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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. Beschreibun ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Beschreibung der Baumaßnahme
Die Baustelle liegt in der Friedrich-Flügge-Straße 3-4,
18147 Rostock-Gehlsdorf, in einem Wohngebiet.
Das Bauvorhaben soll in mehreren Bauabschnitten
ausgeführt werden:
BA1: Friedrich-Flügge-Straße 4
BA2: Friedrich-Flügge-Straße 3
nachfolgend BA3: Friedrich-Flügge-Straße 1-2 (nicht
Bestandteil dieser Ausschreibung)
Es handelt sich um zwei von insgesamt vier
dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern in MAssivbau zzgl.
Keller (Weiße Wanne).
Die Baugrube ist ggf. über eine offene Wasserhaltung zu
entwässern.
Eine direkte Zufahrt zum Grundstück ist über die
Friedrich-Flügge-Straße (abgehend von der
Drostenstraße) vorhanden.
2. Allgemeine Angaben zur Bauausführung
Das Gelände ist unbebaut und liegt an einem Wohngebiet.
Besondere Sicherheitsvorkehrungen sind nicht notwendig.
Es ist nach dem SiGe-Plan des durch den Bauherrn
beauftragten SIGEKO zu arbeiten. Lärmintensive
Leistungen sind möglichst zu minimieren. Allgemeine
Ruhezeiten sind einzuhalten.
3. Baustellenzufahrt
Die Baustellenzufahrt erfolgt über öffentliche
Bereiche. Die benutzen Flächen und Anlagen sind nach
Beendigung der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand
zu versetzen. Das Arbeitsumfeld/Lagerflächen sind
sauber zu halten. Abfall- und Verpackungsmaterialien
sind täglich zu beseitigen. Bei Nichteinhaltung wird
eine Fremdfirma mit der Reinigung zu Lasten des AN
beauftragt.
4. Baustelleneinrichtung
Die eigene Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert
vergütet. Sämtliche Kosten hierfür (wie An- und
Abtransport, Räumung sowie Vorhalten von Bauwagen,
Großgeräten, Sanitärcontainer, Kräne, Mobilkräne,
Materialaufzug, Absetzbühnen für das eigene Material,
Kleingeräte, Werkzeuge, Maschinen, Absperrungen etc.)
gehen bis zur Beendigung der Baumaßnahme, zu Lasten des
Auftragnehmers und sind in der Hauptposition der
Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Ausnahmen
werden gesondert ausgewiesen. Veränderungen an der
Baustelleneinrichtung sind mit den Einheitspreisen
abgegolten. Für seine Baustelleneinrichtung haftet der
Auftragnehmer während der Zeit der Aufstellung, der
Vorhaltung und des Abbaus für die Sicherheit und
Standfestigkeit. Bei der Aufstellung und
Dimensionierung von Kranen und anderen Großgeräten sind
die Untergrundkonstruktionen den örtlichen
Gegebenheiten und deren Tragfähigkeit anzupassen.
Gefahrenbereiche sind grundsätzlich abzusperren und vor
Betreten zu warnen. Dies ist bei der Kalkulation zu
beachten und wird nicht gesondert vergütet.
5. Lagerkapazitäten
Aufenthalts-, Lagerräume, Schuttcontainer u.ä. werden
nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten zur
Aufstellung und Unterhaltung entsprechender
Einrichtungen sind in den EP einzukalkulieren.
Inanspruchnahme des Geländes oder Räume ist untersagt
und kann nur in Absprache mit der Bauleitung
stattfinden.
6. Bauschuttentsorgung
Die regelmäßige Beseitigung des eigenen Bauschutts
unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften zur
Müllentsorgung (Trennung, Deponie) ist Sache des AN,
eine separate Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Die Aufstellung eigener Schuttmulden ist mit der
Bauleitung abzustimmen. Kommt der Unternehmer der
vorgenannten Verpflichtung trotz ausdrücklicher
Aufforderung des AG nicht nach, wird nach Hinweis und
angemessener Frist (3 Arbeitstage), dieser Schutt auf
Kosten des AN beseitigt.
7. Winterbau
Zu den vertraglichen Pflichten, die mit den
vereinbarten Preisen abgegolten sind, gehört die
Beseitigung von Schnee und Eis im Bereich der
unmittelbaren Arbeitsplätze (Baustellenbereich).
8. Gerüste
Notwendige Arbeits- und Schutzgerüste werden vom
Auftraggeber zu Verfügung gestellt sofern nicht anders
geregelt in der VOB. Gerüste die in VOB als
Nebenleistungen geführt werden sind Bestandteil der
entsprechenden Bauleistung und somit in die
Einzelpositionen einzukalkulieren. Gerüste sind durch
den Ersteller zur Nutzung freizugeben und zu
kennzeichnen (anbringen Prüfprotokoll, Kennzeichnung,
Sicherheitshinweise).
9. Weitere Auflagen
Die angrenzenden befestigten Flächen sind zur weiteren
Nutzung zu erhalten, entsprechende Vorsicht ist bei den
Arbeiten auszuüben.
Für das gesamte Bauvorhaben gilt Rauchverbot.
Die Arbeitsstättenverordnung ist in Verbindung mit den
Arbeitsstättenrichtlinien einzuhalten.
Die Baustellenverordnung in neuster Fassung ist zu
beachten und einzuhalten.
Vom Auftragnehmer sind dem AG ständig auf der Baustelle
befindlicher Ersthelfer zu benennen (10% der
Beschäftigten)
10. Bautageberichte
Der AN ist verpflichtet, tägliche Bautageberichte über
seine Leistung und die wesentlichen Ereignisse auf der
Baustelle anzufertigen und diese Berichte dem AG bzw.
seinem Vertreter auf der Baustelle auf Verlangen,
spätestens jedoch wöchentlich zur Kenntnis vorzulegen.
Der AG bzw. sein Vertreter hat die Kenntnisnahme durch
seine Unterschrift zu bestätigen. Es steht ihm frei,
eine vom Inhalt des Berichtes abweichende
Sachdarstellung vorzunehmen und im Bautagebericht zu
kommentieren.
Aus dem Bautagebericht muss Folgendes hervorgehen:
Anzahl der Beschäftigten, deren Qualifikation
tägliche Arbeitszeit vor Ort
maximale und minimale Temperatur, Wetterlage,
Witterungsverlauf
genaue Bezeichnung der ausgeführten Arbeiten (nach
Leistungsart und -ort, Zuordnung zu Pos. des LV)
eingesetzte Großgeräte, Leistungsfortschritt,
Unterbrechungen
Unfälle bzw. sonstige besondere Ereignisse
Die Bautagesberichte sind gemäß der
Titelzusammenstellung des LV' s zu gliedern.
Der erste Bautagesbericht ist dem AG als Entwurf zur
Genehmigung in Bezug auf Form, Format, Inhalt etc.
vorzulegen.
11. Bauberatungen
Die Bauberatungen finden 1x wöchentlich statt. Der AN
ist verpflichtet mit einem kompetenten und befugten
Vertreter an den Beratungen teilzunehmen.
12. Mitarbeiter vom AN an der Baustelle
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein Mitarbeiter auf der Baustelle anwesend
ist, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift
mächtig ist.
13. Schutz Leistungen Dritter
Fertiggestellte Leistungen Dritter sind gegen
Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen.
Entsprechende Maßnahmen sind einzukalkulieren.
14. Massenänderungen
Eine Gewähr für den Umfang der Arbeitsmenge wird nicht
übernommen, da im Bauverlauf Änderungen eintreten
können, wodurch sich Mehrungen oder Minderungen der
Massen ergeben können.
Der Auftraggeber behält sich daher vor, einzelne
Positionen nicht oder nicht in vollem Umfang ausführen
zu lassen. Es entsteht dem Auftragnehmer dadurch kein
Recht auf Änderung der angebotenen Einheitspreise.
Der AN ist verpflichtet die Massen und Maße am Objekt
zu prüfen.
15. Produkt- & Herstellerangaben
Alle im Leistungsverzeichnis abgeforderten Fabrikate,
Erzeugnisse o. Systeme sind eindeutig zu benennen.
Sämtliche Maße sind vor Ort zu prüfen. Unstimmigkeiten
sind VOR Beginn der Maßnahme der Bauleitung zu melden.
16. Grundlagen
Als Angebotsgrundlage gelten folgende Vorschriften in
der jeweils neuesten Fassung:
VOB Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
VOB Teil C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für Bauleistungen (ATV)
Die gewerkspezifischen DIN-Vorschriften und Regeln der
jeweiligen Fachverbände.
Weiterhin sind die Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften einzuhalten.
Vorschriften des Arbeitsschutzes sind einzuhalten.
17. Rechnungslegung
Generell sind alle Rechnungen beim Bauherrn, sowie in
Kopie beim Architekten einzureichen.
Dies gilt ebenfalls für Nachtragsangebote sowie
Mehrmengenanzeigen.
Nachtragsangebote sowie Mehrmengenanzeigen müssen VOR
Ausführung beim Architekten eingereicht werden.
Zu allen Rechnungen (auch Abschlagsrechnungen) ist ein
nachvollziehbares, prüffähiges, gut leserliches Aufmaß
zu liefern und dem Architekten als Anlage der
betreffenden Rechnung zur Prüfung zu übergeben.
Rechnung und Aufmaß sind kumulativ zu gestalten - die
jeweiligen Änderungen zur vorherigen Rechnung und
Aufmaß müssen deutlich gekennzeichnet sein.
18. Umlagen
Folgende Leistungen bzw. Medien und Installationen
werden dem Auftragnehmer von dem Auftraggeber
bereitgestellt:
- Bereitstellung von Bauwasser
- Bereitstellung von Baustrom
- Bereitstellen einer Baustellentoilette einschl.
Reinigung
Tagesunterkünfte für den Auftragnehmer sind nicht
vorhanden.
Die Kosten für den Verbrauch, die Miete und den Zähler,
eventuelle Wartung und Reparatur der Versorgung werden
durch den AG beglichen. Es erfolgt keine Umlage auf die
AN.
19. Dokumentation & Abnahme
Alle Prüfzeugnisse, Prüfprotokolle, notwendige
Zertifikate, Herstellerbescheinigungen,
Fachunternehmererklärungen und sonstige technische
Bescheinigungen sind spätestens zur Abnahme
beizubringen.
Liegen die geforderten Unterlagen nicht vor, behält
sich der AG vor die Abnahme zu verweigern.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. Beschreibun
Diese Baustandardbeschreibung hat das Zi Diese Baustandardbeschreibung hat das Ziel die
Erstellung von 2 nahezu baugleichen Mehrfamilienhäusern
zu erläutern.
Das Bauvorhaben soll in mehreren Bauabschnitten
ausgeführt werden:
BA1: MFH Nr. 4 inkl. Keller
BA2: MFH Nr. 3 inkl. Keller
Im weiteren Verlauf sollen zwei weitere MFH einschl.
Keller und Tiefgarage folgen. Diese sind aktuelle nicht
Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Bauzeit ist vorgesehen vom 12.01.2026 bis zum
13.03.2026. Eine abschnittsweise Fertigstellung wird
angestrebt
Beschreibung Mehrfamilienhaus:
Bei dem Neubau handelt es sich um ein dreigeschossiges
Wohngebäude mit zusätzlichem Tiefgeschoss. Die
wesentlichen Abmessungen sind L x B x H ~ 19 m x 19 m x
11 m. Die Obergeschosse haben fast identische
Grundrisse. Die Geschosshöhe beträgt 2,8 m. Das
Wohngebäude wird in Massivbauweise mit
Kalksandsteinmauerwerk und Stahlbetondecken errichtet.
Die Gründung erfolgt auf einer Stahlbetonbodenplatte.
Die Geschossdecken haben thermisch getrennte
Kragbalkone. Das Satteldach wird aus Holz hergestellt.
Die Bauteilberechnung ist dem Wärmeschutznachweis zu
entnehmen.
Grundlage sind folgende Bestandteile:
- Ausführungsplanung
- die statischen Berechnungen von der
Ingenieurgesellschaft mbH Dr. Apitz,
- der Wärmeschutznachweis (hier sind nur die
Bauteilausbildungen relevant und gleichermaßen für alle
Haustypen anzuwenden)
Allgemeine Bemerkungen:
Es werden sämtliche DIN- Vorschriften, VDI Richtlinien,
Regeln der Technik und die VOB als Grundlage
vereinbart.
Das erklärte Ziel dieser Leistungsbeschreibung ist ein
funktionstüchtiges Gesamtwerk.
Alle notwendigen Bauteile bzw. -Prozesse, die nicht
beschrieben und doch zur Gesamtfertigstellung notwendig
sind, sind im Angebot einzurechnen.
Diese Leistungsbeschreibung stellt keine
vollumfängliche Beschreibung dar. Sie beschreibt nur
Standards und die Vorauswahl des AG. Für alle nicht
beschriebenen Leistungen sind hohe
Qualitätsanforderungen nach dem jeweiligen Stand der
Technik einzukalkulieren und anzubieten.
Diese Baustandardbeschreibung hat das Zi
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.00
1.00
2 Kunststofffenster &-Türen
2
Kunststofffenster &-Türen
Technische Vorgaben und bauphysikalische Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne
Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die
nachstehenden Vorgaben:
Lastannahmen
Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 incl.
der nationalen Anhänge
Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss
Windzone: 3
Geländekategorie: Küste
Gebäudehöhe h: ca. 10,5 m
Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN 1991
-1-1 und -2 incl. der nationalen Anhänge
Zusatzlasten mit: 0,5 kN/m / 1,0 kN/m
wirkend in: Brüstungshöhe
Beanspruchungsgruppen gemäß DIN EN 12207 / 12208 /
12210
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:
X
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung,
Prüfverfahren A: XA
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210,
Klassifizierung: BX
Die entsprechenden System-Prüfzeugnisse sind ohne
Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form
vorzulegen. Der AN hat im Rahmen seiner EG-
Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines
Produkts mit den
Anforderungen nach EN 13830 zu erklären.
Die vorgenannten Werte beziehen sich auf
Standardelemente. Gegebenenfalls können andere
Elementformen/Öffnungsvarianten oder
Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen
haben.
Wärmeschutz, nach DIN EN ISO 10077-2
Wärmeschutz der Elemente (Uw) nach DIN EN ISO 10077-1,
DIN V 4108-4, (Juni 2007)
Blendrahmen-
Flügelrahmenkombination Uf <= 1,1 W/(m²K)
Fensterelement: Uw <= 1,1 W/(m²K)
Schallschutz nach DIN 4109
Schallschutz (Transmissionsdämmung) der Elemente nach
DIN 4109:2018, gemäß Prüfung nach DIN EN 20140.
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw 34 bis 37 dB (siehe
Positionsbeschreibung)
Grundlage ist das Schallschutzprüfzeugnis des
Systemherstellers für das entsprechende System.
Sollten Elementabmessungen, Profilkombinationen,
Elementaufteilungen, Öffnungsarten oder andere
Parameter vom Prüfzeugnis abweichen, sind die
Korrekturwerte nach DIN 4109 Beiblatt 1 Tabelle 40 zu
beachten und ggf. geeignete schallschutztechnische
Zusatzmaßnahmen zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen
sind im Einheitspreis zu berücksichtigen.
Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung:
Folgende Komponenten müssen den Anforderungen aus der
Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers
entsprechen, bzw. eingehalten werden: Rahmenprofile,
Einbruchhemmende Beschläge, einbruchhemmendes Glas P4A
gemäß DIN EN 356, Ausführung und Anzahl der
Befestigungspunkte, der Baukörper die
Fertigungsrichtlinien des Systemgebers.
Sollten für den Fenstertyp, bedingt durch die Größe,
Form, Profilauswahl etc., kein Prüfzeugnis vorliegen,
so hat die Ausführung in Anlehnung an das entsprechende
Zeugnis zu erfolgen, die Abweichungen sind dem AG
schriftlich mitzuteilen.
Widerstandsklasse: RC 2 (siehe Positionsbeschreibung)
Oberflächen - Folierung für Kunststoffprofile
Leitfabrikat: Schüco AutomotiveFinish (SAF)
Außen- und innenseitiges Farbgebungsverfahren durch
Kaschierung einer lackierten und mit UV-Klarlackschicht
versiegelten Polypropylen-Trägerfolie. Klarlackschicht
mit farb- und effektgebender Basislackschicht.
Aufbau: Trägerfolie ca. 120 µm, Basislack ca. 20 µm, UV
-Klarlack ca. 30 µm
Die Oberflächenfolien müssen eine hervorragende
Chemikalienbeständigkeit, Abriebfestigkeit sowie einen
wärmereduzierenden Pigment- und Folienaufbau aufweisen.
Eine Ton-in-Ton-Gestaltung von sichtbarem Zubehör- und
Anbauteilen (ausgenommen sind Bänder, Griffe(schalen)
und Oliven) aus Aluminium sowie von Aluminiumelementen
(PR-Fassaden) mit Pulverbeschichtung muss möglich sein.
Farbton Grundkörper: weiß ähnlich RAL 9016, dunkelgrau
ähnlich RAL 7015
Farbton außen: SAF DB 703 gemäß Farbkarte Systemgeber
SAF RAL 9006 gemäß Farbkarte Systemgeber
SAF RAL 9007 gemäß Farbkarte Systemgeber
SAF Dark Grey (Anthrazitgrau) gemäß Farbkarte
Systemgeber
SAF Metallic Black gemäß Farbkarte Systemgeber
SAF Light Silver (ähnlich EV 1) gemäß Farbkarte
Systemgeber
SAF RAL 140-M gemäß Farbkarte Systemgeber
SAF Deep Bronze gemäß Farbkarte Systemgeber
Farbton innen: weiß ähnlich RAL 9016
Oberflächen - Folierung für Kunststoffprofile
Leitfabrikat: Schüco UnlimetedFinish
Außen- und innenseitiges Farbgebungsverfahren durch
Kaschierung einer PVC-Folie mit folgendem Aufbau:
- eingefärbte PVC-Basisfolie mit Solar Shield
Technology zur Reduzierung der Wärmeaufnahme
- Druckfarbe
- Transparente PMMA-Folie
Farbton Grundkörper: weiß ähnlich RAL 9016, dunkelgrau
ähnlich RAL 7015
Farbton außen: anthrazitgrau ähnlich RAL 7016
Farbton innen: weiß ähnlich RAL 9016
Hinweise zum Angebot
In den Positionsbeschreibungen sind nachfolgende
Grundanforderungen zu beachten:
Die unterschiedlichen Glastypen sind im Auftragsfall zu
bemustern und optisch auf einander abzustimmen!
Die Kunststoffprofile sind während der gesamten
Montagezeit bis zur Abnahme mit einem sachgemäßen
Schutz
z.B. durch Abkleben, Abdecken etc. zu schützen! Die
Kosten sind jeweils in die Einzelpositionen
einzurechnen.
Die Preisangaben der Elementpositionen gelten immer für
komplette Lieferung, Verglasung und Montage
entsprechend den Vorbemerkungen, sowie den Leistungs-
und Systembeschreibungen. Sämtliche
Verankerungen und Anschlüsse an angrenzende Bauteile
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Nach Auftragserteilung ist durch den AN der Nachweis
der Uw-Werte mit einer Uw-Wertberechnung
zu erbringen. Dabei sind die zertifizierten Uf-Werte
für Profile und Ug-Werte und psi-Werte für
Gläser/Ausfachungen vorzulegen.
Die in den nachfolgend beschriebenen Positionen
aufgeführten Leistungen sind gemäß der "ZTV", sowie den
Vorbemerkungen und den vorgestellten technischen
Beschreibungen auszuführen.
Alle Positionen sind als komplette, in sich
geschlossene und voll funktionsfähige Leistungen
anzubieten.
Notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind
mit einer entsprechenden Begründung
schriftlich dem Angebot beizufügen.
Technische Vorgaben und bauphysikalische
Hochwärmegedämmtes Kunststoff-Fenstersys Hochwärmegedämmtes Kunststoff-Fenstersystem,
flächenversetzt mit 82 mm Grundbautiefe
Leitfabrikat: Schüco Living 82 AS
Anschlagdichtungssystem mit folgenden
Konstruktionsmerkmalen:
7-Kammer-Konstruktion mit verzinkten Stahlverstärkungen
Werkseitig maschinell eingerollte, hochwertige EPDM-
Funktionsdichtungen, schweißbar.
UV-Strahlen- und witterungsbeständig, Farbe
silbergrau/schwarz
20 mm Flächenversatz raumseitig zwischen Flügelrahmen
zur Rahmenebene
Flügelüberschlag 6 mm außen bzw. 8 mm innen,
Glaseinstand 20 mm, alle Profilkanten sind gerundet
Flügelgeometrie in flächenversetzter Flügeloptik
(Classic), Rondo, Viva
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel: 82 mm
Flügelrahmen: 82 mm
Profilansichtsbreiten:
Blendrahmen: 70 bis 100 mm
Blendrahmenverbreiterungen: 15 bis 120 mm
Pfosten / Riegel: 92 bis 112 mm
Flügelrahmen Fenster (Außenansicht): 40 bis 77 mm
Stulpprofil: 38 bis 74 mm
Oliven aus Aluminium nach Wahl des AG, im EG mit
Druckknopf verriegelbar,
einschl. Mauerrandstreifen Triotherm o.glw.
Hochwärmegedämmtes Kunststoff-Fenstersys
Wärmeschutz-3-fach-Glas für alle Fenster Wärmeschutz-3-fach-Glas für alle Fensterlemente,
zusätzlich VSG / VSG für Türen und bodengebundene
Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen
Personenverkehrs
Glasaufbau:
Glasart außen VSG aus TVG
Glasart innen VSG aus TVG
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Wärmeschutz-3-fach-Glas für alle Fenster
Baukörperanschlüsse Die Ausbildungen der Baukörperanschlüsse
Die Ausbildungen der Fenster- und Fassadenanschlüsse
sind gemäß den nachfolgenden Beschreibungen
vorzunehmen.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima
und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die
Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus
Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind
in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten.
Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage
der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren,
Frankfurt a. M. empfohlen.
Für die Anforderungen in Bezug auf den Wärmeschutz und
Feuchteschutz mit der Vermeidung von Schimmelpilzen
wird auf das VFF-Merkblatt ES.03, Wärmetechnische
Anforderungen an Baukörperanschlüsse für Fenster
verwiesen. Hier sind Anschlussbeispiele mit der Angabe
der Temperaturfaktors fRsi und dem längenbezogenen
Wärmedurchgangskoeffizienten enthalten. Zur Vermeidung
von Schimmelpilzbildung sollte der Faktor für den
raumseitigen Wärmeübergangswiderstand fRsi > 0,70 sein.
Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein
Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Ein
Feuchteausgleich kann sichergestellt werden, wenn
raumseitig Dichtmaterialien mit höherem
Diffusionswiderstand verwendet werden als außenseitig
und/oder auf der Außenseite witterungsgeschützte
Öffnungen eingeplant werden. Äußere Einflüsse, wie
Bauwerksbewegungen, dürfen die Abdichtungen nicht in
ihrer Funktion beeinträchtigen. Bei Fensteröffnungen
mit größeren Spannweiten, auskragenden Bauteilen usw.
sind größere Bauwerksbewegungen im Bereich der
Anschlüsse zu erwarten.
Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element
zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist
entsprechend der Anforderungen aus dem
Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
2020 für Bauanschlüsse auszuführen.
Anschluss unten - bodentiefe Elemente:
Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den
Anschluss der bauseitigen Fußbodenkonstruktion
vorzurichten. Der Bereich zwischen Fußbodenbelag und
Basiskonstruktion ist mit Wärmedämmung zu verfüllen und
die innere Anschlussfuge an den bauseitigen inneren
Bodenbelag ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu
versiegeln.
Auf der Außenseite erfolgt die Abdichtung mit einer an
der Basiskonstruktion befestigten Dichtungsfolie, die
bis auf den tragenden Baukörper zurückzuführen und dort
zu verkleben ist. Die Anschlussfuge zwischen der
Basiskonstruktion und dem äußeren bauseitigen
Bodenbelag ist mit einem Kompriband zu schließen.
Anschlüsse seitlich/oben/unten:
an 180 x 80 x 1250 mm XPS Mauerrandstreifen,
Druckspannung: 200 kPa
Die innere Anschlussfuge zwischen Wandanschlussprofil
und Wandverkleidung ist mit dauerelastischen
Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite ist die Anschlussfugenabdichtung mit
einer Dichtungsfolie auszuführen. Diese Dichtungsfolie
wird an dem Blendrahmen befestigt und ist bis auf den
tragenden Baukörper zurückzuführen und dort zu
verkleben. Die äußere Anschlussfuge zwischen
Vorsatzschale und Blendrahmen ist mit einem Kompriband
zu schließen.
Baukörperanschlüsse Die Ausbildungen der
2.01 Kunststoff-Elemente
2.01
Kunststoff-Elemente
4 Sonstiges
4
Sonstiges
4.01 Wartungsvertrag
4.01
Wartungsvertrag
4.02 Regiearbeiten
4.02
Regiearbeiten
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