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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Hinweise / Vorbemerkungen 1. Allgemeine Hinweise:
- Der Treppenbau umfasst die Planung, Konstruktion und Montage von Treppen gemäß den geltenden Bauvorschriften und Normen.
- Alle Arbeiten sind unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften durchzuführen.
2. Bauausführung:
- Die Ausführung der Treppen erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und den spezifischen Anforderungen des Projekts.
- Die verwendeten Materialien müssen von hoher Qualität und für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet sein.
3. Planung und Genehmigungen:
- Vor Beginn der Arbeiten sind alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen von den zuständigen Behörden einzuholen.
- Die Planung der Treppe muss die örtlichen Gegebenheiten, die Nutzung und die Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigen.
4. Sicherheitsvorschriften:
- Alle Arbeiten sind unter Berücksichtigung der geltenden Sicherheitsvorschriften durchzuführen. Dies umfasst auch die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch die ausführenden Mitarbeiter.
- Die Baustelle ist entsprechend abzusichern, um Unfälle zu vermeiden.
5. Qualitätssicherung:
- Die Qualität der verwendeten Materialien und der ausgeführten Arbeiten ist regelmäßig zu überprüfen. Mängel sind umgehend zu beheben.
- Es sind Prüfprotokolle zu führen, die die Einhaltung der technischen Anforderungen dokumentieren.
6. Montage und Demontage:
- Die Montage der Treppen erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal. Die Montageanleitung des Herstellers ist zu beachten.
- Bei der Demontage von bestehenden Treppen sind die entsprechenden Vorschriften zur Abfallentsorgung zu beachten.
7. Zugänglichkeit:
- Während der Bauarbeiten ist sicherzustellen, dass der Zugang zu den Baustellenbereichen für alle beteiligten Personen gewährleistet ist.
- Die Treppen müssen während der Bauzeit sicher und stabil sein, um einen gefahrlosen Zugang zu ermöglichen.
8. Dokumentation:
- Alle durchgeführten Arbeiten sind zu dokumentieren, einschließlich der verwendeten Materialien, der Ausführung und der durchgeführten Prüfungen.
- Eine abschließende Abnahme der Treppen durch den Auftraggeber ist erforderlich.
Allgemeine Hinweise / Vorbemerkungen
__.__.0010 Stockwerkstreppe in Stahl-Tragkonstruktion Stockwerkstreppe in Stahl-Tragkonstruktion vom EG zum DG mit Tritt- mit Trittstufen aus Holz
Treppenanlage über zwei Stockwerke mit einer Stahlunterkonstruktion, für eine Verkehrslast bis 3,0 kN/m²
je 15 Steigungen , Verlauf 2/4 gewendelt, Austritt zur Decke
-Unterkonstruktion aus Rechteckrohr 60/40 mm
-Verstärkte Unterkonstruktion aus Rechteckrohr
100/50 mm im Bereich der Haustrennwand
--Systemgeländer Modell 61 , Pfosten-, Ober- und Untergurt aus Quadratrohr 30/30 mm mit senk- rechten Füllstäben aus Rundstahl Ø 12 mm. Auf den Obergurt ist ein Rundholz-Handlauf Ø 40 mm auf Halbschalen aufgeschraubt.
--Brüstungsgeländer 61 im Obergeschoss
Pfosten-, Ober- und Untergurt aus Quadratrohr 30/30 mm mit senkrechten Füllstäben aus Rund- stahl d= 12 mm. Auf den Obergurt ist ein Rundholzhandlauf d= 40 mm auf Halbschalen aufgeschraubt.
--Estrichwinkel zur Einfassung des Bodenbelages bis zu einer Höhe von 9 cm.
--Schalldämmung -Premium im Bereich der Wandanker, unter dem Deckenwinkel und den Fußpunkten.
--Befestigungsmaterialien pro Treppenlauf
--Fertigstufen - Buche massiv, gedämpft, keilgezinkt in B/B Qualität, Stärke ca. 40 mm
--Rundhandlauf - Buche massiv, durchgehende Lamelle, 40 mm
--Montage der Treppenunterkonstruktion durch eigene Monteure
--Montage der Treppenstufen
Die Stahlteile sind mit einem Rostschutzanstrich (rotbraun) nach DIN 18360 gemäß ATV DIN 18363 für Stahl versehen. Der Rostschutzanstrich ist ein Grundschutz mit einer Wirksamkeitsdauer von 3 Monaten ab dem Lieferzeitpunkt. Der endgültige Rostschutz ist bauseits zu erbringen.
Der gesamte Beschichtungsaufbau gemäß DIN 18363 hat bauseits zu erfolgen. Die Grundierungs-, Schleif- und Spachtelarbeiten sowie der Farbanstrich sind vom Auftraggeber zu veranlassen. Eventuell entstehende Differenzen bei Anschlüssen an Wänden und Decken zur Treppenkonstruktion sind vom Auftraggeber zu schließen. Sollten die Wände bei Einbau bereits verputzt sein, sind die Wandanker sowie die Aussparungen für das Montagegerüst vom Auftraggeber zu verputzen.
Aufmaß und Einbau der Rohbaustufen erfolgt nach Absprache mit dem Bauleiter. Eventuell notwendige zusätzliche Fahrten für Aufmaße sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
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Stockwerkstreppe in Stahl-Tragkonstruktion
5,00
Stck