Schutzmaßnahmen
Neubau Zentrum ZFB Hemmingstedt
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE / DER BAUMASSNAHME Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Die nachstehenden Angaben befreien den Bieter nicht von der Verpflichtung zur genauen Prüfung der für das Angebot und die Ausführung maßgebenden Verhältnisse. Sie gelten für das gesamte Vertragswerk. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art gem. DIN 18299 VOB/C Hinweis: Die Ordnungskennziffern der nachfolgenden Punkte entsprechen der VOB/C,  DIN 18299.  Ordnungskennziffern die nicht aufgeführt sind, bedürfen bei der vorliegenden Leistungsbeschreibung keiner gesonderten Angaben. 0.1  ANGABEN ZUR BAUSTELLE / DER BAUMASSNAHME 01.1  Baumaßnahme Als Träger der Daseinsvorsorge ist der Kreis Dithmarschen unter anderem für die Sicherstellung einer schnellen Erreichbarkeit von Gebäuden oder Einrichtungen im Brand- oder Katastrophenfall zuständig. Unter Sicherheitsaspekten beabsichtigt der Kreis Dithmarschen ein Zentrum für Feuerwehrwesen und Bevölkerungsschutz (ZFB) in einem Neubau in der Gemeinde Hemmingstedt zusammenzufassen. Das dafür vorgesehene ländlich geprägte Baugrundstück liegt im Norden Hemmingstedt in einem Mischgebiet mit heterogener Bebauungsstruktur. Auf dem ehemals landwirtschaftlich genutzten Grundstück nördlich der Autobahn A23, angrenzend an die Bundesstraße B5, die Straße Hohenheide und die Bahnlinie der Marschbahn soll das Bauvorhaben auf ca. 46.000 m² realisiert werden. In dem mäanderförmig angeordneten Gebäudekomplex werden Fahrzeughallen für den Katastrophenschutz, die Einsatzabwicklung, einschließlich des Krisenstabes, das Feuerwehrtechnische Zentrum mit Werkstätten und Prüfhallen, Sozialflächen und Technikbereiche, sowie Ausbildungs- und Verwaltungsräume vorgesehen. Im Außenbereich werden Park-, Rangier- und Verkehrsflächen erstellt. Zusätzlich wird auf dem Grundstück ein Außenübungsgelände mit freistehendem Brandhaus errichtet. Anschrift Bauherr:Anschrift Baustelle: Kreis DithmarschenZFB Zentrum für Feuerwehrwesen Fachdienst 203, Hochbauund Bevölkerungsschutz Stettiner Straße 30Hohenheide 25746  Heide25775 Hemmingstedt /Kreis Dithmarschen Baubeschreibung / Konstruktion Mit dem Neubau entsteht ein mäandernder 2-geschossiger Baukörper als  kompakter, funktionaler und signifikanter Gebäudekomplex mit kurzen Wegen  horizontal und vertikal - und guter Orientierung. Die differenzierte Höhenstaffelung der Baukörper nimmt den Maßstab der Umgebung auf. Schützende Höfe wie Alarmhof, Werkstatt- und Betriebshof, Anliefer- und Logistikhof und Übungshof werden durch die Ausformulierung des Mäanders geschaffen. Durch die Erhöhung des Schulungsbereiches wird an der Ecke Hohenheide ein Kopfbau ausgebildet, der für eine eindeutige Adressbildung des Zentrums sorgt. Bei dem Neubau handelt es sich um ein nicht unterkellertes, 1 bis 2-geschossiges Gebäude in Stahlbeton-Holzbauweise. Da das Gebäude nachhaltig geplant werden soll, wird das Tragwerk soweit möglich und sinnvoll in Holzbauweise erstellt. Bedingt durch die Ausführung der Ziegelfassade werden die Außenwände wie auch hoch belastete Innenwände und Innenstützen jedoch in Stahlbeton geplant. Alle weiteren tragenden Innenwände und die Dachtragwerke werden überwiegend in Holzbauweise ausgeführt. Die Geschossdecke EG ist in massiver Stahlbetonkonstruktion vorgesehen. Die Gesamtabmessungen des Hauptgebäudes betragen L x B = 78 m x 124 m. Die Oberkante der Attika des Flachdaches des Hauptgebäudes liegt bei +9,325 m und die Oberkante Fertig-Fußboden 1.OG bei +4,27 m über Geländeoberkante (+6,60 üNHN). Das Gebäude ist brandschutztechnisch der Gebäudeklasse 3 zugeordnet. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über ein Haupttreppenhaus mit einer Aufzugsanlage sowie über ein zweites Treppenhaus mit Lastenaufzug. Das Erscheinungsbild des Neubaus ist geprägt durch eine helle Klinkerfassade und die großen Flächen der gläsernen Tore der Fahrzeug- und Werkhallen. Bei der gesamten Materialauswahl werden insbesondere Aspekte wie hohe Dauerhaftigkeit und Wartungsarmut, Ökobilanzen und Wiederverwertbarkeit, Vermeidung von Risikostoffen. Fahrzeuge dürfen die Baustelle nur befahren, wenn diese für die Arbeiten notwendig sind.  Es stehen begrenzt abgezäunte Parkplätze auf Baugrundstück zur Verfügung, siehe Baustelleneinrichtungsplan. 0.1.2  Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche           Bedingungen Im Bereich von Gebäuden und Anpflanzungen ist beim Einsatz von Geräten besondere Sorgfalt erforderlich. Die Wahl der Geräte ist auf die jeweilige Situation abzustimmen. Die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ ist zu beachten. Die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Abstände zu den benachbarten Knicks (auf einem Wall wachsende Hecken) von 5,0 m ist sicher zustellen. Die Knicks befinden sich auf dem Baugrundstück, jedoch außerhalb des Bauzaunes. In diesem Bereich ist das Befahren/Parken mit Fahrzeugen, Ablagern von Materialien und sonstige Eingriffe untersagt. 0.1.3  Art und Lage der baulichen Anlage Lage der Baustelle Die Baustelle befindet sich in der Gemeinde Hemmingstedt an der Hohenheide an der B5. Die Zufahrten bzw. der Zugang auf das Gelände erfolgen von der Stichstraße Hohenheide und sind auf dem Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichnet. Fahrzeuge dürfen das Grundstück nur befahren, wenn diese für die Arbeiten notwendig sind Baustelleneinrichtung und Lagerflächen Die Einrichtung der Baustelle und Nutzung von Lagerflächen erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) bzw. der Objektüberwachung. Lagerflächen stehen nur in ausreichendem Maße zur Verfügung. Alle Flächen sind nach Beendigung der Maßnahme in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Aufenthalts- und Lagerräume Aufenthalts- und Lagerräume werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Diese sind entsprechend der UVV und Arbeitsplatzrichtlinien zu stellen, vorzuhalten und wieder zu beseitigen. Die Aufstellung ist auf den vorgesehenen Flächen gemäß Baustelleneinrichtungsplan möglich. Es ist von einer 1-geschossigen Containeranlage auszugehen. Das Aufstellen von Wohncontainern, sowie das Übernachten auf der Baustelle ist untersagt. Baustrom und Bauwasser Die Lage der Baustromverteiler und des Bauwasseranschlusses sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Weitere Verteiler und Leitungen für den Anschluss von Baugeräten und Baumaschinen sind vom Auftragnehmer zu liefern und zu verlegen. Kosten den Verbrauch an Baustrom und Bauwasser sind in den Besonderen Vertragsbedingungen geregelt. Anlieferungen zur Baustelle Lieferungen zur Baustelle müssen genau bezeichnet werden mit Angabe der Baustelle "Neubau Zentrum für Feuerwehrwesen und Bevölkerungsschutz" und der Nennung eines Ansprechpartners (des Gewerkes) vor Ort unter Angabe der Telefonnummer. Es erfolgen keine Annahmen von Materiallieferungen durch den Auftraggeber oder der Objektüberwachung. Die Lieferungen sind so zu organisieren, dass die Anwesenheit des Auftragnehmers auf der Baustelle gewährleistet ist. Materiallagerung Baumaterialien sind zum sofortigen Verbau bzw. zur Montage zu liefern. Der Auftragnehmer hat seine Geräte und Baumaterialien gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die eigenen Arbeiten gegen Verschmutzung durch eigene Bauarbeiten, Tagwasser, Rost, Frost und dergleichen zu schützen bzw. beschädigte Teile sofort auszubessern oder zu ersetzen. Des Weiteren sind die Baustoffe gegen Herumfliegen zu sichern. Emissionen Staub- und Lärmemissionen sind vom Auftragnehmer auf das technisch unabdingbare Maß zu beschränken. Alle eingesetzten Geräte und Maschinen sind entsprechend der derzeit gültigen Vorschriften zu betreiben. 0.1.4  Verhältnisse auf der Baustelle / Verkehrsbeschränkungen Für die Versorgung und Belieferung der Baustelle, Material An- und Abtransporte, sind die Zufahrten gemäß Baustelleneinrichtungsplan zu nutzen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt auf dem gesamten Baugrundstück 10 km/h. Das Verunreinigen der öffentlichen Verkehrsflächen ist grundsätzlich zu vermeiden. Sollten dennoch Verunreinigungen entstehen, so sind diese unverzüglich auf eigene Kosten zu entfernen. Außerhalb der eingezäunten Baugrundstücks und in der Nähe der Baustelle stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Das Baugrundstück wird durch einen Bauzaun begrenzt. Die Zufahrten auf das Baufeld und die Ausfahrten erfolge durch Bauzauntore gemäß Baustelleneinrichtungsplan. Alle erforderlich werdenden Warnbeschilderungen und Absperrungen im Bereich der öffentlichen Verkehrswege sind entsprechend den bestehenden Vorschriften unaufgefordert zu erstellen und später wieder abzubauen. Das gleiche gilt auch für die erforderlich werdende Beleuchtung, soweit diese nicht im LV besonders aufgeführt ist. Die zuvor genannten Maßnahmen gehören zur Baustelleneinrichtung und werden nicht gesondert vergütet. 0.1.5  Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Fahrzeuge Fahrzeuge dürfen die Baustelle nur befahren, wenn diese für die Arbeiten notwendig sind. Parkflächen stehen auf der Baustelle in den gekennzeichneten Flächen zur Verfügung. Sämtliche übrigen Fahrzeuge, einschließlich derjenigen der beschäftigten Auftragnehmer sind außerhalb der Liegenschaft zu parken. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt. Der Durchgangsverkehr auf den Baustraßen des Baugrundstückes ist für die gesamte Bauzeit zu gewährleisten Feuerwehrzufahrt Zufahrtswege für Feuerwehren und Rettungsfahrzeuge, insbesondere zu Nachbargrundstücken, sind ständig freizuhalten. 0.1.6  Transporteinrichtungen und Transportwege Gemäß Baustelleneinrichtungsplan. Bei der Andienung des Baufeldes ist zu beachten, dass ein begrenzter Bereich für die Zwischenlagerung von Baumaterialien, Containern und Zulieferverkehr vorhanden ist. Vorhandene Bauteile sind gegen mechanische Beschädigungen zu schützen. Baustelleneinrichtung sowie Geräte- und Hebezeugstellung sind Sache des AN. Erforderliche öffentliche Straßenabsperrungen einschl. Einholung von Genehmigungen sind vom AN rechtzeitig zu beantragen. Anfallende Gebühren sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 0.1.7  Wasser-, Energie- und Abwasseranschlüsse Baustromversorgung Auf dem Baugelände werden Baustromhauptverteiler im Außenbereich, im Gelände und in den Geschossen für die Entnahme von Dreh- und Wechselstrom, max. 230/400V, 32A, bauseits aufgestellt. Standorte siehe Baustelleneinrichtungsplan. Die Baustromversorgung wird bauseits eingerichtet. Alle weiterführenden Leistungen (Kabeltrommeln, Verlängerungskabel usw.) sind im Umfang des AN und in die Baustelleneinrichtung/Einheitspreise einzurechnen. Die Kosten des Verbrauchs trägt der AG und sind vom AN aus den Einheitspreisen herauszurechnen. Der AN ist aufgefordert, Baustrom sparsam und energiesparend zu benutzen. Bauwasserversorgung Auf dem Baugelände werden Frischwasserstandrohre im Außenbereich für die Entnahme von Bauwasser bauseits aufgestellt. Standorte siehe Baustelleneinrichtungsplan. Alle weiterführenden Leistungen (Wasserschläuche, Wasserbehälter usw.) sind im Umfang des AN und in die Baustelleneinrichtung/Einheitspreise einzurechnen. Die Kosten des Wasserverbrauchs trägt der AG und sind vom AN aus den Einheitspreisen herauszurechnen. Der AN ist aufgefordert Bauwasser sparsam zu benutzen. Nach dem Wassergebrauch sind Zapfstellen sofort zu verschließen. Abwasseranschlüsse keine 0.1.8  Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder          Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume gem. Baustelleneinrichtungsplan, siehe auch Pkt. 0.1.3 bis 01.1.6 0.1.9  Bodenverhältnisse, Baugrund, und seine Tragfähigkeit Ein geotechnisches Gutachten vom 06.04.2022 liegt vor und wird als Anlage dem LV beigefügt. Die Hinweise und Vorgaben sind bei der Ausführung der Erdarbeiten zu berücksichtigen. 0.1.10  Hydrologsiche Stellungnahme Eine hydrologische Stellungnahme vom 11.06.2024 liegt vor und wird als Anlage dem LV beigefügt. Die Hinweise und Vorgaben sind bei der Ausführung der Erdarbeiten zu berücksichtigen. 0.1.11  Besondere umweltrechtlichen Vorschriften Immissions- und Umweltschutz Das geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist lückenlos zu erfüllen. Landesabfallgesetze sowie Satzungen der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger sind zu beachten. 0.1.12  Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser             und Abfall Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial nach VOB/C DIN 18299 hat von jedem Auftragnehmer arbeitstäglich zu erfolgen. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. Bei der Abfallbeseitigung sind die geltenden Vorschriften des Landes bzw. der Kommune zu beachten. Grundsätzlich sind Verpackungen und Transportpaletten gemäß Abfallbeseitigungsgesetz auf Kosten des AN von der Baustelle zu entfernen. Verpackungs-, Restmaterialien sowie Baustellenabfälle sind gemäß der gesetzlichen vorgeschriebenen Entsorgung zu beseitigen. Abfälle sind generell in Containern zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind der Objektüberwachung vorzulegen. Sollte der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden. Erforderliche Container, deren Vorhaltung, Abfuhr, Deponiegebühren und Entsorgungs-/Verwertungsnachweise sind in Einheitspreise einzukalkulieren. 0.1.13  Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle Auflage Umweltbegleitung: Einer Umweltbaubegleitung (UBB) während der Baustelleneinrichtung und Ausführung der Erdarbeiten ist durch den Bauherrn beauftrag. Aufgabe der Umweltbaubegleitung ist, die im Bebauungsplan aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen sowie die Auflagen der Baugenehmigung fachgerecht regelmäßig zu kontrollieren und zu überwachen. Die Umweltbaubegleitung dokumentiert und Protokolliert die Arbeiten um sie dann an die untere Naturschutzbehörde 2-wöchentlich vorzulegen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Pestiziden o.ä. ist nicht zulässig. 0.1.14  Schutzmaßnahmen, Art und Umfang des Schutzes von  Bäumen, etc. Im Bereich von Gebäuden und Anpflanzungen, insbesondere der "Knicks", ist beim Einsatz von Geräten besondere Sorgfalt erforderlich. Die Wahl der Geräte ist auf die jeweilige Situation abzustimmen. Die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ ist zu beachten. Die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Abstände zu den benachbarten Knicks von 5,0 m ist sicher zustellen. In diesem Bereich ist das Befahren/Parken mit Fahrzeugen, Ablagern von Materialien und sonstiger Eingriff untersagt. Fassaden-, Wand- und Bodenflächen sind mit geeigneten Schutzvorrichtungen gegen mechanische Beschädigungen zu schützen. 0.1.15 Art und Umfang der Sicherung des öffentlichen Verkehrs Der öffentliche Verkehr ist jederzeit zu gewährleisten. 0.1.16  Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen - Hochdruck-Gas-Leitung entlang der Grundstücksgrenze West-Süd-Ost. - Grundsätzlich hat sich jeder AN vor Ausführung seiner Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabel,   Dränagen, Kanälen, u.ä. bei den zuständigen Behörden und Stadtwerken anhand der Bestandspläne zu   informieren. - Bauseits vorab hergestellter Betonschacht "Pumpenprüftstand" in Bauteil C. 0.1.18  Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle Ein Sondierungsbericht vom 25.11.2019 liegt vor. Das Gesamtgelände wurde untersucht und freigegeben. 0.1.19  Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen Die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen, - Baustellenverordnung -, ist einzuhalten. 0.1.20  Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für  Montage- und Schweißarbeiten nach BG Bau sind einzuhalten. Für die Baummaßnahme ist ein SiGeKo eingesetzt. Der SiGeKo erstellt einen SiGe-Plan und führt unangekündigte Kontrollen vor Ort durch. Die Mängel werden der Objektüberwachung mittels Bericht angezeigt und sind umgehend zu beseitigen. In unregelmäßigen Abständen wird eine große Begehung mit Gewerbeaufsicht und BG Bau durchgeführt. Zusammen mit der Projekt- und Objektüberwachung erstellt der SiGeKo eine Baustellenordnung. Diese ist einzuhalten. Vor Baubeginn hat der AN eine Gefährdungsanalyse zu erstellen und diese dem AG zu übergeben. Der AN hat seine Mitarbeiter anhand der Gefährdungsanalyse nachweislich zu unterweisen. Vor Montagebeginn ist dem Auftraggeber nachfolgendes vorzulegen: -  Nachweis über durchgeführte Unterweisungen mit den Beschäftigten. -  Die baustellenbezogene Gefährdungsermittlung und Darlegung der Schutzmaßnahmen für die vertraglich    gebundenen Arbeiten und die dadurch resultierenden Betriebsanweisungen nach den  Unfallverhütungs-    vorschriften für Maschinen und Geräte. -  Prüfnachweise und Genehmigungen für die eingesetzten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsmittel.    Insbesondere der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Leitern. -  Ein vollständiges Gefahrstoffverzeichnis für die auf der Baustelle zum Einsatz gelangenden Gefahrstoffe,    sowie die Betriebsanweisungen nach GefStoffV. -  Nachweis über die Durchführung erforderlicher arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. -  Namensliste der auf der Baustelle eingesetzten Ersthelfer. 01.1.21   bis   0.1.23    entfällt
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE / DER BAUMASSNAHME
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2  ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2.1  Vorgesehene  Arbeitsabschnitte,  Arbeitsunterbrechungen  und  Arbeitsbeschränkungen Die Ausführung erfolgt in den gemäß der Planung festgelegten Bauabschnitten. 1. Bauabschnitt:  Herstellung Gebäudeteil B (Verwaltung 2-geschossig mit Innenlichthof) 2. Bauabschnitt:  Herstellung Gebäudeteil A (Fahrzeughalle, 1-geschossig) 3. Bauabschnitt:  Herstellung Gebäudeteil C (Prüfhallen, Umkleiden, 1- und 2-geschossig) 4. Bauabschnitt:  Herstellung Gebäudeteil D (Brandhaus) 0.2.2  Besondere Erschwernisse während der Ausführung - entfällt 0.2.3  Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen - entfällt 0.2.4  Besondere Anforderungen an Maschinen und Geräte Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Lärmimmission der Baugeräte und Baumaschinen durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm in der neuesten Fassung sowie die gültige Lärmschutzverordnung zu beachten. Es sind schallgedämmte Geräte und Kompressoren einzusetzen. Die Umweltschutzbedingungen sind zu befolgen. Das gleiche gilt für die UVV des Baugewerbes. Erschütterungsschutz- und Immissionsschutzmaßnahmen sind durch die Einheitspreise der Bauleistungen abgegolten. Geräteaufstellung Das Aufstellen von Hubsteigern, Autokränen usw. sind, mindestens 3 Tage vorher, beim Auftraggeber bzw.  der Objektüberwachung anzumelden und der Aufstellort abzustimmen. Kranstellung Mögliche Kranstellplätze sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Wird vom Auftragnehmer ein stationärer Kran aufgestellt, ist eine entsprechende Gründung vorzusehen und die Kosten dafür sowie für die Kranstellung, -vorhaltung und -rückbau in die Einheitspreise einzukalkulieren. Leitungstrassen Im Vorfeld wurden bereits bestehende Leitungen aus dem Baufeld verlegt. Grundsätzlich hat sich jeder Auftragnehmer vor Ausführung seiner Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, u.Ä. bei den zuständigen Behörden und Stadtwerken anhand der Bestandspläne zu informieren. 0.2.5  Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs Siehe Punkt 0.1.4  Verhältnisse auf der Baustelle / Verkehrsbeschränkungen und Punkt 0.1.5  Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Sollten verkehrsbehindernde Fahrzeuge, Container, Materialanlieferungen usw. von der örtlichen Objektüberwachung festgestellt werden, werden diese ohne Aufforderung auf Kosten des AN beseitigt. 0.2.6  Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten Alle für die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stahlbetonarbeiten (Titel 01.4) erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste, auch über 3,0 m Höhe, die für die eigenen Arbeiten des Auftragnehmers notwendig sind, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten aufzustellen, ggf. umzubauen, zu unterhalten und abzubauen. Ausführung in Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung bzw. Sicherheitskoordinator. Für die im Titel Verblendmauerwerks (Titel 01.7) aufgeführten Arbeiten (Dämmarbeiten und Herstellung Klinkermauerwerk) soll/kann das bauseits später aufgestellte Fassaden-Arbeits- und Schutzgerüst der Gerüstklasse 4 mit genutzt werden. 0.2.7  bis  0.2.12 - entfällt 0.2.13  Art und Umfang der Eignungs- und Gütenachweise. Prüfungen und Nachweise Art und Umfang der Eignungs-, Güte- und Kontrollprüfungen und sonstigen Prüfungen, sowie der Nachweise über  die Eignung  der Bauprodukte richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen. Die Durchführung dieser Prüfungen, sowie die Erbringung der Nachweise gelten als Nebenleistung, soweit im Vertrag nicht anders geregelt. Soweit auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften Prüfungen oder Abnahmen gefordert, jedoch nicht Vertragsinhalt sind, hat der Auftragnehmer deren Durchführung in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu veranlassen. Die Termine für die Durchführung von Prüfungen bzw. Abnahmen hat der Auftragnehmer so rechtzeitig festzulegen, dass im Bauablauf keine Unterbrechungen bzw. Behinderungen entstehen. Bauprodukte (Baustoffe und Bauteile usw.) Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn der Nachweis über deren Eignung gemäß DIN 18299 erbracht ist. Bei der Bauausführung sind die Herstellervorschriften zu beachten. Auf Verlangen sind dem  Auftraggeber unentgeltlich  Muster bzw.  Proben  in 2-facher Ausfertigung zu liefern bzw. zu fertigen. Mit dem Einbau der Bauprodukte darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Auftraggebers oder dessen Vertreter erfolgt ist. 0.2.14  Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden             dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. Die Verwendung auf der Baustelle gewonnener Stoffe ist nicht vorgesehen. Ausnahme hierzu ist die Verwendung von unbelastetem Oberboden und Auffüllmaterial der Einstufungsklasse kleiner/gleich BM-0, siehe Leistungsverzeichnis. 0.2.15  Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu              entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile Gemäß Leistungsbeschreibung. 0.2.16  Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden Die Bereitstellung von Stoffen oder Bauteilen seitens des Auftraggebers ist nicht vorgesehen. 0.2.17  In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen             übernimmt Das Abladen, Lagern und Transportieren von Stoffen und Bauteilen ist seitens des Auftraggebers nicht vorgesehen. 0.2.18  Leistungen durch AN für andere Unternehmer - Absturzsicherung bei Treppenläufen, Schacht- und Bodenöffnungen - Abdeckung von Bodenöffnungen - Auffüllung Baugruben 0.2.19  bis  02.2.21 entfällt 0.2.22  Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen und Tabellen. Abrechnung gemäß VOB und anhand der durch Aufmaß bzw. den dazugehörigen Aufmaß- Zeichnungen nachgewiesenen Massen.
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
03. Allgemeine Vorbemerkungen 0.3.  ALLGEMEINE  VORBEMERKUNGEN 0 3.1  Allgemein Bei der Ausführung aller Arbeiten sind nachfolgende Bemerkungen und auch Hinweise in den einzelnen Titeln zu beachten. 0.3.2  Materialien Der AN ist verpflichtet, ausschließlich umweltfreundliche Materialien, asbestfreie Stoffe, keine Formaldehyde, PCB-freie Stoffe und keine entzündlichen oder brandfördernden Gefahrenstoffe einzusetzen. Der AN sichert den Einbau erprobter, mängelfreier, ungebrauchter und normgerechter Materialien und Baustoffe und deren vorschriftsmäßigen Einsatz zu. 0.3.3  Materiallieferungen Materialien, Maschinen und Geräte sind in dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsort, Standort sowie Be- und Entladung sind mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen. Die Objektüberwachung ist nicht verpflichtet, Materiallieferungen für den AN anzunehmen. Der AN hat die Materiallieferungen so zu disponieren, so dass eine Abnahme durch den AN erfolgen kann. Baustelleneinrichtung sowie Geräte- und evtl. Krangestellung für Materialanlieferungen sind Sache des AN. Erforderliche Straßen-Absperrungen einschließlich Einholung von Genehmigungen sind vom AN rechtzeitig zu beantragen. Anfallende Gebühren sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 0.3.4  Schweißerlaubnis Für Schweiß- und Schneidearbeiten und verwandte Verfahren ist frühzeitig vor der Ausführung der Arbeiten, d.h. mindestens 2 Wochen im Voraus pro einzelnem Arbeitsauftrag eine Schweißerlaubnis beim Auftraggeber bzw. der Objektüberwachung zu beantragen. Je nach Arbeitsauftrag und Arbeitsverfahren sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (Beseitigung der Brandgefahr in angrenzenden Bereichen) und Feuerlöscheinrichtungen vorzuhalten. Während und eine angemessene Zeit nach diesen Arbeiten ist eine Brandwache zu stellen, zu deren Verantwortungsbereich auch die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und das Bereithalten von Löscheinrichtungen zählt. Die Brandwache ist bei Antragstellung namentlich zu benennen. Sie muss für diese Aufgabe persönlich geeignet sein und gute Deutschkenntnisse aufweisen. Eine gesonderte Vergütung vorstehend benannter Leistungen erfolgt nicht. 0.3.5  Bauleitung des Auftragnehmers / Fachpersonal Der Auftragnehmer hat die Baustelle von Beginn der Arbeiten an mit einer sachverständigen Aufsicht zu besetzen, die dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung zu benennen ist. Dieser Vertreter hat die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen. Für den Bereich der dem Auftragnehmer übertragenden Arbeiten und der damit zusammenhängenden Arbeiten gilt diese Aufsicht als Fachbauleiter. Eine Teilnahme des Fachbauleiters an den stattfindenden Baustellenbesprechungen ist erforderlich und wird nicht gesondert vergütet. Die Nichtteilnahme ohne Ankündigung und sich daraus ergebende Verzögerungen werden nach VOB/B §5 sanktioniert. 0.3.6  Koordinationsgespräche / Baubesprechungen Alle Auftragnehmer unterliegen der Koordinationspflicht. Dies schließt die Pflicht zur Teilnahme an den entsprechenden Baubesprechungen ein. Der Auftragnehmer hat zu den Baubesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, (in der Regel wöchentlich) für die Dauer der Arbeiten einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Der Besprechungstermin wird vom Auftraggeber festgelegt. 0.3.7  Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich bzw. auf Anforderung zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Insbesondere sind Angaben zu folgenden Punkten zu machen: - Datumsangabe - Arbeitsbeginn und -ende - Witterung, Temperatur, Niederschlag/Sonne - Arbeitskräfteeinsatz (Berufsgruppen, Anzahl, Dauer) und ausgeführte Tätigkeiten;   getrennt nach vom AN erbrachter Leistung und vom Nachunternehmer erbrachter Leistung) - Eingang von Baustoffen und Bauteilen - Geräteeinsatz, mit Angaben über Ursache eines etwaigen Ausfalls - ausgeführte Arbeiten, Bauablauf - besondere Ereignisse wie z.B. Schadensfälle, Unfälle etc. Das Bautagebuch ist wöchentlich unaufgefordert vorzulegen. In den Tagesberichten dürfen keine Angaben zu Behinderungen oder Tagelohnarbeiten aufgenommen werden. 0.3.8  Sicherheits- und Gesundheitsschutz Der Auftraggeber wird einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator einsetzen, der die Baumaßnahme begleitet. Das Einhalten der vorgegebenen Baustellenordnung, sowie der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften ist dringend erforderlich. Den Anordnungen des SiGeKo ist Folge zu leisten. Vom Auftragnehmer ist eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse für die durchzuführenden Arbeiten zu erstellen und dem SiGeKo vorzulegen. Der hierfür notwendige Aufwand wird nicht besonders vergütet und ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat im Sinne des § 10 der UVV eine Aufsichtsperson zu benennen, die für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft verantwortlich ist. Die Unterweisungen der Mitarbeiter sind zu dokumentieren. Die erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen müssen auf der Baustelle vorliegen bzw. ausgehändigt werden. Erforderliches Sicherungsgerät und die erforderliche Erste-Hilfe-Ausrüstung müssen den aktuellen Anforderungen entsprechen. Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter mit den Regeln des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes vertraut zu machen. Alle auf der Baustelle Tätigen sind mit den erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) auszustatten. Das Anwenden der PSA ist durch den Auftragnehmer zur Pflicht zu machen. Unfälle mit Personen- oder Sachschäden sind unverzüglich dem Auftraggeber und der Objektüberwachung mitzuteilen. Arbeiten an übereinander liegenden Orten sollen nicht gleichzeitig ausgeführt werden, wenn Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände nicht ausgeschlossen werden können. Bezüglich der Koordination und Überwachung der Arbeitssicherheit siehe auch Baustellenverordnung. Bei groben Verstößen gegen die sicherheitstechnischen Schutzmaßnahmen oder Verhaltensregeln werden die betroffenen Personen der Baustelle verwiesen. 0.3.9  Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Die für die Bauausführung maßgeblichen Ausführungsunterlagen (Ausführungszeichnungen, Berechnung, Behördenbescheide usw.) werden ausschließlich digital im PDF-Format übermittelt. Alle weiteren Papiervervielfältigungen sind vom Auftragnehmer zu erstellen. Die Kosten für Papiervervielfältigungen usw. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat ein Auftragsleistungsverzeichnis auf der Baustelle von Beginn der Arbeiten an zugreifbar vorzuhalten. 0.3.10  Vom AN zu erbringende Ausführungsunterlagen - Bauzeitenplan Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Terminplan für seine vertraglichen Leistungen mit Zeitangaben gemäß den Festlegungen des Auftraggebers zu erstellen, in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der Objektüberwachung anzupassen und diesen nach Auftragserteilung zur Prüfung und Freigabe dem Auftraggeber bzw. der Objektüberwachung zu übergeben. Bei Änderungen der Ausführungsfristen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Die Kosten für das Erstellen und die Fortführung des Bauzeitenplanes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. - Sonstige Unterlagen Die sonstigen nach dem Vertrag geforderten Ausführungs- unterlagen  (wie z.B. Werkstattzeichnungen, Elementpläne, Montage-, Einbau- und Schemapläne, Berechnungen usw.) sind bei dem AG rechtzeitig, jedoch spätestens 10 Werktage vor Bauausführung in 3-facher Ausfertigung in Papierform sowie in digitaler Form (PDF) zur Kenntnis einzureichen. Auf Verlangen sind dem AG die Ausführungsunterlagen für die Baubehelfe (Zeichnungen, Berechnungen usw.) unentgeltlich vorzulegen. - Dokumentationsunterlagen Die Dokumentation beinhaltet den kompletten Umfang der erbrachten Leistungen. Die Aufstellung erfolgt nach VOB/C für jedes Gewerk. Die Dokumentationsunterlagen sind baubegleitend zu erstellen und spätestens 4 Wochen vor Abnahme vollständig und geordnet dem AG vorzulegen. 0.3.11  Abnahmen - Abnahmeunterlagen Der Auftragnehmer hat mit der schriftlichen Abnahmebeantragung insbesondere folgende Unterlagen ohne gesonderte Vergütung, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt, einzureichen: schriftliche Unterlagen: -  Nachweise über Eignung der Bauprodukte -  Nachweise über Eignungs-, Güte- und Kontroll- und sonstige Prüfungen -  Nachweise über Eigen- und Fremdüberwachungen -   Errichtererklärung -  Vorgeschriebene Prüf- und Abnahmebescheinigungen sonstiger Dritter (wie z.B.    Behördenbescheide, TÜV-Dokumente,  Sachverständigenbescheinigungen) -  Bauart- und Zulassungsbescheinigungen gem. geltendem Recht -  Entsorgungsnachweise, Wiegescheine, etc. Vorlageerfordernisse: Die Unterlagen sind objektweise bzw. gewerkeweise zusammenzustellen und in Ordnern abgeheftet 3-fach dem AG zu übergeben. Zusätzlich sind die Unterlagen digital (PDF- und DWG Format) auf CD/DVD einzureichen. 0.3.12  Baureinigung, Entsorgung und Entsorgungsnachweise Die Baustelle ist während der gesamten Bauzeit sauber zu halten. Abfälle auf der Baustelle sind zu vermeiden. Anfallender Bauschutt und Reste von Arbeitsstoffen sind arbeitstäglich aufzunehmen und nach den Vorgaben für die Wiederverwertung und Entsorgung getrennt zu sammeln und zu entsorgen, einschließlich Entsorgungsnachweis bei allen Materialtransporten. Der Abfall ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Auf die Einhaltung der einschlägigen Entsorgungsvorschriften, insbesondere der örtlichen für die Abfallentsorgung, wird hingewiesen. Erforderliche Container, deren Vorhaltung und Abfuhr sowie Deponiegebühren sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Einzukalkulieren sind auch die Entsorgungs- und Verwertungsnachweise ggf. Abfallbegleitpapiere. Kommt der Auftragnehmer nach erfolgter Aufforderung und Fristsetzung der Säuberung nicht nach, so wird der Auftraggeber diese Arbeiten auf Kosten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen lassen. Die anfallenden Kosten hierfür werden spätestens bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 0.3.13  Bauschild und Werbemittel Der Auftraggeber errichtet ein Bauschild für die Baumaßnahme. Eigene Firmenschilder oder Werbemittel auf oder in der Nähe der Baustelle werden vom AG nicht gestattet. 0.3.14  Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber wird eine Bauleistungsversicherung abschließen. Diebstahlschutz und dergleichen obliegt dem Auftragnehmer. Versicherungen sind vom Auftragnehmer in Eigenverantwortung abzuschließen und werden nicht gesondert vergütet. 0.3.15  ARBEITSZEITEN Montag - Freitag: von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr Samstag: von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr Arbeiten außerhalb dieser Zeiten sind mindestens 5 Werktage vor Ausführung mit dem AG abzustimmen.
03. Allgemeine Vorbemerkungen
04. Anlagen 0.4.1  ANLAGEN als PDF siehe beigefügte Plan-/Anlagenliste 04.2  Bietereinträge: Bei folgenden Positionen sind vom Bieter Fabrikatsangaben einzutragen: - Pos.  01.4.3.010    Industriebodenheizung - Pos.  01.5.1.620 bis 01.5.1.650  Bewehrungselemente gegen Durchstanz - Pos.  01.5.5.050 bis 01.5.5.080  Schallschutzauflager Treppenläufe - Pos.  01.5.5.280    Winkelverbinder u. Schubdorn Fertigteilwand - Pos.  01.7.2.240    Verblendmauerwerk
04. Anlagen
01 GEWERK ROHBAUARBEITEN
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GEWERK ROHBAUARBEITEN
01.1 Titel Baustelleneinrichtung u. Sicherheitsvorrichtungen
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Titel Baustelleneinrichtung u. Sicherheitsvorrichtungen