Außenputz und Innenputz
Neubau Wohn- und Bürogebäude, Freudenberg (KAWE)
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Bei dem Objekt handelt es sich um den Neubau eines Büro- und Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohneinheiten und zwei Büros. Das Gebäude besteht aus je 3 Vollgeschossen (EG, 1. OG und 2. OG)  und 1 Staffelgeschoss aus konvetionellem Mauerwerk (gedämmte Planziegel und im SG Kalksandstein). Das Objekt liegt an einer gut ausgebauten Straße und sind mit Baustellenfahrzeugen gut zu erreichen. Strom und Wasser kann an der Baustelle über Zwischenzähler von der rohbauausführenden Firma entnommen werden. Bei Entnahme ohne Zwischenzähler werden die Kosten anteilmäßig auf die Abnehmer umgelegt. Lohn und Materialpreiserhöhungen sind in die E.P. einzukalkulieren. Alle Materiallieferungen verstehen sich frei Baustelle. Anzahl der Vollgeschosse : 4 ( EG.- 3.OG)
Allgemeine Baubeschreibung
01 Außenputz
01
Außenputz
Vorbemerkungen Sämtliche zum Einbau vorgesehenen Materialien sind früh – und rechtzeitig zu bemustern, notwendigenfalls auch mehrmals. Der AG behält sich ausdrücklich vor, alle nicht vor Ausführung bemusterten Bauteile/-stoffe auf Kosten des AN zurückbauen zu lassen, auch ohne Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit. Der AN verpflichtet sich die Eignung sämtlicher Materialien durch Vorlage von Prüfzeugnissen und Zulassungen nachzuweisen. Die Erstellung von Mustern, sofern vom AG gewünscht, ist mit den Einheitspreisen abgegolten und wird nicht gesondert vergütet. Materiallieferungen verstehen sich frei Baustelle. Alle zur Verwendung kommenden Bauteile müssen für den vorgesehenen Einsatz im Wohnungsbau geeignet sein, dies ist ggf. durch den AN durch Vorlage von Prüfzeugnissen und Zulassungsbescheinigungen nachzuweisen. Die Verarbeitung hat nach den Herstellerrichtlinien bzw. den nachfolgenden Normen und Vorgaben zu erfolgen. Für die Ausführung sind zu beachten: - die Vorschriften der VOB - DIN V 18550 Putz und Putzsysteme - Ausführung - DIN 18350 Putz und Stuckarbeiten - die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers / Herstellerrichtlinien - die allgemein anerkannten Regeln der Technik - die besonderen technischen Vorbemerkungen DIN V 18550 vom April 2005 regelt unter anderem: - die Mindestputzdicken - die Lage der Putzbewehrung - die Mindesttemperaturen für Putzarbeiten - die Mindestdruckfestigkeiten der Mörtel DIN 18350 als ATV der VOB Teil C regelt unter anderem: - Nebenleistungen und - besondere Leistungen - Aufmaß und Abrechnung Erhärtungszeiten: Sofern nichts anderes beschrieben, betragen die Mindeststandzeiten (Erhärtungszeiten) für Putzlagen 1 Tag je mm Putzdicke. Putzbewehrung: Die anerkannt wirkungsvollste und sicherste Putzbewehrung stellt eine vollflächige Armierungslage mit Gewebeeinlage auf den erhärteten Unterputz dar. Sockelputze: Auch Zementputze müssen grundsätzlich gegen Berührung mit Erdreich, Verlegesand und Pflaster o.ä. durch geeignete Maßnahmen nach DIN 18195 geschützt werden. Edelputz: Fein abgefilzte oder zugeriebene Fassadenflächen sollten wegen einer möglichen "Haarrissbildung" vermieden werden. Bei Ausführung farbiger Oberputzarbeiten muss dringend darauf geachtet werden, dass starke Sonneneinstrahlung und Windeinfluss auf die frischen Flächen vermieden werden, da sonst Farbunterschiede entstehen können. Farbe: Bei Ausführung farbiger, mineralischer Oberputze wird ein einmaliger Ausgleichsanstrich mit Egalisationsfarbe dringend empfohlen. Siehe Merkblatt "Egalisationsanstriche auf Edelputzen 11/95". Wenn nichts anderes in den Leistungspositionen beschrieben, besteht die Leistung aus Lieferung und fachgerechter Ausführung der in den Positionen beschriebenen und benötigten Materialien. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Verarbeiter davon zu überzeugen, dass der bauliche Untergrund oder Vorleistungen den Voraussetzungen für sein Gewerk entsprechen. Evtl. Bedenken sind dem Auftraggeber vor Ausführung schriftlich mitzuteilen.
Vorbemerkungen
01.01 Putzprofile
01.01
Putzprofile
01.02 Grundputz/Armierung
01.02
Grundputz/Armierung
01.03 Oberputz
01.03
Oberputz
02 Innenputz
02
Innenputz
Vorbemerkungen Die Verarbeitung hat nach den Herstellerrichtlinien bzw. den nachfolgenden Normen und Vorgaben zu erfolgen. Für die Ausführung sind zu beachten: - die Vorschriften der VOB - DIN V 18550 Putz und Putzsysteme - Ausführung - DIN 18350 Putz und Stuckarbeiten - die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers / Herstellerrichtlinien - die allgemein anerkannten Regeln der Technik - die besonderen technischen Vorbemerkungen DIN V 18550 vom April 2005 regelt unter anderem: - die Mindestputzdicken - die Lage der Putzbewehrung - die Mindesttemperaturen für Putzarbeiten - die Mindestdruckfestigkeiten der Mörtel DIN 18350 als ATV der VOB Teil C regelt unter anderem: - Nebenleistungen und - besondere Leistungen - Aufmaß und Abrechnung Erhärtungszeiten: Sofern nichts anderes beschrieben, betragen die Mindeststandzeiten (Erhärtungszeiten) für Putzlagen 1 Tag je mm Putzdicke. Putzbewehrung: Die anerkannt wirkungsvollste und sicherste Putzbewehrung stellt eine vollflächige Armierungslage mit Gewebeeinlage auf den erhärteten Unterputz dar. Wenn nichts anderes in den Leistungspositionen beschrieben, besteht die Leistung aus Lieferung und fachgerechter Ausführung der in den Positionen beschriebenen und benötigten Materialien. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Verarbeiter davon zu überzeugen, dass der bauliche Untergrund oder Vorleistungen den Voraussetzungen für sein Gewerk entsprechen. Evtl. Bedenken sind dem Auftraggeber vor Ausführung schriftlich mitzuteilen. Prüfung des Putzgrundes Die Prüfung des Putzgrundes hat gemäß VOB, Teil C, DIN 18350 im Zuge der Wahrnehmung der Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Vorbemerkungen
02.01 Putzprofile
02.01
Putzprofile
02.02 Putzarbeiten
02.02
Putzarbeiten
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten