Blitzschutzarbeiten
Neubau Parkhaus Stadtbau in 97078 Würzburg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Blitzschutzsysteme
01
Blitzschutzsysteme
Allgemeine Angaben zur Baustelle Baubeschreibung Gegenstand ist der Neubau eines Parkhauses in 97078 Würzburg, Bayernstraße. Das Baugelände befindet sich innerhalb eines Wohngebietes inmitten einer mehrgeschossi- gen Wohnbebauung im Stadtbezirk Lindleinsmühle. Die Zufahrt erfolgt über die westlich ver- laufende öffentliche Bayernstraße. Entlang der gesamten Bayernstraße befinden sich in Längs- und Queraufstellung Anwohner-parkplätze, die nicht zur Nutzung zur Verfügung stehen. In der näheren Umgebung befinden sich beispielsweise in der Frankenstraße öffentliche PKW-Stellplätze; hier besteht eine kurze fußläufige Verbindung über den nordöstlich angrenzenden Gehweg zum Baufeld. Der Neubau des Parkhauses wird von HEBERGER System-Bau als Generalunternehmer schlüsselfertig errichtet. Das Split-Level-Parkhaus mit 6 Halbebenen wird in Additivdecken-Verbundbauweise als offenes Parkhaus mit Stahl erstellt. Die Erschließung der Parkebenen erfolgt über innen liegende Halbrampen sowie ein fassa- denseitiges Treppenhaus auf der Südostseite. Auf der Nordwestseite ist als 2. Rettungsweg eine außenliegende Stahltreppe angeordnet. Baukörper:    ca. 30,50 x 33,18 m Anzahl Stellplätze:ca. 87 Stck. Die untersten beiden Parkhalbebenen erhalten einen Pflasterbelag aus Betonverbundstei-nen. Die restlichen Parkhalbebenen werden als Ortbetondecken mit einer rutschhemmenden Oberfläche als Besenstrichstruktur ausgeführt. Das Parkhaus erhält in Teilbereichen der beiden erdgeschossigen Parkhalbebenen eine Fas- sadenverkleidung aus Stb.-Wandelementen mit Lüftungsöffnungen. Die restlichen Parkhalb- ebenen werden in unregelmäßigen Abständen mit einer Holzlamellenfassade verkleidet. Die beiden obersten Parkhalbebenen erhalten eine Überdachung aus Stahltrapezblech mit einer Dachabdichtung und einer extensiven Dachbegrünung. Über der kompletten Dachflä- che wird zusätzlich eine aufgeständerte PV-Anlage montiert. Da das neu zu errichtende Parkhaus große Teile des Baugrundstücks einnimmt, verbleiben auf diesem für die Baustelleneinrichtung nur Flächen in einem geringen Umfang. Der Auf-tragnehmer hat sich vor Beginn seiner Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung über mögliche Baustelleneinrichtungsflächen sowie temporäres Parken abzustimmen. Die Baustelle wird vom Auftraggeber zum Zwecke der Baudokumentation bzw. Vandalismus- prävention kameraüberwacht. Die Daten sind nur intern vom Auftraggeber einsehbar. Der Auftragnehmer stimmt der Aufzeichnung mit Angebotsabgabe zu.
Allgemeine Angaben zur Baustelle
Allgemeine Hinweise zur Ausführung Der Auftrag "Blitzschutzarbeiten" wird als Komplettleistung an ein Fachunternehmen verge- ben. Der Auftraggeber behält sich vor, verschiedene Teilleistungen aus dem Gesamtleis- tungsumfang herauszunehmen und durch einen Dritten ausführen zu lassen. Anlagen: Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses und werden im Auftrags- falle Vertragsbestandteil: Allgemein:Übersichtsplan Baustelleneinrichtung, HEBERGER System-Bau GmbH, vom 23.04.2025Architekturplan "Schnitte", HEBERGER System-Bau GmbH, vom 17.07.2025 Grundrisse:Plan Nr. U250003-01 "Fundament-/Ringerder - Grundriss Ebene E0, E0,5", URI GmbH, M 1:50, vom 20.05.2025Plan Nr. U250003-500 "Blitzschutz - Grundriss Dachaufsicht", URI GmbH, M 1:50, vom 20.05.2025 Bautermine: geplante Ausführungszeiten zu den Elektroinstallationsarbeiten: frühester Montagebeginn:ab ca. 01.12.2025 Montagedauer:                 ca. 5 Arbeitstage Die Reihenfolge der Arbeiten und Termine sind mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Vereinbarte Fristen und Termine sind verbindlich.
Allgemeine Hinweise zur Ausführung
Technische Hinweise zur Ausführung Besondere Hinweise zur Ausführung Der Auftragnehmer und die von ihm bestellten Aufsichtspersonen sind allein für die Einhal- tung aller Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Angaben zur Überdachung über den obersten Parkebenen E2 und E2,5: Dachausbildung:     gefälleloses Flachdach Dachneigung:         0,00 % Tragschale:            Stahldachräger mit Stahltrapezblecheindeckung OK Tragschale:      ca. +8,32 m (Achse D-G/1-7)                              ca. +10,075 m (Achse A-D/1-7) OK Attika:              Achse D-G/1-7:                              ca. +8,70 m (OK Abdichtungslage)                              ca. +8,75 m (OK Attikaabdeckung)                              Achse A-D/1-7:                              ca. +10,075 m (OK Abdichtungslage)                              ca. +10,125 m (OK Attikaabdeckung) Angaben zur Überdachung über den obersten Rampenflächen (Achse C-E/1-2.1 sowie C-E/4.1-6.1): Dachausbildung:     Flachgeneigtes Pultdach Dachneigung:         ca. 15,00 % Tragschale:            Stahldachräger mit Stahltrapezblecheindeckung OK Tragschale:      ca. +8,32 m (Gefälletiefpunkt Achse C/1-2.1 bzw. C/ E/4.1-6.1) Angaben zur Überdachungdes Haupttreppenhauses (Achse C-E/6.1-7.1): Dachtragschale:     Gefälleloses Stb.-Flachdach mit umlaufenden Attikaaufkantungen OK Tragschale:      ca. +9,575 m OK Attika:              ca. +10,075 m (Höhe umlaufende Aufkantung = 0,50 m)                              ca. +10,125 m (OK Attikaabdeckung) Bauseitig erfolgt durch den Bauherrn im Nachgang die Ausführung einer extensiven Dachbe- grünung sowie einer PV-Anlage auf die fertig abgedichteten Dachflächen. Die Aufbauhöhe des extensiven Dachbegrünungssystems beträgt insgesamt ca. 19 cm. Vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Arbeitsbedigungen auf der Baustelle zu überprüfen. Die für den Auftragnehmer erforderliche Baustelleneinrichtung sowie evtl. erforderliche Transport- und Hebegeräte sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht beigestellt bzw. gesondert vergütet. Die Zugänglichkeit zu den Dachflächen ist über einen bauseits vorhandenen Treppenturm möglich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, täglich und unaufgefordert seine Arbeitsabschnitte von Materialresten, Verpackungsrückständen und Abfällen zu bereinigen. Material ist entspre- chend sortiert zu lagern Bei Unterlassung ist die Bauleitung berechtigt, auf Kosten des Auf- tragnehmers andere Firmen mit der Schuttbeseitigung zu beauftragen. Die Benutzung von Räumen oder Flächen innerhalb des Gebäudes bzw. des Geländes als Lager oder Aufenthaltsraum ist aus Termin- und Platzgründen ohne Rücksprache und Abrede mit der Bauleitung nicht gestattet.
Technische Hinweise zur Ausführung
01.01 KG 446 Blitzschutzanlage
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KG 446 Blitzschutzanlage
01.02 Unvorhergesehenes / Taglohnarbeiten
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Unvorhergesehenes / Taglohnarbeiten

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