Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
------------------------------------------------------
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit
20 Wohneinheiten - Haus C Bauherr: Ro
stocker Immobilien- & Projektentwicklung
s GmbH vertreten durch Geschäftsführer
Gösta Falkenberg Kurt-Dunkel
mann-Straße 2 18057 RostockBauort:
Seefahrerring 9 18106 Rostock - Schmarl
Entwurf: Ingenieurbüro für Hochbau
Bauplanung & Bauleitung Dipl.-Bauing.(FH
) Mirjam K. Drühl Fontanestrasse 53
17192 Waren (Müritz) Telefon: 0
3991/668627 waren@ing-buero-druehl.deAusf
ührung und Abgabe: -------------------------------
-----------------------Ausführungsbeginn: gem. Terminpl
anAusführungsende: gem. TerminplanAbgabetermin:
gem. TerminplanBindefrist: 30 Tage
------------------------------------------------------
Allgemeine Vorbemerkungen 1) Für Ausschreibung, Vergab
e, Ausführung und Abrechnung sind massgebend die Vorsch
riften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB ak
tuelle Ausgabe).VOB Teil B DIN 1961,VOB Teil C DIN 1830
0 ff,soweit einschlägig und die besonderen Vertragsbedi
ngungen. Diese Vorschriften sind für beide Teile verbin
dlich, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes be
stimmt ist, ebenso die nachstehenden besonderen Bedingu
ngen, die den allgemeinen Bedingungen übergeordnet sind
.2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Teil
A der VOB kein Vertragsbestandteil wird und dem Bieter
kein klagbares Recht einräumt.3) Die Abgabe des Angebot
s erfolgt ohne Kosten oder sonstige Verbindlichkeiten f
ür den Auftraggeber.4) Der Bieter hat das Leistungsverz
eichnis vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausg
efüllte Leistungsverzeichnisse können bei der Vergabe n
icht berücksichtigt werden. Alle abzugebenden Preise si
nd mit Tinte, Tintenstift oder Schreibmaschine in Zahle
n einzusetzen. Sämtliche Preise verstehen sich soweit i
m LV nicht anders angegeben - einschließlich aller notw
endigen Nebenleistungen und aller Lieferungen von Mater
ialien, um die Leistung ausführen zu können.Abgabe auf
digitalem Datenträger erforderlich.5) Änderungsvorschlä
ge können, soweit sie eine technische Verbesserung, ein
e Verbilligung oder eine Beschleunigung des Bauvorhaben
s bedeuten, in einem Begleitschreiben, evtl. unter Beif
ügung von Zeichnungen und Muster, aufgeführt werden. A
lternativen sind ausdrücklich erwünscht, sofern die gef
orderten Eigenschaften nicht negativ beeinflusst werden
.Hinweise:A. Die Bestellung der Materialien sind aussch
ließlich in Verbindung mit den Ausführungszeichnungen v
orzunehmen! Kosten für Materialbestellungen, die nicht
in Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung bzw. in A
bstimmung mit der Bauleitung vorgenommen wurden, werden
nicht erstattet!B. Auszüge aus dieser Ausschreibung dü
rfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers
dieser Ausschreibung vervielfältigt werden."
Allgemeine Vorbemerkungen 1) Für Ausschreibung, Vergab
Vorbemerkungen - Allgemeine Vertragsbedingungen 1.0 Ge
nerelles===============Bestandteil des Vertrages werden
:- die Beschreibung der Leistung- die Besonderen Vertra
gsbedingungen- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen- di
e Zusätzlichen Technischen Vorschriften- die Vorschrift
en der VOB/C 1.1. Gegenstand der Leistungen-----------
--------------------Gegenstand dieser Ausschreibung sin
d die Erdarbeiten für den Neubau eines Wohngebäudes mit
20 Wohneinheiten. 1.2. Lage der Baustelle------------
------------Das Objekt befindet sich am Seefahrerringin
der Hansestadt Rostock, Ortsteil Schmarl. 1.3.Baust
ellenbesichtigung --------------------------Der Bieter
hat sich mit den Örtlichkeiten der Baustelle bzgl. Tran
sport- und Lagermöglichkeiten usw. zu informieren.Etwai
ge Unklarheiten sind durch Rücksprache mit dem beauftra
gten Architekturbüro zu klären.Nachträgliche Einwendung
en, Mehrkosten aus Unkenntnis der Örtlichkeit gleich we
lcher Art, werden nicht anerkannt. 1.4. Ausschreibungs
unterlagen------------------------------Der Auftragnehm
er hat vor Abgabe seines Angebotes die Ausschreibungsun
terlagen zu überprüfen und diese ggf. mit dem Auftragge
ber und/oder dem beauftragten Architekturbüro zu klären
.Er kann sich später nicht darauf berufen, dass erkennb
are Irrtümer oder Fehler in den Unterlagen vorliegen od
er auch einzelne Arbeiten und Lieferungen, welche zur v
ollen Erfüllung der Auftragsleistung gehören, nicht ges
ondert aufgeführt seien. Für die Angebotserarbeitung we
rden folgende Dateien zur Verfügung gestellt:1. Grundri
sse, Schnitte für die Ausführungssplanung2. Baugrundgut
achtenAbweichungen und Änderungen zu den Plänen oder de
r Baubeschreibung aus konstruktiven oder statischen Grü
nden, aufgrund von Ausführungs- und Installationsplanun
g oder behördlicher Auflagen bleiben vorbehalten.Änderu
ngswünsche durch den Bauherrn sind möglich. 1.5. Leis
tungsumfang---------------------Der Bieter ist verpflic
htet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positio
nen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit un
d Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu über
prüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die vorgesehene
Verbindung mit dem Bauwerk und die zu erwartenden Beans
pruchungen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderu
ngen oder Zusätze sind mit entsprechenden Begründung in
einem Zusatzangebot einzureichen. Die Angabe von Alter
nativangeboten ist ausdrücklich gewünscht, deren Bewert
ung ist jedoch nur möglich, wenn sämtliche technischen
und formalen Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung e
rfüllt werden. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angeb
otenen Konstruktionen durch Detailzeichnungen im Maßsta
b 1:1 und Prüfzeugnissen bei Angebotsabgabe nachzuweise
n und das Angebot beizulegen. Angebote, bei denen das H
auptangebot nicht ausgefüllt ist, werden nicht gewertet
.Die auszuführenden Leistungen sind im Leistungsverzeic
hnis näher beschrieben und verstehen sich einschl. alle
r Lieferungen und Nebenleistungen, soweit diese nicht a
usdrücklich ausgenommen sind. Der aufgeführte Leistungs
umfang, ist als eine komplette funktionsfähige, fix und
fertige Leistung zu erbringen.Mit der Abgabe des Leist
ungsverzeichnisses übernimmt die anbietende Firma die G
arantie für die einwandfreie Funktion der angebotenen L
eistungen und eingebauten Materialien.Für die Nachrechn
ung aller Leistungen ist der Auftragnehmer verantwortli
ch. Weiterhin trägt die ausführende Firma die Verantwor
tung für die Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit ihr
er Arbeit und haftet für alle Mängel, die nach dem gege
nwärtigen Stand der Technik vermeidbar sind.Es sind als
o alle hierfür erforderlichen Geräte und Teile in die P
reise einzurechnen, auch wenn sie nicht gesondert aufge
führt sind. Abbruchleistungen umfassen auch die Abfuhr
und fachgerechte Entsorgung der Abbruchmaterialien, Ge
genstände, Stoffe und Bauteile, wenn in der Leistungsbe
schreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.Vorhandene
Ver-/Entsorgungsleitungen sind zu erhalten, Rückbau er
folgt nur in ausdrücklicher Rücksprache mit der Bauleit
ung. Der Nachweis der Entsorgung aller vom Baugelände a
bzufahrenden Stoffe ist vom AN nachzuweisen.Mehrkosten
werden nur akzeptiert, wenn sie durch Leistungsänderung
en nach Baubeginn vom den Bauherren veranlasst und vor
der Ausführung entsprechend angezeigt und bestätigt wur
den.Mengenänderungen, Leistungsverschiebungen, Mehrleis
tungen oder Entfall von Leistungen berechtigen den AN n
icht zur Änderung von Einheitspreisen oder Forderungen
von Zulagen. 1.6. Bauabwicklung------------------Für di
e Baustelle ist während der gesamten Bauzeit mit ausrei
chend Baustellenpersonal zu besetzen. Der Auftragnehmer
hat nach der Terminplanausarbeitung seine Realisierung
skapazitäten selbstständig und eigenverantwortlich den
Erfordernissen des Baufortschrittes anzupassen. Die bea
uftragten Arbeiten sind in flexibler eigenverantwortlic
her Abstimmung mit den anderen Gewerken auszuführen, ma
ßgebend sind die Anordnungen der Auftraggebers und/oder
dessen Bauleitung. Der AN kann seine Vertragsleistunge
n teilweise Dritten als seinen Erfüllungsgehilfen übert
ragen. Er steht dann für deren Handeln ebenso ein wie f
ür die Richtigkeit der übrigen, von Erfüllungsgehilfen
zu erbringenden Leistungen. Der AN hat dem AG vor Beauf
tragung an Drittunternehmer, deren Namen bekannt zu geb
en. Der AG hat das Recht, der Beauftragung bei wichtige
n Gründen zu widersprechen. (§4 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B) Da
s Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Ba
ustelleneinrichtung sowie mehrmaliges An-/ und Abrücken
des Auftragnehmers während der vertraglichen Laufzeit
wird nicht extra vergütet und ist im Angebot einzukalku
lieren. Die Überwachung der Arbeiten hat durch erfahren
e und fähige Poliere und Vorarbeiter zu erfolgen, die n
ur mit Genehmigung des Auftraggebers und/oder dessen Ba
uleitung ersetzt werden dürfen.Der Auftragnehmer hat an
jeder Baubesprechung teilzunehmen.Muss zur Einhaltung
der Ausführungsfristen mit Überstunden, Wochenendarbeit
en oder Doppelschichten gearbeitet werden, liegt dieses
im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers und berech
tigt nicht zur Forderung von Mehrkosten gegenüber dem B
auherren. Es wird ausdrücklich betont, dass größter Wer
t auf saubere Arbeit und gewissenhafte handwerkliche Au
sführung, Verwendung einwandfreien Materials, gründlich
e technische Anleitung, Baubeaufsichtigung und terminli
che Zuverlässigkeit gelegt wird. Der Auftragnehmer hat
für die sofortige arbeitstägliche Beseitigung aller von
ihm verursachten Baustellenverunreinigungen, Verpackun
gsmaterialien, Montageabfällen u.ä. zu sorgen.Sollte de
r AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder unerlau
bt Abfälle auf der Baustelle zurücklassen, wird nach ei
nmaliger Aufforderung eine andere Firma mit der Beseiti
gung beauftragt. Die Kosten dafür werden in Rechnung ge
stellt bzw. von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
1.7. Baustelle---------------Die Baustelle ist ordnung
sgemäß und übersichtlich in dem zur Baudurchführung erf
orderlichen Umfang einzurichten.Für die Baustelleneinri
chtung stehen nutzbare Flächen zur Verfügung.Die für di
e Ausführung der Arbeiten erforderlichen Einrichtungen,
Gerüste und Hilfskonstruktionen sind vom Auftragnehmer
zu stellen.Nach Beendigung der Arbeiten ist die Bauste
lle zu räumen und im sauberen Zustand zu übergeben.Die
Arbeitsplätze sind täglich zu reinigen.Der AN hat sich
vor der Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitu
ngen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. bei den für die Ver
-/ und Entsorgung zuständigen Trägern zu unterrichten B
austrom und Bauwasser werden gegen Kostenbeteiligung vo
m Auftraggeber gestellt. Dafür wird vom Auftraggeber ei
n pauschaler Abzug (für Baustrom in Höhe von 0,6% und f
ür Bauwasser in Höhe von 0,4% der Abrechnungssumme) bei
den Abschlagszahlungen und der Schlussrechnungsauszahl
ung vorgenommen.Für die Bauwesenversicherung wird jewei
ls ein pauschaler Abzug in Höhe von 0,3% der Abrechnung
ssumme mit den Abschlagszahlungen und der Schlussrechnu
ngsauszahlung vorgenommen.Nutzung des Projektraumes:Uml
age AN 0,1% vom Bruttoauftragswertes zwingend erforderl
ich! 1.8. Baustellensicherheit, Haftung--------------
---------------------Für die Einhaltung aller Sicherhei
tsbestimmungen, Absperrungen, Einzäunungen sowie für di
e Beleuchtung der Baustelle ist der Auftragnehmer veran
twortlich.Die ausführende Firma übernimmt allein und un
ter voller Entlastung des Auftraggebers und seiner Erfü
llungsgehilfen die gesamte Verantwortung, die zivile un
d strafrechtliche Haftung für die technische Sicherheit
der Gesamtanlage sowie die Erfüllung der innerhalb ihr
es Arbeitsbereiches geltenden Vorschriften des Arbeitss
chutzes.Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von alle
n Haftungsansprüchen Dritter freizuhalten. 1.9. Lagerp
latz----------------Für die Lagerung von Baustoffen und
Geräten kann nur in beschränktem Umfang Platz zur Verf
ügung gestellt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nic
ht. Für WC- und Waschanlagen sowie die Unterbringung de
r Arbeitskräfte hat der Auftragnehmer Sorge zu tragen.S
pätestens zwei Wochen nach Beendigung der Arbeiten sind
sämtliche in Anspruch genommenen Flächen in sauberem,
ordnungsgemäßem Zustand an den Auftraggeber bzw. an die
örtliche Bauleitung zurückzugeben. Ein entsprechendes
Übergabeprotokoll ist zu fertigen. 2.0 Technik======
======2.1. Material--------------Es dürfen nur die im
Leistungsverzeichnis aufgegebenen Materialien zur Anlie
ferung und Verwendung kommen. Die zu verwendenden Mater
ialien sind in den entsprechenden Freifeldern des Angeb
otes nochmals zu bestätigen.Das Material hat den aktuel
len Vorschriften und DIN-Normen zu entsprechen.Material
ien, die nicht diesen Vorschriften entsprechen, werden
zurückgewiesen und sind unverzüglich, spätestens innerh
alb von 3 Tagen von der Baustelle zu entfernen. Anderen
falls wird die Entsorgung Kostenpflichtig durch den AG
/ die Bauleitung veranlasst. Verpackungsmaterial und Ma
terialreste hat der Auftragnehmer sofort von der Bauste
lle zu schaffen und ordnungsgemäß zu entsorgen.2.2. Ma
schinen und Geräte--------------------------Die Wahl de
r Maschinen und Geräte liegt im Verantwortungsbereich d
es AN. Die örtlichen Gegebenheiten sind bei der Geräte-
/ und Maschienenauswahl für die Ausführung der Arbeiten
zu berücksichtigen. 2.3. Ausführungsunterlagen------
---------------------Maßgebend für die Ausführung der A
rbeiten ist das vorliegende Leistungsverzeichnis und di
e vom AG freigegebene Ausführungsplanung.AG übergibt zw
ei Hauptachsen / Gebäude, restliche Einmessung erfolgt
durch den AN!Für die Richtigkeit und ordnungsgemäße Abw
icklung der Leistungen ist der Auftragnehmer allein ver
antwortlich. Er hat für die Ausführung seiner Arbeit zu
garantieren, ohne Rücksicht darauf, wie weit die Aussc
hreibung ihm in dieser Hinsicht Freiheit gibt.Aus den P
länen übernommene Einzelheiten entbinden den Auftragneh
mer nicht von der Verantwortung der ordnungsgemäßen Aus
führung. In Zweifelsfällen und bei allen nicht aus den
Bedingungen oder Zeichnungen ersichtlichen Einzelheiten
ist rechtzeitig mit dem Auftraggeber bzw. der örtliche
n Bauleitung Rücksprache zu nehmen.Der Auftraggeber beh
ält sich vor, bei der Bauausführung bauliche Änderungen
anzuordnen.Änderungsvorschläge des Auftragnehmers bedü
rfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.Di
e zur Durchführung der Arbeiten mitgelieferten Zeichnun
gen sind vor Ausführung mit der Örtlichkeit zu vergleic
hen. Alle Maße und Höhen sind am Bau zu prüfen! Für die
Ausführung der Vertragsarbeiten werden dem Auftragnehm
er vom Auftraggeber die entsprechenden Planunterlagen z
ur Verfügung gestellt. Alle für die Ausführung vom Auft
ragnehmer zu erstellenden Zeichnungen, Berechnungen und
sonstigen Unterlagen für die erforderlichen Genehmigun
gen und Prüfzeugnisse sind dem Auftraggeber laufend, d.
h. entsprechend dem Baufortschritt, ohne besondere Auf
forderung 14 Kalendertage vor Beginn der entsprechenden
Bauarbeiten vorzulegen und stellen erst nach Freigabe
durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragte eine rec
htsverbindliche Grundlage für die Ausführung im Sinne d
es Vertrages dar.Notwendige und eventuell fehlende oder
unvollständige Unterlagen sind 14 Kalendertage vor Beg
inn der entsprechenden Bauarbeiten beim Architekturbüro
einzufordern. 2.4. Ausführung----------------2.4.1.
Vorschriften, Normen, RegelnFür die Ausführung der Arb
eiten gelten insbesondere die in der VOB, Teil C, erwäh
nten DIN-Normen sowie die sonstigen einschlägigen Vorsc
hriften.Ferner gelten als Grundlage für die Errichtung
der Anlagen die neuesten Vorschriften und Normen der ör
tlichen Behörden, insbesondere der Bauaufsichten, des T
ÜV, der örtlichen Versorgungsträger, die UVV usw., auße
rdem die Vorschriften der Hersteller- und Lieferfirmen
für die verwendeten Stoffe und Bauteile.Alle Leistungen
sind entsprechend den vorstehenden Vorschriften und Ri
chtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Te
chnik auszuführen.Das eingebaute Material muss dem Must
er entsprechen. Eine ausdrückliche Bestätigung des Must
ers durch den Bauherren ist erforderlich. Die Entscheid
ung über die Gleichwertigkeit trifft der Auftraggeber.D
er Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über
die Gütesicherung der zu liefernden Stoffe und Bauteil
e entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen
. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die Stoffe und
Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten Güteschutzg
emeinschaft tragen. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen
sofort und kostenlos der Nachweis über die Güte seiner
Baustoffe und Bauteile durch amtliche Prüfzeugnisse zu
erbringen. Für Konstruktionen, die den DIN-Vorschriften
nicht entsprechen, muss vor Einbau dieser Baustoffe un
d Bauteile das Gutachten eines staatlich anerkannten Pr
üfinstitutes vorliegen. 2.4.2 Hinweise zu Abbruch- und
Demontagearbeiten und Entsorgungen:Die gewonnenen und s
ortierten Abbruchmaterialien sind entsprechend dem Abfa
llgesetz anerkannten Verwertungs-/ und Recyclingsanlage
n bzw. -deponien zuzuführen. Mit der Angebotsabgabe
sind die vom Bieter vorgesehenen Verwertungsunternehmen
mit anzugeben. 2.4.3 Bescheinigung für Transport und
EntsorgungDer Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bei Re
chnungslegung die Nachweise über die angelieferten Men
gen der belasteten und unbelasteten Bauabfälle einschli
eßlich der Bestätigung durch die Recycling- bzw. Deponi
eanlagen (Begleitschein Anlage 6 EVN) zu übergeben. 3.
0 Kommerzielles==================3.1. Abnahme--------
-----Die Abnahme erfolgt als förmliche Abnahme nach kom
pletter (endgültiger) Fertigstellung der Gesamtleistung
.Alle anderen Formen der fiktiven Abnahmen, sei es durc
h Benutzung bzw. Inbetriebnahme oder durch Fristablauf
nach Anzeige der Fertigstellung, sind ausgeschlossen. V
orauszahlungs- bzw. Abschlagszahlungen und dergleichen
bedeuten nicht das Anerkenntnis des AG, dass die bis da
hin erbrachten Leistungen mängelfrei oder abgenommen si
nd.Alle entstehenden Kosten einschließlich der Kosten f
ür die durch den AN bis zur Abnahme bereitzustellenden
üblichen Unterlagen sind vom AN zu tragen. 3.2. Abrec
hnung----------------Bei der Abrechnung der Leistungen
sind die gleichen Positionsnummern wie im Leistungsverz
eichnis zu verwenden.Erfolgt die Abrechnung durch Austa
usch von elektronischen Datenträgern, muss die Vergleic
hbarkeit der Positionsnummern auf einfache Weise gegebe
n sein. Die erbrachten Leistungen werden als Einheitspr
eise abgerechnet. Den Rechnungen sind die erforderliche
n Aufmaße, ggf. durch Skizzen, Angabe des Gebäudeteils,
der Raumnummer o.ä. beizulegen. Sie sind baubegleitend
vorzunehmen. Durch die vereinbarten Preise werden alle
Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreib
ung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlich
en Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Ve
rtragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertrags
bedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verk
ehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Macht der
Auftragnehmer Mehrforderungen gegenüber dem abgegebene
n Preis geltend, sind diese substantiiert darzulegen un
d zu begründen. Grundlage ist die Kalkulation. Eine Ver
gütung bestimmt sich gegebenenfalls nach den Grundlagen
der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und
den besonderen Kosten der geforderten Leistung.Der AG s
trebt generell in beiderseitigen Einvernehmen eine Paus
chalierung der Leistung an, jedoch ohne Baustahl. Die A
brechnung erfolgt nach Listen des Statikers. Dies gilt
nicht für Fertigteile! Die Bewehrung in den Stahlbetonf
ertigteilen ist mit dem EP abgegolten. 3.3. Zahlungen-
---------------Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeld
los.Zahlungen erfolgen gemäß abgestimmtem Zahlungsplan,
nach erfolgter Pauschalierung, entsprechend Baufortsch
ritt und Bautenstand. 3.4. Sicherheiten--------------
----Für die Vertragserfüllung werden 5% der Auftragssum
me als Sicherheit einbehalten. Der Abzug des Sicherheit
seinbehaltes erfolgt jeweils von den Abschlagszahlungen
.Als Sicherheit für die Gewährleistung werden 5% der ab
gerechneten Bruttoauftragssumme einbehalten. Mit Vorlag
e einer Gewährleistungsbürgschaft über den vereinbarten
Gewährleistungszeitraum, kann nach Fertigstellung der
vereinbarten Bauleistung der Gewährleistungseinbehalt Z
ug um Zug gegen die Gewährleistungsbürgschaft ausgetaus
cht werdenDie Verjährungsfrist für Mängelansprüche betr
ägt 5 Jahre und 6 Monate. Abweichend dazu gelten für ba
uwerksabdichtende Arbeiten 10 Jahre Verjährungsfrist fü
r Mängelansprüche vereinbart. 3.5. Bautermine, Ausführ
ungsfristen------------------------------------Die Arbe
iten sind entsprechend der Terminplanung und nach Abspr
ache mit dem Bauherren und der örtlichen Bauleitung aus
zuführen. Der AN hat mit Angebotsabgabe eine Grob-Bauab
laufplanung für die Errichtung der Gebäude im Rohbau vo
rzulegen. Grobbauablaufplan: 1. bauteilbezogen 2. G
esamtmaßnahme Arbeitsunterbrechungen aufgrund technolog
ischer Notwendigkeiten auf der Baustelle sowie durch Um
stände, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, berecht
igen nicht zu Mehrforderungen oder Fristverlängerung.Nu
r schriftlich vom Auftraggeber anerkannte Arbeitsunterb
rechungen wirken fristverlängernd.Späterer Baubeginn de
s AN bedingt durch den AG wird unentgeltlich in Kauf ge
nommen. 3.6.1 Prüfung der AngebotsunterlagenDer Bieter
hat die Vollständigkeit der Unterlagen anhand der Seit
enzahlen und Inhaltsübersicht zu prüfen und fehlende Bl
ätter beim Architekturbüro anzufordern. Etwaige Unklarh
eiten sind mit dem Architekturbüro vor Angebotsabgabe z
u klären. 3.6.2 SonstigesFür die Bearbeitung des Ange
botes wird keine Vergütung gewährt.Die Preisangaben sin
d im Leistungsverzeichnis einzutragen.Punktfolgen (Frei
stellen) sind vom Bieter auszufüllen.Das Angebot ist re
chtzeitig zum Abgabetermin als GEAB - Datei einzureiche
n. Mit Unterzeichnung des Angebotes versichert der Biet
er, 1. dass er sich über die Baustelle, ihre Zugänglic
hkeit, die Möglichkeit der Materiallagerung, Versorgung
mit Wasser und elektrischer Energie sowie aller besond
eren örtlichen Verhältnisse, die die Preisbildung beein
flussen, unterrichtet hat. 2. dass im LV keine Unklar
heiten sind. 3. dass er über die zur fach- und fristge
rechten Baudurchführung erforderlichen Arbeitskräfte un
d Betriebsmittel verfügt und dass ihre fristgerechte Be
reitstellung gesichert ist.4. dass er Arbeiten ähnlich
er Art und Größe wie im LV gefordert bereits ausgeführt
hat. Mit dem Angebot sind entsprechende Referenzen ein
zureichen. 5. dass die in diesen Vorbemerkungen enthal
tenen Bedingungen, Hinweise, Vorschriften, Bestimmungen
etc. bei der Preisbildung berücksichtigt worden sind.6
. dass alle EP's der Eventualposition mit in die Ausw
ertungen fließen3.6.3 BaustelleneinrichtungDer Baustell
eneinrichtungsplan M 1:100 ist vom Auftragnehmer innerh
alb von 10 Arbeitstagen nach Auftragsvergabe dem Auftra
ggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.WICHTIG: Der
AN hat gleichzeitig den erforderlichen Baustrombedarf
zu benennen.Baustellenbereich und -organisationDer beig
egebene Lageplan zeigt den Baustellenbereich sowie die
Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten. In dem o. g. Plan ist di
e unmittelbar für die Baustellenabwicklung zur Verfügun
g stehende Grundstücksfläche gekennzeichnet.Die wöchent
liche Reinigung der Baustraße obliegt dem AN auf Anford
erung und wird nicht zusätzlich vom AG vergütet.Vor Beg
inn der Arbeiten sowie während der Bauarbeiten wird ein
partnerschaftlicher Umgang mit den umliegenden Eigentü
mern vorausgesetzt.Baustellenverkehr, öffentlicher Verk
ehr und Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes.
Der Baustellenverkehr muss nach Paragraph 4 StVO einwa
ndfrei abgewickelt werden.Die Regelung des Baustellenve
rkehrs und des öffentlichen Verkehrs im Baustellenberei
ch sind vom Auftragnehmer mit den zuständigen Stellen z
u klären und die Genehmigungen hierfür sind von ihm ein
zuholen. Sämtliche aus den o. g. Maßnahmen resultierend
en Kosten sind vom Bieter unter der Baustelleneinrichtu
ng einzukalkulieren.Parallel zu den Hochbauarbeiten lau
fen die Erschließungsmaßnahmen des gesamten Baufeldes.F
ür den internen Baustellenbetrieb einschl. notwendiger
Transporte hat der AN selbst zu sorgen.Mit Angebotsabga
be ist ein Entwurf der Baustelleneinrichtung einzureich
en. Ver-/ und EntsorgungsanschlüsseDurch den AG wird ei
n Übergabepunkt der Versorgungsleitungen benannt. Die Z
uleitungen werden bis an das Baufeld durch den AG verle
gt. Ab Übergabepunktmüssen durch den AN alle erforderli
chen Leitungen verlegt werden.3.6.4 Schutz- und Sicherh
eitsmaßnahmenDie ortsüblichen Schutz- und Sicherheitsma
ßnahmen sind vom Auftragnehmer nach den gültigen Unfall
verhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmunge
n durchzuführen. Der AN ist verpflichtet, in ausreichen
den Abständen die Funktionsfähigkeit aller Sicherheitsr
elevanten Leistungen zu überprüfen.Mindestens aber 1 pr
o Woche.Auf dem Gelände evtl. vorhandene oder das Gebäu
de berührende Bauteile, Leitungen, Schächte usw. sind g
egen Beschädigungen abzusichern. Deren Abbau bzw. Umlei
tung ist vorher durch den AN mit dem AG und den zuständ
igen Stellen zu klären. Der Auftragnehmer haftet währen
d der Bauzeit bis zur förmlichenÜbergabe der zu erbring
enden Leistungen an den Auftraggeber für alle Schäden,
die durch die Bautätigkeit an Erschließungsleitungen, a
n bestehenden Ver-/ und Entsorgungsleitungen, öffentlic
hen und privaten Verkehrsanlagen, Bepflanzungen und Grü
nanlagen der an das Grundstück grenzenden Bebauung und
an sonstigen Anlagen auf dem Baugrundstück und benachb
arten Grundstücken entstehen.DokumentationBestandspläne
sind in digitaler Form dem AG zu übergeben, Kosten daf
ür werden nicht von AG übernommen.Die vollständige Doku
mentation ist Grundlage der Abnahme der Bauleistung inc
l. der Wirksamkeit der Schlußzahlung!Der AN ist verpfli
chtet Bautagesberichte zu führen.- fortlaufende Nummeri
erung Erfassung / Dokumentation von Tagesereignissen (
z.B. Abnahmen, Behinderungen, Prüfungen, Mängel,...)-
Baustellenbesetzung mit Anwesenheitszeit- Subunternehme
reinsatz- Material- und Gerätelieferungen (Lieferschein
e)Die Teilnahme des AN an den wöchentliche Baubesprechu
ngen ist zwingend erforderlich!Nach Fertigstellung des
Rohbaus sind die Meterrisse (pro Geschoss im Bereich de
s Aufzuges) per Protokoll zu übergeben und dauerhaft he
rzustellen als Nebenleistung.
Vorbemerkungen - Allgemeine Vertragsbedingungen 1.0 Ge
1 Erdarbeiten
1
Erdarbeiten
1.01 Erdarbeiten
1.01
Erdarbeiten
1.02 Wasserhaltungsarbeiten
1.02
Wasserhaltungsarbeiten
1.03 Stundenlohnarbeiten
1.03
Stundenlohnarbeiten
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