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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
14 FEINMETALLBAUARBEITEN
14
FEINMETALLBAUARBEITEN
PROJEKTBESCHREIBUNG Projektbeschreibung
Alfter MFH 1
Projektbeschreibung
- 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 27
- 9 Wohneinheiten und 8 Außenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss
- das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach
-Grundstücksfläche: 785 m²
- Gesamtwohnfläche: ca. 703 m²
- Kubatur: ca. 2.805 m³, davon ca. 235m³ KG
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
Planungsstand
- Baugenehmigung liegt vor
- Ausführungsplanung ist abgeschlossen
Baubeginn
- Beginn Rohbau: ca. Mai 2026
- Beginn Feinmetallarbeiten: Januar 2027
PROJEKTBESCHREIBUNG
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Bauablauf
Die Montage der Vordächer und Hausnummern erfolgt unmittelbar nach dem Rückbau des Fassadengerüsts. Eventuell erforderliche Unterkonstruktionen sind vor der Montage des WDVS anzubringen. Das Aufmaß erfolgt unmittelbar nach Erstellung des EG im Rohbau.
Die Briefkastenanlagen werden im Zuge der Herstellung der Außenanlagen montiert.
Zeitenabfrage
_____ Arbeitstage Dauer von der Auftragserteilung bis zu den Werkstattzeichnungen und der abschließenden technischen Klärung
_____ Arbeitstage Montagedauer Vordach und Hausnummer
_____ Arbeitstage Montagedauer Briefkasten (barrierefrei und unterfahrbar)
Personal
Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter _____ Mitarbeiter
Anzahl der maximal einsetzbaren Mitarbeiter _____ Mitarbeiter
Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen:
ausschreibung@terra-colonia.de
Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend.
__________________________________________________________________
Umlagen
- Sicherheitseinbehalt: 10,00 %
- Gewährleistungseinbehalt 5,00 %
- Bauleistungsversicherung 0,70 %
- Baustrom 0,15%
- Bauwasser durch AN
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
siehe anliegende Anlagenliste
Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben.
_____________________________
Unterschrift Bieter
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
VERGABE- UND PROJEKTHINWEIS Vergabe- und Projekthinweis
Alfter MFH 1
Parallel zu dieser Ausschreibung laufen die Ausschreibungen der weiteren Projekte des Gesamtprojekts terraBuschkaulerFeld.
Die Ausstattung und Bauweise der weiteren MFH´s ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu den anderen Projekten finden Sie unten.
Es wird eine Doppel- bzw. Dreifachvergabe der Projekte angestrebt. Es ist aber kein Muss!
terraBuschkaulerFeld
Das terraBuschkaulerFeld ist ein Neubauprojekt mit insgesamt 5 Mehrfamilienhäusern.
Internetseite: www.buschkauler-feld.de
Übersicht Rohbaubeginn
Beginn MFH 2-4 09.02.2026
Beginn MFH 1 ca. Mai 2026
Beginn MFH 5 ca. Juni Mai 2026
Alfter MFH 2-4
- 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 24-32
- 3 Mehrfamilienhäuser mit 5 Hauseingängen
- 47 Wohneinheiten und 47 Tiefgaragenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss
- die Gebäude sind unterkellert und haben Flachdächer
- Gesamtwohnfläche: 3.440 m²
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
Alfter MFH 5
- 53347 Alfter, Johannes-Reinarz-Weg 23
- 9 Wohneinheiten und 9 Außenstellplätze
- 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss, das Staffelgeschoss wird als Holzrahmenbau erstellt
- das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach
- Gesamtwohnfläche: ca. 591 m²
- Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
VERGABE- UND PROJEKTHINWEIS
ZTV FEINMETALLBAUARBEITEN - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen:
Inhalt
1. Grundlagen der Leistungen
2. Leistungen / Preisinhalte
3. Angaben zur Ausführung
1. GRUNDLAGEN DER LEISTUNGEN
1.1 Grundlage der Arbeiten sind
- die Planunterlagen und Zeichnungen der
Planer,
- die statischen Berechnungen
und Planunterlagen des Statikers,
- sonstige Angaben und Details
wie Wärme- und Schallschutznachweis,
- die Angaben und Details der sonstigen
Fachplaner und Sonderfachleute
wie z.B. der Brandschutznachweis,
- alle sonstigen behördlichen Auflagen,
- das Leistungsverzeichnis einschl. ZTV.
Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers
tragen, um Verwechselungen bei
der Bauausführung zu vermeiden. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht
verwendet werden. Dies entbindet den
Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen
Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben
unberührt.
1.2 Maßgebend für die Lieferung und Ausführung
der Leistungen ist die VOB, Teil C,
Ausgabe 2019 und Ergänzungsband 2023
(Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen), sowie besonders
alle einschlägigen und zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen
- DIN-/EN-Normen bzw. Vorschriften und
Herstellerrichtlinien,
welche sich auf die vorgesehenen Leistungen
nach den neuesten Kenntnissen der Technik
beziehen, wie u.a.
DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art
DIN 18 383 Elektrische Kabel- und
Leistungsanlagen in
Gebäuden
DIN 18 360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
DIN 18 361 Verglasungsarbeiten
DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten an
Stahl- und Aluminiumbauten
DIN 18 357 Beschlagarbeiten
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau
DIN 32 617 Hausbriefkästen
DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4 109 Schallschutz im Hochbau
Weiter gelten die
- Verarbeitungsrichtlinien der Lieferwerke,
- Richtlinien und Merkblätter der entspr.
Gütegemeinschaften, Verbände etc., wie
- Institut für Fenstertechnik e.V. (ift Rosenheim),
- Institut des Glaserhandwerks für
Verglasungstechnik und Fensterbau Hadamar,
- Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
(BFS),
- Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt),
- Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD),
- Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V. (RAL),
- Verband der Fenster- und Fassadenhersteller (VFF),
- International Standards Organisation (ISO),
- Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV),
- technische Regeln für die Verwendung von
absturzsichernden Verglasungen (DIN 18008) und
linienförmig gelagerten Verglasungen (DIN 18008-2)
des DIBt,
- die Bauordnungen des zuständigen
Bundeslandes und evtl. Ergänzungen durch
die örtlichen Genehmigungsbehörden der
Gemeinden,
- Berufsgenossenschaftlichen Regeln für
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR),
- Berufsgenossenschaftlichen Informationen für
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI),
- Richtlinien der VdS Schadenverhütung Köln,
- Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen
(Baustellenverordnung).
1.3 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe
seines Angebotes von sämtlichen
preisbildenden Faktoren in Kenntnis
zu setzen und diese in seinem Angebot
zu berücksichtigen.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des
Angebotes von den örtlichen Verhältnissen
zu überzeugen, dabei kann er die Hilfe eines
Bauherrenvertreters in Anspruch nehmen.
Nachforderungen, welche auf mangelhafte
Information beruhen, werden nicht anerkannt.
2. LEISTUNGEN / PREISINHALTE
2.1 Alle in der VOB, Teil C
als Nebenleistungen aufgeführten Leistungen
gelten als vertragliche Leistung und sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Als Nebenleistungen gelten insbesondere
auch, sofern nicht ausdrücklich hierfür
Leistungspositionen vorgesehen sind:
- Das Erstellen von Werkstatt- bzw.
Montageplänen mit sämtlichen Details,
die zusätzlich zur Ausführungsplanung
evtl. erforderlich werden.
Sie sind rechtzeitig dem AG vorzulegen.
- Das Herstellen sämtlicher Anschlüsse und
Andichtungen an angrenzende Bauteile,
entsprechend den jeweiligen Erfordernissen
einschl. aller hierfür erforderl. Befestigungsmittel,
Wärmedämm- und Abdichtungselementen,
Abdeckleisten, etc.
- Die Folienabdichtung (EPDM) im Sockelbereich
bzw. umlaufend wenn erforderlich.
- Der Schutz von Profilen, Flügeln, Gläsern,
Drückergarnituren, Bändern, Innen- und
Außenfensterbänken, Trittblechen etc. vor
Beschädigung und Verunreinigung durch
geeignete Überzüge, Folien und Klebestreifen
während der gesamten Bauzeit bis zur Abnahme
durch den AG.
- Das nachträgliche Justieren der Beschläge
sowie die Gangbarmachung von Fenstern
und Türen nach Abruf durch den AG.
- Die Entfernung von Etiketten, Klebestreifen,
Schutzüberzügen etc. nach Abruf durch den AG.
2.2 Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt.
Die Versorgung erfolgt über Anschlusskästen
auf dem Baufeld. Abrechnung gemäß Vertrag.
2.3 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial und sonstig anfallende
Bauschuttmassen sind vom AN täglich kostenlos
zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften
über die Entsorgung von Sondermüll sind
streng einzuhalten.
2.4 Arbeiten die mit anderen Gewerken in Verbindung
stehen, sind mit diesen so abzustimmen, dass
eine einwandfreie und zügige Zusammenarbeit
gewährleistet ist. Verantwortlich für die
Koordination ist der AN, in Abstimmung
mit der örtlichen Bauleitung.
2.5 Auch wenn in der Leistungsbeschreibung
nicht besonders erwähnt, umfassen die
Leistungen gemäß VOB Teil C DIN 18299
auch die Lieferungen der dazugehörigen Stoffe
und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern
auf der Baustelle.
2.6 Vor Übergabe der Leistungen an den AG sind der
Bauleitung auf Verlangen in digitaler
Ausfertigung kostenfrei zu übergeben:
- alle erforderlichen bauaufsichtlichen
Zulassungen,
- eine Aufstellung der verwendeten
Materialien mit Hinweis auf Hersteller,
Fabrikat und Chargennummer o.ä,
- Wartungsangaben,
- Pflegeanleitungen.
3. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
3.1 Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle
muss sichergestellt sein, dass keine Kontakt-
korrosion und keine anderen ungünstigen
Beeinflussungen auftreten können, z.B.
durch Zwischenlagen aus Neoprene, Fiber,
Butyl o. ä. neutralen Werkstoffen.
- Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen
(Profile bzw. Bleche und Bänder)
sind entspr. den Anforderungen an das
Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen.
- Verbindungsmaterialien wie Schrauben, Bolzen
o.ä. müssen aus nichtrostendem Stahl sein.
- Oberflächenschutz von Stahlteilen:
Alle Stahlteile, auch Befestigungen etc.,
die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich
sind, sind zu verzinken. Alle anderen sind
korrosionsgeschützt vorzubehandeln.
- Alle Metallteile sind nur in vorbehandeltem
Zustand, d.h. korrosionsgeschützt, zur
Baustelle zu liefern. Bei der Montage bzw.
sonstig beschädigter Korrosionsschutz ist
entsprechend auszubessern.
Werkstoffe wie:
- Dichtprofile
- Dichtstoffe
- Bauabdichtungsfolien
- etc.
müssen mit den angrenzenden Baustoffen
verträglich, alterungsbeständig und
soweit sie direkten Witterungseinflüssen
ausgesetzt sind, gegen diese beständig
sein.
- Dämmstoffe:
Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche
Dämmstoffe verwendet werden, die nicht
im Verdacht stehen gesundheitsgefährdende
Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen.
Falls erforderlich sind Produktzertifikate
vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit
bescheinigen. Dämmstoffe dürfen keine voll-
bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe
enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK;
bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt
werden.
3.2 Konstruktion
Das System muss allen in der Ausschreibung
aufgestellten Anforderungen entsprechen.
Alle Konstruktionen wie:
- Rahmen
- Glas- u. sonstige Füllungen
- Befestigungen an der Außenwand
- sonstige Anschlüsse
sind:
a) gemäß den statischen Erfordernissen
auszubilden. Auf Verlangen ist ein
prüffähiger stat. Nachweis
zu erbringen und der Bauleitung
vorzulegen. Die Kosten hierfür,
wie auch evtl. Prüfgebühren,
sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
Die Ausführung hat in Abstimmung mit
dem Statiker des Bauvorhabens zu erfolgen.
b) gemäß den jeweiligen bauphysikalischen
Anforderungen,
wie:
- Schlagregendichtheit und
Fugendurchlässigkeit
- Tauwasservermeidung
- Wärmeschutz
- Schallschutz
- Einbruchhemmung
auszuführen.
- Es dürfen nur Profilsysteme mit einem
RAL-Gütezeichen verwendet werden.
- Bei wärmegedämmten Konstruktionen sind
Kältebrücken zu vermeiden,
Flügel- u. Blendrahmen sind mit:
- Mehrkammerprofil
- Thermischer Trennung auszubilden.
- Auch punktweise Kältebrücken durch
Metallverbindungen sind auszuschließen.
Für nichttransparente Füllungen (Paneele)
in Fenstern und Fensterwänden
gelten die Anforderungen an leichte
Außenwände.
- Bei hinterlüfteten Verkleidungen
müssen die Ein- und Austrittsöffnungen
für die Hinterlüftung gleichmäßig über
die Breiteverteilt sein und in ihrer Summe
einen zur Lüftung ausreichenden Querschnitt
aufweisen.
3.3 Die Beschläge müssen den zu erwartenden
Belastungen entsprechend ausgebildet sein und:
- verdeckt bzw. als aufschlagendes System
(Bedienungshebel, Türbänder, o.ä.)
- korrosionsgeschützt ausgeführt sein.
Die Wartung und Instandhaltung muss
möglich ein.
3.4 Die Falzdichtungen sind
- umlaufend in einer Ebene einzubauen
- in den Ecken zugfest zu verbinden.
Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.
Bei der Lage der Dichtungen muss
sichergestellt werden, dass eine Trennung
zw. Raum- und Außenklima erfüllt ist.
3.5 Die Glashalteleisten sind
- grundsätzlich innen einzubauen
- durchgehend formschlüssig einzurasten
- in den Ecken dicht auszuführen.
Die Glashalteleisten müssen auswechselbar
sein.
3.6 Baumontage
Die Montage der Türelemente muss flucht-
und lotgerecht nach den bauseits
angelegten Meterrissen erfolgen.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das
Raumklima und das Außenklima sind zu
berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Bau-
körper müssen den Anforderungen aus
Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht
werden. Äußere Einflüsse, wie Bauwerks-
bewegungen, dürfen die entsprechenden
Konstruktionen nicht in ihrer Funktion
beeinträchtigen.
Montage der Türelemente einschl. Seitenteile
und Oberlichter gem. DIN 18008.
3.7 Lastabtragung
Die auf das Fenster einwirkenden Kräfte
müssen sicher in den Baukörper übertragen
werden. Die Kräfte wirken in und senkrecht
zur Fensterebene. Die Wahl der Befestigungs-
mittel ist auf das Fenster- und Außenwand-
system abzustimmen. Die Bewegungen sowohl
aus der Längenänderung der Fenster und
Fensterwände, als auch aus den zu
erwartenden Formänderungen am Baukörper
müssen ungehindert aufgenommen werden
können.
3.8 Bei der Abdichtung der Türelemente
zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien gilt
DIN 18 533. Zur Wahrung der Funktions-
fähigkeit sind sie mechanisch zu sichern.
Werden sie verklebt, muss die Gebrauchs-
tauglichkeit nachgewiesen werden.
PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen
Stoffen in Verbindung kommen.
3.9 Schwellenausbildung
Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen
Niederschlagswasser und aufsteigende
Feuchtigkeit abgedichtet werden. Sie sind so
auszubilden, dass Wasser jederzeit von der
Konstruktion nach außen abgeleitet wird.
Die Begehbarkeit der angrenzenden Bauteile
muss dabei sichergestellt sein. Die in dieser
Ausschreibung geforderten Schwellenhöhen sind
der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Sind aufgrund der Planungsvorgabe die
anerkannten Regeln der Technik gefährdet,
hat der Auftragnehmer gegenüber dem
Auftraggeber schriftliche Bedenken geltend
zu machen.
3.10 Erforderliche Bedienungswerkzeuge
und die notwendigen Anleitungen für die
Bedienung, Reinigung und Wartung der
Türelemente sind der Bauverwaltung bzw.
dem Bauherrn auszuhändigen.
3.11 Der Bieter hat dafür zu sorgen, das der
Bauunternehmer die Bolzen, Ankerplatten, bzw.
andere Befestigungen, die notwendig werden,
einbetoniert. Entsprechende Angaben für
sonstige bauseitige Vorkehrungen zur Montage
wie das Herstellen von Aussparungen o.ä.
sind dem Bauunternehmer rechtzeitig zu
machen.
3.12 Zur Verankerung der Metallkonstruktionen sind
nur Befestigungselemente mit bauaufsichtlicher
Zulassung zu verwenden.
3.13 Befestigungen von schweren Bauteilen auf
Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit
wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern,
Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten
Bauteilen ausgeführt werden.
3.14 Der Auftragnehmer hat für einen ausreichenden
Oberflächenschutz der Bauteile während der
Bauzeit zu sorgen und diesen zur Abnahme nach
Abstimmung mit dem Auftraggeber zu beseitigen.
Der Oberflächenschutz muss sich rückstandsfrei
entfernen lassen.
3.15 Es dürfen keine Produkte gemäß Schadstoffkatalog
Kategorie 1 bis 14 nach Anhangdokument 313 QNG
(Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)
verbaut werden.
ZTV FEINMETALLBAUARBEITEN
14.01 VORDACH UND HAUSNUMMER
14.01
VORDACH UND HAUSNUMMER
14.02 BRIEFKASTENANLAGEN
14.02
BRIEFKASTENANLAGEN
14.03 STUNDENLOHNARBEITEN
14.03
STUNDENLOHNARBEITEN