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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Baubeschreibung
Die Münchner Wohnen Service GmbH plant auf dem Gelände
der ehemaligen Bayernkaserne den Neubau
eines Wohngebäudes mit Haus für Kinder auf dem
Bauabschnitt WA 5 in München-Freimann.
Gebäudekenndaten ca.:
BGF: 28.250 m2
BRI: 81.763 m3
OK Attika im 8. OG: + 27,8m
UK Bodenplatte 2.UG: -7,65m
Geschosse:
- 2 Untergeschosse,
- Erdgeschoss,
- 8 Obergeschosse
0.1 Allgemeine Baubeschreibung und Konstruktion
Das Gebäude ist auf einem neu erschlossenen
Baugrundstück geplant. Im Zuge der Vorbereitung der
Grundstücke wurde ein Altlastenaushub durchgeführt.
Das Wohngebäude mit Innenhof erstreckt sich auf
Grundstücksabmessungen von ca. 59 x 68 m und erhält
zwei Untergeschosse, Erdgeschoss und bis zu acht
Obergeschosse. Die Höhe liegt dabei bei ca. 28,8 m
über GOK. Auf der Ostseite grenzt ein weiteres
Grundstück des Bauvorhabens an, welches nur für
Freianlagen genutzt wird.
Das rechteckige Gebäude ist an den vier Gebäudeecken
mit unterschiedlichen Höhen und Geschosszahlen
geplant. Die äußeren Grundrissabmessungen betragen ca.
59 x 63 m und reichen bis ins UG2. Der Innenhof
mit ca. 30 x 34 m ist mit nur einem Untergeschoss
geplant. Die Tiefgarage befindet sich im UG1.
Das Baugrundstück befindet sich auf einem Baufeld mit
an zwei Seiten angrenzenden Baustraßen, welche
später für den endgültigen Straßenausbau genutzt
werden. Zur Sicherung der angrenzenden Straße, zur
Baustelleneinrichtung und aufgrund der
Grundwassersituation wird ein senkrechter
Baugrubenverbau mittels
Spundwänden geplant.
Die Konstruktion ist als reiner Massivbau geplant. Das
grundlegende Tragwerkskonzept besteht aus
Geschossdecken und Wandscheiben vom EG bis ins 8. OG.
Die innenliegenden Loggien und die offenen
Vorräume von Treppenhäusern werden über Isokörbe
thermisch entkoppelt. Außerdem werden die
auskragenden Balkone im Innenhof über Isokörbe
thermisch von der Geschossdecke getrennt.
Die Konstruktion der Tiefgarage im 1. Untergeschoss
besteht abweichend zu den Obergeschossen aus
einem Stützen und Unterzugssystem.
Im 2. Untergeschoss sind Wandscheiben und teilweise
Stützen geplant um die Stützenlasten aus dem UG1
in die Bodenplatte einzuleiten. Im Bereich des
Innenhofs ist das Untergeschoss nur auf das UG1
beschränkt.
Die Stützen gründen auf einer Bodenplatte auf Höhe der
Decke über UG2.
Die sechs Treppenräume werden als aussteifende
Elemente für das Gebäude angesetzt und verlaufen von
der obersten Geschossdecke bis ins 2. Untergeschoss.
02. Baubeschreibung nach Kostengruppen:
KG 300:
KG 310: Baugrube.
Aufgrund der beengten Verhält- nisse auf dem Baufeld
sowie der Grundwassersituation sind
Verbaumaßnahmen erforderlich.
Die KG 313 Es sind Maßnahmen zur Wasserhaltung
erforderlich.
Die Wasserhaltung ist bis zur Fertigstellung Decke
über EG in Betrieb.
KG 320: Gründung
Gründung mittels Flachgründung.
Abdichtung der UGs als Weiße Wanne und zusätzlich
Frischbetonverbundfolie unter der Bodenplatte des
UG2 und an den erdberührenden Wänden der
Untergeschosse (Ausnahme im Bereich der Tiefgarage)
Belag ist der Tiefgarage aus Schallschutzgründen
Gussasphalt.
Im UG2 erfolgt eine Beschichtung.
In den Treppenhäusern UG2 aus Wärmeschutzgründen
aufgrund EH 40 Standard zusätzlich zur Dämmung
unter der Bodenplatte Innendämmung.
KG 330: Außenwände
Tragende Außenwände mit WDVS und unterschiedlichen
Putzstrukturen in den Obergeschos sen. Aufgrund
EH 40 Standard 30cm Dämmung (MS) erforderlich.
Tragende Außenwände mit vorgehängten STB FT im
Sockelbereich (EG und teilweise OG1) Nicht brennbare
Dämmung (Mineralwolle)
Fenster als Kunststofffenster mit unterschiedlichen
Schallschutzanforderungen in den Obergeschossen .
Holz-Alu Fenster im Haus für Kinde rund im Sockel
bereich (im Bereich der vorgehängten StB FT Fassade)
Loggienverglasung im Süden und Westen aus
Schallschutzgründen erforderlich (Vorgabe BPlan).
Außenliegender Sonnenschutz als manuell bedienbarer
Rolladen im Bereich der Wohnungen wo gem.
Vorgabe Bauphysik erforderlich, Raffstore (motorisch)
im Bereich des HfK.
KG 340: Innenwände
Tragende und Nicht-Tragende Innenwände in Stahlbeton,
Gipskarton und Mauerwerk nach Angabe Statik
und Bauphysik (verputzt). Türen mit
Brandschutzanforderungen gem. Brand- schutzkonzept.
KG 350: Decken
Deckenkonstruktionen nach Angabe Statik aus
Stahlbeton. Abhangdecken im Bereich HfK als GK
Lochdecke.
Ablösung der Decke über TG im Bereich des Innenhofs
mittels Schubdorne aufgrund bauphysikalischer
Anforderungen EH40.
KG 360: Dächer
Dachdeckenkonstruktionen nach Angabe Statik aus
Stahlbeton
Aufgrund des Hochhauses ist es nach Angabe Brandschutz
notwendig, sämtliche Dämmmaterialien in den
De Facto Hochhausbereichen auf den Dächern nicht
brennbar auszuführen. (Mineralwolle). Aufgrund der
hohen Lasten der Dachgär ten auf den niedrigeren
Dächern ist die Verwendung von Mineralwolle nicht
möglich. Hier muss im Bereich von je 50cm rechts und
links der Brandwand Schaumglas zur Ausführung
kommen. In den restlichen Bereichen ist ein brennbarer
Dämmstoff zulässig, aufgrund der
wärmetechnischen Anforderungen muss PUR zur Ausführung
kommen.
KG 390: Sonstige Maßnahmen für die Baukonstruktion
Bürocontainer (Bauleitung und Bauherr),
Sanitärcontainer und Bauzaun für alle Gewerke sind
berücksichtigt.
1. Baubeschreibung
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
für alle Gewerke
Hinweis
Bei der Ausführung sind folgende Hinweise zu beachten:
1. Allgemein
1.1.
Zusätzlich gelten die zusätzlichen technischen
Vertragsbedingungen (ZTV) der einzelnen Gewerke.
2 Angaben zur Baustelle
2.1.Baustelleneinrichtung
Gemäß Baustelleneinrichtungskonzept stehen auf dem
Baufeld Lager- und Arbeitsflächen begrenzt zur
Verfügung.
Magazin oder Personalcontainer (Anzahl nach
Abstimmung) werden bauseits über einen
Baustellenlogistiker
zu folgenden Konditionen zur Verfügung gestellt:
Miete 1 Stück Magazincontainer 20Fuss EG pro Monat:
147,46 _ Netto
Miete 1 Stück Personalcontainer 20Fuss Obergeschosse
pro Monat: 237,67 _ Netto
1 Stück Handlingspauschale für Erstellung Mietvertrag,
Übergabe und Rücknahme einschl. Endreinigung:
142,02 _ Netto
Die Container sind zwingend zu o.g. Konditionen zu
stellen. Die Stellung eigener Container ist nicht
zulässig.
Es werden 3-fach stapelbare Container eingesetzt.
Die Baucontainer dienen ausschließlich zum Aufenthalt
während der Arbeitszeit.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zulässig.
Einlagerungen von Material und Werkzeug im
Gebäude sind nicht zulässig.
Werbung auf der Baustelle (z.B. ein Firmenschild) ist
nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers
zulässig.
Entlang des neu zu errichtenden Gebäudes ist ein
Geländestreifen in einer Breite von ca. 2 m für den
Aufbau
der Fassadenrüstung freizuhalten.
Es bestehen grundsätzlich keine Parkmöglichkeiten auf
dem Baufeld / Baustelle.
2.2. Zufahrtsmöglichkeiten
Die Baustelle wird allseitig mit einem Bauzaun
geschlossen.Es wird ein Tor als Ein- und Ausfahrt
vorgesehen. Be- und Entladen ist nur auf dem Baufeld
zulässig.
3 Angaben zur Ausführung
3.1 Höhenpunktvorgaben
Der Auftraggeber übergibt einen Vermessungshöhenpunkt
durch den Vermessungsingenieur.
In den Treppenhäusern werden je Geschoß weitere
Höhenpunkte / Meterrisse angebracht.
3.2. Bauablauf und Termine:
Durch den Planer ist ein Terminkonzept für die
Gewerkeabstimmung erarbeitet worden.
Vertragsfristen bleiben unberührt.
3.3 Bauablauf:
Der Ausbau erfolgt geschossweise von unten nach
oben.Im jeweiligen Geschoss erfolgen die Arbeiten im
Uhrzeigersinn den Gebäudeteilen folgend A,B,C,D,E,F.
In der Ausbauphase sind jeweils 2 Treppenhäuser von
ingesamt 6 Stück gesperrt.
4 Sonstiges
Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft.
Auf der Baustelle gilt grundsätzlich Alkohol- und
Rauchverbot.
4.1. SiGeKo
Gemäß der Baustellenverordnung hat der Auftraggeber
einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator eingeschaltet.
Den Anweisungen des Koordinierenden (auch Festlegungen
im SiGe-Plan) ist unbedingt Folge zu leisten.
4.2. Baubesprechungen
Im Baubüro finden wöchentlich Dienstags, 13:00 Uhr
Baubesprechungen zu regelmäßigen Terminen statt.
Die Auftragnehmer sind verpflichtet, an diesen
Besprechungen teilzunehmen.
Baubesprechungsprotokolle sind verbindlich.
Eventuelle Bedenken hat jeder Beteiligte bis
spätestens drei Tage nach Erhalt des Protokolls
anzumelden.
4.3. Kontakt
Der AN hat sicher zu stellen, dass mit den
Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung
in
deutscher Sprache möglich ist.
Der Objektüberwachung sind die Kontaktdaten (Name,
Mailadresse, Telefonnummer, Mobil-Nummer) des
Hauptansprechpartners des AN unmittelbar nach
Beauftragung zu übergeben.
Dies gilt auch für den Fall, daß der Auftragnehmer
Nachunternehmer einsetzt. Evtl. Nachunternemer hat der
AN selbsständig zu koordinieren und sind dem
rechtzeitig zur Freigabe anzumelden.
4.4 Planunterlagen
Planunterlagen werden dem AN vom AG 1-fach digital
(PDF-Datei) zur Verfügung gestellt.
Planunterlagen in Papierform werden nicht zur
Verfügung gestellt.
Der AN muss sämtliche, ihm zur Verfügung gestellten
Planungsunterlagen der Architekten, Tragwerksplaner
und Haustechniker auf Übereinstimmung prüfen.
Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Ausführung dem
Architekten anzuzeigen.
4.5 BE-Baulogistik
Seitens des AG wird während der Bauphase die
allgemeine Baustelleneinrichtung, Bauzaun, Bauwasser,
Baustrom und Sanitärcontainer gestellt. Bitte beachten
Sie dazu das Baustelleneinrichtungskonzept in
Anlage.
Die Kosten dafür trägt der AN anteilig und sind der
Höhe nach den besonderen Vertragsbedingungen des AG
zu entnehmen. Die Pauschale wird gegen den
Schlusszahlungsbetrag des AN aufgerechnet.
4.6 Hebezeuge / Arbeitsgerüste
Grundsätzlich werden dem AN bauseits keine
Arbeitsgerüste und Hebezeuge zur Verfügung gestellt.
4.7 Videoüberwachung:
Von Seiten des AG ist geplant mit Start der
Ausbaugewerke eine Videoüberwachung zu installieren.
4.8 Leistung
Alle nachfolgend beschriebenen Leistungen verstehen
sich einschl. Liefern und Einbau und Montage.
4.9. Bauwesensversicherung
Seitens des AG wird eine Bauwesenversicherung
abgeschlossen. Die anteilige Prämie für die
Bauleistungen
des AN einschließlich Versicherungssteuer ist vom AN
zu tragen und ist der Höhe nach den besonderen
Vertragsbedingungen des AG zu entnehmen. Die Pauschale
wird gegen den Schlusszahlungsbetrag des AN
aufgerechnet.
5 Abrechnung und Bautagesberichte
5.1.Abrechnung
Alle Rechnungen sind auf den Auftraggeber ausgestellt
in prüffähiger Form als Original einfach und auf
Datenträger im pdf-Format bei der Objektüberwachung
bzw. zuständigen Fachbauleitung einzureichen.
Massenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind
dazuzugeben, sofern die Leistungen nicht
pauschaliert wurden.
Zusätzlich sind die Rechnungen im pdf-Datenformat bei
der Münchner Wohnen Service GmbH einzureichen.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
Eine digitale Rechnungstellung ist vorab mit der
Münchner Wohnen Service GmbH abzustimmen bzw. muss
vorab von der Münchner Wohnen Service GmbH freigegeben
werden. Die Freigabe für eine digitale
Einreichung der Rechnung ist vorab beim AG /
Operatives Rechnungswesen per formloser E-Mail zu
beantragen an rechnungswesen@muenchner-wohnen.de
Nach Freigabe durch die Münchner Wohnen Service GmbH
können die Rechnungen digital an die Münchner
Wohnen Service GmbH eingereicht werden. Die zentrale
Emailadresse der Münchner Wohnen Service
GmbH lautet:
1000-rechnungseingang@muenchner-wohnen.de
Wenn Rechnungen digital bei der Münchner Wohnen
Service GmbH eingereicht werden, sind diese NICHT
zusätzlich per Post bei der Münchner Wohnen Service
GmbH einzureichen, da dies sonst zu Komplikationen
führt.
Die Abrechnung erfolgt kumuliert und es sind zu jeder
Rechnung die entsprechenden farblich
gekennzeichneten Aufmaß- und Abrechnungspläne
vorzulegen.
In jeder Rechnung sind die kumulativen Teilleistungen
in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position)
und der Bezeichnung (ggf. als Kurztext) wie im
Leistungsverzeichnis aufzuführen. Die Rechnungen sind
mit
den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise)
aufzustellen
Das Aufmaß ist dem AG zu jeder Zwischen- und
Schlussrechung außerdem digital im Datenformat DA 12
nach REB23.004 zu übermitteln.
5.2 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich Bautagesberichte
zu erstellen aus denen die Anzahl und die
Qualifikation der Beschäftigten, Art und Ort der
ausgeführten Arbeiten, Witterungsverhätltnisse und
sonstige relevante Angaben ersichtlich sind. Die
Berichte sind der Bauleitung wöchentlich vorzulegen
und 1-fach digital als pdf- Datei zu übermitteln.
6. Bauwasser - und Baustrom
6.1 Baustromversorgung
6.1.1 Die Versorgungseinrichtungen für elektrische
Energie werden für alle Unternehmer vom Gewerk
Baustellenlogistik erstellt, vorgehalten und
rückgebaut. Die Unterverteilung bzw.
Arbeitsplatzversorgung ab
Etagenverteiler (ca. 1 Verteiler je Etage und Haus)
liegt im Aufgabenbereich des Auftragnehmers.
6.1.2 Die erforderlichen Leitungen, Kabel und
Anschlüsse ab Haupt- bzw. Unterverteilung bis zur
Verwendungsstelle des Auftragnehmers sind
eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu
beschaffen
und bereitzustellen, eine gesonderte Vergütung hierfür
erfolgt nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass nur
ständig der Prüfung unterliegende Geräte und Kabel
verwendet werden dürfen.
6.1.3 Die bei der Ausführung der vertraglichen
Leistungen des Auftragnehmers entstehenden
Verbrauchskosten werden auf die Gewerke umgelegt. In
den Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage zu
214.H Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 10.3.2)
wird der Prozentsatz der Kostenumlage geregelt.
6.2 Bauwasserversorgung
6.2.1 Der Auftraggeber stellt mit Hilfe des AN
"Baustellenlogistik", dem Auftragnehmer bauseits einen
Bauwasseranschluss an zentraler Stelle im Außenbereich
bzw. am außenliegenden Treppen- oder
Gerüstturm etagenweise zur freien Mitbenutzung zur
Verfügung.
6.2.2 Die erforderlichen Leitungen, Schläuche und
Anschlüsse ab Haupt- bzw. Etagenverteilung bis zur
Verwendungsstelle des Auftragnehmers, sind
eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu
beschaffen
und bereitzustellen, eine gesonderte Vergütung hierfür
erfolgt nicht.
6.2.3 Die bei der Ausführung der vertraglichen
Leistungen des Auftragnehmers entstehenden
Verbrauchskosten werden auf die Gewerke umgelegt. In
den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
(BVB, Kapitel 2) wird der Prozentsatz der Kostenumlage
geregelt.
7. Urkalkulation
Anforderung der offenen Urkalkulation und
Detailkalkulation der Baustellengemeinkostenumlage vor
Vergabe im Zusammenhang mit der Prüfung der Nachträge
Auf Anforderung des AG hat der AN die
Auftragskalkulation (Urkalkulation) offen
einzureichen.
In der hinterlegten Urkalkulation müssen die zugrunde
gelegten Leistungsansätze-/mengen und folgende
Kosten jeweils getrennt ausgewiesen sein:
Einzelkosten der Teilleistungen EKT (Lohn, Material-
u. Gerätekosten), auch dann, wenn eine
Nachunternehmervergabe vorgesehen ist, aufgegliedert
nach Gewerken.
Die Lohn-, Material- u. Gerätekosten sind zudem nach
Ihren Einzelbestandteilen anzugeben:
für Lohn, insbesondere die Anzahl der Facharbeiter
bzw. Gerätebediener, die Menge der Lohnstunden je
Facharbeiter, der Leistungsansatz h/Bezugseinheit je
Facharbeiter, der Einheitspreis für Lohn, die
Zuschläge auf Lohn, die Gesamtkosten Lohn
für Material, insbesondere die Einzelmaterialien,
Menge des Materials, das Material mit
Herstellerspezifikation und Maßen, den Leistungsansatz
Menge/Bezugseinheit je Material, den
Einheitspreis für das Material, die Zuschläge auf das
Material, die Gesamtkosten Material
für Gerät, insbesondere die Menge je Einzelgerät, das
Gerät mit Herstellerbezeichnung, erf.
Anbaugeräten und Spezifikation (z.B.: kW), den
Leistungsansatz Menge/Bezugseinheit je Gerät, den
Einheitspreis für das Gerät ohne Bediener, die
Zuschläge auf das Gerät, die Gesamtkosten Gerät,
Kosten von Planungsleistungen und deren
Detailkalkulation (z.B. Anzahl Stunden, EP Lohn,
Zuschläge
auf Lohn, Gesamtkosten Lohn oder auf Basis der HOAI,
.),
Baustellengemeinkosten, detailliert aufgegliedert nach
den einzelnen Baustelleneinrichtungs-, Abbau- und
Baustellenvorhaltungskosten,
Allgemeine Geschäftskosten und
Wagnis u. Gewinn.
Fehler in den Kalkulationsansätzen berechtigen nicht
zu Nachforderungen.
Der AG ist auch berechtigt, die Preisermittlung bei
Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von
sonstigen vertraglichen Ansprüchen zu verwenden.
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
für Gussasphalt
Hinweis
Bei der Ausführung sind zusätzlich zu den ZTV für alle
Gewerke die nachfolgenden Hinweise für das oben
genannte Gewerk zu beachten. Alle Maßnahmen die sich
daraus ergeben sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
1 Allgemeines
1.1 Die Ausführung ist nach folgenden Vorschriften
vorzunehmen:
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
- VOB/C DIN 18299 Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art
- VOB/C DIN 18317 Oberbauschichten aus Asphalt
- VOB/C DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
- VOB/C DIN 18354 Gussasphaltarbeiten
- DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen
aus Beton
- DIN 18560 Estriche im Bauwesen
- DIN EN 13108 Asphaltmischgut - Mischgutanforderungen
- DIN EN 13318 Estrichmörtel und Estriche - Begriffe
- DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen und
Estriche - Anforderungen und Prüfungen
- ZTV-ING, Teil 7 (Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Ingenierubauten)
- DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von
Betonbauteilen
- den anerkannten Regeln der Technik.
- den Vorschriften und Richtlinien der Herstellerwerke
1.2 Art und Umfang der Leistungen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Herstellung
Lieferung und Montage im wesentlichen von:
- Gussasphaltabdichtung bei Rampen TG
- Gussasphaltabdichtung bei Tiefgaragen
2. Ausführung Gussasphaltbelag
2.1. Systembindung
Das herzustellende Beschichtungssysteme ist
durchgängig mit den, vom System-Hersteller vorgesehenen
Systemkomponenten auszuführen.
Die Verträglichkeit der einzelnen Stoffe ist zu
gewährleisten
Vorgabe über die zu verwendenden Produkte ist den
einzelnen Positionen zu entnehmen.
Alle Leistungsmerkmale des Systems, wie sie in
vorstehender Systembeschreibung aufgeführt sind, sind
durch eine qualifizierte Technische Dokumentation
nachzuweisen. Eine Bestätigung einer notifizierten
Zertifizierungsstelle über die laufende Überwachung
der Produktion der einzelnen Produkte ist vorzulegen.
Die Dokumentation wird in gesonderter Position vergütet
Die in der Ausarbeitung enthaltenen Massen sind auf
der Baustelle zu überprüfen.
Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß des
Auftragnehmers mit dem Auftraggeber.
Für die Schuttbeseitigung sind die Abfuhr- und
Deponiekosten in die Einzelpreise einzukalkulieren bzw.
gesondert auszuweisen.
Bedenken gegen die Vorleistungen anderer Unternehmer
sind dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst
schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen.
Die Arbeiten verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich
anders beschrieben, als fix und fertige Leistung,
einschl. Lieferung aller erforderlichen Materialien
und Nebenleistungen.
2.2 Ausführung Gussasphaltabdichtung
Es ist eine Gussasphaltabdichtung als
Abdichtungsmittel bei Zufahrt Tiefgarage EG/ UG gemäß
DIN 18532
(Abdichtung von Verkerhsflächen), als System
auszuführen.
Das System ist nach Bauweise 1a und nach Bauweise 1b
nach DIN 18532 auszuführen und besteht aus
Abdichtung und Gussasphalt 1-lagig (TG-1b) und 2-lagig
(Rampe 1a) nach ZTV-ING.
Ausführung Bauwerksabdichtungen nach DIN 18531-18534
Ausführung Gussasphalt nach WHG-Anlagen
Der Gussasphaltestrich setzt sich aus Splitt, Bitumen,
Sand und Gesteinsmehl zusammen.
2.2.1 Anschlüsse
Anschlüsse zu anderen Deckschichtarten sowie Nähte
sollten grundsätzlich als Fugen ausgebildet werden,
ebenso sind Fügen an Durchdringungen auszubilden.
Die Fugen werden mit anschmelzbaren Fugenbändern oder
mit heißverarbeitbaren Fugenmassen gefüllt.
Die Anschlüsse an Einbauteile sind, wenn nicht anders
beschrieben, mit Los-/ Festflanschkonstruktion
auszuführen.
2.2.2 Vorbereitung Untergrund
Die Unterlage muss ausreichend eben sein. Der
Untergrund muss ebenso sauber, trocken, standfest und
tragfähig sein.
2.2.3 Hinweise zur Ausführung Gussasphalt
Als Dichtungsschicht sollen die unteren Schichten
gegen unmittelbare Einwirkungen von Verkehr und
Witterung abschirmen.
Als Nutzschicht sollen sie dem Verkehr eine dauerhalt
verkehrssichere und gut befahrbare bzw. begehbare
Oberfläche bitten.
Sämtliche Anforderungen an die eingebauten Schichten
sind verbindlich in den ZTV-StB und ZTV-ING.
Ausführung Gussasphaltabdichtungssystem mit ETA
Zulassung.
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
4. Abkürzungen im Leistungsverzeichnis
für Abrechnungseinheiten (Einh)
d = Tag
h = Stunde
a = Jahr
kg = Kilogramm
l = Liter
mm = Millimeter
cm = Zentimeter
cm2 = Quadratzentimeter
m = Meter
m2 = Quadratmeter
m3 = Kubikmeter
Mt = Monat
psch = pauschal
St = Stück
t = Tonne
Wo = Woche
MN = Meganewton
für kombinierte Abrechnungseinheiten (Einh). bei
Vorhaltung oder Instandhaltung ist die
Abrechnungseinheit
das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit
mMt = Meter x Monate
mWo = Meter x Wochen
md = Meter x Tage
m2Mt = Quadratmeter x Monate
m2Wo = Quadratmeter x Wochen
m2d = Quadratmeter x Tage
StMt = Stück x Monate
StWo = Stück x Wochen
Std = Stück x Tage
Sth = Stück x Stunden
sonstige Abkürzungen:
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer
SB= Sichtbeton siehe ZTV
SBA= Sichtbeton mit besonderen Anforderungen siehe ZTV
o.A.= ohne Anforderungen
OK = Oberkante
UK = Unterkante
4. Abkürzungen im Leistungsverzeichnis
01 Baustelleneinrichtung und vorbereitende
01
Baustelleneinrichtung und vorbereitende
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Vorbereitende Maßnahmen
01.02
Vorbereitende Maßnahmen
01.03 Dokumentation
01.03
Dokumentation
02 Gussasphaltabdichtungssystem
02
Gussasphaltabdichtungssystem
Abdichtung und Gussasphalt nach ZTV-ING
Bauwerksabdichtungen nach DIN 18531-18534
Gussasphalt in WHG-Anlagen
Die Tiefgarage wurde komplett mit einem wechselnden
Gefälle
von mindestens 2,5% hergestellt.
Dies ist in den unteren Positionen zu beachten und
gegebenfalls
miteinzukalkulieren.
Die Rampe in die Tiefgarage wurde mit unterschiedlichen
Gefällen von 5 - 15% hergestellt. Auf diese Rampe wird
in den
Positionen expliziet verwiesen.
Abdichtung und Gussasphalt nach ZTV-ING
02.01 Vorbereitung Oberfläche
02.01
Vorbereitung Oberfläche
02.02 Befahrbelag aus Gussasphalt
02.02
Befahrbelag aus Gussasphalt
02.03 Einbau & Eindichten Entwässerungsrinnen
02.03
Einbau & Eindichten Entwässerungsrinnen
02.04 Sockelausbildung
02.04
Sockelausbildung
02.05 Anschlüsse Gussasphalt
02.05
Anschlüsse Gussasphalt
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten
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