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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Auftraggeber
Abwasserzweckverband "Untere Selz" (AVUS)
Am Goldenen Lamm 1
55262 Ingelheim am Rhein
Baubeschreibung
Auf dem Gelände der Kläranlage Untere Selz in Ingelheim (Flurstücke 60 und 135/3, Flurnummer 10, Gemarkungsnummer 073583, Gemarkung Nieder-Ingelheim) ist aktuell ein Betriebsgebäude vorhanden, in dem sich ein Labor, mehrere Sanitär- und Umkleideräume, Büroräume, ein Aufenthaltsraum und die Leitwarte befindet. Südlich des Betriebsgebäudes gibt es zudem eine Schlosserwerkstatt mit separatem Schweißarbeitsplatz und einem kleinen Gefahrenstofflager.
Da die Fläche der aktuellen Gebäude nicht mehr ausreicht und diese teilweise sanierungsbedürftig sind, soll ein neues Werkstatt- und Sozialgebäude errichtet werden. Durch die Umlagerung von verschiedenen Arbeitsplätzen in den Neubau kann das vorhandene Betriebsgebäude so teilweise umgenutzt werden. Dort entsteht dann beispielsweise mehr Platz für Büroräume und die Leitwarte.
Das vorhandene Werkstattgebäude kann mit der Errichtung des neuen Werkstatt- und Sozialgebäudes teilweise zurückgebaut werden, um die dortige Verkehrsfläche zu vergrößern. Mit der Vergrößerung der Verkehrsfläche kann die externe Anlieferung von Abwasser vereinfacht werden, da mehr Fläche zum Rangieren zur Verfügung steht.
Der Neubau soll wie folgt aufgeteilt werden:
Räume, die sich über das Erdgeschoss und 1. Obergeschoss erstrecken: Schlosserwerkstatt Kfz-Werkstatt Erdgeschoss:
Barrierefreies WC
Damen und Herren WC
Waschraum für persönliche Schutzausrüstung
Hausanschlussraum
Schweißarbeitsplatz
Büro Schlosserwerkstatt
Elektrowerkstatt
Büro Elektrowerkstatt
Elektroraum
Gärtnerraum
Gefahrstofflager
1. Obergeschoss:
3 Büros
Kopierraum
Besprechungsraum
Gäste-WC/Waschraum
Aufenthaltsraum mit Küchenzeile
Schwarz- und Weißbereich für Damen und Herren mit Duschen, WCs und Umkleiden
Wasch- und Trockenraum
Elektroanschlussraum
Ziel des Projekts ist es, eine Erweiterung für die bestehenden Gebäude zu schaffen und den Platz auf dem Kläranlagengelände neu zu erschließen. Das Gebäude soll dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und nach umweltbewussten Aspekten errichtet werden. Zur Umsetzung dieses Ziels zählt beispielsweise die Photovoltaikanlage auf dem Gründach des Gebäudes, moderne und effiziente Lüftungssysteme und das Niederschlagswassermanagement. Das Niederschlagswasser wird soweit möglich auf der Fläche gehalten und mit Hilfe von Rigolen versickert oder auf dem Gründach verdunstet. Der Oberflächenabfluss soll so möglichst gering gehalten werden.
Das Leistungsverzeichnis (LV) beschreibt die Bautechnik für den Neubau des Betriebsgebäudes.
Angaben zur Baustelle
Adresse:
Kläranlage Untere Selz
Außenliegend 122
55218 Ingelheim am Rhein
Lage / Zufahrt zur Baustelle/ Kläranlage Untere Selz
Die Kläranlage Ingelheim befindet sich im Norden der Stadt, südlich der Bundesautobahn A60 und östlich der Firma Boehringer Ingelheim. Das Grundstück der Kläranlage entspricht den Flurstücken 60 und 135/3, Flurnummer 10, Gemarkungsnummer 073583, Gemarkung Nieder-Ingelheim. Das Gelände hat eine Gesamtfläche von ca. 59.500 m². Ein Übersichtslageplan ist als Anhang beigefügt.
Die Kläranlage befindet sich an der Adresse "Außenliegend" 122. Die Straße "Außenliegend" ist nur von Norden öffentlich zugänglich und kann über die Konrad-Adenauer-Straße und kleinere Feldwege erreicht werden. Der Weg von der KA in Richtung Süden endet bei der Firma Boehringer und kann daher nicht als Zufahrt genutzt werden.
Die Kläranlage besitzt 3 Zugänge, die alle im Westen der Anlage zu finden sind. Das Tor 1 führt direkt zu dem Betriebsgebäude der Kläranlage, in welchem auch Besucher empfangen werden. Tor 2 liegt weiter nördlich und führt vorbei am Gasspeicher und der Gasfackel zu den Belebungsbecken sowie zu dem Baufeld für das Werkstatt- und Sozialgebäude. Nördlich von Tor 2 liegt Tor 3, welches sich bei den Lagerhallen befindet. Neben der Toreinfahrt 3 befindet sich das Pumpwerk Gau-Algesheim. Die Straße führt weiter zu dem Verteiler-Bauwerk und den Belebungsbecken.
Lage der Baustelle
Die Baustelle liegt auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Ingelheim.
Verkehrswege im Werk
Die Verkehrswege auf dem Werksgelände sind größtenteils gepflastert. Diese sind zum größten Teil nur 1-spurig ausgebaut.
Des Weiteren ist die Wegeführung auf dem Gelände eng.
Die Werksstraßen werden auch vom AG genutzt. Einzelheiten hierzu sind den beigefügten Plänen zu entnehmen.
Es ist vom kreuzenden Verkehr, auch mit Fußgängern, auszugehen. Die Fußgänger haben Vorrang. Eine getrennte Verkehrsführung ist nicht vorgesehen. Ansonsten gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 10 km/h begrenzt.
Straßenreinigung
Die Werksstraßen und die öffentlichen Zuwegungen sind sauber zu halten.
Strom, Wasser, Abwasser
Ein Stromanschluss wird dem AN in der Nähe der Baustelleneinrichtungsfläche kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Der Strom wird vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Weitere Baustromverteiler, sowie deren Zu- und Ableitungen werden nicht vom AG gestellt.
Auch geht der AG keine Lieferverpflichtung mit dem AN ein.
So existiert z.B. im Falle eines Stromausfalls keine Schadensersatzpflicht des AG gegenüber dem AN.
Des Weiteren liegt es auch beim AN z.B. im Falle eines Stromausfalls die Maßnahmen oder auch Ersatzmaßnahmen einzuleiten.
Auf dem Werksgelände stehen ebenfalls Stromanschlusspunkte zur Verfügung (siehe Plan im Anhang). Hier kann dem AN ebenfalls kostenfrei Strom zur Verfügung gestellt werden.
Für die Dauer der Bauzeit wird ein kostenloser Trinkwasser- sowie Schmutzwasseranschluss vom AG zur Verfügung gestellt. Es wird ein Übergabepunkt eingerichtet, von dem der AN das Trinkwasser beziehen kann. Die Leitungen vom Übergabepunkt zur Abnahmestelle müssen vom AN verlegt werden.
Das Trinkwasser wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Gefährdungsbeurteilungen und Belehrungsnachweise
Die Gefährdungsbeurteilungen und Belehrungen aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht sind Sache des AN.
Zusätzliche, standortbezogene Gefährdungen sind auf dem Kläranlagengelände vorhanden. Die Erstellung der spezifischen Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der sich hieraus ergebenen Maßnahmen sind enthalten.
Die Arbeitsschutzmaßnahmen für sämtliche Gefährdungen, auch sämtlicher zusätzlicher, standortbezogenen Gefährdungen sind enthalten.
Diese Arbeitsschutzmaßnahmen sind mit in die Belehrungen des vor-Ort tätigen Personals zu übernehmen.
Als SiGeKo wird vom AG Frau Ottum von der Firma DAR beauftragt.
In der Gefährdungsbeurteilung und den Belehrungen sind auch die Schutzmaßnahmen zu definieren.
Zu Beginn der Arbeiten wird vom Verantwortlichen des Abwasserzweckverbands Untere Selz mit dem Verantwortlichen des AN für die Arbeiten eine Unterweisung durchgeführt. Die Einweisung von Nachunternehmern vom AN ist Sache des AN und hat vor Arbeitsaufnahme zu erfolgen. Sämtliche Unterweisungen von Nachunternehmern sind vom AN zu dokumentieren und dem AG unaufgefordert zu übergeben.
Geologische, hydrogeologische und naturschutzkundliche Verhältnisse
Für die geplante Neubaumaßnahmen liegen geotechnische Voruntersuchungen durch die ICP Geologen und Ingenieure vor.
Die NN-Höhe des Grundstücks liegt nach den Angaben in der topografischen Karte bei rd. 85 - 86 m ü. NN. Dem geologischen Bericht zufolge liegt das Untersuchungsgebiet im Bereich der quartären Ablagerungen, die überwiegend von Flugsanden, die aus Fein- bis Mittelsanden bestehen, geprägt sind.
Bereichsweise finden sich oberflächennah anthropogene Auffüllungen aus der Nutzung, der erforderlichen Geländegestaltung, im Unterbau von Straßen und Wegen und aus historischen Bautätigkeiten auf dem Kläranlagengelände.
Das Kläranlagengelände befindet sich im insgesamt ca. 35.967 ha großen Landschaftsschutzgebiet "Rheinhessisches Rheingebiet", das von Worms bis Bingen reicht.
Baugrundverhältnisse
Das Baugrundgutachten "Geotechnischer Bericht" von ICP Ingenieure ist zu beachten. Dieses ist in den für diese Ausschreibung relevanten Teilen den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Hieraus ergeben sich Informationen wie Grundwasserstände und Homogenbereiche für die Erdarbeiten.
Hinweise Naturschutz
Die Maßnahme wird von einer ökologischen Baubegleitung betreut.
Die landschaftsschutzrechtlichen Bestimmungen (Landschaftsschutzgesetze u.ä.) sind zu beachten.
Der Fachbeitrag Naturschutz der Kläranlage Ingelheim vom Büro Dörhöfer und Partner und die Artenschutzrechtliche Beurteilung vom Büro viriditas sind zu beachten. Diese sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Die dortigen Angaben und Auflagen sind einzuhalten.
So ergibt sich hieraus u.a. z.B.:
- Abfangen und Umsiedelung der Zauneidechsenpopulation in die vorher zu errichtende Umsiedlungsfläche zur Vermeidung des Eintretens des Tötungsbestandes gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und Herstellung eines überklettersicheren Amphibien-/Reptilienschutzzaunes
- Durchführung von Rodungsarbeiten gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG außerhalb der Vegetationsperiode, d.h. zwischen dem 01. Oktober und dem 28./29. Februar des Folgejahres. Sollte dennoch der Eingriff im Zeitraum 01. März bis 30. September unvermeidbar sein, ist der artenschutzrechtliche Tötungstatbestand auf Grundlage einer Begutachtung durch eine fachlich qualifizierte Person (z.B. Biologe o.ä.) auszuschließen.
- Durchführung der Baufeldfreimachung nur außerhalb der Brutzeit von Vögeln oder nach Begutachtung durch eine fachlich qualifizierte Person (z.B. Biologe o.ä.).
- Verwendung von umweltfreundlicher Beleuchtung zur Minderung von Lichtemissionen und folglich zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für nachtaktive Insekten.
- Beachten der Vorgaben der DIN 18920 "Vegetationstechnik im Lanschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie der RAS-LP4.
- Schutz des Bodens während der Bauphase:
- Kein Befahren der Flächen sowie Ablagern von Baustoffen außerhalb des Baufelds,
- Getrennter Ausbau, Lagerung und Wiedereinbau des Oberbodens gemäß DIN 18915,
- Säuberung und Tiefenlockerung (mind. 30 cm) der bauseits beanspruchten Flächen und Ansaat.
Leitungen, Kabel im Bestand
Auf dem Gelände sind zahlreiche unterirdische in Betrieb befindliche Leitungen wie z.B. Wasserversorgungsleitungen, Abwasserleitungen, stromführende Kabel oder auch z.B. Steuerleitungen vorhanden. Siehe hierzu auch den als Anlage beigefügten Leitungsplan. Dieser erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Außerdem ist die Tiefenlage der Leitungen nicht hinreichend bekannt, so dass im Zweifelsfall Suchschachtungen oder Suchschürfe durch den AN vorgenommen werden müssen. Diese Leistung wird gesondert vergütet. Hierbei findet eine baubegleitende Begutachtung durch den AG statt.
Schadstoffe
Die zu erwartenden Schadstoffe im Boden- und Auffüllungsmaterialien sind dem beigefügtem Baugrundgutachten zu entnehmen.
Montagearbeiten
Alle Montagearbeiten sind durch das Personal des AN bzw. von vom AN beauftragten Fachfirmen (Nachunternehmern) durchzuführen. Arbeiten, die von beauftragten Fachfirmen durchgeführt werden, sind ständig durch das Personal des AN (deutschsprachig) bauleitend vor Ort zu überwachen.
Baubesprechungen / sonstige Besprechungen
Die Baubesprechungen finden wöchentlich als Jour-Fix Besprechungen in einem Besprechungscontainer des AN statt. Regelmäßige Teilnehmer: AG, örtl. Bauüberwachung des AG, AN, AN TGA-Lose, AN E-Technik etc.
Bei Bedarf finden Fachgespräche statt. Regelmäßige Teilnehmer: AG, Planer, örtl. Bauüberwachung des AG, AN, AN TGA-Lose, AN E-Technik etc.
Koordinationsbesprechungen finden regelmäßig im 4-wöchenlichen Turnus statt. Regelmäßige Teilnehmer: AG, örtl. Bauüberwachungen des AG, alle am Bau beteiligten AN.
Baufristen
Die ausgeschriebenen Leistungen sind gem. dem beigefügten Gesamtterminplan zu erbringen.
Als Rahmentermine gelten:
Baubeginn: 20.05.2026
Rohbaufertigstellung: 04.05.2027
Baufertigstellung: 28.03.2028
Ein Rahmenterminplan liegt der Ausschreibung bei und ist zu berücksichtigen.
Bauzeitenplan
Es ist durch den AN ein ausführlicher und verbindlicher Bauzeitenplan zu erstellen. Dieser ist spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung und im Einvernehmen mit dem Abwasserzweckverband Untere Selz vorzulegen. Dieser Bauzeitenplan ist 14-tägig fortzuschreiben.
Die Vergütung hierfür erfolgt in separaten Leistungspositionen.
Bautagesberichte
Die Bautagesberichte dienen zur Dokumentation des Bauablaufes und zur Qualitätssicherung.
Der AN hat arbeitstäglich die Bautagesberichte zu führen und dem bevollmächtigten Vertreter des AG zu übergeben. Die Übergabe erfolgt am folgenden Arbeitstag an den AG. Der AN erhält einen Rücklauf vom bevollmächtigten Vertreter des AG.
Die Bautagesberichte müssen u.a. die folgenden Mindestanforderungen enthalten:
Bezeichnung der Baumaßnahme Zeitpunkt der Aushändigung der Ausführungsunterlagen (genaue Bezeichnung der Unterlagen) sowie ggf. von Änderungen und Berichtigungen Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten arbeitstäglich das Wetter und die höchste und niedrigste Temperatur täglich die erbrachten Leistungen und die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter, einschl. Arbeitszeit, getrennt nach deren Qualifikation (Polier, Facharbeiter, Hilfsarbeiter) sowie Einsatz von Großgeräten Eingang von Stoffen und Bauteilen, getrennt nach allen vom AG beigestellten und den vom AN gelieferten
Baubeschreibung
Unterlagen Unterlagen
Dieser Ausschreibung liegen mehrere Anlagen (Pläne, Gutachten, Berichte usw.) bei. Das Verzeichnis der Unterlagen ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Unterlagen
Hinweistext Bauablauf Hinweistext Bauablauf
Der Neubau erfolgt im laufenden Betrieb.
Der Betrieb der Anlage ist vorrangig. Während der Baumaßnahme sind die betriebsinternen Vorgänge auf der Kläranlage zu beachten und dürfen nicht behindert werden. Abstimmungen über Arbeiten erfolgen ausschließlich mit der Bauleitung oder der Betriebsleitung.
Sollten aus Arbeiten Gefährdungen für vorhandene Einbauten resultieren, sind diese selbstständig vor Durchführung der Arbeiten zu sichern.
Die Betriebszeiten der Kläranlage sind:
Mo. - Do. 7:00 -16:00 und Fr. 07:00 -13:00 Uhr. Grundsätzlich sind sämtliche Arbeiten auf der Kläranlage ausschließlich während dieser Betriebszeiten auszuführen.
Abweichungen hiervon bedürfen der Zustimmung des Abwasserzweckverbands Untere Selz. Die Absprache hat mindestens 2 Tage im Voraus zu erfolgen.
Insbesondere bei der Ausführung von Arbeiten, die die störungsfreie Funktion der Kläranlage gefährden könnten (z. B. Erd- oder Verbauarbeiten, Arbeiten an Leitungen oder Becken etc.) bedürfen der permanenten Anwesenheit von Betriebspersonal vor Ort. Die Bereitstellung von Betriebspersonal außerhalb der o. g. Betriebszeiten kann vom Abwasserzweckverband Untere Selz nicht garantiert werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch von Seiten des AN. Unkritische Arbeiten können in Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband Untere Selz auch außerhalb dieser Betriebszeiten ausgeführt werden. Die Abstimmung muss mindestens 2 Tage im Voraus erfolgen. Die genauen Randbedingungen (Schlüsselübergabe, Verantwortlichkeiten, Sicherheit, Rufbereitschaft etc.) werden im Vorfeld zwischen AN und AG abgestimmt.
Nacht - und Wochenendarbeiten dürfen nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt werden. Diese müssen mindestens 1 Woche im Voraus abgestimmt werden. Dabei ist zu beachten, dass in der Nachtzeit jede Tätigkeit verboten ist, die geeignet ist, die Nachtruhe durch Überschreiten der gebietsbezogenen zu betrachtenden Nachtimmissionswerte zu stören. Die Ausführung von ruhestörenden Tätigkeiten in der Verbotszeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Dies erfordert eine sehr frühzeitige schriftliche Anzeige beim AG, da die Freigabe erst nach schriftlicher Zustimmung der Aufsichtsbehörde erfolgen kann. Die Klärung der zulässige Nacht-/Wochenendarbeiten erfolgt durch den AN.
Hinweistext Bauablauf
Hinweistext Bodenmanagement Hinweistext Bodenmanagement
Die geotechnische und geochemische Beurteilung der Boden- und Auffüllungsmaterialien durch den AG erfolgt in der Regel durch "in-situ" gewonnenes Probenmaterial. Die Ausführung der Baggerschürfe zur Gewinnung des Probenmaterials erfolgt durch den AN. Hierfür sind im Leistungsverzeichnis entsprechende Positionen vorgesehen. In der Regel erfolgt für eine Gebäudebaugrube eine Beprobungskampagne. Für kleinere Flächen wie z.B. Rohrleitungsgräben werden die Anzahl der Beprobungskampagnen nach Rücksprache mit dem Fachgutachter entsprechend angepasst.
Die Entsorgung von nicht mehr einbaufähigen Material erfolgt in der Regel durch den AN.
Es wird folgendes Prozedere vereinbart:
1. Der AN meldet beim AG oder dessen bevollmächtigten Vertreter den gewünschten Beginn einer Beprobungskampange an und stimmt sich hierzu mit dem AG oder dessen bevollmächtigten Vertreter terminlich ab.
2. Die Beprobungskampagne findet mittels Baggerschürfe des AN unter Begutachtung/ Begleitung des Fachgutachters statt.
3. Der Fachgutachter beurteilt das Auffüllungs-/Bodenmaterial aus geotechnischer und geochemischer Hinsicht.
4. Der AG oder dessen bevollmächtigter Vertreter teilt dem AN das Ergebnis der Begutachtung des Materials mit und macht hierbei auch Angaben zum Verbleib des Materials. Zwischen Beprobungskampange und Ergebnismitteilung des AG ist von einem Zeitraum von mindestens 4 Wochen auszugehen.
5. Im Falle einer Entsorgung des Boden- / Auffüllungsmaterials disponiert der AN dann die Entsorgung. Die Deklarationsanalytik dafür wird dem AN vom AG zur Verfügung gestellt. Im Falle der festgestellten Wiedereinbaufähig des Materials auf dem Gelände wird das Material vom AN entweder direkt an anderer Stelle wieder eingebaut oder ist auf dem Bereitstellungslager 2 aufzusetzen.
Es sind alle ausgehobenen Boden- und Auffüllungsmaterialien getrennt nach Qualitäten zu gewinnen bzw. auf dem Bereitstellungslager 2 auf Miete zu setzten. Eine Durchmischung unterschiedlicher Qualitäten ist zu vermeiden.
Die Mieten sind so anzulegen, dass sich die erdbautechnischen Eigenschaften der Böden nicht verschlechtern.
Für die Zwischenlagerung von Oberböden gelten besondere Anforderungen und Vorgaben. Diese sind in einer separaten Leistungsposition im Leistungsverzeichnis definiert. Die Oberbodenmieten werden vom AN nur nach besonderer Anweisung durch den AG wieder eingebaut.
Es ist vom AN baubegleitend eine Massenquantifizierung vorzunehmen und fortlaufend fortzuschreiben. Hieraus ist zu entnehmen, wie viel Material wo auf dem Kläranlagengelände ausgehoben wurde und wie viel Material wo wieder auf dem Kläranlagengelände eingebaut wurde und wie viel Material wohin extern entsorgt wurde. Die Massenquantifizierungen sind dem AG zu übergeben.
Hinweistext Bodenmanagement
Hinweistext Homogenbereiche Hinweistext Homogenbereiche
In Tabelle 2 des Baugrundgutachtens sind die charakteristischen Kenngrößen der anstehenden Schichtglieder zusammengestellt. Hier werden auch die Homogenbereiche eingeteilt.
Tabelle 3 legt dem Bericht zufolge die allgemeinen Kennwerte der zugrunde gelegten Homogenbereiche nach DIN 18300 zur Positionsbildung für Maßnahmen der Geotechnischen Kategorie 1 dar.
Weitere Angaben und Details sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen.
Hinweistext Homogenbereiche
Hinweistext Kampfmittel Hinweistext Kampfmittel
Durch bereits bestehende Bauwerke und bereits durchgeführte Baumaßnahmen auf dem Gelände ist eine Kampfmittelfreiheit gegeben.
Hinweistext Kampfmittel
Hinweistext Abrechnungen Hinweistext Abrechnung
Sämtliche Abschlagsrechnungen sowie die Schlussrechnung inkl. aller Aufmaße sind digital einzureichen.
Die Abrechnung erfolgt über die GAEB-Schnittstelle.
Die Aufmaßdatei ist dem AG im DA11- oder X31-Format zu übergeben. Der Rücklauf an den AN erfolgt ebenfalls über eine digitale Aufmaßdatei im DA11- oder X31-Format.
Die Aufmaßdateien / Massenermittlungen sind zu jeder Abschlags-/ Schlussrechnung vom AN als .pdf-Datei einzureichen.
Hinweistext Abrechnungen
Hinweistext Leistungsausführung Hinweistext Leistungsausführung
Alle Positionen, sofern nicht anders angegeben, verstehen sich inkl.
Lieferung zum Einbauort und betriebsfertiger Montage.
Rohrleitungsmontagen verstehen sich, sofern im Leistungsverzeichnis
nicht anders beschrieben, einschließlich aller notwendigen Arbeiten
zur Verbindung der Rohrleitungen und aller Nachbehandlungsarbeiten.
Falls im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben sind Schweißarbeiten nicht separat ausgeschrieben und in die Positionen der Rohrleitungen einzukalkulieren.
Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Hilfsmittel, etc. sind in den jeweiligen Einheitspreisen einzukalkulieren.
Hinweistext Leistungsausführung
Hinweistext Vermessung Hinweistext Vermessung
Alle erdverlegten Leitungen, Kabel, Kabelleerrohrtrassen, etc. werden vom AG für die AG-seitige Bestandsvermessung sowohl höhen- als auch lagemäßig eingemessen.
Vor der Freimeldung des AG, dass der betreffende Leitungsabschnitt eingemessen ist, darf dieser nicht überschüttet werden.
Für die Freimeldung des AG ist von einer Zeitdauer von 5 Werktagen auszugehen.
Hinweistext Vermessung
Hinweistext zur Kalkulation Hinweistext Kalkulation
Folgende Raumgewichte sind für den Soll- und Ist-Nachweis anzuwenden (sofern lt. LV nicht anders vorgesehen):
Korngestuftes Kies-Sand-Gemisch 2,2 t/m3 im eingebauten
Zustand; Hartkalksteinschotter 2,2 t/m3 im eingebauten Zustand; ausgebauter Kalksteinschotter 1,8 t/m3; Bauschutt 2,2 t/m3; Oberboden 1,7 t/m3; Glasschlacke 1,8 t/m3; Schwarzdecke 2,5 t/m3; Betonschüttung 2,4 t/m3; gewachsener Boden 1,9 t/m3; Anschüttung Schluff, Sand, Kies mit Beimengungen 1,9 t/m3;
Wenn im LV nicht anders vermerkt, gilt für das Aufmaß von Rohrleitungen, dass Formstücke und Bögen nicht durchgemessen werden.
Hinweistext zur Kalkulation
Hinweistext Werkstatt- und Montagepläne Hinweistext Werkstatt- und Montagepläne
Alle zu erstellenden Werkstatt- und Montagepläne sowie Statiken und vgl. Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, spätestens 4 Wochen vor Ausführung der jeweiligen Leistung dem AG oder dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Für alle zur Verwendung vorgesehenen Bauprodukte und Bauarten sind die vollständigen Verwendbarkeitsnachweise (Produktblätter, Sicherheitsdatenblätter, Herstellerrichtlinien, Leistungserklärungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Eignungs- und Übereinstimmungsnachweise etc.), soweit nichts anderes vereinbart wird, 4 Wochen vor Ausführung der jeweiligen Leistung dem AG oder dessen Bevollmächtigten zu übergeben. Leistungsnachweise (z.B. Prüfnachweise, Lieferscheine; d.h. Unterlagen, die die Ausführung der Leistung in geeigneter Weise dokumentieren), die erst während oder nach Ausführung der Leistung erstellt werden können, sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, spätestens 4 Wochen nach Ausführung der jeweiligen Leistung dem AG oder dessen Bevollmächtigten zu übergeben.
Sofern im LV nichts anderes vermerkt ist, sind Statiken ungeprüft einzureichen. Sie werden dann vom Prüfstatiker des AG geprüft. Sofern im LV nichts anderes vermerkt ist, ist für die Prüfung der Unterlagen/ Zeichnungen beim AG von einer Zeitdauer von 4 Wochen ab Einreichung der prüffähigen Unterlagen auszugehen. Die Unterlagen sind nach Reihenfolge des LV zu sortieren und den Titeln, Untertiteln bzw. Positionen des LV eindeutig zuzuordnen.
Alle geforderten Zeichnungen und Unterlagen sind, soweit nichts anderes im LV vermerkt oder anderslautend vereinbart wird, jeweils dreifach (3-fach) kopierfähig in Papier und digital im Originalformat sowie im pdf-Format, Zeichnungen zusätzlich auch als Plot-Datei, zu übergeben.
Hinweistext Werkstatt- und Montagepläne
01 Baustelleneinrichtung Baufeldvorbereitung
01
Baustelleneinrichtung Baufeldvorbereitung
01.02 Baustelleneinrichtung
In unmittelbarer Nähe der Baustelle können Flächen zur Lagerung von Material zur Verfügung gestellt werden. Hier ist der beiliegende Plan mit den ausgewiesenen Flächen für die Container und die Lagerflächen sowie die Flächen, die freigehalten werden müssen, zu berücksichtigen.
01.02
Baustelleneinrichtung
In unmittelbarer Nähe der Baustelle können Flächen zur Lagerung von Material zur Verfügung gestellt werden. Hier ist der beiliegende Plan mit den ausgewiesenen Flächen für die Container und die Lagerflächen sowie die Flächen, die freigehalten werden müssen, zu berücksichtigen.
01.04 Straßenreinigung
01.04
Straßenreinigung
01.05 Abriss/Rückbau
01.05
Abriss/Rückbau
01.06 Umlegung von vorhandenen Installationen
Diese Umlegungen sind durchzuführen, bevor mit der übrigen Baumaßnahme begonnen werden kann.
01.06
Umlegung von vorhandenen Installationen
Diese Umlegungen sind durchzuführen, bevor mit der übrigen Baumaßnahme begonnen werden kann.
01.07 Provisorien während der Bauzeit
01.07
Provisorien während der Bauzeit
01.08 Dokumentation erdverlegte Leitungen
01.08
Dokumentation erdverlegte Leitungen
02 Äußere Erschließung und Außenanlagen
02
Äußere Erschließung und Außenanlagen
02.01 Erdarbeiten
02.01
Erdarbeiten
02.02 Erdverlegte Rohrleitungen und Kleinbauwerke
02.02
Erdverlegte Rohrleitungen und Kleinbauwerke
02.03 Sonstig Außen- und Versickerungsanlagen
02.03
Sonstig Außen- und Versickerungsanlagen
02.04 Wasserhaltungsarbeiten
02.04
Wasserhaltungsarbeiten
04 Technische Ausrüstung Werkstatt- und Sozialgebäude
04
Technische Ausrüstung Werkstatt- und Sozialgebäude
04.03 Abwasserpumpwerk + MID
04.03
Abwasserpumpwerk + MID
04.04 Löschwasserentnahme NKB 2
04.04
Löschwasserentnahme NKB 2