Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie di
e technische Ausführung grundsätzlich aus der DIN 18224
- Zimmer- und Holzbauarbeiten.
Das Holz ist vor Witterungseinflüssen zu schützen, es i
st höchstens mit der geforderten Restfeuchte einzubauen
. Dies ist bei der Kalkulation zu beachten und wird nic
ht gesondert vergütet.
Die Abbund Pläne sind durch den AN zu erstellen. Diese
sind dem Prüfingenieur rechtzeitig mind. 10 Wochen vor
Produktionsbeginn vorzulegen. Diese Leistung ist einzuk
alkulieren.
Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl
sind vom Statiker oder Prüfstatiker abzunehmen.
Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk a
ufliegen, sind mit einer Lage unbesandeter Bitumpappe o
der glw. von diesem zu trennen.
Kanten von sichtbar bleibenden gehobelten Hölzern im Au
ßenbereich sind leicht zu brechen. Klammerverbindungen-
auch mit Holzwerkstoffplatten- dürfen nur mit speziell
en Geräten hergestellt wertden, das Einschlagen mit dem
Hammer ist unzulässig.
Auffangnetze nach §9 DGUV Vorschrift 38, die nur dem Sc
hutz der Mitarbeiter des Auftragnehmers dienen, zählen
zu den Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1.4 DIN 18299 u
nd werden nicht vergütet.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass währe
nd der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ei
n fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma
auf der Baustelle anwesend ist.
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
08 ZIMMERER-ABUND, DACHSTUHL
ZIMMERER-ABUND, DACHSTUHL
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