CSV-Arbeiten
Neubau Wohnheim 24er, Haus 2, Auhof
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Ergänzung der Angebotsanforderung Ergänzung der Angebotsanforderung Entschädigung für die Ausarbeitung von Unterlagen Für die Ausarbeitung der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen erhält der Bieter keine Entschädigung. Beigefügte Unterlagen: Gutachten: - Auszug Baugrundgutachten Pläne: A-GR-010-EGGrundriss Erdgeschoss A-GR-011-OGGrundriss Obergeschoss A-SN-AA-03Schnitt AA A-AN-05Ansichten Südost, Südwest, West A-AN-06Ansichten Nordwest, Nordost, Ost A-TR-01Treppenplan Innen A-LP-BEBaustelleneinrichtungsvorschlag Luftbild Auhof In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten: cmZentimeter cm2 Quadratzentimeter d Tag h Stunde Jr Jahr kg Kilogramm km Kilometer km2 Quadratkilometer kwh Kilowattstunde l Liter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter mm Millimeter Mt Monat psch pauschal St Stück t Tonne Wo Wochen md Meter x Tag mMt Meter x Monat mWo Meter x Woche m2d Quadratmeter x Tag m2Mt Quadratmeter x Monat m2Wo Quadratmeter x Woche m3d Kubikmeter x Tag m3Mt Kubikmeter x Monat m3Wo Kubikmeter x Woche Sth Stück x Stunde Std Stück x Tag StMt Stück x Monat StWo Stück x Woche St/M Stück pro Monat St/J Stück pro Jahr Ende der Ergänzung der Angebotsanforderung
Ergänzung der Angebotsanforderung
Weitere Besondere Vertragsbedingungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen (Fortsetzung von 214.H Besondere Vertragsbedingungen) 10.01 Gerichtsstand Siehe Formblatt 214.H, Besondere Vertragsbedingungen 10.02 Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen gemäß § 3 Abs. 1 VOB/B werden vom Auftraggeber grundsätzlich in digitaler Form unentgeltlich an den Auftragnehmer übergeben. 10.03 Lage- und Baustelleneinrichtungsplan Die Baustelle ist durch eine beengte Zufahrtssituation an der Straße "Auhofer Weg" geprägt. Lager- und Einrichtungsflächen sind nur auf dem vorhandenen Baugrundstück möglich Wassergefährdende Stoffe wie Schmier- und Treibstoffe dürfen nicht auf der Baustelle gelagert werden. Die Lage der Baustelleneinrichtung ist am Objekt verortet, die genaue Örtlichkeit wird nach Auftragsvergabe zwischen der Liegenschaft, der Abteilung Immobilien und der Bauleitung/ dem Auftragnehmer abgestimmt. Der Auftragnehmer hat spätestens zwölf Werktage nach Auftragserteilung einen mit dem Auftraggeber abzustimmenden Baustelleneinrichtungsplan sowohl in kopierfähiger Form 4 -fach, als auch elektronisch im pdf-Format vorzulegen. Der Plan muss mindestens enthalten: - Einzäunung mit Toren und Türen - Standplätze von Bau- / Montagekränen mit Gleisbahn und Wirkungsbereich - sonstige maschinentechnische Anlagen und Einrichtungen - Lager- und Arbeitsflächen - Material- und Werkzeugbauten, Bürocontainer - Sicherungsmaßnahmen - Flucht und Rettungswege - Standortangaben von Schutzeinrichtungen - Verwahrungen - Anschlusswerte in kW - sonstige spezifische Einrichtungen und Anlagen - Beleuchtungsmaßnahmen - Parkplätze für Beschäftigte Die Parkplätze sind in ausreichender Anzahl innerhalb der Umzäunung vorzusehen. - Trassen der provisorischen Ver- und Entsorgungsleitungen Baukräne Für die Einrichtung und Nutzung von Baukränen ist die rechtzeitige Zustimmung des AG einzuholen. Hochbaukräne müssen in jedem Fall befeuert werden. Evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom AN gesondert selbstständig einzuholen. Sind zusätzlich dazu Teilsperrungen oder eine Mitnutzung von öffentlichen Flächen oder zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich, so sind mögliche Gebühren und Kosten durch den AN zu tragen. 10.04 Arbeitszeiten An Sonn- und Feiertagen und an Werktagen außerhalb von 7.00 bis 18.00 Uhr darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gearbeitet werden. 10.05 Baustellenordnung Auf der Baustelle gilt ein generelles Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot. Das Rauchen ist in den Einrichtungen generell untersagt, selbst wenn es sich dabei um Gebäude unter Bauvertrag bzw. unbewohnte Gebäude handelt. 10.06 Grabungsarbeiten Mit den Grabungsarbeiten für das Projekt darf erst mit Erlaubnis der Bauleitung begonnen werden. Die Grabungserlaubnis ist vom AN bei den entsprechenden Versorgungsunternehmen selbstständig einzuholen. 10.07 Unterbrechungsklausel, geplante Unterbrechungen Sollten im Zuge der Bauarbeiten planmäßige Unterbrechungen oder Abschaltungen im Bereich der Ver- und Entsorgung im Wirkungsbereich der Rummelsberger Diakonie, sowie der Fernmeldeleitungen nötig sein, hat der Auftragnehmer diese grundsätzlich 18 Werktage vorher über die Bauleitung und die Projektleitung der Abteilung Immobilien schriftlich zu beantragen. Die Abschaltungen dürfen nur nach Genehmigung vorgenommen werden. 10.08 Beschädigung von vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen Beschädigungen durch den Auftragnehmer sind unverzüglich der zuständigen Dienststelle und dem Auftraggeber mitzuteilen. 10.09 Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies sind insbesondere: - Wetter, Temperaturen - Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten   Arbeitskräfte - Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang - Anlieferung von Hauptbaustoffen - Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen   Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen   größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen) - Behinderung und Unterbrechung der Ausführung - Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe - Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Die Bautagesberichte sind mit einer Digitalfoto-Dokumentation zu ergänzen. 10.10 Vorlage der Rechnungen Rechnungen sind nach Vorgabe des Auftraggebers, z.B. in Fachlose, zu unterteilen. Den Rechnungen ist ein prüffähiges Aufmaß beizufügen. 10.11 Verbrauchskosten für Energie und Bauwasser Ein Anschluss an das öffentliche Netz ist nicht möglich. Die Provisorien für die Energie- und Wasserversorgung sind gemäß Ziffer 4.1.6 der DIN 18299 VOB/C als nicht zu vergütende Nebenleistung vom Auftragnehmer zu errichten, zu unterhalten und zu beseitigen. Der Bauwasseranschluss an die Wasserversorgung der Liegenschaft ist mit Sicherheitseinrichtungen gemäß DIN EN 1717 herzustellen. Der Verbrauch muss durch geeignete Zähler oder Messgeräte erfasst und dem Auftraggeber auf Anforderung mitgeteilt werden. Die Kosten für den Wasser- und Energieverbrauch, die bei der Ausführung der hier erfassten Vertragsleistungen anfallen, werden vom Auftraggeber getragen. 10.12 Bemusterung / Farbauswahl Muster sind dem Auftraggeber für die Beauftragung zur Genehmigung vorzulegen. Sämtliche Farbauswahlen werden erst im Rahmen einer Bemusterung mit dem Nutzer vor Ausführung der Leistungen entschieden. Mit der Fertigung/Ausführung darf erst nach Freigabe durch den Auftraggeber begonnen werden. 10.13 Sauberhaltung der Baustelle und der Transportwege Der Auftragnehmer darf für den Transport und die Lagerung von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Plätze benutzen und hat sie bei Verschmutzung unverzüglich, je nach Erfordernis zu säubern. Dies hat, falls erforderlich, mehrmals am Tag zu erfolgen. Die Baustelle, sowie Lager- und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende der Arbeitsschicht aufzuräumen. 10.14 Abstimmung mit anderen Projekten entfällt 10.15 Baubestandszeichnungen Vom Auftragnehmer sind von den Ausführungszeichnungen die Bestandspläne als CAD-Datei im Datenformat *.dwg und *.pdf auf elektronischem Datenträger anzufertigen. Die Bestandspläne sind dem Auftraggeber zur Bauschlussabnahme zu übergeben, jedoch mit zuvor durchgeführter Präsentation. 10.16 Geräte- und Materialliste Der Auftragnehmer hat für alle Geräte, betriebstechnischen Systeme, Einbauteile, Einrichtungsgegenstände und Materialien die erforderlichen Vorschriften für die spätere Bedienung, Wartung und Pflege in deutscher Sprache und in digitaler Form zu übergeben. Die Auflistung muss folgende Angaben enthalten: - Gewerk - Fabrikat - Fabrikat-Nr. - Menge - Seriennummer - Leistungsmerkmale - Name des Herstellers mit Adressenangaben - Bestell-Nr. - Bezugsquelle Die Auflistung ist detailliert und übersichtlich in 2-facher schriftlicher Ausführung und 2-fach in digitaler Form zu übergeben. Digitales Format: pdf. (siehe LV-Position "Wartungs- und Bestandsunterlagen") 10.17 Übergabeunterlagen / Betriebsunterlagen (siehe LV-Position "Wartungs- und Bestandsunterlagen") 10.18 Koordination, Inbetriebnahme und Einregulierung von MSR-Technik entfällt 10.19 Einweisung Der Auftragnehmer hat das Personal / technische Personal des Betreibers der Anlage im erforderlichen Umfang (Sprache deutsch) unmittelbar vor dem Abnahmetermin einzuweisen. Es sind hierbei auch Störungen und Notfälle durchzuspielen. 10.20 Sicherheit für Mängelansprüche Sicherheit für Mängelansprüche gem. Formblatt 214.H Nr. 5 ist ab einer Höhe der Sicherheitsleistung von 5.000 € zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche ist nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückzugeben. Im Übrigen gilt § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB Teil B. 10.21 Freistellungsbescheinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 10.22 Bauleistungsversicherung Durch den Bauherrn wird eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Umlage erfolgt anteilig zu 0,2% der Bruttoabrechnungssumme (Hauptauftrag inkl. aller ausgeführten Nachtragsangebote) 10.23 Baustellenüberwachung Der Bauherr behält sich vor, wenn nötig, im Rahmen der Baustellensicherung und Baustellenüberwachung eine Videoüberwachung im Baustellenbereich zu installieren. Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Baubeschreibung Baubeschreibung Allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe Der Neubau des Wohnheims für 24 Menschen mit Behinderung (BA 02) entsteht in der Straße "Auhofer Weg 2a" in 91161 Auhof-Hilpoltstein. Das Baugrundstück umfasst ca. 2.932,33 qm. Es entstehen insgesamt 24 Wohnplätze mit 2 x 6er Wohngruppen pro Etage und den dazugehörigen Gruppenräumen, Nebenräumen und Büros. Alle Gebäudebereiche, die dem Aufenthalt und der Erschließung dienen werden barrierefrei nach DIN 18040-2 ausgeführt. Der Gebäudekomplex wird 2-geschossig auf einem L-förmigen Grundriss auf einer tragenden Bodenplatte ohne Keller errichtet. Die einzelnen Hauptgebäudeflügel in Nord-Süd-Ausrichtung haben eine Breite von jeweils ca. 14,89m und sind durch den Erschließungskern mit Treppe und Aufzug verbunden. Die gesamte Länge des Gebäudes beträgt ca. 65,40m und die Breite ca. 33,30m. Die Höhe des Gebäudes beträgt oberhalb der Erdgleiche ca. 6,91m. Der Bruttorauminhalt aller Bereiche beträgt ca. 7.664,00 m³. Der Baukörper wird in massiver Bauweise mit Kalksandsteinwänden, Stahlbetonstützen, Stahlbetonwänden und Stahlbetondecken (mit Teil-Fertigteilen) errichtet. Die Bodenplatte wird als WU-Konstruktion erstellt. Das Gebäude erhält einen Vollwärmeschutz (WDVS), dreifachverglaste Kunststoffenster, Aluminium-Eingangstüren und elektrische Rollläden. Die Dachflächen werden als Flachdach mit einer Bekiesung ausgeführt und erhalten eine Photovoltaikanlage.Die Aufstellung der Wärmepumpen erfolgt ebenfalls auf dem Dach. Baubeschreibung zum Gewerk Maßnahmen Folgende Maßnahmen sind Bestandteil der Ausschreibung "Baumeisterarbeiten": Erdarbeiten für Bodenplatten, Fundamente und Leitungs-/Entwässerungsgräben inkl. Entsorgung des Aushubmaterials bzw. insofern in Positionen vermerkt der profilgerechte Wiedereinbau auf dem Gelände für spätere Vegetationsflächen. Herstellen von Bettungsschichten als Vorbereitende Maßnahmen für die Gründung . CSV-Arbeiten zur Bodenstabilisierung. Betonarbeiten inkl. Einlegearbeiten für haustechnische Zwecke, Mauerarbeiten, Abdichtungsarbeiten sowie alle sonstigen in den Einzelpositionen beschriebenen Leistungen und Schutzmaßnahmen. Ende der Baubeschreibung
Baubeschreibung
03 CSV-Arbeiten
03
CSV-Arbeiten
Ausführungshinweise und Grundsätze für CSV-Arbeiten Für die Ausführung einer Baugrundverbesserung im CSV-Verfahren nach dem "Merkblatt für die Herstellung, Bemessung und Qualitätssicherung von Stabilisierungssäulen zur Untergrundverbesserung" (2002) der DGGT (im Folgenden kurz Merkblatt) sind die folgenden Grundsätze zwingend zu beachten. Grundsätze: Die Säulenherstellung muss so erfolgen, dass zu keiner Zeit eine Vermischung des Stabilisierungsmaterials mit dem umgebenden Boden erfolgt. Dazu ist folgendes zu beachten: · Die Säulenherstellung erfolgt mit einer gegen die Steigung drehenden Transportschnecke, die durch einen Aufgabetrichter mit Trockenmörtel geführt wird und an deren Ende ein Verpresskopf mit einem gegenüber der Transportschnecke größeren Durchmesser angeordnet ist. · Die Transportschnecke fördert aus dem Aufgabetrichter sowohl beim Eindrücken in den Baugrund als auch beim anschließenden Ziehen Trockenmörtel, den sie über den Verpresskopf im erzeugten Verdrängungsloch verdichtet einbringt. · Der Verpresskopf hat die Aufgabe, den Boden über den Durchmesser der Transportschnecke hinaus aufzuweiten, um sicherzustellen, dass um die Transportschnecke herum ein ausreichend dicker Mantel aus Trockenmörtel hergestellt wird. Dieser Mantel aus Trockenmörtel verspannt sich unter dem Erddruck ringförmig und stellt so den Transport des Trockenmörtels in der Schnecke sicher, ohne dass sich Boden und Trockenmörtel vermischen. Der Verpresskopf reduziert auch die auf die Transportschnecke wirkende Mantelreibung. Der Verpresskopf ist ferner so ausgelegt, dass er eine größere Förderleistung als die Transportschnecke aufweist um den Trockenmörtel verdichten zu können. · Die Drehzahl und die Vorschub- sowie die Ziehgeschwindigkeit der Transportschnecke sind so abzustimmen, dass zu jeder Zeit eine ausreichende Materialmenge verdichtet eingebaut wird und keine Vermischung von Trockenmörtel und Boden stattfindet. · Im Aufgabetrichter muss, für den Geräteführer erkennbar, immer ausreichend Material zur Verfügung stehen und von der Förderschnecke erfasst werden können. Vor der Herstellung von Bauwerkssäulen muss die Geräteeinstellung erprobt und so an die Baugrundverhältnisse angepasst werden, dass eine Vermischung des Trockenmörtels mit dem umgebenden Boden ausgeschlossen ist. Dazu ist wie folgt vorzugehen: · Im Rahmen der Eigenüberwachung sind durch Bohrungen mit der Transportschnecke die Baugrundverhältnisse zu prüfen und mit den Angaben des geotechnischen Berichts zu vergleichen. · Zur Prüfung einer mangelfreien Materialeinbringung wird die Transportschnecke nach Erreichen der Endtiefe ohne Rotation gezogen. Der in den Wendelgängen eingeschlossene Trockenmörtel ist auf Verunreinigungen ( Bodeneinschlüsse ) zu prüfen. Sollten Verunreinigungen festgestellt werden, sind zusätzliche Pendelschritte erforderlich. · Im Zuge der Probesäulenherstellung ist auch der Materialverbrauch beim Einfahren und Ziehen zu prüfen. Die Geräteeinstellung ist wie folgt zu dokumentieren: · Ergebnisse der Baugrundüberprüfung mit Beschreibung eventueller Abweichungen zum geotechnischen Bericht · Identifizierung besonders weicher oder fester Schichten · Geräteangaben (Durchmesser der Transportschnecke, Verpresskopfdurchmesser, maximale Anpresskraft) · Angaben zum Trockenmörtel (Sieblinie, Art des Zuschlags, Zementart, Zementgüte, Zementanteil) · Aufzeichnung der Geräteparameter über die Tiefe für jede Probesäule (Drehzahl, Ein- und Ausfahrgeschwindigkeit, Anpresskraft) · Materialverbrauch und Angabe des rechnerischen Säulendurchmessers · Beschreibung besonderer Herstellungsverfahren · Notwendige Änderungen der Geräteeinstellung aufgrund wechselnder Baugrundverhältnisse Für die Ausführung von Probebelastungen sind Probesäulen herzustellen: · Die Probesäulen sind in den gleichen Baugrundverhältnissen anzuordnen und mit der gleichen Geräteeinstellung herzustellen, wie die Bauwerkssäulen. · Die Anordnung der Probesäulen ist so zu wählen, dass auch wechselnde Baugrundverhältnisse erfasst werden. · Sie müssen außerdem so angeordnet werden, dass Bauwerkssäulen durch das als Totlast verwendete Fahrzeug nicht überfahren werden müssen. · Die Probesäulen sind gegen Baustellenverkehr und andere Einflüsse aus dem Baubetrieb zu sichern. Anhand von Probebelastungen ist die äußere Tragfähigkeit der Säulen zu prüfen. Die mindestens aufzubringende maximale Prüflast ergibt sich nach Gleichung 5.7 mit Tabelle 5.2 des Merkblattes. Sofern im Einzelfall die Prüfung der Säulenfestigkeit erforderlich ist, sind Probestücke aus Probesäulen zu entnehmen, an denen die Druckfestigkeit nach DIN 12390 zu prüfen ist. Die mindestens erforderliche Druckfestigkeit ergibt sich nach den Gleichungen 5.3 und 5.4 sowie der Tabelle 5.1 des Merkblattes. Falls die äußere Tragfähigkeit der Probesäulen groß genug ist, kann die innere Tragfähigkeit auch durch Probebelastungen geprüft werden.
Ausführungshinweise und Grundsätze für CSV-Arbeiten
03.01 Baustelleneinrichtung
03.01
Baustelleneinrichtung
03.02 Werkplanung und statische Berechnung
03.02
Werkplanung und statische Berechnung
03.03 Qualitätssicherung
03.03
Qualitätssicherung
03.04 Herstellung von CSV- Säulen
03.04
Herstellung von CSV- Säulen