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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung Bauvorhaben Beschreibung Bauvorhaben
Objektart
Errichtung einer Rettungswache
geographische Lage:
Jüchen-Garzweiler, Kelzenberger Str. 91 (Flur 008, Flurstück 705/706)
Grobe geometrische Beschreibung (Geschosse, Funktion):
Freistehendes 1-geschossiges (Erdgeschoss) Rettungswachengebäude
Trinkwasserversorgung:
Die Schnittstelle für die Trinkwasserversorgung befindet sich im
Doppelten Boden des Hausanschlussraumes, der gleichzeitig als
Übergabepunkt dient. Die Verbrauchserfassung findet zentral in der
Hausanschlussstrecke statt. Nach der Hausanschlussstrecke ist eine
Entärtungsanlage vorgesehen.
Das Versorgungsnetz verläuft unterhalb der Decke im Erdgeschoss und
versorgt die Warmwasserbereitung im Technikraum. Die WC Kerne, so wie
Putzmittelraum und Küche binden an die jeweiligen Verteilleitungen als
Ringleitungen an und sind separat über Absperrungen absperrbar.
Zur Vermeidung von Stagnation im Trinkwassernetz ist eine Hygienespülung
nach dem letzten Verbraucher vorgesehen, welche den Wasserinhalt des
gesamten Kaltwasser- und des Warmwassernetzes vollständig austauscht.
Die Spülung läuft automatisch in voreingestellten Intervallen ab. Ein
barrierefreies WC ist vorgesehen.
Warmwassererzeugung:
Die Warmwassererzeugung erfolgt zentral über eine Frischwasserstation im
Durchlauferhitzer-Prinzip. Um eine gleitende Bereitschaft des
Warmwassers und eine konstante Zaptemperatur von 60 °C gewährleisten zu
können, wird vor der Frischwasserstation ein Pufferspeicher geschaltet
und das Warmwasser wird mit einer zusätzlichen Zirkulationspumpe
umgewälzt. Eine gleichmäßige Verteilung des Warmwassers auf die
jeweiligen Verbraucher wird mittels Zirkulationsventilen und ihrer
hydraulisch abgleichenden Funktion gewährleistet.
Schmutzwasserentsorgung:
Alle sanitären Einrichtungen mit Wasseranschluss, werden über eine
Schwerkraftentwässerung in das öfffentliche Abwassernetz entwässert.
Fallleitungen werden über Dach belüftet. Alle Fallpunkte und
Einzelabläufe, mit Ausnahme der Fahrzeug- und Waschhalle, werden über
Sammelgrundleitungen unter der Bodenplatte aus dem Gebäude geführt.
Anfallendes Abwasser in der Fahrzeug- und Waschhalle wird über eine
Rinne mit einem Ablaufpunkte werde ebenfalls über Sammelgrundleitungen
aus dem Gebäude geführt.
Beschreibung Bauvorhaben
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
1. Bauunterlagen
1.1 Der Auftragnehmer erhält vom beratenden Ingenieur die erforderlichen
Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und
Berechnungsunterlagen.
1.2 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um
Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nur diese Pläne haben
Gültigkeit. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
1.3 Die Erteilung des Freigabevermerkes entbindet den Auftragnehmer
nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt
unberührt.
1.4 Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf
ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen.
1.5 Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige
Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber voll
verantwortlich. Durch seine Unterschrift übernimmt der Auftraggeber
keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit.
Vorgeschriebene Abnahmen sind nachzuweisen.
2. Ausführung
2.1 Die Ausführung der einzelnen Gewerke hat, sofern nichts Abweichendes
vereinbart wurde, nach VOB, Teil C zu erfolgen.
a) für die Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage : DIN 18380
b) für die Lüftungsanlage : DIN 18379
c) für die Wasser- und Abwasserinstallation : DIN 18381
d) für Dämmarbeiten : DIN 18421
2.2 Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist auf
eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei
etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten.
2.3 Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der
erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom
Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme
vom Unternehmer auszuwählen und festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist
zu führen.
2.4 Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu
reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit Schutzkappen zu
versehen.
2.5 Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum
Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen
Angaben hergestellt.
2.6 Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen
körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm befestigt
werden mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklung aus
geeigneten Materialien.
2.7 Alle Verteilungen sind mit Plantaschen und darin untergebrachten
Schaltplänen auszustatten, die Funktion, techn. Daten, Schaltungen,
Sollwerte, Messstellen und Kontrolleinrichtungen enthalten.
2.8 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und
dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen
Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten.
Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der
Kosten, dessen Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Das
Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt.
2.9 In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen
und Zeitabläufe aller übrigen Gewerke zu beachten.
Dies gilt auch für die Benutzung von gemeinsamen Aussparungen oder
Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom
Auftraggeber zu koordinieren ist.
3. Abnahme
3.1 Es finden folgende Abnahmen statt:
Rohabnahme (nach Fertigstellung der Rohmontage, vor dem Verschließen von
Schlitzen, Wänden, Decken, usw.)
Endabnahme (nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage)
3.2 Der Zeitpunkt der Abnahmen ist mit dem Auftraggeber und der
Bauleitung rechtzeitig abzustimmen. Die Kontaktaufnahme erfolgt
unaufgefordert durch den Auftragnehmer.
3.3 Die Fachunternehmerbescheinigung ist unaufgefordert unmittelbar nach
Fertigstellung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der Abnahme, der
Bauleitung (Architekt), zwecks Weiterleitung an die Baubehörde zu
übergeben.
4. Abrechnung
4.1 Mit den vereinbarten Preisen ist die komplette Leistung abgegolten,
falls nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.2 Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne
Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung
von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C).
4.3 Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die
Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in
die Preise einzurechnen. Dies gilt auch für das Herstellen, Unterhalten,
Vorhalten und Beseitigen von temporärer Baubeleuchtung (tragbare
Strahler), Lager- und Vormontageplätzen einschließlich von
Zwischenlagerkosten sowie der Maßnahmen für Umwelt- und Gewässerschutz.
Die Kosten für den Verbrauch von Strom, Wärmeenergie und Wasser sowie
für das Heranführen von Versorgungsleitungen ab bauseitig
bereitgestelltem Anschluss sind Bestandteil der Preise, soweit sie der
Herstellung der vertraglichen Leistung dienen.
4.4 Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts
anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung der DIN-Vorschriften die
folgenden Leistungen als mit den vereinbarten vertraglichen Preisen
abgegolten:
das Prüfen der Pläne auf richtige Anordnung von Aussparungen
das Anzeichnen nachträglich vorzunehmender Stemm- und Fräsarbeiten für
Durchbrüche und Schlitze, sowie das Überwachen der Einsetzarbeiten durch
Dritte
die Schutzmaßnahmen bei Kreuzungen mit anderen Leitungen
die erforderlichen Angaben zur bauseitigen Herstellung von Fundamenten
von Kessel-, Behälter und Pumpenfundamenten
Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung
seiner Leistungen zu erbringen hat.
4.5 Nicht abgegolten sind:
Kosten für das Herstellen der Baufreiheit, wenn es sich nicht um
Nebenleistungen handelt
Kosten für zusätzliche Aufbereitung bauseits gestellten Materials
das mehrmalige Montieren von Rahmen und Abdeckungen zum Zweck der
Malerarbeiten und dgl.
Herstellen von Bauprovisorien
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Vorbemerkungen Sanitärinstallation Neubau Rettungswache Jüchen Projekt 26 127 Anfrage 26 127 1
Stand 20.10.2026
Diese Vorbemerkungen ergänzen das bereinigte Leistungsverzeichnis der Abwasser- und Wasseranlagen. Sie beschreiben die angebotenen NU-Leistungen, die Schnittstellen zu H-P Molls Bau und die für eine Beauftragung vorgesehenen Ausführungs- und Vertragsbedingungen.
1 Auftraggeber und Stand der Anfrage
Auftraggeber dieser Nachunternehmeranfrage ist die H-P Molls Bau GmbH & Co. KG, Rodebachstraße 23, 52538 Gangelt, nachfolgend AG genannt. Das anbietende und im Auftragsfall ausführende Unternehmen wird nachfolgend AN genannt. Öffentlicher Bauherr des Gesamtvorhabens ist die Stadt Jüchen.
Die Anfrage erfolgt zur Kalkulation eines Angebots für die öffentliche Generalunternehmerausschreibung Neubau Rettungswache Jüchen, Kelzenberger Straße, 41363 Jüchen-Garzweiler. Der GU-Auftrag ist dem AG noch nicht erteilt. Die Angebotsabgabe des AN stellt keine Beauftragung und keine Zusage der späteren Vergabe dar. Eine Beauftragung erfolgt durch gesonderte Auftragserteilung des AG.
2 Leistungsumfang und Abgrenzung zum Rohbau
Gegenstand dieser Anfrage sind ausschließlich die Leistungen der ursprünglichen Bereiche 2 bis 9 des Sanitär-LV: Schmutzwasserleitungen, Trinkwasserleitungen, Befestigungen, Armaturen, Dämmarbeiten, Brandschutzarbeiten, sanitäre Einrichtungen und besondere Leistungen einschließlich der jeweils ausgeschriebenen Prüfungen, Unterlagen, Einweisungen und Wartungen.
Der ursprüngliche Bereich 1 Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte wird vollständig vom AG als Eigenleistung organisiert. Hierzu gehören auch die dort enthaltenen Formstücke, Rinnen und Ablaufteile, Durchführungen, Hauseinführungen, Erdarbeiten, Prüfungen und Revisionsunterlagen. Diese Leistungen sind nicht vom AN anzubieten. Die in Bereich 1 teilweise nur als Lieferung beschriebenen Rinnen- und Aufsatzteile einschließlich der zusätzlich zu organisierenden Montage werden nicht über diesen Vortext in den Leistungsumfang des AN verschoben.
Die Anschlussstellen der Gebäudeinstallation an die bauseitigen Grundleitungen sind vor Montage anhand der freigegebenen Planung gemeinsam festzulegen und zu dokumentieren. Lage, Höhe, Dimension und Zustand der Anschlussstellen sind vor Anschluss zu prüfen. Erkennbare Abweichungen sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Allgemeine Beschreibungen des Gesamtgebäudes erweitern den ausdrücklich abgegrenzten NU-Leistungsumfang nicht.
3 Angebots und Vertragsgrundlagen
Angebotsgrundlagen sind das bereinigte Leistungsverzeichnis einschließlich seiner technischen Vorbemerkungen und Positionslangtexte, dieser Vortext sowie die zur Anfrage übergebenen einschlägigen Pläne, technischen Beschreibungen, Brandschutz- und Schallschutzvorgaben und schriftlichen Ergänzungen. Maßgebend sind die jeweils mitgeteilten Planstände. Die VOB/B und die für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen ATV der VOB/C werden als Vertragsgrundlagen vorgesehen. Die vollständigen Vertragsbedingungen sind dem AN vor Vertragsschluss zugänglich zu machen.
Dieser Vortext konkretisiert die NU-Leistungsgrenzen und ergänzt die technischen LV-Vorgaben. Individuelle Vereinbarungen gehen vor; im Übrigen richtet sich die Rangfolge der Vertragsunterlagen nach § 1 Absatz 2 VOB/B. Widersprüche, unklare Zuordnungen und fehlende Angaben sind vor Angebotsabgabe über die Ausschreibungsplattform anzufragen. Nicht übergebene Bedingungen des GU-Hauptvertrags werden nicht pauschal zum Bestandteil des NU-Vertrags erklärt.
4 Angebotsbearbeitung Preisbildung und Bindefrist
Das Angebot ist innerhalb der in der Anfrage genannten Angebotsfrist über Cosuno einzureichen. Alle zu bepreisenden Positionen sind mit Netto-Einheitspreisen beziehungsweise den ausgeschriebenen Pauschalpreisen in EUR auszufüllen. Bedarfs- und Nur-EP-Positionen sind gemäß ihrer Kennzeichnung zu behandeln. Die vorgegebenen Mengen und Positionsnummern sind beizubehalten. Erkannte Mengenabweichungen, fehlende Leistungen und etwaige Ausschlüsse sind in einer gesonderten, eindeutig bezeichneten Anlage mitzuteilen.
Die Angebotsbindung muss mindestens bis zum 18.12.2026 reichen. Eine erforderliche Verlängerung wird vor Ablauf gesondert vereinbart. Die bei rechtzeitiger Beauftragung vereinbarten Preise gelten für die vereinbarte Hauptausführung 2027; für ausdrücklich ausgeschriebene Nachlauf-, Prüf- und Wartungspositionen gelten sie für deren jeweilige Leistungszeiträume, einschließlich der Nachprüfung nach 16 Wochen und der Wartung bis zum fünften Betriebsjahr. Preisänderungsvorbehalte sind im Angebot offenzulegen; nachträgliche einseitige Material-, Lohn- oder Energiezuschläge werden nicht vereinbart. Ansprüche aus wirksamen Leistungs- oder Terminänderungen bleiben unberührt.
Die Preisermittlung erfolgt positionsweise. Eine etwaige spätere Pauschalierung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zu Umfang, Mengenbasis und Leistungsgrenzen. In die Preise gehören die beschriebenen Lieferungen und Arbeiten sowie die zugehörigen Nebenleistungen nach VOB/C. Gesondert ausgeschriebene Prüfungen, Bühnen, Unterlagen, Einweisungen und Wartungen sind in ihren eigenen Positionen zu kalkulieren und nicht nochmals über andere Positionen oder Umlagen anzusetzen.
5 Ausführungszeiten und Bauablauf
Der Terminplan vom 18.09.2026 sieht die Hauptleistungen der Sanitärinstallation in KW 23 bis KW 45/2027 vor, entsprechend ungefähr Juni bis November 2027. Werk- und Montagevorbereitung sowie Produktfreigaben sind mit ausreichendem Vorlauf einzuplanen. Die Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens ist bis zum 23.12.2027 vorgesehen. Daraus folgt keine generelle Verlängerung der Montagezeit des AN bis zur Gesamtübergabe.
Der AN benennt mit seinem Angebot die erforderlichen Planungs-, Freigabe-, Liefer- und Montagevorläufe sowie die vorgesehene Personalstärke. Die konkreten Vertragsfristen und Zwischenfristen werden mit der Beauftragung in einem abgestimmten NU-Terminplan festgelegt. Die planmäßig erforderlichen Einsätze für Rohinstallation, Dämmung und Brandschutz, Fertigmontage, Prüfungen und Inbetriebnahme sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus angeordnete Zusatzunterbrechungen oder Änderungen werden nach den vertraglichen Regeln behandelt.
Terminabweichungen, Lieferprobleme und Behinderungen sind dem AG unverzüglich mit Ursache, betroffenen Leistungen, voraussichtlicher Dauer und möglichen Gegenmaßnahmen anzuzeigen. Der AN wirkt an einer abgestimmten Abhilfe mit. Die Regelungen zu Behinderungen, Fristverlängerung und Vergütung nach VOB/B bleiben bestehen.
6 Bauleitung Personal und Koordination
Vertraglicher Ansprechpartner und Koordinationsstelle des AN ist ausschließlich die vom AG benannte Bauleitung. Preis-, leistungs- oder terminrelevante Änderungswünsche des Bauherrn, von Planern oder anderen Firmen sind vor Umsetzung an den AG weiterzugeben. Eigenständige vergütungsrelevante Vereinbarungen mit Dritten werden nicht durch diesen Vortext autorisiert.
Der AN benennt vor Arbeitsbeginn einen fachkundigen verantwortlichen Ansprechpartner und dessen Vertretung. Während seiner Arbeiten muss eine verantwortliche Person auf der Baustelle erreichbar sein, mit der fachliche und sicherheitsrelevante Abstimmungen in deutscher Sprache möglich sind. Der AN setzt ausreichend qualifiziertes Personal ein und nimmt mit einem entscheidungsbefugten Vertreter an den für sein Gewerk erforderlichen Baubesprechungen und Koordinationsterminen teil.
Leitungstrassen, Montagehöhen, Befestigungen, Revisionsöffnungen und die Arbeitsfolgen sind mit der AG-Bauleitung sowie den betroffenen Rohbau-, Heizungs-, Lüftungs-, Elektro-, Trockenbau- und Ausbaugewerken abzustimmen. Die Gesamtkoordination des Bauvorhabens verbleibt beim AG.
7 Ausführungsunterlagen und Montageplanung
Ausgeführt werden darf ausschließlich nach dem vom AG als freigegebener Ausführungsstand übermittelten Planmaterial. Der AN prüft dieses gewerkbezogen auf erkennbare Widersprüche, Anschlussmaße, Montagevoraussetzungen und die erforderlichen Angaben. Eine Freigabe eigener Unterlagen entbindet ihn nicht von der Verantwortung für die von ihm erstellte Werk- und Montageplanung. Eine Übernahme der gesamten bauseitigen Fachplanung wird damit nicht vereinbart.
Erkennbar fehlende Ausführungsunterlagen sind mindestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Gebrauch beim AG anzufordern. Später erkennbare Fehlstellen oder Widersprüche sind unverzüglich anzuzeigen. Erforderliche eigene Montageangaben und die im LV verlangten Berechnungen sind so rechtzeitig vorzulegen, dass Koordination und Freigabe vor Bestellung und Montage möglich sind. Planungs- und Freigabevorläufe sind im Angebot mitzuteilen.
8 Fabrikate Produkte und Freigaben
Geforderte Hersteller-, Fabrikats- und Typangaben sind vollständig mit dem Angebot anzugeben. Soweit gleichwertige Produkte zugelassen sind, sind angebotene Abweichungen ausdrücklich zu kennzeichnen und die technische Gleichwertigkeit anhand geeigneter Daten und Nachweise zu belegen. Ohne abweichende Fabrikatsangabe wird das im betreffenden LV vorgeschlagene Produkt zugrunde gelegt.
Freigabepflichtige Produkte, sichtbare Oberflächen und die im LV geforderten Muster sind vor verbindlicher Bestellung über den AG abzustimmen. Ein eigenmächtiger Produktwechsel ist nicht zulässig. Weitergehende, im LV nicht beschriebene Bemusterungen werden nach Umfang und Vergütung gesondert vereinbart. Erforderliche Zulassungen, Leistungserklärungen und die Unterlagen zu Trinkwasserhygiene, Schall- und Brandschutz sind vorzulegen.
9 Baustelleneinrichtung Medien und Montagehilfen
Der AG organisiert die zentrale Baustelleneinrichtung und die zentralen Baustrom- und Bauwasseranschlüsse. Übergabestellen und nutzbare Einrichtungen werden vor Arbeitsbeginn benannt. Die gewerkespezifischen Werkzeuge, Geräte, Transportmittel, Leitungen ab den Übergabestellen, Montagebeleuchtung, Lager- und Vormontageeinrichtungen sowie der Schutz eigener Materialien und Leistungen sind Sache des AN, soweit keine gesonderte Position oder ausdrückliche Beistellung vorgesehen ist.
Die ausgeschriebenen Arbeitshöhen und die dafür erforderlichen zugelassenen Arbeitsmittel sind zu berücksichtigen. Die gesonderten Positionen für Scherenarbeitsbühne und deren Bereitstellung bleiben eigenständige Preispositionen. Die Nutzung fremder Gerüste, Krane oder Geräte bedarf einer vorherigen Abstimmung zu Verfügbarkeit, Sicherheit und etwaiger Vergütung; eine kostenlose oder jederzeitige Nutzung wird nicht unterstellt.
Gewerkebedingte Strom- und Wasserverbräuche sind entsprechend den technischen LV-Vorgaben zu berücksichtigen. Eine Abrechnung über den AG erfolgt nur auf einer vorab benannten und vereinbarten, nachvollziehbaren Verbrauchs- oder Umlagegrundlage. Zusätzliche unbezifferte Baustellen-, Medien- oder Entsorgungsumlagen werden durch diesen Vortext nicht eingeführt.
10 Anschlüsse Aussparungen und andere Gewerke
Der AN liefert rechtzeitig die für sein Gewerk erforderlichen Angaben zu Aussparungen, Durchführungen, Befestigungen und Einbauteilen. Vorhandene Öffnungen und Anschlussstellen sind vor Nutzung zu prüfen. Anzeichnen, Koordinieren und Überwachen der zugehörigen Einsetzarbeiten erfolgen entsprechend dem LV. Kernbohrungen, Schlitze und Eingriffe in tragende oder abgedichtete Bauteile dürfen nur nach vorheriger Freigabe durch den AG und gegebenenfalls die zuständige Planung ausgeführt werden. Herstellung und Vergütung richten sich nach dem konkret beauftragten Leistungsumfang.
Die Schnittstellen zu Warmwasserbereitung, Frischwasserstation, Speichern, Elektroversorgung, Steuerung und Gebäudeautomation sind anhand der jeweiligen Fach-LVs abzustimmen. Die alleinige Erwähnung einer Anlage in der allgemeinen Baubeschreibung führt nicht zur zusätzlichen Übernahme von Lieferungen eines anderen Gewerks. Die ausdrücklich im Sanitär-LV beschriebenen Anschlüsse und Arbeiten bleiben geschuldet.
Der AN stellt die im LV beschriebenen brandschutztechnischen Abschottungen und Restverschlüsse seines Leistungsumfangs her und dokumentiert sie. Anschlüsse an Bauwerksabdichtung, Bodenbeläge und Trockenbau sind vor Ausführung hinsichtlich Material, Zuständigkeit und Reihenfolge abzustimmen. Bauseitige Rinnen und Einbauteile des ausgeschlossenen Bereichs 1 werden dabei nicht erneut als NU-Leistung kalkuliert.
11 Ausführungsqualität und Trinkwasserhygiene
Die Ausführung muss den vertraglichen technischen Anforderungen, den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Herstellerangaben entsprechen. Bedienungs-, Wartungs- und Austauschmöglichkeiten sind freizuhalten. Befestigung, Dehnungsaufnahme, Körperschallentkopplung und Schutz gegen Beschädigungen sind fachgerecht herzustellen.
Trinkwasserberührte Bauteile sind hygienisch zu lagern und zu montieren. Rohrenden sind bei Unterbrechungen zu verschließen; Verschmutzung und unzulässige Stagnation sind zu vermeiden. Befüllung, Spülung, Prüfung und Inbetriebnahme sind mit dem AG und den beteiligten Fachfirmen so abzustimmen, dass die vorgeschriebene Trinkwasserqualität bei Übergabe nachgewiesen werden kann.
12 Arbeitsschutz Baustellenordnung und Brandschutz
Der AN beachtet die bereitgestellte Baustellenordnung, die Sicherheitskoordination sowie die für seine Arbeiten geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Er unterweist sein Personal und eingesetzte Nachunternehmen vor Arbeitsbeginn. Eigene Arbeitsstellen, Geräte und Gefahrbereiche sind zu sichern; vorhandene Sicherungen anderer Gewerke dürfen nicht eigenmächtig verändert werden.
Feuergefährliche Arbeiten sind vorab mit der AG-Bauleitung abzustimmen. Erforderliche Schutzabdeckungen, Löschmittel, Brandwachen und Nachkontrollen für diese Arbeiten sind sicherzustellen. Flucht- und Rettungswege sowie Zufahrten sind freizuhalten. Die Stellung des übergeordneten SiGeKo und die allgemeine Baustellensicherung werden dadurch nicht auf den Sanitär-AN übertragen.
13 Ordnung Schutz und Entsorgung
Der AN hält seine Arbeits- und Lagerbereiche geordnet und beseitigt eigene Verpackungen, Verschnitt, Restmaterial und Abfälle laufend und fachgerecht. Abfälle dürfen nicht in Schächte, Arbeitsräume, Leitungen oder fremde Behälter eingebracht werden. Eine Mitbenutzung zentraler Entsorgungsbehälter setzt eine vorherige Vereinbarung über Nutzungsumfang und Kosten voraus.
Der AN schützt seine Lieferungen und Leistungen im vertraglich geschuldeten Umfang sowie angrenzende Bauteile gegen Schäden aus seinen Arbeiten. Schadensfälle sind dem AG unverzüglich zu melden und gemeinsam zu dokumentieren. Eine pauschale Haftung des AN für ungeklärte Schäden oder Schäden anderer Gewerke wird nicht vereinbart.
14 Prüfungen Inbetriebnahme und Einweisung
Die in den beauftragten Positionen vorgesehenen Druck-, Dichtheits-, Funktions- und Hygieneprüfungen sind rechtzeitig mit dem AG zu terminieren und nachvollziehbar zu protokollieren. Zu verdeckende Leistungen sind vor dem Schließen von Wänden, Decken und Schächten zur gemeinsamen technischen Kontrolle anzumelden. Fotos und Messprotokolle müssen den Ausführungszustand eindeutig zuordnen lassen.
Die ausgeschriebenen Spülungen und Trinkwasseruntersuchungen vor Anschluss beziehungsweise Inbetriebnahme sowie die Nachuntersuchung 16 Wochen nach Inbetriebnahme sind entsprechend den jeweiligen Positionen zu erbringen. Sie werden über diese Positionen vergütet. Die Prüfungen und TV-Untersuchungen des ausgeschlossenen Bereichs 1 werden nicht erneut verlangt.
Die erste Einweisung des Betreiberpersonals ist nach den LV-Vorgaben als Nebenleistung zu erbringen und schriftlich zu bestätigen. Die gesondert ausgeschriebenen weiteren Einweisungen und Schulungen sind in ihrer eigenen Position anzubieten. Inbetriebnahme- und Bedienvoraussetzungen anderer Gewerke sind vorab abzustimmen.
15 Revisionsunterlagen und Nachweise
Die Revisionsunterlagen der beauftragten Sanitärleistungen sind für den bis zur Abnahme geschuldeten Leistungsstand spätestens zur Abnahme vollständig an den AG zur Weiterleitung an den Bauherrn zu übergeben: dreifach in Papierform und digital, Bestandszeichnungen in DXF und PDF, jeweils in einer nachvollziehbaren, geordneten Struktur. Zwischenstände sind entsprechend dem Baufortschritt zu führen. Unterlagen zu erst später fälligen Nachprüfungen und Wartungen sind nach Erbringung der jeweiligen Leistung nachzureichen.
Der Umfang richtet sich insbesondere nach der Position Revisionsunterlagen: Bestandspläne und Anlagenschemen, Produkt- und Ersatzteillisten, Betriebs- und Wartungsanleitungen, Zulassungen und Brandschutznachweise, Fachunternehmerbescheinigungen, im LV verlangte Berechnungen, Druck-, Spül-, Hygiene- und Funktionsprüfungen sowie Inbetriebnahmeprotokolle mit Einstellwerten. Die eigenständige Vergütung der ausgeschriebenen Dokumentationsposition bleibt erhalten. Die Dokumentation des ausgeschlossenen Bereichs 1 wird vom AG organisiert.
16 Leistungsänderungen Nachträge und Stundenlohn
Änderungen und zusätzliche Leistungen sind dem AG vor Ausführung mit nachvollziehbarer Leistungsbeschreibung sowie Kosten- und Terminauswirkungen anzukündigen. Soweit möglich, sind Leistungsumfang und Vergütung vor Ausführung in Textform zu vereinbaren. Der AN holt die Anordnung der hierzu berechtigten AG-Bauleitung ein. Vertragliche und gesetzliche Ansprüche für wirksam angeordnete oder sonst vergütungspflichtige Leistungen bleiben unberührt.
Stundenlohnarbeiten bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Beauftragung durch die AG-Bauleitung. Nachweise sind arbeitstäglich mit Datum, Ausführungsort, konkreter Tätigkeit, eingesetzten Personen und Berufsgruppen, Stunden, Geräten und Material vorzulegen. Unterschriften zur Bestätigung tatsächlicher Aufwendungen ersetzen keine fehlende Beauftragung oder Preisvereinbarung. Die ausgeschriebenen Verrechnungssätze und Kennzeichnungen sind zu beachten.
17 Aufmaß Rechnungen und Zahlung
Aufmaße sind prüfbar und unter Bezug auf die vereinbarten Positionen zu erstellen. Verdeckte Leistungen sind vor dem Verdecken gemeinsam aufzunehmen. Mengenberechnungen, Aufmaßskizzen und erforderliche Nachweise sind den Abschlags- und Schlussrechnungen beizufügen. Bedarfs- und Stundenlohnleistungen sind nur im beauftragten und nachgewiesenen Umfang abzurechnen.
Rechnungen sind an H-P Molls Bau unter Angabe der Projekt- und Auftragsnummer zu richten, nicht unmittelbar an die Stadt Jüchen. Die Rechnungsadresse und der digitale Einreichungsweg werden mit der Beauftragung mitgeteilt. Abschlags- und Schlusszahlungen richten sich nach § 16 VOB/B, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wird. Skonto ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit bestimmtem Prozentsatz und bestimmter Frist abzuziehen.
18 Abnahme und Mängelansprüche
Die fertiggestellte NU-Leistung ist dem AG zur förmlichen Abnahme anzumelden. Die erforderlichen Prüfungen, funktionsfähigen Anlagenteile, Einweisungen und vertraglichen Unterlagen müssen für die Abnahmeprüfung bereitstehen. Technische Zwischenkontrollen, Zustandsaufnahmen und Funktionsprüfungen ersetzen die rechtsgeschäftliche Abnahme nicht. Erst nach Abnahme fällige Nachprüfungen oder Wartungen hindern die Abnahme der fertiggestellten Bauleistung nicht. Die NU-Abnahme wird mit dem AG durchgeführt und nicht allein an die spätere Abnahme des gesamten GU-Bauvorhabens gekoppelt.
Für Mängelansprüche und deren Verjährung gilt § 13 VOB/B, soweit im NU-Vertrag keine wirksame abweichende Regelung vereinbart wird. Eine Verlängerung der Verjährung allein durch ausgeschriebene Wartungsleistungen wird nicht unterstellt. Mängel sind innerhalb der angemessen gesetzten Fristen zu beseitigen; bei Gefahren oder dringenden Betriebsstörungen sind erforderliche Sofortmaßnahmen mit dem AG abzustimmen.
19 Wartung und Leistungen nach Inbetriebnahme
Die regulär ausgeschriebenen Wartungspositionen sind mit ihrem vollständigen Leistungsumfang anzubieten. Die Position für das erste Betriebsjahr und die Position für das zweite bis fünfte Betriebsjahr sind eigenständige Preispositionen. Das Paket für das zweite bis fünfte Betriebsjahr hat die ausgeschriebene Menge 1 Psch; es ist nicht nochmals mit vier Jahren zu multiplizieren.
Wartungsbeginn, Betreiberzugang, Ansprechpartner und Meldewege sind zur Inbetriebnahme festzuhalten. Die Wartungsleistungen umfassen die in den Positionen genannten Prüfungen, Berichte, Fahrt- und Personalkosten sowie den vorgesehenen Störungs- und Notdienst. Nach dem ausgeschriebenen Leistungsumfang müssen Überprüfung und Fehleranalyse innerhalb von 24 Stunden nach dem ersten Störruf stattfinden; anschließend ist die Störung umgehend zu bearbeiten. Wartungsleistungen und gegebenenfalls separat zu vergütende Materialien sind nach den Positionsvorgaben von der Mängelbeseitigung zu unterscheiden.
20 Eignung Nachunternehmen und Mindestarbeitsbedingungen
Der AN weist seine fachliche Eignung sowie die für seine beauftragten Arbeiten erforderlichen Berechtigungen nach. Dazu gehören, soweit erforderlich, Handwerks- und Installateurverzeichniseintragungen, Fachqualifikationen sowie aktuelle gesetzlich und vertraglich erforderliche Nachweise. Eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist vorzulegen, soweit vorhanden; die steuerliche Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Der AN hält die für die Ausführung geltenden Mindestarbeitsbedingungen nach TVgG NRW, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz und gegebenenfalls Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ein. Er stellt dies auch bei von ihm eingesetzten Nachunternehmen sicher. Aus den als Anlage zur Verfügung gestellten BVB Tariftreue- und Vergabegesetz NRW werden die für diese Leistung einschlägigen Verpflichtungen aus Ziffer 1 und die Kontroll- und Prüfrechte aus Ziffer 2 für das NU-Verhältnis vereinbart. Die dortigen Sanktions- und Vertragsstrafenregelungen werden durch diesen Verweis nicht übernommen; eine solche Vereinbarung bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Regelung. Erforderliche Nachweise sind datenschutzkonform, insbesondere in der vorgesehenen anonymisierten Form, bereitzustellen.
Der Einsatz weiterer Nachunternehmen ist dem AG rechtzeitig mit Firma, Anschrift, Leistungsumfang und verantwortlichem Ansprechpartner mitzuteilen. Erforderliche Zustimmungen nach VOB/B sind vor Einsatz einzuholen. Der AN bleibt für die vertragsgemäße Leistung seiner Nachunternehmen verantwortlich.
21 Versicherung Sicherheiten und weitere Konditionen
Der AN unterhält eine seinem Leistungsumfang angemessene Betriebshaftpflichtversicherung und weist deren Bestand vor Arbeitsbeginn nach. Für das Gesamtvorhaben ist nach den Bauherrenvorgaben eine Bauleistungsversicherung mit 500 EUR Selbstbeteiligung je Schadensfall vorgesehen; sie erfasst nach den Versicherungsbedingungen fest eingebaute Teile. Eigene Werkzeuge, Geräte und noch nicht fest eingebaute Lieferungen sind vom AN selbst zu schützen beziehungsweise zu versichern.
Als gesonderte NU-Kondition wird ein Kostenanteil an der Bauleistungsversicherung von 0,3 Prozent der Netto-Schlussabrechnungssumme vorgesehen, soweit die beauftragten NU-Leistungen tatsächlich in den Versicherungsschutz einbezogen sind. Die Versicherungsbedingungen sind vor Vertragsschluss zugänglich zu machen. Eine Belastung des AN mit Selbstbeteiligungen oder nicht gedeckten Schäden erfolgt nur nach der tatsächlich bestehenden rechtlichen Verantwortlichkeit; eine pauschale Belastung für fremde Schadensursachen wird nicht vereinbart.
Für eine Beauftragung werden folgende NU-Sicherheiten vorgesehen: Bei einer NU-Auftragssumme ab 250.000 EUR netto eine Vertragserfüllungssicherheit von fünf Prozent der NU-Auftragssumme; nach Abnahme eine Sicherheit für Mängelansprüche von drei Prozent der festgestellten NU-Abrechnungssumme. Maßgebend ist die tatsächlich ausgewiesene Umsatzsteuer; eine fiktive Umsatzsteuer bei § 13b UStG wird nicht aufgeschlagen. Art, Stellung, Austausch und Rückgabe richten sich nach § 17 VOB/B. Die Vertragserfüllungssicherheit wird bei Abnahme und Stellung der Mängelsicherheit freigegeben, soweit keine gesondert zu sichernden offenen Ansprüche bestehen. Die Mängelsicherheit wird nach Ablauf der für die gesicherten Leistungen vereinbarten Verjährungsfrist freigegeben, soweit keine offenen gesicherten Ansprüche verbleiben.
Vertragsstrafen wegen Terminüberschreitungen werden durch diesen Vortext nicht festgelegt. Eine etwaige NU-Vertragsstrafe erfordert eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung mit Fristen, Berechnungsgrundlage und Obergrenze. Bedingungen des GU-Hauptvertrags zu Vertragsstrafen, Gerichtsstand oder Abzügen werden nicht allein durch ihre Existenz auf den AN übertragen.
Vorbemerkungen Sanitärinstallation
2 Schmutzwasserleitungen und Zubehör
2
Schmutzwasserleitungen und Zubehör
2._.01 Mineralverstärktes PP-Abflussrohr mit Muffe, DN 50 Abflussrohr aus PP mit Muffen zum stecken, bestehend
aus mineralverstärkten Rohren und Formstücken zum
Ableiten von Abwasser innerhalb von Gebäuden als
Fallleitungen und Sammelleitungen, heißwasserbeständig,
mit einer Muffe und Gummidichtring.
Baustoffklasse: B2
Schall-Eigenschaft: LAF,max = 27 dB (A)
Dichtung: EPDM
Temperaturbest.: 90°C
Nennweite: DN 50
Material: Mineralverstärktes Polypropylen
Ringsteifigkeit: >= 4 kN / m²
Längenausdehnung: 0,08 mm/(mxK)
Montagehöhe: von OKFB bis 3,50 m
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
2._.01
Mineralverstärktes PP-Abflussrohr mit Muffe, DN 50
28,00
m
2._.02 wie vor, jedoch: DN 70 Nennweite: DN 70
2._.02
wie vor, jedoch: DN 70
7,00
m
2._.03 wie vor, jedoch: DN 90 Nennweite: DN 90
2._.03
wie vor, jedoch: DN 90
5,00
m
2._.04 wie vor, jedoch: DN 100 Nennweite: DN 100
2._.04
wie vor, jedoch: DN 100
40,50
m
2._.05 wie vor, jedoch: DN 100, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: DN 100
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
2._.05
wie vor, jedoch: DN 100, 3,5 bis 5,0 m
6,00
m
2._.06 wie vor, jedoch: DN 100, 5,0 bis 7,0 m Nennweite: DN 100
Montagehöhe: 5,0 bis 7,0 m
2._.06
wie vor, jedoch: DN 100, 5,0 bis 7,0 m
2,00
m
2._.07 wie vor, jedoch: DN 125 Nennweite: DN 125
2._.07
wie vor, jedoch: DN 125
2,00
m
2._.08 wie vor, jedoch: DN 125, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: DN 125
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
2._.08
wie vor, jedoch: DN 125, 3,5 bis 5,0 m
1,00
m
2._.09 Mineralverstärktes PP-Rohrpassstück mit Muffe, DN50 Mineralverstärktes Rohrpassstück aus PP als Zulage bis
50 cm.
Baustoffklasse: B2
Eigenschaft: LAF,max = 27 dB (A)
Dichtung: EPDM
Temperaturbest.: 90°C
Nennweite: DN 50
Material: Mineralverstärktes Polypropylen
Ringsteifigkeit: >= 4 kN / m²
Längenausdehnung: 0,08 mm/(mxK)
Montagehöhe: von OKFB bis 3,50 m
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
2._.09
Mineralverstärktes PP-Rohrpassstück mit Muffe, DN50
25,00
St
2._.10 wie vor, jedoch: DN 70 Nennweite: DN 70
2._.10
wie vor, jedoch: DN 70
3,00
St
2._.11 wie vor, jedoch: DN 90 Nennweite: DN 90
2._.11
wie vor, jedoch: DN 90
4,00
St
2._.12 wie vor, jedoch: DN 100 Nennweite: DN 100
2._.12
wie vor, jedoch: DN 100
13,00
St
2._.13 wie vor, jedoch: DN 100, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: DN 100
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
2._.13
wie vor, jedoch: DN 100, 3,5 bis 5,0 m
2,00
St
2._.14 wie vor, jedoch: DN 125 Nennweite: DN 125
2._.14
wie vor, jedoch: DN 125
2,00
St
2._.15 Mineralverstärkter PP-Bogen mit Muffe, DN 50 Mineralverstärkter PP-Bogen mit Muffen und Dichtring
als Zulage.
Winkel: 15° bis 87°
Baustoffklasse: B2
Eigenschaft: LAF,max = 27 dB (A)
Dichtung: EPDM
Temperaturbest.: 90°C
Nennweite: DN 50
Material: Mineralverstärktes Polypropylen
Ringsteifigkeit: >= 4 kN / m²
Längenausdehnung: 0,08 mm/(mxK)
Montagehöhe: von OKFB bis 3,50 m
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
2._.15
Mineralverstärkter PP-Bogen mit Muffe, DN 50
51,00
St
2._.16 wie vor, jedoch: DN 70 Nennweite: DN 70
2._.16
wie vor, jedoch: DN 70
2,00
St
2._.17 wie vor, jedoch: DN 90 Nennweite: DN 90
2._.17
wie vor, jedoch: DN 90
6,00
St
2._.18 wie vor, jedoch: DN 100 Nennweite: DN 100
2._.18
wie vor, jedoch: DN 100
15,00
St
2._.19 wie vor, jedoch: DN 100, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: DN 100
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
2._.19
wie vor, jedoch: DN 100, 3,5 bis 5,0 m
5,00
St
2._.20 wie vor, jedoch: DN 125 Nennweite: DN 125
2._.20
wie vor, jedoch: DN 125
2,00
St
2._.21 wie vor, jedoch: DN 125, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: DN 125
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
2._.21
wie vor, jedoch: DN 125, 3,5 bis 5,0 m
2,00
St
2._.22 Mineralverstärkter PP-Abzweig mit Muffe, DN 50 Mineralverstärkter PP-Abzweig mit Muffen und Dichtring
als Zulage.
Winkel: 45° bis 87°
Baustoffklasse: B2
Eigenschaft: LAF,max = 27 dB (A)
Dichtung: EPDM
Temperaturbest.: 90°C
Nennweite: DN 50
Material: Mineralverstärktes Polypropylen
Ringsteifigkeit: >= 4 kN / m²
Längenausdehnung: 0,08 mm/(mxK)
Montagehöhe: von OKFB bis 3,50 m
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
2._.22
Mineralverstärkter PP-Abzweig mit Muffe, DN 50
1,00
St
2._.23 wie vor, jedoch: DN70 Nennweite: DN 70
2._.23
wie vor, jedoch: DN70
7,00
St
2._.24 wie vor, jedoch: DN90 Nennweite: DN 90
2._.24
wie vor, jedoch: DN90
5,00
St
2._.25 wie vor, jedoch: DN100 Nennweite: DN 100
2._.25
wie vor, jedoch: DN100
11,00
St
2._.26 wie vor, jedoch: DN 125 Nennweite: DN 125
2._.26
wie vor, jedoch: DN 125
3,00
St
2._.27 Mineralverstärkter PP-Kombibogenabzweig links mit Muffe, DN 100 Mineralverstärkter PP-Kombibogenabzweig links mit
Muffen und Dichtring als Zulage.
Winkel: 45° bis 87°
Baustoffklasse: B2
Eigenschaft: LAF,max = 27 dB (A)
Dichtung: EPDM
Temperaturbest.: 90°C
Nennweite: DN 100
Abgang: DN 90 + DN 50
Material: Mineralverstärktes Polypropylen
Ringsteifigkeit: >= 4 kN / m²
Längenausdehnung: 0,08 mm/(mxK)
Montagehöhe: von OKFB bis 3,50 m
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
2._.27
Mineralverstärkter PP-Kombibogenabzweig links mit Muffe, DN 100
1,00
St
2._.28 Mineralverstärkter PP-Kombibogenabzweig rechts mit Muffe, DN 100 Mineralverstärkter PP-Kombibogenabzweig rechts mit
Muffen und Dichtring als Zulage.
Winkel: 45° bis 87°
Baustoffklasse: B2
Eigenschaft: LAF,max = 27 dB (A)
Dichtung: EPDM
Temperaturbest.: 90°C
Nennweite: DN 100
Abgang: DN 90 + DN 50
Material: Mineralverstärktes Polypropylen
Ringsteifigkeit: >= 4 kN / m²
Längenausdehnung: 0,08 mm/(mxK)
Montagehöhe: von OKFB bis 3,50 m
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
2._.28
Mineralverstärkter PP-Kombibogenabzweig rechts mit Muffe, DN 100
2,00
St
2._.29 Mineralverstärkte PP-Reduzierung mit Muffe, DN 70 Mineralverstärkte exzentrische PP-Reduzierung mit
Muffen und Dichtring als Zulage
Baustoffklasse: B2
Eigenschaft: LAF,max = 27 dB (A)
Dichtung: EPDM
Temperaturbest.: 90°C
Nennweite: DN 70
Material: Mineralverstärktes Polypropylen
Ringsteifigkeit: >= 4 kN / m²
Längenausdehnung: 0,08 mm/(mxK)
Montagehöhe: von OKFB bis 3,50 m
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
2._.29
Mineralverstärkte PP-Reduzierung mit Muffe, DN 70
13,00
St
2._.30 wie vor jedoch: DN 90 Mineralverstärkte exzentrische PP-Reduzierung mit
Muffen und Dichtring als Zulage
Baustoffklasse: B2
Eigenschaft: LAF,max = 30 dB (A)
Dichtung: EPDM
Temperaturbest.: 90°C
Nennweite: DN 90
Material: Mineralverstärktes Polypropylen
Ringsteifigkeit: >= 4 kN / m²
Längenausdehnung: 0,08 mm/(mxK)
Montagehöhe: von OKFB bis 3,50 m
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
2._.30
wie vor jedoch: DN 90
11,00
St
2._.31 wie vor jedoch: DN100 Mineralverstärkte exzentrische PP-Reduzierung mit
Muffen und Dichtring als Zulage
Baustoffklasse: B2
Eigenschaft: LAF,max = 30 dB (A)
Dichtung: EPDM
Temperaturbest.: 90°C
Nennweite: DN 100
Material: Mineralverstärktes Polypropylen
Ringsteifigkeit: >= 4 kN / m²
Längenausdehnung: 0,08 mm/(mxK)
Montagehöhe: von OKFB bis 3,50 m
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
2._.31
wie vor jedoch: DN100
5,00
St
2._.32 wie vor jedoch: DN 125 Mineralverstärkte exzentrische PP-Reduzierung mit
Muffen und Dichtring als Zulage
Baustoffklasse: B2
Eigenschaft: LAF,max = 30 dB (A)
Dichtung: EPDM
Temperaturbest.: 90°C
Nennweite: DN 125
Material: Mineralverstärktes Polypropylen
Ringsteifigkeit: >= 4 kN / m²
Längenausdehnung: 0,08 mm/(mxK)
Montagehöhe: von OKFB bis 3,50 m
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
2._.32
wie vor jedoch: DN 125
4,00
St
2._.33 Mineralverstärktes PP-Reinigungsstück mit Muffe, DN 100 Mineralverstärktes PP-Reinigungsstück mit Muffe und
Dichtring als Zulage
Nennweite: DN 100
Baustoffklasse: B2
Eigenschaft: LAF,max = 27 dB (A)
Dichtung: EPDM
Temperaturbest.: 90°C
Nennweite: DN 70
Material: Mineralverstärktes Polypropylen
Ringsteifigkeit: >= 4 kN / m²
Längenausdehnung: 0,08 mm/(mxK)
Montagehöhe: von OKFB bis 3,50 m
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren
2._.33
Mineralverstärktes PP-Reinigungsstück mit Muffe, DN 100
10,00
St
2._.34 Flexibler Anschlussschlauch m. Adapter DN 100, 3,5 bis 5,0 m Flexibler Anschlussschlauch komplett mit Adapter für DN
100 und Befestigungsschelle zum Anschluss der
Dachentlüftung.
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
2._.34
Flexibler Anschlussschlauch m. Adapter DN 100, 3,5 bis 5,0 m
5,00
St
2._.35 wie vor, jedoch: 5,0 bis 7,0 m Montagehöhe: 5,0 bis 7,0 m
2._.35
wie vor, jedoch: 5,0 bis 7,0 m
1,00
St
2._.36 wie vor, jedoch: DN 125 Nennweite: DN 125
2._.36
wie vor, jedoch: DN 125
1,00
St
2._.37 Kugelsiphon DN 50 Kondensat-Siphon nach DIN 19541, zum Anschluss von
Klimageräten, Lüftungsgeräten, usw. Eingebautes
Schwimmventil verschließt den Geruchverschluss bei
Wassermangel. Montage durch stufenlos verstellbare
Drehgelenke. Herausziehbarer Reinigungseinsatz,
Tauchrohr mit waagerechtem Anschluss.
Inklusive Trichter.
Material: Polypropylen, hochschlagfest
Anschluss: 2"
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren
2._.37
Kugelsiphon DN 50
2,00
St
3 Trinkwasserleitungen und Zubehör
3
Trinkwasserleitungen und Zubehör
Leitung für kaltes und erwärmtes Trinkwasser aus Leitung für kaltes und erwärmtes Trinkwasser aus
Edelstahl
Verlegen der Leitung für kaltes und erwärmtes
Trinkwasser nach DIN 1988 einschließlich Ablängen,
Ausrichten, Biegen und Befestigen. Für warmgehende
Rohrleitungen ist die temperaturabhängige
Längenänderung zu beachten. Herstellen der
Rohrverbindungen nach DVGW-Arbeitsblatt GW 2 unter
Verwendung von Pressfittings mit DVGW-Registrier-
Nummer.
Inbetriebnahme der Installation nach DIN 1988 und DKI-
Informationsdruck i158: Filter nach DIN 19632 einbauen,
Dichtheitsprüfung, Spülen nach DIN EN 806 mittels
Spülkompressor intermettierend. Dämmung der Leitung für
kaltes Trinkwasser nach DIN 1988, Teil 2. Dämmung der
Leitung für erwärmtes Trinkwasser nach dem aktuellen
GEG.
Edelstahl Rohrleitungssystem in den Abmessungen d12 bis
d108 mm aus nichtrostendem CrMoTi-Stahl, Werkstoff Nr.:
1.4521 nach DIN EN 10088. Ausführung der Verbindungen
mit Presssystem. Systemprüfzeichen vom DVGW: DW-
8501AT2552 für Trinkwasserinstallationssysteme nach DIN
EN 806, DIN1988, geprüft nach DVGW Arbeitsblatt W 534:
Ausgabe Juli 2015 mit dem Nachweis der
Zwangsundichtigkeit in unverpresstem Zustand.
Titanstabilisierte Legierung, biegbar und Rohrenden
hygienisch verschlossen.
Leitung für kaltes und erwärmtes Trinkwasser aus
3._.01 Edelstahl-Rohr, 15 x 1,0 mm Edelstahl Rohrleitungssystem in den Abmessungen d12 bis
d108 mm aus nichtrostendem CrMoTi-Stahl, Werkstoff Nr.:
1.4521 nach DIN EN 10088. Ausführung der Verbindungen
mit Presssystem. Systemprüfzeichen vom DVGW: DW-
8501AT2552 für Trinkwasserinstallationssysteme nach DIN
EN 806, DIN1988, geprüft nach DVGW Arbeitsblatt W 534:
Ausgabe Mai 2004 mit dem Nachweis der
Zwangsundichtigkeit in unverpresstem Zustand.
Titanstabilisierte Legierung, biegbar und Rohrenden
hygienisch verschlossen.
Werkstoffnr.: 1.4521
Abmessungen: 15 x 1,0 mm
Verlegehöhe: bis 3,5 m
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Viega
Typ: Sanpress Edelstahl
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
3._.01
Edelstahl-Rohr, 15 x 1,0 mm
154,00
m
3._.02 wie vor, jedoch: 15 x 1,0 mm, 3,5 bis 5,0 m Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.02
wie vor, jedoch: 15 x 1,0 mm, 3,5 bis 5,0 m
33,00
m
3._.03 wie vor, jedoch: 18 x 1,0 mm Abmessungen: 18 x 1,0 mm
3._.03
wie vor, jedoch: 18 x 1,0 mm
36,00
m
3._.04 wie vor, jedoch: 18 x 1,0 mm, 3,5 bis 5,0 m Abmessungen: 18 x 1,0 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.04
wie vor, jedoch: 18 x 1,0 mm, 3,5 bis 5,0 m
28,00
m
3._.05 wie vor, jedoch: 22 x 1,2 mm Abmessungen: 22 x 1,2 mm
3._.05
wie vor, jedoch: 22 x 1,2 mm
91,00
m
3._.06 wie vor, jedoch: 22 x 1,2 mm, 3,5 bis 5,0 m Abmessungen: 22 x 1,2 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.06
wie vor, jedoch: 22 x 1,2 mm, 3,5 bis 5,0 m
1,00
m
3._.07 wie vor, jedoch: 28 x 1,2 mm, 3,5 bis 5,0 m Abmessungen: 28 x 1,2 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.07
wie vor, jedoch: 28 x 1,2 mm, 3,5 bis 5,0 m
14,00
m
3._.08 wie vor, jedoch: 35 x 1,5 mm Abmessungen: 35 x 1,5 mm
3._.08
wie vor, jedoch: 35 x 1,5 mm
14,00
m
3._.09 wie vor, jedoch: 35 x 1,5 mm, 3,5 bis 5,0 m Abmessungen: 35 x 1,5 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.09
wie vor, jedoch: 35 x 1,5 mm, 3,5 bis 5,0 m
2,00
m
3._.10 Edelstahl-Pressbogen, 45°-90°, 15 mm Edelstahl-Pressbogen mit Konturdichtringen aus CIIR.
Mit Pressindikator zur Erkennung nicht verpresster
Verbindung vor der Druckprobe und
hygieneunterstützendem Verschlussstopfen.
Hygieneanforderungen wie z. B. KTW-Empfehlung BGA und
DVGW W 270. Formteile zur Verbesserung der
Korrosionsbeständigkeit lösungs- und blankgeglüht.
Winkel: 45°-90°
Nennweite: 15 mm
Material: Edelstahl
Dichtung: Butylkautschuk
Werkstoffnr.: 1.4521
Verlegehöhe: bis 3,5 m
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Viega
Typ: Sanpress Edelstahl
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
3._.10
Edelstahl-Pressbogen, 45°-90°, 15 mm
145,00
St
3._.11 wie vor, jedoch: 15 mm, 3,5 bis 5,0 m Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.11
wie vor, jedoch: 15 mm, 3,5 bis 5,0 m
11,00
St
3._.12 wie vor, jedoch: 18 mm Nennweite: 18 mm
3._.12
wie vor, jedoch: 18 mm
47,00
St
3._.13 wie vor, jedoch: 18 mm, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: 18 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.13
wie vor, jedoch: 18 mm, 3,5 bis 5,0 m
12,00
St
3._.14 wie vor, jedoch: 22 mm Nennweite: 22 mm
3._.14
wie vor, jedoch: 22 mm
87,00
St
3._.15 wie vor, jedoch: 22 mm, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: 22 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.15
wie vor, jedoch: 22 mm, 3,5 bis 5,0 m
15,00
St
3._.16 wie vor, jedoch: 28 mm, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: 28 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.16
wie vor, jedoch: 28 mm, 3,5 bis 5,0 m
5,00
St
3._.17 wie vor, jedoch: 35 mm Nennweite: 35 mm
3._.17
wie vor, jedoch: 35 mm
12,00
St
3._.18 wie vor, jedoch: 35 mm, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: 35 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.18
wie vor, jedoch: 35 mm, 3,5 bis 5,0 m
3,00
St
3._.19 Edelstahl-Press-T-Stück, 15 mm Edelstahl-Press-T-Stück mit Konturdichtringen aus CIIR.
Mit Pressindikator zur Erkennung nicht verpresster
Verbindung vor der Druckprobe und
hygieneunterstützendem Verschlussstopfen.
Hygieneanforderungen wie z. B. KTW-Empfehlung BGA und
DVGW W 270. Formteile zur Verbesserung der
Korrosionsbeständigkeit lösungs- und blankgeglüht.
Nennweite: 15 mm
Material: Edelstahl
Dichtung: Butylkautschuk
Werkstoffnr.: 1.4521
Verlegehöhe: bis 3,5 m
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Viega
Typ: Sanpress Edelstahl
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
3._.19
Edelstahl-Press-T-Stück, 15 mm
20,00
St
3._.20 wie vor, jedoch: 18 mm Nennweite: 18 mm
3._.20
wie vor, jedoch: 18 mm
5,00
St
3._.21 wie vor, jedoch: 22 mm Nennweite: 22 mm
3._.21
wie vor, jedoch: 22 mm
2,00
St
3._.22 wie vor, jedoch: 22 mm, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: 22 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.22
wie vor, jedoch: 22 mm, 3,5 bis 5,0 m
2,00
St
3._.23 wie vor, jedoch: 35 mm Nennweite: 35 mm
3._.23
wie vor, jedoch: 35 mm
2,00
St
3._.24 Edelstahl-Pressreduzierung, 18 mm Edelstahl-Pressreduzierung mit Konturdichtringen aus
CIIR. Mit Pressindikator zur Erkennung nicht
verpresster Verbindung vor der Druckprobe und
hygieneunterstützendem Verschlussstopfen.
Hygieneanforderungen wie z. B. KTW-Empfehlung BGA und
DVGW W 270. Formteile zur Verbesserung der
Korrosionsbeständigkeit lösungs- und blankgeglüht.
Nennweite: 18 mm
Material: Edelstahl
Dichtung: Butylkautschuk
Werkstoffnr.: 1.4521
Verlegehöhe: bis 3,5 m
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Viega
Typ: Sanpress Edelstahl
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren
3._.24
Edelstahl-Pressreduzierung, 18 mm
32,00
St
3._.25 wie vor, jedoch: 22 mm Nennweite: 22 mm
3._.25
wie vor, jedoch: 22 mm
7,00
St
3._.26 wie vor, jedoch: 22 mm, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: 22 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.26
wie vor, jedoch: 22 mm, 3,5 bis 5,0 m
5,00
St
3._.27 wie vor, jedoch: 28 mm Nennweite: 28 mm
3._.27
wie vor, jedoch: 28 mm
1,00
St
3._.28 wie vor, jedoch: 35 mm Nennweite: 35 mm
3._.28
wie vor, jedoch: 35 mm
5,00
St
3._.29 Edelstahl-Pressmuffe, 15 mm Edelstahl-Pressmuffe mit Konturdichtringen aus CIIR.
Mit Pressindikator zur Erkennung nicht verpresster
Verbindung vor der Druckprobe und
hygieneunterstützendem Verschlussstopfen.
Hygieneanforderungen wie z. B. KTW-Empfehlung BGA und
DVGW W 270. Formteile zur Verbesserung der
Korrosionsbeständigkeit lösungs- und blankgeglüht.
Nennweite: 15 mm
Material: Edelstahl
Dichtung: Butylkautschuk
Werkstoffnr.: 1.4521
Verlegehöhe: bis 3,5 m
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Viega
Typ: Mapress Edelstahl
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
3._.29
Edelstahl-Pressmuffe, 15 mm
31,00
St
3._.30 wie vor, jedoch: 15 mm, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: 18 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.30
wie vor, jedoch: 15 mm, 3,5 bis 5,0 m
11,00
St
3._.31 wie vor, jedoch: 18 mm Nennweite: 18 mm
3._.31
wie vor, jedoch: 18 mm
14,00
St
3._.32 wie vor, jedoch: 18 mm, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: 18 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.32
wie vor, jedoch: 18 mm, 3,5 bis 5,0 m
10,00
St
3._.33 wie vor, jedoch: 22 mm Nennweite: 22 mm
3._.33
wie vor, jedoch: 22 mm
37,00
St
3._.34 wie vor, jedoch: 22 mm, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: 22 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.34
wie vor, jedoch: 22 mm, 3,5 bis 5,0 m
1,00
St
3._.35 wie vor, jedoch: 28 mm, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: 28 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.35
wie vor, jedoch: 28 mm, 3,5 bis 5,0 m
7,00
St
3._.36 wie vor, jedoch: 35 mm Nennweite: 35 mm
3._.36
wie vor, jedoch: 35 mm
7,00
St
3._.37 wie vor, jedoch: 35 mm, 3,5 bis 5,0 m Nennweite: 35 mm
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.37
wie vor, jedoch: 35 mm, 3,5 bis 5,0 m
3,00
St
3._.38 Edelstahl-Pressübergang, 15 mm x 1/2" Edelstahl-Pressübergang mit Konturdichtringen aus CIIR.
Mit Pressindikator zur Erkennung nicht verpresster
Verbindung vor der Druckprobe und
hygieneunterstützendem Verschlussstopfen.
Hygieneanforderungen wie z. B. KTW-Empfehlung BGA und
DVGW W 270. Formteile zur Verbesserung der
Korrosionsbeständigkeit lösungs- und blankgeglüht.
Nennweite: 15 mm x 1/2"
Übergang: AG/IG
Material: Edelstahl
Dichtung: Butylkautschuk
Werkstoffnr.: 1.4521
Verlegehöhe: bis 3,5 m
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Viega
Typ: Sanpress Edelstahl
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
3._.38
Edelstahl-Pressübergang, 15 mm x 1/2"
14,00
St
3._.39 wie vor, jedoch: 18 mm 1/2" Nennweite: 18 mm x 1/2"
3._.39
wie vor, jedoch: 18 mm 1/2"
20,00
St
3._.40 wie vor, jedoch: 22 mm 3/4" Nennweite: 22 mm x 3/4"
3._.40
wie vor, jedoch: 22 mm 3/4"
8,00
St
3._.41 wie vor, jedoch: 22 mm 3/4", 3,5 bis 5,0 m Nennweite: 22 mm x 3/4"
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.41
wie vor, jedoch: 22 mm 3/4", 3,5 bis 5,0 m
30,00
St
3._.42 wie vor, jedoch: 28 mm 1" Nennweite: 28 mm x 1"
3._.42
wie vor, jedoch: 28 mm 1"
4,00
St
3._.43 wie vor, jedoch: 28 mm 1", 3,5 bis 5,0 m Nennweite: 28 mm x 1"
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.43
wie vor, jedoch: 28 mm 1", 3,5 bis 5,0 m
8,00
St
3._.44 wie vor, jedoch: 35 mm 1 1/4" Nennweite: 35 mm x 1"
3._.44
wie vor, jedoch: 35 mm 1 1/4"
14,00
St
3._.45 wie vor, jedoch: 35 mm 1 1/4", 3,5 bis 5,0 m Nennweite: 35 mm x 1"
Verlegehöhe: 3,5 bis 5,0 m
3._.45
wie vor, jedoch: 35 mm 1 1/4", 3,5 bis 5,0 m
2,00
St
3._.46 Edelstahl-Anschlusswinkel, DN15 Edelstahl-Anschlusswinkel zum Verpressen für
Trinkwasserinstallationen nach DIN 1988 / EN 806. ohne
O-Ring, mit SC-Contur und DVGW zertifizierter
Prüfsicherheit bei unverpresstem Verbinder, unlösbar,
mit DVGW-Baumusterprüfzertifikat
Nennweite: DN15
Material: Edelstahl
Dichtung: Butylkautschuk
Werkstoffnr.: 1.4401
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Viega
Typ: Sanpress Edelstahl
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
komplett, inkl. Schalldämmunterlage, Verbindungs- und
Dichtungsmaterial liefern und montieren.
3._.46
Edelstahl-Anschlusswinkel, DN15
3,00
St
3._.47 Edelstahl-Doppelanschlusswinkel, DN15 Doppelanschlusswinkel einschl. Abpressstopfen,
verdrehsicher, in 45-Grad-Stufen arretierbar, aus
nichtrostendem Stahl, für Rohrleitung aus
nichtrostendem Stahl, für Trinkwasser DIN 1988-200, als
Pressverbindung mit DVGW-Zertifizierung,
Außendurchmesser 15 mm x 1/2".
Nennweite: DN15
Material: Edelstahl
Dichtung: Butylkautschuk
Werkstoffnr.: 1.4401
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Viega
Typ: Sanpress Edelstahl
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
komplett, inkl. Schalldämmunterlage, Verbindungs- und
Dichtungsmaterial liefern und montieren.
3._.47
Edelstahl-Doppelanschlusswinkel, DN15
9,00
St
3._.48 Unterputz-Montageblock mit thermischer Trennung Vermeidung des Wärmeübergangs von Trinkwasser warm
(PWH) nach Trinkwasser kalt (PWC) an Mischarmaturen,
Montageblock eingeschäumt in druck- und zugfestem PU-
Hartschaum, mediumberührte
Metallteile aus entzinkungsfreiem und
korrosionsbeständigem Rotguss, beständig gegen
aggressives Wasser, einbaufertig, geeignet für alle
handelsüblichen Vorwandelemente, schallentkoppelt,
teilbar für abweichende Stichmaße, Innengewinde,
Verbindungen nach DVGW W534, nach UBA KTW BWGL, nach
UBA BWGL Metalle, zur Einhaltung der Anforderung gemäß
GEG 2023, DVGW W 551-8, Stichmaß 150 mm, Druckstufe PN
10, max. Betriebstemperatur 70 °C
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Kemper
Typ: ThermoTrenner (Figur 550 01)
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
3._.48
Unterputz-Montageblock mit thermischer Trennung
17,00
St
4 Befestigungen und Zubehör
4
Befestigungen und Zubehör
Hinweis Kleinmaterialien Hinweis Kleinmaterialien
Kleinmaterialien wie Schrauben, Muttern,
Unterlagscheiben etc. sind in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen.
Hinweis Kleinmaterialien
Hinweis Erdbebenzone Hinweis Erdbebenzone
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der
Erdbebenzone 2 nach DIN 4149.
Es sind in Stahl- Betondecken nur Dübel zur Befestigung
mit Seismik-Leistungskategorie C 2 zu berücksichtigen.
Hinweis Erdbebenzone
Hinweis Abdichtung Hinweis Abdichtung
Bei Durchdringungen der Bituminösen- Abdichtung auf dem
Rohfußboden muss ein Hinweis an die örtliche Bauleitung
gegeben werden, da diese nachträglich bauseits
abgedichtet werden müssen.
Hinweis Abdichtung
4._.01 Rohrschelle für VA-Rohr mit Dämmeinlage DN 12 Verzinkte Gleitschelle mit randschlüssigem
Sicherheitsfangverschluss und vollflächiger
Verweschweißung der Aschlussmutter. Mit
sickenverstärktem Schellenkörper, zwei
Verschlussschrauben mit Kombi-Kreuzschlitz und
schalldämmender Verbundeinlage mit Gleitschicht,
Anforderungen entsprechend DIN 4109. Befestigung über
Gewindestäbe, gelenkig und mit Schrauben an vorh.
Montageschienen oder Befestigungsuntergrund Beton.
Inklusive Befestigungsmaterial. einschl. Dübel und
Stockschraube M8x 100mm lang. einschl.
Hammerkopfschraube zur Befestigung von Anbauteilen
an Ankerschienen für statische (vorwiegend ruhende)
Beanspruchung. Feuerwiderstandsklasse R 90
Einbau und Montage gem. Europäisch Technischer
Zulassung ETA-11/0006 inkl. passender Sechskantmutter,
Zertifizierte Umwelt-Produktdeklaration (EPD) nach ISO
14025 und EN 15804
Anschluss Schelle: M8
Schraubenlänge: 30 mm
Materialgüte: Stahl 4.6 galvanisch verzinkt
Dimension Rohr: DN 12
Material Rohr: Trinkwasserleitung Edelstahl
Montagehöhe: von OKFB bis 3,50 m
4._.01
Rohrschelle für VA-Rohr mit Dämmeinlage DN 12
58,00
St
4._.02 wie vor, jedoch: VA, DN 12, 3,5 bis 5,0 m Dimension: DN 12
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
4._.02
wie vor, jedoch: VA, DN 12, 3,5 bis 5,0 m
11,00
St
4._.03 wie vor, jedoch: VA, DN 15 Dimension: DN 15
4._.03
wie vor, jedoch: VA, DN 15
14,00
St
4._.04 wie vor, jedoch: VA, DN 15, 3,5 bis 5,0 m Dimension: DN 15
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
4._.04
wie vor, jedoch: VA, DN 15, 3,5 bis 5,0 m
10,00
St
4._.05 wie vor, jedoch: VA, DN 20 Dimension: DN 20
4._.05
wie vor, jedoch: VA, DN 20
38,00
St
4._.06 wie vor, jedoch: VA, DN 20, 3,5 bis 5,0 m Dimension: DN 20
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
4._.06
wie vor, jedoch: VA, DN 20, 3,5 bis 5,0 m
2,00
St
4._.07 wie vor, jedoch: VA, DN 25, 3,5 bis 5,0 m Dimension: DN 25
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
4._.07
wie vor, jedoch: VA, DN 25, 3,5 bis 5,0 m
14,00
St
4._.08 wie vor, jedoch: VA, DN 32 Dimension: DN 32
4._.08
wie vor, jedoch: VA, DN 32
13,00
St
4._.09 wie vor, jedoch: VA, DN 32, 3,5 bis 5,0 m Dimension: DN 32
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
4._.09
wie vor, jedoch: VA, DN 32, 3,5 bis 5,0 m
3,00
St
4._.10 wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 50 Dimension: DN 50
Material Rohr: Abwasserleitung Kunststoff
4._.10
wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 50
16,00
St
4._.11 wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 70 Dimension: DN 70
Material Rohr: Abwasserleitung Kunststoff
4._.11
wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 70
7,00
St
4._.12 wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 90 Dimension: DN 90
Material Rohr: Abwasserleitung Kunststoff
4._.12
wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 90
5,00
St
4._.13 wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 100 Anschluss Schelle: M10
Dimension: DN 100
Material Rohr: Abwasserleitung Kunststoff
4._.13
wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 100
24,00
St
4._.14 wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 100, 3,5 bis 5,0 m Anschluss Schelle: M10
Dimension: DN 100
Material Rohr: Abwasserleitung Kunststoff
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
4._.14
wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 100, 3,5 bis 5,0 m
2,00
St
4._.15 wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 100, 5,0 bis 7,0 m Anschluss Schelle: M10
Dimension: DN 100
Material Rohr: Abwasserleitung Kunststoff
Montagehöhe: 5,0 bis 7,0 m
4._.15
wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 100, 5,0 bis 7,0 m
2,00
St
4._.16 wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 125 Anschluss Schelle: M10
Dimension: DN 125
Material Rohr: Abwasserleitung Kunststoff
4._.16
wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 125
3,00
St
4._.17 wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 125, 3,5 bis 5,0 m Anschluss Schelle: M10
Dimension: DN 125
Material Rohr: Abwasserleitung Kunststoff
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
4._.17
wie vor, jedoch: Kunststoff, DN 125, 3,5 bis 5,0 m
2,00
St
4._.18 Gewindestange M8 verzinkt Galvanisch verzinkte Gewindestange mit Zylindrischem
Rechtsgewinde liefern, auf Teillängen zurechtschneiden
und montieren.
Durchmesser: M8
Material: Stahl verzinkt
Norm: DIN 976/4.6
Montagehöhe: von OKFB bis 3,50 m
4._.18
Gewindestange M8 verzinkt
41,00
m
4._.19 wie vor, jedoch: M8, 3,5 bis 5,0 m Durchmesser: M8
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
4._.19
wie vor, jedoch: M8, 3,5 bis 5,0 m
14,00
m
4._.20 wie vor, jedoch: M10 Durchmesser: M10
4._.20
wie vor, jedoch: M10
6,00
m
4._.21 wie vor, jedoch: M10, 3,5 bis 5,0 m Durchmesser: M10
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
4._.21
wie vor, jedoch: M10, 3,5 bis 5,0 m
2,00
m
4._.22 wie vor, jedoch: M10, 5,0 bis 7,0 m Durchmesser: M10
Montagehöhe: 5,0 bis 7,0 m
4._.22
wie vor, jedoch: M10, 5,0 bis 7,0 m
1,00
m
4._.23 Montageschiene C-Profil 36/40/2 mm Montageschiene C-Profil. Geprüft nach RAL-GZ 655-2.
Gelocht und gezahnt. Für Stütz-, Hänge-, Trag- und
Sonderbefestigung inkl. passender Schutzkappe.
Material: Stahl
Oberflächenschutz: Feuerverzinkung
Höhe: 36 mm
Breite: 40 mm
Materialdicke: 2,00 mm
Montagehöhe: 3,5 bis 5,0 m
4._.23
Montageschiene C-Profil 36/40/2 mm
32,00
m
4._.24 Verzinkter Profilstahl Verzinkter Profilstahl für spezielle
Befestigungskonstruktionen wie z.B. Widerlager,
Rohrleitungsfestpunkte, schwere Rohrlager mit Gleit-
oder Rollenschellen, Konsolen und Stützgerüste.
Material: Stahl
Oberflächenschutz: Verzinkung
4._.24
Verzinkter Profilstahl
10,00
Kg
5 Armaturen und Zubehör
5
Armaturen und Zubehör
5._.01 Absperrventil Rotguss Schrägsitz Entleerungsanschluss Handrad PN16
DN12 Absperrventil, für Trinkwasserleitung DIN 1988-200,
Gehäuse, Oberteil und wasserberührende Teile der
Innengarnitur aus Rotguss DIN EN 1982, Schrägsitzform,
mit Entleerungsanschluss und -stopfen, mit
wartungsfreier Spindelabdichtung, mit Handrad, mit
Muffenanschluss, Nenndruck 1,6 MPa (16 bar), DN 12.
5._.01
Absperrventil Rotguss Schrägsitz Entleerungsanschluss Handrad PN16
DN12
7,00
St
5._.02 wie vor, jedoch: DN 15 Nennweite: DN 15
5._.02
wie vor, jedoch: DN 15
10,00
St
5._.03 wie vor, jedoch: DN 20 Nennweite: DN 20
5._.03
wie vor, jedoch: DN 20
6,00
St
5._.04 wie vor, jedoch: DN 32 Nennweite: DN 32
5._.04
wie vor, jedoch: DN 32
4,00
St
5._.05 Zirkulations-Regulierventil, IG Zirkulations-Regulierventil automatisch regelbar,
absperrbar, für Trinkwasserleitung warm DIN 1988-200,
für Wassertemperatur von 56 bis 58 Grad C, zum
thermisch selbstregelnden, hydraulischen Strangabgleich
und automatischer Regelbereichsumstellung für
thermische Desinfektion mind. 70 Grad C, Gehäuse,
Oberteil und wasserberührende Teile der Innengarnitur
aus Rotguss DIN EN 1982, Geradsitzform, mit
Entleerungsanschluss und -stopfen, mit PTFE-
Sitzdichtung, mit Innengewindeanschluss, Nenndruck 1,6
MPa (16 bar), DN 15, mit Dämmschalen.
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Kemper
Typ: ETA-Therm
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
5._.05
Zirkulations-Regulierventil, IG
5,00
St
5._.06 Strömungsteiler DN 25 x DN 20 Strömungsteiler zur Zwangsdurchströmung und
Temperaturhaltung der PWC-Ringleitungsinstallation.
Bestehend aus Dynamischem Strömungsteiler nach dem
Venturi-Prinzip, einschl. Kartusche für die dynamische
Venturidüse, Metallteile komplett aus Rotguss,
beständig gegen aggressives Wasser, mit
Schallschutzzulassung, AP-Vollstromabsperrventilen,
nach DIN EN 13828, frei von Messing im mediumberührten
Bereich, mit wartungsfreier Spindelabdichtung. EPDM
Dichtungskörper mit drehbar gelagertem Rotguss-
Schließkörper, totraumfrei, mit DIN-/DVGW- und
Schallschutzzulassung: Dämmschalen für
Vollstromabsperrventile und Strömungsteiler aus
geschlossenzellig geschäumtem Polyethylen, inkl.
Verschlussclipse, mit handelsüblichen Klebern
diffusionsdicht verschließbar. Strömungsteiler ein- und
ausgangsseitig mit Außengewinde. Abgang mit
Überwurfmutter, AP-Vollstromabsperrventile mit
Außengewinde.
Nenndruck: PN 16
Dimension Strang: DN 25
Dimension Abgang: DN 20
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Kemper
Typ: KHS
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
komplett, inkl. Verbindungs- und Dichtungsmaterial
liefern und montieren.
5._.06
Strömungsteiler DN 25 x DN 20
4,00
Stck
5._.07 wie vor, jedoch: DN 32 x DN 20 Dimension Strang: DN 32
Dimension Abgang: DN 20
5._.07
wie vor, jedoch: DN 32 x DN 20
1,00
Stck
5._.08 KFR-Ventil in RG DN 32 Kombiniertes Freistromventil mit Rückflussverhinderer
Anschluss: IG, mit Entleerung steigende Spindel
Werkstoff nach TrinkwV und UBA
Nickelwerte nach TrinkwV und UBA
Gehäuse Messing
Oberteil Messing
Dichtungen EPDM
Betriebstemperatur max. 90 Grad
Zertifizierung DIN-DVGW
G-Gewinde ISO 228 Teil 1
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
komplett, inkl. Übergänge, Verbindungs- und
Dichtungsmaterial und passender Dämmkappe liefern und
montieren
5._.08
KFR-Ventil in RG DN 32
1,00
Stck
5._.09 Probenahmeventil DN10 Probenahmeventil, Ventilkörper 360 Grad drehbar mit
abflammbarem und drehbarem Auslaufbogen aus
nichtrostendem Stahl, Gewindeanschluss, DN 10.
5._.09
Probenahmeventil DN10
4,00
St
6 Dämmarbeiten
6
Dämmarbeiten
6.1 Rohrleitungen
6.1
Rohrleitungen
6.2 Armaturen
6.2
Armaturen
7 Brandschutzarbeiten
7
Brandschutzarbeiten
Verschließen von Bauteilöffnungen Verschließen von Bauteilöffnungen
Sämtliche Bauteilöffnungen, welche dem Gewerk
zugehörige Leitungen enthalten, sind vom Auftragnehmer
nach nachfolgenden Abschottungen AbZ
brandschutztechnisch zu vergießen.
Verschließen von Bauteilöffnungen
7._.01 Mineralwolle-Brandschutzschale R90 - DN 12 250 mm R90 Rohrabschottung für nichtbrennbare
Versorgungsleitungen in Massivbauteilen und leichten
Trennwänden.
Feuerwiderstandsfähige Rohrabschottungen mit
nichtbrennbarer hochverdichteter Conlit Schale 150 U
mit einem Schmelzpunkt von > 1000 °C und notwendiger
weiter- führender Dämmung mit der Dämmschale Rockwool
800.
Ausführung:
Die Erstellung einer Rohrabschottung der
Feuerwiderstandsklasse R 90. Hierzu ist die Conlit
Schale 150 U entweder formschlüssig in eine Kernbohrung
einzupressen oder bei verbleibenden Restfugen bzw. im
Durchbruch vollständig einzumörteln (Mörtel MG II, IIa,
III). Fugen bis zu einer Breite von ca. 2 mm werden mit
vollflächig auf die Conlit Schale 150 U aufgebrachtem
Conlit Kleber abgedichtet. Alternativ können in
Massivbauteilen Restspalte bis 30 mm Breite mit dem
Conlit Brandschutzkitt verfüllt werden. Eine
weiterführende Dämmung mit der Dämmschale Rockwool 800
ist beidseitig der Durchführung anzubringen. Alle
Rohrschalen sind mit verzinktem Bindedraht, 6 Windungen
pro lfd. Meter, auf dem Rohr zu befestigen.
Der Einbau mit "Null-Abstand" zwischen den Conlit
Schalen 150 U im Durchführungsbereich ist lt.
Prüfzeugnis zulässig.
Die Ausführung muss gemäß ABP Nr. P-3725/4130-MPA BS
erfolgen. Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom
Ersteller der Abschottung nach Abschluss der Arbeiten
durch eine Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen.
Baustoffklasse: A2 nach DIN 4102-1
Schmelzpunkt: > 1000°C nach DIN 4102-17
Rohdichte: > 150 kg/m³
Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK) nach GEG
Rohrnennweite: DN 12
Länge: 240 mm
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: ROCKWOOL
Typ: CONLIT SCHALE 150 U
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
komplett liefern und montieren.
7._.01
Mineralwolle-Brandschutzschale R90 - DN 12 250 mm
2,00
St
7._.02 Mineralwolle-Brandschutzschale R90 - DN 25 Nennweite: DN 25
7._.02
Mineralwolle-Brandschutzschale R90 - DN 25
1,00
St
7._.03 Mineralwolle-Brandschutzschale R90 - DN 32 Nennweite: DN 32
7._.03
Mineralwolle-Brandschutzschale R90 - DN 32
1,00
St
7._.04 Verschließen von Restöffnungen an Brandschutzdurchführungen, 324 cm² Verschließen der nach Montage der Rohrleitungen und
Brandschutzummantelungen verbleibenden Restöffnungen in
Wänden und Decken.
Ausführung mit einer geeigneten, nichtbrennbaren,
mineralischen Verguss- bzw. Brandschutzmörtelmasse,
entsprechend den Anforderungen des vorhandenen
Brandschutzsystems und den gültigen bauaufsichtlichen
Nachweisen.
Der Verschluss ist vollflächig, hohlraumfüllend und
über die gesamte Bauteildicke auszuführen.
Einschließlich erforderlicher Schalungen,
Untergrundvorbereitung, Einbringen und Verdichten der
Vergussmasse sowie sämtlicher Neben- und Hilfsarbeiten.
Baustoff: Mineralische Verguss- bzw. Mörtelmasse
Baustoffklasse: A1, nichtbrennbar
Zusammensetzung: Zementgebunden, mineralisch
Größe ca.: 350 cm²
liefern und montieren.
7._.04
Verschließen von Restöffnungen an Brandschutzdurchführungen, 324 cm²
1,00
St
7._.05 Verschließen von Restöffnungen an Brandschutzdurchführungen, 600 cm² Größe: 600 cm²
7._.05
Verschließen von Restöffnungen an Brandschutzdurchführungen, 600 cm²
1,00
St
8 Einrichtungen
8
Einrichtungen
8.1 Vorwände
8.1
Vorwände
8.2 Waschtisch-Anlagen
8.2
Waschtisch-Anlagen
8.3 Waschtisch Rollstuhlgerecht
8.3
Waschtisch Rollstuhlgerecht
8.4 WC-Anlagen
8.4
WC-Anlagen
8.5 WC Rollstuhlgerecht
8.5
WC Rollstuhlgerecht
8.6 Urinal Anlagen
8.6
Urinal Anlagen
8.7 Dusch-Anlagen
8.7
Dusch-Anlagen
8.8 Hochdruckreiniger und Zubehör
8.8
Hochdruckreiniger und Zubehör
8.9 Sonstige Einrichtungsgegenstände
8.9
Sonstige Einrichtungsgegenstände
9 Besondere Leistungen
9
Besondere Leistungen
9._.01 Scherenarbeitsbühne / Woche, Arbeitshöhe bis 6,50m Bereitstellung einer Scherenarbeitsbühne Preis pro
Woche (7 Wochentage) für die Montagearbeiten.
Arbeitshöhe: ca. 6,50 m
9._.01
Scherenarbeitsbühne / Woche, Arbeitshöhe bis 6,50m
1,00
St
9._.02 Mietzeitverlängerung Scherenarbeitsbühne / Tag Mietzeitverlängerung der v.g. Scherenarbeitsbühne / Tag
9._.02
Mietzeitverlängerung Scherenarbeitsbühne / Tag
1,00
Tage
9._.03 Anlieferung / Abholung Scherenarbeitsbühne Anlieferung / Abholung vorgenannte Bühnen inklusive
aller Nebenkosten wie Personal und Fahrzeugkosten.
Anlieferung und Abholung sind getrennt zu sehen. Der
Einheitspreis bezieht sich entweder auf eine
Anlieferung oder eine Abholung.
9._.03
Anlieferung / Abholung Scherenarbeitsbühne
1,00
St
9._.04 Spülung Trinkwasserleitung Spülung der Trinkwasserleitungen nach DIN EN 806-4,
Abs. 6.2, bestehend aus:
- Stellung und Nutzung eines intermittierenden
Spülkompressors
- Montage und Demontage des Spülträgers
- Demontage der Strahlregler
- Spülen der Leitungsanlage nach ZVSHK je Zapfstelle 5
Minuten
- Spülung mittels mechanisch filtriertem Trinkwasser
- Erstellen eines Spülprotokolls
- Anzahl der Zapfstellen: bis 30 Stück Je Abschnitt
Nennweite Leitungen: DN 12 - DN 32
Grundsätzlich sind nur Aufputzarmaturen und Unterputz-
Spülkästen vorhanden. Die Ventilaufsätze der
Zirkulationsventile sind vor der Spülung zu enfernen
und nach abgeschlossenem Spülvorgang wieder zu
montieren.
9._.04
Spülung Trinkwasserleitung
1,00
St
9._.05 Trinkwasserkontrolle vor Anschluss an Versorgernetz Entnahme einer Trinkwasserprobe und Durchführung der
bakteriologischen Untersuchung dieser Probe bei einem
zugelassenem Hygieneinstitut VOR Anschluss der
Installation an das Versorgernetz. Bei der Bauübergabe
muss die Trinkwasserqualität nachgewiesen werden. Die
Kosten dieser Maßnahme trägt der AN. Die Probe ist an
der Hauseinspeisung zu nehmen.
Die VDI-DVGW 6023 ist zu berücksichtigen.
Anzahl Proben
1x PWC an der Hauseinführung = 1x
Folgende Parameter sind nachzuweisen:
Mikrobiologische Untersuchung
Escherichia coli (E. coli)
Enterokokken
Coliforme Bakterien
Pseudomonas aeruginosa
Legionella pneumophila
Koloniezahl bei 20°C
Chemische Untersuchung
Blei
Kupfer
Nickel
Die Untersuchung darf nur von Laboratorien mit
abgeschlossener Akkreditierung nach §15 Abs. 4 der
TrinkwV durchgeführt werden.
9._.05
Trinkwasserkontrolle vor Anschluss an Versorgernetz
1,00
St
9._.06 Trinkwasserkontrolle nach Fertigstellung Entnahme einer Trinkwasserprobe und Durchführung der
bakteriologischen Untersuchung dieser Probe bei einem
zugelassenem Hygieneinstitut NACH Fertigstellung der
Installation und VOR der Inbetriebnahme. Bei der
Bauübergabe muss die Trinkwasserqualität nachgewiesen
werden. Die Kosten dieser Maßnahme trägt der AN. Die
Proben werden einmal an der Hauseinspeisung (PWC), die
anderen an der jeweils letzten Entnahmestelle je Strang
entnommen.
Die VDI-DVGW 6023 ist zu berücksichtigen.
Anzahl Proben
1x PWC an der Hauseinführung = 1x
1x PWC Je Strang letzte Zapfstelle = 1x
1x PWH Je Strang letzte Zapfstelle = 2x
Folgende Parameter sind nachzuweisen:
Mikrobiologische Untersuchung
Escherichia coli (E. coli)
Enterokokken
Coliforme Bakterien
Pseudomonas aeruginosa
Legionella pneumophila
Koloniezahl bei 20°C
Chemische Untersuchung
Blei
Kupfer
Nickel
Die Untersuchung darf nur von Laboratorien mit
abgeschlossener Akkreditierung nach §15 Abs. 4 der
TrinkwV durchgeführt werden.
9._.06
Trinkwasserkontrolle nach Fertigstellung
1,00
Psch
9._.07 Trinkwasserkontrolle nach Fertigstellung Legionellen Entnahme einer Trinkwasserprobe und Durchführung der
bakteriologischen Untersuchung dieser Probe bei einem
zugelassenem Hygieneinstitut NACH Fertigstellung der
Installation und VOR der Inbetriebnahme. Bei der
Bauübergabe muss die Trinkwasserqualität nachgewiesen
werden. Die Kosten dieser Maßnahme trägt der AN. Die
Proben werden einmal an der Hauseinspeisung (PWC), am
Warmwasserbereiter Ein- und Ausgang und an einer, im
Ausführungsplan markierten stelle.
Die VDI-DVGW 6023 ist zu berücksichtigen.
Anzahl Proben
1x PWC an der Hauseinführung = 1x
1x PWH am WWB Ausgang = 1x
1x PWH-C am WWB Eingang = 1x
1x PWH siehe Ausführungsplanung = 1x
Folgende Parameter sind nachzuweisen:
Mikrobiologische Untersuchung
Legionella pneumophila
Die Untersuchung darf nur von Laboratorien mit
abgeschlossener Akkreditierung nach §15 Abs. 4 der
TrinkwV durchgeführt werden.
9._.07
Trinkwasserkontrolle nach Fertigstellung Legionellen
1,00
St
9._.08 Trinkwasserkontrolle nach 16 Wochen Chemisch Entnahme einer Trinkwasserprobe und Durchführung einer
Untersuchung auf Schwermetalle dieser Probe bei einem
zugelassenem Hygieneinstitut 16 Wochen NACH der
Inbetriebnahme. Die Kosten dieser Maßnahme trägt der
AN. Die Proben sollten einmal an der jeweils letzten
Entnahmestelle je Strang entnommen werden.
Die VDI-DVGW 6023 ist zu berücksichtigen.
Anzahl Proben
1x PWC an der Hauseinführung = 1x
1x PWH Je Strang letzte Zapfstelle = 2x
Chemische Untersuchung
Blei
Kupfer
Nickel
Die Untersuchung darf nur von Laboratorien mit
abgeschlossener Akkreditierung nach §15 Abs. 4 der
TrinkwV durchgeführt werden.
9._.08
Trinkwasserkontrolle nach 16 Wochen Chemisch
1,00
St
9._.09 Farbkennzeichnung+Beschilderung Farbkennzeichnung DIN 2403 der Trinkwasser- und
Abwasserleitung, Kennzeichnung durch Beschilderung und
Angabe der Fließrichtung durch Richtungspfeile, Schild-
Maße mind. H/B 40/100 mm, Befestigung durch Kleben.
9._.09
Farbkennzeichnung+Beschilderung
15,00
St
9._.10 Fließrichtungspfeile Selbstklebende Fließrichtungspfeile, mit Angaben zum
jeweiligen Medium in Abständen von ca. 5 m auf die
Rohrleitung aufkleben.
für alle Medien des Gewerkes Sanitär.
9._.10
Fließrichtungspfeile
83,00
St
9._.11 Revisionsunterlagen Erstellung der Revisionsunterlagen für alle gelieferten
und montierten Anlagen dieses Objektes.
Der Auftragnehmer hat nachfolgende Unterlagen dem
Bauherrn gegen Empfangsbestätigung spätestens bei der
Abnahme in dreifacher Ausfertigung zu übergeben:
-Funktionsbeschreibungen der gelieferten Anlagen
-Ersatzteil- und Stücklisten
-Gerätebeschreibungen
-Betriebs- und Wartungsanleitungen
-Lieferanten-/Bezugsquellennachweise
-Bescheinigungen der behördlichen Abnahmen
-Prüfberichte von Sachverständigen
-Zulassungsbescheide des DIBT für brandschutzrelevante
Komponenten
-Protokolle der Vollständigkeitsprüfung
-Fachunternehmerbescheinigungen
-Warmwasserbedarfsberechnung nach DIN
-Rohrnetzberechnung und Ventilauslegung
-Inbetriebnahmeprotokolle mit Einstellwerten
-Druck- und Spülprotokolle- Revisionszeichnungen der
Schemen und Grundrisse
-Revisionszeichnungen auf Datenträger im dxf- und pdf
Dateiformat
-Erstellung und Anbringen der Anlagenschemen in
Hartfolie eingeschweißt.
9._.11
Revisionsunterlagen
1,00
Psch
9._.12 2. und weitere Einweisung sowie Schulung Die erste Einweisung ist eine Nebenleistung und wird
nicht gesondert vergütet. Die Durchführung der ersten
Einweisung ist schriftlich vom Auftraggeber zu
bestätigen.
Die zweite und alle weiteren Einweisungen für das
Bedienungspersonal des Hauses ist eine Besondere
Leistung, welche hier angeboten werden soll. Eine
Einweisung inklusive einer Schulung für das
einwandfreie und
ordnungsgemäße Betreiben der Anlage ist durchzuführen.
Im einzelnen beinhaltet dies die Ein- und Unterweisung
in die Anlagen vor Ort mit der Erklärung
z.B.
- der Funktion der einzelnen Anlagenteile,
- der Prüfung der Regelfunktionen,
- der Überprüfung der Armaturen,
- der Einweisung und Funktionserläuterung aller Geräte
an
Hand der Bestands- und Revisionsunterlagen
Der Einheitspreis beinhaltet eine Einweisung und
Schulung.
9._.12
2. und weitere Einweisung sowie Schulung
1,00
St
9._.13 Wartung als Jahrespauschale 1. Betriebsjahr Wartung als Jahrespauschale zur vorstehend
beschriebenen Gesamtanlage nach dem ersten
Betriebsjahr.
Die Wartung umfasst alle nach Herstellerangaben, DIN-
Normen, VDI-Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen und
sonstigen Regel der Technik erforderlichen Wartungs-
Pflege- Überprüfungs- und Kontrollarbeiten an
sämtlichen Teilen der Gesamtanlage. Die nach den
vorgenannten Vorschriften erforderlichen
Wartungsintervalle sind hierbei einzuhalten.
Für die Anlage ist ein Wartungsbuch durch den AN zu
erstellen. Dieses umfasst alle anlagenspezifischen
Daten, auszuführende Wartungsarbeiten und Intervalle.
Jede War-tung ist in diesem Buch zu protokollieren.
Weiterhin ist ein Bericht über festgestellte Mängel der
Anlage zu erstellen. Alle Messprotokolle sind ebenfalls
im Wartungsbuch zu hinterlegen. Verbrauchs- und
ausgetauschte Materialien sind festzuhalten.
Das Wartungsbuch ist in Abstimmung mit der Bauleitung/
Betreiber so in der Anlage vorzuhalten, dass es
jederzeit eingesehen werden kann.
Sämtliche Lohnkosten, Zuschläge aller Art, Fahrtkosten
und sonstige Kosten sind in diese Position
einzukalkulieren.
Ebenso die Vorhaltung eines Störungsbeseitigungs- und
Notdienstes. Nach Eingang des ersten Störrufes hat eine
Überprüfung und Fehleranalyse innerhalb von 24 Stunden
durch den AN stattzufinden. Die Beseitigung bzw.
Behebung der Störung hat danach umgehend durch den AN
zu erfolgen. Die Errichtung und Beseitigung
erforderliche Provisorien wird nicht gesondert
vergütet.
Eventuell erforderliche Materialien werden gesondert
vergütet, soweit sie nicht der Gewährleistung
unterliegen.
9._.13
Wartung als Jahrespauschale 1. Betriebsjahr
1,00
Psch
9._.14 Wartung als Jahrespauschale 2.-5 Betriebsjahr Wartung als Jahrespauschale zur vorstehend
beschriebenen Gesamtanlage für das 2. -5. Betriebsjahr.
Die Wartung umfasst alle nach Herstellerangaben, DIN-
Normen, VDI-Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen und
sonstigen Regel der Technik erforderlichen Wartungs-
Pflege- Überprüfungs- und Kontrollarbeiten an
sämtlichen Teilen der Gesamtanlage. Die nach den
vorgenannten Vorschriften erforderlichen
Wartungsintervalle sind hierbei einzuhalten.
Für die Anlage ist ein Wartungsbuch durch den AN zu
erstellen. Dieses umfasst alle anlagenspezifischen
Daten, auszuführende Wartungsarbeiten und Intervalle.
Jede War-tung ist in diesem Buch zu protokollieren.
Weiterhin ist ein Bericht über festgestellte Mängel der
Anlage zu erstellen. Alle Messprotokolle sind ebenfalls
im Wartungsbuch zu hinterlegen. Verbrauchs- und
ausgetauschte Materialien sind festzuhalten.
Das Wartungsbuch ist in Abstimmung mit der Bauleitung/
Betreiber so in der Anlage vorzuhalten, dass es
jederzeit eingesehen werden kann.
Sämtliche Lohnkosten, Zuschläge aller Art, Fahrtkosten
und sonstige Kosten sind in diese Position
einzukalkulieren.
Ebenso die Vorhaltung eines Störungsbeseitigungs- und
Notdienstes. Nach Eingang des ersten Störrufes hat eine
Überprüfung und Fehleranalyse innerhalb von 24 Stunden
durch den AN stattzufinden. Die Beseitigung bzw.
Behebung der Störung hat danach umgehend durch den AN
zu erfolgen. Die Errichtung und Beseitigung
erforderliche Provisorien wird nicht gesondert
vergütet.
Eventuell erforderliche Materialien werden gesondert
vergütet, soweit sie nicht der Gewährleistung
unterliegen.
9._.14
Wartung als Jahrespauschale 2.-5 Betriebsjahr
1,00
Psch
9._.15 Auszubildende/r Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Auszubildende/r (Mittellohn)
auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz
für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche
Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
9._.15
Auszubildende/r Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
E
1,00
h
9._.16 Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz
für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche
Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
9._.16
Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
E
1,00
h
9._.17 Bauvorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauvorarbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz
für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche
Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
9._.17
Bauvorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
E
1,00
h