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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
05 Dachdeckungs-, Flachdach und Klempnerarbeiten-H2
05
Dachdeckungs-, Flachdach und Klempnerarbeiten-H2
Objektbeschreibung Gegenstand der Funktional-Leistungsbeschreibung ist der schlüsselfertige Neubau von einem Mehrfamilienhaus mit
Tiefgarage/Keller in Holzhybrid-Bauweise auf der Grundlage der beiliegenden Pläne.
Standortbeschreibung
Das Bauvorhaben befindet sich auf der Ernst-Moritz-Arndt Str. 32, 34,36 in 04425 Taucha, einem Gebiet mit überwiegendem Anteil an Wohnnutzungen und ist verkehrstechnisch erschlossen
Baustelleneinrichtung
Es ist keine übergeordnete Baustelleneinrichtung vorgesehen. Die Bereitstellung von Aufenthalts- und Lagerräumen durch den AG innerhalb des Gebäudes ist nicht möglich. Erforderliche Sanitärräume werden durch den AG im Außenbereich zur Verfügung gestellt. Diese sind sorgsam zu benutzen. Dem AN wird eine Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Grundstück zugewiesen, soweit dafür der nötige Platz vorhanden ist. Ein Anspruch besteht jedoch nicht. Erforderliche Materiallagerungen sind auf den Tagesbedarf zu beschränken. Die erforderlichen Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet. Materialablagerungen darüber hinaus sind im Vornherein mit der Bauleitung abzustimmen.
Eine eigene Firmenwerbung am Gerüst wird nicht gestattet bzw. nur mit Genehmigung des AG`s.
Die Medien Bauwasser- und Baustrom werden zur Verfügung gestellt. Die Entnahme wird jeweils mit den im Bauvertrag definieren Umlagen von der Bruttoabrechnungssumme des AN für Baustrom und Bauwasser der Schlussrechnung durch den AG abgesetzt. Der AG stellt je Gebäude Baustromhauptverteiler zur Verfügung. Der Anschluss von Unterverteilern erfolgt durch den AN und wird nicht gesondert vergütet. Die Beheizung von Unterkunfts-, Wohn- bzw. Materialcontainern ist nicht über das Baustromnetz des AG gestattet. Sollte der Wunsch bestehen, dies vorzunehmen, so ist das beim AG schriftlich anzumelden, der Verbrauch ist gesondert zu zählen bzw. bedarf einer vorherigen Abstimmung. Die Arbeitsplatzbeleuchtung erfolgt durch den AN und wird nicht gesondert vergütet
Für die Entnahme von Bauwasser stellt der AG eine Zapfstelle mit einem Anschluss 3/4'' zur Verfügung.
Der AN hat die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Winterschäden und Grundwasser und Vandalismus zu schützen, sowie Eis und Schnee zu beseitigen. Gemäß VOB/C sind AN der Rohbaugewerke verpflichtet, erforderliche Absturzsicherungen (Abdeckungen und Umwehrung von Öffnungen) als Nebenleistung zu erbringen und zur Mitbenutzung durch andere Unternehmer auch über die eigene Benutzung hinaus auf der Baustelle zu belassen. Bei Zuwiderhandlungen verstößt diese Handlungsweise gegen die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Der AG ist berechtigt, ohne Aufforderung ein anderes Unternehmen auf Kosten des AN zu beauftragen.
Entsorgung
Die Entsorgung von Restmaterialien erfolgt durch den AN. Die Trennung und das Vertragen in die bereitzustellenden Behälter der zu entsorgenden Materialien ist durch den AN vorzunehmen. Für die arbeitstägliche Entsorgung von Verpackungsmaterialien, Restbaustoffe, die z.B. zuviel angeliefert wurden und Verschnitt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist der AN verantwortlich. Die Aufwendungen dafür sind, soweit nicht in gesonderten Positionen enthalten, in den Einheitspreisen einzurechnen.
Schutz des Bestandes
Die vorhandenen baulichen Anlagen, nicht berührte Einbauteile wie Fenster, Fensterbänke, Dachflächen, Zufahrten, befestigte Flächen, Parkplätze sowie bereits fertiggestellte Bauteile sind durch den AN für den Zeitraum der Bauarbeiten vor Beschädigungen sowie vor Verunreinigungen zu schützen. Überquerungen befestigter Flächen mit schwerem Gerät sind ohne Absprache und Zustimmung mit dem AG nicht gestattet. Materiallieferungen können nur auf den vom AG zugewiesenen Plätzen innerhalb des Grundstückes, beschränkt auf den Tagesbedarf, gelagert werden. Eine Besichtigung der örtlichen Verhältnisse wird angeraten. Eventuelle Beschädigungen an Zufahrten und baulichen Anlagen sind vom AN in eigener Verantwortung zu beseitigen und der Urzustand ist wieder herzustellen.
Örtliche Situation
Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter durch Besichtigung der Baustelle und eigene Feststellungen ein genaues Bild über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen zu verschaffen und sich über Zu-, Abfahrt- und alle sonstigen Verhältnisse zu unterrichten, die für das Angebot wesentlich sind. Das Baufeld kann nach vorherige Abstimmung mit dem AG besichtigt werden.
Sicherheitstechnische Hinweise
Für das Bauvorhaben wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (nachfolgend SiGe-Plan) sowie eine Baustellenordnung erarbeitet. Die darin enthaltenen Festlegungen zu Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz werden verbindlicher Bestandteil des Werkvertrags.
Koordination
Entsprechend der Baustellenverordnung ist auf der Baustelle ein Koordinator tätig, der vom AG bestellt wird. Der Koordinator ist verantwortlich für die Erstellung und bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Vorhabens für die Anpassung des SiGe-Planes, welcher in Zusammenarbeit mit den AN und den entsprechenden Behörden festgelegt wird. Darüber hinaus erfüllt der Koordinator während der Ausführungsphase folgende Aufgaben: Einweisung der Verantwortlichen der am Bau beteiligten Unternehmen; regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Festlegungen des SiGe-Planes durch die Arbeitgeber und Selbständigen; Einschreiten bei erkennbaren Gefahrenzuständen und Veranlassen geeigneter Maßnahmen zur Gefahrenabwehr; Unterstützung der Bauleitung zur Abstimmung der Zusammenarbeit der Arbeitgeber aus sicherheitstechnischer Sicht vor Beginn der Ausführung der Arbeiten; Mitwirkung und der Vorbereitung besonders gefährlicher Arbeiten. Die Hinweise des Koordinators bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle sind unverzüglich zu befolgen. Der AN wird verpflichtet, seinen Mitarbeitern eindeutig und klar schriftlich mitzuteilen, dass den Hinweisen des Koordinators in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz unbedingt Folge zu leisten ist und dass bei Zuwiderhandlungen die Genehmigung zum Betreten der Baustelle entzogen wird.
Sicherheitsberatungen
Ein wichtiger Bestandteil der Baustellensitzungen wird die Klärung offener Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes sein. Die Teilnahme an diesen Sitzungen ist für den AN bzw. für seine verantwortliche Person verbindlich. Weitere Personen des AN (z.B. Sicherheitsfachkraft) haben auf Aufforderung an den Sitzungen teilzunehmen
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist vom AN verbindlich zu übernehmen. Der AN hat zu gewährleisten, dass seine Beschäftigten über alle im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen des Koordinators nachweislich informiert werden und die Festlegungen des SiGe-Planes und der Baustellenordnung einhalten.
Darüber hinaus verpflichtet sich der AN, dass die Baustellenordnung und den SIGEKO Plan in den Tagesunterkünften seiner Beschäftigten für seine Mitarbeiter ständig erreichbar ausgelegt wird.
Objektbeschreibung
Vorbemerkungen Grundlage für die Ausführung, Baustoffe und Abrechnung
bilden :
- Das Auftragsschreiben
- Das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen
- Das Wärmeschutzkonzept
- Zeichnungsunterlagen:
- Lageplan
gemäß Übersicht Bauzeichnungen
Planstand-gem. Planlaufliste vom 04.12.2025
- Die allgemeinen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen
- Die Regeln der VOB ( neueste Fassung)
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Die Verarbeitungsregeln der Materialhersteller und
Lieferanten
Vertragsgrundlage für die Ausführung der Bauleistungen
zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem
Auftragnehmer (AN) ist die VOB Teil B + C in ihrer
neuesten Fassung, soweit im folgenden nichts anderes
vereinbart ist.
Erforderliche Ausführungsunterlagen stellt der AG
1 x digital zur Verfügung.
Weitere Exemplare sind vom AN zu vergüten.
Der Bieter hat sich an Ort und Stelle über die
Möglichkeiten der Baustelleneinrichtung zu unterrichten.
Vor Einrichten der Baustelle ist der Arbeitsablauf mit der
Bauleitung zu koordinieren.
In den Angebotspreisen sind alle Kosten für die An- und
Abfuhr, Gestellung und Vorhaltung aller erforderlichen
Geräte, Maschinen und Fahrzeuge enthalten.
Der Auf-und Abbau, sowie die Vorhaltung aller zusätzlich
notwendigen, bezüglich der Ausführung notwendigen,
Arbeits- und Schutzgerüste während der Bauzeit sind in
den Angebotspreisen einzukalkulieren.
Bei Leistungen im LV, die einschließlich An- und Abfuhr
bzw. Lieferung ausgeschrieben sind, sind alle
Materialfracht- bzw. Transportkosten, auch wenn nicht
besonders erwähnt, einzukalkulieren.
Für die Sicherung der Baustelle während der Bauarbeiten
entsprechend der behördlichen und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sowie den
Unfallverhütungsvorschriften ist der Auftragnehmer mit
verantwortlich.
Sämtliche Angebotspreise verstehen sich, soweit es im
LV nicht ausdrücklich anders angegeben ist,
einschließlich Lieferung und gebrauchsfertigen Einbau
aller Materialien und Zubehörteilen, sowie Vorhaltung und
Lagerung von Materialhilfsstoffen und Werkzeugen.
Vorbemerkungen
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Qualitätsanforderungen gem. QNG
Die Gebäude werden im Qualitätssiegel QNG-PLUS errichtet. Das Qualitätssiegel ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technische, funktionale, ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung. Der Nachunternehmer hat sich ausführlich mit dem Thema Schadstoffvermeidung in Baumaterilen zu beschäftigen bzw. sind für alle verwendeten Produkte Nachweisdokumente(techn. Merkblätter, ETA, Herstellererklärungen zu Inhaltsstoffen, abZ`s, Zertifikate etc.) zu liefern(siehe QNG-Anforderungskatalog Anhangdokument 313, in der aktuellen Form). Dem Thema Nachweisführung kommt hier eine besondere Bedeutung zu, da nur mit allen Nachweisen das Qualitätssiegel erlangt werden kann.
- Vorstriche unter Dachabdichtungen, Bauwerksabdichtungen gegen Erdreich (innen und außen), Bitumendickbeschichtungen und Dämmstoffkleber an Außenwänden
- Bitumenvoranstrich und Haftgrund
- Dacheindeckung, Dachrinnen und Fassadenbekleidung aus unbeschichteten Blechen aus Kupfer, Titanzink und verzinktem Stahl
- Dämmplatten aus EPS, XPS, PUR, PIR, Melaminharzschaum, Phenolharzschaum sowie gespritzte PUR- und UF Dämmschäume: Dämmstoffe an Wand, im zweischaligen Außenmauerwerk, an Fassade, in Dachaufbauten, Luftschächten, Decken und in Bodenaufbauten (inkl. Fußbodenheizungssystem) sowie PUR-Rohrschalen an Installationen
- Dacheindeckung, Dachrinnen und Fassadenbekleidung aus unbeschichteten Blechen aus Kupfer, Titanzink und verzinktem Stahl
- Ortschäume (PUR, UF) in Innenräumen und an der Gebäudehülle
- Kunstharzestriche mit PU-Komponenten, PU-Versiegelungen (innen und außen), PU-Sperrschicht unter Parkettbelägen, PU Wandbeschichtungen, 2K-PU-Lacke, Flüssigkunststoffe (innen und außen) zur Abdichtung aufgehender Bauteile oder von Wasserabläufen (Dach, Balkone, Küche etc.), PU Bodenbeschichtung (innen und außen) - ausgenommen OS-Systeme
- Kunstharzestriche mit PMMA-Komponenten, PMMA Beschichtung von Estrich, Terrazzo, Industrieböden, Parkflächen inkl. Rampen (innen und außen) und Tiefgaragen mit Ausnahme von Markierungen (nicht geregelt), PMMA Wandbeschichtungen sowie PMMA-Flüssigkunststoffe (innen und außen) zur Abdichtung aufgehender Bauteile oder von Wasserabläufen (Dach, Balkone, Küche etc.)
- Alle Spanplatten, Hochdruckschichtstoff- (HPL) und OSB Platten (für z. B. Trockenbau, Bekleidungen an Decke/ Wand, Akustikdecken, Raumakustikelemente, Einbaumöbel etc.) - ausgenommen Türen und Sanitärtrennwände
- Durch Regenwasser bewitterte Bitumenbahnen auf Dächern ausgenommen Gründachaufbauten
- Wand- und Deckenbeläge (z.B. Vinyltapeten, Wandbekleidungen) und Beschichtungen (z.B. flüssige Tapeten, Dekorapplikationen), Lichtkuppeln und Kunststofffenster aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwand UG
b) Es finden hier die nationalen Anforderungen an Bauwerke Eingang in die Kriterienmatrix. Diese ergeben sich aus MVV TB Anhang 8 Abschnitt 2 und gelten in Aufenthaltsräume sowie baulich nicht davon abgetrennten Räumen. Aufgrund von gasförmigen Emissionen sind hier auch Bauprodukte/ Dämmstoffe in umgebenden Bauteilen wie Außenwandkonstruktionen, mehrschaliges Mauerwerk, Leichtbaukonstruktionen etc. zu berücksichtigen. Aufenthaltsräume sind gemäß §2 (5) der Musterbauordnung (MBO) Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Unter zugehörigen Nebenräumen sind Räume zu verstehen, die direkt an Aufenthaltsräume angrenzen und mit diesen in direktem Luftaustausch stehen.
c) Der Ausschluss von Zinn-, Cadmium- und Bleistabilisatoren bezieht sich auf neu hergestellte Kunststoffe/ Kunststoffanteile und muss für diese bestätigt werden. Die gesetzliche Beschränkung gemäß REACH, Anhang XVII, Nr. 23 bezüglich dem Cadmiumgehalt 0,01 Gew.-% ist hierbei in jedem Fall einzuhalten. Hinsichtlich cadmium- und zinnorganischer Verbindungen in Recycling-PVC ist gemäß REACH, Anhang XVII, Nr. 20, 21 und 23 ein Gehalt 0,1 Gew.-% einzuhalten. Für Bleiverbindungen in Recycling PVC sind die Regelungen gemäß REACH, Anhang XVII, Nr. 63 (gemäß Änderungs-Verordnung (EU) 2023/923) bindend. Hierzu ist ein Nachweis über die Konformität zur REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 über eine Herstellererklärung zu erbringen.
d) Der Nachweis ist mittels einer freiwilligen Europäischen Technische Bewertung (ETA) für die Ausweisung der Einhaltung der Bauwerksanforderungen oder mittels eines freiwilligen Nachweise Gutachtens nach MVV TB D 3 zu führen.
h) Es wird hier verwiesen auf die nationalen Anforderungen gemäß MVV TB Anhang 4 Abschnitt 10 sowie Anhang 8 Abschnitt 2.
i) Um das der Chemikalien-Verbotsverordnung zugrundeliegende Schutzniveau unter den heutigen Gegebenheiten in Gebäuden einhalten zu können, ist die DIN EN 16516 2018 als neue Prüfnorm (ÞReferenznormÜ) eingeführt worden. Bisherige Messwerte gemäß DIN EN 717-1 müssen umgerechnet werden; heute vereinfacht mit dem Faktor 2,0.
j) Emissionsnachweis: Bestätigung und/ oder Prüfbericht (nicht älter als 5 Jahre) durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Labor, dass das Produkt oder System bei einer Emissionsprüfung nach DIN EN 16516, ISO 16000-9 oder EN 16402 die AgBB-Kriterien (außer sensorische Eigenschaften) einhält.
k) Es wird hier verwiesen auf die nationalen Anforderungen gemäß MVV TB Anhang 10 Abschnitt 2, 3 und 4.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
05.01 Dachabdichtung
05.01
Dachabdichtung
05.02 Gründach als Retentionsdach
05.02
Gründach als Retentionsdach
05.03 Dachklempner
05.03
Dachklempner
05.04 Absturzsicherung
05.04
Absturzsicherung
05.05 Abdichtung Bodenplatte
05.05
Abdichtung Bodenplatte
05.06 Stundenlohnarbeiten
05.06
Stundenlohnarbeiten