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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Bauvorhaben und Leistungsumfang H-P Molls Bau GmbH & Co. KG fragt die Schlosserarbeiten für den Neubau der Rettungswache Jüchen im Rahmen einer öffentlichen Generalunternehmerausschreibung an.
Der Umfang umfasst Außengeländer, beidseitige Edelstahlhandläufe an zwei Außentreppen, Abdeckungen der zugehörigen Seiten-/Stützwände, ein zweiflügeliges Gasflaschen-Gittertor mit festem Oberfeld, drei Anprallschutzbügel und acht Anprallschutzpoller sowie eine Steigleiter mit Rückenschutz und Attikaüberstieg zwischen den Dachebenen. Die positionsbezogenen Mengen und ihre Herleitung sind in Anlage A1 dargestellt.
Die ergänzende Position 24.110.0010 fragt die Herstellung der neuen Fundamente/Köcher für sechs Bügelbeine und acht Poller ab. Diese 14 Einspannstellen erfordern nicht zwangsläufig 14 einzelne Fundamentkörper. Fundamentanordnung und Abmessungen ergeben sich aus der nachzuweisenden Konstruktion. Sandfüllung und Ausrichtung der Stahlteile bleiben den Positionen 24.106/107 zugeordnet.
1. Bauvorhaben und Leistungsumfang
2. Angebot und vorgesehene Pauschalbeauftragung Alle regulären Positionen mit Einheitspreis und Gesamtpreis netto in EUR bepreisen. Mengen und Einheitspreise dienen als Kalkulationsgrundlage. Für den vor Vertragsschluss abgestimmten Plan- und Leistungsumfang ist eine Beauftragung zu einer ausdrücklich vereinbarten Pauschalsumme vorgesehen; für diesen Umfang ist keine Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß vorgesehen. Eine zusätzliche Schlussposition für einen Gesamtpauschalpreis wird nicht angelegt.
Position 24.102.0010 wird als Bedarfsposition mit 1 m ausschließlich zur Abfrage des Einheitspreises geführt und nicht in die Baupreissumme eingerechnet. Ein zusätzlicher eindeutiger Ausführungsort ist nicht belegt. Der Original-Leistungsabschnitt bleibt damit erfasst; Ort, tatsächliche Länge und Aufnahme in den vereinbarten Leistungsumfang sind vor verbindlicher GU-Preisbindung schriftlich zu klären. Die übrigen neun Positionen gehen regulär in die Baupreissumme ein.
Sämtliche bereitgestellten Pläne, Raumbuchauszüge, Mengengrundlagen und das Baugrundgutachten zur Kalkulation und Mengenprüfung heranziehen. Mengen nicht stillschweigend ändern. Abweichungen, fehlende Bemessungsangaben, technisch notwendige Ergänzungen und eigene Ansätze mit Position, Quelle und Preiswirkung gesondert benennen. Rückfragen ausschließlich an H-P Molls Bau richten.
Vor Pauschalbeauftragung insbesondere Geländer-/Handlaufzuordnung, Befestigungsgrund, Leitergeometrie und Bemessungsgrundlagen der Anprallschutzfundamente schriftlich abstimmen. Die Mengenprüfung ersetzt keine fehlende Bemessung. Änderungen des vereinbarten Plan- und Leistungsstands werden gesondert vereinbart; gesetzliche und vertragliche Anpassungsrechte bleiben unberührt.
2. Angebot und vorgesehene Pauschalbeauftragung
3. Technische Grundlagen und Nachweise Die Anforderungen des GU-Gewerks 24, Abschnitte 001–011, sind Bestandteil dieser Anfrage. Die Vorlage nennt DIN 18335 und DIN 18360 einschließlich ihrer Abschnitte 2 und 3, ergänzend DIN 18357, 18361, 18363, 18364, 4102, VBG 1 sowie Handwerksregeln, die Geländerrichtlinie des Bundesverbands Metall und die Regelungen der DGfM. Zutreffende Ausgaben und Anwendungsbereiche vor Vertragsschluss prüfen; Herstellerregeln und anerkannte Regeln der Technik beachten. Die beschriebenen besonderen Leistungen sind in den zugehörigen Preisen enthalten.
Die Vorlage verlangt einen Kleinen Eignungsnachweis nach DIN 18800-7 auf Grundlage DIN 8563-1/-2. Diese Normen sind zurückgezogen. Deshalb für die tatsächlich angebotenen Bauteile die heute zutreffenden Fertigungs-, Schweiß-, Personal- und Qualitätsnachweise benennen und vor Ausführung vorlegen; die erforderliche Qualifikation entfällt dadurch nicht. Für die Steigleiter sind Herstellerkennzeichnung, System-/Prüfnachweise und Statik nachzuweisen; den passenden Anwendungsbereich der in der Vorlage genannten EN 131/DIN 14122-4 für den ortsfesten Dachzugang bestätigen.
Geländer und Absturzsicherungen einschließlich Profilen, Pfostenabständen, Anschlussplatten und Dübeln im Rahmen der Tragwerksplanung statisch überprüfen und bemessen lassen. Statisch erforderliche größere Abmessungen und Befestigungen innerhalb des beschriebenen Plan- und Leistungsumfangs ohne zusätzlichen Mehrpreis einkalkulieren. Lastansätze, Befestigungsgrund und angebotene Ausführung im Angebot offenlegen. Die Bauteile auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung prüfen.
3. Technische Grundlagen und Nachweise
4. Werkplanung, Ausführung und Oberflächen Montagepläne für die Grundsatzdetails spätestens sechs Wochen vor Beginn jeder Teilleistung vorlegen. Vor Werkstattfertigung alle erforderlichen Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Anschlussdetails in geeignetem Maßstab zur Genehmigung einreichen. Fertigungsbeginn erst nach Vorliegen der Prüfstatik und Freigabe der Werkstattzeichnungen. Unterlagen zweifach in Papier und digital bereitstellen; Bestandspläne in den geforderten Formaten PDF/DWG/DXF.
Alle Treppen auf beiden Seiten mit Edelstahlhandläufen ausstatten. Ein bereits im Geländer enthaltener Handlauf wird nicht nochmals als Wandhandlauf berechnet. Taktile Geschossinformationen der Wandhandläufe gemäß Position berücksichtigen. Edelstahl in Werkstoffqualität 1.4301 nach dem Vorlagenbezug DIN 17440, Oberflächen geschliffen und matt poliert. Sichtbare Schrauben und Muttern innen/außen aus Edelstahl, Muttern mit Hutkopf. Kanten der Einbauelemente mit Radius mindestens 3 mm; Schweißnähte durchlaufend, gleichmäßig und im Sichtbereich glatt nachbearbeitet.
Außenliegende Stahlteile feuerverzinkt liefern, soweit nicht Edelstahl verlangt ist. Verdeckte außenliegende verzinkte Stahlteile zusätzlich im DUPLEX-System nach den gemeinsamen Richtlinien von Deutschem Stahlbau-Verband, Bundesverband Korrosionsschutz, Industrieverband Feuerverzinken und Verband der Lackindustrie sowie DIN EN ISO 12944-5 einschließlich ihrer zutreffenden Normbezüge beschichten. Weitere RAL-/Pulverbeschichtungen und Eloxaloberflächen gemäß Einzelposition. Außenbeschichtungen werkseitig herstellen; lediglich eine Deckbeschichtung darf vor Ort erfolgen. Verankerungen und Aussteifungen nichtrostend oder verzinkt ausführen.
Beschädigte Verzinkungen, Beschichtungen und Montagestöße sorgfältig und systemgerecht ausbessern; die Vorlage nennt Kaltzinkpaste für montagebedingte Schweißstellen. Werkplanung, statische Nachweise, konstruktiv erforderliche Verbindungs-/Befestigungsmittel, Gehrungen, Oberflächen und Schutz gegen Beschädigung/Diebstahl bis zur Abnahme in den Positionspreisen berücksichtigen.
4. Werkplanung, Ausführung und Oberflächen
5. Fundamente und Bauanschlüsse Für die ergänzend abgefragten Anprallschutzfundamente ein vollständiges Gründungs- und Befestigungskonzept anbieten. Anpralllasten und Fahrzeugannahmen sind nicht abschließend vorgegeben; eigene Vorbemessungsansätze, Fundamentkörper, Einspannungen/Köcher, Bewehrung, Frostschutz und Wiederherstellung der Oberflächen im Angebot nachvollziehbar angeben und vor Preisbindung bestätigen lassen.
Baugrundgutachten vom 03.06.2026, insbesondere Seiten 12–19, beachten. Seite 16 nennt für Einzel-/Streifenfundamente 0,50 m Bodenpolster und 0,40 m verbessertes bindiges Erdplanum. Naturmaterial als Preisgrundlage für das Bodenpolster; das RCL-Beispiel des Gutachtens hebt die projektbezogenen Verbote von Recyclingmaterial nicht auf. Die genannte zulässige Bodenpressung von 250 kN/m² gilt im beschriebenen Gründungskonzept und ist zusammen mit Lasten, Setzungen und örtlichen Verhältnissen durch Tragwerksplanung/Bodengutachter zu bestätigen. Frostempfindlichkeit F3 berücksichtigen. Verfahren und Umfang der örtlichen Bodenverbesserung begründen; daraus folgt keine flächige Bindemittelbehandlung des gesamten Grundstücks.
Das Gutachten weist für Löß/Lößlehm BM-0 aus. Für die Preisabfrage der Fundamentaushub-Entsorgung wird vorsorglich der weitergehende Ansatz BM-F0* aus GU 32.200 zugrunde gelegt. Erforderliche aktuelle Analytik, Annahmebedingungen und Freigaben rechtzeitig koordinieren. Fundamentsohlen und Verdichtung entsprechend dem Gutachten prüfen und freigeben lassen.
Befestigungen mit Rohbau, Dachabdichtung, Dämmung, Fassadenbekleidung, Leitungen und Außenbelägen koordinieren; Lasten in den nachgewiesenen tragfähigen Untergrund einleiten. Leiterkonsolen müssen Dämmung und Bekleidung bis zur tragenden Wand überbrücken. Durchdringungen und Anschlussdetails vor Montage mit den betroffenen Gewerken abstimmen.
5. Fundamente und Bauanschlüsse
6. Leistungsgrenzen und Baustellenbetrieb Dachgurtgeländer GU 08.116, Dachseilsicherung 08.117 und die Türpufferpoller mit Fanghaken/Fundament aus GU 12.111 bleiben den bereits zugeordneten Losen vorbehalten. Die Wandabdeckungen dieses Loses betreffen die Seiten-/Stützwände der Außengeländer; Dachattikaabdeckungen und Fassadenübergangsbleche werden in den jeweiligen Dach-/Fassadenlosen behandelt. Grundstückszäune und Schiebetore gehören zu Los 33. Die eigenen beschriebenen Schlosserbeschichtungen gehören zu diesem Angebot.
Eigene gewerkbezogene Baustelleneinrichtung, Geräte/Montagehilfen, Transporte, Lagerung, Schutz, Reinigung und Entsorgung eigener Abfälle einrechnen. Baustrom/Bauwasser werden durch H-P Molls Bau koordiniert. Fachkundigen bevollmächtigten Ansprechpartner mit deutscher Verständigung benennen, an gewerkbezogenen Abstimmungen teilnehmen und Bautagesberichte wöchentlich digital übergeben. Baustellenordnung, SiGe-Vorgaben und Unfallverhütung beachten; Zufahrten und Rettungswege freihalten. Eigene Abfälle mindestens wöchentlich abfahren, brennbare Abfälle täglich aus dem Gebäude entfernen.
Vor Abnahme vollständige Werkstoff-, Fertigungs-, Schweiß-, Verzinkungs-/Beschichtungs-, Befestigungs- und Montagenachweise sowie erforderliche Prüfprotokolle, Pflege-/Bedienhinweise und Bestandsunterlagen übergeben. Funktionsprüfung und erforderliche Einweisung für Gittertor und Dachzugang einschließen. Gesetzliche Mindestarbeitsbedingungen und Tariftreue beachten; Betriebshaftpflicht und Freistellungsbescheinigung auf Anforderung nachweisen. Erforderliche Urkalkulationsaufgliederung vorhalten. VOB/B und gewerkbezogene VOB/C sind als zugänglich zu machende Vertragsgrundlagen vorgesehen; Zahlungs-, Sicherungs-, Verjährungs- und etwaige Vertragsstrafenregelungen werden gesondert vereinbart.
6. Leistungsgrenzen und Baustellenbetrieb
7. Termine und Angebotsunterlagen Angebotsabgabe 12.11.2026, 14:30 Uhr über Cosuno; Angebotsbindung mindestens bis 18.12.2026. Der Rahmenterminplan vom 18.09.2026 enthält keine eigene Zeile Schlosserarbeiten. Als vorläufiger Montageansatz wird die Zeile Baukonstruktive Einbauten mit KW 43–46/2027, entsprechend 25.10.–21.11.2027, zugeordnet. Dieser Zeitraum ist vorläufig und mit H-P Molls Bau abzustimmen.
Frühere Teiltermine insbesondere für Leiter-/Dachanschlüsse und Anprallschutzfundamente mit Dach-, Fassaden-, Rohbau- und Außenarbeiten abstimmen. Der Planvorlauf von sechs Wochen gilt jeweils vor der betroffenen Teilleistung. Aufmaß, Prüfstatik, Werkplanung, Freigaben und Lieferzeiten entsprechend vorsehen.
Erhaltene Anlagen und Planstände im Angebot bestätigen. Beigefügt werden die Mengengrundlagen A1 und anonymisierte technische Unterlagen gemäß Anlagenverzeichnis: Raumbuch, Außenanlagenplan, Grundriss, Dachaufsicht, Ansichten, Schnitte, Tordetail, Rahmenterminplan und Baugrundauszüge. Hersteller/Typen, Werkstoffe/Oberflächen, Befestigungs-/Gründungskonzept, Leiter-/Überstiegssystem, Lieferzeiten und erforderliche Abweichungen angeben.
7. Termine und Angebotsunterlagen
24 Schlosserarbeiten
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Schlosserarbeiten
24.101 Absturzsicherungen mit Handlauf
24.101
Absturzsicherungen mit Handlauf
24.102 Absturzsicherungen ohne Handlauf
24.102
Absturzsicherungen ohne Handlauf
24.103 Wandhandläufe
24.103
Wandhandläufe
24.104 Seiten- und Stützwandabdeckungen
24.104
Seiten- und Stützwandabdeckungen
24.105 Gasflaschen-Gittertor
24.105
Gasflaschen-Gittertor
24.106 Anprallschutzbügel
24.106
Anprallschutzbügel
24.107 Anprallschutzpoller
24.107
Anprallschutzpoller
24.108 Steigleiter
24.108
Steigleiter
24.109 Attikaüberstieg
24.109
Attikaüberstieg
24.110 Fundamente für Anprallschutz
24.110
Fundamente für Anprallschutz