Estricharbeiten Gussasphalt TG -rit
Neufreimann WA 5
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Baubeschreibung Die Münchner Wohnen Service GmbH plant auf dem Gelände der ehemaligen Bayernkaserne den Neubau eines Wohngebäudes mit Haus für Kinder auf dem Bauabschnitt WA 5 in München-Freimann. Gebäudekenndaten ca.: BGF: 28.250 m2 BRI: 81.763 m3 OK Attika im 8. OG: + 27,8m UK Bodenplatte 2.UG: -7,65m Geschosse: - 2 Untergeschosse, - Erdgeschoss, - 8 Obergeschosse 0.1 Allgemeine Baubeschreibung und Konstruktion Das Gebäude ist auf einem neu erschlossenen Baugrundstück geplant. Im Zuge der Vorbereitung der Grundstücke wurde ein Altlastenaushub durchgeführt. Das Wohngebäude mit Innenhof erstreckt sich auf Grundstücksabmessungen von ca. 59 x 68 m und erhält zwei Untergeschosse, Erdgeschoss und bis zu acht Obergeschosse. Die Höhe liegt dabei bei ca. 28,8 m über GOK. Auf der Ostseite grenzt ein weiteres Grundstück des Bauvorhabens an, welches nur für Freianlagen genutzt wird. Das rechteckige Gebäude ist an den vier Gebäudeecken mit unterschiedlichen Höhen und Geschosszahlen geplant. Die äußeren Grundrissabmessungen betragen ca. 59 x 63 m und reichen bis ins UG2. Der Innenhof mit ca. 30 x 34 m ist mit nur einem Untergeschoss geplant. Die Tiefgarage befindet sich im UG1. Das Baugrundstück befindet sich auf einem Baufeld mit an zwei Seiten angrenzenden Baustraßen, welche später für den endgültigen Straßenausbau genutzt werden. Zur Sicherung der angrenzenden Straße, zur Baustelleneinrichtung und aufgrund der Grundwassersituation wird ein senkrechter Baugrubenverbau mittels Spundwänden geplant. Die Konstruktion ist als reiner Massivbau geplant. Das grundlegende Tragwerkskonzept besteht aus Geschossdecken und Wandscheiben vom EG bis ins 8. OG. Die innenliegenden Loggien und die offenen Vorräume von Treppenhäusern werden über Isokörbe thermisch entkoppelt. Außerdem werden die auskragenden Balkone im Innenhof über Isokörbe thermisch von der Geschossdecke getrennt. Die Konstruktion der Tiefgarage im 1. Untergeschoss besteht abweichend zu den Obergeschossen aus einem Stützen und Unterzugssystem. Im 2. Untergeschoss sind Wandscheiben und teilweise Stützen geplant um die Stützenlasten aus dem UG1 in die Bodenplatte einzuleiten. Im Bereich des Innenhofs ist das Untergeschoss nur auf das UG1 beschränkt. Die Stützen gründen auf einer Bodenplatte auf Höhe der Decke über UG2. Die sechs Treppenräume werden als aussteifende Elemente für das Gebäude angesetzt und verlaufen von der obersten Geschossdecke bis ins 2. Untergeschoss. 02. Baubeschreibung nach Kostengruppen: KG 300: KG 310: Baugrube. Aufgrund der beengten Verhält- nisse auf dem Baufeld sowie der Grundwassersituation sind Verbaumaßnahmen erforderlich. Die KG 313 Es sind Maßnahmen zur Wasserhaltung erforderlich. Die Wasserhaltung ist bis zur Fertigstellung Decke über EG in Betrieb. KG 320: Gründung Gründung mittels Flachgründung. Abdichtung der UGs als Weiße Wanne und zusätzlich Frischbetonverbundfolie unter der Bodenplatte des UG2 und an den erdberührenden Wänden der Untergeschosse (Ausnahme im Bereich der Tiefgarage) Belag ist der Tiefgarage aus Schallschutzgründen Gussasphalt. Im UG2 erfolgt eine Beschichtung. In den Treppenhäusern UG2 aus Wärmeschutzgründen aufgrund EH 40 Standard zusätzlich zur Dämmung unter der Bodenplatte Innendämmung. KG 330: Außenwände Tragende Außenwände mit WDVS und unterschiedlichen Putzstrukturen in den Obergeschos sen. Aufgrund EH 40 Standard 30cm Dämmung (MS) erforderlich. Tragende Außenwände mit vorgehängten STB FT im Sockelbereich (EG und teilweise OG1) Nicht brennbare Dämmung (Mineralwolle) Fenster als Kunststofffenster mit unterschiedlichen Schallschutzanforderungen in den Obergeschossen . Holz-Alu Fenster im Haus für Kinde rund im Sockel bereich (im Bereich der vorgehängten StB FT Fassade) Loggienverglasung im Süden und Westen aus Schallschutzgründen erforderlich (Vorgabe BPlan). Außenliegender Sonnenschutz als manuell bedienbarer Rolladen im Bereich der Wohnungen wo gem. Vorgabe Bauphysik erforderlich, Raffstore (motorisch) im Bereich des HfK. KG 340: Innenwände Tragende und Nicht-Tragende Innenwände in Stahlbeton, Gipskarton und Mauerwerk nach Angabe Statik und Bauphysik (verputzt). Türen mit Brandschutzanforderungen gem. Brand- schutzkonzept. KG 350: Decken Deckenkonstruktionen nach Angabe Statik aus Stahlbeton. Abhangdecken im Bereich HfK als GK Lochdecke. Ablösung der Decke über TG im Bereich des Innenhofs mittels Schubdorne aufgrund bauphysikalischer Anforderungen EH40. KG 360: Dächer Dachdeckenkonstruktionen nach Angabe Statik aus Stahlbeton Aufgrund des Hochhauses ist es nach Angabe Brandschutz notwendig, sämtliche Dämmmaterialien in den De Facto Hochhausbereichen auf den Dächern nicht brennbar auszuführen. (Mineralwolle). Aufgrund der hohen Lasten der Dachgär ten auf den niedrigeren Dächern ist die Verwendung von Mineralwolle nicht möglich. Hier muss im Bereich von je 50cm rechts und links der Brandwand Schaumglas zur Ausführung kommen. In den restlichen Bereichen ist ein brennbarer Dämmstoff zulässig, aufgrund der wärmetechnischen Anforderungen muss PUR zur Ausführung kommen. KG 390: Sonstige Maßnahmen für die Baukonstruktion Bürocontainer (Bauleitung und Bauherr), Sanitärcontainer und Bauzaun für alle Gewerke sind berücksichtigt.
1. Baubeschreibung
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für alle Gewerke Hinweis Bei der Ausführung sind folgende Hinweise zu beachten: 1. Allgemein 1.1. Zusätzlich gelten die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV) der einzelnen Gewerke. 2 Angaben zur Baustelle 2.1.Baustelleneinrichtung Gemäß Baustelleneinrichtungskonzept stehen auf dem Baufeld Lager- und Arbeitsflächen begrenzt zur Verfügung. Magazin oder Personalcontainer (Anzahl nach Abstimmung) werden bauseits über einen Baustellenlogistiker zu folgenden Konditionen zur Verfügung gestellt: Miete 1 Stück Magazincontainer 20Fuss EG pro Monat: 147,46 _ Netto Miete 1 Stück Personalcontainer 20Fuss Obergeschosse pro Monat: 237,67 _ Netto 1 Stück Handlingspauschale für Erstellung Mietvertrag, Übergabe und Rücknahme einschl. Endreinigung: 142,02 _ Netto Die Container sind zwingend zu o.g. Konditionen zu stellen. Die Stellung eigener Container ist nicht zulässig. Es werden 3-fach stapelbare Container eingesetzt. Die Baucontainer dienen ausschließlich zum Aufenthalt während der Arbeitszeit. Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zulässig. Einlagerungen von Material und Werkzeug im Gebäude sind nicht zulässig. Werbung auf der Baustelle (z.B. ein Firmenschild) ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Entlang des neu zu errichtenden Gebäudes ist ein Geländestreifen in einer Breite von ca. 2 m für den Aufbau der Fassadenrüstung freizuhalten. Es bestehen grundsätzlich keine Parkmöglichkeiten auf dem Baufeld / Baustelle. 2.2. Zufahrtsmöglichkeiten Die Baustelle wird allseitig mit einem Bauzaun geschlossen.Es wird ein Tor als Ein- und Ausfahrt vorgesehen. Be- und Entladen ist nur auf dem Baufeld zulässig. 3 Angaben zur Ausführung 3.1 Höhenpunktvorgaben Der Auftraggeber übergibt einen Vermessungshöhenpunkt durch den Vermessungsingenieur. In den Treppenhäusern werden je Geschoß weitere Höhenpunkte / Meterrisse angebracht. 3.2. Bauablauf und Termine: Durch den Planer ist ein Terminkonzept für die Gewerkeabstimmung erarbeitet worden. Vertragsfristen bleiben unberührt. 3.3 Bauablauf: Der Ausbau erfolgt geschossweise von unten nach oben.Im jeweiligen Geschoss erfolgen die Arbeiten im Uhrzeigersinn den Gebäudeteilen folgend A,B,C,D,E,F. In der Ausbauphase sind jeweils 2 Treppenhäuser von ingesamt 6 Stück gesperrt. 4 Sonstiges Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft. Auf der Baustelle gilt grundsätzlich Alkohol- und Rauchverbot. 4.1. SiGeKo Gemäß der Baustellenverordnung hat der Auftraggeber einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingeschaltet. Den Anweisungen des Koordinierenden (auch Festlegungen im SiGe-Plan) ist unbedingt Folge zu leisten. 4.2. Baubesprechungen Im Baubüro finden wöchentlich Dienstags, 13:00 Uhr Baubesprechungen zu regelmäßigen Terminen statt. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, an diesen Besprechungen teilzunehmen. Baubesprechungsprotokolle sind verbindlich. Eventuelle Bedenken hat jeder Beteiligte bis spätestens drei Tage nach Erhalt des Protokolls anzumelden. 4.3. Kontakt Der AN hat sicher zu stellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Der Objektüberwachung sind die Kontaktdaten (Name, Mailadresse, Telefonnummer, Mobil-Nummer) des Hauptansprechpartners des AN unmittelbar nach Beauftragung zu übergeben. Dies gilt auch für den Fall, daß der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt. Evtl. Nachunternemer hat der AN selbsständig zu koordinieren und sind dem rechtzeitig zur Freigabe anzumelden. 4.4 Planunterlagen Planunterlagen werden dem AN vom AG 1-fach digital (PDF-Datei) zur Verfügung gestellt. Planunterlagen in Papierform werden nicht zur Verfügung gestellt. Der AN muss sämtliche, ihm zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen der Architekten, Tragwerksplaner und Haustechniker auf Übereinstimmung prüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Ausführung dem Architekten anzuzeigen. 4.5 BE-Baulogistik Seitens des AG wird während der Bauphase die allgemeine Baustelleneinrichtung, Bauzaun, Bauwasser, Baustrom und Sanitärcontainer gestellt. Bitte beachten Sie dazu das Baustelleneinrichtungskonzept in Anlage. Die Kosten dafür trägt der AN anteilig und sind der Höhe nach den besonderen Vertragsbedingungen des AG zu entnehmen. Die Pauschale wird gegen den Schlusszahlungsbetrag des AN aufgerechnet. 4.6 Hebezeuge / Arbeitsgerüste Grundsätzlich werden dem AN bauseits keine Arbeitsgerüste und Hebezeuge zur Verfügung gestellt. 4.7 Videoüberwachung: Von Seiten des AG ist geplant mit Start der Ausbaugewerke eine Videoüberwachung zu installieren. 4.8 Leistung Alle nachfolgend beschriebenen Leistungen verstehen sich einschl. Liefern und Einbau und Montage. 4.9. Bauwesensversicherung Seitens des AG wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die anteilige Prämie für die Bauleistungen des AN einschließlich Versicherungssteuer ist vom AN zu tragen und ist der Höhe nach den besonderen Vertragsbedingungen des AG zu entnehmen. Die Pauschale wird gegen den Schlusszahlungsbetrag des AN aufgerechnet. 5 Abrechnung und Bautagesberichte 5.1.Abrechnung Alle Rechnungen sind auf den Auftraggeber ausgestellt in prüffähiger Form als Original einfach und auf Datenträger im pdf-Format bei der Objektüberwachung bzw. zuständigen Fachbauleitung einzureichen. Massenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind dazuzugeben, sofern die Leistungen nicht pauschaliert wurden. Zusätzlich sind die Rechnungen im pdf-Datenformat bei der Münchner Wohnen Service GmbH einzureichen. Hierbei ist folgendes zu beachten: Eine digitale Rechnungstellung ist vorab mit der Münchner Wohnen Service GmbH abzustimmen bzw. muss vorab von der Münchner Wohnen Service GmbH freigegeben werden. Die Freigabe für eine digitale Einreichung der Rechnung ist vorab beim AG / Operatives Rechnungswesen per formloser E-Mail zu beantragen an rechnungswesen@muenchner-wohnen.de Nach Freigabe durch die Münchner Wohnen Service GmbH können die Rechnungen digital an die Münchner Wohnen Service GmbH eingereicht werden. Die zentrale Emailadresse der Münchner Wohnen Service GmbH lautet: 1000-rechnungseingang@muenchner-wohnen.de Wenn Rechnungen digital bei der Münchner Wohnen Service GmbH eingereicht werden, sind diese NICHT zusätzlich per Post bei der Münchner Wohnen Service GmbH einzureichen, da dies sonst zu Komplikationen führt. Die Abrechnung erfolgt kumuliert und es sind zu jeder Rechnung die entsprechenden farblich gekennzeichneten Aufmaß- und Abrechnungspläne vorzulegen. In jeder Rechnung sind die kumulativen Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung (ggf. als Kurztext) wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen Das Aufmaß ist dem AG zu jeder Zwischen- und Schlussrechung außerdem digital im Datenformat DA 12 nach REB23.004 zu übermitteln. 5.2 Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich Bautagesberichte zu erstellen aus denen die Anzahl und die Qualifikation der Beschäftigten, Art und Ort der ausgeführten Arbeiten, Witterungsverhätltnisse und sonstige relevante Angaben ersichtlich sind. Die Berichte sind der Bauleitung wöchentlich vorzulegen und 1-fach digital als pdf- Datei zu übermitteln. 6. Bauwasser - und Baustrom 6.1 Baustromversorgung 6.1.1 Die Versorgungseinrichtungen für elektrische Energie werden für alle Unternehmer vom Gewerk Baustellenlogistik erstellt, vorgehalten und rückgebaut. Die Unterverteilung bzw. Arbeitsplatzversorgung ab Etagenverteiler (ca. 1 Verteiler je Etage und Haus) liegt im Aufgabenbereich des Auftragnehmers. 6.1.2 Die erforderlichen Leitungen, Kabel und Anschlüsse ab Haupt- bzw. Unterverteilung bis zur Verwendungsstelle des Auftragnehmers sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu beschaffen und bereitzustellen, eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass nur ständig der Prüfung unterliegende Geräte und Kabel verwendet werden dürfen. 6.1.3 Die bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers entstehenden Verbrauchskosten werden auf die Gewerke umgelegt. In den Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage zu 214.H Besondere Vertragsbedingungen, Ziffer 10.3.2) wird der Prozentsatz der Kostenumlage geregelt. 6.2 Bauwasserversorgung 6.2.1 Der Auftraggeber stellt mit Hilfe des AN "Baustellenlogistik", dem Auftragnehmer bauseits einen Bauwasseranschluss an zentraler Stelle im Außenbereich bzw. am außenliegenden Treppen- oder Gerüstturm etagenweise zur freien Mitbenutzung zur Verfügung. 6.2.2 Die erforderlichen Leitungen, Schläuche und Anschlüsse ab Haupt- bzw. Etagenverteilung bis zur Verwendungsstelle des Auftragnehmers, sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu beschaffen und bereitzustellen, eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 6.2.3 Die bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers entstehenden Verbrauchskosten werden auf die Gewerke umgelegt. In den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (BVB, Kapitel 2) wird der Prozentsatz der Kostenumlage geregelt. 7. Urkalkulation Anforderung der offenen Urkalkulation und Detailkalkulation der Baustellengemeinkostenumlage vor Vergabe im Zusammenhang mit der Prüfung der Nachträge Auf Anforderung des AG hat der AN die Auftragskalkulation (Urkalkulation) offen einzureichen. In der hinterlegten Urkalkulation müssen die zugrunde gelegten Leistungsansätze-/mengen und folgende Kosten jeweils getrennt ausgewiesen sein: Einzelkosten der Teilleistungen EKT (Lohn, Material- u. Gerätekosten), auch dann, wenn eine Nachunternehmervergabe vorgesehen ist, aufgegliedert nach Gewerken. Die Lohn-, Material- u. Gerätekosten sind zudem nach Ihren Einzelbestandteilen anzugeben: für Lohn, insbesondere die Anzahl der Facharbeiter bzw. Gerätebediener, die Menge der Lohnstunden je Facharbeiter, der Leistungsansatz h/Bezugseinheit je Facharbeiter, der Einheitspreis für Lohn, die Zuschläge auf Lohn, die Gesamtkosten Lohn für Material, insbesondere die Einzelmaterialien, Menge des Materials, das Material mit Herstellerspezifikation und Maßen, den Leistungsansatz Menge/Bezugseinheit je Material, den Einheitspreis für das Material, die Zuschläge auf das Material, die Gesamtkosten Material für Gerät, insbesondere die Menge je Einzelgerät, das Gerät mit Herstellerbezeichnung, erf. Anbaugeräten und Spezifikation (z.B.: kW), den Leistungsansatz Menge/Bezugseinheit je Gerät, den Einheitspreis für das Gerät ohne Bediener, die Zuschläge auf das Gerät, die Gesamtkosten Gerät, Kosten von Planungsleistungen und deren Detailkalkulation (z.B. Anzahl Stunden, EP Lohn, Zuschläge auf Lohn, Gesamtkosten Lohn oder auf Basis der HOAI, .), Baustellengemeinkosten, detailliert aufgegliedert nach den einzelnen Baustelleneinrichtungs-, Abbau- und Baustellenvorhaltungskosten, Allgemeine Geschäftskosten und Wagnis u. Gewinn. Fehler in den Kalkulationsansätzen berechtigen nicht zu Nachforderungen. Der AG ist auch berechtigt, die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen vertraglichen Ansprüchen zu verwenden.
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Gussasphalt Hinweis Bei der Ausführung sind zusätzlich zu den ZTV für alle Gewerke die nachfolgenden Hinweise für das oben genannte Gewerk zu beachten. Alle Maßnahmen die sich daraus ergeben sind in die Einheitspreise einzurechnen. 1 Allgemeines 1.1 Die Ausführung ist nach folgenden Vorschriften vorzunehmen: - DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - VOB/C DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - VOB/C DIN 18317 Oberbauschichten aus Asphalt - VOB/C DIN 18336 Abdichtungsarbeiten - VOB/C DIN 18354 Gussasphaltarbeiten - DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton - DIN 18560 Estriche im Bauwesen - DIN EN 13108 Asphaltmischgut - Mischgutanforderungen - DIN EN 13318 Estrichmörtel und Estriche - Begriffe - DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche - Anforderungen und Prüfungen - ZTV-ING, Teil 7 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenierubauten) - DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen - den anerkannten Regeln der Technik. - den Vorschriften und Richtlinien der Herstellerwerke 1.2 Art und Umfang der Leistungen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Herstellung Lieferung und Montage im wesentlichen von: - Gussasphaltabdichtung bei Rampen TG - Gussasphaltabdichtung bei Tiefgaragen 2. Ausführung Gussasphaltbelag 2.1. Systembindung Das herzustellende Beschichtungssysteme ist durchgängig mit den, vom System-Hersteller vorgesehenen Systemkomponenten auszuführen. Die Verträglichkeit der einzelnen Stoffe ist zu gewährleisten Vorgabe über die zu verwendenden Produkte ist den einzelnen Positionen zu entnehmen. Alle Leistungsmerkmale des Systems, wie sie in vorstehender Systembeschreibung aufgeführt sind, sind durch eine qualifizierte Technische Dokumentation nachzuweisen. Eine Bestätigung einer notifizierten Zertifizierungsstelle über die laufende Überwachung der Produktion der einzelnen Produkte ist vorzulegen. Die Dokumentation wird in gesonderter Position vergütet Die in der Ausarbeitung enthaltenen Massen sind auf der Baustelle zu überprüfen. Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber. Für die Schuttbeseitigung sind die Abfuhr- und Deponiekosten in die Einzelpreise einzukalkulieren bzw. gesondert auszuweisen. Bedenken gegen die Vorleistungen anderer Unternehmer sind dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen. Die Arbeiten verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, als fix und fertige Leistung, einschl. Lieferung aller erforderlichen Materialien und Nebenleistungen. 2.2 Ausführung Gussasphaltabdichtung Es ist eine Gussasphaltabdichtung als Abdichtungsmittel bei Zufahrt Tiefgarage EG/ UG gemäß DIN 18532 (Abdichtung von Verkerhsflächen), als System auszuführen. Das System ist nach Bauweise 1a und nach Bauweise 1b nach DIN 18532 auszuführen und besteht aus Abdichtung und Gussasphalt 1-lagig (TG-1b) und 2-lagig (Rampe 1a) nach ZTV-ING. Ausführung Bauwerksabdichtungen nach DIN 18531-18534 Ausführung Gussasphalt nach WHG-Anlagen Der Gussasphaltestrich setzt sich aus Splitt, Bitumen, Sand und Gesteinsmehl zusammen. 2.2.1 Anschlüsse Anschlüsse zu anderen Deckschichtarten sowie Nähte sollten grundsätzlich als Fugen ausgebildet werden, ebenso sind Fügen an Durchdringungen auszubilden. Die Fugen werden mit anschmelzbaren Fugenbändern oder mit heißverarbeitbaren Fugenmassen gefüllt. Die Anschlüsse an Einbauteile sind, wenn nicht anders beschrieben, mit Los-/ Festflanschkonstruktion auszuführen. 2.2.2 Vorbereitung Untergrund Die Unterlage muss ausreichend eben sein. Der Untergrund muss ebenso sauber, trocken, standfest und tragfähig sein. 2.2.3 Hinweise zur Ausführung Gussasphalt Als Dichtungsschicht sollen die unteren Schichten gegen unmittelbare Einwirkungen von Verkehr und Witterung abschirmen. Als Nutzschicht sollen sie dem Verkehr eine dauerhalt verkehrssichere und gut befahrbare bzw. begehbare Oberfläche bitten. Sämtliche Anforderungen an die eingebauten Schichten sind verbindlich in den ZTV-StB und ZTV-ING. Ausführung Gussasphaltabdichtungssystem mit ETA Zulassung.
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
4. Abkürzungen im Leistungsverzeichnis für Abrechnungseinheiten (Einh) d = Tag h = Stunde a = Jahr kg = Kilogramm l = Liter mm = Millimeter cm = Zentimeter cm2 = Quadratzentimeter m = Meter m2 = Quadratmeter m3 = Kubikmeter Mt = Monat psch = pauschal St = Stück t = Tonne Wo = Woche MN = Meganewton für kombinierte Abrechnungseinheiten (Einh). bei Vorhaltung oder Instandhaltung ist die Abrechnungseinheit das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit mMt = Meter x Monate mWo = Meter x Wochen md = Meter x Tage m2Mt = Quadratmeter x Monate m2Wo = Quadratmeter x Wochen m2d = Quadratmeter x Tage StMt = Stück x Monate StWo = Stück x Wochen Std = Stück x Tage Sth = Stück x Stunden sonstige Abkürzungen: AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer SB= Sichtbeton siehe ZTV SBA= Sichtbeton mit besonderen Anforderungen siehe ZTV o.A.= ohne Anforderungen OK = Oberkante UK = Unterkante
4. Abkürzungen im Leistungsverzeichnis
01 Baustelleneinrichtung und vorbereitende
01
Baustelleneinrichtung und vorbereitende
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Vorbereitende Maßnahmen
01.02
Vorbereitende Maßnahmen
01.03 Dokumentation
01.03
Dokumentation
02 Gussasphaltabdichtungssystem
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Gussasphaltabdichtungssystem
Abdichtung und Gussasphalt nach ZTV-ING Bauwerksabdichtungen nach DIN 18531-18534 Gussasphalt in WHG-Anlagen Die Tiefgarage wurde komplett mit einem wechselnden Gefälle von mindestens 2,5% hergestellt. Dies ist in den unteren Positionen zu beachten und gegebenfalls miteinzukalkulieren. Die Rampe in die Tiefgarage wurde mit unterschiedlichen Gefällen von 5 - 15% hergestellt. Auf diese Rampe wird in den Positionen expliziet verwiesen.
Abdichtung und Gussasphalt nach ZTV-ING
02.01 Vorbereitung Oberfläche
02.01
Vorbereitung Oberfläche
02.02 Befahrbelag aus Gussasphalt
02.02
Befahrbelag aus Gussasphalt
02.03 Einbau & Eindichten Entwässerungsrinnen
02.03
Einbau & Eindichten Entwässerungsrinnen
02.04 Sockelausbildung
02.04
Sockelausbildung
02.05 Anschlüsse Gussasphalt
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Anschlüsse Gussasphalt
03 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten

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