Erdarbeiten
Neubau Unterkunftsgebäude U III und U V – Aachen
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Vortext / Gewerk
00
Vortext / Gewerk
00.01 Vortext
00.01
Vortext
Allgemeine Ausführungsbedingungen Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind vollständig, fachgerecht und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Grundlage der Ausführung sind die VOB/B und VOB/C in der jeweils gültigen Fassung sowie insbesondere die für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen DIN-Normen, technischen Regelwerke, behördlichen Vorschriften und Herstellervorgaben. Sämtliche zur ordnungsgemäßen und vollständigen Ausführung erforderlichen Nebenleistungen, Arbeitsmittel, Geräte, Hilfsstoffe, Transporte, Lade- und Abladevorgänge sowie Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich als gesonderte Position aufgeführt sind. Vor Angebotsabgabe sind das Leistungsverzeichnis und die bereitgestellten Unterlagen vollständig zu prüfen. Unklarheiten, Widersprüche, fehlende Angaben oder technisch nicht ausführbare Vorgaben sind rechtzeitig vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. Spätere Mehrforderungen aufgrund erkennbarer Unstimmigkeiten bleiben ausgeschlossen. Die örtlichen Gegebenheiten sowie die erforderlichen Arbeits-, Transport- und Geräteeinsätze sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen eigenverantwortlich mit der Bauleitung und den weiteren am Bau Beteiligten abzustimmen. Sofern im Leistungsverzeichnis bestimmte Fabrikate, Systeme oder Ausführungen genannt sind, dürfen gleichwertige Alternativen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers eingesetzt werden. Die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer vollständig nachzuweisen. Die Arbeitsbereiche sind während der Ausführung geordnet und verkehrssicher zu halten. Anfallende Reststoffe, Verpackungen, überschüssige Materialien und sonstige Verunreinigungen sind fortlaufend zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten und prüfbar nachgewiesenen Mengen, sofern in den jeweiligen Positionen keine andere Abrechnungsart festgelegt ist. Die erforderlichen Aufmaße sind gemeinsam mit der Bauleitung zu erstellen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass sämtliche zur vollständigen Ausführung erforderlichen Leistungen und Aufwendungen in den angebotenen Preisen berücksichtigt wurden.
Allgemeine Ausführungsbedingungen
00.02 Gewerk
00.02
Gewerk
00.03 Zusatzhinweise
00.03
Zusatzhinweise
01 Gebäude U III
01
Gebäude U III
01.01 Erdarbeiten
01.01
Erdarbeiten
01.02 Offene Wasserhaltung
01.02
Offene Wasserhaltung
02 Gebäude U V
02
Gebäude U V
02.01 Erdarbeiten
02.01
Erdarbeiten
02.02 Offene Wasserhaltung
02.02
Offene Wasserhaltung