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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
08 Pflasterarbeiten
08
Pflasterarbeiten
Allgemeine Angaben zur Baustelle Baubeschreibung
Gegenstand ist der Neubau eines Parkhauses in 97078 Würzburg, Bayernstraße.
Das Baugelände befindet sich innerhalb eines Wohngebietes inmitten einer mehrgeschossi- gen Wohnbebauung im Stadtbezirk Lindleinsmühle. Die Zufahrt erfolgt über die westlich ver- laufende öffentliche Bayernstraße.
Entlang der gesamten Bayernstraße befinden sich in Längs- und Queraufstellung Anwohner-parkplätze, die nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen. In der näheren Umgebung befinden sich beispielsweise in der Frankenstraße öffentliche PKW-Stellplätze; hier besteht eine kurze fußläufige Verbindung über den nordöstlich angrenzenden Gehweg zum Baufeld.
Der Neubau des Parkhauses wird von HEBERGER System-Bau als Generalunternehmer schlüsselfertig errichtet.
Das Split-Level-Parkhaus mit 6 Halbebenen wird in Additivdecken-Verbundbauweise als offenes Parkhaus mit Stahl erstellt.
Die Erschließung der Parkebenen erfolgt über innen liegende Halbrampen sowie ein fassa- denseitiges Treppenhaus auf der Südostseite. Auf der Nordwestseite ist als 2. Rettungsweg eine außenliegende Stahltreppe angeordnet.
Baukörper: ca. 30,50 x 33,18 m
Anzahl Stellplätze:ca. 87 Stck.
Die untersten beiden Parkhalbebenen erhalten einen Pflasterbelag aus Betonverbundstei-nen. Die restlichen Parkhalbebenen werden als Ortbetondecken mit einer rutschhemmenden Oberfläche als Besenstrichstruktur ausgeführt.
Das Parkhaus erhält in Teilbereichen der beiden erdgeschossigen Parkhalbebenen eine Fas- sadenverkleidung aus Stb.-Wandelementen mit Lüftungsöffnungen. Die restlichen Parkhalb- ebenen werden in unregelmäßigen Abständen mit einer Holzlamellenfassade verkleidet.
Die beiden obersten Parkhalbebenen erhalten eine Überdachung aus Stahltrapezblech mit einer Dachabdichtung und einer extensiven Dachbegrünung. Über der kompletten Dachflä- che wird zusätzlich eine aufgeständerte PV-Anlage montiert.
Da das neu zu errichtende Parkhaus große Teile des Baugrundstücks einnimmt, verbleiben auf diesem für die Baustelleneinrichtung nur Flächen in einem geringen Umfang. Der Auf-tragnehmer hat sich vor Beginn seiner Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung über mögliche Baustelleneinrichtungsflächen sowie temporäres Parken abzustimmen.
Die Baustelle wird vom Auftraggeber zum Zwecke der Baudokumentation bzw. Vandalismus- prävention kameraüberwacht. Die Daten sind nur intern vom Auftraggeber einsehbar. Der Auftragnehmer stimmt der Aufzeichnung mit Angebotsabgabe zu.
Allgemeine Angaben zur Baustelle
Allgemeine Hinweise zur Ausführung Der Auftrag "Pflasterarbeiten" wird als Komplettleistung an ein Fachunternehmen vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, verschiedene Teilleistungen aus dem Gesamtleistungsum- fang herauszunehmen und durch einen Dritten ausführen zu lassen.
Anlagen:
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses und werden im Auftrags- falle Vertragsbestandteil:
Übersichtsplan Baustelleneinrichtung, HEBERGER System-Bau GmbH, vom 23.04.2025Plan "Grundriss Ebene 0 und Ebene 0,5", HEBERGER System-Bau GmbH, M 1:50, vom 17.07.2025Plan "Schnitte", HEBERGER System-Bau GmbH, M 1:50/10/5, vom 17.07.2025
Bautermine:
Folgende Ausführungstermine sind für die anzubietenden Leistungen geplant:
Ausführungsbeginn:ab ca. 14.10.2025 (KW 42/2025)
Dauer: ca. 15 Arbeitstage
Mit der Leistungsausführung ist innerhalb von 6 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen.
Die Reihenfolge der Arbeiten und Termine sind mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Vereinbarte Fristen und Termine sind verbindlich.
Allgemeine Hinweise zur Ausführung
Technische Hinweise zur Ausführung Allgemeines
Mit Abgabe seines Angebotes erkennt der Bieter sämtliche nachfolgenden Bestimmungen und Festlegungen verbindlich an.
Der Bieter verpflichtet sich, das Angebot kostenlos zu erstellen. Für die Bearbeitung und Ab- gabe des Angebotes, für besondere Aufwendungen, Sondervorschläge, Sachverständigen- gutachten etc. wird keine Vergütung gewährt.
Das Angebot muss alle im Leistungsbeschrieb verlangten Preise einschl. aller sonstigen ge- forderten Angaben und Erklärungen enthalten. Jedes abgegebene Angebot ist rechtsverbind- lich zu unterzeichnen.
Die Auftragserteilung erfolgt durch Abschluss eines Vertrages.
Der Bieter ist verpflichtet, zusätzlich zu den im Leistungsbeschrieb enthaltenen technischen Normen alle zum Zeitpunkt der Genehmigung und Ausführung gültigen baurechtlichen, im- missionsschutzrechtlichen, abfallrechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen und sonstigen Bestim- mungen sowie die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Der Bieter hat die Ange- botsunterlagen auf Unstimmigkeiten zu überprüfen und bei Angebotsabgabe auf eventuelle Unklarheiten schriftlich hinzuweisen.
Grundlage des Angebotes und der Ausführung sind die einschlägigen Normen, Vorschriften und Regelungen, die für die ausgeschriebenen Leistungen bestehen, auch wenn diese im folgenden nicht eigens erwähnt sind. Insbesondere sind jedoch folgende Regeln und Vor- schriften - jeweils in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung - zu beachten:
VOB/C DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeitenalle in der VOB/C aufgeführten ATV DIN für die jeweiligen GewerkeVerarbeitungsrichtlinien der ProduktherstellerAllgemein anerkannte Regeln der Technik
Ergänzend zu den in VOB/C aufgeführten Hinweise zur Ausführung sind folgende Angaben besonders zu beachten:
Die Baustelleneinrichtung umfasst alle für die ordnungsgemäße Erbringung aller Bestand- teile der Vertragsleistung erforderlichen Einrichtungen, Geräte, Sicherheitseinrichtungen und dergleichen, wenn diese Leistungen nicht in einer eigenen Postition erfasst sind.Art und Ausführung der Baustelleneinrichtung obliegen unter Berücksichtigung der Anfor- derungen dieser Ausschreibung prinzipiell dem AuftragnehmerDie Baustelleneinrichtung ist bis zur vollständigen Fertigstellung der vertragsgemäßen Leistung - einschl. etwaiger Zusatzleistungen - durch den Auftragnehmer im jeweils erfor- derlichen Umfang vorzuhalten.
Sämtliche durch den Baustellenbetrieb benutzten Straßen, Wege, Lagerflächen - insbeson- dere aber auch Flächen außerhalb des Grundstücks - sind arbeitstäglich von durch den Auf- tragnehmer verursachten Verschmutzungen zu reinigen. Die Baustelle ist durch den Auftrag- nehmer in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu betreiben.
Die Baustelle ist mindestens einmal pro Woche, insbesondere von Materialresten, Verpack- ungsrückständen und Abfällen zu bereinigen. Material ist entsprechend sortiert zu lagern. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer.
Angebotssumme:
Sämtliche Pauschalleistungen sind als vollständige Leistung anzubieten einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen sowie der Lieferung benötigter Stoffe und Materialien, auch wenn diese nicht ausdrücklich oder besonders erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen funktionsfähigen Leistung erforderlich sind. Insbesondere müssen alle sich sowohl unmittelbar als auch mittelbar aus der Leis- tungsbeschreibung sowie den Plananlagen gemäß Anlagenverzeichnis ergebenden Leistun- gen in der Angebotssumme enthalten sein.
Sämtliche Mengen werden vom Auftragnehmer eigenverantwortlich geprüft.
Die Preise verstehen sich als Festpreise bis zum Ende der Bauzeit in fix und fertiger Arbeit.
Besondere Hinweise zur Ausführung
Vorgesehen ist ein Pflasterbelag in ungebundener Bauweise.
Vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Arbeitsbedigungen auf der Baustelle zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Ebenheit der Oberfläche der oberen Trag- schicht, so dass darauf eine Bettung in gleichmäßiger Dicke (3-5 cm) ausgeführt werden kann.
Ebenso ist die Filterstabilität des Bettungsmaterials zur bauseits vorhandenen Tragschicht zu überprüfen.
Die bauseits vorhandenen Höhenmaße (Meterrisse) sind mit der örtlichen Bauleitung zu prü- fen und die für die Ausführung verbindlichen Konstruktionshöhen schriftlich festzulegen.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich, sind Detailzeichnungen zu übergeben.
Gefahrenbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absper- rung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Der Auftragnehmer leitet nach Fertigstellung der Montage alle erforderlichen technischen Ab- nahmen ein und weist diese dem Auftraggeber nach. Das kann durch Übergabe einer Kopie des Abnahmeprotokolls erfolgen.
Der Oberbau der mit Pflasterbelag zu versehenden Flächen hat folgenden Aufbau:
Belastungsklasse:Bk0,3 gem. RStO 12
Ausführung: gem. Tafel 3, Zeile 1 RStO 12
Aufbau: ggfls. erf. Frostschutzschicht
Schotter- bzw. RC-Tragschicht ohne Bindemittel (ToB)
4 cm Bettung
8 cm Pflasterbelag
Der Pflasterbelag in den Parkhalbebenen wird i. d. R. mit einem einseitigen Gefälle von ca. 1,0 % ausgeführt. Der Gefällehochpunkt befindet sich in der Mittelachse (im Bereich des Hö-henversprungs der einzelnen Parkebenen), der Gefälletiefpunkt an der Gebäudeaußenach-se.
Im Bereich der Auf-/Abfahrtsrampen wird ein Gefälle von ca. 8 % (im Bereich des Rampen-fußes bzw. -kopfes) bzw. ein Gefälle von ca. 15 % (zwischen Rampenfuß und -kopf) ausge-führt.
Das Bettungsmaterial darf auf keinen Fall dafür verwendet werden, um unzulässige Uneben- heiten der Tragschicht auszugleichen.
Die Mindestdicke der Bettung darf im fertigen Zustand maximal 1 cm unterschritten werden, die Höchstdicke darf nicht überschritten werden. Die Bettungsstärke soll zwischen 3 und 5 cm liegen. 5 cm dürfen nicht überschritten werden.
Gemäß DIN 18318 muss die Fugenbreite im Pflasterbelag 3 bis 5 mm betragen. Ebenso die Höhengleichheit / Ebenheit +/- 2 mm der Pflastersteine untereinander.
Ein Zusammenschieben der Steine mit z. B. Vorschlaghammer und Kantholz ist nicht zuläs- sig.
Das vollständige Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verle- gens mit Fugenmaterial gemäß DIN 18318 bzw. ZTV Pflaster-StB 20 erfolgen. Gegebenen- falls ist die Fläche mehrmals nachzuverfugen. Die Filterstabilität von Fuge, Bettung und Trag- schicht ist zu gewährleisten.
Der sauber abgekehrte Pflasterbelag ist mit einem geeigneten Flächenrüttler bis zur Stand- festigkeit abzurütteln. Vor dem Abrütteln ist überschüssiges Fugenmaterial vollständig abzu- kehren. Der Belag darf nur im trockenen Zustand und mit Plattengleitvorrichtung (Kunststoff- schürze) abgerüttelt werden.
Nach dem Abrütteln sind die Fugen erneut fachgerecht unter begrenzter Wasserzugabe zu schließen. Im Anschluss ist die Pflasterfläche zu reinigen. Dabei darf kein Fugenmaterial ausgetragen werden.
In den Einheitspreisen sind folgende zusätzlichen Leistungen mit enthalten, sofern sie nicht ohnehin Nebenleistungen nach VOB sind:
Nachweise, Planung:
Vorausgesetzt wird, dass für Detailpunkte vor der Ausführung mit der Bauleitung Rück- sprache gehalten wird. Hierzu sind vom Auftragnehmer Details und Konstruktionsprinzipi- en zeichnerisch darzustellen und rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen.
Falls das Pflastermaterial durch den Auftraggeber beigestellt wird, erfolgt rechtzeitig vor der Materialbestellung eine Abstimmung durch den Auftragnehmer hinsichtlich der vorge-sehenen Verlegeart der Pflastersteine (Handverlegung / maschinelle Verlegung). Es wird ausdrücklich auf die Hinweise zur Lieferung und Nutzung von Betonprodukten für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau des SLG, Fassung 06/2012 verwiesen.
Die Verlegerichtung bzw. die Auswahl des Verlegeverbandes ist vorab gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Es ist eine möglichst großflächige Lastverteilung sowie ein hoher Widerstand gegen Verdrehung sowie Verkippung anzustreben. Durchgehende Längsfugen in der Fahrtrichtung sind grundsätzlich zu vermeiden.
Vorbereitende Maßnahmen:
Die für den Auftragnehmer erforderliche Baustelleneinrichtung sowie evtl. erforderliche Transport- und Hebegeräte sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht beigestellt bzw. gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für das Liefern und Vorhalten eines Radladers zum Transport von Pflastermaterial (Palettenware) sowie Schüttgütern (Bettung, Fugenfüller) innerhalb des Baufeldes.
Hinweis:
Der Arbeitsbereich befindet sich im UG/EG eines Parkhausneubaus. Es ist daher darauf zu achten, dass auf Grund der begrenzten vorhandenen Geschoßhöhe (vorhandene Raumhöhe = ca. 2,10 m) ein entsprechendes Gerät mit geringer Höhe eingesetzt wird.
Das Einmessen und Abstecken der Bordsteine ist Sache des Auftragnehmers. Grundlage hierfür sind die seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Planunterlagen.
Ausführung
Die Bereiche zwischen den H-förmigen Stahlstützen sind entweder mit optisch passen- dem Kleinpflaster bzw. geeignetem Mörtel sauber zu verfüllen.
Nach Verkehrsfreigabe ist die Fläche in verschiedenen Intervallen zu prüfen. Insbesonde- re das Fugenmaterial ist je nach Benutzung und Witterung mindestens zweimalig nachzu- füllen.
Sonstiges
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, täglich und unaufgefordert seine Arbeitsabschnitte von Materialresten, Verpackungsrückständen und Abfällen zu bereinigen. Material ist entspre- chend sortiert zu lagern Bei Unterlassung ist die Bauleitung berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers andere Firmen mit der Schuttbeseitigung zu beauftragen.
Die Benutzung von Räumen oder Flächen innerhalb des Gebäudes bzw. des Geländes als Lager oder Aufenthaltsraum ist aus Termin- und Platzgründen ohne Rücksprache und Abrede mit der Bauleitung nicht gestattet.
Technische Hinweise zur Ausführung
08.01 Lieferung
08.01
Lieferung
08.02 Verlegung
08.02
Verlegung
08.03 Sonstiges
08.03
Sonstiges
08.04 Stundensätze
08.04
Stundensätze
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