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Neubau MFH Eulenflucht
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. Beschreibun ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. Beschreibung der Baumaßnahme Die Baustelle liegt in der Friedrich-Flügge-Straße 3-4, 18147 Rostock-Gehlsdorf, in einem Wohngebiet. Das Bauvorhaben soll in mehreren Bauabschnitten ausgeführt werden: BA1: Friedrich-Flügge-Straße 4 BA2: Friedrich-Flügge-Straße 3 nachfolgend BA3: Friedrich-Flügge-Straße 1-2 (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) Es handelt sich um zwei von insgesamt vier dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern in MAssivbau zzgl. Keller (Weiße Wanne). Die Baugrube ist ggf. über eine offene Wasserhaltung zu entwässern. Eine direkte Zufahrt zum Grundstück ist über die Friedrich-Flügge-Straße (abgehend von der Drostenstraße) vorhanden. 2. Allgemeine Angaben zur Bauausführung Das Gelände ist unbebaut und liegt an einem Wohngebiet. Besondere Sicherheitsvorkehrungen sind nicht notwendig. Es ist nach dem SiGe-Plan des durch den Bauherrn beauftragten SIGEKO zu arbeiten. Lärmintensive Leistungen sind möglichst zu minimieren. Allgemeine Ruhezeiten sind einzuhalten. 3. Baustellenzufahrt Die Baustellenzufahrt erfolgt über öffentliche Bereiche. Die benutzen Flächen und Anlagen sind nach Beendigung der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Das Arbeitsumfeld/Lagerflächen sind sauber zu halten. Abfall- und Verpackungsmaterialien sind täglich zu beseitigen. Bei Nichteinhaltung wird eine Fremdfirma mit der Reinigung zu Lasten des AN beauftragt. 4. Baustelleneinrichtung Die eigene Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet. Sämtliche Kosten hierfür (wie An- und Abtransport, Räumung sowie Vorhalten von Bauwagen, Großgeräten, Sanitärcontainer, Kräne, Mobilkräne, Materialaufzug, Absetzbühnen für das eigene Material, Kleingeräte, Werkzeuge, Maschinen, Absperrungen etc.) gehen bis zur Beendigung der Baumaßnahme, zu Lasten des Auftragnehmers und sind in der Hauptposition der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Ausnahmen werden gesondert ausgewiesen. Veränderungen an der Baustelleneinrichtung sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Für seine Baustelleneinrichtung haftet der Auftragnehmer während der Zeit der Aufstellung, der Vorhaltung und des Abbaus für die Sicherheit und Standfestigkeit. Bei der Aufstellung und Dimensionierung von Kranen und anderen Großgeräten sind die Untergrundkonstruktionen den örtlichen Gegebenheiten und deren Tragfähigkeit anzupassen. Gefahrenbereiche sind grundsätzlich abzusperren und vor Betreten zu warnen. Dies ist bei der Kalkulation zu beachten und wird nicht gesondert vergütet. 5. Lagerkapazitäten Aufenthalts-, Lagerräume, Schuttcontainer u.ä. werden nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten zur Aufstellung und Unterhaltung entsprechender Einrichtungen sind in den EP einzukalkulieren. Inanspruchnahme des Geländes oder Räume ist untersagt und kann nur in Absprache mit der Bauleitung stattfinden. 6. Bauschuttentsorgung Die regelmäßige Beseitigung des eigenen Bauschutts unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften zur Müllentsorgung (Trennung, Deponie) ist Sache des AN, eine separate Vergütung erfolgt hierfür nicht. Die Aufstellung eigener Schuttmulden ist mit der Bauleitung abzustimmen. Kommt der Unternehmer der vorgenannten Verpflichtung trotz ausdrücklicher Aufforderung des AG nicht nach, wird nach Hinweis und angemessener Frist (3 Arbeitstage), dieser Schutt auf Kosten des AN beseitigt. 7. Winterbau Zu den vertraglichen Pflichten, die mit den vereinbarten Preisen abgegolten sind, gehört die Beseitigung von Schnee und Eis im Bereich der unmittelbaren Arbeitsplätze (Baustellenbereich). 8. Gerüste Notwendige Arbeits- und Schutzgerüste werden vom Auftraggeber zu Verfügung gestellt sofern nicht anders geregelt in der VOB. Gerüste die in VOB als Nebenleistungen geführt werden sind Bestandteil der entsprechenden Bauleistung und somit in die Einzelpositionen einzukalkulieren. Gerüste sind durch den Ersteller zur Nutzung freizugeben und zu kennzeichnen (anbringen Prüfprotokoll, Kennzeichnung, Sicherheitshinweise). 9. Weitere Auflagen Die angrenzenden befestigten Flächen sind zur weiteren Nutzung zu erhalten, entsprechende Vorsicht ist bei den Arbeiten auszuüben. Für das gesamte Bauvorhaben gilt Rauchverbot. Die Arbeitsstättenverordnung ist in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien einzuhalten. Die Baustellenverordnung in neuster Fassung ist zu beachten und einzuhalten. Vom Auftragnehmer sind dem AG ständig auf der Baustelle befindlicher Ersthelfer zu benennen (10% der Beschäftigten) 10. Bautageberichte Der AN ist verpflichtet, tägliche Bautageberichte über seine Leistung und die wesentlichen Ereignisse auf der Baustelle anzufertigen und diese Berichte dem AG bzw. seinem Vertreter auf der Baustelle auf Verlangen, spätestens jedoch wöchentlich zur Kenntnis vorzulegen. Der AG bzw. sein Vertreter hat die Kenntnisnahme durch seine Unterschrift zu bestätigen. Es steht ihm frei, eine vom Inhalt des Berichtes abweichende Sachdarstellung vorzunehmen und im Bautagebericht zu kommentieren. Aus dem Bautagebericht muss Folgendes hervorgehen: Anzahl der Beschäftigten, deren Qualifikation tägliche Arbeitszeit vor Ort maximale und minimale Temperatur, Wetterlage, Witterungsverlauf genaue Bezeichnung der ausgeführten Arbeiten (nach Leistungsart und -ort, Zuordnung zu Pos. des LV) eingesetzte Großgeräte, Leistungsfortschritt, Unterbrechungen Unfälle bzw. sonstige besondere Ereignisse Die Bautagesberichte sind gemäß der Titelzusammenstellung des LV' s zu gliedern. Der erste Bautagesbericht ist dem AG als Entwurf zur Genehmigung in Bezug auf Form, Format, Inhalt etc. vorzulegen. 11. Bauberatungen Die Bauberatungen finden 1x wöchentlich statt. Der AN ist verpflichtet mit einem kompetenten und befugten Vertreter an den Beratungen teilzunehmen. 12. Mitarbeiter vom AN an der Baustelle Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein Mitarbeiter auf der Baustelle anwesend ist, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. 13. Schutz Leistungen Dritter Fertiggestellte Leistungen Dritter sind gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Entsprechende Maßnahmen sind einzukalkulieren. 14. Massenänderungen Eine Gewähr für den Umfang der Arbeitsmenge wird nicht übernommen, da im Bauverlauf Änderungen eintreten können, wodurch sich Mehrungen oder Minderungen der Massen ergeben können. Der Auftraggeber behält sich daher vor, einzelne Positionen nicht oder nicht in vollem Umfang ausführen zu lassen. Es entsteht dem Auftragnehmer dadurch kein Recht auf Änderung der angebotenen Einheitspreise. Der AN ist verpflichtet die Massen und Maße am Objekt zu prüfen. 15. Produkt- & Herstellerangaben Alle im Leistungsverzeichnis abgeforderten Fabrikate, Erzeugnisse o. Systeme sind eindeutig zu benennen. Sämtliche Maße sind vor Ort zu prüfen. Unstimmigkeiten sind VOR Beginn der Maßnahme der Bauleitung zu melden. 16. Grundlagen Als Angebotsgrundlage gelten folgende Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung: VOB Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 VOB Teil C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Die gewerkspezifischen DIN-Vorschriften und Regeln der jeweiligen Fachverbände. Weiterhin sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten. Vorschriften des Arbeitsschutzes sind einzuhalten. 17. Rechnungslegung Generell sind alle Rechnungen beim Bauherrn, sowie in Kopie beim Architekten einzureichen. Dies gilt ebenfalls für Nachtragsangebote sowie Mehrmengenanzeigen. Nachtragsangebote sowie Mehrmengenanzeigen müssen VOR Ausführung beim Architekten eingereicht werden. Zu allen Rechnungen (auch Abschlagsrechnungen) ist ein nachvollziehbares, prüffähiges, gut leserliches Aufmaß zu liefern und dem Architekten als Anlage der betreffenden Rechnung zur Prüfung zu übergeben. Rechnung und Aufmaß sind kumulativ zu gestalten - die jeweiligen Änderungen zur vorherigen Rechnung und Aufmaß müssen deutlich gekennzeichnet sein. 18. Umlagen Folgende Leistungen bzw. Medien und Installationen werden dem Auftragnehmer von dem Auftraggeber bereitgestellt: - Bereitstellung von Bauwasser - Bereitstellung von Baustrom - Bereitstellen einer Baustellentoilette einschl. Reinigung Tagesunterkünfte für den Auftragnehmer sind nicht vorhanden. Die Kosten für den Verbrauch, die Miete und den Zähler, eventuelle Wartung und Reparatur der Versorgung werden durch den AG beglichen. Es erfolgt keine Umlage auf die AN. 19. Dokumentation & Abnahme Alle Prüfzeugnisse, Prüfprotokolle, notwendige Zertifikate, Herstellerbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen und sonstige technische Bescheinigungen sind spätestens zur Abnahme beizubringen. Liegen die geforderten Unterlagen nicht vor, behält sich der AG vor die Abnahme zu verweigern.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. Beschreibun
Diese Baustandardbeschreibung hat das Zi Diese Baustandardbeschreibung hat das Ziel die Erstellung von 2 nahezu baugleichen Mehrfamilienhäusern zu erläutern. Das Bauvorhaben soll in mehreren Bauabschnitten ausgeführt werden: BA1: MFH Nr. 4 inkl. Keller BA2: MFH Nr. 3 inkl. Keller Im weiteren Verlauf sollen zwei weitere MFH einschl. Keller und Tiefgarage folgen. Diese sind aktuelle nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Bauzeit ist vorgesehen vom 12.01.2026 bis zum 13.03.2026. Eine abschnittsweise Fertigstellung wird angestrebt Beschreibung Mehrfamilienhaus: Bei dem Neubau handelt es sich um ein dreigeschossiges Wohngebäude mit zusätzlichem Tiefgeschoss. Die wesentlichen Abmessungen sind L x B x H ~ 19 m x 19 m x 11 m. Die Obergeschosse haben fast identische Grundrisse. Die Geschosshöhe beträgt 2,8 m. Das Wohngebäude wird in Massivbauweise mit Kalksandsteinmauerwerk und Stahlbetondecken errichtet. Die Gründung erfolgt auf einer Stahlbetonbodenplatte. Die Geschossdecken haben thermisch getrennte Kragbalkone. Das Satteldach wird aus Holz hergestellt. Die Bauteilberechnung ist dem Wärmeschutznachweis zu entnehmen. Grundlage sind folgende Bestandteile: - Ausführungsplanung - die statischen Berechnungen von der Ingenieurgesellschaft mbH Dr. Apitz, - der Wärmeschutznachweis (hier sind nur die Bauteilausbildungen relevant und gleichermaßen für alle Haustypen anzuwenden) Allgemeine Bemerkungen: Es werden sämtliche DIN- Vorschriften, VDI Richtlinien, Regeln der Technik und die VOB als Grundlage vereinbart. Das erklärte Ziel dieser Leistungsbeschreibung ist ein funktionstüchtiges Gesamtwerk. Alle notwendigen Bauteile bzw. -Prozesse, die nicht beschrieben und doch zur Gesamtfertigstellung notwendig sind, sind im Angebot einzurechnen. Diese Leistungsbeschreibung stellt keine vollumfängliche Beschreibung dar. Sie beschreibt nur Standards und die Vorauswahl des AG. Für alle nicht beschriebenen Leistungen sind hohe Qualitätsanforderungen nach dem jeweiligen Stand der Technik einzukalkulieren und anzubieten.
Diese Baustandardbeschreibung hat das Zi
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.00
1.00
2 Kunststofffenster &-Türen
2
Kunststofffenster &-Türen
Technische Vorgaben und bauphysikalische Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben: Lastannahmen Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 incl. der nationalen Anhänge Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss Windzone: 3 Geländekategorie: Küste Gebäudehöhe h: ca. 10,5 m Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN 1991 -1-1 und -2 incl. der nationalen Anhänge Zusatzlasten mit: 0,5 kN/m / 1,0 kN/m wirkend in: Brüstungshöhe Beanspruchungsgruppen gemäß DIN EN 12207 / 12208 / 12210 Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung: X Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A: XA Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210, Klassifizierung: BX Die entsprechenden System-Prüfzeugnisse sind ohne Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen. Der AN hat im Rahmen seiner EG- Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit den Anforderungen nach EN 13830 zu erklären. Die vorgenannten Werte beziehen sich auf Standardelemente. Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen haben. Wärmeschutz, nach DIN EN ISO 10077-2 Wärmeschutz der Elemente (Uw) nach DIN EN ISO 10077-1, DIN V 4108-4, (Juni 2007) Blendrahmen- Flügelrahmenkombination Uf <= 1,1 W/(m²K) Fensterelement: Uw <= 1,1 W/(m²K) Schallschutz nach DIN 4109 Schallschutz (Transmissionsdämmung) der Elemente nach DIN 4109:2018, gemäß Prüfung nach DIN EN 20140. Bewertetes Schalldämm-Maß Rw 34 bis 37 dB (siehe Positionsbeschreibung) Grundlage ist das Schallschutzprüfzeugnis des Systemherstellers für das entsprechende System. Sollten Elementabmessungen, Profilkombinationen, Elementaufteilungen, Öffnungsarten oder andere Parameter vom Prüfzeugnis abweichen, sind die Korrekturwerte nach DIN 4109 Beiblatt 1 Tabelle 40 zu beachten und ggf. geeignete schallschutztechnische Zusatzmaßnahmen zu berücksichtigen. Diese Maßnahmen sind im Einheitspreis zu berücksichtigen. Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 Klassifizierung: Folgende Komponenten müssen den Anforderungen aus der Norm und des Prüfzeugnisses des Systemgebers entsprechen, bzw. eingehalten werden: Rahmenprofile, Einbruchhemmende Beschläge, einbruchhemmendes Glas P4A gemäß DIN EN 356, Ausführung und Anzahl der Befestigungspunkte, der Baukörper die Fertigungsrichtlinien des Systemgebers. Sollten für den Fenstertyp, bedingt durch die Größe, Form, Profilauswahl etc., kein Prüfzeugnis vorliegen, so hat die Ausführung in Anlehnung an das entsprechende Zeugnis zu erfolgen, die Abweichungen sind dem AG schriftlich mitzuteilen. Widerstandsklasse: RC 2 (siehe Positionsbeschreibung) Oberflächen - Folierung für Kunststoffprofile Leitfabrikat: Schüco AutomotiveFinish (SAF) Außen- und innenseitiges Farbgebungsverfahren durch Kaschierung einer lackierten und mit UV-Klarlackschicht versiegelten Polypropylen-Trägerfolie. Klarlackschicht mit farb- und effektgebender Basislackschicht. Aufbau: Trägerfolie ca. 120 µm, Basislack ca. 20 µm, UV -Klarlack ca. 30 µm Die Oberflächenfolien müssen eine hervorragende Chemikalienbeständigkeit, Abriebfestigkeit sowie einen wärmereduzierenden Pigment- und Folienaufbau aufweisen. Eine Ton-in-Ton-Gestaltung von sichtbarem Zubehör- und Anbauteilen (ausgenommen sind Bänder, Griffe(schalen) und Oliven) aus Aluminium sowie von Aluminiumelementen (PR-Fassaden) mit Pulverbeschichtung muss möglich sein. Farbton Grundkörper: weiß ähnlich RAL 9016, dunkelgrau ähnlich RAL 7015 Farbton außen: SAF DB 703 gemäß Farbkarte Systemgeber SAF RAL 9006 gemäß Farbkarte Systemgeber SAF RAL 9007 gemäß Farbkarte Systemgeber SAF Dark Grey (Anthrazitgrau) gemäß Farbkarte Systemgeber SAF Metallic Black gemäß Farbkarte Systemgeber SAF Light Silver (ähnlich EV 1) gemäß Farbkarte Systemgeber SAF RAL 140-M gemäß Farbkarte Systemgeber SAF Deep Bronze gemäß Farbkarte Systemgeber Farbton innen: weiß ähnlich RAL 9016 Oberflächen - Folierung für Kunststoffprofile Leitfabrikat: Schüco UnlimetedFinish Außen- und innenseitiges Farbgebungsverfahren durch Kaschierung einer PVC-Folie mit folgendem Aufbau: - eingefärbte PVC-Basisfolie mit Solar Shield Technology zur Reduzierung der Wärmeaufnahme - Druckfarbe - Transparente PMMA-Folie Farbton Grundkörper: weiß ähnlich RAL 9016, dunkelgrau ähnlich RAL 7015 Farbton außen: anthrazitgrau ähnlich RAL 7016 Farbton innen: weiß ähnlich RAL 9016 Hinweise zum Angebot In den Positionsbeschreibungen sind nachfolgende Grundanforderungen zu beachten: Die unterschiedlichen Glastypen sind im Auftragsfall zu bemustern und optisch auf einander abzustimmen! Die Kunststoffprofile sind während der gesamten Montagezeit bis zur Abnahme mit einem sachgemäßen Schutz z.B. durch Abkleben, Abdecken etc. zu schützen! Die Kosten sind jeweils in die Einzelpositionen einzurechnen. Die Preisangaben der Elementpositionen gelten immer für komplette Lieferung, Verglasung und Montage entsprechend den Vorbemerkungen, sowie den Leistungs- und Systembeschreibungen. Sämtliche Verankerungen und Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nach Auftragserteilung ist durch den AN der Nachweis der Uw-Werte mit einer Uw-Wertberechnung zu erbringen. Dabei sind die zertifizierten Uf-Werte für Profile und Ug-Werte und psi-Werte für Gläser/Ausfachungen vorzulegen. Die in den nachfolgend beschriebenen Positionen aufgeführten Leistungen sind gemäß der "ZTV", sowie den Vorbemerkungen und den vorgestellten technischen Beschreibungen auszuführen. Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten. Notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung schriftlich dem Angebot beizufügen.
Technische Vorgaben und bauphysikalische
Hochwärmegedämmtes Kunststoff-Fenstersys Hochwärmegedämmtes Kunststoff-Fenstersystem, flächenversetzt mit 82 mm Grundbautiefe Leitfabrikat: Schüco Living 82 AS Anschlagdichtungssystem mit folgenden Konstruktionsmerkmalen: 7-Kammer-Konstruktion mit verzinkten Stahlverstärkungen Werkseitig maschinell eingerollte, hochwertige EPDM- Funktionsdichtungen, schweißbar. UV-Strahlen- und witterungsbeständig, Farbe silbergrau/schwarz 20 mm Flächenversatz raumseitig zwischen Flügelrahmen zur Rahmenebene Flügelüberschlag 6 mm außen bzw. 8 mm innen, Glaseinstand 20 mm, alle Profilkanten sind gerundet Flügelgeometrie in flächenversetzter Flügeloptik (Classic), Rondo, Viva Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel: 82 mm Flügelrahmen: 82 mm Profilansichtsbreiten: Blendrahmen: 70 bis 100 mm Blendrahmenverbreiterungen: 15 bis 120 mm Pfosten / Riegel: 92 bis 112 mm Flügelrahmen Fenster (Außenansicht): 40 bis 77 mm Stulpprofil: 38 bis 74 mm Oliven aus Aluminium nach Wahl des AG, im EG mit Druckknopf verriegelbar, einschl. Mauerrandstreifen Triotherm o.glw.
Hochwärmegedämmtes Kunststoff-Fenstersys
Wärmeschutz-3-fach-Glas für alle Fenster Wärmeschutz-3-fach-Glas für alle Fensterlemente, zusätzlich VSG / VSG für Türen und bodengebundene Verglasungen bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs Glasaufbau: Glasart außen VSG aus TVG Glasart innen VSG aus TVG - mit thermisch verbessertem Randverbund
Wärmeschutz-3-fach-Glas für alle Fenster
Baukörperanschlüsse Die Ausbildungen der Baukörperanschlüsse Die Ausbildungen der Fenster- und Fassadenanschlüsse sind gemäß den nachfolgenden Beschreibungen vorzunehmen. Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 enthalten. Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen. Für die Anforderungen in Bezug auf den Wärmeschutz und Feuchteschutz mit der Vermeidung von Schimmelpilzen wird auf das VFF-Merkblatt ES.03, Wärmetechnische Anforderungen an Baukörperanschlüsse für Fenster verwiesen. Hier sind Anschlussbeispiele mit der Angabe der Temperaturfaktors fRsi und dem längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten enthalten. Zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung sollte der Faktor für den raumseitigen Wärmeübergangswiderstand fRsi > 0,70 sein. Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Ein Feuchteausgleich kann sichergestellt werden, wenn raumseitig Dichtmaterialien mit höherem Diffusionswiderstand verwendet werden als außenseitig und/oder auf der Außenseite witterungsgeschützte Öffnungen eingeplant werden. Äußere Einflüsse, wie Bauwerksbewegungen, dürfen die Abdichtungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. Bei Fensteröffnungen mit größeren Spannweiten, auskragenden Bauteilen usw. sind größere Bauwerksbewegungen im Bereich der Anschlüsse zu erwarten. Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite, ist entsprechend der Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 für Bauanschlüsse auszuführen. Anschluss unten - bodentiefe Elemente: Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss der bauseitigen Fußbodenkonstruktion vorzurichten. Der Bereich zwischen Fußbodenbelag und Basiskonstruktion ist mit Wärmedämmung zu verfüllen und die innere Anschlussfuge an den bauseitigen inneren Bodenbelag ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln. Auf der Außenseite erfolgt die Abdichtung mit einer an der Basiskonstruktion befestigten Dichtungsfolie, die bis auf den tragenden Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben ist. Die Anschlussfuge zwischen der Basiskonstruktion und dem äußeren bauseitigen Bodenbelag ist mit einem Kompriband zu schließen. Anschlüsse seitlich/oben/unten: an 180 x 80 x 1250 mm XPS Mauerrandstreifen, Druckspannung: 200 kPa Die innere Anschlussfuge zwischen Wandanschlussprofil und Wandverkleidung ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln. Auf der Außenseite ist die Anschlussfugenabdichtung mit einer Dichtungsfolie auszuführen. Diese Dichtungsfolie wird an dem Blendrahmen befestigt und ist bis auf den tragenden Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben. Die äußere Anschlussfuge zwischen Vorsatzschale und Blendrahmen ist mit einem Kompriband zu schließen.
Baukörperanschlüsse Die Ausbildungen der
2.01 Kunststoff-Elemente
2.01
Kunststoff-Elemente
4 Sonstiges
4
Sonstiges
4.01 Wartungsvertrag
4.01
Wartungsvertrag
4.02 Regiearbeiten
4.02
Regiearbeiten

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