Betonfertigteile
New Campus Studioböden
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Situation und Angaben zum Projekt Situation und Angaben zum Projekt Allgemeine Beschreibung Die ProSiebenSat.1 Media SE beabsichtigt, das Areal der Medienallee 7/9 und Gutenbergstraße 4 neu zu gestalten. Es soll ein Unternehmensstandort mit qualitativ hochwertigen Büroarbeitsplätzen, Sondernutzungen und dem notwendigen Produktionsumfeld geschaffen werden. Die Liegenschaft für die Entwicklung des Campuskonzeptes ProSiebenSat.1 Media SE liegt in zentraler Lage, direkt am S-Bahnhof Unterföhring und mit Anbindung an die Autobahn 99. Der bestehende Gebäudebestand wurde in 2 Bauabschnitten rückgebaut und in der konstruktiv verbauten Baugrube wird ein neues Campusgebäude mit 1-geschossiger Unterkellerung errichtet. Das Projektgelände umfasst die Flurnummern 205 und 206 der Gemarkung/Gemeinde Unterföhring und wird im Norden von der Medienallee, im Osten von der Gutenbergstraße, im Süden vom Weg „Am Wäldchen“ und im Westen von der S-Bahn-Trasse / S-Bahn-Station begrenzt. Die Geländehöhe liegt gemäß Bayern-Atlas bei ca. 504 - 506 m. Der 1.Bauabschnitt wurde an P7S1 übergeben. Der 2.Bauabschnitt ist weit fortgeschritten. Die Fassaden-, Fenster- und Dachabdichtungsarbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Die Ausbauarbeiten und TGA-Gewerke sind teilweise in der Ausführung. Leistungsumfang dieser Ausschreibung sind die Stahlbetondecken auf der Rohdecke in den Studios im Bauteil B des Bauabschnitts 2. An­ga­ben zum Projekt (Be­stand­teil der Leis­tungs­be­schrei­bung) Fläche des Gesamtareals ca. 26.500 m2 Fläche Bauabschnitt 1               ca. 13.500 m2 Fläche Bauabschnitt 2               ca. 13.000 m2 FFB Erd­ge­schoss                                    + 506,00 m über NN Brut­to-Grund­flä­che (BGF) BA1 ca. 37.200 m2  oberirdisch                                                              ca. 13.000 m2   unterirdisch                                               BA2          ca. 34.000 m2   oberirdisch                                                              ca. 14.500 m2   unterirdisch Brut­to-Raum­in­halt (BRI) BA1  ca. 226.600 m3                                               BA2          ca. 188.300 m3 Konstruktion Der Gebäudekomplex erstreckt sich über ein Baufeld von ca. 180 x 150 m und gliedert sich in drei Bauteile, die sich um eine großzügige Piazza anordnen. Bauteil A und Bauteil C werden von kammartig angeordneten Bürotrakten in Massivbauweise (Stahlbetonskelettbau) gebildet. Zusätzlich sind in diesen Bereichen Konferenz- und Meetingzonen, Cutterarbeitsplätze, Werkstätten sowie die Sonderbereiche Playout Center (POC), Rechenzentrum und Anlieferung untergebracht. Bauteil B stellt mit dem ca. 20 m hohen zentralen Foyer, das durch die würfelförmigen Besprechungsräume und Brücken der Open Academy durchzogen wird, den Haupteingang zum Gebäudeensemble dar. Dieser Bereich wird von einem ca. 20 m auskragenden Stahldach überspannt. In dem rückwärtig anschließenden, massiven Bereich des Bauteils B befinden sich Studios und der Restaurantbereich. Die Piazza dient als Freifläche und Versammlungsort. Der „7 Walk“ verbindet als eingeschossige Stahlbrücke die einzelnen Gebäudeteile. Der gesamte Gebäudekomplex ist eingeschossig unterkellert. Dort befinden sich neben Technikflächen und dem unter den 1. UG angelegten Medienkanal hauptsächlich Tiefgaragenstellplätze. Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten - Abbrucharbeiten - der Rückbau der Bestandsgebäude auf dem Gelände der ProSiebenSat1 Mediengruppe, - Bau­stel­len­lo­gis­tik + Bau­stel­len­or­ga­ni­sa­tion einschl. Stellung des Bauzaunes, Einrichtung der Zu- und   Ausfahrten, der Kontrollstellen, - alle Leistungen des Bauabschnitts 1, - Rohbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Fassadenarbeiten des Bauabschnitt 2, - Dachabdichtungsarbeiten des Bauabschnitts 2 Arbeiten anderer Auftragnehmer - Restarbeiten und parallel verlaufende Arbeiten der vorgenannten Leistungen. - Ausbauarbeiten des Bauabschnitts 2, - TGA-Gewerke des Bauabschnitts 2, Vermessungsleistungen Bauseitig werden durch den Vermesser des Bauherrn 1 Achssystem  (1 x Längsachse, 1 x Querachse) mit dazugehörigen Festpunkten zur Verfügung gestellt. Alle zusätzlichen Absteckungen und Vermessungen, die zur Ausführung der Leistungen des AN erforderlich werden, hat der AN selbst und so rechtzeitig durchzuführen, dass eine Nachprüfung ohne Behinderung der Bauarbeiten möglich ist. Er trägt für die richtige planmäßige Lage und Höhe aller von ihm ausgeführten Arbeiten die alleinige Verantwortung. Diese Leistungen sind einzurechnen. Folgende Anlagen sind Bestandteil des vorliegenden Leistungsverzeichnisses: Gesamtanlagenverzeichnis - Anlage 1 Detaillierte Auflistung aller zum Leistungsverzeichnis gehörenden Unterlagen und Dokumente. Pläne - Anlage 2 16023_AR_P_DE_35_105_B00_005_5e_Variante 1 16023_AR_P_DE_35_108_B00_005_5_Variante 2 Berechnungen, Schemata u.Ä. - Anlage 3 Zusammenstellung gewerkespezifischer Berechnungen, Schemata etc. Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend. Ausführungsschnittstellenliste - Anlage 4 Zusammenstellung der Schnitttstellen Ausführungsplanung - Ausführung aller Gewerke. Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend. Baugenehmigung - Anlage 5 Baugenehmigung vom 11.07.2019 einschl. Anlagen. Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend. Brandschutznachweis - Anlage 6, Stand 29.03.2018 In beil.  Brandschutznachweis sind die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und Brandschutzmaßnahmen dargestellt. Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend. Schallschutz- und Wärmeschutznachweis - Anlage 7 In beil.  Wärmeschutznachweis erfolgt der Nachweis des energiesparenden Wärmeschutzes und der energiesparenden Anlagentechnik nach der seit dem 01.05.2014 gültigen Fassung mit dem ab dem 01.01.2016 verschärften Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) geführt. Im beil.  raum- und bauakustischen Konzept Schallschutz werden für die Produktionsbereiche die raum- und bauakustischen Anforderungen formuliert. Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend. Anforderungen LEED - Anlage 8 Anforderung LEEDv4 „GOLD" Zertifizierung (Leistungen, Qualitäten, Nachweise) Für dieses Projekt wird eine Gebäudezertifizierung nach dem US-Qualitätsstandard LEEDv4 angestrebt, mit dem vertraglichen Ziel, ein Zertifizierungslevel von „GOLD" (über 60 Punkte) zu erreichen, sämtliche LEED-Anforderungen sind für die Bauteile A, B und C zu berücksichtigen und LEED-konform in den Bauprozess sowie in die Ausführung zu implementieren. Die maßgebenden Dokumente und Vorgaben (LEED LV, Vorlagen, Tools etc.) befinden sich im Anhang sowie auf der Webplattform KDoc. LEED-konforme Nachweise sind explizit für das Bauteil C zu erbringen, besonderes Augenmerk ist auf eine durchgehende laufende Dokumentation (Fotos, Belege etc.) der relevanten Bauprozesse zu legen. Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend. Baustellenlogistikkonzept - Anlage 9, Stand 20.07.2021 Vor dem Hintergrund einer äußerst beengten Baustellensituation innerhalb des Geländes des New Campus München Unterföhring wurde durch den Bauherren eine übergeordnete Baulogistik beauftragt. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der normalen Abläufe in dem Gebiet wie dem täglich zu- und abfließenden Liefer- und Anliegerverkehr, Funktionen der öffentlichen Einrichtungen und des öffentlichen Nahverkehrs in diesem Bereich und parallel laufender Baumaßnahmen allen Beteiligten die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Abwicklung ihrer jeweiligen Aufgaben zu gewähren. Baustellenordnung - Anlage 10, Stand 29.10.2019 Mit der Baustellenordnung soll sichergestellt werden, dass die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit aller Personen, die mit den Baumaßnahmen des P7S1 New Campus  Kontakt haben, nicht beeinträchtigt werden. EFB-Kalkulationshinweise - Anlage 11 Abfrage von Angaben zur Kalkulation und zur Aufgliederung von Einheitspreisen. Dokumentationsrichtlinie - Anlage 12 Die Dokumentationsunterlagen zu den im LV ausgeschriebenen Leistungen sind gem. der hier vorgegebenen Struktur zu erstellen und dem AG zu übergeben. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. EMV-Schutzkonzept - Anlage 13, Stand 08.01.2018 Im beil.  EMV-Schutzkonzept sind die erforderlichen EMV-Schutzmaßnahmen zusammengestellt, die gewerkeübergreifend zu realisieren sind und im weiteren Projektfortschritt die Umsetzung erforderlicher EMV-Maßnahmen zum Schutz der TGA ermöglichen. Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend. Prozess Rechnungsbearbeitung - Anlage 14 Die Anlage Workflow Rechnungsprüfung wird nach Abschluss des Bauvertrages durch den AG übermittelt. Nachbarschaftsvereinbarungen - Anlage 15 Diese Anlage beinhaltet den Auszug relevanter Punkte aus der Nachbarschaftsvereinbarung zwischen der ProSiebenSat.1 Media SE und der Allianz Deutschland AG. Nicht enthalten, da für dieses Gewerk nicht zutreffend. Sonstiges Die vom AN eingesetzten Fahrzeuge, Geräte und Maschinen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und sind hinsichtlich Emissionen bezüglich der Anforderungen des AG bzw. für den Einsatz auf Baustellen dieser Art (Bauen im Bestand und Berücksichtigung der umliegenden Bebauung) und Größenordnung bestens geeignet. Voraussichtliche Ausführungstermine: Start der Ausführung KW 50/2026, Ausführungsdauer je Studio ca. 2 - 3 KW, Ausführung fortlaufend in den einzelnen Studios. Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten - in Teilabschnitten, - mit Unterbrechungen in Teilabschnitten auszuführen sind. Der AN ist verpflichtet, an vom AG anberaumten Jour Fixen und Besprechungen zwischen den ausführenden Firmen und der AG-Bauleitung teilzunehmen. Rück-/An­fra­gen Rück-/An­fra­gen in Zu­sam­men­hang der Aus­schrei­bung sind schrift­lich über die Plattform synertrade zu stellen.
Situation und Angaben zum Projekt
Weitere Projekt- und Planungsbeteiligte Weitere Projekt- und Planungsbeteiligte Auftraggeber            ProSiebenSat.1 Media SE Vertragswesen         ProSiebenSat.1 Media SE Rechnungswesen     ProSiebenSat.1 Media SE                                               Medienallee 7                                               85774 Unterföhring Einkauf/Procurement Unit ITIS Herr Rudolf                                               Tel. +49 89 9507-7740                                               E-Mail: martin.rudolf@prosiebensat1.com                                               Herr Hey                                               Telefon: +49 89 9507-7776                                               E-Mail: martin.hey@prosiebensat1.com Planung                   ARGE New Campus P7S1 Kohlbecker Vielmo                                               VIELMO Architekten                                               ullsteinhaus / uhrenturm 9.og                                               Mariendorfer Damm 1                                               12099 Berlin                                               Herr Schmidtgen, Tel. +49 30 318 0443-45                                               E-Mail: schmidtgen@vielmo.de                 Ausschreibung Frau Bayerl                                               Tel. +49 7225 66 330                                               E-Mail: v.bayerl@kohlbecker.de Bauleitung                           DREES & SOMMER SE                                               Geisenhausenerstraße 17                                               81379 München                                               Herr Rebay                                               Mobil: +49 173 1830122                                               E-Mail: leo.rebay@dreso.com Projektleitung             ProSiebenSat.1 Media SE                                               Frau Albrecht                                               Tel. +49 89 950 716 30                                               E-Mail: daniela.albrecht@prosiebensat1.com Technische Bauherrenvertretung DREES & SOMMER SE                                               Geisenhausenerstraße 17                                               81379 München                                               Frau Warlitz                                               Tel. +49 172 725 66 32                                               E-Mail: antonia.warlitz@dreso.com Tragwerksplanung              Bollinger + Grohmann GmbH                                               Nymphenburger Straße 34                                               80335 München                                               Herr Westermeier                                               Tel. +49 89 7263 483 21                                               E-Mail: mwestermeier@bollinger-grohmann.de Außenanlagen           ST raum a. Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH Baustellenlogistik       Zeppelin Rental GmbH                                               Logistics Consulting & Management                                               Siemensstraße 8                                               85716 Unterschleißheim b. München                                               Herr Ulusan                                               Tel.: +49 89 81 83-18                                               Mobile:+49 172 282 7978                                               E-Mail: erol.ulusan@zeppelin.com SiGeKo                                    KSM Baumanagement GmbH                                               Bodenseestraße 217                                               81243 München                                               Herr Guido R. Schmidt                                               Tel. + 49 89 212 3101-0                                               E-Mail: schmidt@KSMGmbH.de Vermessung                             VOKAL + PARTNER                                               Lindberghstraße 8                                               80939 München                                               Herr Vokal                                               Tel. + 49 172 35 26 146                                               E-Mail: mario@vokal.de
Weitere Projekt- und Planungsbeteiligte
ZTV für alle Gewerke/Positionen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für alle im LV enthaltenen Positionen Bedarfspositionen Sofern in der Leistungsbeschreibung die Ausführung nach"besonderer Anordnung des Auftraggebers/ der Bauleitung" vorgeschrieben oder die Positionen als Preisanfrage-/Bedarfsposition gekennzeichnet sind, bedeutet dies, dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Anordnung durch den Auftraggeber/die Bauleitung zu beginnen ist. Haupt- und Indexpositionen Indexpositionen sind mit einem Index hinter dem Punkt gekennzeichnet, z.B. 1.10.1. Als Information beinhalten Unterpositionen nur die Veränderung gegenüber der Hauptposition. Der "unveränderte" Teil der Hauptposition gilt weiter auch für die Unterposition. Ausführung nach Wahl Solche Angebote müssen die komplette Leistung beinhalten. Im Preis enthalten sind auch die für die Leistung notwendigen Zeichnungen, Berechnungen und Genehmigungen. Angebotene Mengenansätze/ Massen sind verbindlich im Sinne eines Pauschalangebotes. Grund- und Wahlpositionen Wahlpositionen sind Alternativen zu Grundpositionen. Den Grund- und Wahlpositionen sind jeweils zwei Ziffern zugeordnet. Die erste Ziffer definiert die Zuordnung der Wahlposition zur Grundposition, die zweite Ziffer nummeriert die Anzahl der Alternativen (Wahlpositionen) fortlaufend. Gleiche Zifferkombinationen können mehrfach vergeben werden, sie gehören zu einer Ausführungs- variante. Grund- und Wahlpositionen mit gleicher Ziffernkombination kommen entweder gemeinsam oder gar nicht zur Ausführung. Die Zuordnungsziffern der Grund- und Wahlpositionen stehen in keinem Zusammenhang mit den Positionsnummern. Nachweis der Gütesicherung Der AN hat dem AG den Nachweis über die Gütesicherung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entspr. den betreffenden Normen und Zulassungen zu erbringen. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die Stoffe oder Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten Güteschutzgemeinschaft tragen, sofern in der Zulassung nicht besondere Auflagen enthalten sind. Zusicherung über die Eignung Die Zusicherung über die Eignung der angebotenen Stoffe und Bauteile gilt für den vorgesehenen Verwen- dungszweck mit dem Angebot als erbracht. Lieferscheine Wird nach Lieferscheinen abgerechnet, sind die Vordrucke des Auftraggebers oder Lieferscheine nach DIN 4994 zu verwenden.
ZTV für alle Gewerke/Positionen
ZTV Betonarbeiten Zu­sätz­li­che Tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen DIN 18 331 Be­ton­arbei­ten Die Ab­schnit­te 1-5 ATV (All­ge­mei­ne Tech­ni­sche Ver­trags­be­din­gun­gen für Bauleistungen gem. VOB/B, DIN 18 331) wer­den wie folgt er­gänzt: Zu 3. Aus­füh­rung Die Aus­füh­rung er­folgt nach: - DIN 18 299 All­ge­mei­ne Re­ge­lun­gen für Bau­arbei­ten je­der Art, - DIN 18 331 Be­ton­arbei­ten, - DIN EN 1991 / Eu­ro­co­de 1: Ein­wir­kun­gen auf Trag­wer­ke                          , - DIN EN 1992 / Eu­ro­co­de 2: Be­mes­sung und Kon­struk­tion von Stahl­be­ton- und                           Spann­be­ton­trag­wer­ken                                                                      , - DIN EN 1994 / Eu­ro­co­de 4: Be­mes­sung und Kon­struk­tion von Ver­bund­trag­wer­ken                           aus Stahl und Be­ton                                                                                              , - zu­ge­hö­ri­gen Nor­men und Ma­te­ri­al­nor­men, - Her­stel­ler- und Ver­arbei­tungs­vor­schrif­ten. So­fern nicht aus­drück­lich an­de­res ver­ein­bart, ha­ben die neus­ten Fas­sun­gen der vor­ge­nann­ten Nor­men und Vor­schrif­ten zum Zeit­punkt der Be­stel­lung Gül­tig­keit. Zu 3. Aus­füh­rung / Be­ton­zu­satz­mit­tel Wird vom AN be­ab­sich­tigt, Be­ton­zu­satz­mit­tel ein­zu­set­zen, so ist das Er­zeug­nis und die Ver­wen­dung mit dem Sta­ti­ker ab­zu­stim­men und vom AG/der Bau­lei­tung ge­neh­mi­gen zu las­sen. Be­ton­zu­satz­mit­tel und Nach­be­hand­lungs­mit­tel dür­fen die Haf­tung von Ver­bundestrichen nicht be­ein­träch­ti­gen. Zu 3. Aus­füh­rung / Be­weh­rungs­ab­nah­me/Be­to­nier­ab­schnit­te Die Ab­nah­me der Be­weh­rung er­folgt durch den Prüf­in­ge­ni­eur oder des­sen Be­auf­trag­ten. Der Ab­nah­me­ter­min ist vom AN 24 Stun­den vor Be­ginn des Be­to­nie­rens zu ver­ein­ba­ren. Die Lage und Aus­füh­rung von Ar­beits­fu­gen, Be­to­nier­ab­schnit­ten, Schwind­gas­sen und -felder ist mit dem Sta­ti­ker/der Bau­lei­tung ab­zu­stim­men. Zu 3. Aus­füh­rung / Bo­den­plat­ten-/De­cken­ober­flä­chen Sind in der Leis­tungs­be­schrei­bung/den Plä­nen kei­ne an­de­ren Ober­flä­chen­be­hand­lun­gen vor­ge­schrie­ben, müs­sen die Ober­flä­chen der Be­ton­bau­tei­le für die Auf­nah­me von Verbundestrichen ge­eig­net sein. Die Ober­flä­che des tra­gen­den Unter­grun­des muss entspr. DIN 18 560, Teil 3, Punkt 4.1aus­ge­führt sein. Zum kraft­über­tra­gen­den Ver­bund muss sie eine aus­rei­chen­de Fes­tig­keit, eine grif­fi­ge und saube­re Struk­tur auf­wei­sen und mög­lichst frei von Ris­sen und lo­sen Be­stand­tei­len sein. Sie darf nicht ver­schmutzt sein und der Ver­bund darf durch die An­rei­che­rung von Feinst­tei­len nicht be­ein­träch­tigt wer­den. Zu 3. Aus­füh­rung / Grenz­wer­te für Eben­heits­ab­wei­chun­gen Nicht­flä­chen­fer­ti­ge Ober­sei­ten von De­cken und Bo­den­plat­ten sind nach DIN 18 202, Tab. 3, Zei­le 2 aus­zu­füh­ren, ober­flä­chen­fer­ti­ge Bö­den nach Zei­le 3, nicht­flä­chen­fer­ti­ge Wän­de und Unter­sei­ten von Roh­de­cken nach Zei­le 5. Darüber hin­aus­ge­hen­de, er­höh­te An­for­de­run­gen wer­den mit ge­son­der­ten Po­si­tio­nen be­schrie­ben und ab­ge­rech­net. Zu 3. Aus­füh­rung / Auf­trag­ge­ber­zeich­nun­gen zum An­ge­bot Sind zu ver­schie­de­nen Po­si­tio­nen De­tail­skiz­zen dem LV bei­ge­legt, die­nen sie als An­halt für die Kal­ku­la­tion. Sie sind eine mög­li­che Lö­sung bzw. sie ent­hal­ten die prin­zi­pi­el­le Dar­stel­lung. An­de­re Lö­sun­gen kön­nen vom AN an­ge­nom­men wer­den, wenn sie die An­for­de­run­gen er­fül­len oder Ver­bes­se­run­gen dar­stel­len. Vom AN für not­wen­dig er­ach­te­te Än­de­run­gen, Er­gän­zun­gen und Zu­satz­kon­struk­tio­nen, be­dingt durch: -                                                                   fach­tech­ni­sche Re­geln, -                                           Her­stel­ler- und Pro­duk­ti­ons­ver­fah­ren sind bei der Kal­ku­la­tion zu be­rück­sich­ti­gen. Ab­ge­rech­net wird nur nach den Po­si­tio­nen im Leis­tungs­ver­zeich­nis. Zu 3. Aus­füh­rung / Auf­trag­neh­mer­zeich­nun­gen und Sta­tik Der AN er­hält vom AG/Tragwerksplaner: LPH 5 Ausführungsplanung - Schal- und Be­weh­rungs­plä­ne. Leistung des Auftragehmers: LPH 5 Ausführungsplanung - Element-/ Montage-/Verlegepläne inkl. Einbauteilen/Anschlägen etc. für Stahlbeton-   Fertigteile (Schal- und Bewehrungspläne mit Einbauteilen). Das Ab­zeich­nen und Frei­ge­ben der Zeich­nun­gen durch den AG oder des­sen Be­auf­trag­ten be­in­hal­tet nur die Prü­fung auf die fach­li­che Ko­or­di­na­tion der am Bau Be­tei­lig­ten. Sie ent­hebt den AN nicht der Ver­ant­wor­tung für sei­ne Leis­tung be­züg­lich Kon­struk­tion, Aus­füh­rung und Ab­mes­sun­gen. Zu 4. Ne­ben­leis­tun­gen Fol­gen­de Leis­tun­gen/Be­son­de­re Leis­tun­gen sind Ne­ben­leis­tun­gen. Sie ge­hö­ren zur ver­trag­li­chen Leis­tung des AN und sind durch die ver­ein­bar­ten Prei­se ab­ge­gol­ten. - Leis­tun­gen ent­spre­chend VOB/C DIN 18 299, Ab­schnitt 4.1. - Leis­tun­gen ent­spre­chend VOB/C DIN 18 331, Ab­schnitt 4.1. - Auf-, Um- und Ab­bauen so­wie Vor­hal­ten der Arbeits- und Schutz­ge­rüs­te, so­weit die­se Ge­rüs­te   für die ei­ge­ne Leis­tung not­wen­dig sind. - Die saube­re Ver­mör­te­lung/der Fu­gen­ver­guss von Fer­tig­teil­fu­gen und An­schluss­fu­gen   an Ort­be­ton­bau­tei­le. - Die Aus­bil­dung von Ab­stel­lun­gen und Ar­beits­fu­gen mit Scha­lung, Rip­pen­streck­me­tall,                                                Ma­schen­draht, Drei­kant­leis­ten, Ab­trep­pun­gen, Nut und Fe­der so­wie die Haft­an­stri­che für nach­fol­gen­de Be­to­nier­ab­schnit­te. - Drei­kant­leis­ten an Bau­tei­len al­ler Art aus Ort­be­ton und Fer­tig­tei­len so­wie bei of­fen-                                                 blei­ben­den Aus­spa­run­gen. Drei­kant­leis­ten gleich­schenk­lig (bis 20/20 mm). - Zu­sätzliche Schutz­maß­nah­men, Si­cher­heits­ab­stüt­zun­gen an noch nicht ab­ge­bun­de­nen                                                 Bau­tei­len, so­fern die­se durch den Bau­ab­lauf er­for­der­lich wer­den. - Beim Ein­satz von Stap­lern, Stei­gern usw. im Be­reich von ober­flä­chen­fer­ti­gen Be­ton­bö­den   und De­cken sind die­se mit wei­ßen Rä­dern aus­zu­rüs­ten.   Bei Nicht­ein­hal­tung die­ser Vor­ga­ben ge­hen alle Schä­den so­wie Be­sei­ti­gun­gen von   Ver­un­rei­ni­gun­gen durch schwar­zen Gum­mi­ab­rieb auf vor­ge­nann­ten Bö­den/De­cken zu   Las­ten des AN. Zu 5. Ab­rech­nung Die Ar­bei­ten wer­den ab­ge­rech­net nach DIN 18 331 Be­ton­arbei­ten, so­fern in den Po­si­tio­nen die Ab­rech­nungs­art nicht di­rekt fest­ge­legt ist oder die Leis­tung als Nebenleistung ein­zu­rech­nen ist. Be­son­ders zu be­rück­sich­ti­gen ist: - Hö­hen­glei­che An­schlüs­se von Unter­zü­gen (Haupt- und/oder Ne­ben­unter­zü­ge) so­wie   hö­hen­glei­che Aus­stei­fun­gen bei Doppelträgern sind kei­ne Aus­spa­run­gen und wer­den   so­mit nicht über­mes­sen. Für nicht hö­hen­glei­che d.h. ver­setz­te An­schlüs­se gilt die   Ab­zugs                                                            regelung nach VOB/C. - Die Scha­lung von Aus­spa­run­gen (Öff­nun­gen, Ni­schen, Schlit­zen, Hohl­räu­men, Ka­nä­le usw.)   wird mit                            ge­son­der­ten Po­si­tio­nen ab­ge­rech­net. - Öff­nun­gen/Aus­spa­run­gen, die durch das Ein­fü­gen von mas­si­ven Holz­stü­cken, wie­der   zu ent­fer­nen­dem Hart­schaum, Ein­bau­tei­len usw. im Be­ton her­ge­stellt wer­den, gel­ten   nicht als ein­ge­schalt. -                        Bei Sys­tem­de­cken aus Fer­tig­tei­len wer­den entspr.                                                                                   VOB/C, 5.2.1 bei der Be­rech­nung   die Ab­mes­sun­gen des Bau­teils/ des De­cken­fel­des und nicht der ein­zel­nen Fer­tig­teilplat­ten   zu Grun­de                                                                            ge­legt . - Ab­stands­hal­ter aus Stahl, Bü­gel­mat­ten, Git­ter­trä­ger von Sys­tem­de­cken usw. wer­den   ent­spre­chend VOB/C 5.3.1 ver­gü­tet. Die Ab­rech­nung er­folgt mit den im LV ent­hal­te­nen   Po­si­tio­nen, auch wenn Stahl­gü­te und/oder Durch­mes­ser vom Po­si­tions­text ab­wei­chen.
ZTV Betonarbeiten
01 Studioböden Stahlbeton
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Studioböden Stahlbeton
01.01 Studioböden Stahlbeton
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