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bis 
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle ZTV-1.  Projektdaten
Projekt: Langwasser T
                             Wohngebäude
Bauort: Ursula-Wolfring-Straße, Flur-Nr. 145/1891
                             90471 Nürnberg
Bauherr:Wbg Immobilien GmbH
                             Glogauer Straße 70
                             90473 Nürnberg
Die Firma Glöckle SF-Bau errichtet für den Bauherren, Wbg Immobilien GmbH, als Generalunternehmer den Neubau von
einem Wohngebäude mit 34 Wohneinheiten und
Einkommensorientierter Förderung. Das Gebäude umfasst ein Kellergeschoss mit Tiefgarage, Erdgeschoss und vier Obergeschosse. Das Wohngebäude  trägt hierbei die Bezeichnung Langwasser T.
Bei dem Neubau handelt es sich um einen Massivbau mit ca. 14.191 m³ BRI R (KG, EG und 1.OG bis 4.OG)
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle
ZTV-2 - Vom  AN vorzulegende Unterlagen ZTV-2. Vom AN vorzulegende Unterlagen
Der Auftragnehmer (AN) hat dem Auftraggeber (AG) die
nachfolgend aufgeführten Unterlagen zur Verfügung zu
stellen:
1.       Vorlage mindestens 14 Kalendertage vor Ausführung
          der Leistungen
sämtliche Produktdatenblätter (Papierform, pdf-Datei)
Bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse
                   (Papierform, pdf-Datei)
Herstellernachweise (Papierform, pdf-Datei)
Fachbauleitererklärung (Papierform, pdf-Datei)
Fachbauleitererklärung (Papierform, pdf-Datei)
Muster für Gerüstfreigabe (Papierform, PDF-Datei)
2.       Vorlage spätestens 14 Kalendertage nach
          Fertigstellung der Leistungen
Revisionspläne (papierform, pdf-Datei, plt-Datei,
                dxf-Datei, dwg-Datei)
TÜV- bzw. Sachverständigenprotokolle (papierform,
                   pdf-Datei) insofern erforderlich
Die Unterlagen sind dem AG 4-fach in Papierform und
1-fach digital über eine Plattform/Filehosting Dienst (z.B. WeTransfer, Dropbox) zu übergeben.
Sofern die Unterlagen nicht vollständig an den AG
übergeben wurden, hat der AN kein Recht auf Abnahme
seiner Leistungen.
Die Kosten für die vorgenannten Unterlagen sind vom AN
in die Einheitspreise der Leistungspositionen
einzukalkulieren.
Es erfolgt keine separate Vergütung.
ZTV-2 - Vom  AN vorzulegende Unterlagen
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung ZTV-3.  Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gem. der für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C).
Im Rahmen der Ausführung sind folgende Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation und Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen:
Bei der Vertragsdurchführung dürfen nur neue, ungebrauchte Materialien mit normalen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, welche frei von Rechten Dritter sind.
Vor Ausführung sind sämtliche einzubauende Materialien mit dem AG zu bemustern. Der AN hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter aller Materialien sowie auf Wunsch des AG ein Handmuster zu übergeben. Grundsätzlich gilt, dass je Position, die die Lieferung von Material beinhaltet, eine entsprechende Bemusterung erforderlich ist.
Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind
sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch
ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen
den Anforderungen nicht.
Auf dem gesamten Baugrundstück werden vom AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Grundstück ist verboten. Fahrzeuge sind im Umfeld der Baustelle auf öffentlichen Parkmöglichkeiten abzustellen.
Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Es gibt kaum Lagermöglichkeiten auf der Baustelle. Material ist just in Time anzuliefern, sofort zu vertragen und zu verarbeiten.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist  täglich vom Auftragnehmer kostenlos von der Baustelle und deren
Umgebung zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten.
Bei Nichtbeachtung wird die Räumung bauseits ohne
Vorankündigung durchgeführt und die anteiligen Kosten
von der Schlussrechnung abgezogen. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt.
Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem
Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der
effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das
Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt.
Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub,
Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind
grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie
übernommen worden sind. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen.
Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt.
Materialpreise - sofern gefordert im Leistungsverzeichnis - gelten frei Baustelle abgeladen. Das Vertragen der Materialien auf der Baustelle zum Einbauort ist ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
ZTV-4 - Baustelleneinrichtung ZTV-4. Baustelleneinrichtung
Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet.
Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner
Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze
infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie
unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu
reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
Für die Kosten für Strom, Wasser, Baustelleneinrichtung sowie Baustellenlogistik wird bei Vertragsschluss eine Umlage vereinbart.
ZTV-4 - Baustelleneinrichtung
ZTV-5 - LEAN-Construction ZTV-5. LEAN-Construction
Der Bauablauf wird mit der Methode "Lean Construction" getaktet. Lean Construction ist die Adaptation des Lean Managements auf die Bauindustrie. Ursprünglich aus der Automobilbranche kommend werden seit den 1990er Jahren Prinzipien und Werkzeuge dieses Ansatzes auf andere Wirtschaftszweige übertragen und weiterentwickelt.
Unter Lean Construction versteht man einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess während der Erstellung eines Bauprojektes. Durch Lean Construction soll Verschwendung beseitigt, die Kundenerwartungen erreicht und übertroffen, eine Fokussierung auf dem gesamten Wertstrom und nach Perfektion gestrebt werden.
Zur Durchführung von Lean Construction wird der Bauablauf vom AG in wöchentlich abzuarbeitende Bereiche untergliedert. Diese sind vom AN sowohl zeitlich als auch räumlich zwingend einzuhalten und umzusetzen.
ZTV-5 - LEAN-Construction
01 Aufzugsanlage
01
Aufzugsanlage
01.01 Ausführungsbeschreibung LWT
01.01
Ausführungsbeschreibung LWT
01.02 Wartung
01.02
Wartung