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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle ZTV-1. Projektdaten
Projekt: Neubau Haus der Athleten Schülerwohnheim
Bauort: Ursula-Wolfring-Straße,11 Flur-Nr. 145/1894
90471 Nürnberg
Bauherr: Wbg Immobilien GmbH
Glogauer Straße 70
90473 Nürnberg
Die Firma Glöckle SF-Bau errichtet für den Bauherren, Wbg Immobilien GmbH, als Generalunternehmer den Neubau von einem Schülerwohnheim bestehend aus 60 Wohnheimzimmern, mit Gemeinschafträumen und Verwaltung. Das Schülerwohnheim trägt hierbei die Bezeichnung „Haus der Athleten“.
Bei dem Neubau handelt es sich um einen Vierstöckigen Massivbau mit 3.866m² BGF.
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gem. der für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C).
Im Rahmen der Ausführung sind folgende Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation und Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen:
Bei der Vertragsdurchführung dürfen nur neue, ungebrauchte Materialien mit normalen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, welche frei von Rechten Dritter sind.
Vor Ausführung sind sämtliche einzubauende Materialien mit dem AG zu bemustern. Der AN hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter aller Materialien sowie auf Wunsch des AG ein Handmuster zu übergeben. Grundsätzlich gilt, dass je Position, die die Lieferung von Material beinhaltet, eine entsprechende Bemusterung erforderlich ist.
Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind
sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch
ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen
den Anforderungen nicht.
Auf dem gesamten Baugrundstück werden vom AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Grundstück ist verboten. Fahrzeuge sind im Umfeld der Baustelle auf öffentlichen Parkmöglichkeiten abzustellen.
Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Es gibt kaum Lagermöglichkeiten auf der Baustelle. Material ist just in Time anzuliefern, sofort zu vertragen und zu verarbeiten.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist täglich vom Auftragnehmer kostenlos von der Baustelle und deren
Umgebung zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten.
Bei Nichtbeachtung wird die Räumung bauseits ohne
Vorankündigung durchgeführt und die anteiligen Kosten
von der Schlussrechnung abgezogen. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt.
Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem
Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der
effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das
Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt.
Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub,
Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind
grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie
übernommen worden sind. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen.
Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt.
Materialpreise - sofern gefordert im Leistungsverzeichnis - gelten frei Baustelle abgeladen. Das Vertragen der Materialien auf der Baustelle zum Einbauort ist ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Kosten für die notwendige Baustelleneinrichtung sowie für Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf inkl. deren Ausstattung sind in die Einheitspreise einzubeziehen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet.
Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner
Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze
infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie
unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu
reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
Für die Kosten für Strom, Wasser, Baustelleneinrichtung sowie Baustellenlogistik wird bei Vertragsschluss eine Umlage vereinbart.
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung
ZTV-4 - Technische Vorbemerkungen ZTV - 4. Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zu Grunde
4.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Sämtliche Arbeiten für die Erstellung der Maler-/ Tapezier-/ und
Lackierarbeiten und Beschichtungen gem. VOB/C
Es gelten:
DIN 18363 "Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen"
einschließlich folgender Leistungen:
Reinigen des Untergrundes von groben Verschmutzungen,
z.B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl etc.
Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bau- und
Anlageteilen, z.B. Abkleben von Fenstern, Türen, Wand-
und Bodenbelägen, Unterdecken, Treppen, Geländer,
Hölzern, Dachflächen und oberflächenfertigen Teilen.
Entfernen von vorhandenen Schutzfolien und dergleichen
nach Erfordernis, z.B. an Fenstern.
Der Feuchtegehalt der Untergründe ist vor Beginn der
Beschichtungsarbeiten mittels CM-Messung zu überprüfen.
Die Messprotokolle sind dem AG zu übergeben.
Die beschriebenen Leistung ist komplett und als
zusammenhängendes Beschichtungssystem eines Herstellers auszuführen. Für den geprüften Systemaufbau
ist die jeweilige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zu
beachten. Diese muss an der Verwendungsstelle vorliegen.
Die folgende Aufstellung der Einzelleistungen dient der
Qualitätsfixierung u. als Kalkulationshilfe.
Baubeschreibung
Die konstruktiven und technischen Qualitäten und
Anforderungen an die Räume sind in der beigefügten Baubeschreibung beschrieben. Die in der Baubeschreibung festgelegten Anforderungen werden umgesetzt.
Wände
alle Wand- und Stützenflächen, verputzte Mauerwerks-, Beton-
und Trockenbauwände, sowie die Leibungen innerhalb der
Allgemeinflächen. Untergrund vorbereiten. Grundierung auf den Untergrund und Spachtelmasse abgestimmt. Oberflächenqualität wie in den Trockenbau- und Putzerarbeiten beschrieben. Dispersions- und Dispersionssilikatfarbe
Dispersionsanstrich, stumpfmatt, 2-lagig (Grund- und
Deckbeschichtung), Nassabriebklasse 1 nach RAL-Farbton.
Decken
Wände Sanitär
alle Wandflächen, die nicht gefliest sind.
Untergrund vorbereiten. Grundierung auf den Untergrund und
Spachtelmasse abgestimmt. Oberflächenqualität wie in den
Trockenbau- und Putzerarbeiten gesondert beschrieben.
Dispersionsanstrich, stumpfmatt, 2-lagig (Grund- und
Deckbeschichtung), Nassabriebklasse 1 nach RAL-Farbton.
Neben- und Technikräume
Wandflächen in den Nebenräumen inkl. aller
Laibungen, Wandenden, Stützen, etc.,
Untergrund: Mauerwerk oder Stahlbeton, verputzt,
Trockenbauwände verputzte Oberflächen von Staub reinigen, geeignetem wasserlöslichen, diffusionsoffenen Tiefengrund nach Notwendigkeit grundieren.
Grund- und Deckbeschichtung im Spritzverfahren, stumpfmatt,
Nassabriebklasse 1 nach RAL-Farbton.
Malerarbeiten z.T. vor Einbau der techn. Installtionen, d.h.
Unterbrechungern im Bauablauf der Malerarbeiten sind
einzukalkulieren.
Allgemeine Anforderungen
Inklusive aller notwendiger Acrylfugen um Türen und Fenster, in
Übergangsbereichen der Wandkonstruktionen, Fliesenanschlüssen, Eckbereichen, etc.
Alle umgebenden Flächen sind vor Verschmutzung mit
geeigneten Maßnahmen zu schützen. Fliesen oder Objekte in
Bädern sind abzukleben. Verunreinigungen an benachbarten
Flächen und Bauteilen sind umgehend zu reinigen. Die
Schutzmaßnahmen sind am Ende der Arbeiten wieder zu
entfernen und zu entsorgen.
ZTV-4 - Technische Vorbemerkungen
ZTV-5 - LEAN-Construction ZTV - 5. LEAN-Construction
Der Bauablauf wird mit der Methode "Lean Construction" getaktet. Lean Construction ist die Adaptation des Lean Managements auf die Bauindustrie. Ursprünglich aus der Automobilbranche kommend werden seit den 1990er Jahren Prinzipien und Werkzeuge dieses Ansatzes auf andere Wirtschaftszweige übertragen und weiterentwickelt.
Unter Lean Construction versteht man einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess während der Erstellung eines Bauprojektes. Durch Lean Construction soll Verschwendung beseitigt, die Kundenerwartungen erreicht und übertroffen, eine Fokussierung auf dem gesamten Wertstrom und nach Perfektion gestrebt werden.
Zur Durchführung von Lean Construction wird der Bauablauf vom AG in wöchentlich abzuarbeitende Bereiche untergliedert. Diese sind vom AN sowohl zeitlich als auch räumlich zwingend einzuhalten und umzusetzen.
ZTV-5 - LEAN-Construction
ZTV-6 - Vom AN vorzulegende Unterlagen ZTV- 6. Vom AN vorzulegende Unterlagen
Der Auftragnehmer (AN) hat dem Auftraggeber (AG) die nachfolgend aufgeführten Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
1. Vorlage mindestens 14 Kalendertage vor Ausführung der
Leistungen
- sämtliche Produktdatenblätter (papierform, pdf-Datei)
- bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse
(papierform, pdf-Datei)
- Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)
2. Vorlage spätestens 14 Kalendertage nach Fertigstellung der
Leistungen
- Revisionspläne
(papierform, pdf-Datei, plt-Datei, dxf-Datei, dwg-Datei)
- Fachunternehmerbescheinigung (papierform, pdf-Datei)
- Fachbauleitererklärung (papierform, pdf-Datei)
- Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)
- TÜV- bzw. Sachverständigenprotokolle
(papierform, pdf-Datei)
- Druckprotokolle (papierform, pdf-Datei)
- Dichtheitsprüfungen (papierform, pdf-Datei)
Die Unterlagen sind dem AG 4-fach in Papierform und 1-fach digital zu übergeben. Sofern die Unterlagen nicht vollständig an den AG übergeben wurden, hat der AN kein Recht auf Abnahme seiner Leistungen. Die Kosten für die vorgenannten Unterlagen sind vom AN in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Es erfolgt keine separate Vergütung.
ZTV-6 - Vom AN vorzulegende Unterlagen
01 Malerarbeiten
01
Malerarbeiten
01.01 Wand Untergeschoss
01.01
Wand Untergeschoss
01.02 Wand Erdgeschoss
01.02
Wand Erdgeschoss
01.03 Wand 1. Obergeschoss
01.03
Wand 1. Obergeschoss
01.04 Wand 2. Obergeschoss
01.04
Wand 2. Obergeschoss
01.05 Wand 3. Obergeschoss
01.05
Wand 3. Obergeschoss
01.06 Decke
01.06
Decke
01.07 Anschlussfuge
01.07
Anschlussfuge
02 Lackierarbeiten
02
Lackierarbeiten
02.01 Türen und Türzargen
02.01
Türen und Türzargen
02.02 Treppengeländer
02.02
Treppengeländer
03 Spachtelarbeiten
03
Spachtelarbeiten
03.01 Wand Untergeschoss
03.01
Wand Untergeschoss
03.02 Wand Erdgeschoss
03.02
Wand Erdgeschoss
03.03 Wand 1. Obergeschoss
03.03
Wand 1. Obergeschoss
03.04 Wand 2. Obergeschoss
03.04
Wand 2. Obergeschoss
03.05 Wand 3. Obergeschoss
03.05
Wand 3. Obergeschoss
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.01 Stundenlohnarbeiten
04.01
Stundenlohnarbeiten