Erdarbeiten Freianlage
Neubau Skatepark Monheim
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung Errichtung eines Funktionnsgebäudes und einer Erdwall-/Lärmschutzwallanlage inkl. Außenanlagearbeiten für eine Skateranlage in 40789 Monheim.
Beschreibung
Anlagen zur Angebotsabgabe SK8_RB3_Gruendung_Vorabzug SK8_D501_Außentreppe West_Vorabzug SK8_D502_Außentreppe Ost_Vorabzug SK8_D510_Außenanlagen 01_Vorabzug SK8_D510_Außenanlagen 02_Vorabzug SK8_D510_Außenanlagen 03_Vorabzug SK8_D510_Außenanlagen 04_Vorabzug SK8_D520_Außenanlagen Schnitt A-01 | A-02_Vorabzug SK8_D521_Außenanlagen Schnitt A-03 | A-04_Vorabzug SK8_D522_Außenanlagen Schnitt A-05 | A-06_Vorabzug SK8_D530_Erdwall Schemata_Vorabzug SK8_D531_Grundlage Höhen_Vorabzug
Anlagen zur Angebotsabgabe
02 Erdwall
02
Erdwall
02.01 Bewehrte Erde
02.01
Bewehrte Erde
02.02 Erd- und Bodenarbeiten
02.02
Erd- und Bodenarbeiten
02.03 Bodenarbeiten
02.03
Bodenarbeiten
02.04 Rasenarbeiten
02.04
Rasenarbeiten
02.05 Pflege
02.05
Pflege
02.06 Drainage beidseitig des Funktionsgebäude
02.06
Drainage beidseitig des Funktionsgebäude
03 Freifläche hinter Gebäude Nordseite
03
Freifläche hinter Gebäude Nordseite
03.__.0001 Oberboden als Mutterboden andecken. Oberboden als Mutterboden andecken. Lieferung und Einbau von bindigem, nährstoffreichem, vegetationsfähigem Füllboden bzw. Oberboden an der Außenhaut bzw. auf Walloberfläche. Leistungsumfang angelieferten oder gelagerten Boden laden, verteilenBoden andecken Zweck:Vegetationsfläche Vorleistung:Geländemodellierung, Planum Folgeleistung:Pflanzarbeiten, standortgerechte                                                                                               Begrünung. Oberboden:lockere humose Struktur, frei von Wurzelunkräutern und Steinen Profilgenauigkeit:             +/- 4 cm Auftragsdicke:                 ca. 20 cm Einbaubereich: gesamter Erdwall.
03.__.0001
Oberboden als Mutterboden andecken.
135,00
03.__.0002 Fläche hinter dem Gebäude Nordseite für Rasensaat vorbereiten Gestaltete Fläche  hinter dem Gebäude für Rasensaat RSM 712 vorbereiten Leistungsbestandteil mineralischer Volldünger, gleichmäßig aufgetragenFläche kreuzweise fräsen und auflockernvorher aufgebrachten Dünger gleichmäßig einarbeitenPlanum einschl. GeländemodellierungUnkraut, Steine > 5 cm und sonstigen Unrat entfernen einschl. EntsorgungAnschlüsse an angrenzende Beläge, bis 2 cm unter Oberkante Zweck:Bodenverbesserung, Vorbereiten für                                                                                                    Rasensaat FolgeleistungRasensaat Ortsangabe:  Nordseite  Freibereich
03.__.0002
Fläche hinter dem Gebäude Nordseite für Rasensaat vorbereiten
135,00
04 Schallschutzwand
04
Schallschutzwand
Extrem schmale, vegetative Lärmschutzwand hochster Oualitat Extrem schmale, vegetative Lärmschutzwand hochster Oualitat Bei einer Höhevon 2,20 m ist diese Konstruktion nur 60 cm breit. Für die Bepflanzung sind pro Seite 10 - 15 cm hinzuzurechnen. Die LSW  erfüllt die Anforderungen der ZTV-Lsw 8 +06 und wird als beidseitig hochabsorbierend eingestuft. Er erreicht eine Absorption von rsaquo; 8 dB (Klasse A3) und eineSchalldämmung vonrsaquo; 24 dB (Klasse B3) Äußerlich ist sie mi teiner dicht berankten Efeumauer zu vergleichen; durch die immergrünen Pflanzen. Die Wahl der Gründungsart ist abhängig von den vorhandenen Platz- und Bodenverhältnissen. Auf die Gründung werden oberirdische Fachwerkträger befestigt, die wiederum die Drahtgittermatten halten. Auf beiden Seiten wird ein UV-beständiges Nylonvlies eingespannt. Der Zwischenraum (60 cm) wird mit einem speziellen Lärmschutz-Erdsubstrat verfüllt. Oben in die Wand wird eine Wasserversorgungsleitung eingebaut, die in Trockenzeiten vollautomatisch angesteuert wird. Jetzt kannder Soundkiller auf beiden Seiten mit heimischen Gehölzen intensiv (d.h. in dieWand hinein) bepflanzt werden, z.B. Hedera helix (Efeu) immergrün, aufgelockert mit kleineren Gruppen aus Parthenocissus (Wilder Wein), Lonicera (Waldgeißblatt) und Rosa multiflora (Wildrose). Nach der Fertigstellung der Lärmschutzwand, bieten wir Ihnen auch einen Pflegevertrag für die Wartung und Pflege der Lärmschutzwand an. Die Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Baustelleneinrichtung und Räumen der Baustelleneinrichtung ist unter Pos 01 "Baustelleneinrichtung komplett für alle Gewerke" zusammengefasst. Produkt: LBO Soundkiller intensiv oder gleichwertig. Bei Wahl eines anderen Produkt muss voraussichtlich die gesamte Statik des Erdwall neu erstellt werden. Die Kosten für eine neue Statik und alle daraus resultierenden Kosten müssen dann vom AN in seine Kalkulation einkalkuliert werden. Diese Kosten  werden nicht mehr gesondert vergütet.
Extrem schmale, vegetative Lärmschutzwand hochster Oualitat
04.01 Vorbereitung - Allgemeine Leistungen
04.01
Vorbereitung - Allgemeine Leistungen
04.02 Lärmschutzwand - Bau
04.02
Lärmschutzwand - Bau
ZTV Verkehrswegebauarbeiten Zusätzliche Technische Vetragsbedingungen Verkehrswegebauarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere die ATV DIN für Verkehrswegebauarbeiten, wie ATV DIN 18315 - Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne BindemittelATV DIN 18316 - Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten mit hydraulischen BindemittelnATV DIN 18317 - Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus AsphaltATV DIN 18318 - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungenund die Allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.FGVS - Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.BDB - Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e.V. 2 Vorbereitung und Planung Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen mit Schnittstellenangaben vom AN zur Verdeutlichung zu übergeben. Vor Ausführung der Arbeiten hat der Auftragnehmer die genannten Höhen und die Maßgenauigkeit eigenverantwortlich durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber zu verständigen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u.a.: Erarbeitungsämtlicher Detail- und Konstruktionspläne mit Darstellung sämtlicher Verbindungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse und dergleichen unter Berücksichtigung sämtlicher Gebrauchswerte in Abstimmung mit dem ArchitektenEinholen von Kataster- und Leitungsplänen inkl. überprüfen der Örtlichkeit auf Übereinstimmung mit den PlanunterlagenBeschaffung von Informationen über mögliche Leitungen bei allen in Frage kommenden Leitungsträgern Sofern dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die beiliegenden Pläne in erster Linie eine rein formale Gestaltungsaussage. Alle Materialien sind zu bemustern und erst nach Freigabe durch den Bauherrn und den Landschaftsarchitekten einzubauen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine Qualitäten beschrieben sind, gelten die in den Normen und von Fachverbänden empfohlenen und erprobten höherwertigen Materialien entsprechend den Nutzungsanforderungen als vereinbart. Dem AN obliegt die Pflicht, sich über den Zustand der im Einflussbereich befindlichen Bebauung, der Verkehrsflächen sowie des Geländes zu informieren. Zusätzlich entstandene Aufwendungen und Schäden aus Nichtberücksichtigung offensichtlicher Hinweise (z. B. Schächte, Absteller, sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanaldeckel) und Bestandsleitungen gehen zu Lasten des AN. Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche Absteckungen, Festpunkte, Grenzsteine, Höhenmarkierungen, die bereits vorhanden sind, zu sichern. Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung oder Verschmutzung an angrenzenden Gebäuden oder Bauteilen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig und eigenverantwortlich vor Aufnahme der Arbeiten zu treffen. Hierzu gehören auch die entsprechenden Bausicherungsmaßnahmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Sämtliche Einbauten sind vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen und den Belags- und Vegetationshöhen anzupassen. Alle ortsfesten Einbauten sind an die Beläge passgenau anzuarbeiten. Einzubauende Stahlteile müssen mindestens feuerverzinkt sein oder aus nicht rostendem Stahl bestehen. Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren. Baustellenverbindungen, Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle mit einem der Konstruktion entsprechenden Korrosionsschutz zu versehen. Sind Aushubarbeiten im Bereich von zu erhaltenden Baumbestand auszuführen, hält der AN unaufgefordert und eigenverantwortlich Rücksprache mit dem AG über erforderliche Schutzmaßnahmen und Eingriffe. Bei Anschluss an Bordsteine usw. sind Formsteine und -stücke wie Anfangs-, End- und Randsteine zu verwenden, sofern lieferbar. Einfassungen von Rundungen sind mit Formsteinen herzustellen. Ist das wegen des vorgesehenen Radius nicht möglich, sind die Borde und ähnliche Einfassungen zu teilen und die Stirnseiten auf Gehrung zu schneiden. Die Vorderkante von Bordsteinen aus Beton soll leicht abgerundet sein. Für die Bettung von Pflaster aus künstlichen Steinen oder gebranntem Material darf kein Ausblühungen förderndes Recycling-Material verwendet werden. Beim Verrütteln von Pflasterbelägen ist darauf zu achten, dass angrenzende Bauteile hierbei keinen Schaden davontragen, Rüttelwalzen dürfen nicht eingesetzt werden. Beim Gefällewechsel sowie beim Anschluss an andere Beläge, Rinnen und dergleichen darf nicht über die Kante hinausgerüttelt werden. Flächenrüttler sind mit Gummischuh oder Neoprene- Schutzplatte zu verwenden. Das Rütteln soll vom befestigten Rand zur Mitte hin erfolgen. Regelmäßig sind die Fugen vorher mit Sand zu füllen. Bei Sandverschluss der Fugen nach dem Rütteln ist der Restsand erst unmittelbar vor Übergabe der Leistung abzukehren. Einschlämmen von Fugen ist nicht zulässig. Zum Schutz vor Leitungsverschmutzungen sind Roste für Straßeneinläufe während der Bauzeit mit einer Folie zu unterlegen. Beim Einbau von Fertigteilen (z.B. Entwässerungsrinnen) ist darauf zu achten, dass aus der folgenden Oberflächenbefestigung keine Horizontalkräfte, bedingt durch Fahrzeuge oder Temperaturänderungen, in das Bauteil übertragen werden. 3.2Angaben zur Ausführung 3.2.1Unterbau, Vorleistung Der Unterbau ist hinsichtlich der Beschaffenheit und Eignung vom Auftragnehmer zu überprüfen. Die Verdichtung des Unterbaues ist den Belastungen entsprechend herzustellen und vom AN mit Prüfprotokollen in ausreichender Zahl nachzuweisen. Vor der Durchführung der Verdichtungsproben ist der Auftraggeber rechtzeitig zu informieren. Eine ggf. erforderliche Planumsentwässerung ist den beigefügten Unterlagen zu entnehmen und mit einzurechnen. Das anfallende Wasser ist über geeignete Leitungen in die Vorflut einzuleiten. 3.2.2 Frostschutzschichten, Tragschichten Für Frostschutz- und Tragschichten sind mineralische Brechkorngemische anzubieten. Hierbei gilt generell, dass Hochofen- und MVA-Schlacken nicht eingebaut werden dürfen. Die Stärke von Frostschutzschichten richtet sich, wenn nicht anders angegeben, nach der Frostempfindlichkeitsklasse. Die für eine fachgerechte Verdichtung eventuell erforderliche Wasserzugabe ist Sache des Auftragnehmers, ein Einschlämmen ist jedoch nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Eignung des verwendeten Materials und die lagenweise Verdichtung ist in Prüfprotokollen nachzuweisen und vom Fachingenieur des AG bestätigen zu lassen. Vor Durchführung der Verdichtungsproben ist der Auftraggeber rechtzeitig zu informieren. Die Tragschichten sind aus geeignetem Material in der den Beanspruchungen erforderlichen Stärke zu wählen. Die Bauklassen sind den jeweiligen beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die Mineralgemische müssen die Anforderungen an die Qualität B1 erfüllen. Recyclingmaterial darf nur nach vorheriger Genehmigung seitens des Auftraggebers bzw. des Fachingenieurs eingebaut werden. Bei Verwendung offenporiger, wasserdurchlässiger Deckschichten ist die Tragschicht ebenfalls wasserdurchlässig auszubilden. Sind in den beigefügten Unterlagen keine Angaben zu Tragschichtmaterialien enthalten, steht es dem Auftragnehmer frei, entsprechend bemessene und auf die Deckschichten abgestimmte, gebundene oder ungebundene Tragschichten einzubauen.
ZTV Verkehrswegebauarbeiten
ZTV Landschaftsbauarbeiten Zusätzliche Technische Vetragsbedingungen Landschaftsbauarbeiten 1             Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.FGSV - Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. 2             Vorbereitung und Planung Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen mit Schnittstellenangaben vom AN zur Verdeutlichung zu übergeben. Vor Ausführung der Arbeiten hat der Auftragnehmer die genannten Höhen und die Maßgenauigkeit eigenverantwortlich durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftrag­geber zu verständigen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u.a.: Erstellung einer Pflanzliste inkl. Auswahl einer leistungsstarken MarkenbaumschuleEinholen von Kataster- und Leitungsplänen inkl. Überprüfen der Örtlichkeit auf Übereinstimmung mit den PlanunterlagenBeschaffung von Informationen über mögliche Leitungen bei allen in Frage kommenden Leitungsträgern Alle Materialien sind zu bemustern und erst nach Freigabe durch den AG einzubauen. Der AG behält sich vor, gegebenenfalls Bezugsquellen für Pflanzen vorzuschlagen, oder im Rahmen des Leistungsverzeichnisses Solitärgehölze und Bäume in der vom AN vorgeschlagenen Baumschule örtlich auszuwählen und zu kennzeichnen. Sollte in der vom AN vorgeschlagenen Baumschule keine geeigneten Ware vorhanden sein, legt der AG die Baumschule fest. 3             Ausführung und Konstruktion 3.1          Allgemeine Hinweise Dem AN obliegt die Pflicht, sich über den Zustand der im Einflussbereich befindlichen Bebauung, der Verkehrsflächen sowie des Geländes zu informieren. Der AN hat Informationen darüber einzuholen, in wieweit Flächen, Wege und Böschungen befahrbar sind und wählt eigenverantwortlich geeignete Fahrzeuge. Zusätzlich entstandene Aufwendungen und Schäden aus Nichtberücksichtigung offensichtlicher Hinweise (z.B. Schächte, Absteller, sichtbare Restleitungen, Aushubstutzen, Kanaldeckel) und Bestandsleitungen gehen zu Lasten des AN. Vor Beginn der Arbeiten sind durch den AN jegliche Absteckungen, Festpunkte, Grenzsteine, Höhenmarkierungen, die bereits vorhanden sind, zu sichern. Im Verantwortungsbereich des AN liegt, dass das Durchsickern von Tagwasser durch die Bodenschichten unter dem Oberboden gewährleistet ist. Sind hierfür erforderliche Maßnahmen nicht im Leistungsumfang enthalten, ist der AG auf die ungünstigen Bodenbeschaffenheiten aufmerksam zu machen. Unkrautbekämpfung hat mechanisch zu erfolgen. Eine chemische Bekämpfung ist nicht zulässig. Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung oder Verschmutzung an angrenzenden Gebäuden oder Bauteilen sind rechtzeitig und eigenverantwortlich vor Aufnahme der Arbeiten vorzunehmen. Hierzu gehören auch die entsprechenden Bausicherungsmaßnahmen. Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Sämtliche Einbauten sind vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen und den Belags- und Vegetationshöhen anzupassen. Alle ortsfesten Einbauten sind an die Beläge passgenau anzuarbeiten. Großgehölze sind bei unterbauten Flächen dauerhaft unterirdisch zu verankern. Die Bäume sind so tief zu pflanzen, dass die Erstellung einer Unterpflanzung gewährleistet ist. Es muss eine Anwuchsgarantie auch ohne eigene Pflegeleistung von mind. 2 Jahren gegeben werden, so dass ein Weiterwachsen und Gedeihen ohne Wachstumsdepressionen gewährleistet ist. Einzubauende Stahlteile müssen mindestens feuerverzinkt oder aus Edelstahl bestehen. 3.2          Bodenarbeiten Vor dem Aufbringen von Oberböden sind Baumgruben und Pflanzflächen mit Pfählen zu markieren. Befinden sich z.B. Wurzelstöcke, Betonreste oder große Steine im Oberboden, sind diese zu laden und nach landesrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen. 3.3          Pflanzarbeiten Die Anlieferung der Pflanzen muss dem AG frühzeitig (mind. 3 Tage vorher) mitgeteilt werden. Die Pflanzen werden vom AG auf Qualität, Art und Sorte vor der Pflanzung überprüft. Gehölze sind im nicht zurückgeschnittenen Zustand anzuliefern. Vorherige Entblätterung ist unzulässig. Bei Lieferung der Pflanzen sind diese leicht zählbar und übersichtlich sortiert zu lagern und ggf. einzuschlagen. Ersatzlieferungen sind nur mit Zustimmung des AG vorzunehmen. Nicht angewachsene Pflanzen werden für den AG kostenfrei ersetzt. Die Feststellung hierzu erfolgt nach Ablauf der Fertigstellungspflege. Sind einzelne Pflanzen (Anzahl, Gattung, Art, Sorte, Sortierung, Güteklasse) nicht termingerecht zu be­schaffen, ist der AG umgehend zu verständigen. Dabei sind ihm entsprechende Ersatzvorschläge über beschaffbare Pflanzen zu machen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Ersatzlieferung werden gesondert vereinbart. Wird durch einen vom AN zu vertretenden Umstand ein Einschlag erforderlich, wird dieser nicht gesondert vergütet. Auf Verlangen des AG ist die Herkunft der Pflanzen und Gehölze vom AN nachzuweisen. Alle Pflanzarbeiten sind nur bei frostfreiem Wetter vorzunehmen. Frühjahrspflanzungen sollen bis spätestens 1. Mai fertiggestellt sein. Die Verankerung erfolgt durch Pfähle, die geschält, imprägniert und aus getrocknetem Stangenmaterial bestehen. Die Pfahllängen sind dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die Befestigung der Bindung hat so zu erfolgen, dass die Gehölze sich zwar noch setzen können, jedoch ein Losreißen der Stämme unmöglich ist. Ab 18 cm Stammumfang sind Hochstämme und Stammbüsche vom Wurzelhals bis zum Beginn der Kronen zu schattieren. Mulchen soll unmittelbar nach dem Pflanzen erfolgen. Mulchstoffe müssen verrottbar sein und dürfen keine umweltgefährdenden Bestandteile enthalten. Ansaaten haben grundsätzlich unverzüglich nach Bearbeitung des Oberbodens zu erfolgen. 3.3.1       Fertigstellungspflege Die Fertigstellungspflege von Pflanzungen erfolgt bis zum abnahmefähigen Zustand. Leistungen der Fertigstellungspflege: Flächen sind zu ebnen, zu lockern und zu säubernVerankerungen sind zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuernVerdunstungshemmungen sind zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuernWild- und Weideviehschutz ist zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuernunerwünschter Aufwuchs ist zu entfernenPflanzenrückschnittHecken und Formgehölze sind 3x im Jahr zurückzuschneidenBeim Ausbleiben natürlicher Niederschläge ist eine artspezifische Wässerung vorzunehmenPflanzungen sind auf Krankheiten und Schädlinge zu überwachen und gegebenenfalls zu behandelnBaumringleitungen sind auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu erneuern 3.3.2       Unterhaltungspflege/Garantiepflege Mit Ende der Fertigstellungspflege bzw. der Schlussabnahme beginnt die Garantie-/Unterhaltungspflege. Diese beinhaltet folgende Leistungen: Flächen sind zu ebnen, zu lockern und zu säubernVerankerungen sind zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuernVerdunstungshemmungen sind zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuernWild- und Weideviehschutz ist zu überprüfen, gegebenenfalls zu erneuernUnerwünschter Anwuchs ist mindestens 6x im Jahr zu entfernen; die einzelnen Pflegegänge sind vom AG abzeichnen zu lassenBeim Ausbleiben natürlicher Niederschläge ist eine artspezifische Wässerung vorzunehmenPflanzungen sind auf Krankheiten und Schädlinge zu überwachen und gegebenenfalls zu behandelnBaumringleitungen sind auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen, gegebenenfalls zu richten oder zu erneuernTrockene und beschädigte Pflanzenteile sind abzuschneiden und zu entfernenWildtriebe an Veredelungen sind zu entfernenAbgefallenes Laub ist zu entfernenAbfall (z.B. Papier, Glas, Kunststoff) ist zu entfernenBei Schmuckstauden, Beetrosen und Sommerblumen sind abgeblühte und abgestorbene Teile auszuputzen bzw. auszuschneiden und zu entfernenFormhecken sind durch Erziehungsschnitt aufzubauenFertige Hecken sind entsprechend dem Zuwachs zurückzuschneidenPflanzen sind artspezifisch zu düngenWinterschutzmaßnahmen sind durchzuführen Unerwünschter Aufwuchs ist durch mechanische Maßnahmen zu beseitigen, die Anwendung chemischer Mittel ist nicht gestattet. Nach der Abnahme sind nach Rücksprache mit dem AG die Verankerungen, die Verdunstungshemmungen und der Wild- und Weideviehschutz zu entfernen. Alle zu entfernenden Stoffe sind vom AN zu seinen Lasten zu entsorgen. 4.1          Aufmaß Das Aufmaß erfolgt nach festem Boden anhand vom AN zu erstellender Aufmaßzeichnungen. Die Wiederverfüllung darf erst nach der Freigabe der Aufmaßzeichnungen durch den AG erfolgen, da sonst bei Vergütungsstreitigkeiten kein Anspruch des AN auf Vergütung streitiger Mengen besteht. Soweit kein Höhenaufmaß des Geländes oder bereits vorhandener Baugruben vorliegt, erstellt der AN im Rahmen seines Leistungsnachweises ein Erstaufmaß der Bestandsprofilierung zu seinen Lasten. Die Arbeitsausführung des AN beginnt erst nach Freigabe dieses Aufmaßes durch den AG. Die Abfuhr kontaminierten Materials ist nur mit Wiegekarte, Lkw-Kennzeichen oder Containernummer zulässig. Die Wiegekarte der annehmenden Stelle muss bei Abrechnung der Arbeiten vorgelegt werden. Jeder von der Baustelle abfahrende Lkw ist den AG zur Abfahrt anzumelden und freigeben zu lassen, ansonsten verliert der AN seinen Vergütungsanspruch. 4.2          Vergütung Die Vergütung der Massen bei Abrechnung erfolgt nur nach mindesterforderlichem Aushub samt Böschungswinkel 45°. Führt der AN nach seiner Wahl voll- oder großflächigen Aushub mit anschließender Wiederverfüllung aus, erfolgt die Abrechnung ungeachtet dessen nach erforderlichen Massen. Ein entsprechendes Aufmaß, Nachweise und ein Aushubplan sind vom AN als Abrechnungsgrundlage zu erstellen.
ZTV Landschaftsbauarbeiten

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