Trägerbohlwandverbau
Neubau Wohn-u. Geschäftshaus Tower Goethering Osnabrück
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Bauvorhaben: Tower Goethering 1 Osnabrück Bauherr:          DEPOT Metropolis Grundbesitz GmbH                        Kollegienwall 27                        49074 Osnabrückr Baugrundstück: Goethering 1 in Osnabrück Entwurfsverfasser: Schnoklade Betz Dömer Architekten                        Hafenstraße 64 in Münster Die DEPOT Metropolis Construction GmbH plant den Neubau eines Büro- und Wohnkomplexes. Der Neubau besteht aus 10 Geschossen und einem Untergeschoss. Im Untergeschoss befinden sich Parkflächen für PKWs und Technikräume. Im Erdgeschoss befinden sich Gewerbeflächen sowie Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Rollatoren. Im Ersten Obergeschoss befinden sich Großraum Büroflächen. In den Etagen zweites bis viertes Obergeschoss Boarding-Häuser geplant und vom fünften bis 10 Obergeschoss Wohnungen. Gemäß Bodengutachten ist die Baugrubenumschließung durch eine Trägerbohlwandverbau auszuführen. Der Grundwasserstand wurde laut Bodengutachten bei ca.3 m unter GOK gemessen. Daher ist zur Trockenlegung der Baugrube eine geschlossene Wasserhaltung vorgesehen.
Beschreibung des Bauvorhabens
Beiliegende Unterlagen Folgende Unterlagen liegen dieser Ausschreibung bei: Bodengutachten Dr. Muntzos & Partner vom 27.01.2023 Bodenanalytik Dr. Muntzos & Partner vom 14.02.2023 03_Grundriss_UG - Verbau 03_Schnitt_AA 03_Schnitt_BB
Beiliegende Unterlagen
Zusätzliche technische Vorbemerkungen - Auf die Beachtung der Schutzmaßnahmen der Berufsgenossenschaft wird besonders hingewiesen. Für die Folgen von eventuellen Unfällen trägt der Unternehmer die alleinige Verantwortung. - Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind strengstens zu beachten. - Der AN hat seinen Bauschutt laufend, jedoch mindstens einmal wöchentlich, zu entfernen. Wird ein Container bauseits gestellt, werden die Kosten umgelegt. - Für Diebstähle und Zerstörungen an Materialien und Bauleistungen haftet der Auftragnehmer bis zum Tag der Abnahme der Arbeiten. - Es wird nach Abschluss der vertraglichen Leistungen eine vertraglich vereinbarte Abnahme durchgeführt. - Sämtliche Arbeiten sind ohne Unterbrechungszeit und zügig auszuführen. Eine Abstimmung mit anderen in der Ausführung befindlichen Gewerken ist vorzunehmen. - Die Ausführung der parallel laufenden Gewerke und damit eventuell aufkommende Behinderungen berechtigen nicht zu Nachforderungen. - Flächen für die Baustelleneinrichtung stellt der AG kostenlos zur Verfügung. Nach Abschluss der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. - Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. - Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen- und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den Auftragnehmer zu sichern. - Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet. - Änderungen oder Ergänzungen der Ausführung sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Bauleitung oder des Bauherrn möglich. Der Bieter versichert, 1. dass er sich über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie sowie aller besonderen örtl. Verhältnisse, die die Preisbildung beeinflussen, unterrichtet hat. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Situation werden nicht anerkannt. 2. dass im LV keine Unklarheiten sind, 3. dass er über die zur fach- und fristgerechten Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte und Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte Bereitstellung gesichert ist.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Weitere Hinweise Baugrubenverbau Zur Erstellung der Baugrube ist Baugruben umschließend ein Verbau nach Wahl des AN zu erstellen. Die Situation des Untergrundes und der Bodenbeschaffenheit kann der beiliegenden Stellungnahme des Bodengutachters entnommen werden. Entsprechend der Stellungnahmen ist mit Grundwasser zu rechnen. Für die Erstellung des Baugrubenverbaus sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Auf Grundlage des beiliegenden Bodengutachtens Auswahl eines geeigneten Verbauverfahrens zur Baugrubensicherung. Technische Bearbeitung einschließlich Erstellung der statischen Berechnungen sowie Darstellung des Verbaus im Grundriss und Schnitten sowie Abstimmung der Ausführung mit den zuständigen Stellen. Baustelle für Verbau einrichten einschließlich aller erforderlichen Geräte, Maschinen und Werkzeuge, Unterkünfte, Transporte zur und von der Baustelle. Baustelleneinrichtung vorhalten sowie Räumen der Baustelleneinrichtung. Tiefensondierungen im Rahmen der Kampfmittelüberprüfung im Bereich der Verbauwandachsen, Koordinierung der Überprüfung mit dem zuständigen KBD. Einbringen des Verbaus, gegebenenfalls anfallendes Bohrgut ist zu entsorgen. Vorhalten des Verbaus für den Zeitraum der Erstellung der Tiefgarage. Vollständiger Rückbau des Verbaus nach Fertigstellung der Tiefgarage.
Weitere Hinweise
01 Baugrubensicherung Trägerbohwandverbau
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Baugrubensicherung Trägerbohwandverbau
01.01 Baustelleneinrichtung/Allgemeines
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Baustelleneinrichtung/Allgemeines
01.02 Kampfmittelsondierung
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Kampfmittelsondierung
01.03 Trägerbohlwandverbau
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Trägerbohlwandverbau

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