Metallbau-/Fensterarbeiten
Neubau Parkhaus Stadtbau in 97078 Würzburg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
12 Metallbau-/Fensterarbeiten
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Metallbau-/Fensterarbeiten
Allgemeine Angaben zur Baustelle Baubeschreibung Gegenstand ist der Neubau eines Parkhauses in 97078 Würzburg, Bayernstraße. Das Baugelände befindet sich innerhalb eines Wohngebietes inmitten einer mehrgeschossi- gen Wohnbebauung im Stadtbezirk Lindleinsmühle. Die Zufahrt erfolgt über die westlich ver- laufende öffentliche Bayernstraße. Entlang der gesamten Bayernstraße befinden sich in Längs- und Queraufstellung Anwohner-parkplätze, die nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen. In der näheren Umgebung befinden sich beispielsweise in der Frankenstraße öffentliche PKW-Stellplätze; hier besteht eine kurze fußläufige Verbindung über den nordöstlich angrenzenden Gehweg zum Baufeld. Der Neubau des Parkhauses wird von HEBERGER System-Bau als Generalunternehmer schlüsselfertig errichtet. Das Split-Level-Parkhaus mit 6 Halbebenen wird in Additivdecken-Verbundbauweise als offenes Parkhaus mit Stahl erstellt. Die Erschließung der Parkebenen erfolgt über innen liegende Halbrampen sowie ein fassa- denseitiges Treppenhaus auf der Südostseite. Auf der Nordwestseite ist als 2. Rettungsweg eine außenliegende Stahltreppe angeordnet. Baukörper:    ca. 30,50 x 33,18 m Anzahl Stellplätze:ca. 87 Stck. Die untersten beiden Parkhalbebenen erhalten einen Pflasterbelag aus Betonverbundstei-nen. Die restlichen Parkhalbebenen werden als Ortbetondecken mit einer rutschhemmenden Oberfläche als Besenstrichstruktur ausgeführt. Das Parkhaus erhält in Teilbereichen der beiden erdgeschossigen Parkhalbebenen eine Fas- sadenverkleidung aus Stb.-Wandelementen mit Lüftungsöffnungen. Die restlichen Parkhalb- ebenen werden in unregelmäßigen Abständen mit einer Holzlamellenfassade verkleidet. Die beiden obersten Parkhalbebenen erhalten eine Überdachung aus Stahltrapezblech mit einer Dachabdichtung und einer extensiven Dachbegrünung. Über der kompletten Dachflä- che wird zusätzlich eine aufgeständerte PV-Anlage montiert. Da das neu zu errichtende Parkhaus große Teile des Baugrundstücks einnimmt, verbleiben auf diesem für die Baustelleneinrichtung nur Flächen in einem geringen Umfang. Der Auf-tragnehmer hat sich vor Beginn seiner Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung über mögliche Baustelleneinrichtungsflächen sowie temporäres Parken abzustimmen. Die Baustelle wird vom Auftraggeber zum Zwecke der Baudokumentation bzw. Vandalismus- prävention kameraüberwacht. Die Daten sind nur intern vom Auftraggeber einsehbar. Der Auftragnehmer stimmt der Aufzeichnung mit Angebotsabgabe zu.
Allgemeine Angaben zur Baustelle
Allgemeine Hinweise zur Ausführung Der Auftrag "Metallbau-/Fensterarbeiten" wird als Komplettleistung an ein Fachunternehmen verge- ben. Der Auftraggeber behält sich vor, verschiedene Teilleistungen aus dem Gesamt- leistungsumfang herauszunehmen und durch einen Dritten ausführen zu lassen. Anlagen: Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses und werden im Auftrags- falle Vertragsbestandteil: Allgemein:Übersichtsplan Baustelleneinrichtung, Heberger System-Bau GmbH, vom 23.04.2025 Metallbau-/Fensterarbeiten:Architekturplan "Grundriss Ebene 1 und 1,5", HEBERGER System-Bau GmbH, vom 17.07.2025Architekturplan "Schnitte", HEBERGER System-Bau GmbH, vom 20.05.2025Architekturplan "Ansicht Nord, Ansicht Süd", HEBERGER System-Bau GmbH, vom 17.07.2025Stb.-Fertigteil-Übersichtsplan Nr. 1c "Grundrisse Treppenhaus", HEBERGER System-Bau GmbH, M 1:25/33, vom 12.05.2025Stb.-Fertigteil-Übersichtsplan Nr. 2b "Schnitte Treppenhaus 10-10 bis 11-11", HEBERGER System-Bau GmbH, M 1:25/33, vom 12.05.2025 Bautermine: Folgende Ausführungstermine sind für die anzubietenden Leistungen geplant: Montagebeginn:ab ca. 06.10.2025 (KW 41/2025) Montagedauer:ca. 1-2 Arbeitstage Das Aufmaß kann nach Rücksprache mit der Bauleitung vor Montagebeginn erfolgen. Die Reihenfolge der Arbeiten und Termine sind mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Ver- einbarte Fristen und Termine sind verbindlich.
Allgemeine Hinweise zur Ausführung
Technische Hinweise zur Ausführung Allgemeines Mit Abgabe seines Angebotes erkennt der Bieter sämtliche nachfolgenden Bestimmungen und Festlegungen verbindlich an. Der Bieter verpflichtet sich, das Angebot kostenlos zu erstellen. Für die Bearbeitung und Ab- gabe des Angebotes, für besondere Aufwendungen, Sondervorschläge, Sachverständigen- gutachten etc. wird keine Vergütung gewährt. Das Angebot muss alle im Leistungsbeschrieb verlangten Preise einschl. aller sonstigen ge- forderten Angaben und Erklärungen enthalten. Jedes abgegebene Angebot ist rechtsverbind- lich zu unterzeichnen. Die Auftragserteilung erfolgt durch Abschluss eines Vertrages. Der Bieter ist verpflichtet, zusätzlich zu den im Leistungsbeschrieb enthaltenen technischen Normen alle zum Zeitpunkt der Genehmigung und Ausführung gültigen baurechtlichen, im- missionsschutzrechtlichen, abfallrechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen und sonstigen Bestim- mungen sowie die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Der Bieter hat die Ange- botsunterlagen auf Unstimmigkeiten zu überprüfen und bei Angebotsabgabe auf eventuelle Unklarheiten schriftlich hinzuweisen. Grundlage des Angebotes und der Ausführung sind die einschlägigen Normen, Vorschriften und Regelungen, die für die ausgeschriebenen Leistungen bestehen, auch wenn diese im folgenden nicht eigens erwähnt sind. Insbesondere sind jedoch folgende Regeln und Vor- schriften - jeweils in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung - zu beachten: VOB/C DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeitenalle in der VOB/C aufgeführten ATV DIN für die jeweiligen GewerkeDIN 18202Verarbeitungsrichtlinien der ProduktherstellerAllgemein anerkannte Regeln der Technik Ergänzend zu den in VOB/C aufgeführten Hinweise zur Ausführung sind folgende Angaben besonders zu beachten: Die Baustelleneinrichtung umfasst alle für die ordnungsgemäße Erbringung aller Bestand- teile der Vertragsleistung erforderlichen Einrichtungen, Geräte, Sicherheitseinrichtungen und dergleichenArt und Ausführung der Baustelleneinrichtung obliegen unter Berücksichtigung der Anfor- derungen dieser Ausschreibung prinzipiell dem AuftragnehmerDie Baustelleneinrichtung ist bis zur vollständigen Fertigstellung der vertragsgemäßen Leistung - einschl. etwaiger Zusatzleistungen - durch den Auftragnehmer im jeweils erfor- derlichen Umfang vorzuhalten. Angebotssumme: Sämtliche Pauschalleistungen sind als vollständige Leistung anzubieten einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen sowie der Lieferung benötigter Stoffe und Materialien, auch wenn diese nicht ausdrücklich oder besonders erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen funktionsfähigen Leistung erforderlich sind. Insbesondere müssen alle sich sowohl unmittelbar als auch mittelbar aus der Leis- tungsbeschreibung sowie den Plananlagen gemäß Anlagenverzeichnis ergebenden Leistun- gen in der Angebotssumme enthalten sein. Die Preise verstehen sich als Festpreise bis zum Ende der Bauzeit in fix und fertiger Arbeit. Sie sind einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen nach den neuesten Bestimmun- gen der VOB, Teil B und C sowie den einschlägigen DIN- und gesetzlichen Vorschriften aus- zuführen. Der Unternehmer und die von ihm bestellten Aufsichtspersonen sind allein für die Einhaltung aller Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. In den Einheitspreisen sind folgende zusätzlichen Leistungen mit enthalten, sofern sie nicht ohnehin Nebenleistungen nach VOB sind: 1) Vorbereitende Maßnahmen Die für den AN erforderliche Baustelleneinrichtung sowie evtl. erforderliche Transport- und Hebegeräte sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht beige- stellt bzw. gesondert vergütet. Der Auftragnehmer hat nach dem örtlichen Aufmaß Konstruktionszeichnungen für sämt-liche Konstruktionen und Anschlusspunkte zu erstellen und dem Auftraggeber zur Frei-gabe vorzulegen. Alle beschriebenen Arbeiten sind weitestgehend in der Werkstatt herzustellen. Dies gilt insbesondere auch für die Oberflächenbehandlung. Auf der Baustelle soll nur die eigent- liche (Schraub-) Montage erfolgen. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer vor Beginn der Fertigung die Leistung vor Ort aufzu- messen. Eine Fertigung rein nach Planmaß ist nicht zulässig. 2) Ausführung Die Montage der Elemente muss in lot-, waage- und winkelgerechter Ausführung erfolgen. Der Einbau von Verankerungsteilen hat entsprechend den Montagerichtlinien zu erfolgen. Alle elementierten Teile sind im Anschlussbereich an gleiche und andere Teile bzw. Ele- mente so auszuführen und zu montieren, dass weder Höhen- noch Kantenversprünge in vertikaler oder horizontaler Richtung auftreten. Außerdem sind sie so zu konstruieren und zu montieren, dass Verwindungen und Verwerfungen auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen sind. Alle zur Montage erforderlichen Zubehörteile, Befestigungsmittel und Dichtungen sind zu liefern und einzubauen. Gestoßene Profile, Platten, Randwinkel, etc. sind genau höhengleich und auf Gehrung geschnitten auszuführen. Es wird eine Einbau- und Fertigungstoleranz von +/- 1 mm gefordert. Verbindungsmaterialien wie Schrauben, Bolzen, etc. sind nur aus nicht rostendem Stahl, abgestimmt auf die zu verbindenden Stahlteile, zu verwenden. Sonstige Befestigungsmit- tel aus Stahl müssen verzinkt sein. 3) Sonstiges                    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, täglich und unaufgefordert seine Arbeitsabschnitte be- senrein zu reinigen. Bei Unterlassung ist die Bauleitung berechtigt, auf Kosten des Auf- tragnehmers andere Firmen mit der Schuttbeseitigung zu beauftragen. Die Benutzung von Räumen oder Flächen innerhalb des Gebäudes bzw. des Geländes als Lager oder Aufenthaltsraum ist aus Termin- und Platzgründen ohne Rücksprache und Abrede mit der Bauleitung nicht gestattet.
Technische Hinweise zur Ausführung
12.01 Metallbau-/Fenster
12.01
Metallbau-/Fenster
12.02 Stundenlohnarbeiten
12.02
Stundenlohnarbeiten

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