HLS Heizung_Lüftung_Sanitär
Neubau MFH Heidenau bei Dresden
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen 0.1 Allgemeine Vorbemerkungen 0.2 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Maßgebend für das Angebot und die Ausführung ist die VOB, insbesondere die Teile B und C in ihrer aktuellen Fassung. VOB Teil C Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen und internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Es gilt die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen zutreffenden Durchführungsbestimmungen. Es gelten alle notwendigen Sicherheitsregeln und Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft auf der Baustelle zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Bau- und Montagearbeiten unter größtmöglicher Sicherheit für alle Mitarbeiter. Der Ausschreibung liegen alle von Materialien und Ausführungen berührten DIN-Vorschriften in der jetzt gültigen Fassung zugrunde. Die Angebotspreise beinhalten eine vollständig abgeschlossene Montage, einschließlich aller erforderlicher Materialien, Zubehör, sonstige Kleinteile, Verschnitt und Lieferung aller zur Herstellung benötigten Materialien. 0.3 Veranlassung - Gerüste: Benötigt der Auftragnehmer zur Ausführung seiner beauftragten Leistung Gerüste, Hebebühnen etc., sind diese vom Auftragnehmer beizubringen und so aufzustellen, dass keine anderen Baugewerke behindert werden. Für den Fall, dass Behinderungen vorliegen, sind diese unverzüglich und geeignet zu beheben. - Ausführungsunterlagen: Sofern Korrekturarbeiten erforderlich werden, dürfen diese nur nach Abstimmung mit dem Architekten und Anordnung der Objektüberwachung ausgeführt werden. Dies gilt auch für alle anderen Maßnahmen, die die Standfestigkeit und Funktionsfähigkeit der Konstruktion beeinflussen. - Gewerkeabstimmung/ Schnittstellenregelungen: Anschlüsse und Übergänge an andere Gewerke sind nach Auftragserteilung mit den jeweiligen ausführenden Firmen im Vorfeld abzustimmen. Um eine fachgerechte Ausführung dieser Bereiche zu gewährleisten, sind technische Abstimmungsgespräche sowie Austausch von Detailzeichnungen zwischen den Beteiligten notwendig. - Arbeitszeiten Die Arbeitszeit liegt werktäglich zwischen 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Werden Änderungen zu diesen Arbeitszeiten notwendig, ist dies mit der Bauleitung abzustimmen. Feiertage sind in Deutschland gesetzlich geltende Feiertage. An diesen Tagen sind keine Arbeiten durchzuführen. 0.4 Geltungsbereich DIN 18299 0.5 Nebenleistungen, besondere Leistungen 5 .1 Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören (§ 2 Absatz 1 VOB/B). 5 .2 Besondere Leistungen Änderungen 2019-09: Besondere Leistungen sind Leistungen, die nicht Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1 sind und nur dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind. 0.6 Planunterlagen 0.7 Bemusterung Die Sanitäreinrichtungen aller Arten sind dem AG als Bemusterung vorzulegen und durch den AG freizugeben. Erst nach Freigabe sind diese Sanitärgestände zulässig zum Einbau auf der Baustelle.
Vorbemerkungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen TGA Zusätzliche technische Vertragsbedingungen TGA Die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind Bestandteil der Einheitspreise. Inhalt: 1. Gleichwertigkeit 2. Montageplanung 3. Einbringung 4. Kritische Montageberereiche 5. Koordinierung, Abstimmung 6. Baustellenbetreuung 7. Ausführungszeiten 8. Installationen 9. Durchbrüche, Bohrungen 10. Befestigungen 11. Reinigung 12. Abfall 13. Abnahme 14. Abrechung 1. Gleichwertigkeit Für gleichartige Anlagenteile sind einheitliche Fabrikate und Bauarten anzubieten. 2. Montageplanung Der AN erhält die Ausführungsplanung. Diese ist Grundlage für die Montageplanung. Sämtliche für die Ausführung relevanten Unterlagen (Pläne, Berechnungen, Montageplanung beteiligte Gewerke, Genehmigungen, Gutachten etc.) werden vom AG als pdf-Dateien und dwg-Datei auf DVD bereitgestellt. Teil der Montageplanung ist die Überprüfung der übergebenen Berechnungen und die Prüfung der Auslegung aller Komponenten. Folgende Angaben zu den vorgesehenen Anlagen und Anlagenkomponenten sind vorzulegen: - Angaben zu Wirkungsgraden und Leistungszahlen, - Gütezeichen, Prüfzeichen, - Zertifikate. Die Montageplanung ist dem AG spätestens 4 Wochen nach Beauftragung 2-fach auf Papier und in digitaler Form in offenem Dateiformat (dwg/dxf, pdf) zu übergeben. 3. Einbringung Entsprechend der vorhandenen Einbringsituation in das Gebäude kann nur eine max. Rohrlänge von 3 m eingebracht werden. Die Erschließung der einzelnen Etagen erfolgt über das Treppenhaus. 4. Kritische Montagebereiche keine Angaben 5. Koordinierung, Abstimmung Der AN ist verpflichtet, mit den beteiligten Firmen eine Koordination durchzuführen. Das betrifft insbesondere: - Montagereihenfolge, - Baufreiheit, - Trassen- und Leitungsführung, - Fertigstellung von Teilleistungen (Fertigstellungsmeldung durch Farbkennzeichnung vor Ort oder in Plänen), - Mitwirkung bei Einregulierungen und Inbetriebnahmen anderer Gewerke, die mit der eigenen Leistung in Zusammenhang stehen (MSR und Elektro). 6. Baustellenbetreuung Der Auftragnehmer benennt zu Beginn der Ausführungszeit namentlich einen Projektleiter. Dieser hat eine abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur, Meister, Facharbeiter oder gleichwertig und eine mindestens 3-jährige Baustellenerfahrung mit vergleichbaren Objekten. Als Ansprechpartner der Bauleitung nimmt der Projektleiter an allen Baubesprechungen teil, die in der Regel wöchentlich stattfinden. Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte und deutsch sprechende Aufsichtsperson (Meister, Techniker oder Obermonteur) des Auftragnehmers anwesend sein. Für Abnahmen sind Fachpersonal, Messgeräte, Prüfeinrichtungen etc. beizustellen. 7. Ausführungszeiten Die Erbringung der Leistungen ist nicht gleichmäßig über den Vertragszeitraum verteilt. Die Ausführung erfolgt abschnittsweise mit unterschiedlicher Baustellenbesetzung und mit mehrmaligen Unterbrechungen der Montage. 8. Installationen Die Installation von Rohrleitungen ist parallel bzw. rechtwinklig untereinander und zu anderen Installationen und Bauteilen zu verlegen. Die Installation von Rohrleitungen sind vorzugsweise von oben abzuhängen. Entsprechend DIN 4140 ist der Abstand von Leitungen und Leitungsträgern so groß zu wählen, dass die notwendige und vorgeschriebene Isolierung ohne Behinderung erfolgen kann und der nötige Platz für Revision und Bedienung auch anderer Komponenten gegeben ist. Bei allen Installationen wird eine saubere Ausführung gefordert. 9. Durchbrüche, Bohrungen Der Auftragnehmer haftet bei Durchbrüchen, Stemmarbeiten usw. für die Standsicherheit der bestehenden Bauteile, wenn diese durch seine Arbeiten unmittelbar betroffen sind. Werden derartige Arbeiten erforderlich, sind diese erst nach Freigabe durch den Statiker auszuführen. Tragende Stützen und Wände dürfen nicht beschädigt oder geschwächt werden. 10. Befestigungen Für Befestigungen dürfen nur für den Anwendungsfall zugelassene Dübel verwendet werden. Das Bohren aller Löcher für Befestigungen ist Bestandteil der Einheitspreise. 11. Reinigung Vor Inbetriebnahme sind Anlagen und Anlagenteile zu reinigen. Diese Leistungen sind Leistungsbestandteil und werden nicht besonders vergütet. 12. Abfall Der anfallende Abfall ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. 13. Abnahme Die Voraussetzung für die Abnahme ist die vollständig abgeschlossene Leistung, dazu gehören: - Inbetriebnahme, - gewerkeübergreifende Einregulierung, - Einweisung des Betreibers, - erforderliche Abnahmen durch Sachverständige (Leistungsumfang AG) Für alle Abnahmen und Leistungsfeststellungen sowie Mängelbegehungen ist die Teilnahme des Projektleiters und des Obermonteurs sicherzustellen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen TGA
Technische Beschreibung Technische Beschreibung Sanitär Das anfallende Regen- und Schmutzwasser wird auf dem Grund-stück im Trennsystem geführt. Die Grundleitungen des Schmutz-wassers werden unter dem Kellergeschoss geführt und dem Überga-beschacht auf dem Grundstück gesammelt zugeführt. Von hier wird dieses in das örtliche Schmutzwasserkanalsystem eingeleitet. Der Betreiber ist der örtliche Entsorger. Die Planung und Berechnung des Schmutzwassersystem innerhalb des Gebäudes erfolgt nach DIN 186-100 (2016). Der Schmutzwas-serabfluss QWW beträgt 0,0 l/s. Im Gebäude wird ein schalloptimier-tes Rohrsystem aus PP mit Steckmuffen eingesetzt. In Bereichen, in denen das Schmutzwasser zwischen Bad und Schlafzimmer verlau-fen, wird zusätzliche eine Schalldämmmatte verwendet. Alle Schmutzwasserfallleitungen werden über Dach belüftet. Die Instal-lation erfolgt nicht sichtbar in Installationswänden. Im Unterge-schoss werden entsprechende Reinigungsöffnungen vorgesehen. Zwischen den Geschossen werden die Schmutzwasserleitungen mit einem bauaufsichtlich zugelassenen System Brandschutztechnisch geschottet. Im Heizungsraum ist ein Rückspülfilter für das Trinkwasser. Beide liegen unterhalb der Rückstaueben. Zur Abführung des anfallenden Schmutzwassers wird eine Kleinhebeanlage vorgesehen, die dieses über die Rückstauebene hebt. Das anfallende Regenwasser wird auf dem Grundstück über eine Rigole versickert, und mit Drosselung in das öffentliche Regenwasserkanalsystem eingeleitet. Es werden alle versiegelten Flächen (Dachflächen, Park- und Gehwegflächen sowie Einläufe vor Fenster und Türen) an das Regenwassersystem auf dem Grundstück angeschlossen. Eine entsprechende Regenversickerung mit Drosselung ist  in ausreichender Größe zu errichten. Bei der Errichtung der Schmutzwassersysteme und Regenwassersysteme sind alle Vorgaben der örtlichen Entsorger zu beachten. Trinkwasser Die Trinkwasserversorgung für das Grundstück muss neu erschlossen werden. Die Berechnung des Trinkwassersystem erfolgt nach DIN 1988-300/ EN 806 (2012 / 2006). Der Summendurchfluss beträgt 0,0l/s. Der Spitzendurch-fluss beträgt 0,00 l/s. Die Trinkwasserinstallation beginnt hinter der Absperrarmatur des Trinkwasserzählers des Trinkwasserversorgers.  Hinter dem Trinkwasserzähler wird eine Hauswasserstation mit manuellem Rückspülfilter vorgesehen. Das Trinkswasser wird von der Fernwärme über eine Frischwasserstation erwärmt und über ein Mehrschichtverbundrohr  bzw Mehrschichtverbunddoppelrohr, das von einem wärmegedämmten Mantelrohr umhüllt ist, durch das Erdreich zwischen dem Heizraum/HAR und den einzelnen Gebäuden geführt. Für die Gebäudeeinführung wird eine Sonderdichtung für das Mantelrohr vorgesehen. Als Rohrleitungswerkstoff wird Edelstahlrohr eingesetzt. In der jeweiligen Wohnung wird hinter den Trinkwasserzählern  in der Vorwandinstallation eine Mehrschichtverbundrohr eingesetzt. Die Wärmedämmung erfolgt nach DIN 1988-300 bzw. nach der gelten-den Anforderung des Gebäudeenergiegesetz. Im unbeheizten Keller wird die Wärmedämmung mit 100% gedämmt. In den Wohnungen wird das Mehrschichtverbundrohr in der Vorwandinstallation für Kalt- und Warmwasser mit 6cm wärmegedämmt. Alle Verbraucher werden in Reihe angeschlossen und über Doppelwandscheiben durchgeschliffen. Zwischen den Geschossen werden die Trinkwasserleitungen mit einem bauaufsichtlich zugelassenen System brandschutztechnisch  geschottet. Die Trinkwassererwärmung erfolgt über einen Trinkwasserspeicher, der von einer Frischwasserstation versorgt wird. An den Trinkwasserspeicher wird in der Warmwasser- sowie Zirkulationsleitung ein Probeentnahmeventil vorgesehen. Die Zirkulationspumpe wird als hocheffizienzpumpe ausgeführt. Für den hydraulischen Abgleich werden thermostatische Zirkulations-ventile eingesetzt. Für die Wohnungen im Erdgeschoss wird jeweils ein frostsicher Außenwasser-hahn mit automatischer Entleerung vorgesehen, siehe Sanitär-Plan EG. Diese sind vor unbefugter Benutzung, durch einen Schlüssel gesichert. Der Anschluss des Außenwasserhahn erfolgt in der jeweiligen Wohnung, sodass kein zusätzlicher Trinkwasserzähler erforderlich ist. Im Außenbereich werden zusätzlich zwei Außenwasserhähne  für die Bewässerung der Grünanlagen vorgesehen, diese werden direkt aus dem HAR versorgt und dort als allgemein zu zählen sein, siehe Sanitär-Plan EG. Diese sind vor unbefugter Benutzung, durch einen Schlüssel gesichert. Heizung Zur Wärmeerzeugung soll eine Fernwärmestation, die mit dem örtlichen Versorger abgestimmt wurde errichtet werden. Die Wärmeleistung ergibt sich aus den Ergebnissen der Heizlastberechnung. Die Wärmeversorgungsanlagen müssen die Anforderungen des GEG erfüllen. Die Auslegung erfolgt gemäß Wärmebedarfs- und Heizlastberechnung. Die Normheizlast des Gebäudes wurde nach DIN EN 12831-1 berechnet und beträgt ca. 0,0 kW. Die maximale Vorlauftemperatur im Heizbetrieb bei Norm-Außentemperatur beträgt x Grad. Der geplante ebenerdige Aufstellort der Fernwärmestation ist dem HAR-Plan zu entnehmen.  Das Heizungswasser wird von der Fernwärme über ein Mehrschichtverbunddoppelrohr, das von einem wärmegedämmten Mantelrohr umhüllt ist, durch das Erdreich zwischen dem Heizraum/HAR und den einzelnen Gebäuden geführt. Für die Gebäudeeinführung wird eine Sonderdichtung für das Mantelrohr vorgesehen.  Die Vorgaben des Herstellers sind zu beachten.  Der Pufferspeicher ist nach Maßgabe des GEG, in der jeweils geltenden Fassung, zu dämmen. Die gesamte Wärmeversorgungsanlage ist mit aufbereiteten Wasser nach VDI2035 zu betreiben. Ergeben sich aus Herstellervorgaben höhere Anforderungen, sind grundsätzlich diese zu erfüllen. Eine automatische Nachspeisung ist nicht vorgesehen. Die einzelnen Räume werden mittels Warmwasser-Fußbodenheizung beheizt. Jeder Raum erhält einen oder mehrere Heizkreise je nach Wärmebedarf. Die Heizkreise sind separat regelbar. Neben Fußbodenheizung erhalten die Bäder je einen zusätzlichen Handtuchheizkörper, der über einen separaten Anschluss im FB-Heizkreisverteiler betrieben wird. In Bädern mit nichtausreichender Fußbodenfläche (OG und DG) sind Badheizkörper mit Elekt-roheizelement vorzusehen. Jede Wohnung erhält einen separaten Heizkreisverteiler mit Wärmemengenzähler. Zur Beheizung vom Treppenhäusern sind  Heizkörper im EG vorgesehen. Als Rohrleitungswerkstoff sind Materialien aus rostfreiem Stahl und Mehrschichtverbundrohr zu verwenden, die für den Heizungsbetrieb geeignet sind. Als Verbindungstechnologie sind Presssysteme zu verwenden. Für das Wärmeverteilnetz zwischen den HAR und Heizkreisverteilern in den jeweiligen Etagen wird aus Edelstahl eingesetzt. Die Wärmedämmungen der Rohrleitungen, Armaturen, Bauteile sind gem. geltenden GEG auszuführen. Die Dämmdicke ist bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m∙K). Im Sichtbereich ist ein zusätzlicher PVC-Mantel vorzusehen. Für Durchdringungen von Wänden und Decken mit Brandschutzanforderung, sind zugelassene Brandschottsysteme zu verwenden. Im Keller werden die Rohre mit alukaschierter und kunststoffummantelter Dämmung versehen. Die Heizungs-Steigstränge werden vorrangig in den Trockenbauwänden neben Heizkreisverteilern installiert, sodass die Etagen-Anschlussleitungen zu den einzelnen Heizkreisverteilern vom je-weiligen Steigstrang in den jeweiligen Wänden verlegt werden. Die Verlegung erfolgt im Gebäude über einen Heizkreis. Hierfür wird eine stufenlos regelbar, hocheffiziente Nassläuferpumpe mit einem EEI<0,27 eingesetzt. Für den hydraulischen Abgleich sind Differenzdruckregler vorzusehen. Die Rohraufhängung ist als Rohrschelle aus nichtrostendem Stahl mit Gummieinlage auszuführen. Form-/ Hohlprofilkonstruktionen für Stütz- Hänge-, Trag- und Sonderbefestigungen bestehen aus verzinktem Stahl, sind schallentkoppelt gelagert und Profilenden mit Gumminoppen zu schließen. An alle Armaturen, Pumpen, Ventilen, Wärmeerzeugern, Sicherheitsbaugruppen, Druckhaltung, Heizkreisen sind Bezeichnungsschilder vorzusehen. Die Einzelverbraucherfassung für jede Wohneinheit erfolgt an den Heizkreisverteilern über einen Wärmemengenzähler. Der Einbau und Lieferung erfolgt durch einen Messdienstleister. Die Armaturen sind in Gewindeausführung vorgesehen und werden über Muffen- oder Verschraubungsverbindungen in das Rohrnetz in-tegriert. Jeder Steigstrang erhält einen Differenzdruck-Regler mit einem Partnerventil (Differenzdruckgeber) für den hydraulischen Abgleich des Heizrohr-Systems. Lüftung Die Auslegung der Lüftungsanlage erfolgt gemäß Lüftungs- und Schallschutzkonzept nach DIN 1946. Als Lüftungsanlagen werden dezentrale Abluftanlagen in allen Sanitärräumen vorgesehen.  Alle Bäder und innenliegende WC- und Nassräume werden mit Einzelraumlüftern (2-stufige Ausführung mit Feuchtesensor) entlüftet. Die Abluft erfolgt über Dach mittels Einbindung in Steigstränge bis zum Dachausgang. Die Lüftung muss dabei nutzerunabhängig, also auch in Abwesenheit der Bewohner, funktionieren. Die Frischluftnachströmung erfolgt über eine im Fensterrahmen integrierte Fensterfalzlüftung bzw. Regel-Air-Elemente (Gewerk Fenster). Die Nachströmung der Luft in den Ablufträumen (Küche, Bad, WC/Dusche) erfolgt durch verkürzte Türblätter bis max. 1,00 cm oder versteckte Luftzirkulation in der Zarge (z.B. HUGA oder gleichwertig). Die Küchenabluft erfolgt über Nachströmung beim Betrieb einer Dunstabzugshaube durch das Öffnen von Fenstern.
Technische Beschreibung
01 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
01
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
01.01 Abwasseranlagen
01.01
Abwasseranlagen
01.02 Wasseranlagen
01.02
Wasseranlagen
01.03 Sonstiges
01.03
Sonstiges
02 Wärmeversorgungsanlagen
02
Wärmeversorgungsanlagen
02.01 Wärmeerzeugungsanlagen
02.01
Wärmeerzeugungsanlagen
02.02 Wasseraufbereitung
02.02
Wasseraufbereitung
02.03 Wärmeverteilnetze
02.03
Wärmeverteilnetze
02.04 Raumheizflächen
02.04
Raumheizflächen
02.05 Verkehrsheizflächen
02.05
Verkehrsheizflächen
02.06 Sonstiges
02.06
Sonstiges
03 Raumlufttechnische Anlagen
03
Raumlufttechnische Anlagen
03.01 Lüftungsanlagen
03.01
Lüftungsanlagen
03.02 Sonstiges
03.02
Sonstiges