Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Elektrische und informationstechnische Anlagen Stromversorgung
Die Energieversorgung des Bauvorhabens erfolgt
niederspannungsseitig aus dem Versorgungsnetz der NetzeBW.
Kontaktdaten NetzeBW:
Netze BW GmbH
Netzkundenbetreuung / Einspeiser
Region Schwarzwald-Neckar
Stuttgarter Str. 80, 71083 Herrenberg
Telefon 07032 / 13 - 452
Telekomunikation
Das Gebäude wird aus dem Fernmeldenetz der Deutschen
Telekom und versorgt.
Kontaktdaten Telekom:
Deutsche Telekom Technik GmbH
Technik Niederlassung Südwest
Planauskunft Südwest
Chemnitzer Str. 2, 67433 Neustadt
+49 06321 - 455324 (Tel.)
Der Übergabepunkt ist im Hausanschlußraum EG.
Die Anschlusskosten werden vom Auftraggeber getragen und sind nicht Inhalt dieser
Ausschreibung.
Die Koordination des elektro- und informationstechnischen Hausanschlusses sowie
sämtliche E-Zähleranmeldungen sind Leistungsumfang des Auftragsnehmers.
Die Anbindung / Leitungsverlegung zwischen Hausanschlusskasten und dem
Elektro-Hauptverteiler (NSHV) sowie zwischen Übergabepunkt-Telekom und IT-Hauptanschluß-
verteilung erfolgt über den neu zu errichtenden Installationsweg innerhalb des HA-Raums.
Leistungsabgrenzung zu NetzeBW:
Schnittstelle sind die Abgangsklemmen des Hausanschlußkastens des Energieversorgers.
Das Verbindungskabel zwischen HA-Kasten und NSHV/ZV ist Leistungsbestandteil dieser
Ausschreibung und ist vom AN im HA-Kasten an die Abgangsklemmen des HA-Kastens
anzuschließen.
Die Abgangssicherungen im HA-Kasten werden vom AN geliefert und zur Inbetriebnahme
montiert.
Vor Zuschaltung der Abgangssicherungen erfolgt durch den AN eine Drehfeldprüfung.
Nach Zuschaltung der Sicherungen ist der Energieversorger unmittelbar über die erfolgte
Zuschaltung zu unterrichten.
Leistungsabgrenzung IT-Netzprovider:
Schnittstelle ist der providerseitige passive oder aktive Abschlußpunkt des
Weitverkehrsanschlusses.
In Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten Abschlüsse übernimmt der AN
die weiteren Verbindungen in das Gebäude entsprechend den Vorgaben
im Teilgewerk Fernmeldetechnik aber erst nach erfolgter Koordination mit
Provider und Betreiber insbesondere auch hinsichtlich betreiber- und providerseitig
beigestellter Hardware.
Leistungsumfang des NU neben Ausführung der elektrischen und informations-
technischen Teilgewerke:
Montageplanung:
Durch den Auftragnehmer sind Montagepläne für sämtliche elektrischen und
informationstechnischen Teilgewerke einschließlich Stromlaufplänen
zu erstellen und dem Auftraggeber zur Genehmigung / Freigabe vorzulegen.
5 Wochen vor Montagebeginn sind dem Bauherrn Montagepläne und
Schaltschemata sowie die kompletten Berechnungsunterlagen in 2-facher
Fertigung zur Einsichtnahme zu übergeben.
Revisionsplanung:
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist eine Revisionsplanung nach den
einschlägigen Forderungen der VDE und VDI6026 für alle installierten
Teilgewerke sowohl in Papierform als auch als in elektronischer Form
im PDF-Dateiformat zu übergeben.
Die Revi-Unterlagen beinhalten auch die im Zuge der Inbetriebnahmen erstellten
Meßprotokolle für alle Teilgewerke.
Die Revisionspläne sind nach den Vorgaben des Bauherrn zu erbringen.
Ebenfalls sind die Bedienungsanweisungen und Ersatzteillisten dem Bauherrn
zu übergeben.
Das Bedienungspersonal ist ordnungsgemäß in die Anlage einzuweisen. Über die
Einweisung ist ein Protokoll zu erstellen und dem Bauherrn auszuhändigen.
Die Revisionsunterlagen beinhalten folgendes und sind 4-fach zu übergeben:
• Originale (pausfähig), 1-fach sowie 1 x auf Datenträger CD-ROM im dwg- Format
• Revisionspläne M 1:50 farbig angelegt, 3-fach
• Schalt-, Funktions- und Strangschemata
• Stromlauf- und Wirkschaltpläne
• Gerätelisten
• Meßprotokolle
• Prüfzeugnisse
• Technische Beschreibung der Anlagen
• Betriebsanleitungen - Wartungsanleitungen
• Vorlage behördlicher Prüfbescheinigungen und genehmigter Eingabepläne
Der Auftragnehmer hat in den technischen Zentralen je eine Bedienungsanleitung und
ein unter Glas angebrachtes, coloriertes Schaltschema anzubringen.
Aus dem Schema müssen Aufbau, Funktion und Leistungsdaten ersichtlich sein.
Aus den Revisionsplänen müssen sämtliche Dimensionen, Bezeichnungen der
Anlagenteile, Einstellwerte etc. ersichtlich sein.
Die Berechnungsunterlagen für alle Anlagen und deren Komponenten sind 3-fach dem
Bauherrn bei der Schlußabnahme der technischen Gewerke zu übergeben.
Einheitlichkeit:
Aus Gründen einer wirtschaftlichen Ersatzteilhaltung ist der Auftragnehmer verpflichtet,
über alle Gewerke hinweg für die Komponenten, soweit dies technisch möglich ist,
einheitliche Fabrikate und Typen zu verwenden.
Auch ist bei der Dimensionierung darauf zu achten, daß soweit dies technisch möglich ist,
nur Komponenten eingesetzt werden, welche bei den Herstellern lagermäßig vorliegen
und keine Sonderanfertigungen darstellen.
Sachverständigen-Abnahmen:
SV-abnahmepflichtige Anlagen und Anlagenteile werden durch AG-seitig beigestellte
Elektro-Sachverständige durchgeführt.
Dem AN obliegt die Koordination sowie die örtliche Begehung mit den Sachverständigen.
Eine Vergütung des Sachverständigen erfolgt durch den AN und ist nicht in das
Elektro-Angebot des AN einzurechnen.
Abnahme:
Sämtliche Anlagenteile bedürfen der Abnahme, entsprechend den aktuell gültigen
Vorschriften.
Der AN hat die Abnahmebegehungen personaltechnisch zu begleiten.
Die Kosten für die Abnahmebegehungen mit dem Sachverständigen und dem AG
sind in das Angebot einzurechnen. Kosten für mehrfache Begehungen aufgrund
von mangelbehafteter Ausführung werden dem AN nicht vergütet.
Der AG behält sich Kosteneinbehalte gegenüber dem AN für die erforderliche Mehrfach-
begehung und damit verbundenen Mehrkosten für Sachverständige und AG-Vertreter aufgrund mangelhafter Ausführung vor.
Über die Begehungen zur Abnahme werden Mängel-Protokolle erstellt.
Diese sind vom AN innerhalb der gesetzten Fristen abzuarbeiten.
Nach Beseitigung der Mängel findet eine wiederholte Begehung zur Feststellung der
Mängelfreiheit statt.
Erst danach ist eine formale Abnahme des Leistungsumfangs des AN möglich.
Einweisung:
Der AN hat die Vertreter des zukünftigen Nutzers in sämtliche Teilgewerke seines Auftrags einzuweisen.
Die Einweisungsbegehungen sind schriftlich zu dokumentieren.
Die Kosten hierzu sind in das Angebot einzurechnen.
Wartung und Wartungsangebote:
Wartungshinweise und Wartungsanleitungen für sämtliche Teilgewerke sind den Revisionsunterlagen beizufügen und werden nicht gesondert vergütet.
Vor bzw. spätestens mit Ausführungsbeginn sind dem AG vom AN Wartungsangebote für sämtliche
wartungspflichtigen Teilgewerke zur Weiterleitung an den Bauherrn vorzulegen.
Dem Bauherrn steht es frei die Wartungsangebote des AN zu beauftragen.
Elektrische und informationstechnische Anlagen
01 Elektro- und Fernmeldetechnik
01
Elektro- und Fernmeldetechnik
Allgemeines Eine elektroseitige Gesamtleistungsberechnung für das Gebäude liegt vor.
Die Zuleitungsdimensionierung erfolgt mit der Leistungsberechnung und
wird mit der Ausführungsplanung zur angedachten Pauschalierung
übergeben.
Die im Kapitel Kabel- / Leitungen angegebenen Typen und Querschnitte
gelten als Vorgaben, welche als Mindest-Anforderungen gelten.
Sämtliche Energie-Kabel werden als Kupferkabel ausgeführt.
In dem Elektroraum sind gemäß DIN VDE und DGUV folgende Schilder bei
Spannungen von mehr als 50V DC und 100V AC anzubringen:
- 5 Sicherheitsregeln (Empfehlung aus DIN VDE 105-100)
- Aushang für Erste Hilfe (§24 DGUV V1)
- Brandschutzvorschriften (DIN VDE 0105-100 4.1.111)
Schild "nicht schalten, Gefahr vorhanden" (DGUV V3 §4)
Das gesamte Stromversorgungssystem ist ab Abgangsklemme
HAK als TN-S Netz auszuführen.
Sämtliche Abgangskabel und Leitungen sind auf Reihenklemmen
zu führen, welche entsprechend der Klemmleiste dauerhaft nummeriert
sind.
Bei engen Platzverhältnissen sind bis 4mm2-Leitungen Dreistock-
klemmen zulässig.
N-Klemmen sind generell als Trennklemmen auszuführen.
Allgemeines
01.01 NSHV/Zählerverteilung/Noteinspeisung
01.01
NSHV/Zählerverteilung/Noteinspeisung
01.02 Sicherheitsbeleuchtung
01.02
Sicherheitsbeleuchtung
01.03 Unterverteilungen und REG-Geräte
01.03
Unterverteilungen und REG-Geräte
01.04 Kabel- und Steigetrassen, Rohre,
Sammelhalter
01.04
Kabel- und Steigetrassen, Rohre,
Sammelhalter
01.05 Brüstungs- und Leitungsführungskanal
01.05
Brüstungs- und Leitungsführungskanal
01.06 Kabel und Leitungen Elektro, KNX,
PA-Ausgleich etc.
01.06
Kabel und Leitungen Elektro, KNX,
PA-Ausgleich etc.
01.07 E-Mobilität
01.07
E-Mobilität
01.08 Anschlussarbeiten Fremdgewerke
01.08
Anschlussarbeiten Fremdgewerke
01.09 Brandschottungen
01.09
Brandschottungen
01.10 Schallschottungen Wände
01.10
Schallschottungen Wände
01.11 Installationsgeräte UP-AP, KNX-Sensorik
01.11
Installationsgeräte UP-AP, KNX-Sensorik
01.12 KNX-REG-Geräte, Wetterstation, Gateways,
Router etc.
01.12
KNX-REG-Geräte, Wetterstation, Gateways,
Router etc.
01.13 Anschlüsse Sonnenschutz
01.13
Anschlüsse Sonnenschutz
01.14 MSR-Verkabelung
01.14
MSR-Verkabelung
01.15 Potentialausgleich
01.15
Potentialausgleich
01.16 Beleuchtung
01.16
Beleuchtung
01.17 Baustrom und Baubeleuchtung
01.17
Baustrom und Baubeleuchtung
01.18 IT-Netzwerk
01.18
IT-Netzwerk
01.19 Brandwarnanlage und Alarmierung
01.19
Brandwarnanlage und Alarmierung
01.20 Fernmelde-Verkabelung
01.20
Fernmelde-Verkabelung
01.21 Zutrittskontrolle
01.21
Zutrittskontrolle
01.22 Fluchttürsteuerung
01.22
Fluchttürsteuerung
01.23 Gegensprechanlage
01.23
Gegensprechanlage
01.24 Behinderten-WC-Notruf
01.24
Behinderten-WC-Notruf
01.25 Medientechnik
01.25
Medientechnik
01.26 TV-Kabelanschluß
01.26
TV-Kabelanschluß
01.27 Schlitzen/Stemmen
01.27
Schlitzen/Stemmen