Erdbauarbeiten
Neubau OSPA Sanitz
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeine Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vert ragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderun gen, Berichtigungen und Beiblätter Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spez ifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäis che Normen umgesetzt werden, europäische technische Zul assungen, gemeinsame technische Spezifikationen, intern ationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gle ichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen . DIN 4094 Normenreihe: Baugrund - Felduntersuchungen DIN 18127 Baugrund - Untersuchung von Bodenproben - Proctorversuc h DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten DIN EN ISO 22475-1 Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probenentnah meverfahren und Grundwassermessungen - Teil 1: Technisc he Grundlagen der Ausführung DIN EN ISO 22476-2 Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Felduntersuc hungen - Teil 2: Rammsondierungen DVGW GW 315 Hinweise für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlage n bei Bauarbeiten Herausgeber: Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfa ches e.V. FGSV 516 Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unte rbaues im Straßenbau Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ve rkehrswesen FGSV 526 Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwe rke Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ve rkehrswesen FGSV 535 M Geok E - Merkblatt über die Anwendung von Geokunststo ffen im Erdbau des Straßenbaues mit den Checklisten für die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straße nbaues (C Geok E) Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ve rkehrswesen FGSV 551 Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserung en mit Bindemitteln Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ve rkehrswesen RAL-RG 501/4 Aufbereitung zur Wiederverwendung bindiger, nicht konta minierter Böden - Gütesicherung Angaben zur Baustelle Baugrund Maßgebend ist das Baugrundgutachten vom H.S.W. Ingenieu rbüro Gesellschaft für Energie und Umwelt GmbH vom 01.0 4.2025 Nachbarschaft und Umgebung Die Zufahrt zum Baugrundstück ist ständig freizuhalten Als Zufahrt ist ausschließlich die direkte Zufahrt von der Rostocker Straße zu nutzen Sonstige Angaben zur Baustelle Hindernisse im Erdreich: Auf dem Grundstück sind diverse Schichtaufbauten in der Vergangenheit in Vorbereitung der Baumaßnahme realisie rt worden. Die vorhandenen Schichten sind beim Erdaushub gesondert auszubauen und abzufahren. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Einheitspreise mit einzurechnen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfülle n benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf ei ne Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Le istungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Falls das Leistungsverzeichnis keine Festlegung enthält , ist über wieder verwertbares Aushubmaterial (z.B. Hum us, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial) vor der Verfü gung eine Vereinbarung zu treffen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftr agnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sic h auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrs wege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers o der seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trot zdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig z u beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffen tlichen Verkehrs entstehen kann. Diese Leistung ist Neb enleistung nach VOB/C und wird nicht gesondert vergütet . Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufg rabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanä le, Vermarkungen, Hindernisse und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden. Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausf ührung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und Auf traggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen un d das Ergebnis im Protokoll festzuhalten. Erdarbeiten Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweic hende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umständ e ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten ni cht durchgeführt werden können, ist umgehend die Baulei tung zu verständigen. Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb de r Gründungssohle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig die Bauleitung zu verständigen und zunächst zu klären, ob e ine Schutzschicht über der Gründungssohle verbleiben so ll, wenn eine solche nicht bereits in der Leistungsbesc hreibung gefordert worden ist. Ein Aufweichen der gepla nten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbe dingt zu vermeiden und in den Einheitspreisen einzukalk ulieren. Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homog enen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerun g glatte Baggerschaufeln zu verwenden. Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Berei ch der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kei n Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der u rsprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht nacht räglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeid en. Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemä ß ATV DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau besti mmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahm en unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nich t rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gew ordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auf K osten des AN auszutauschen. Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Gr enzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandspl änen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nic ht abgesehen, wenn die Situation vom Statik-Büro altern ativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist . Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftrag nehmer sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sow ie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen. Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu acht en, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geei gnete Boden eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweife l an der Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeb er vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder des sen Bauleiter zu informieren. Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitung sgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und Hinterfüllu ng der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur Wiederver wendung zu lagern. Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterf üllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich nicht zul ässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei vo n Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Vor dem Wiedereinbau bauseitig gewonnenen Materials bzw . vor dem Verfüllen oder Überschütten mit vom Auftragne hmer beschafftem Material ist die Zustimmung des Auftra ggebers bezüglich dessen Verwendbarkeit einzuholen. Nr. 3.11.2 DIN 18300 wird insoweit eingeschränkt Angaben zur Abrechnung Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur d ie technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft hand elnden Verursachers. Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus obje ktiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eing esetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suc hschachtung, Querschläge u.ä.). Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahren e oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertig e Massen zu ersetzen; eine Vergütung dafür erfolgt nich t. Werden verschiedene Bodenklassen in einer Leistungsposi tion ohne Angabe der Mengenverhältnisse der Bodenklasse n zueinander ausgeschrieben, kann bei Angebotsabgabe ei n der Kalkulation zugrunde liegendes Verhältnis bekannt gegeben werden. Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen od er durch Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht v ergütet. Abgerechnet wird nur nach fester Masse. Abrechnungen na ch Lieferscheinen werden nicht anerkannt. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass währe nd der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ei n fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunte rlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausf ertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ung ültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsp rechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freige gebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeine
02 ERDARBEITEN/BAUGRUBENAUSHUB
02
ERDARBEITEN/BAUGRUBENAUSHUB
02.01 Baugrubenaushub und Baugrubenanfüllung
02.01
Baugrubenaushub und Baugrubenanfüllung
02.02 Grundleitungsarbeiten/Rinnen und Durchfü
02.02
Grundleitungsarbeiten/Rinnen und Durchfü