Erdbau
Neubau Wohnanlage Frankfurt/M. Prämäckerweg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Erdarbeiten Bauvorhaben: Frankfurt, Prämäckerweg Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz          einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Erdarbeiten
1 Erdarbeiten
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Erdarbeiten
Projektbeschreibung Baubeschreibung Das viergeschossige Mehrfamilienhaus am Prämäckerweg in Frankfurt am Main wird als lineare Zeile entsprechend der bestehenden Struktur der ehemaligen amerikanischen Siedlung realisiert und bildet einen klar gefassten Straßenraum sowie einen gemeinschaftlichen Hof. Insgesamt entstehen 30 durchgesteckte Wohnungen, davon 3 Einzimmer-, 12 Zweizimmer-, 12 Dreizimmer- und 3 Vierzimmerwohnungen. Die Erschließung erfolgt über einen offenen Laubengang entlang der Ostfassade, wodurch alle Einheiten eine natürliche Belichtung von zwei Seiten erhalten. Während die Schlafräume zur Straße orientiert sind, öffnen sich die Wohnbereiche mit Balkonen und Loggien zum ruhigen Hof. Ein extensiv begrüntes Retentionsdach und eine weitgehend unversiegelte Freiraumgestaltung gewährleisten ein nachhaltiges Regenwassermanagement.
Projektbeschreibung
Technische Vertragsbedingungen TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Aufgabenstellung Ziel der anzubietenden und - im Auftragsfalle - auszuführenden Leistung. Zum gesamten Leistungsumfang gehören: • Erd- und Entsorgungsarbeiten 2. Organisatorisches Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und der BÜ mindestens wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen. Die Tagesberichte müssen Angaben enthalten über Wetter, Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte sowie Maschinen und Geräte, jeweils mit Zeitangaben und Tätigkeitsbeschreibung als auch alle für die Ausführung und Abrechnung bedeutenden Vorkommnisse. Der AN oder ein entscheidungs- und weisungsbefugter Vertreter des AN ist zur Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen verpflichtet. Ausnahmen hiervon können nur nach vorheriger Absprache und mit Zustimmung des Bauherrn erfolgen. BESONDERE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ENTSORGUNG Mit Auftragsvergabe übernimmt der AN die fachgerechte Entsorgung aller bei der Baumaßnahme anfallenden Böden und tritt als Abfallerzeuger auf. Der AN muss für die abzufahrenden Materialien für das Ausbaumaterial eine geeignete Entsorgung im Sinne des KrW-/AbfG nachweisen (Verwertungsnachweis). Dem AN sind hierfür vor Beginn der Arbeiten die notwendigen Genehmigungsunterlagen des Entsorgers zur Prüfung vorzulegen. Die Leistungen für das Einholen und Aufstellen von Entsorgungsnachweisen und sonstigen für die Entsorgung notwendigen Unterlagen und Genehmigungen sind vom AN zu erbringen und die Kosten hierfür in die Einheitspreise einzurechnen. Die Nachweise fordert der AG ausdrücklich auch für "nicht gefährlichen Abfall". Bei allen Positionen zur Entsorgung sind alle anfallenden Kosten, Gebühren (auch Bearbeitungsgebühren) etc. in die Einheitspreise einzurechnen. Für sämtliche zu entsorgenden Stoffe sind vom AN Begleitscheine bzw. Übernahmescheine zu führen, auch wenn es sich nicht um gefährliche Abfälle handelt. Die Begleitscheine sind beim Beladen der Transportfahrzeuge zu unterzeichnen und als Abrechnungsnachweis zusammen mit den Wiegescheinen mit der Rechnung vorzulegen. Mehraufwendungen für das Führen der Begleitscheine bzw. Übernahmescheine sowie das Vorlegen der Begleitscheine und Wiegescheine werden nicht gesondert vergütet. Als Nachweis für die durchgeführte, sachgemäße Entsorgung sind die Wiegescheine der Entsorgungsstelle und die Begleitscheine in Form einer tabellarische Aufstellung als Excel-Tabelle bzw. als pdf-Datei dem AG spätestens zur Schlussrechnung vorzulegen. Die Tabelle muss getrennt für jeden Abfallschlüssel und jede Einbau-/Deponieklasse mindestens folgende Unterlagen enthalten: • tabellarische Übersicht der entsorgten Massen mit Angabe von: • Datum • Kfz-Kennzeichen Transportfahrzeug • Masse (TO) • Wiegeschein-Nr. • Herkunft • Entsorgungsstelle / Deponie • Abfallschlüsselnr. • Kopie der zugehörigen Deklarationsanalyse • Kopie des Entsorgungsnachweis (VE, Annahmeerklären) • Wiegescheine mit jeweils zugehörigem Begleitschein bzw. Übernahmescheinen Beim Abtransport sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten. Die notwendigen Begleitscheine sind vorzulegen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass der AN die für den Transport notwendigen Einsammlungs-/ Beförderungsgenehmigungen besitzt oder rechtzeitig beantragen muss. Aufwendungen dafür werden nicht gesondert vergütet. Der Abtransport hat in einwandfreien, verkehrssicheren Fahrzeugen auf dem kürzesten, sichersten Weg zu den betreffenden Entsorgungsstellen zu erfolgen. Es muss insbesondere gewährleistet sein, dass kein Material verwehen kann und dass kein Wasser austreten kann. Die Ladeflächen der Fahrzeuge sind im Bedarfsfall unmittelbar nach Beladung mit Planen abzudecken. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Ein Mischen unterschiedlicher Materialien sowie eine zwischenzeitliche Entladung der Fahrzeuge ist grundsätzlich nicht zulässig. Das Beladen der LKW hat so zu erfolgen, dass die Fahrzeuge nicht verschmutzen und keine Verschleppung des Ausbaumaterials auf öffentliche Straßen stattfindet. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Das anfallende Bodenmaterial ist auf Basis der Ergebnisse der ausgeführten abfalltechnischen Deklarationsanalytik sachgerecht zu entsorgen (siehe 1.Bericht vom 08.05.2026, Az. 36850 GeoIngenieure FLG GmbH). Diese sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und der Kalkulation zu Grunde zu legen. Sollten bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen bisher nicht bekannte Schadstoffe bzw. Schadstoffgehalte festgestellt werden, die von den bisherigen Untersuchungsergebnissen abweichen, so ist unverzüglich der Vertreter des AG zu benachrichtigen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Ggf. dann notwendige Analysen zur Deklaration des Materials aus diesen Bereichen werden vom BÜ durchgeführt und dem AN unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die sachgerechte Beseitigung von Abfällen aller Art, welche aus dem Verantwortungsbereich des AN stammen, ist alleinige Aufgabe des AN. Eine Beseitigung zusammen mit Stoffen der ausgeschriebenen Maßnahme ist untersagt. Das Verbrennen oder Vergraben von Abfällen oder Verpackungsmaterialien aller Art auf der Baustelle ist grundsätzlich verboten. Das Aufbereiten aller bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen anfallenden Materialien in transportable Stücke / Größen bzw. das Brechen, Vorsortieren, Zerkleinern, Kürzen, Trennen oder Schneiden oder in sonstiger Weise Bearbeiten für den Abtranssport oder gemäß den Vorgaben und Annahmekriterien der Entsorgungsstellen ist eigenverantwortlich durch den AN auszuführen. Die hierfür anfallenden Aufwendungen sind in die einzelnen Einheitspreise einzurechnen.
Technische Vertragsbedingungen
1. 1 Vorbereitende Arbeiten
1. 1
Vorbereitende Arbeiten
1. 2 Bodenabtrag
1. 2
Bodenabtrag
1. 3 Verfüllungsarbeiten
1. 3
Verfüllungsarbeiten
1. 4 Stundenlohnarbeiten
1. 4
Stundenlohnarbeiten