Elektroarbeiten
Neubau MFH IS15
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen zur Planung und Koordination Der Generalunternehmer erhält als Plangrundlage eine Entwurfsplanung (s. Anlage) und  funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis. Planungsleistungen des GUs Der Generalunternehmer erbringt weitere für die bauliche Umsetzung der Planung erforderliche Planungsleistungen. Dabei dienen die Planungsvorgaben aus der Konzeptplanung als Leitfaden für die Auslegung des Planungsziels gemäß dieser Beschreibung und werden im Laufe des Planungsprozesses weiter abgestimmt. Alle Planunterlagen sind als PDF-Datei und als bearbeitbare Datei (z. B. DWG oder DXF) in einem digitalen Projektraum einzustellen. Alle Planunterlagen müssen das für den Maßstab passende DIN-Format aufweisen oder zweckmäßig in DIN A4 gefaltet werden können. Plankopf, Inhaltsangaben, Stempel, Unterschriften, wichtige Hinweise, Vermerke und dergleichen sollen so in der rechten unteren Ecke angebracht werden, dass sie nach dem Falten vollständig lesbar sind. Auf Basis des vorhandenen Konzepts wird eine ausführungsreife Werk- und Montageplanung sowie Revisionsplanung im Sinne der HOAI erwartet. Im Folgenden werden für das Leistungssoll des Auftragnehmers Mindestanforderungen der Planungsleistung in der jeweiligen HOAI-Planungsdisziplin für die Ausführungsplanung (HOAI-Leistungsphase 5) definiert. Das Leistungsbild ist nicht abschließend und ist insbesondere in den folgenden HOAI-Phasen (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung etc.) entsprechend den Vorgaben der HOAI, der VDI 6026 sowie weiterer geltender Normen und Richtlinien durch den Auftragnehmer in Bezug auf Umfang und Qualität der Planung fortzuführen und zu ergänzen (z. B. Details in der Ausführungsplanung). Koordinationspflicht des GUs Der GU übernimmt alle koordinierenden Aufgaben und Pflichten, die im Zusammenhang mit seiner Planung und Bauausführung erforderlich sind. In diesem Zusammenhang führt er alle erforderlichen Informationen und Abstimmungen mit den jeweiligen Beteiligten, wie z. B. Projektbeteiligten, Behörden, Gutachtern und Versorgungsunternehmen, eigenständig herbei. Der Auftragnehmer übernimmt somit umfassende Koordinationsleistungen, zu denen unter anderem die folgenden gehören: Die Koordination zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt in regelmäßigen Abständen in Koordinationssitzungen. Diese sollten mindestens zweimal monatlich, jedoch nicht öfter als einmal wöchentlich stattfinden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Protokolle über die Sitzungen zu erstellen und dem Auftraggeber zu übermitteln. Bei der Koordination der Baumaßnahmen ist eine enge Koordination mit der Bauleitung des Auftraggebers zu beachten. Entsprechende Termine und Sicherheitsinformationen sind selbsttätig und kontinuierlich bei der  Bauleitung einzuholen und zu berücksichtigen. Revisionsdokumentation Die Revisionsdokumentation ist 3 Wochen vor der technischen Abnahme als Vorabzug in digitaler Form dem AG zur Durchsicht und Prüfung vorzulegen. Der AG prüft diese Unterlagen und übersendet dem GU das Ergebnis 1 Woche nach der technischen Abnahme. Die finale Revisionsdokumentation ist nach weiteren 4 Wochen dem AG zu übergeben. Die Revisionsdokumentation ist getrennt nach Gewerken zu erstellen und in DIN A4 Ordnern in einfacher Ausführung plus 1-facher digitaler Ausführung (USB-Stick) zu übergeben. Aufbau und Inhalt der Revisionsdokumentation siehe entsprechende LV-Position. Bemusterung Eine Bemusterung findet nicht statt. Die ausgeschriebenen Fabrikate und Typen sind anzubieten. Alternative Fabrikate und Typen sind als Preisabfrage ausgeschrieben und durch den AN anzubieten. Sofern erforderlich, werden Änderungen im Rahmen der Vergaben zwischen AG und AN fiexiert.
Vorbemerkungen zur Planung und Koordination
Technische Vorgaben und Funktionsbeschreibungen Normen / Richtlinien / Verordnungen AMEV, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, VDI-Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, Auflagen der staatlichen Gewerbe-aufsicht, der Berufsgenossenschaft, der örtlichen Bauaufsicht, Feuerpolizei bzw. Branddirektionund diesen gleichgestellten Behörden, sowie technische Anschlussbestimmungen, sind einzuhalten. Die Vorschriften gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung. Änderungen der Vorschriften nach Angebotsabgabe bzw. während der Vertragsdauer sind, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, sofort nachInkrafttreten anzuwenden. Alle Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Gesetzen, Vorschriftenund DIN-Normen, sowie Euronormen durchzuführen. Plangrundlagen Plangrundlagen werden vom AG im Zuge der Verhandlungen bereitgestellt. Zu der Ausschreibung werden die Pläne zunächst nur im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der weiteren Verhandlungen sind die Unterlagen auch im DWG-Format verfügbar. Gestalterische Vorbemerkungen Die im Funktionale Leistungsbeschreibung und der dazugehörigen Materialliste beschriebenen Materialangaben sind zu beachten und anzubieten. Optisch identische oder vergleichbare Materialien dürfen alternativ angeboten werden, müssen jedoch im Rahmen des Technischen Klärungsgesprächs bemustert und durch den AG freigegeben werden. Abnahme Es findet eine förmliche Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers statt. Eine stillschweigende Abnahme ist ausgeschlossen. Teilabnahmen von verdeckten Leistungen sind vom AN frühzeitig anzumelden. Mit der Abnahme sind dem Auftraggeber alle technischen Datenblätter, Montage- und Pflegeanleitungen zu übergeben. Art/ Typ der Materialien Materialien und Stoffe sind in den Originalverpackungen des Herstellers anzuliefern bzw. die Originalverpackungen sind vorzuzeigen und zu dokumentieren. Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. Befestigungen Sämtliche, für die Befestigung der zu liefernden und einzubauenden Bauteile erforderlichen Verankerungen, Verschraubungen, Klebemassen o.ä. sowie die hierfür erforderlichen Bohrungen sind in den Einheitspreis der entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Bei den Befestigungen sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Verankerungen zu verwenden. Befestigungen am Bauwerk sind mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Zulassung, Prüfzeugnisse, etc. Alle ausgeführten Konstruktionen müssen den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Technischen Regeln etc. genügen und über eine Zulassung verfügen. Dieses ist durch den AN sicherzustellen, bzw. ggf. zu erwirken. Prüfzeugnisse, Zulassungen, Gebrauchsanweisungen etc. sind nach Aufforderung umgehend vorzulegen. Zur Schlussabnahme sind unaufgefordert alle Unterlagen zu verwendeten Systemen, Materialien, Konstruktionen gesammelt und geordnet der Bauleitung zu übergeben. Schutz der eigenen Leistung Grundsätzlich hat der AN seine Leistung bis zur Abnahme zu schützen. Der AN hat die ausgeführten Leistungen auch gegen Wasser, Wetter-, Sturm-, Frost- und Winterschäden sowie gegen Korrosion und Verschmutzung zu schützen. Abfallentsorgung Gem. ATV der VOB Teil C ist der AN zur Beseitigung von Bauschutt und Abfällen verpflichtet . Die AG in übernimmt Organisation und Kosten für die Entsorgung des durch den AN fachgerecht vorsortierten und transportfähig vorbereiteten Bauschutts vor dem Turm zur Entsorgungsstelle.Die Arbeitsbereiche sind sauber zu halten und täglich zu reinigen. Lieferung und Herstellung Soweit in den Positionen nicht gesondert beschrieben, sind alle Anlagen vollständig und betriebsbereit inkl. notwendigen Kleinteilen zu montieren und betriebsbereit anzuschließen Abrechnung über GU Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach zu erstellenden Aufmassen und Zeichnungen des GUs. Grundlage hierfür sind die Ausführungs-, Werk- oder Montagepläne. In der Ausführungsplanung nicht dargestelle Bereiche oder Leistungen sind vom GU aufzumessen und vor der Rechnungsstellung mit der Objektüberwachung abzustimmen. Der Rechnung sind sämtliche Aufmaße, Lieferscheine oder Stundenzettel beizulegen. Eine Auflistung aller Stundenlohnzettel ist der Schlussrechnung beizufügen. Abschlagsrechnungen erfolgen kumuliert. Das Aufmaß ist nach den Ordnungszahlen des LVs zu sortieren. Massenänderungen sind im Vergleich zu vorherigen Rechnungen im Aufmaß darzustellen. Lohnänderungen und Stoffpreisänderungen werden nicht berücksichtigt. Die Preise der Vertragsleistungen gelten bis zum Abschluss aller Leistungen. Außervertragliche Leistungen Beim Auftreten von außervertraglichen Leistungen sind folgende Unterlagen zu erstellen: - Leistungsverzeichnis mit Mengenangaben und Einheitspreisen - Kalkulation mit ausführlichen Leistungsansätzen von Löhnen, Geräten, Materialien und sonstigen Kosten - Angaben von evtl. Nachunternehmern - Materialaufwendungen und andere Fremdleistungen sind durch Rechnungen und andere    Belegenachzuweisen. Soweit sich Einheitspreise aus dem Hauptangebot ableiten lassen, so gelten diese auch als Kalkulationsgrundlage für die zusätzlichen Leistungen. Außervertragliche Leistungen müssen vor Ausführung vom AG schriftlich beauftragt werden. Akustik Sämtliche Anlagenteile sind entsprechend DIN 4109 körperschallfrei und von Schallquellen (z. B. Ventilatoren, Wärmepumpe etc.) schalltechnisch zu entkoppeln/zu isolieren. Alle Rohrleitungen müssen zum Schutz gegen die Übertragung von Körperschall in den Schellen und Abhängungen mit Schalldämmeinlagen mit abrollfähigem Walzenprofil ausgestattet sein, um eine zusätzliche Rohrausdehnung zu ermöglichen, ohne dass die Einlage aus der Schelle herausgedrückt wird. Sämtliche Aussparungen müssen vom Auftragnehmer auf Körperschallbrücken überprüft werden. Bei sichtbaren Beschädigungen der Isolierung bzw. der Schallschutz- maßnahmen ist die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Zur Einhaltung erhöhter Brandschutzbestimmungen sind Schalldämmeinlagen in flammenwidriger oder selbstverlöschender Ausführung zu verwenden. Grundsätzlich dürfen alle Installationsteile zur Vermeidung von Körperschallübertragung keine direkte Verbindung zu anderen Bauteilen haben. Dies gilt insbesondere für auf dem Fußboden befestigte Leitungen. Luftschalldämmung Durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. dichtes Schließen der Rohrdurchführungen durch Wände und Decken, ist sicherzustellen, dass die Schalldämmmaße R'w der Trennwände und Decken durch die Installationen und Einbauteile des AN nicht gemindert werden. Die Luftschallübertragung in Nachbarräume und ins Freie muss durch geeignete Maßnahmen so vermindert werden, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden. Körperschalldämmung Alle Anlagenteile, von denen Körperschall ausgehen kann, sind grundsätzlich körperschallgedämmt aufzustellen, zu montieren und anzuschließen. Zu den Maßnahmen für die Körperschalldämmung gehören: Anordnung sämtlicher, drehender Anlagenteile und Motoren auf Grundrahmen mit hochwirksamen Federschwingungsdämpfern Einbau elastischer Unterlagen, wie z. B. Mafund-Platten zwischen Behälter-, Verteilerfüßen etc. und dem Boden Einbau von elastischen Anschluss- und Verbindungsstücken zwischen Apparaten mit drehenden Anlagenteilen und Rohrleitungen schallgedämmte Rohrbefestigungen schallgedämmte Befestigungen für Lüftungsleitungen bzw. Anbringung elastischer Unterlagen bei allen Befestigungen, Trage- und Aufhängekonstruktionen körperschallgedämmte Aufstellung und körperschallgedämmter Anschluss von Einrichtungsgegenständen und Sanitärobjekten Brandschutz Hinsichtlich Brandschutz gelten die Landesbauordnung mit der Ausführungsverordnung sowie die Brandschutzvorschriften für Gebäudeinstallationen. Demnach müssen brennbare Rohrleitungen, die durch Wände und Decken mit Feuerwiderstandsdauer aufweisen, mit entsprechenden Abschottungen versehen werden. - Rauchschutz ist zu erstellen, alle Schlitze / Öffnungen sind zu verschließen, auch kleiner 4 mm. - Bei nicht brennbaren Leitungen muss die Isolierung innerhalb der Brandwände ebenfalls nicht brennbar   sein (brennbare Beschichtungen < 0,5 mm sind zulässig). - Grundsätzlich sollten nicht brennbare bzw. schwer entflammbare Materialien verwendet werden. - Schächte werden gemäß Brandschutzgutachten geschottet. - Leitungsführungen oberhalb der Deckensegel sind in nicht brennbaren Materialien auszuführen. - Revisionsöffnungen sind durch den GU zu prüfen und bei Änderungen unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen. Mit Planausschnitt, Verortung mit Angaben von Höhen / Breiten etc. Leitungsanlagen in Brandschutzbereichen Bei Leitungsanlagen in - Rettungswegen - notwendigen Fluren - notwendigen Treppenräumen - Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie - offenen Gängen vor Gebäudeaußenwänden und zwischen Unterdecken und Geschossdecken in diesen Bereichen müssen die Rohrbefestigungen den folgenden Anforderungen genügen (Forderungen der MLAR): - Insgesamt ist auf eine ausreichende Befestigung der Rohrleitungen auch unter Brandbedingungen zu achten. - Verwendung von Metalldübeln, Gewindestangen und Rohrschellen mit Eignungsnachweis F30 (Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung ABZ). - Insbesondere Gewindestangen sind so zu dimensionieren, dass die rechnerischen Zugspannungen 9 N/mm² nicht überschreiten. - Rohrschellenabstand gemäß Angaben der Rohrhersteller - Bei Verwendung von Befestigungssystemen muss ein Nachweis/Untersuchungsbericht auf Standsicherheit/ Verformung unter Brandbeanspruchung vorliegen. - Befestigungssysteme sind zu berechnen und nachzuweisen. - Eignungsnachweise sind der Bauleitung vor Montagebeginn unaufgefordert vorzulegen. Führung von Rohrleitungen und Kanälen in Maueraussparungen und Leichtbauwänden Durchbrüche und Schlitze sind durch den AN im Rahmen der Werk- und Montageplanung auf ihre Größe und Lage genau zu überprüfen. Gegebenenfalls werden Rohbauänderungsanträge vom AN gestellt. Bei Wand- und Deckendurchführungen sind Heizungs-, Wasser-, Schmutzwasser- und Lüftungsleitungen mit nicht brennbarem Isoliermaterial mit einem Schmelzpunkt von mindestens 1.000 °C (z. B. Steinwolle) mindestens 20 mm stark so zu umwickeln, dass keine Verbindung mit dem Mauerwerk oder Putz entsteht. Die Isolierung muss beidseitig mindestens 10 cm überstehen. Bei im Raum ungedämmten Leitungen ist die Isolierung nachträglich wandbündig einzukürzen. Falls erforderlich, sind Schutzrohre vorzusehen. Diese sind so zu dimensionieren, dass die gedämmten Leitungen und Kanäle hindurchgeführt werden können.Isolierungen sind grundsätzlich nach den gültigen Normen und Richtlinien umzusetzen. An Wand- und Deckeneintritten bzw. -austritten sind Rosetten/Mauerblenden anzuordnen. Flanschverbindungen dürfen nicht in Wänden angeordnet werden (Ausnahme: Brandschutzklappen). Wand- und Deckendurchführungen von Rohrleitungen mit Brandschutzanforderungen Bei Wand- und Deckendurchführungen mit Brandschutzanforderungen sind Rohrdurchführungen der Feuerschutzklasse F90 vorzusehen und unter Zugrundelegung des Brandschutzkonzeptes auszuführen. Die Zuordnung von Dämmstoffsystemen und Installationsbereichen wird folgendermaßen festgelegt: Decken- und Wanddurchführungen R90, für nicht brennbare Rohrleitungen, direkt im Durchbruchsbereich: - Verwendung von Steinwolle-Schalen, alukaschiert, WLG 040 - Baustoffklasse A ("nichtbrennbar"), Schmelzpunkt > 1.000°C - mit Allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung für die Verwendung als R90-Rohrabschottung bei einem Mindestabstand von 0 mm zwischen zwei Abschottungen Einbau mit einem Überstand von min. 1 cm zu der Decke bzw. Wand - Einbaurichtlinien des Herstellers sind einzuhalten Decken- und Wanddurchführungen R90 für nicht brennbare Rohrleitungen, beidseitig des Durchbruchs: Verwendung von Steinwolle-Schalen, alukaschiert, WLG 035 Baustoffklasse A ("nichtbrennbar") Einbau beidseitig der Decke bzw. Wand auf eine Länge von jeweils 1 Meter evtl. Umhüllung mit PVC- oder Blechmantel nach Absprache Die unterschiedlichen Schutz- und Installationsbereiche werden durch den KO-Plan vorgegeben. Brandschutzanforderungen und Konformitätserklärungen müssen der Objektüberwachung unaufgefordert und frühzeitig übergeben werden. Einbau von Brandschutzklappen Brandschutzklappen sind innerhalb der Wand-/ Deckenaussparungen genau auszurichten, stabil zubefestigen und gegen Verschmutzung zu sichern. Die Einbauvorschriften der Brandschutzklappen sind rechtzeitig vor Ausführung der Bauleitung zu übergeben. Vor der Installation der Haustechnikgewerke ist jede Einbausituation (massive Wand, Trockenbauwand, Deckeneinbau usw.) durch einen Mustereinbau jedes Brandschutzdurchführungs- und Brandschutzklappentyps dem Sachverständigen vorzulegen und freigeben zu lassen. Brandschutzanforderungen und Konformitätserklärungen müssen der Objektüberwachung unaufgefordertübergeben werden. Grundsätzliches zum Einbringkonzept Vor Bestellung des Geräts sind die Maximalabmessungen und Maximalgewichte der Einzelteile für die Einbringung zu prüfen. Alle größeren Geräte und Aggregate sind so anzubieten, dass sie durch die Montageöffnungen oder Türenund über die vorha¿dandenen Einbringwege an den Verwendungsort transportiert werden können. Die Transportwege und Bauteilgrößen sind eigenverantwortlich anhand der Planunterlagen festzulegen und entsprechend einzukalkulieren. Arbeiten auf Gerüsten Grundsätzlich sind bei den Leistungen in den Positionen alle Gerüste, Hebebühnen, Aufzüge etc. für Montage und Transport innerhalb der Nebenleistung gemäß VOB Teil C enthalten. Gerüste jeder Art sind generell (soweit mobil) mit weißer/transparenter Bereifung zu versehen. Beistellung von zusätzlichen Montagegerüsten, fahrbar oder stationär entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, einschl. An- und Abtransport. Die Abrechnung erfolgt je Gerüst und Woche. Bauseitige Gerüste und Hebebühnen: nach Terminplan Gerüste für eigene Leistungen nach Montagefortschritt. Ausstattung Zur Montage sind entsprechend den baulichen Randumständen (Montagehöhe ca. von 3,50 m bis ca. 4,50m) Gerüste oder Hebebühnen (Scheren oder Teleskopbühnen) für die eigenen Leistungen vorzuhalten.Diese sind den einzelnen Montagebereichen vom Unternehmer selbst zu wählen und mit der Bauleitung abzustimmen. Sämtliche Gerüste sind vom Auftragnehmer selbst aufzustellen und zu unterhalten. Die erforderlichenSchutz- und Arbeitsgerüste sind entsprechend gültiger Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften,herzustellen. Einschließlich Beleuchtung. Dem Auftragnehmer obliegt die Sicherung der Gerüste und die Aufsichtspflicht gegenüber denGerüstbenutzern (für die eigene Leistung). Sichtinstallation bzw. Farbkonzept und Abhängekonstruktionen In Technikbereichen oberhalb von geschlossenen Abhangdecken und nicht zugänglichen Bereichen ohne Abhangdecken ist die Farbe der Installation nicht relevant. In der Regel sind die Abhängungen und Luftkanäle verzinkt in RAL 7021 bzw. in RAL nach Wahl; die Farbfreigabe erfolgt schriftlich durch AG nach Bemusterungsfreigabe. Im  Erd- und Obergeschoss werden die Technikinstallationen komplett sichtbarangeordnet. In diesen Bereichen wird seitens des Bauherrn/Architekten und der Fachplanung großer Wertgelegt auf: - lotrechte, waagrechte und parallele Installation zu Wänden, Stützen und Decken - Abhängungen sind mit Endkappen sauber und ohne großen Überstand abzuschließen - Schutz anderer Installationen - Verzug sämtlicher Installationen oberhalb der Deckensegel Abgrenzung Standardabhängung/Sonderkonstruktion Standardabhängung: - Kanalabhängungen mit Gewindestab gedübelt oder mit Spezialschrauben an Profilschienen abgependelt, bei großen Kanälen mit Traverse unter dem Kanal, kleine Kanäle mit seitlichen Laschen - Rohre mit Schellen mit Gewindestab gedübelt oder mit Spezialschrauben an Profilschienen abgependelt - Festpunktkonstruktionen mit Steckmuffen im Gewerk Sanitär sind in den EP (gem. den Positionstexten) enthalten Sonderkonstruktion/Sonderfälle der Montage - Profilschienen, um andere Installationen zu umbauen, d. h. wenn die Abhänger nicht direkt an der Decke oder an bauseits/durch andere Gewerke installierte Profilschienen abhängbar sind - Profilschienen, um daran mehrere Rohre/Kanäle abzuhängen - Wandausleger zum Abhängen/Aufständern von Rohren/Kanälen - Festpunktkonstruktionen im Gewerk Heizung/Kälte Die Abhängung erfolgt nach Berechnung und Eignungsprüfung durch den AN; die Berechnungen sind vorzuweisen und den Revisionsunterlagen beizulegen. Es sind Systemkonforme Materialien zu verwenden,Nachweise über Brauchbarkeit sind zu erbringen und bei der Objektüberwachung einzureichen. Montagehinweise und Gerüste Die Installation der Haustechnikgewerke und deren Montage ist in unterschiedlichen Höhen erforderlich. Im Dachgeschoss Flur ist mit einer erschwerten Montage aufgrund Raumhöhen zu rechnen. Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Hebezeuge, Arbeits- und Schutzgerüste und Sicherungsmaßnahmen hat der AN entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft, allen staatlichen Vorschriften (z. B. technische Regeln, Verordnungen) sowie den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft zu stellen. Sollten Zweifel über die benötigten Hebezeuge und Sicherungsmaßnahmen bestehen, ist dies bei Angebotsabgabe deutlich zu machen. Für die Einhaltung der Betriebssicherheit und die bestimmungsgemäße Verwendung der Gerüste ist jeder Auftragnehmer verantwortlich, dessen Beschäftigtedie Gerüste benutzen. Gerüste dürfen nur von fachlich qualifizierten und geeigneten Personen erstellt werden. Für die Ausführung der Arbeiten sind Maschinen und Geräte zu verwenden, die dem Stand der Technik sowie der Richtlinie 89/392 EWG entsprechen, nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV V3 geprüftsind und die gemäß den einschlägigen Vorschriften die Lärm- und Erschütterungsbelästigungen der Anliegerauf ein Minimum reduzieren. Trockenbau Sollten in GK-Konstruktionen Verstärkungen für die TGA-Gewerke notwendig werden, sind diese durch das jeweilige Gewerk zu erbringen oder der Objektüberwachung zu melden mit entsprechender Verortung und Angabe von Eigenschaften. Eine Abstimmung mit dem Trockenbauer hat vorzugsweise eigenständig zuerfolgen. Sollten für Leistungen der TGA-Gewerke in Trockenbau- konstruktionen Durchführungen, Aussparungen, Anarbeitungen, etc. notwendig werden, so sind die Abstimmungen mit dem Gewerk Trockenbau eigenverantwortlich und eigenständig vorzunehmen. Die detaillierte maßliche Angabe direkt vor Ort ist durchdas jeweilige Gewerk TGA zu erbringen und die Objektüberwachung über die geplanten Maßnahmen zuinformieren. Fotodokumentation Es sind alle Installationen, welche im fertigen Zustand nicht mehr sichtbar sind, wie Steigeschächte, Hohlwandinstallationen, Installationen oberhalb von Abhangdecken usw. zu fotografieren und in den Zeichnungen eindeutig zu kennzeichnen. Diese Dokumentation ist auch Bestadteil der Revisionsunterlagen.
Technische Vorgaben und Funktionsbeschreibungen
Anlagen- und Funktionsbeschreibung Elektrotechnik Allgemeine Anforderungen Elektrische Anlagen Die im Gebäude neu eingesetzte Ausstattung und Technik wird den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Planung entsprechen. Aktuelle Normen und Richtlinien wie z. B. ISO, EN, DIN, VDI, VDE, DVGW-Arbeitsblätter, VdS, MLAR, LBO und AMEV-Empfehlungen werden eingehalten. Lieferung Planunterlagen AG - Grundriss FU, Maßstab 1:50 - Grundriss UG, Maßstab 1:50 Grundriss EG, Maßstab 1:50 Grundriss OG, Maßstab 1:50 Grundriss DG1, Maßstab 1:50 Grundriss DG2, Maßstab 1:50 - Grundriss SB, Maßstab 1:50 Schema Starkstromversorgung Scheme Gegensprechanlage Zu erstellenden Unterlagen durch GU Der AN hat im Rahmen seiner Ausführung-, Werk- und Montageplanung die Unterlagen des AGs zu überprüfen und auf Basis der angebotenen und gewählten Fabrikate zu ergänzen. Die Werk- und Montagepläne sind nach 6 Wochen vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe an D&S zu übergeben. Grundriss FU, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen Grundriss UG, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen Grundriss EG, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen Grundriss OG, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen Grundriss DG1, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen Grundriss DG2, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen Grundriss SB, Maßstab 1:50, prüfen und ergänzen Schema Starkstrom Unterverteilung prüfen und ergänzen Scheme Gegensprechanlage prüfen und ergänzen - Berechnung bzw. Auslegung der PV-Anlage erstellen - Anlagenbeschreibung Starkstrom- und PV-Anlagen Anlagenbeschreibung der Starkstromanlage Gegenstand der Ausschreibung ist die vollständige Ausführung sämtlicher elektrotechnischer Anlagen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten, einem Kellergeschoss mit Technikräumen, Zähleranlage und Mieterkellern sowie einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Die Ausführung der Elektroinstallation erfolgt entsprechend den gültigen DIN-, VDE- und TAB-Vorschriften sowie gemäß den anerkannten Regeln der Technik. Grundlage der Ausführung sind die vorliegenden Planungsunterlagen. Die Installation ist auf den RAL-RG 678 Ausstattungswert ?Mittel? auszurichten, sofern in den Planunterlagen keine höheren Anforderungen festgelegt sind. Alle Installationen im Gebäude ab Erdgeschoss werden in Unterputz verlegt. Alle Installationen im Kellergeschoss werden Aufputz in Stapa-Leerrohr inkl. Schellen oder Trassen verlegt. Standard für die Keller und Außeninstallationen ist mind. IP44, wenn in den Positionen und Vortexten/Hinweisen nicht anders gefordert. Netzanschluss und Energieversorgung Herstellung der elektrischen Hausanschlussanlage in Abstimmung mit dem örtlichen Netzbetreiber Netzform der Kundenanlage: TN-S-System. Die Einspeisung erfolgt aus dem vom Netzbetreiber bereitgestellten TN-C-S-Netz. Die PEN-Aufteilung erfolgt in der Hauptverteilung bzw. an der Hauptpotentialausgleichsschiene. Anschlussleistung: 315 A / 180 kW gemäß Leistungsbilanz und voranfrage. Lieferung und Montage der erforderlichen NS-Hauptverteilung und ggf. des Hausanschlußkastens 1x Allgemeinzählung als Wandlerzählung als smarter Zweirichtungszähler 1x sep. Zählung der Wärmepumpe 1x sep. Zählung der E-Mobility 12x  Zählung der Mietereinheiten mit Abgang für Mieter Kellerräumne und Unterverteilungen. 1x Erntezählung der PV ggf. auch gesondert Zählerplätze gemäß den aktuellen Vorgaben des Netzbetreibers einschließlich erforderlicher Reservefelder. Erdungs- und Potentialausgleichsanlage Herstellung einer Fundamenterdungsanlage (max. Masche 20mx20m) einschließlich erforderlicher Anschlüsse. Ergänzende Ringerdungsanlage (10mx10m) zur Sicherstellung des Schutz- und Funktionspotentialausgleichs und vorbereitend für Blitzschutz. Ausführung des Hauptpotentialausgleichs einschließlich Einbindung aller leitfähigen Gebäudeteile und haustechnischen Anlagen. Ein Blitzschutzsystem ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Wohnungsinstallationen Vollständige Elektroinstallation für 12 Wohneinheiten einschließlich: Wohnungsunterverteilungen Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreisen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) Rauchwarnmeldern gemäß gültiger Landesbauordnung Anschlüsse für Küchen, Hauswirtschaftsbereiche und Durchlauferhitzer Die Trinkwassererwärmung erfolgt dezentral über elektrische Durchlauferhitzer. Die hierfür erforderlichen Leistungsanschlüsse sind vorzusehen. Allgemeinstromanlagen Elektroinstallation für sämtliche Gemeinschaftsflächen einschließlich: Treppenhäuser Flure Kellergänge Technikräume Außenbereiche gemäß Planung Lieferung und Montage der erforderlichen Beleuchtung einschließlich Schalt- und Steuerungseinrichtungen in den Zugangsbereichen und im Keller. Elektromobilität Vorbereitung und Vorhaltung von insgesamt 6 Ladepunkten für Elektromobilität. Anschlussleistung je Ladepunkt: 11 kW AC. Die erforderlichen Leistungsreserven, Leitungswege (Leerrohre mind. DN50), Schutzorgane und Platzreserven in den Verteilungen sind vorzusehen. Die eigentlichen Wallboxen sind optional und gesondert anzubieten. Photovoltaikanlage Lieferung und Montage einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage auf dem Dach gemäß Planung. Einschließlich Wechselrichter, erforderlicher Schutzeinrichtungen, Verkabelung und Einbindung in die Hauptverteilung. Vorbereitung der notwendigen Mess- und Zählertechnik in Abstimmung mit dem Netzbetreiber. RWA-Anlagen Im Treppenhaus wird eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage eingebaut. Schnittstelle ist der Anschluß am Motor des Dachfensters. Leistungsumfang: RWA-Kleinzentrale, Rauchmelder, Handauslösetaster in Zentrale im OG und 1x EG, Anschluss an Fensterantrieb, Verkabelung inkl. Abzweigdosen und notwendigem Zusatzmaterial und gemeinsame Inbetriebnahme Türkommunikation Lieferung und Montage einer modernen Klingel- und Türsprechanlage für sämtliche Wohneinheiten. Im Leitfabrikat mit Bauherr festzulegen z.B. Gira E2 usw. und in Ausschreibung zu übernehmen. Außenstation mit Vandalismus geschützter Ausführung eingebaut in einer Briefkastenanlage. Wohnungsstationen gemäß Planung und Bemusterung. Telekommunikation und EDV Herstellung der erforderlichen Infrastruktur für Telekommunikations- und Datennetze. Hausanschluss und Verteilstruktur für die Versorgung durch die Deutsche Telekom sowie mögliche Drittanbieter. Leerrohr- und Verkabelungsinfrastruktur bis zu den Wohneinheiten einschließlich Multimediaverteilern. Fabrikate und Bemusterung Schalterprogramme, Steckdosen und sonstige sichtbare Bedienelemente sind von einem namhaften Markenhersteller (z. B. Gira, Jung, Busch-Jaeger, Merten oder gleichwertig) anzubieten. Für die Beleuchtung sind namhafte Hersteller (Trilux/Zumtobel/BEGA) anzubieten und zu bemustern. Vor Ausführungsbeginn ist dem Auftraggeber eine Bemusterung zur Freigabe vorzulegen. Farbgebung und Design sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dokumentation Erstellung und Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen bestehend aus: Bestandsplänen Verteiler- und Stromlaufplänen Mess- und Prüfprotokollen Herstellerunterlagen Konformitäts- und Inbetriebnahme Dokumentationen Die Anlage ist betriebsfertig, geprüft und vollständig funktionsfähig zu übergeben.
Anlagen- und Funktionsbeschreibung Elektrotechnik
Gelieferte TGA-Unterlagen durch DS Funktionale-Leistungs-Beschreibung mit Leistungverzeichnis FLB als GAEB und PDF Plansatz LOS2 KG 440 Elektrotechnik Grundrisse Grundriss Bodenplatte, Fundamenterder IMS15_DS_ELT_GR_FU_00.pdf Grundriss Elektrotechnik UG IMS15_DS_ELT_GR_UG_00.pdf Grundriss Elektrotechnik EG IMS15_DS_ELT_GR_EG_00.pdf Grundriss Elektrotechnik OG IMS15_DS_ELT_GR_OG_00.pdf Grundriss Elektrotechnik DG1 IMS15_DS_ELT_GR_DG1_00.pdf Grundriss Elektrotechnik DG2 IMS15_DS_ELT_GR_DG2_00.pdf Grundriss Elektrotechnik Dachaufsicht inkl. PV-Anlage IMS15_DS_ELT_GR_SB_00.pdf Schemen Scheme Starkstrom IMS15_DS_ELT_SC_01_00.pdf Scheme Gegensprechanlage IMS15_DS_ELT_SC_02_00.pdf Berechnungen Leistungsbilanz IMS15_DS_Berechnung Leistungsbilanz
Gelieferte TGA-Unterlagen durch DS
Ausschreibungsanerkennung Der Auftragnehmer erklärt hiermit: dass er dieses Leistungsverzeichnis auf seine Vollständigkeit überprüft hat, dass er das Leistungsverzeichnislückenlos gelesen hat, dass der Text in dem Leistungsverzeichnis nicht unverständlich und nicht mehrdeutigist, dass bei eventuellen Rückfragen eine zufriedenstellende, ausreichende Klärung erfolgte, dass er allepreisbeeinflussenden Umstände geprüft und gewertet hat, dass er dieses Leistungsverzeichnis ohneEinschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die vom Auftraggeber erstellten und vom Auftragnehmervollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnisvordrucke akzeptiert werden. Stempel und Unterschrift: '.....................................................' '.....................................................' Ort, Datum Sachbearbeiter d. Bieters: '............................................' Tel'......................................'
Ausschreibungsanerkennung
01 Leitmassen-LV KG 440-450 Elektro- und nachrichtentechnische Anlagen
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Leitmassen-LV KG 440-450 Elektro- und nachrichtentechnische Anlagen
01.01 Elektrische Anlagen
01.01
Elektrische Anlagen
01.02 Informationstechische Anlagen
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Informationstechische Anlagen
01.03 Sonstige Leistungen und Dienstleistungen
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Sonstige Leistungen und Dienstleistungen