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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
PROJEKTBESCHREIBUNG Bauvorhaben: "Neue Mitte"
Bauvorhaben: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage
Schwabacher Straße 30 und 30a
90537 Feucht
Bauherr: BPD Immobilienentwicklung
Niederlassung Nürnberg
Gutenstetter Straße 2
90449 Nürnberg
Architekt: KUPFERGRAU
Scheffelstraße 46
95445 Bayreuth
Bezugshöhe:+/-0,00 = 357,85 m üNN = OK FFB EG
Projekt-Kurzbeschreibung
Gesamtprojekt
Das Projekt „Neue Mitte" im Markt Feucht in der Schwabacher Str. 30 besteht aus einer Mehrfamilienhausanlage mit zwei Häusern (Haus 1 und 2) mit insgesamt 24 Wohneinheiten, einer gemeinsamen Tiefgarage und zwölf Außenstellplätze sowie sechs Doppelhaushälften (DHH 1 - DHH 6).
Bauabschnitt Mehrfamilienhäuser
Die Mehrfamilienhäuser, die Tiefgarage und die Außenstellplätze werden schlüsselfertig entsprechend dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis errichtet. Die Zuwegung zu den Gebäudeeingängen der Mehrfamilienhäuser sowie den außenliegenden Fahrradstellplätzen erfolgt über die Schwabacher Straße und die Gemeinschaftsfläche 1. Die einzelnen Wohnungen werden in ihren jeweiligen Häusern über ein zentral gelegenes Treppenhaus mit Aufzugsanlage, welche vom Untergeschoss bis in das 2. OG führt, erschlossen.
Die privaten Kfz-Stellplätze befinden sich im Außenbereich und in der nicht öffentlichen Tiefgarage unterhalb der Gebäude, die mittels Toranlage abgeschlossen ist. In der Untergeschoss-Ebene befinden sich außerdem Nutzerkeller sowie Technikräume (HAS-Elektro, HAS-Wasser, Heizung, PV-Anlage). Für Fahrräder stehen im Außenbereich Stellplätze zur Verfügung. Jede Wohnung ist je nach Lage im Objekt mit einem Balkon, Dachterrasse oder einer Terrasse im Erdgeschoss einschließlich Garten ausgestattet. Die Versorgung der Gebäude mit Energie (Heizenergie / Warmwasser) erfolgt über Luft/Wasser-Wärmepumpen und elektrische Heizstäbe. Die Dachflächen werden zum Zwecke der Errichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Photovoltaikanlage an die Feuchter Gemeindewerke GmbH verpachtet.
Es wird eine eingeschossige Tiefgarage realisiert. Diese liegt zwischen und unter den Gebäuden und wird mittels gemeinsamer Ein- und Ausfahrtsspur und Ampelanlage erschlossen. Die nicht überdachten Ein- und Ausfahrtsspuren werden in Gussasphalt ausgeführt.
Rohbau
Gründung / Bodenplatte: In Stahlbeton.
Untergeschoss: Außenwände in Stahlbetonkonstruktion. Tragende Innenwände in Stahlbeton bzw. in Mauerwerk.
Wärmedämmung Erdbereich: Wärmedämmung der Bodenplatte und Untergeschoss-Außenwände sofern erforderlich gemäß GEG 2020 sowie gemäß Effizienzhaus 40-Kriterien.
Geschosswände: Wohnungstrennwände, Außenwände und tragende Innenwände in Mauerwerk. Falls aus statischen Gründen erforderlich, sind Wände in Teilbereichen in Stahlbeton ausgeführt. Stahlbetonwände für Aufzüge. Nichttragende Innenwände in den Wohnungen in Trockenbauweise.
Decken: In Stahlbeton.
Außenwandbehandlung: Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
Flachdächer als Warmdachkonstruktion mit Attika. Extensive Dachbegrünung , teilweise mit Photovoltaikanlage. Ausführung einer Attika in Massivbauweise mit Blechabdeckung als Abschluss.
Vordächer: Hauseingänge (als Hauptzugang) erhalten ein Vordach als Betonfertigteilelement oder Ortbeton.
Balkone 1. OG: Balkone als Stahlbetontragkonstruktion
Treppen: Treppen in Haupttreppenhäusern als Stahlbetonfertigteile und mit Fliesenbelag versehen. Lichtschächte/ Lüftungsschächte: In Bereichen der Tiefgarage und im Bereich vor Kellerfassaden teilweise, Betonlüftungsschächte mit Lamellen, Betonlichtschächte oder PVC-Systemlichtschächte. Betonlichtschächte und PVC-Systemlichtschächte jeweils mit verzinktem Gitterrost, abhebegesichert.
Tiefgarage: Bodenplatte (im Gefälle), Außenwände und Decke in Stahlbetonkonstruktion. OS-Beschichtung der Bodenplatte als Schutzschicht (Wartungspflichtig). Gefällelose Verdunstungsrinnen mit Schöpfgruben. Natürliche Belüftung der TG über Lüftungsschächte.
BAUGRUNDSTÜCK
Gemarkung: Feucht
Flurnummer: 238/10
RAHMENTERMINE
Rahmentermine:gemäß Bauzeitenplan
Baustart Baugrubeca. Januar 2026
Rohbau Beginn ca. Februar 2026
Rohbau Ende ca. August 2026
KENNZAHLEN
Umbauter Raum ca. 10.290 m3
Grundstücksfläche ca. 2.472 m2
HAUPTMASSEN
Beton ca. 1.480 m3
Mauerwerk ca. 440 m3
Bewehrung ca. 218 to
PROJEKTBESCHREIBUNG
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - ALLGEMEIN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - ALLGEMEIN
Die anzubietenden Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der Erstellung des Rohbaus ab UK Sauberkeitsschicht mit folgenden Gewerken: Fundamenterder, Stahlbeton, Betonfertigteile, Mauerwerk und Dämmung/Abdichtung im erdberührten Bereich.
Nicht enthalten sind die Leistungen Verbau, Fassadengerüst, Beschichtung TG, Gussasphalt Rampe, Abdichtung TG-Decke überschüttet und Entwässerung.
Grundlage und Bestandteil der einzelnen Titel und Positionen sind die beiliegenden Projektunterlagen. Die Freigabevermerke von Architekt / Statiker auf den Plänen sind zu beachten.
NORMEN
Für die Durchführung der Arbeiten sind die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik, einschließlich der für die Leistung des AN zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB (Teil C), sonstige DIN-, EN- und VDI- Normen und techn. Vorschriften neuester Fassung maßgebend.
Ergänzt werden diese durch:
- Zusätzlich technische Vertragsbedingungen ZTVs der jeweiligen Gewerke- Die Unfallverhütungsvorschriften UVV
- Die Arbeitsstättenrichtlinien, Arbeitsstättenverordnung
- VDE-Richtlinien
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
- LBO
- Technische Regeln der ATV- entsprechende Normen der Bau- und Bauhilfsstoffe mit Verarbeitungsrichtlinien - Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten und Merkblätter der Berufsgenossenschaft- die Ausführungspläne des Planungsbüros, Statikers und der Sonderfachleute- die Vorschriften über Umgang mit Kraftstoffen und technischen Ölen auf der Baustelle
- diverse Fachgutachten (Bodengutachten, Wärmeschutz- und Schallschutzgutachten)
- diverse Genehmigungen (Abbruchgenehmigung, Baugenehmigung, Entwässerungsgenehmigung)
Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind strengstens zu beachten. Schutt- und Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer selber zu übernehmen.Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem übergebenen Zustand entsprechend instand zusetzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.Auf Wunsch des AG sind kostenlos Nachweise bzw. Prüfzeugnisse über die Einhaltung der gefordertenEigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien zu erbringen.
ALTERNATIVEN
Alternativvorschläge bzw. Sondervorschläge des Bieters sind erwünscht und dem Angebot gesondert hinzuzufügen, jedoch ist der Nachweis der Gleichwertigkeit und des erfolgreichen Einsatzes bei vergleichbaren Projekten zu erbringen.Alle Abweichungen zum Hauptangebot sind ausführlich zu beschreiben und kostenmäßig der im Hauptangebot enthaltenen Lösung gegenüberzustellen.Sämtliche aus den Vorschlägen resultierenden Folgen, wie z.B. Planungsänderungen, genehmigungsrechtliche Belange, terminliche Auswirkungen, etc. sind aufzuzeigen und gesondert auszuweisen.Grundsätzlich sind auch bei Alternativvorschlägen folgende Vorgaben zu berücksichtigen:1. Gleichwertigkeit der Materialien insbesondere hinsichtlich Beständigkeit und physikali. Anforderungen.2. Keine wirtschaftlichen Nachteile.3. Keine Änderung der statischen Vorgaben.
KAMPFMITTELFREIHEIT
Die Kampfmittelfreiheit wird durch den Bauherrn / Grundstückseigentümer ausgeführt.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - ALLGEMEIN
HINWEIS - Beton- und Stahlbetonarbeiten BETON- UND STAHLBETONARBEITEN
1 Geltungsbereich:
Gegenstand dieses Leistungsbereiches ist das Herstellen von Bauteilen aus bewehrtem und unbewehrtem Beton. Der Leistungsbeschreibung liegen die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)-DIN 18 331, gemäß VOB, Teil C, neuester Stand, zugrunde.
Maßgebend für die Ausführung sind die zur Zeit gültigen Vorschriften und Richtlinien, u.a.:
DIN EN 206-1 Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität
DIN 488 Betonstahl
DIN EN 1992-1-1/DIN EN 1992-1-1/NA (EC2) Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton;
Teil 1: Bemessung und Konstruktion
DIN 1045-2 Teil 2: Beton; Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität - Anwendungsregeln zu
DIN EN 206-1
DIN 1045-3 Teil 3: Bauausführung
DIN 1045-4 Teil 4: Ergänzende Regeln für die Herstellung und die Konformität von Fertigteilen
DIN 1048 Prüfverfahren für Beton
DIN 1050 Stahl im Hochbau
DIN EN 1996-1-1/DIN EN 1996-1-1/NA (EC6) Mauerwerk
DIN EN 1991-1-1/DIN EN 1991-1-1/NA (EC1) Lastannahmen im Hochbau
DIN 1055-100 Einwirkungen auf Tragwerke, Teil 1: Grundlagen der Tragwerksplanung, Sicherheitskonzept und Bemessungsregeln
DIN 1084 Güteüberwachung im Beton- und Stahlbetonbau
DIN 1164 Portland-, Eisenportland-, Hochofen- und Trasszement
DIN 4030 Beurteilung betonangreifender Wässer, Böden und Gase
DIN 4099 Schweißen von Betonstahl
DIN 4226 Zuschlag für Beton
DIN 18530 Massive Deckenkonstruktionen für Dächer
DIN 4102 Brandschutz Zulassung Brandschutzbekleidung
DIN 1054 Zulässige Belastungen des Baugrunds
DIN 8563 Sicherung der Güte von Schweißarbeiten
DIN 18335 Stahlbauarbeiten (VOB, Teil C)
DIN EN 1993-1-1/DIN EN 1993-1-1/NA (EC3) Stahlbauten
DIN 18801 Stahlhochbau
DIN 55928 Korrosionsschutz
Merkblatt Sichtbeton des Deutschen Beton und Bautechnik Verein e.V. vom August 2004, einschließlich Ergänzung DBV Rundschreiben Nr.204/2005.
Hefte Deutscher Ausschuss für Stahlbeton Heft 220, 240, 300 und Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton.
DBV-Merkblätter "Massenbeton" und "Begrenzung der Rissebildung" in der neusten Fassung.
Abweichungen sind zugelassen, wenn sie begründet sind und nachweislich zu Verbesserungen führen.
Für Schutz- und Instandsetzungsarbeiten von Betonbauteilen im Gebäudebestand sind die Arbeiten gemäß der DAfSTB-Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton zu berücksichtigen (Instandsetzungs-Richtlichtlinie, Teil 1 - 3).
Ergänzend gilt die ATV-DIN 18 299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", Abschnitt 1-5
Die Besonderen Leistungen sind ergänzend zu ATV-DIN 18 299, Abschnitt 4.2 vertraglich vereinbart.
Die Leistungen sind entsprechend der jeweiligen Anforderung im Angebot zu erfassen.
2 Planungsanforderungen
2.1 Hinweise zur Planung:
Vom Tragwerksplaner des AG werden die folgenden Unterlagen aufgestellt:
1. Lastannahmen und Statik mit Positionsplänen
2. Einarbeiten der Ergebnisse des Prüfingenieurs
3. Schal- und Bewehrungspläne für Ortbetonbauteile
Vom Tragwerksplaner nicht geliefert werden für Fertigteile / Halbfertigteile:
Fertigteilbewehrungspläne, Elementpläne, Einteilungen, Auflagerdetails, Transportanker-Planung, fertigteilspezifische Statik (z.B. Bemessung Gitterträger, Lastfall Transport etc).
Das gleiche gilt für Alternativausführungen des AN zu geplanten Lösungen des AG, d.h. die darüber hinausgehende Statik sowie dazugehörige Schal- und Bewehrungspläne sind Sache des AN. Die Mehrmengen von Bewehrungsstahl infolge des Einsatzes von Halbfertigteilen ist mit einzukalkulieren.
An Alternativausführungen angrenzende Auflager / Montagesituation sind mit dem Tragwerksplaner des AG rechtzeitig abzustimmen, daraus resultierende Umplanungen gehen zu Lasten des AN.
Die Schalpläne und die freigegebenen Bewehrungspläne (Vorabzug) werden dem AN i.d.R. 4 Wochen vor dem
tatsächlichen Ausführungsbeginn übergeben. Die Übergabe der vom Prüfingenieur freigegebenen Bewehrungspläne erfolgt i.d.R. 2 Wochen vor dem tatsächlichen Ausführungsbeginn. Es liegt keine Behinderung der Ausführung vor, wenn die geprüften Bewehrungspläne in einem Umfang von bis zu 10 % (gemessen an dem betroffenen zur Bewehrung vorgesehenen Volumen im Verhältnis zum gesamten zur Bewehrung beauftragten Volumen) nicht früher als 5 Tage (Mo.-Sa.) vor tatsächlichem Ausführungsbeginn dem
AN zur Verfügung gestellt werden.
Fertigteile / Teilfertigteile:
Dem AN ist - soweit nicht anders beschrieben - die Verwendung von Fertigteilen und / oder Teilfertigteilen aus Stahlbeton freigestellt. Der Einsatz muss jedoch die gemäß vorliegender Planung des AG (Architekten- und Tragwerksplanung) vorgeschriebene Geometrie, Dimensionierung, Funktionalität, Gestaltung und Oberflächenqualität der betreffenden Bauteile gewährleisten. In diesem Fall bzw. grundsätzlich bei abweichenden Lösungsvorschlägen ist die vorgenannte Lösung des AN als Alternative zu kennzeichnen.
Die Prüfung der Werkstattzeichnungen oder Elementpläne auf Übereinstimmung mit der Genehmigungsplanung und den Ausführungszeichnungen der Planer ist vom AN durchzuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Nebenleistungen / Werkplanung des AN:
Spätestens 6 Wochen vor Ausführungsbeginn sind vom Auftragnehmer Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und Bemessungsnachweise von allen auszuführenden Bauteilen vorzulegen. Alle Bauteile sind vor Fertigungsbeginn einschl. der Bauanschlüsse zu detaillieren und der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen.
Aus den Darstellungen der Konstruktionszeichnungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Anschlüsse der Bauteile hervorgehen. Die Konstruktionszeichnungen sind im Maßstab 1:10 - 1:50 sowie ausgewählte Detaildarstellungen im Maßstab 1:1 - 1:10 vorzulegen. Die Selektion der darzustellenden Übersichten und Details, sowie die Festlegung deren Art und Umfang erfolgt in Absprache bzw. unter Vorgabe des Auftraggebers. In den Konstruktionszeichnungen sind die dazugehörigen Detailpunkte zu kennzeichnen.
Die Koordination der Werkplanung anhand eines zu übergebenden Planungsterminplanes bzw. Planlieferliste obliegt den AN.
Vom AN sind alle Planungsleistungen / Nachweise zu erbringen, die über die vom AG zur Verfügung gestellten hinausgehen, insbesondere:
- Werkstattzeichnungen / Elementpläne für Stahlbetonfertigteile, einschließlich der Schalbilder bei Sichtbetonbauteilen
- darüber hinaus übernimmt der AN die kompletten Planungen und Berechnungen für alle vom AN angebotenen
alternativen Lösungen gemäß HOAI inklusive der Übernahme der Kosten aller daraus resultierenden Prüfungen und Genehmigungen.
Bei der Schalung von Betonbauten sind vom AN Messungen durchzuführen, die jederzeit die Kontrolle über die
Maßhaltigkeit der Schalung bzw. Bauteile ermöglichen.
Bei größeren Bauteilen, z. B. Stützen und Wänden der Hauptachsen, Geschossdecken, ist auf Verlangen gemeinsam mit dem AG jederzeit eine Zwischenmessung durchzuführen. Pro Geschoss ist mindestens eine Kontrollmessung durchzuführen. Die Ergebnisse der Messungen sind zu protokollieren. Abweichungen von den
vorgegeben Bautoleranzen sind dem AG unverzüglich anzuzeigen, siehe hierzu auch Punkt 3 Toleranzen der
Rohbaukonstruktion.
2.2 Projektdokumentation (Revisionsunterlagen)
Folgende Unterlagen sind vom AN vor Abnahme zu erstellen:
- Nachweise gemäß Punkt 3
- Bestandsgrundrisse als Übersichtspläne M 1:100
- Bestandszeichnungen mit Schnitten M 1:100
- Protokolle der vorgenommenen Qualitätskontrollen
- Bedienungsanleitungen / Pflegeanleitungen
- Wartungsanweisungen
- Fachunternehmererklärungen nach LBO
- Bauartzulassungen
- Zulassungsbescheide
- Adressen- und Firmenlisten aller am Bau beteiligten Handwerker und Fachplaner
- Fortgeschriebene Hersteller- und Typlisten strukturiert nach den
Leistungsbereichen
- Liefernachweise
- Beschreibungen über Einhaltung der DIN-Normen
- Ersatzteillisten
- Alle Abnahmebescheinigungen inklusive erforderlicher Abnahmeprotokolle und Prüfunterlagen
3 Stoffe und Bauteile
3.1 Ausführung
Die Baustelle ist nach DIN 1045-3 in die Überwachungsklasse 2 einzuordnen. Der AN hat die Kosten der Fremdüberwachung zu tragen und sämtliche erforderliche Nachweise zu erbringen und diese zu veranlassen. Der Fachbauleiter des AN ist für die ingenieurtechnische Überprüfung der Ausführung verantwortlich und hat darüber ein Protokoll zu führen. Dabei sind die einzelnen Betonierabschnitte zu berücksichtigen. Für die Abnahme hat der AN alle Bescheinigungen und Protokolle vorzulegen. Während verschiedener Bauzustände sind erforderliche Unterstützungen und Absteifungen von Bauteilen bis zur Herstellung der Gesamtstabilität vorzusehen.
Wandartige Träger müssen im Bauzustand abgestützt werden, bis die darüber liegende Decke tragfähig ist.
Die Verfüllung der Baugruben kann erst erfolgen, wenn die Decke über den durch die Verfüllung belasteten Wänden fertig gestellt ist.
Eigen-Güteüberwachung Beton:
Auf Verlangen der AG-Bauleitung oder des Prüfingenieurs sind auch Festigkeitsprüfungen an den gefertigten Bauteilen mit dem Schmidt' schen Hammer vom AN durchzuführen und zu protokollieren. Die Kosten sind in die Pauschale einzurechnen.
Fugenlose Konstruktion:
Die Deckenscheiben und Bodenplatten werden ohne Fugen ausgeführt. Durch Schwind- und Temperaturvorgänge treten bei fugenlosen Baukörpern zwischen Festpunkten aufgrund der Verformungsbehinderungen Zwangsspannungen auf. Grundsatz bei der Herstellung von großflächigen Betonbauteilen muss sein, Verformungen der Bauteile infolge Schwinden und Kriechen des Betons möglichst klein zu halten.
Die Betontechnologie, wie z.B. Art und Lage der Arbeitsfugen, Betonrezeptur etc. sind von der ausführenden Firma zu planen und dem Auftraggeber und dessen Fachplaner vorzulegen. Die nutzungsbedingten Eigenschaften dürfen durch die Arbeitsfugen nicht beeinträchtigt werden. Da die Beschränkung der Rissbreite (DIN 1045) von der Betonnennfestigkeit stark abhängt, sind unbedingt Überfestigkeiten zu vermeiden (max. Festigkeit jedes Probewürfels darf die Serienfestigkeit der vorgeschriebenen Betonfestigkeitsklasse nicht mehr als 10 N/mm2 überschreiten). Für alle Betonbauteile sind frostbeständige, hochwertige Zuschlagstoffe mit im günstigen Bereich liegender Kornzusammensetzung (A/B 32; in Bereichen mit hoher Bewehrungskonzentration A/B 16) zu wählen. Für Korngrößen über 3mm sind absolut kalkfreie Zuschlagstoffe zu verwenden.
Toleranzen:
Die Rohbautoleranzen nach DIN 18 201, DIN 18 202 und DIN 18 203 sind zu berücksichtigen. Sollte bei der eigenständigen Maßkontrolle eine Abweichung von der vereinbarten Toleranz auftreten, ist unverzüglich der AG zu benachrichtigen und eine Abstimmung zur Fehlerbeseitigung abzustimmen.
Mehraufwendungen, die Ihre Ursache in zu spät oder nicht gemeldeter Maßungenauigkeiten haben, gehen zu Lasten des AN.
Bewehrung:
Sämtliche Bewehrungsteile, Abstandshalter, Dübelleisten, Schubdübel in Decken und Bodenplatten, Bewehrungsschraubanschlüsse, Rückbiegeanschlüsse, Bewehrungsanschlüsse und Sonderanschlüsse, die zur Erfüllung der Leistung erforderlich sind, sind Teil der Leistung des AN und in diesem Leistungsbereich zu berücksichtigen.
Insbesondere sind alle Bewehrungsanschlüsse, die sich aus der Arbeitsfugenplanung bzw. Schalungsplanung des AN ergeben, Bestandteil der Leistung des AN. Die Abnahmen der Bewehrungen sind rechtzeitig beim Prüfingenieur zu beantragen.
Eine gesonderte Vergütung dieser aus der Planung des AN sich ergebender Sonderbewehrungen erfolgt nicht. Die normale Bewehrung (Stab- und Mattenstahl) nach Vorgabe der Statik wird vergütet.
3.2 Bewehrungsabnahme:
Vor dem Betonieren hat der AN die Bewehrung in eigener Verantwortung entsprechend den gültigen Vorschriften abzunehmen bzw. die Abnahme zu veranlassen. Die Kosten für diese eigenverantwortlichen Bewehrungsabnahmen sind in den Angebotspreis einzurechnen. Die Bewehrungsabnahme ist für jeden Einzelfall zu protokollieren. Das Protokoll des AN ist dem AG mindestens einen Tag vor dem Betonagetermin vorzulegen. Für die Bewehrungsabnahme sind ein bzw., falls erforderlich, mehrere fachkundige und in Konstruktionsfragen erfahrene Bauingenieure einzusetzen. Die Personen sind dem AG schriftlich zu benennen. Nach der erfolgten Eigenkontrolle des Auftragnehmers ist die Bewehrung von einem Prüfstatiker des AG abnehmen zu lassen. Die Einladung des Prüfstatikers erfolgt über dem Auftragnehmer mit einer angemessenen Frist. Erst nach erfolgter erfolgreicher Abnahme der Bewehrung durch den Prüfstatiker kann die Betonage erfolgen. Bei Fertig-/ Halbfertigteilen genügt die Eigenkontrolle des Herstellers. Die Protokolle sowie die vollständige Dokumentation sind mit der Lieferung vorzulegen.
3.3 Fertigteile
Zusätzliche Bewehrung für Transport, Montage, und Transportvorrichtungen, wie z.B. Schlaufen, Ösen, Traversen u.ä., sind vom AN unentgeltlich und in alleiniger Verantwortung einzubauen und gegebenenfalls vorzuhalten. Transportvorrichtungen, wie z.B. Schlaufen, Ösen u.ä., müssen nach beendigter Montage unsichtbar sein und dürfen zu keinerlei Korrosionsansätzen führen. Es ist sicherzustellen, dass der Beton zusammenhängend sichtbarer Bauteile mit derselben Zementlieferung zu mischen ist. Der AG besteht auf einem einheitlichen Betonfärbungsbild. Es ist ein schwindarmer Beton herzustellen, Betongüte nach Statik, Prüfzeugnisse für das Schwindverhalten sind dem AG vorzulegen. Die Durchdringungen der Hausanschlüsse, Abwasserleitungen u. ä. innerhalb der Sohle und der Umfassungswände sind mit besonderer Sorgfalt wasserdicht auszuführen.
Sämtliche Materialprüfungen, Eignungsprüfungen und Probeentnahmen nach den Bestimmungen der DIN 1045 und 1048 sind vom AN zeitgerecht durchzuführen und deren Ergebnisse sind dem AG auf Anforderung vorzulegen. Die Zahl der Arbeitsfugen ist so gering wie möglich zu halten. Das Entfernen des Zementleims an den Arbeitsfugen hat durch Wasser-Pressluftgemisch zu erfolgen.
3.4 Betonoberflächen/Sichtbetonoberflächen:
Alle sichtbar bleibenden Betonoberflächen in Nebenräumen werden nur mit einem Anstrich versehen.
Die Betonoberflächen sind hierzu glatt und eben herzustellen. In den Wohnungen werden im Zuge des weiteren Ausbaus des AG die Deckenflächen abgehangen.
Im Untergeschoss bleiben die ungedämmten Bereiche sichtbar, werden aber gestrichen. Für diese gelten die Anforderungen der Sichtbetonklasse 2 des DBV-Merkblattes. Für den Bereich der Tiefgaragenein-/ausfahrt gelten die Anforderungen der Sichtbetonklasse 2.
Die Oberflächenqualität der Fertigteile im Innen- und Außenbereich sind vor Ausführung mit dem AG zu bemustern. Die Anforderungen der Sichtbetonklasse 3 gelten hierbei als Mindestanforderung.
3.5 Öffnungen, Aussparungen:
Erforderliche Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen etc. sind in allen Beton- und Stahlbeton-Bauteilen herzustellen. Wieder zu verschließende Öffnungen, etc. sind nach Montage der Installationen, Einbauten etc. und Freigabe durch den AG sauber und oberflächenbündig in der Qualität des umgebenden Bauteils zu schließen.
Dabei sind die Auflagen des Brandschutzgutachters entsprechend zu berücksichtigen. Durchbrüche und Aussparungen in Wänden werden grundsätzlich mit geraden Kanten und ebenen Leibungen hergestellt, soweit sie komplett oder teilweise sichtbar bleiben.
Durchbrüche, Aussparungen, Bohrungen etc., die nachträglich ausgeführt werden, sind in jedem Falle durch den Tragwerksplaner des AN zu überprüfen und freizugeben.
Hinweis: Der Verschluss der Elt-Deckendurchbrüche erfolgt durch das Gewerke Elektro selbst.
Abstandhalter:
Bei sichtbar bleibenden Betonflächen sind zur Einhaltung der vorgeschriebenen Betonüberdeckung Abstandhalter aus Faserzement, Farbe der Betonfarbe entsprechend, zu verwenden.
3.6 Dämmarbeiten:
Das zur Verwendung kommende Material muss dauerhaft bauphysikalisch einwandfrei wirken. Es dürfen nur Dämmstoffe, die ohne FCKW, HCKLW oder KFCKW geschäumt wurden, eingebaut werden. Dicke und Art der Dämmung richten sich nach den bauphysikalischen Vorgaben, die Druckfestigkeit nach dem statischen Erfordernis. Die Dämmung aller Bauteile hat gemäß Wärmeschutznachweis nach EnEV zu erfolgen: Die jeweiligen Dämmschichten und Dämmstärken sind dem Wärmeschutznachweis (hier: Mindestanforderungen) und der Detailplanung zu entnehmen.
HINWEIS - Beton- und Stahlbetonarbeiten
TECHNISCHE HINWEISE - BETON- UND STAHLBETON WEITERE TECHNISCHE HINWEISE ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS - BETON- UND STAHLBETON
1. Angaben zur Baustelle und Ausführung
Ergänzend zu den einschlägigen in VOB/C aufgeführten Hinweisen zur Ausführung sind folgende Angaben besonders zu beachten:
1.1 Die gemäß DIN 18202 zulässigen Rohbautoleranzen und gemäß DIN 18203-2 zulässigen Stahlbautoleranzen gelten hierbei als Maximalabweichungen. Im Anschlussbereich der Fassade gelten erhöhte Anforderungen an die Ebenheitstoleranzen mit den Grenzwerten nach DIN 18202 Ausgabe 2005-10 Tabelle 3 Zeile 5. Für sämtiche Decken und Treppenhäuser, Stirnseiten an den Treppenlöchern und Podesten gelten erhöhte Anforderungen an die Ebenheitstoleranzen mit den Grenzwerten nach DIN 18202 Ausgabe 2005-10 Tabelle 3 Zeile 4. Unebenheiten auf der Unterseite von zu spachtelnden Decken sind abzuschleifen und zu egalisieren. Die Abstimmung und Koordination mit Leistungen weiterer am Bau beteiligter Gewerke - wie z.B. TGA etc. - ist Aufgabe des Auftragnehmers, sofern deren Einbauteile wie Kabel, Rohre, Dosen, Leitungen, etc. in die einzelnen Konstruktionsteile eingebaut werden. Einbauteile unterliegen außerordentlichen Maßzwängen. Der AN Rohbau muss je Decke eine eindeutig definierte und sichtbare Achse zur Einmessung der HSLKE-Einbauteile zur Verfügung stellen und vorhalten. Des Weiteren ist während der Betonage im Bereich der Einbauteile "rücksichtsvoll" zu betonieren und zu verdichten. Evtl. Mehrkosten sind einzukalkulieren.
1.2 Die wirtschaftliche Bemessung der rissverteilenden Bewehrung führt u.U. zu einer aus kleinen Durchmessern in geringen Abständen verlegten Bewehrung. Es ist daher zu beachten, dass infolge dichter Bewehrung die Körnung des Betons anzupassen ist (siehe EC 2, Abschnitte 8.2 und 4). Das DBV Merkblatt "Begrenzung der Rissbildung imStahlbeton und Spannbetonbau" ist zu beachten. Die Planung der Rüttelgassen liegt in Eigenverantwortung des AN.
Bei einzelnen Bauteilen kann der gemäß EC 2 maximal zulässige Bewehrungsgrad ausgenutzt sein. Die Betonrezeptur ist darauf abzustimmen. Es können sich hieraus Erschwernisse beim Einbau der Bewehrung bzw. beim Einbringen des Betons ergeben.
Betontechnologie: Um die Rissebildung infolge Zwang durch Abfließen der Hydratationswärme und Zwang infolge Schwinden des Betons gering zu halten, ist eine Betonrezeptur in Anlehnung an die betontechnologischen Empfehlungen aus dem Merkblatt "Wasserundurchlässige Baukörper aus Beton" des Deutschen Betonvereins zu wählen. Generell ist das DBVMerkblatt "Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton und Spannbetonbau" zu beachten.
Anpassung der Betontechnologie an die Winterbauzeit: Um auch bei Temperaturen von unter 5 Grad Celsius betonieren zu können. Auch das Vorheizen der Schalung, etc. sind zu berücksichtigen.
1.3 Sichtbeton
Für die Herstellung von Sichtbetonflächen ist unter anderem das Merkblatt Sichtbeton aktuelle Fassung des Deutschen Beton- und Bautechnikvereins e.V zu berücksichtigen.
Sollte bei verschiedenen Positionen der Hinweis "Ausführung in Sichtbeton (SB2)" enthalten sein, so ist die entsprechende Sichtschalung in den Preis einzurechnen und wird nicht mehr besondersvergütet, sofern in der Einzelposition nichts anderes angegeben ist.
Markierungen und Beschriftungen auf sämtlichen Sichtbetonflächen sind strengstens untersagt. Abfärbende Materialien dürfen nicht im Bereich der Sichtbetonwände gelagert werden.
1.4 Besondere Leistungen nach HOAI § 64 für Fertigteile:
Die für Transport und Montage erforderlichen Schraubanschlüsse oder Ankerdetails sowie evtl. erforderliche Dorne und Hülsen (Hüllrohre) sind vom Bieter in Abstimmung mit Statiker und Architekt festzulegen und einzukalkulieren.
Alle erforderlichen Pläne zu den Fertigteilen mit Angaben über die Schalung, Oberflächengestaltung (z.B. Sichtbeton), statische Einbauteile (Anschlüsse, Ankerschienen), Installationen, Bewehrung, Betondeckung, Lage der Elemente im Bauwerk, Fugenbewehrung, Anschlussteile für die Verbindung der Elemente sind vom Bieter in Abstimmung mit Statiker und Architekt zu erstellen und abzustimmen (also alle Schal- und Bewehrungspläne zu allen Fertigteilen). Die Statik hierzu wird vom AG zur Verfügung gestellt.
Das Bauvorhaben wird komplett (bis auf die nachfolgenden Bauteile) in Ortbeton geplant (Statik und Ausführungspläne). Sollten vom AN Umplanungen in Fertigteilen oder Halbfertigteilen vorgeschlagen werden, so sind diese vom AG, Architekten und Tragwerksplaner freizugeben. Eventuelle vom AN verursachte Umplanungen und Prüfkosten (Statik und Ausführungspläne) sind vom AN zu tragen, vorzunehmen und dem Architekten, Tragwerksplaner und Prüfingenieur zur Prüfung und Freigabe vorzulegen (Prüfer mindestens 2-fach auf Papier).
1.5 WU-Bauteile
Das Gebäude erhält eine "weiße Wanne", daher muss unter der Bodenplatte zusätzlich ein Fundamenterder (Untererder) aus Edelstahl (V4A) verlegt werden. (siehe eigener Titel)
Für die Ausführung der WU-Bauteile gelten die folgenden Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, einschließlich den darin zitierten Normen und Richtlinien:
- DAfStb: "Richtlinie für wasserundurchlässige Bauteile" Nutzungsklasse: A / Beanspruchungsklasse: 1 und 2
- EC2
- DBV Merkblatt "Wasserundurchlässige Baukörper aus Beton"
Die Stb.-Außenwände in WU-Bauweise sind in Betonierabschnitten herzustellen. Ausführung der WU-Wände im Untergeschoss mit h=25cm --> Größtkorn 16mm, (w/z)eq</= 0,55, Anschlussmischung mit 8mm Größtkorn und Schalungsanker mit Wassersperre.
Die Anordnung der Betonierfugen in Bodenplatten, Wänden, Decken ist vor Ausführung mit dem Tragwerksplaner des AG abzustimmen. Damit verbundene Abschalungen, Bewehrungsanschlüsse und Fugenbänder die sich ggf. aus Vorgaben von Bauabschnitten aus zeitlichen Gründen oder der Taktung des AN ergeben, sind Einheitspreise einzurechnen.
1.6 Abstandhalter und Stäbe für obere bzw. gegenüberliegende Bewehrungslagen sind in der erforderlichen Stärke jeweils zumindest an den Endpunkten in korrosionsgeschützter Ausführung einzubauen.
Bei Sichtbetonbauteilen, Betondecken (die nur eine Spachtelung erhalten), WU Bauteilen und Bauteilen mit Anforderungen an den Brandschutz sind grundsätzlich Abstandshalter und Verschlüsse aus Faserzement zu verwenden.
1.7
Das Schließen der Aussparungen in Decken und Wänden nach Beendigung der Installationsarbeiten hat so zu erfolgen, dass die Anforderungen des Schall- und Brandschutzes beachtet werden, d.h. sämtliche Rohre, Installationsleitungen, Kanäle usw. müssen vor dem Einbetonieren eine bauseits anzubringende Isolierung (entsprechender Feuerwiderstandsdauer) aufweisen, sofern nicht aus brandschutztechnischen Gründen ein direktes Einbetonieren gefordert wird. Das Schließen der Aussparungen in Decken und Wänden darf erst nach Freigabe durch die TGA Bauleitung erfolgen.
1.8 Betonfertigteile
Als Betonfertigteil bzw. Betonhalbfertigteil sind die unter Punkt 1.4 aufgelisteten Teile angedacht. Weitere Betonfertigteile sind bisher nicht vorgesehen. Der Auftragnehmer übernimmt die statische Berechnung, Bewehrungs-, Schal- Positionspläne und die Stahllisten. Die Anforderungen des EC 2 Kapitel 10 sind zu beachten. Die Kosten sind in den Einheitspreisen enthalten.
Die Koordination mit behördlichen Prüfinstanzen erfolgt vom Auftragnehmer und ist in die Einheitspreise einzurechnen. In den Mengen sind alle Befestigungsmittel und die Schalung enthalten. Alle Verankerungs- und Befestigungsteile müssen den Vorschriften entsprechen. Kontaktkorrosion ist vom Hersteller eigenverantwortlich zu vermeiden.
In den Einheitspreisen sind auch enthalten: das Herstellen, Liefern, Abladen, Zwischenlagern und Versetzen.
Gefälle-, Wassernasen- und Rinnenausbildungen, das Abfasen der Ecken nach Plan und Angabe, dass Ausbilden von Ecken, Enden, Schenkeln, Paß und Ausgleichsstücken, Anschlüssen aller Art und Aussparungen, Verankerungs- und Auflagerungselementen einschl. Lager und Gleitfolien.
Ebenso ist in die Einheitspreise einzurechnen der Auf- und Abbau von evtl. erforderlichen Unterstützungen, Vergußbeton mit Bewehrung bzw. Formstahl, je nach Verankerungsart, Verschließen von Ankerlöchern und Fugen, Innenfugen mit Kalkzementmörtel schließen.
Beabsichtigt der Auftragnehmer, Ortbetonteile als Fertigteile zu erstellen oder Fertigteile in Ortbeton umzuplanen, so bedarf es auch der Zustimmung des Tragwerksplaners. Sämtliche daraus resultierenden Umplanungen und notwendigen Berechnungen werden vom Auftragnehmer geliefert.
Die Technische Bearbeitung für den gesamten Umfang der Ausschreibung für Stahlbeton Fertigteile:
Der Tragwerksplaner stellt die statische Berechnung als Genehmigungsstatik mit den zugehörigen Positionsplänen, sowie den auszugsweisen Regeldetails zur Verfügung. Basierend auf diesen Unterlagen und in Verbindung mit den Werk- und Detailplänen des Architekten hat der AN die technische Bearbeitung für die Montagepläne, Werkstatt- und Detailpläne, ergänzende statische Nachweise, auch für Transport und Montagezustände, zu erbringen.
Die Bearbeitung umfasst:
- sämtliche Stahlbeton-Fertigteile
- vorgespannte Bauteile
- Übergänge, Auflager
- Anhängelasten der an die Stahlbeton-Fertigteilarbeiten anschliessenden Leistungen wie Fassaden,
Dachaufbauten etc.
- Montagestösse
- Verbindungsmittel
Sollten Abweichungen von den vorgegebenen Profilen und Ausführungen erforderlich sein, so sind diese mit dem Architekten und dem vom Bauherrn beauftragten Tragwerksplaner detailliert abzustimmen. Der statische Nachweis ist über den Tragwerksplaner an den Prüfstatiker zur Freigabe einzureichen, insgesamt sind 6 Ausfertigungen erforderlich:
2 x für Prüfstatiker
1 x für Tragwerksplaner
1 x für Bauherr
1 x für Architekt
1 x für Bauleitung
TECHNISCHE HINWEISE - BETON- UND STAHLBETON
1 Rohbauarbeiten
1
Rohbauarbeiten
1.01 Rohbau
1.01
Rohbau
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