Feinmetallschlosser
Neubau von einem Mehrfamilienhaus (MFH 1) in Alfter
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
14 FEINMETALLBAUARBEITEN
14
FEINMETALLBAUARBEITEN
PROJEKTBESCHREIBUNG Projektbeschreibung Alfter MFH 1 Projektbeschreibung - 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 27 - 9 Wohneinheiten und 8 Außenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss - das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach -Grundstücksfläche: 785 m² - Gesamtwohnfläche: ca. 703 m² - Kubatur: ca. 2.805 m³, davon ca. 235m³ KG - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus Planungsstand - Baugenehmigung liegt vor - Ausführungsplanung ist abgeschlossen Baubeginn - Beginn Rohbau: ca. Mai 2026 - Beginn Feinmetallarbeiten: Januar 2027
PROJEKTBESCHREIBUNG
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Bauablauf Die Montage der Vordächer und Hausnummern erfolgt unmittelbar nach dem Rückbau des Fassadengerüsts. Eventuell erforderliche Unterkonstruktionen sind vor der Montage des WDVS anzubringen. Das Aufmaß erfolgt unmittelbar nach Erstellung des EG im Rohbau. Die Briefkastenanlagen werden im Zuge der Herstellung der Außenanlagen montiert. Zeitenabfrage _____ Arbeitstage Dauer von der Auftragserteilung bis zu den Werkstattzeichnungen und der abschließenden technischen Klärung _____ Arbeitstage Montagedauer Vordach und Hausnummer _____ Arbeitstage Montagedauer Briefkasten (barrierefrei und unterfahrbar) Personal Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter _____ Mitarbeiter Anzahl der maximal einsetzbaren Mitarbeiter _____ Mitarbeiter Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per Mail mitzuteilen: ausschreibung@terra-colonia.de Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend. __________________________________________________________________ Umlagen - Sicherheitseinbehalt: 10,00 % - Gewährleistungseinbehalt 5,00 % - Bauleistungsversicherung 0,70 % - Baustrom 0,15% - Bauwasser durch AN Anlagen zum Leistungsverzeichnis siehe anliegende Anlagenliste Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben. _____________________________ Unterschrift Bieter
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
VERGABE- UND PROJEKTHINWEIS Vergabe- und Projekthinweis Alfter MFH 1 Parallel zu dieser Ausschreibung laufen die Ausschreibungen der weiteren Projekte des Gesamtprojekts terraBuschkaulerFeld. Die Ausstattung und Bauweise der weiteren MFH´s ist ähnlich zu dieser Ausschreibung. Die Projektdaten zu den anderen Projekten finden Sie unten. Es wird eine Doppel- bzw. Dreifachvergabe der Projekte angestrebt. Es ist aber kein Muss! terraBuschkaulerFeld Das terraBuschkaulerFeld ist ein Neubauprojekt mit insgesamt 5 Mehrfamilienhäusern. Internetseite: www.buschkauler-feld.de Übersicht Rohbaubeginn Beginn MFH 2-4      09.02.2026 Beginn MFH 1         ca. Mai 2026 Beginn MFH 5         ca. Juni Mai 2026 Alfter MFH 2-4 - 53347 Alfter, Elisabeth-Habeth-Weg 24-32 - 3 Mehrfamilienhäuser mit 5 Hauseingängen - 47 Wohneinheiten und 47 Tiefgaragenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss - die Gebäude sind unterkellert und haben Flachdächer - Gesamtwohnfläche: 3.440 m² - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus Alfter MFH 5 - 53347 Alfter, Johannes-Reinarz-Weg 23 - 9 Wohneinheiten und 9 Außenstellplätze - 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss, das Staffelgeschoss wird als Holzrahmenbau erstellt - das Gebäude ist teilunterkellert und hat ein Flachdach - Gesamtwohnfläche: ca. 591 m² - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus
VERGABE- UND PROJEKTHINWEIS
ZTV FEINMETALLBAUARBEITEN - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen: Inhalt 1. Grundlagen der Leistungen 2. Leistungen / Preisinhalte 3. Angaben zur Ausführung 1.   GRUNDLAGEN DER LEISTUNGEN 1.1 Grundlage der Arbeiten sind       - die Planunterlagen und Zeichnungen der         Planer,       - die statischen Berechnungen         und Planunterlagen des Statikers,       - sonstige Angaben und Details         wie Wärme- und Schallschutznachweis,       - die Angaben und Details der sonstigen         Fachplaner und Sonderfachleute         wie z.B. der Brandschutznachweis,       - alle sonstigen behördlichen Auflagen,       - das Leistungsverzeichnis einschl. ZTV.       Die vom Auftragnehmer verwendeten       Ausführungsunterlagen müssen den       Freigabevermerk des Auftraggebers       tragen, um Verwechselungen bei       der Bauausführung zu vermeiden. Nicht       freigegebene Unterlagen dürfen nicht       verwendet werden. Dies entbindet den       Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen       Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben       unberührt. 1.2 Maßgebend für die Lieferung und Ausführung       der Leistungen ist die VOB, Teil C,       Ausgabe 2019 und Ergänzungsband 2023       (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen       für Bauleistungen), sowie besonders       alle einschlägigen und zum Zeitpunkt der       Angebotsabgabe gültigen       - DIN-/EN-Normen bzw. Vorschriften und         Herstellerrichtlinien,         welche sich auf die vorgesehenen Leistungen         nach den neuesten Kenntnissen der Technik         beziehen, wie u.a.         DIN 18 299  Allgemeine Regelungen für                             Bauarbeiten jeder Art         DIN 18 383  Elektrische Kabel- und                             Leistungsanlagen in                             Gebäuden         DIN 18 360  Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten         DIN 18 361  Verglasungsarbeiten         DIN 18 364  Korrosionsschutzarbeiten an                             Stahl- und Aluminiumbauten         DIN 18 357  Beschlagarbeiten         DIN 18 202  Toleranzen im Hochbau         DIN 32 617  Hausbriefkästen         DIN   4 108  Wärmeschutz im Hochbau         DIN   4 109  Schallschutz im Hochbau     Weiter gelten die       - Verarbeitungsrichtlinien der Lieferwerke,       - Richtlinien und Merkblätter der entspr.         Gütegemeinschaften, Verbände etc., wie          - Institut für Fenstertechnik e.V. (ift Rosenheim),          - Institut des Glaserhandwerks für            Verglasungstechnik und Fensterbau Hadamar,          - Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz            (BFS),          - Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt),          - Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD),          - Deutsches Institut für Gütesicherung und            Kennzeichnung e.V. (RAL),          - Verband der Fenster- und Fassadenhersteller (VFF),          - International Standards Organisation (ISO),          - Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV),       - technische Regeln für die Verwendung von         absturzsichernden Verglasungen (DIN 18008) und         linienförmig gelagerten Verglasungen (DIN 18008-2)         des DIBt,       - die Bauordnungen des zuständigen         Bundeslandes und evtl. Ergänzungen durch         die örtlichen Genehmigungsbehörden der         Gemeinden,       - Berufsgenossenschaftlichen Regeln für         Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR),       - Berufsgenossenschaftlichen Informationen für         Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI),       - Richtlinien der VdS Schadenverhütung Köln,       - Verordnung über Sicherheit und         Gesundheitsschutz auf Baustellen         (Baustellenverordnung). 1.3 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe       seines Angebotes von sämtlichen       preisbildenden Faktoren in Kenntnis       zu setzen und diese in seinem Angebot       zu berücksichtigen.       Der Bieter hat sich vor Abgabe des       Angebotes von den örtlichen Verhältnissen       zu überzeugen, dabei kann er die Hilfe eines       Bauherrenvertreters in Anspruch nehmen.       Nachforderungen, welche auf mangelhafte       Information beruhen, werden nicht anerkannt. 2.   LEISTUNGEN / PREISINHALTE 2.1 Alle in der VOB, Teil C       als Nebenleistungen aufgeführten Leistungen       gelten als vertragliche Leistung und sind in       die Einheitspreise mit einzukalkulieren.       Als Nebenleistungen gelten insbesondere       auch, sofern nicht ausdrücklich hierfür       Leistungspositionen vorgesehen sind:       - Das Erstellen von Werkstatt- bzw.         Montageplänen mit sämtlichen Details,         die zusätzlich zur Ausführungsplanung         evtl. erforderlich werden.         Sie sind rechtzeitig dem AG vorzulegen.       - Das Herstellen sämtlicher Anschlüsse und         Andichtungen an angrenzende Bauteile,         entsprechend den jeweiligen Erfordernissen         einschl. aller hierfür erforderl. Befestigungsmittel,         Wärmedämm- und Abdichtungselementen,         Abdeckleisten, etc.       - Die Folienabdichtung (EPDM) im Sockelbereich         bzw. umlaufend wenn erforderlich.      - Der Schutz von Profilen, Flügeln, Gläsern,         Drückergarnituren, Bändern, Innen- und         Außenfensterbänken, Trittblechen etc. vor         Beschädigung und Verunreinigung durch         geeignete Überzüge, Folien und Klebestreifen         während der gesamten Bauzeit bis zur Abnahme         durch den AG.       - Das nachträgliche Justieren der Beschläge         sowie die Gangbarmachung von Fenstern         und Türen nach Abruf durch den AG.       - Die Entfernung von Etiketten, Klebestreifen,         Schutzüberzügen etc. nach Abruf durch den AG. 2.2 Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt.      Die Versorgung erfolgt über Anschlusskästen      auf dem Baufeld. Abrechnung gemäß Vertrag. 2.3 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,       Verpackungsmaterial und sonstig anfallende       Bauschuttmassen sind vom AN täglich kostenlos       zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften       über die Entsorgung von Sondermüll sind       streng einzuhalten. 2.4 Arbeiten die mit anderen Gewerken in Verbindung       stehen, sind mit diesen so abzustimmen, dass       eine einwandfreie und zügige Zusammenarbeit       gewährleistet ist. Verantwortlich für die       Koordination ist der AN, in Abstimmung       mit der örtlichen Bauleitung. 2.5 Auch wenn in der Leistungsbeschreibung       nicht besonders erwähnt, umfassen die       Leistungen gemäß VOB Teil C DIN 18299       auch die Lieferungen der dazugehörigen Stoffe       und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern       auf der Baustelle. 2.6 Vor Übergabe der Leistungen an den AG sind der       Bauleitung auf Verlangen in digitaler       Ausfertigung kostenfrei zu übergeben:        - alle erforderlichen bauaufsichtlichen          Zulassungen,        - eine Aufstellung der verwendeten          Materialien mit Hinweis auf Hersteller,          Fabrikat und Chargennummer o.ä,        - Wartungsangaben,        - Pflegeanleitungen. 3.   ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 3.1 Werkstoffe       Beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle        muss sichergestellt sein, dass keine Kontakt-        korrosion und keine anderen ungünstigen        Beeinflussungen auftreten können, z.B.        durch Zwischenlagen aus Neoprene, Fiber,        Butyl o. ä. neutralen Werkstoffen.      - Unterschiedliche Werkstoffe und Lieferformen        (Profile bzw. Bleche und Bänder)        sind entspr. den Anforderungen an das        Erscheinungsbild aufeinander abzustimmen.      - Verbindungsmaterialien wie Schrauben, Bolzen        o.ä. müssen aus nichtrostendem Stahl sein.      - Oberflächenschutz von Stahlteilen:        Alle Stahlteile, auch Befestigungen etc.,        die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich        sind, sind zu verzinken. Alle anderen sind        korrosionsgeschützt vorzubehandeln.      - Alle Metallteile sind nur in vorbehandeltem        Zustand, d.h. korrosionsgeschützt, zur        Baustelle zu liefern. Bei der Montage bzw.        sonstig beschädigter Korrosionsschutz ist        entsprechend auszubessern.        Werkstoffe wie:        - Dichtprofile        - Dichtstoffe        - Bauabdichtungsfolien        - etc.        müssen mit den angrenzenden Baustoffen        verträglich, alterungsbeständig und        soweit sie direkten Witterungseinflüssen        ausgesetzt sind, gegen diese beständig        sein.      - Dämmstoffe:        Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche        Dämmstoffe verwendet werden, die nicht        im Verdacht stehen gesundheitsgefährdende        Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen.        Falls erforderlich sind Produktzertifikate        vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit        bescheinigen. Dämmstoffe dürfen keine voll-        bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe        enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK;        bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt        werden. 3.2 Konstruktion       Das System muss allen in der Ausschreibung       aufgestellten Anforderungen entsprechen.       Alle Konstruktionen wie:       - Rahmen       - Glas- u. sonstige Füllungen       - Befestigungen an der Außenwand       - sonstige Anschlüsse       sind:       a) gemäß den statischen Erfordernissen           auszubilden. Auf Verlangen ist ein           prüffähiger stat. Nachweis           zu erbringen und der Bauleitung           vorzulegen. Die Kosten hierfür,           wie auch evtl. Prüfgebühren,           sind in die Einheitspreise mit           einzukalkulieren.           Die Ausführung hat in Abstimmung mit           dem Statiker des Bauvorhabens zu erfolgen.       b) gemäß den jeweiligen bauphysikalischen           Anforderungen,           wie:           - Schlagregendichtheit und             Fugendurchlässigkeit           - Tauwasservermeidung           - Wärmeschutz           - Schallschutz           - Einbruchhemmung             auszuführen.      - Es dürfen nur Profilsysteme mit einem        RAL-Gütezeichen verwendet werden.      - Bei wärmegedämmten Konstruktionen sind        Kältebrücken zu vermeiden,        Flügel- u. Blendrahmen sind mit:        - Mehrkammerprofil        - Thermischer Trennung auszubilden.      - Auch punktweise Kältebrücken durch        Metallverbindungen sind auszuschließen.        Für nichttransparente Füllungen (Paneele)        in Fenstern und Fensterwänden        gelten die Anforderungen an leichte        Außenwände.      - Bei hinterlüfteten Verkleidungen        müssen die Ein- und Austrittsöffnungen        für die Hinterlüftung gleichmäßig über        die Breiteverteilt sein und in ihrer Summe        einen zur Lüftung ausreichenden Querschnitt        aufweisen. 3.3 Die Beschläge müssen den zu erwartenden       Belastungen entsprechend ausgebildet sein und:        - verdeckt bzw. als aufschlagendes System          (Bedienungshebel, Türbänder, o.ä.)        - korrosionsgeschützt ausgeführt sein.       Die Wartung und Instandhaltung muss       möglich ein. 3.4 Die Falzdichtungen sind       - umlaufend in einer Ebene einzubauen       - in den Ecken zugfest zu verbinden.       Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.       Bei der Lage der Dichtungen muss       sichergestellt werden, dass eine Trennung       zw. Raum- und Außenklima erfüllt ist. 3.5 Die Glashalteleisten sind       - grundsätzlich innen einzubauen       - durchgehend formschlüssig einzurasten       - in den Ecken dicht auszuführen.      Die Glashalteleisten müssen auswechselbar      sein. 3.6 Baumontage       Die Montage der Türelemente muss flucht-       und lotgerecht nach den bauseits       angelegten Meterrissen erfolgen.       Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das       Raumklima und das Außenklima sind zu       berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Bau-       körper müssen den Anforderungen aus       Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht       werden. Äußere Einflüsse, wie Bauwerks-       bewegungen, dürfen die entsprechenden       Konstruktionen nicht in ihrer Funktion       beeinträchtigen.       Montage der Türelemente einschl. Seitenteile       und Oberlichter gem. DIN 18008. 3.7 Lastabtragung        Die auf das Fenster einwirkenden Kräfte        müssen sicher in den Baukörper übertragen        werden. Die Kräfte wirken in und senkrecht        zur Fensterebene. Die Wahl der Befestigungs-        mittel ist auf das Fenster- und Außenwand-        system abzustimmen. Die Bewegungen sowohl        aus der Längenänderung der Fenster und        Fensterwände, als auch aus den zu        erwartenden Formänderungen am Baukörper        müssen ungehindert aufgenommen werden        können. 3.8 Bei der Abdichtung der Türelemente       zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien gilt       DIN 18 533. Zur Wahrung der Funktions-       fähigkeit sind sie mechanisch zu sichern.       Werden sie verklebt, muss die Gebrauchs-       tauglichkeit nachgewiesen werden.       PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen       Stoffen in Verbindung kommen. 3.9  Schwellenausbildung        Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen        Niederschlagswasser und aufsteigende        Feuchtigkeit abgedichtet werden. Sie sind so        auszubilden, dass Wasser jederzeit von der        Konstruktion nach außen abgeleitet wird.        Die Begehbarkeit der angrenzenden Bauteile        muss dabei sichergestellt sein. Die in dieser        Ausschreibung geforderten Schwellenhöhen sind        der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.        Sind aufgrund der Planungsvorgabe die        anerkannten Regeln der Technik gefährdet,        hat der Auftragnehmer gegenüber dem        Auftraggeber schriftliche Bedenken geltend        zu machen. 3.10 Erforderliche Bedienungswerkzeuge        und die notwendigen Anleitungen für die        Bedienung, Reinigung und Wartung der        Türelemente sind der Bauverwaltung bzw.        dem Bauherrn auszuhändigen. 3.11 Der Bieter hat dafür zu sorgen, das der       Bauunternehmer die Bolzen, Ankerplatten, bzw.       andere Befestigungen, die notwendig werden,       einbetoniert. Entsprechende Angaben für       sonstige bauseitige Vorkehrungen zur Montage       wie das Herstellen von Aussparungen o.ä.       sind dem Bauunternehmer rechtzeitig zu       machen. 3.12 Zur Verankerung der Metallkonstruktionen sind       nur Befestigungselemente mit bauaufsichtlicher       Zulassung zu verwenden. 3.13 Befestigungen von schweren Bauteilen auf       Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit       wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern,       Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten       Bauteilen ausgeführt werden. 3.14 Der Auftragnehmer hat für einen ausreichenden      Oberflächenschutz der Bauteile während der      Bauzeit zu sorgen und diesen zur Abnahme nach      Abstimmung mit dem Auftraggeber zu beseitigen.      Der Oberflächenschutz muss sich rückstandsfrei      entfernen lassen. 3.15 Es dürfen keine Produkte gemäß Schadstoffkatalog       Kategorie 1 bis 14 nach Anhangdokument 313 QNG       (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)       verbaut werden.
ZTV FEINMETALLBAUARBEITEN
14.01 VORDACH UND HAUSNUMMER
14.01
VORDACH UND HAUSNUMMER
14.02 BRIEFKASTENANLAGEN
14.02
BRIEFKASTENANLAGEN
14.03 STUNDENLOHNARBEITEN
14.03
STUNDENLOHNARBEITEN