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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN | 1. BAUBESCHREIBUNG VORBEMERKUNGEN
Alle sich aus den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis ergebenden Maßnahmen und damit in Verbindung stehenden Aufwendungen sind vom AN entsprechend zu berücksichtigen und in die Angebotspreise einzukalkulieren.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnung gelten die Maßgaben des Leistungsverzeichnisses vorrangig.
Textliche Planbezeichnungen im LV dienen der Beschreibung des Planinhaltes,sie stimmen nicht immer genau mit den auf den Zeichnungen angegeben Zeichnungstiteln überein.
Bei den Planbezeichnungen werden die Kurzbezeichnungen ohne Index verwendet.
1. BAUBESCHREIBUNG
1.1 Allgemein
Bei dem Neubauprojekt handelt es sich um die Errichtung eines Pflegeheims mit 102 Pflegezimmer in Gefrees.
1.2 Gebäudekonzept
Bei dem Gebäude für den Neubau des Seniorenpflegeheims in Gefrees handelt es sich um einen Sonderbau mit der Gebäudeklasse 5.
Das Gebäudekonzept des Seniorenpflegeheims basiert auf einem H-förmigen Grundriss mit einem zentralen, in Ost-West-Richtung ausgerichtetem 3-geschossigen Mittelbau und einem ebenfalls 3-geschossigen Flügelbau auf der Westseite sowie einem 4-geschossigen Seitenflügel auf der Ostseite. Der 3-geschossige Gebäudeteil hat eine Höhe bis OK Attika von 9,75 m oder 511,75 über NHN, der 4-geschossige Gebäudeteil eine Höhe bis OK Attika von 12,78 oder 514,78 ü NHN. Das Gebäude ist nicht unterkellert.
1.3 Konstruktion
Es ist geplant das Gebäude in Holz-Beton-Hybridbauweise herzustellen. Dabei werden Spannbetonhohldielen für die Decken, Halbfertigteil-Stahlbetonwände für die tragenden und Holztafelelemente für die nicht tragenden Außenwände vorgesehen. Die 4 Giebelwände der Seitenflügel werden als tragende Brettsperrholzwände ausgeführt.
Die aussteifenden Kerne werden in Stahlbetonbauweise errichtet. Weiterhin werden Teilflächen als Ortbetondecken mit Kernbohrzonen für technische Installationen vorgesehen.
VORBEMERKUNGEN | 1. BAUBESCHREIBUNG
2. ANGABEN ZUR BAUSTELLE 2. ANGABEN ZUR BAUSTELLE
2.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle liegt in der Bayreuther Straße 3 in 95482 Gefrees.
2.2 Baustellensicherheitsordnung
Auf der Baustelle gilt die Baustellensicherheitsordnung des AG.
2.3. Arbeitszeiten
Die Regelarbeitszeiten auf der Baustelle sind:
Montag bis Freitag, 6:00 bis 20:00 Uhr.
Abweichungen hiervon sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Erforderliche amtliche Ausnahmegenehmigungen sind in diesem Fall durch den AN einzuholen.
2.4 Zufahrt, Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Das Gelände ist mit einem Bauzaun eingefasst.
Die Zufahrt erfolgt über die Bayreuther Straße.
Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf zugewiesenen Flächen möglich.
Als Verkehrsflächen dienen die besonders angelegten Wege, sie dürfen nicht durch Bau - und Montagearbeiten eingeschränkt werden.
2.5 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser
Die Lage und Anschlusswerte von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
sind dem Baustelleneinrichtungsplan (Anlage) zu entnehmen.
2.6 Baustelleneinrichtung
Container/Materialboxen dürfen nur nach Absprache mit der Objektüberwachung aufgestellt werden.
Auf der Baustelle befindet sich ein Sanitärcontainer
Alle auf der Baustelle gelagerten Bauteile sind klar zu kennzeichnen, so dass sie jederzeit identifizierbar und auffindbar sind.
2.7 Bodenverhältnisse
Siehe Baugrundgutachten.
2.8 Besondere umweltrechtliche Vorschriften, Baulärm
Bei der Durchführung der Arbeiten sind das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz) sowie die allgemeinen
Verwaltungsvorschriften (AVV Baulärm) zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschemissionen) jeweils in der geltenden Fassung zu beachten.
Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet, in dem gewerbliche Anlagen sowie Wohngebäude untergebracht sind.
Sich daraus ergebende Vorgaben sind zu berücksichtigen und entsprechend in die Angebotspreise einzukalkulieren.
2.9 Vorgaben für die Entsorgung
Baustellenabfälle sind von jedem Auftragnehmer zu sammeln und entsorgen.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass in seinem Arbeitsbereich unverzüglich, mindestens jedoch täglich, nicht benötigtes Restmaterial, Bauschutt usw. entfernt wird. Bei Mängeln in der Entsorgung behält die Objektüberwachung sich vor, eine Reinigung zu Lasten des AN durchführen zu lassen.
2.10 Kampfmittelerkundung
Für das Baugelände liegen liegen keine konkreten Erkenntnisse über das Vorhandensein von Kampfmitteln vor.
2.11 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Der Auftraggeber hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung beauftragt. Den Anordnungen des SiGeKo ist Folge zu leisten.
Der Auftragnehmer hat die verantwortlichen Fachkräfte zur Umsetzung und Kontrolle der Arbeitssicherheit/ Unfallschutz zu stellen und umgehend nach Beauftragung zu benennen, inkl. befähigter Person gem. § 8 BGV A1 (ehemals VBG1) der Bauberufsgenossenschaften.
Vor Beginn der Arbeiten ist die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung (z.B. § 5 ArbSchG) vorzulegen.
2.12 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Für die termingerechte Gebäudeerrichtung ist eine Parallelität und Überschneidung von Arbeiten mit anderen Gewerken erforderlich.
Soweit Leistungen von anderen Gewerken als Vorleistung benötigt werden, sind diese Leistungen vom AN so rechtzeitig anzufordern, dass ein reibungsloser Bauablauf gewährleistet wird.
2.13 Firmenreklame
Das Fotografieren und Filmen auf der Baustelle ist nur mit Einwilligung des AG gestattet.
Firmenwerbung ist nur mit Erlaubnis des AG möglich.
2. ANGABEN ZUR BAUSTELLE
3. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 3. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
3.1 Projektkommunikationssystem (PKMS)
Der Austausch von Plänen und sonstigen Dokumenten erfolgt über den internetbasierten elektronischen Projektraum "Planfred".
Der AN hat sämtliche projektrelevante Unterlagen, wie z.B. Werkpläne elektronisch über den Projektraum zu übergeben.
Unterlagen anderer Projektbeteiligter (z.B. Ausführungspläne,Baubesprechungsprotokolle) hat der AN eigenständig in elektronischer Form aus diesem System zu entnehmen.
Die mit der Nutzung des Projektraums verbundenen Aufwendungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Schriftverkehr erfolgt nicht über den Projektraum.
3.2 Planunterlagen des Auftraggebers
Der AG stellt dem AN die Ausführungsplanung entsprechend den Grundleistungen gemäß HOAI bereit.
Soweit vom AN weitere Planungsunterlagen für die Ausführung seines Gewerkes benötigt werden, sind diese auf der Grundlage der vorgenannten Planung vom AN eigenverantwortlich zu erstellen.
Der Unternehmer erhält Planunterlagen ausschließlich digital über das PKMS in den Formaten pdf und dwg.
3.3 Planungsleistungen, Planunterlagen und Nachweise des Auftragnehmers
Der AN hat eine W- und M-Planung gemäß Positionsbeschreibung zu erbringen.Die Verantwortung für eine den Auflagen und technischen Bestimmungen genügende und konstruktiv einwandfreie und funktionsfähige Konstruktion obliegt dem AN.
3.4 Abmessungen, Maßtoleranzen
Das Aufmaß als Grundlage der Werkplanung ist vom AN eigenverantwortlich am Bau zu nehmen.
Die Prüfung der Vorleistungen, insbesondere in Hinblick auf die Einhaltung von Maßtoleranzen, ist durch den AN zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der Objektüberwachung zu übergeben.
Unzulässige Maßtoleranzen der Vorgewerke sind so rechtzeitig zu melden, dass erforderliche Nacharbeiten zu keinen Verzögerungen im Bauablauf führen.
Nachforderungen auf Grund von unzulässigen Maßtoleranzen, die nicht vor Ausführung festgestellt werden, werden nicht anerkannt.
Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren.
3.5 Arbeitsabschnitte
Arbeitsabschnitte sind vor Ausführungsbeginn mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Es besteht kein Anspruch auf einen kontinuierlichen Arbeitsablauf.
Der Bauablaufplan liegt dem LV als Anlage bei.
3.6 Eignungs- und Gütenachweise
Produkte und Bauarten müssen den öffentlich-rechtlichen Anforderungen genügen.
Ist eine Zustimmung in Einzelfall (ZiE) erforderlich ist, so ist sie durch den Auftragnehmer einzuholen. Die Kosten hier sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Ausführung die geforderte Güte seiner angebotenen Fabrikate durch entsprechende Nachweise/Zertifikate zu belegen.
3.7 Firmenbauleitung
Die Beschäftigten des Auftragnehmers sind von einem deutschsprachigen, geeigneten und bevollmächtigten Bauleiter des Auftragnehmers vor Ort anzuleiten. Der zuständige Bauleiter und sein Stellvertreter sind nach Auftragserteilung dem Auftraggeber namentlich schriftlich zu benennen, mit Angabe einer Mobilfunknummer. Auf Anforderung ist seine Qualifikation für die Leitung der Arbeiten nachzuweisen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen vorgesehenen Austausch des bevollmächtigten Bauleiters und sonstiger Führungskräfte rechtzeitig mitzuteilen.
3.8 Bauanlaufbesprechung
Nach Auftragserteilung wird eine Anlaufbesprechung durchgeführt, in welcher der Auftragnehmer u. a. über die vom Auftraggeber für die Auftragsabwicklung festgelegten Regelverfahren und -abläufe informiert wird.
3.9 Baubesprechungen
Der AN hat einen geeigneten weisungsbefugten Vertreter zu den von der Objektüberwachung terminierten Baubesprechungen zu entsenden. Baubesprechungen finden wöchentlich statt.
3.10 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich einen Bautagesbericht zu fertigen, aus dem mindestens die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter und Art, Umfang und genauer Ort der erbrachten Leistungen, Behinderungen sowie die ggf. eingesetzten Geräte hervorgehen müssen. Bei temperatur- und witterungsabhängiger Ausführung von Leistungen sind zusätzlich die dafür maßgeblichen Feststellungen zu dokumentieren.
Diese Berichte sind wöchentlich dem Auftraggeber zu übergeben.
3.11 Aufmaße zur Abrechnung
Sofern eine Abrechnung über Einzelpositionen erfolgt, gilt nachfolgendes:
Das Aufmaß zur Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Zeichnungen / Listen der Planer und nur ausnahmsweise (wo dies nicht möglich ist) nach örtlichem Aufmaß.
Das durch die Objektüberwachung geprüfte Aufmaß ist Voraussetzung für die Rechnungslegung. Der Objektüberwachung ist hierzu eine angemessene Prüffrist einzuräumen, mindestens 14 Kalendertage.
Die den Rechnungen beigefügten Aufmaßblätter oder -zeichnungen sind so zu beschriften, dass eine eindeutige Zuordnung zur jeweiligen Rechnung und LVPosition gewährleistet ist.
Mengensummen müssen im Aufmaßblatt per Mengenzusammenstellung nachvollziehbar aufgestellt sein.
Ab der zweiten Abschlagsrechnung bis zur Schlussrechnung ist mit den Einzelaufmaßblättern eine Aufmaßzusammenstellung mit einzureichen. In der Aufmaßzusammenstellung ist eindeutig auszuweisen, welche Aufmaßblätter mit welcher Abschlagsrechnung zu welcher Position eingereicht wurden und um wie hoch der Mengenzuwachs je Position und Abschlagsrechnung ist.
3.12 Dokumentation
Durch den Auftragnehmer ist eine Dokumentationen über die ausgeführten Leistungen zu erstellen. Die Dokumentation ist parallel zur Ausführung der Bauleistung zu erstellen und fortzuschreiben und spätestens 21 Tage vor Abnahme der Leistungen vorzulegen. Das Vorliegen der Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme der Leistungen des AN.
Die Dokumentation muss dem Zweck nach umfänglich sein und sämtliche Unterlagen nach Forderung der Bauleitung beinhalten.
Folgende Bereiche sind u. a. zu erfassen:
- Vollständige Produktdeklaration und Produktdokumentation gemäß Vorgabe BNBZertifizierung;
- Nachweise der Eignung eingebrachter Stoffe (angelieferter Boden, Recyclingmaterial etc.);
- Freigegebene Werkstattplanung des AN;
- Funktionsprüfbescheide (Erdungsanlagen, Kamera-Befahrungen etc.);
- sämtliche Nachweise zum Einbau von Brand- und Schallschutzmaßnahmen;
-sämtliche Gewährleistungsbescheinigungen der eigenen Leistungen und der Leistungen von Nachunternehmern;
- sämtliche Abnahmebescheinigungen für die eigenen Leistungen (Prüfstatiker, Bauamt, Sachverständige
etc.);
- sämtliche baurechtlich geforderten Nachweise zu Produkten o.ä.;
- Dokumentation von Auszugsversuchen, Dübelnachweise,
Schweißzertifikate etc.;
-Produktnachweise und Produktzulassungsbescheinigungen einschl. Lieferscheine und Übereinstimmungserklärungen;
- Bedienungs-, Wartungs- u. Pflegehinweise, soweit erforderlich;
- Wartungsangebote und Aufstellung der Wartungsintervalle;
- Revisionszeichnungen für die eigenen Leistungen;
- Revisionsplanung etc.;
- Bautagesberichte, Fotodokumentation; Einfügen der sonstigen Unterlagen, die in den nachfolgenden Positionen beschrieben sind:
- Dokumentation der Betonüberwachungen Überwachungsklasse 2
- sämtliche Werkstatt- und Montageplanungen
- Ergebnisse der Feineinmessung
- In den Titel " Erdungsanlage" beschriebene Dokumentation.
-Fachunternehmererklärung
-bauaufsichtliche Zulassungen
3.13 Terminplan AN
Vom Auftragnehmer ist ein Baufristenplan zu erstellen. Die Leistung ist mit den Einheitspreise der Positionen abgegolten.
Baufristenplan wie folgt:
Der Baufristenplan muss mindestens folgende Spalten besitzen:
Positionsnummer / Bezeichnung der Leistung / Einbauort/ Plannummer AN / Status des Werkplans (z.B. Vorlage am.../ Freigabe) / Datum Fertigstellung gemäß Bauablaufplan, sowie Darstellung der zeitlichen Abläufe: Aufmaß - Werkplanung - Prüfung/Freigabe - Lieferzeiten - Fertigung im Werk - Montage, in Form eines Balkendiagramms (in Kalenderwochen).
Zusammengehörige Leistungspositionen sind im Baufristenplan zu einem Vorgang zusammenzufassen.
Im Baufristenplan sind die Fertigstellungstermine gemäß Bauablaufplan der Objektüberwachung zu übernehmen.
Der Baufristenplan muss im Plankopf Angaben zum Projekt, der Vergabeeinheit, dem Verfasser sowie das Erstellungsdatum enthalten.
Er ist so anzulegen, dass er als Papierexemplar im Format A3 gut leserlich ist, Schriftgröße im Ausdruck min. 6 pt / 2mm.
Der Baufristenplan ist 4 Wochen nach dem Bauanlaufgespräch der Objektüberwachung auf Papier sowie digital im mpp-Format zu übergeben.
3. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
4. SONSTIGE ANGABEN UND ANFORDERUNGEN 4. SONSTIGE ANGABEN UND ANFORDERUNGEN
4.1. Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassungen
Die erforderlichen bauaufsichtlichen Zulassungsbescheide sind Sache des Auftragnehmers. Diese sind spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung dem Auftraggeber vorzulegen.
4.2. Vollständigkeit der Leistung
Sämtliche nachfolgenden Leistungspositionen verstehen sich als vollständige, funktionsfertige Leistung und beinhalten das erstellen, Liefern und fachgerechteEinbauen.Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung
und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen und bei der Einheitspreisbildung zu berücksichtigen. Dies gilt auch im Hinblick auf die zu erwartende Beanspruchung.
Darüber hinaus sinnvolle oder notwendigerscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen.
Kleinere Abweichungen in den Ausführungsplänen gegenüber der Ausschreibung berechtigen nicht zu Preisänderungen.
4.3. Alternativen
Wirtschaftliche Alternativen sind ausdrücklich gewünscht. Diese sollen separat und zusätzlich zum Hauptangebot unterbreitet werden, d.h. diese sind auf gesonderter Anlage, entsprechend der vorgegebenen Leistungsposition zu gliedern und ggf. ergänzend zu beschreiben.
4.4. Sonstiges
Der AG behält sich vor, in sich geschlossene Leistungsbereiche getrennt zu vergeben und dieLeistungen nach vorheriger Abstimmung mit dem AN zu pauschalieren. Sollten im Leistungsverzeichnis Zweideutigkeiten bestehen, so hat der Bieter diese vor Angebotsabgabe mit dem Ausschreibenden zu klären.
4. SONSTIGE ANGABEN UND ANFORDERUNGEN
5. ANLAGEN 5. ANLAGEN
5.1. Lageplan
Plannr.:
Lageplan-BAUANTRAG - PGEF-AR-4-LP-01
5.2. Baustelleneinrichtungsplan
Dateiname:
2023-12-20_BE-Plan
5.3. Ausführungsplanung
3.1 Grundrisse
Plannr.:
Erdgeschoss
PGEF-AR-5-GR-00-Achse E-M-11-F
PGEF-AR-5-GR-00-Achse A-D-10-F
1. Obergeschoss
PGEF-AR-5-GR-01-Achse E-M-09-F
PGEF-AR-5-GR-01-Achse A-D-08-F
2.Obergeschoss
PGEF-AR-5-GR-02-Achse E-M-08-F
PGEF-AR-5-GR-02-Achse A-D-07-F
3.Obergeschoss
PGEF-AR-5-GR-03-Achse E-M-11-F
PGEF-AR-5-GR-03-Achse A-D-03-F
5.3.2 Ansichten
Inhalt & Plannr.:
Anischt Nord und Süd - PGEF-AR-AN-N-S-06-F
Ansicht Ost und West - PGEF-AR-AN-O-W-03-F
5.3.3 Schnitte
Inhalt & Plannr.:
PGEF-AR-5-SC-AA-BB-02-F
PGEF-AR-5-SC-EE-03-F
PGEF-AR-5-SC-CC-DD-03-F
5.3.4 Details
PGEF-AR-5-DT-06-03-03-F
PGEF-AR-5-DT-6-06.01-00-F
PGEF-AR-5-DT-6-06.02-00-F
PGEF-AR-5-DT-6-06.03-00-F
PGEF-AR-5-DT-6-07.01-00-F
PGEF-AR-5-DT-6-07.02-00-F
PGEF-AR-5-DT-6-07.03-00-F
5.4. Gutachten:
Brandschutzkonzept, Dateinamen:
240322_BY22-312_PB-1
240322_BY22-312_gepr. BSN
22_142-Gia- 1. Ergänzung
240322_BY22-312_gepr. Pläne_1. Obergeschoss
240322_BY22-312_gepr. Pläne_2. Obergeschoss
240322_BY22-312_gepr. Pläne_3. Obergeschoss
Schallschutznachweis, Dateiname:
2023-11-09 Schallschutz Nachweis - mit Anlagen
Wärmeschutznachweis, Dateiname
2023-08-02 Gefrees Nachweis GEG mit Anl - Korr.
5.5. Baubeschreibung
Mieterbaubeschreibung vom 25.04.2023
5. ANLAGEN
01 Baustellen- und Sicherheitseinrichtung
01
Baustellen- und Sicherheitseinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Übergeordnete Leistungen
02
Übergeordnete Leistungen
02.01 Muster
02.01
Muster
03 Tischlerarbeiten
03
Tischlerarbeiten
03.01 Fensterbänke
03.01
Fensterbänke
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Tischlerarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Tischlerarbeiten
Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu
beachten.
Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im
Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden
ist, sind in die Einheitspreise einzurechnen.
0. ALLGEMEINE ANGABEN
0.1 DIN-NORMEN, VORSCHRIFTEN UND HINWEISE - Auszug
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder
Art
DIN 18 355 Tischlerarbeiten
DIN 18 363 Maler- und Lackierarbeiten-Beschichtungen
DIN 18 357 Beschlagarbeiten
1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE
1.1 LEISTUNGSUMFANG
Wandhandläufe, Kanten- und Rammschutz
2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
2.0 ALLGEMEINES
Mit den Preisen des LV`s sind alle Lieferungen und
Leistungen abgegolten, die zur Verankerung und
Befestigung der Bauteile erforderlich sind, auch wenn
sie nicht einzeln aufgeführt sind. Alle verwendeten
Materialien müssen korrosionsbeständig sein.
Erforderliche Verankerungen in Beton sind mit
Einlegeteilen (Ankerplatten, Halfenschienen o.glw.)
bzw. mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln
auszuführen.
Wird ein Schalldämmaß ohne nähere Erläuterung im
Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die
Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer
hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken
geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach
Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der
ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird.
Schleifarbeiten sind nur bei Verwendung von
Absaugvorrichtungen zulässig.
Die zur Durchführung der eigenen Leistungen
erforderlichen Messungen und Bauabschnürungen sind
eigenverantwortlich zu erbringen.
PREISINHALTE
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl.
Fugendichtung sowie alle Falzdichtungen sind in die
Preise einzurechnen (Farbe nach Wahl des AG).
Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw.
-markierungen sind vor der Übergabe kostenlos zu
entfernen.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des
Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als
Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und
lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig
ist.
VORAUSSETZUNGEN FÜR ABNAHME
Die vollständigen Dokumentationsunterlagen, einschl.
Zulassungen, Prüfzeugnisse, Betriebsanleitungen, etc.
sind rechtzeitig vor Abnahme der Leistungen des AN
vorzulegen (mind. 10 WT).
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Tischlerarbeiten
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.01 Stundenlohnarbeiten
04.01
Stundenlohnarbeiten
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