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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BESONDERER TEIL - Bodenbelagsarbeiten 2 BESONDERER TEIL - Bodenbelagsarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN 18365 -
Bodenbelagsarbeiten und den folgenden technischen Regeln.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 4102-1 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen
und Prüfungen
DIN 4102-14 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bodenbeläge und Bodenbeschichtungen;
Bestimmung der Flammenausbreitung bei Beanspruchung mit einem Wärmestrahler
DIN 51097 - Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete
Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene
DIN 54345-2 - Prüfung von Textilien; Elektrostatisches Verhalten; Bestimmung der Personenaufladung beim Begehen von textilen Bodenbelägen
DIN 54345-6 - Prüfung von Textilien; Elektrostatisches Verhalten; Bestimmung elektrischer
Widerstandsgrößen von textilen Bodenbelägen
DIN 66090-1 - Textile Fußbodenbeläge; Anforderungen an den Aufbau, Brandverhalten
DIN EN 204 - Klassifizierung von thermoplastischen Holzklebstoffen für nicht tragende Anwendungen
DIN EN 654 - Elastische Bodenbeläge - Polyvinylchlorid-Flex-Platten - Spezifikation
DIN EN 655 - Elastische Bodenbeläge - Platten auf einem Rücken aus Presskork mit einer
Polyvinylchlorid-Nutzschicht - Spezifikation
DIN EN 685 - Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Klassifizierung
DIN EN 688 - Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Korklinoleum
DIN EN 1516 - Sportböden - Bestimmung des Eindruckverhaltens
DIN EN 1569 - Sportböden - Bestimmung des Verhaltens bei rollender Last
DIN EN 1816 - Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für homogene und heterogene ebene
Elastomer-Bodenbeläge mit Schaumstoffbeschichtung
DIN EN 1817 - Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für homogene und heterogene ebene
Elastomer-Bodenbeläge
DIN EN 12529 - Räder und Rollen - Möbelrollen - Rollen für Drehstühle - Anforderungen
DIN EN 12455 - Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Korkmentunterlagen
DIN EN 13297 - Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polvlies-Bodenbelägen
DIN EN 13329 - Laminatböden - Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren
DIN EN 13413 - Elastische Bodenbeläge - Polyvinylchlorid-Bodenbeläge mit einem Rücken aus
Fasermaterial - Spezifikationen
DIN EN 13415 - Klebstoffe - Prüfung von Klebstoffen für Bodenbeläge - Bestimmung des elektrischen
Widerstandes von Klebstofffilmen
DIN EN 13501-1 - Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1:
Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten
DIN EN 14085 - Elastische Bodenbeläge - Spezifikation für Fußbodenpaneele für lose Verlegung
DIN EN 14259 - Klebstoffe für Bodenbeläge - Anforderungen an das mechanische und elektrische
Verhalten
DIN EN ISO 140-8 - Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 8:
Messung der Trittschallminderung durch eine Deckenauflage auf einer massiven Bezugsdecke in
Prüfständen
DIN VDE 0100-610 - Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6-61: Prüfungen - Erstprüfungen
BEB-Hinweisblätter des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB):
- Hinweise zur Beurteilung und Vorbereitung der Oberfläche von Anhydrit-Fließestrichen
- Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden
- Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung
- Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von Estrichen
- Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen, Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster. Beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen.
- Arbeitsanweisung CM-Messung
Merkblätter des Industrieverbands Klebstoffe (IVK):
- Kleben von Laminatböden
- Kleben von Elastomer-Bodenbelägen
- Kleben von Linoleum-Bodenbelägen
- Kleben von Kork-Bodenbelägen
- Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten
- Kleben von PVC-Bodenbelägen
Arbeitsblätter der Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI):
A 90 - Industriebodenbeläge
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln:
BGR 181 - Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
Güteschutz:
RAL-RG 368/2 - Polvlies-Fußbodenbeläge
RAL-RG 725/1 - Oberseite elastischer Bodenbeläge; Bezeichnungen
RAL-RG 725/3 - Elektrisches Verhalten elastischer und textiler Bodenbeläge; Eigenschaften und
Prüfmethoden
2.2 Stoffe, Bauteile
Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind grundsätzlich zu beachten, auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren.
Bodenbeläge, die der Baustoffklasse A oder B1 entsprechen, sind prüfzeichenpflichtig und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Das Prüfzeugnis darf nur von einer im Verzeichnis des Instituts für Bautechnik aufgeführten und zugelassenen Prüfstelle erteilt worden sein.
Neben dem Belag müssen auch die verwendeten Kleber und Spachtelmassen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein (z.B. Fußbodenheizung, elektrisch ableitende und isolierende Eigenschaften, Treppen-, Feuchtraum- und Stuhlrolleneignung).
Auf Anforderung sind Muster der Angebote vorzulegen. Dies gilt auch für Sockelleisten, Schweißschnur u.dgl. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den
Bauherren sollte eingeholt werden.
In Räumen, die dem zeitweiligen Aufenthalt von Menschen dienen, dürfen Klebstoffe folgende Bestandteile nicht enthalten: Benzol, Di- und Tetrachloräthan, Trichloräthylen, Methanol, Dioxan, Tetrahydrofuran, Schwefel-Kohlenstoff, Formaldehyd, Toluol sowie weitere zwischenzeitlich als gesundheitsgefährdend eingeordnete Lösungsmittel.
Zur Bestimmung und Prüfung der geforderten Qualität gelten folgende Normen:
DIN EN 423 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Fleckenempfindlichkeit
DIN EN 424 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verhaltens bei der Simulation des Verschiebens
eines Möbelfußes
DIN EN 425 - Elastische Bodenbeläge und Laminatböden - Stuhlrollenversuch
DIN EN 426 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung von Breite, Länge, Geradheit und Ebenheit von Bahnen
DIN EN 427 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Kantenlänge, Rechtwinkligkeit und Geradheit von
Platten
DIN EN 428 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Gesamtdicke
DIN EN 429 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Dicke der Schichten
DIN EN 430 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der flächenbezogenen Masse
DIN EN 431 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Trennwiderstandes
DIN EN 432 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Scherkraft
DIN EN 433 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Resteindruckes nach konstanter Belastung
DIN EN 434 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Maßänderung und Schlüsselung nach Wärmeeinwirkung
DIN EN 661 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Wasserausbreitung
DIN EN 662 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Schlüsselung bei Feuchteeinwirkung
DIN EN 663 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Dekortiefe
DIN EN 664 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verlustes an flüchtigen Bestandteilen
DIN EN 665 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Weichmacherabgabe
DIN EN 666 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Gliederung
DIN EN 684 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der Nahtfestigkeit
DIN EN 718 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung der flächenbezogenen Masse von Verstärkung oder Rücken von Bodenbelägen aus Polyvinylchlorid
DIN EN 1081 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des elektrischen Widerstandes
DIN EN 1815 - Elastische Bodenbeläge - Beurteilung des elektrostatischen Verhaltens
DIN EN 1818 - Elastische Bodenbeläge - Bestimmung des Verhaltens gegenüber Schwerlastrollen
2.3 Ausführung
Bei Belagsarbeiten über Fußbodenheizungen wird vom Auftraggeber ein Aufheizprotokoll übergeben.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Beheizung der Räume durch den Auftraggeber.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Bei der Verlegung von ableitfähigem Bodenbelag ist ein spezieller Zahnspachtel für den Auftrag des ableitfähigen Klebers zu verwenden.
Beläge sind an durchdringende Bauteile sorgfältig anzuarbeiten. Abdeckrosetten dürfen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eingebaut werden. Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch
Trennschienen herzustellen.
Trenn- oder Abdeckschienen im Bereich von Türen sind so einzubauen, dass das geforderte Schalldämmmaß oder die vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse beibehalten werden.
Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und Strukturabweichungen aufweisen. Auf gleiche Chargen-Nummer ist zu achten. Die Farben sind mit dem Auftraggeber abzusprechen.
Der Auftragnehmer übergibt nach Fertigstellung eine Aufstellung der verwendeten Materialien mit Hinweis auf Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer zwecks eventuell erforderlicher Nachbestellung.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Das Belagmaterial soll so frühzeitig angeliefert werden, dass es beim Verlegen die Temperatur des Raumes angenommen hat.
Bei PVC-Belägen/Vinylböden hat der Auftragnehmer auf die künftige Nutzung des Raumes abgestimmte Materialien anzubieten, die ein Wandern von Weichmachern verhindern.
Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf Verlangen der Herstellernachweis über
- Verschleißgruppe
- Eignungsklasse
- Komfortwert
- antistatisches Verhalten (Aufladbarkeit)
- Ableitfähigkeit
- Stuhlrolleneignung
- Treppeneignung
- Feuchtraumeignung
- Fußbodenheizungseignung
zu führen.
Entsprechend den Forderungen des Auftraggebers sind auf Verlangen die Herstellernachweise bzw. Gütezertifikate über
- Brandverhalten
- Trittschallverbesserungsmaß
- Schallabsorptionsgrad
- Wärmedurchlasswiderstand
- Eigengewicht
zu erbringen.
Soweit erforderlich sind Gutachten über
- schmutzabweisende Eigenschaften
- antibakterielle Wirkung
- elektrische Eigenschaften (Isolierwert, Aufladefähigkeit)
- Licht- und Wasserechtheit
- rutschhemmende Eigenschaften
vorzulegen.
Farbabweichungen an den Stoßstellen sowie Verschmutzungen oder Beschädigungen vor Übergabe der Leistung gelten als wesentliche Mängel.
In den zu belegenden Räumen ist während und nach Ausführung der Arbeiten das Rauchen untersagt.
Entgegen Nr. 3.4.4 DIN 18365 wird die Verlegerichtung durch den Auftraggeber festgelegt. Die Bahnen müssen in gleicher Richtung verlaufen.
Entgegen Nr. 3.4.6 Satz 2 DIN 18365 dürfen Türnischen nur mit Streifen belegt werden, wenn dadurch zusätzlicher Verschnitt vermieden wird.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur Übergabe auf geeignete Weise (Abdeckung, Hinweisschilder, Verschluss) zu schützen.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18365 gelten als Nebenleistung:
- Das Ein- und Aushängen der Türen.
- Der Schutz frischer Spachtelaufträge gegen Begehen.
- Das Herstellen von Aussparungen in Sockelleisten, z.B. für vertikalen Durchgang von Heizungsrohren.
2.5 Abrechnungshinweise
Werden Mehrdicken als Zulagepositionen oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer
Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet.
BESONDERER TEIL - Bodenbelagsarbeiten
Baubeschreibung AURELIE Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses
Baubeschreibung:
Baugrundstück
Bezirk: Altona
Gemarkung: Ottensen
Flurstücke: 266, 267, 3877
Grundstücksgröße: 1.252,5 m2
Auf drei Flurstücken zentral in Ottensen möchte die Geschwister Fick GbR eine neue Gewerbefläche für einen Drogeriemarkt, eine Schankwirtschaft sowie in den Obergeschossen neuen Wohnraum errichten. Die drei Grundstücke befinden sich in Familienbesitz und alle geplanten Wohnungen werden als Mietwohnungen im Familienbestand bleiben. Die drei Grundstücke werden zu einem Grundstück vereinigt.
Neben den Gewerbeflächen werden insgesamt 34 Mietwohnungen geplant.
Bei dem Vorhaben handelt es sich nach §2, Abs. 3 HBauO um Gebäude der Gebäudeklasse 5. Der höchste Aufenthaltsraum liegt bei 15,96 m über der Bezugshöhe.
An der Bahrenfelder Straße befinden sich die Zugänge der beiden Gewerbeflächen im Erdgeschoss.
Die Wohnungen verteilen sich auf vier Gebäudeteile (Haus 1 bis 4), die vom 1. bis zum 5. Obergeschoss auf dem Sockel des Gewerbes liegen.
Sie werden über einen Zugang in der Nöltingstraße barrierefrei erschlossen, hier
befindet sich ein Aufzug. Über dieses Treppenhaus erreicht man die barrierefreien Laubengänge bzw. die Dachfläche auf dem 1.OG.
Über das 1.OG gelangt man zum weiteren Treppenhaus in Haus 4.
Rückseitig im Piependreiherweg ist es möglich den gemeinsam genutzten Innenhof auf dem Dach des Drogeriemarktes über eine Außentreppe zu betreten. Hier und im 5. OG befinden sich Kinderspielflächen und ein intensiv begrünter Dachgarten.
Im Untergeschoss sind die notwendigen Abstellräume, Räume für Kinderwagen, Mobilitätshilfen und Fahrräder, sowie Hausanschluss- und Technikräume untergebracht.
Hier befinden sich auch Lager, Sanitärräume und Technikräume der
Gewerbemieter. Gegenüber dem Aufzug liegt das barrierefreie Gäste- WC der Schankwirtschaft. Das WC ist während der Öffnungszeit der Schankwirtschaft barrierefrei zugänglich.
Baubeschreibung
Auszug aus Baubeschreibung Auszug aus FLB
5.10 Oberboden
In den Wohn- und Schlafbereichen der beiden frei finanzierten Penthouse-/Maisonettewohnungen (Whg-Nr. 1.34 und Whg-Nr. 4.32) (Flur, Wohnen, Essen, offene Küche, Diele, Schlafen, Kinderzimmer, etc.) wird ein Eiche - Echtholzparkett (englischer Verband,
Nutzschicht von 8 mm), geschliffen, geölt, als vollflächig verklebtes
Mehrschichtparketteingebaut, Leitfabrikat Bembe Meisterparkett – Englischer Verband, o. glw. In allen weiteren Wohnungen wird ein Vinylboden mit zeitgemäßem Holzdekor Leitfabrikat
Gerflor, Creation 30, Holzdekor o. glw. verlegt, Wahl nach Vorlage des AN und Bemusterungsentscheidung durch AG.
Die Sockelleisten der beiden frei finanzierten Penthouse-/Maisonettewohnungen (Whg-Nr. 1.34
und Whg-Nr. 4.32) bestehen aus zum Parkett passenden Holz-Sockelleisten, Höhe ca. 50 mm, Stärke ca. 10 mm. Wahl nach Vorlage des AN und Bemusterungsentscheidung durch AG. Die Sockelleisten werden an der Wand befestigt. An den Übergangsbereichen zu anderen
Bodenbelägen werden Edelstahlschienen eingebaut.
Den Wandabschluss in allen weiteren Wohnungen bildet eine weiße Kubus-Fußleiste. Sockelleisten aus MDF, weiß beschichtet, ca. 20 x 60 mm, sichtbare Kanten gefast, geklebte Anschlüsse an Wänden. Die Fugen zwischen Fußleiste und Boden werden nicht versiegelt.
Auszug aus Baubeschreibung
01 Bodenbeläge
01
Bodenbeläge
01.01 Bodenbeläge allgemein
01.01
Bodenbeläge allgemein
01.02 Vinylboden in Wohnungen
01.02
Vinylboden in Wohnungen
01.03 Parkettboden in Wohnungen
01.03
Parkettboden in Wohnungen
01.04 Parkettboden im Gewerbe Aurel
01.04
Parkettboden im Gewerbe Aurel