberflächenschonung geeignet sind (RAL). Der gesamte Ablauf der Dienstleistungen ist so zu dokumentieren, dass eine Identifikation und Rückverfolgbarkeit der Leistungsbestandteile gewährleistet ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Leistungsorganisation wie auch hinsichtlich der Leistungsvorgänge einschließlich der verwendeten Betriebsmittel und Arbeitsstoffe (RAL). Für die Ausführung und Überwachung der Dienstleistungen entsprechend den Auftragsbestimmungen und Leistungsanforderungen ist geeignetes Personal einzusetzen, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Durch Schulungsmaßnahmen sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Verantwortungsbereich des Personals zu fördern und zu überprüfen (RAL). Preisinhalte Die Kostenabgrenzung nach Neben- und Besonderen Leistungen ergibt sich aus der unter 2.1 bezeichneten Richtlinie Beiblatt Nr. 033/1 Punkt 4.1 und 4.2 des GAEB. Nebenleistungen Ergänzend zu ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1 gilt: Reinigen der Abstellräume und Abstellschränke für Reinigungsmittel und -geräte. Herstellen von höchstens 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis zu 2 m², insgesamt je Reinigungsart höchstens bis zu 1% der zu bearbeitenden Fläche, ausgenommen Leistungen der Besonderen Leistungen. Abschließen der Türen nach Beendigung der Reinigung und Rückgabe der Schlüssel. Herstellernachweis über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel. Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen bis zu 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sowie von Stehleitern und Anlegeleitern bis 4 m Länge. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Reinigen von Beschlägen bei Reinigung von Fenstern, Türen und Einrichtungsgegenständen. Umstellen von Einrichtungsgegenständen, z. B. Stühle, kleine Tische, Papierkörbe usw. zur Durchführung der Reinigung. Dürfen Räume während der Reinigungsarbeiten oder nach deren Durchführung zeitweise nicht durch Dritte betreten werden, so gelten die Absperrmaßnahmen bzw. Lüftungsarbeiten als Nebenleistung. Heranbringen von Wasser und Energie von den dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen. Vorhalten der Geräte und Werkzeuge. Liefern der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel. Befördern aller Stoffe und Geräte, auch wenn sie vom Auftraggeber beigestellt sind, von den Lagerstellen des zu bearbeitenden Objektes zu den Verwendungsstellen und etwaiges Rückbefördern. Schutz der für die Ausführung übergebenen Stoffe und Geräte vor Beschädigung und Diebstahl bis zur Rückgabe. Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren. Besondere Leistungen Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2 gilt: Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der AG Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt. Prüfungen des Untergrundes, die über den Umfang gewerblicher Prüfungen hinausgehen. Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen, z. B. Ganzabdeckungen. Entfernen von Schutzfolien als Ganzabdeckungen. Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste und Fahrgerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen. Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Stehleitern und Anlegeleitern mit mehr als 4 m Länge, Fensterstühlen, hochziehbaren Arbeitsbühnen und -sitzen und mechanischen/hydraulischen Leitern/Arbeitsbühnen. Herbeiführen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse; z. B. nach dem Baurecht, Umweltrecht und Straßenverkehrsrecht. Umstellen von Einrichtungsgegenständen, das bei einem ordnungsgemäßen Reinigen erforderlich wäre, z. B. Schränke, gefüllte Bücherregale, Schreibtische, mit Ausnahme des Umstellens von kleinen Einrichtungsgegenständen, z. B. leere, kleine Tische, Stühle, leere Aktenböcke sowie Schmutzfangmatten, Läufer und Teppiche bis zu 2 m² Einzelgröße. Aus- und Einräumen der zu reinigenden Räume für die Durchführung von Reinigungen. Abräumen und Wiederhinstellen von Blumen, Akten, Büchern, Schreibmaterial u.ä. Beseitigen von Verstopfungen in Rohrsystemen, beseitigen von ekelerregenden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen und Abfällen. Beseitigen von Zementschleiern. Beseitigen von hartnäckigen Verschmutzungen auf Glas- und Rahmenflächen, z. B. Bemalungen, Klebstoffe, Folien, Verkrustungen, Beläge. Aufwendungen für Inanspruchnahme fremder Grundstücke, Räumlichkeiten u.ä., sowie fremder Leistungen oder Einrichtungen, z. B. Krananlagen und deren Bedienung. Demontage und Montage von Beleuchtungskörpern, Sonnenblenden, Vorhängen usw. sowie Ergänzung fehlender Befestigungsteile. Aufwendungen für die Befestigung der am Objekt verbleibenden Verankerungen. Abrechnungshinweise Ergänzend zur ATV DIN 18299, 5, gilt: Allgemeines: Der Ermittlung der Leistungen - gleichgültig, ob sie nach Zeichnungen oder nach Aufmaß erfolgt - sind zugrunde zu legen für Flächen mit begrenzenden Bauteilen die zu bearbeitende Fläche bis zu den begrenzenden, ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen, für Flächen ohne begrenzende Bauteile deren Maße. Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparungen, z. B. für Öffnungen, Pfeilervorlagen, Rohrdurchführungen bis zu 1 m² und unbewegliche Einrichtungsgegenstände (z. B. Theken, Einbauschränke) bis zu 2,5 m² Einzelgröße übermessen. Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Länge von Bauteilen in der Mittelachse ermittelt. Zu bearbeitende Flächen der Fenster, Türen und Trennwände werden nach den Konstruktionsmaßen (lichte Rohbaumaße) einseitig ermittelt. Sie sind witterungsseitig und raumseitig zu reinigen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Rahmen, Pfosten, Kämpfer o.ä. werden übermessen. Probeflächen werden nicht abgezogen. Zu reinigende Flächen von Fensterbehängen und Vorhängen werden mit den tatsächlichen Maßen einschließlich Faltenwurf ermittelt. Besondere Angaben zur Bauausführung Besondere Angaben zur Baustelle Besondere Nutzungsanforderungen
Anlage 2 - ZTV - 038 Gebäudereinigungsarbeiten
Anlage 3 Stand: 11.06.2012 BESCHREIBUNG LEISTUNGSUMFANG Gewerk 038 Baureinigung Baufeinreinigung zur Übergabe Das zu reinigende Gebäude aus 81 Wohneinheiten. Genaues muss vor Ort eingesehen werden. Die Bauleitung P&P kann bauablaufbedingt oder bei mangelhafter Leistung den Umfang der Arbeiten reduzieren. Ebenso kann der Umfang der Arbeiten nach gemeinsamer Festlegung erweitert werden. Einzelpreise nachstehend im Fließtext. Treppenhaus innenliegend/außenliegend inkl. der Fassade aus Metallkonstruktion und Glas- oder Paneelfüllung. Bei lackierten Flächen ist auf Einsatz von geeigneten Reinigungsmitteln zu achten. Gegebenenfalls sind nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung P&P Testflächen zu erstellen. Auf die Notwendigkeit, sich auf der Baustelle ausreichend über die örtlichen Verhältnisse zu informieren, wird besonders hingewiesen, insbesondere über die Installation. Spätere Einwände können nicht berücksichtigt werden. Der Reinigungsablauf ist im Einzelnen mit der Bauleitung abzusprechen. In den Pauschalpreis sind einzurechnen: - Das Vorhalten aller Geräte und Maschinen, Staubsauger, Leitern und Gerüste, Ruthmann-Steiger usw., auch über 2,00 m bei Arbeitsbühnen und über 4,00 m bei Leitern. Gerüste oder sonstiges Hubgerät werden bauseits nicht gestellt. - Das gesamte Material, alle Putz- und Reinigungsmittel und der Verschleiß von Reinigungsgeräten, auch z.B. Besen, Schrubber, Putzlappen, Rasch und dergleichen. - Die Schuttbeseitigung - Die komplette Grob- und Feinreinigung aller Bau- und Einrichtungsgegenstände in Wohnungen, Treppenhäusern, Fluren und Kellern sowie Aufzügen Im Einzelnen sind folgende Verfahren der Gebäudereinigung anzuwenden: Die Feinreinigung erfolgt mehrmals. Bis zu drei Komplettreinigungen pro WE sind einzukalkulieren. Die eigene Leistung ist zu schützen. Die fertigen WE sind entsprechend zu kennzeichnen. - Von allen Flächen und Gegenständen sind lose und festsitzende Betonreste, Farb- und Zementspritzer zu entfernen. Ebenso von allen Kabelpritschen, Leitungen und Rohren der Sichtinstallation, Armaflexrohre, sowie inst. Geräte. - Geflieste Böden und Treppenhäuser sind staubfrei zu fegen, mit Wasser und Schmierseife vorzureinigen, ebenso nachzureinigen und mit klarer Schmierseifenlauge trockenfeucht nachzuwischen, jedoch ist grundsätzliches Absäuern mit Zementschleier-Entfernern notwendig. Bei allen anderen Belägen ist eine Probe durchzuführen. - Die Böden der einzelnen Wohneinheiten sind vor und nach Vorabnahme zu reinigen. - Flächen aus Leichtmetall und Stahl, lackiert, sind feucht zu wischen und Glasflächen zusätzlich abzuledern (Fenster innen u. außen, wenn nicht anders erwähnt). Es sind sämtliche Fenster- u. verglaste Fassadenflächen außen- u. innenseitig zu reinigen. Es sind die Glasflächen als auch die Rahmen sowie Fensterbleche und alle Profile und sämtliche Fälze innen u. außen zu reinigen. - Lackierte Türen mit Zargen- u. Türblättern sowie allen Beschlägen sind feucht zu wischen. Türen sind innen und außen zu reinigen. (auch Außentüren innen und außen) - Wandfliesen sind feucht zu wischen. - Parkettböden sind entsprechend den Herstellerrichtlinien zu reinigen - Lampen und Lampenfassungen - Treppen, Geländer und Leitern aus verzinktem bzw. gestrichenem Stahl sind feucht zu wischen. - Aussenliegende Fensterbleche und Gesimse sind von groben Verschmutzungen zu säubern und vollflächig nachzureinigen, ggf. sind Folien von den Fensterbänken zu entfernen. - Kellerschächte im Außenbereich - Kellerfenster inkl. Laibungen - Kellertüren und Kellerböden - Kellerabteiltüren aus Blech innen und außen - Technikräume inkl. der techn. Installationen - Lichtschächte an der Decke aus Glas oder Kunststoff - Unterverteilungen für Strom und Heizung innen und außen - Zusätzliche Wohneinheiten oder Entfall wird wie folgt vergütet/gemindert: ______________ € Zur kompletten Reinigung gehört: - Das Reinigen von Schaltern, Armaturen, Halterungen, Rohrleitungen, Heizkörper, die Herausnahme von Abdeckungen, z.B. Konvektionsabdeckungen und Reinigung der Schächte, WC-Armaturen, Spiegel, sämtliche sanitäre Gegenstände und Handläufe und E-Fensterbankkanäle, Beschilderungen und Gebäudewegweiser, Leuchten, Hohlräume hinter Revisionstüren, Kabelpritschen und Leitungen, Küchenzeilen, Spiegel, Elektroverteilerschränke (innen u. außen). Grobreinigung: - Eine Grobreinigung des Gebäudes von Bauschutt, wie z.B. Papier, Pappe, Holz, Bauschutt usw. ist durchzuführen und in den Pauschalpreis einzukalkulieren. Anschließend beginnt die Feinreinigung wie vorbeschrieben. Für die zusätzliche Reinigung der Bodenflächen der Wohnungen (nebelfeucht Wischen aller Bodenflächen) wird folgender Pauschal-EP als Bedarfspositionen zu den Konditionen dieses Vertrages vereinbart: .............................. € netto. Die Treppenhäuser sind komplett zu reinigen, wie z.B. Aufgänge, Geländer, Fenster, Fensterbänke, Schalter, Türen, Griffe und Oliven, Beläge, Stufen, Podeste etc.. Die Reinigung hat nach Aufforderung bis 4 mal zu erfolgen. Die Balkone und Terrassen sind ebenfalls komplett zu reinigen, incl. Aller An- und Einbauteile, wie z.B. Geländer, Abtrennungen, Beläge, Verblechungen, etc. Kellerräume, etc. gehören ebenfalls komplett gereinigt, wie z.B. Türen, Abtrennungen, Boden und wenn vorhanden, auch die Hausanschlussstation incl. aller technischen Einrichtungen, Geräte und Einbauteile. Glasreinigung (aus Merkblatt zur Glasreinigung; Stand 02/2003) 1. Einleitung Glas verträgt viel – aber nicht alles! Glas als Teil der Fassade unterliegt der natürlichen und baubedingten Verschmutzung. Normale Verschmutzungen, in angemessenen Intervallen fachgerecht gereinigt, stellen für Glas kein Problem dar. In Abhängigkeit von Zeit, Standort, Klima und Bausituation kann es aber zu einer deutlichen chemischen und physikalischen Anlagerung von Verschmutzungen an die Glasoberfläche kommen, bei denen die fachgerechte Reinigung besonders wichtig ist. Diese Merkblatt soll Hinweise geben zur Verhinderung und Minimierung von Verschmutzungen während der Lebensdauer und zur fachgerechten und zeitnahen Reinigung von verschiedenen Glasoberflächen. 2. Reinigungsarten 2.1 Während des Baufortschritts Grundsätzlich ist jede aggressive Verschmutzung im Laufe des Baufortschritts zu vermeiden. Sollte dies dennoch vorkommen, so müssen die Verschmutzungen sofort nach dem Entstehen vom Verursacher mit nicht-aggressiven Mitteln rückstandsfrei abgewaschen werden. Insbesondere Beton- oder Zementschlämme, Putze und Mörtel sind hochalkalisch und führen zu einer Verätzung des Glases (Blindwerden), falls sie nicht sofort mit reichlich Wasser abgespült werden. Staubige und körnige Anlagerungen müssen fachgerecht, jedoch keinesfalls trocken entfernt werden. Der Auftraggeber ist aufgrund seiner Mitwirkungs- und Schutzpflichten verantwortlich, das Zusammenwirken der verschiedenen Gewerke zu regeln, insbesondere nachfolgende Gewerke über die notwendigen Schutzmaßnahmen in Kenntnis zu setzen. Eine Minimierung von Verschmutzungen kann durch einen optimierten Bauablauf und durch separat beauftragte Schutzmaßnahmen wie z. B. das Anbringen von Schutzfolien vor die Fenster bzw. Fassadenflächen erreicht werden. Die so genannte Erstreinigung hat die Aufgabe, die Bauteile nach der Fertigstellung des Bauwerks zu reinigen. Sie kann nicht dazu dienen, alle während der gesamten Zeit des Baufortschritts angefallenen Verschmutzungen zu beseitigen. 2.2 Während der Nutzung Um die Eigenschaften der Gläser über den gesamten Nutzungszeitraum zu erhalten, ist eine fachgerechte, auf die jeweilige Verglasung abgestimmte Reinigung in geeigneten Intervallen Voraussetzung. 3. Reinigungsvorschriften für Glas 3.1 Allgemeines Die folgenden Hinweise zur Reinigung treffen für alle am B au verwandten Glaserzeugnisse zu. Bei der Reinigung von Glas ist immer mit viel, möglichst sauberem Wasser zu arbeiten, um einen Scheuereffekt durch Schmutzpartikel zu vermeiden. Als Handwerkszeuge sind zum Beispiel weiche, saubere Schwämme, Leder, Lappen oder Gummiabstreifer geeignet. Unterstützt werden kann die Reinigungswirkung durch den Einsatz weitgehend neutraler Reinigungsmittel oder handelsüblicher Haushalts-Glasreiniger. Handelt es sich bei den Verschmutzungen um Fett oder Dichtstoffrückstände, so kann für die Reinigung auf handelsübliche Lösungsmittel wie Spiritus oder Isopropanol zurückgegriffen werden. Von allen chemischen Reinigungsmitteln dürfen alkalische Laugen, Säuren und fluoridhaltige Mittel generell nicht angewendet werden. Der Einsatz von spitzen, scharfen metallischen Gegenständen, z. B. Klingen oder Messern, kann Oberflächenschäden (Kratzer) verursachen. Ein Reinigungsmittel darf die Oberfläche nicht erkennbar angreifen. Das sogenannte „Abklingen“ mit dem Glashobel zur Reinigung ganzer Glasflächen ist nicht zulässig. Werden während der Reinigungsarbeiten durch die Reinigung verursachte Schädigungen der Glasprodukte oder Glasoberflächen bemerkt, so sind die Reinigungsarbeiten unverzüglich zu unterbrechen und die Vermeidung weiterer Schädigungen notwendiger Informationen einzuholen. 3.2 Besonders veredelte und außerbeschichtete Gläser Die nachfolgend genannten besonders veredelten und außenbeschichteten Gläser sind hochwertige Produkte. Sie erfordern eine besondere Vorsicht und Sorgfalt bei der Reinigung. Schäden können hier stärker sichtbar sein oder die Funktion stören. Gegebenenfalls sind vor allem bei außenbeschichteten Produkten auch gesonderte Empfehlungen der einzelnen Hersteller zur Reinigung zu beachten. Die Reinigung der Glasoberfläche mit dem „Glashobel“ ist nicht zulässig. 3.2.1 Als Außenbeschichtungen (Position 1 = Wetterseite) werden einige Sonnenschutzgläser ausgeführt. Diese sind oftmals erkennbar an einer sehr hohen Reflexion auch im sichtbaren Bereich. Sonnenschutzgläser sind vielfach auch zugleich thermisch vorgespannt, vor allem bei Fassadenplatten oder Sonnenschürzen. 3.2.2 Auf der Außen- oder Innenseite von Verglasungen (Position 1 oder 4) können ferner reflexionsmindernde Schichten (Anti-Reflexschichten) angebracht sein, die naturgemäß schwierig erkennbar sind. 3.2.3 Einen Spezialfall stellen außen- oder innenliegende Wärmedämmschichten (Position 1 oder 4) dar. Bei besonderen Fensterkonstruktionen können diese Schichten ausnahmsweise nicht zum Scheibenzwischenraum des Isolierglases zeigen. Mechanische Beschädigungen dieser Schichten äußern sich meist streifenförmig als aufliegender Abrieb, auf Grund der ein wenig raueren Oberfläche. 3.2.4 Schmutzabweisende/selbstreinigende Oberflächen sind optisch kaum erkennbar. Nutzungsbedingt sind diese Schichten meist auf der der Witterung zugewandten Seite der Verglasung angeordnet. Mechanische Beschädigungen (Kratzer) bei selbstreinigenden Schichten stellen nicht nur eine visuell erkennbare Schädigung des Glases dar, sondern können auch zu einem Funktionsverlust an der geschädigten Stelle führen. Silikon- oder Fettablagerungen auf diesen Oberflächen sind ebenfalls zu vermeiden. Deshalb müssen insbesondere Gummiabstreifer silikon-, fett- und fremdkörperfrei sein. 3.2.5 Einscheibensicherheitsglas/ESG wie auch teilvorgespanntes Glas/TVG ist nach gesetzlichen Vorschriften dauerhaft gekennzeichnet und kann mit den zuvor genannten Beschichtungen kombiniert sein. Als Folge der Weiterveredelung weist vorgespanntes Glas im Allgemeinen nicht die gleiche extreme Planität wie normal gekühltes Spiegelglas auf. Sein Einbau ist vielfach vorgeschrieben, um gesetzlichen oder normativen Vorgaben zu genügen. Die Oberfläche von ESG ist durch den thermischen Vorspannprozess im Vergleich zu normalem Floatglas verändert. Es wird ein Spannungsprofil erzeugt, das zu einer höheren Biegezugfestigkeit führt. Dies kann zu einer anderen Oberflächeneigenschaft führen. Die vorgenannten veredelten und außenbeschichteten Gläser stellen hochwertige Produkte dar, die eine besondere Vorsicht und Sorgfalt bei der Reinigung erfordern. 4. Weitere Hinweise Die Anwendung tragbarer Poliermaschinen zur Beseitigung von Oberflächenschäden führt zu einem nennenswerten Abtrag der Glasmasse. Optische Verzerrungen, die als „Linseneffekt“ erkennbar sind, können hierdurch hervorgerufen werden. Der Einsatz von Poliermaschinen ist insbesondere bei den genannten veredelten und außenbeschichteten Gläsern nicht zulässig. Bei Einscheibensicherheitsglas (ESG) führt das „Auspolieren“ von Oberflächenschäden zu einem Festigkeitsverlust. In Folge ist die Sicherheit des Bauteils nicht mehr gegeben. Übrigens: Glasoberflächen können ungleichmäßig benetzbar sein, was z. B. auf Abdrücke von Aufklebern, Rollen, Fingern, Dichtstoffresten, aber auch Umwelteinflüsse, zurückzuführen ist. Dieses Phänomen zeigt sich nur, wenn die Scheibe feucht ist, also auch beim Reinigen der Scheiben.
Anlage 3 Stand: 11.06.2012
1 Baureinigungsarbeiten
1
Baureinigungsarbeiten
1.1 Grob- und Feinreinigung von Bodenflächen Grobreinigung der Bodenflächen von groben Verschmutzungen mit einem Besen. Flächen nass abwischen. Reinigungsdurchführung ohne Einsatz von Reinigungsmitteln. Farb-, Spachtel- und Putzreste sind rückstandslos zu entfernen. Anfallendes Material aus dem Gebäude schaffen und im Schuttcontainer entsorgen. Feinreinigen von Bodenfliesen und Vinyl-Bodenflächen mit zugelassenem und geeigneten Reinigungsmitteln in Verbindung mit den richtigen Arbeitsgeräten.
1.1
Grob- und Feinreinigung von Bodenflächen
4.608,91
m2
1.2 Grob- und Feinreinigung von Fensterflächen (Beidseitig) Grobreinigung der Fensterelemente einschl. der Fenster-Profile, Innen- und Außenfensterbänke, sowie Glasscheiben, Pfosten und Riegeln in unterschiedlichen Glasfeldgrößen. Reinigungsdurchführung ohne Einsatz von Reinigungsmitteln. Die Fensterflächen sowie Fensterband sind mit Schutzfolien abgedeckt. Farb-, Spachtel- und Putzreste sind rückstandslos zu entfernen. Anfallendes Material aus dem Gebäude schaffen und im Schuttcontainer entsorgen. Feinreinigung der Fenster Innen- und Außenfläche, sowie der Glasfläche, einschl. der Fenster-Profile, Innen- und Außenfensterbänke, sowie Glasscheiben, Pfosten und Riegeln mit geeigneten und zugelassenen Reinigungsmitteln. Diese Position beinhaltet auch das Reinigen aller dazugehörigen Sonnenschutz- bzw. Rolladenanlagen mit Behängen und Kästen.
1.2
Grob- und Feinreinigung von Fensterflächen (Beidseitig)
1.148,34
m2
1.3 Grob- und Feinreinigung von Türflächen (Beidseitig) Grobreinigung der Türelemente sowie Glasfläche einschl. Türgriffe, Beschläge und Bänder. Die Glasflächen sind mit Schmutzfolien abgedeckt. Reinigungsdurchführung ohne Einsatz von Reinigungsmitteln. Farb-, Spachtel- und Putzreste sind rückstandslos zu entfernen. Anfallendes Material aus dem Gebäude schaffen und im Schuttcontainer entsorgen. Feinreinigung der Türe Innen- und Außenfläche, sowie der Glasfläche, einschl. Türgriffe, Beschläge und Bänder mit geeignetem und zugelassenem Reinigungsmitteln.
1.3
Grob- und Feinreinigung von Türflächen (Beidseitig)
696,60
m2
1.4 Grob- und Feinreinigung von Wandflächen (Wandfliesen) Grobreinigung der Wandflächen von Verschmutzungen mit einem Besen. Flächen nass abwischen. Reinigungsdurchführung ohne Einsatz von Reinigungsmitteln. Farb-, Spachtel- und Putzreste sind rückstandslos zu entfernen. Anfallendes Material aus dem Gebäude schaffen und im Schuttcontainer entsorgen. Feinreinigung mit zugelassenem und geeigneten Reinigungsmitteln in Verbindung mit den richtigen Arbeitsgeräten.
1.4
Grob- und Feinreinigung von Wandflächen (Wandfliesen)
658,74
m2
1.5 Reinigung von Technikräumen Grobreinigung der Bodenflächen von groben Verschmutzungen mit einem Besen. Flächen und Einbauten feucht abwischen. Reinigungsdurchführung ohne Einsatz von Reinigungsmitteln. Leitungen, Kanäle, Rohre, Ventiele etc. sind zu Staubsaugen. Anfallendes Material aus dem Gebäude schaffen und im Schuttcontainer entsorgen.
1.5
Reinigung von Technikräumen
610,18
m2
1.6 Reinigung von Laubengang, Balkon und Dachterrassenflächen Entfernen von Bauabfällen und Reinigung der Bodenflächen von Verschmutzungen mit einem Besen/Staubsauger. Verblechungen, Geländer und Handläufe feucht abwischen. Reinigungsdurchführung ohne Einsatz von Reinigungsmitteln. Anfallendes Material aus dem Gebäude schaffen und im Schuttcontainer entsorgen.
1.6
Reinigung von Laubengang, Balkon und Dachterrassenflächen
1.080,36
m2
1.7 Reinigung von TG Entfernen von Bauabfällen und Reinigung der Bodenflächen von Verschmutzungen mit einem Besen/Staubsauger. Reinigungsdurchführung ohne Einsatz von Reinigungsmitteln. Anfallendes Material aus dem Gebäude schaffen und im Schuttcontainer entsorgen.
1.7
Reinigung von TG
1.894,30
m2
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2.1 Reinigung von Mobiliar Unter Einsatz eines Neutralreinigers, Flächen (Innen- und Außenflächen) mit weichem Tuch feucht abwischen und trocken putzen. Einbauten: Küchen in allen Wohnungen
2.1
Reinigung von Mobiliar
1,00
psch
2.2 Reinigen von Schalter und Steckdosen Schalter und Steckdosen Trockenstaubsaugen und feucht abwischen
2.2
Reinigen von Schalter und Steckdosen
1,00
psch
2.3 Reinigen von Sanitäreinbauten Reinigen von Armaturen, Spiegel, WCs, Urinale, Glas-Trennwänden mit zugelassenem und geeigneten Reinigungsmitteln in Verbindung mit den richtigen Arbeitsgeräten.
2.3
Reinigen von Sanitäreinbauten
1,00
psch
2.4 Reinigung Aufzug, TRH und Briefkastenanlagen Reinigen der Aufzugskabine und -portale inkl. Türen mit zugelassenem und geeigneten Reinigungsmitteln in Verbindung mit den richtigen Arbeitsgeräten. Geländer und Handläufe im Treppenhaus, sowie die Briefkastenanlagen im Innen- und Außenbereich mit einem Tuch feucht abwischen und trocken putzen.
2.4
Reinigung Aufzug, TRH und Briefkastenanlagen
1,00
psch
2.5 Reinigung der Außenanlagen Reinigen der Außenanlagen mit geeigneten Reinigungsmitteln in Verbindung mit den richtigen Arbeitsgeräten. Dies beinhaltet nachfolgende Arbeiten: - Pflasterwege der Anlage abgkehren - bereinigen der Anlage von Bauabfällen - abwischen der Spielgeräte mit einem feuchten Lappen
2.5
Reinigung der Außenanlagen
1,00
psch
2.6 Zusätzliche Reinigung Treppenhäuser und Eingangsbereiche Zusätzliche Reinigung der Bodenfliesen in den Treppenhäuser und Eingangsbereichen. Flächen sind nach Abschuss der Reinigungsarbeiten nochmals feucht durchzuwischen. Leistung inkl. zusätzliche Anfahrt.
2.6
Zusätzliche Reinigung Treppenhäuser und Eingangsbereiche
1,00
psch
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3.1 Stundensatz Meister Stundensatz Meister
3.1
Stundensatz Meister
1,00
h
3.2 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
3.2
Stundensatz Facharbeiter
1,00
h
3.3 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer
3.3
Stundensatz Helfer
1,00
h

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