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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1.0 Allgemeines
1.1 Baumaßnahme
Die Stadt Hemmingen erhält für die Wäldchenschule Arnum einen Erweiterungsneubau, der neben Ganztagsräumen
auch eine Mensa beinhaltet. Im Zuge dieser Maßnahme wird als Vorabmaßnahme ein separat stehendes
Bestandsgebäude komplett abgebrochen. Der eingeschossige Verwaltungstrakt des Schulgebäudes wird energetisch saniert. Des Weiteren wird für den Zeitraum der Baumaßnahme eine Interimsanlage
errichtet.
1.2 Ausschreibungsunterlagen
Der Bieter ist verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen, Texte und ggf. Zeichnungen lt. Inhaltsverzeichnis auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Konstruktionsmerkmale und Beschreibungen, die auf bestimmte Hersteller/ Anbieter schließen lassen, auch wenn diese nicht benannt werden, dienen lediglich der Erläuterung des geforderten Konstruktionsprinzips und sind grundsätzlich unter dem Vorbehalt "oder gleichwertiger Art" zu betrachten. Die Gleichwertigkeit ist durch Nachweise und Muster auf Verlangen des Auftraggebers zu belegen.
In Ergänzung zu VOB/B §1 gelten die der Ausschreibung beiliegenden Zeichnungen und Fotoanlagen als Vertragsbestandteil und Kalkulationsgrundlage, bei Widersprüchen gilt die Leistungsbeschreibung vorrangig.
2.0 Baubeschreibung
2.1 Bestand
Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Bestandsgebäude der Wäldchenschule Arnum.
Diese befinden sich im rückwärtigen Bereich des Grundstückes und beinhalten den eingeschossigen Verwaltungstrakt, den zweigeschossigen Klassenraumtrakt, sowie eine eingeschossige Interimsanlage.
Im vorderen Bereich des Grundstückes befindet sich das mit dem Klassenraumtrakt verbundene Hortgebäude, ein Mehrfamilienwohnhaus, sowie die Sporthalle, welche für die Kinder zugänglich bleiben muss.
Die Baumaßnahme findet parallel zum laufenden Schulbetrieb statt.
2.2 Vorbereitende Maßnahmen
Im rückwärtigen Teil des Grundstücks wird vor Beginn der Sanierungsarbeiten eine Interimsanlage für die temporäre
Unterbringung von Horträumen, zzgl. Verwaltung und Nebenräumen errichtet. Im rückwärtigen Teil des Grundstückes hinter dem Verwaltungstrakt wird eine Erweiterung der Pausenfläche mit neuen Wegen und Spielgeräten erstellt.
2.3 Baugrundstück
Lage: Wäldchenschule Arnum, Klapperweg 18, 30966 Hemmingen
Das Baugrundstück befindet sich in nordöstlicher Randlage des Ortsteils Arnum. Die Größe der Liegenschaft beträgt aufgrund einer Vereinigungsbaulast ca. 28.650 m². Die für die Pausenflächen angemietete Pachtwiese umfasst eine Fläche von ca. 1.500 m².
Bodengutachten:
Es liegt ein Gutachten mit Beurteilung des Baugrundes und der Gründung mit abfalltechnischer Zuordnung vor.
Kampfmittelfreigaben:
Nach durchgeführter Luftbildauswertung wird keine Kampfmittelbelastung vermutet. Ein Bereich ist aufgrund einer Waldfläche nicht auswertbar. Die Betrachtung der Umgebung lässt keine Kampfmittelbelastung vermuten. Es wurde keine Sondierung durchgeführt. Die Fläche wurde nicht geräumt.
Besichtigung:
Eine Besichtigung vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen, Nachforderungen aufgrund von fehlender
Ortskenntnis werden ausgeschlossen. Das Gelände ist frei zugänglich. Um Anmeldung beim Hausmeister Herrn Frey
(Tel. 05101-9277-1) wird gebeten.
3.0 Baustelle
3.1 Zufahrt
Die Erschließung erfolgt über die Straße 'Klapperweg' in den rückwärtigen Teil des Grundstücks. Die Leistung findet parallel zum laufenden Schulbetrieb statt. Anlieferungen sind grundsätzlich mit der örtlichen Bauüberwachung abzusprechen, zu folgenden Zeiten ist wegen des An- und Abfahrtverkehrs der Schüler besondere Vorsicht geboten und es darf kein Lieferverkehr stattfinden - Schulbeginn von 07:45 bis 08:15 Uhr
- Schulende 12:50 bis 13:20 Uhr - Ganztagsende 15:50 bis 16:20 Uhr.
Die Zufahrt zur Baustelle ist beengt, s. Baustelleneinrichtungsplan. Mit Erschwernissen bei der Anfahrt mit größeren Fahrzeugen muss gerechnet werden. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Es ist auf dem Baufeld und der Baustelleneinrichtungsfläche mit beengten Platzverhältnissen zu rechnen. Private Fahrzeuge von Handwerkern dürfen auf dem Gelände der Grundschule nicht abgestellt werden.
3.2 Arbeitszeiten
Die Arbeiten dürfen nur werktags in der Zeit von 7.00 - 18.00 Uhr durchgeführt werden.
Außerhalb der vorgenannten Zeiten wird die Baustelle videoüberwacht, zur Vermeidung falscher Alarme sind begründete Ausnahmen rechtzeitig, mind. 10 Arbeitstage vorher, bei der vom AG beauftragten Bauüberwachung schriftlich zu melden. Die Kosten aus einem Alarmhandling aufgrund nicht gemeldeter und freigegebener Änderungen werden an den Verursacher weitergegeben.
3.3 Baustelleneinrichtung, Baustrom-/ Bauwasserversorgung / Abwasser
3.3.1 Baustelleneinrichtung
Das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen für sämtliche in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3.3.2 Baustrom
Die Baustromentnahme erfolgt über eine vom Auftraggeber bereitgestellte Elektrozuleitung. Die Zuleitung ist in der Niederspannungshauptverteilung mit 125A abgesichert, insgesamt stehen für die Baustelle maximal 22 kW zur Verfügung.
Vorhandene Baustromverteiler in der Liegenschaft:
Baustromverteiler Verwaltungs-Trakt:
1. 1x63A /400V, 1x32A /400V, 2x16A /400V, 6x230A /230V
2. 2x16A /400V, 3x230A /230V
Baustromverteiler Baustelle:
1x63A /400V, 4x32A /400V, 2x16A /400V, 6x230A /230V
Die Lage der Verteiler ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Der AN ist dafür verantwortlich, eine eigenständige Baustromunterverteilung zu installieren und zu betreiben. Die Baustrom-Unterverteilung ist täglich zum Feierabend durch den AN zu verschließen. Der AN ist für einen sparsamen Verbrauch in seinem Tätigkeitsbereich verantwortlich. Die Baustromverbräuche sind mittels geeichtem Zähler zu erfassen und wöchentlich der Bauüberwachung schriftlich zu übermitteln. Dies ist eine Teilleistung des AN.
3.3.3 Baubeleuchtung
Der AN ist dafür verantwortlich, eine geeignete und vorschriftsmäßige Beleuchtung im und außerhalb der Gebäude im jeweiligen Arbeitsbereich bereitzustellen und zu unterhalten. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.
3.3.4 Bauwasserversorgung
Brauchwasser für die Aufbereitung von Baustoffen und zur Reinigung wird bauseits zur Verfügung gestellt. Für das Heranführen an den Arbeitsplatz hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen und die Kosten dafür in die Einheitspreise ein zu kalkulieren. Farbreste und Reinigungsflüssigkeiten, Baustoffe, Baumaterialien und kontaminierte Stoffe bzw. Flüssigkeiten dürfen in keinem Fall in das Abwassersystem eingeleitet werden, sondern müssen entsprechend ihres Abfallartenschlüssels fachgerecht gelagert und entsorgt werden. Bei Nichteinhaltung übernimmt der AN die Entsorgungskosten.
3.3.5 Sanitäre Anlagen, Pausenräume
Sanitäre Einrichtungen werden bauseits zur Verfügung gestellt.
Material- und Pausenräume sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. Die zur Verfügung stehende Stellfläche für Standard Container siehe Baustelleneinrichtungsplan.
3.4 Baustellenreinigung
Die Reinigung und Beräumung der Arbeitsplätze ist ausschließlich Sache der Auftragnehmer. Die Baustelle ist besenrein zu hinterlassen. Wird dieser Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht nachgekommen, ist der AG berechtigt, die Reinigung und Entsorgung auf Kosten des AN durchführen zu lassen. Verunreinigungen, die sich aus dem Baubetrieb ergeben, sind umgehend, d. h. am Tage ihres Entstehens, zu beseitigen. Die als Baustellenzufahrt genutzten Straßen sind täglich gründlich zu reinigen.
3.5 Musikabspielgeräte
Musikwiedergabegeräte, Rundfunkgeräte etc. sind grundsätzlich auf der Baustelle nicht gestattet. Darunter fällt auch die Nutzung von mobilen Telekommunikationsgeräten (Smartphones etc.) als Abspielgerät. Die Vorgaben der BG zur Arbeitssicherheit sind zu beachten.
3.6 Lärmschutz
Die Vorschriften und Regeln der TA-Lärm sowie der 32. BlmSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) sind zwingend einzuhalten. Es gilt der Immissionsrichtwert tagsüber 45 dB (A) gem. Ziffer TA-Lärm 6.1f
Die Vermeidung bzw. die Reduzierung von Baulärm ist als vorrangig zu betrachten.
Es ist besondere Rücksicht auf die umgebende Wohnbebauung zu nehmen.
Nachweise für die Einhaltung der Emissions- und Immissionsrichtwerte sind von den Auftragnehmern (AN) auf Verlangen vorzulegen.
4.0 Baudurchführung
4.1 Bauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat für seine Arbeiten einen deutschsprachigen Projekt- / Bauleiter und eine deutschsprechende Aufsichtsperson schriftlich zu benennen. Die Verkehrssprache auf der Baustelle ist deutsch.
4.2 Bautagesberichte / Arbeitsberichte
Der AN hat arbeitstägliche Bautagesberichte zu führen. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Die Bautagesberichte sind wöchentlich, jedoch spätestens zur Rechnungslegung in Kopie zu übergeben.
5.0 sonstige Allgemeine und technische Unterlagen
Unterlagen, die der AN nach dem Vertrag oder zum Nachweis der vertragsgemäßen Leistungserfüllung beizubringen hat, sind mind. 1 Woche vor der Abnahme vollständig als pdf-Datei bei der Bauleitung des AG einzureichen.
Spätestens zur Schlussrechnungslegung sind die Unterlagen 1-fach in Papierform vorzulegen.
Die termingerechte Übergabe der Unterlagen ist Voraussetzung für die Durchführung der Abnahme.
Hierzu gehören insbesondere:
- Prüfzeugnisse, Zulassungen
- Fachunternehmererklärungen
6.0 Abnahmen
Für die ausgeschriebenen Leistungen wird eine förmliche Abnahme verlangt. Der Abnahmetermin ist mit entsprechendem Vorlauf abzustimmen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
1.0 Allgemein
Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind erweiterte Rohbauarbeiten in zwei Bauabschnitten, bestehend aus Abbrucharbeiten, Erdarbeiten, Dämm- und Abdichtungsarbeiten und Betonarbeiten sowie Mauerarbeiten und Stahlbauarbeiten in geringem Umfang.
Das Gebäude Verwaltungstrakt (1. BA) wurde bauseits bereits teilentkernt, vorhandene Schadstoffe wurden ausgebaut.
Des Weiteren sind in der Leistungsbeschreibung Grundleitungen und Hauseinführungen der technischen Gewerke enthalten.
Dem Bieter werden als Kalkulationsgrundlage nachfolgend aufgelistete Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Anlagen:
Gutachten und Unterlagen:
41423-GU-N-001-VRM-Bodengutachten
41423-ARC-FD-X-Fotodokumentation Verwaltung Gelände
Planunterlagen Statik Neubau
2413_geprüfte Positionspläne Mensa_Geschwärzt
2413_geprüfte Statik Mensa_Geschwärzt
2413_K-N03_Konstruktionsdetails Neubau Mensa EG D15 - D27 (Vorabzug)
2413_K-N04_Konstruktionsdetails Neubau Mensa EG D28 - D39 (Vorabzug)
2413_K-N05_Konstruktionsdetails Neubau Mensa Sohlplatte D50-D54 und D100 - D108 (Vorabzug)
2413_UE-N02_Uebersicht Lage Detailpunkte Mensa EG (Vorabzug)
2413_UE-N03_Gründung (Vorabzug)
Planunterlagen Statik Verwaltungstrakt:
06_Positionsplaene P11-P12 Verw_20250521_V1_25-042_PI_Geschwärzt
06_Nachweis StandsicherheitVerw_20250521_V1_25-042_PI_Geschwärzt
2413_B-V01_Bewehrung Sockelaufkantungen Verwaltung, Regelschnitte_Vorabzug
2413_B-V01_Stahlliste
2413_K-V01a_Konstruktionsdetails Verwaltung D01-D14_Vorabzug
2413_UE-V01a_Lage Detailpunkte Verwaltungsgebäude_Vorabzug
2413_P13 Steifen Grundriss Verwaltung
Planunterlagen Hochbau:
Allgemein
41423-ARC-X-LP-00-5v00 Lageplan Abbruch
41423-ARC-X-LP-00-5v01 Baustelleneinrichtung
41423-TGA-X-LP-00.002-5v01
Neubau:
41423-ARC-N-DT-U1.001-5f02 Sockeldetail Frostschürze
41423-ARC-N-DT-U1.002-5f02 Sockeldetail Frostschürze geböschte Baugrube
41423-ARC-N-DT-U1.003-5f02 Sockeldetail Frostschürze verbaute Grabenkante
41423-ARC-N-DT-U1.004-5f02 Sockeldetail Streifenfundament
41423-ARC-N-DT-U1.005-5f03 Sockeldetail Streifenfundament - geböschte Baugrube
41423-ARC-N-DT-U1.006-5f03 Sockeldetail Streifenfundament - verbaute Grabenkante
41423-ARC-N-DT-U1.007-5f00 Sockeldetail Aufzugsschacht
414-ARC-N-GR-U1-5f02-Fundamentplan
414-ARC-N-GR-U1-5f02-Fundamentplan Leitungsführung
41423-ARC-N-SC-AA-5f07
41423-ARC-N-SC-BB-5f07
Verwaltungstrakt:
41423-ARC-V-AN-AN-5f03
41423-ARC-V-AN-AO-5f02
41423-ARC-V-AN-AW-5f02
41423-ARC-V-DA-DA-5f00-Aufteilung Teilflächen
41423-ARC-V-GR-00-5f05-Übersichtsplan
41423-ARC-V-GR-U1-5f02-Übersichtsplan
41423-ARC-V-SC-AA-5f04
41423-ARC-V-SC-BB-5f03
41423-ARC-V-SC-CC-5f03
41423-ARC-V-SC-DD-5f03
41423-ARC-V-SC-EE-5f03
41423-ARC-V-AB-00-5f00-Abbruchplan
41423-ARC-V-AB-AN-5f00-Abbruchplan
41423-ARC-V-AB-AO-5f00-Abbruchplan
41423-ARC-V-AB-AW-5f00-Abbruchplan
41423-ARC-V-AB-AA-5f00-Abbruchplan
41423-ARC-V-AB-DD-5f00-Abbruchplan
41423-ARC-V-AB-EE-5f00-Abbruchplan
41423-ARC-V-DT-00.016-5f02-Sockel West
41423-ARC-V-DT-00.017-5f02-Sockel Ost
41423-ARC-V-DT-00.018-5f02-Sockel Hof
41423-ARC-V-DT-00.020-5f02-Sockel Nord
41423-ARC-V-DT-00.003-5f01-Fenster WC H
41423-ARC-V-DT-00.004-5f01-Tür Sekretariat
41423-ARC-V-DT-00.005-5f01-Tür Stellv. Schulleiter
41423-ARC-V-DT-00.006-5f01-Durchbruch Lehrmittelsammlung
41423-ARC-V-DT-00.007-5f01-Durchbruch Küche
41423-ARC-V-DT-00.009-5f01-Fenster Besucher WC D
41423-ARC-V-DT-00.011-5f01-Tür Pumi
41423-ARC-V-DT-00.012-5f01-Tür Pumi
41423-ARC-V-DT-00.013-5f01-Türen Lehrerzimmer
41423-ARC-V-DT-00.021-ff01-Tür Werken
41423-ARC-V-DT-00.024-5f00-Flurversprung
41423-ARC-V-DT-00.025-5f00-Hausaufgabenraum
41423-ARC-V-DT-00.026-5f00-Rampe Haupteingang
Terminplan:
41423 260227 Terminplan Rohbau
Für die Ausführung und Abrechnung der in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen gilt die VOB/C und sämtliche einschlägigen Normen, Vorschriften, Regeln und Verordnungen gemäß DIN / EN / ISO in der zur Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Bauteile und Bauweisen, die einer bauaufsichtlichen Zulassung, eines Prüfzeugnisses, einer Überwachung o. ä. bedürfen, sind entsprechend auszuführen.
Geforderte Gütenachweise sind rechtzeitig vor der Ausführung und ohne gesonderte Vergütung vorzulegen.
Zur Ausführung der Arbeiten ist ein Schweißnachweis nach EXC2 erforderlich. Eine Kopie ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
2.0 Baustelleneinrichtung
2.1 Einrichten der Baustelle
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle sowie sämtliche Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für die eigenen Leistungen des AN bleiben Nebenleistungen und sind nicht gesondert ausgeschrieben.
Die Einrichtung der Baustelle muss im Einvernehmen mit der örtlichen Bauüberwachung geschehen.
Von Seiten des Auftraggebers werden auf die Bauphasen abgestimmte Baustelleneinrichtungspläne als Konzept vorgeschlagen. Auf Grund der beengten Verhältnisse auf der Baustelle und des engen Zeitablaufs sind die darin enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Alternative Konzepte sind bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Veränderungen der Baustelleneinrichtung bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Bauüberwachung des AG.
2.2 Sanitär-, Pausen- und Lagerräume
Sanitäre Anlagen werden nach Herstellung der BE-Fläche zur Verfügung gestellt, vgl. Allgemeine Vorbemerkungen.
Material- und Pausenräume für die eigenen Leistungen sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. Stellplätze für Standard-Container stehen nach Herstellung der BE-Fläche zur Verfügung und sind mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.
3.0 Betonarbeiten
3.1 Allgemein
Die Bewehrung muss jeweils vor dem Betonieren abgenommen werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Abnahme jeweils rechtzeitig bei der zuständigen Bauaufsicht bzw. beim Prüfingenieur zu beantragen. Vom Abnehmenden angeordnete Zulage-Bewehrungen müssen von diesem in den Abnahmeprotokollen schriftlich bestätigt werden und sind in gesonderten Aufmaßlisten zu erfassen.
Von der Überwachungs- und Identitätsprüfung der Betone sind Protokolle (als gesondertes Beiblatt zu den Bautagesberichten) abzuliefern.
3.2 Zeichnungen
Die Schal- und Bewehrungspläne werden vom Statiker und die Ausführungs- und Detailpläne vom Architekten erstellt. Sie werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Es ist auf der Baustelle mit allen diesen Plänen parallel zu arbeiten, um alle Planungsinformationen zu erfassen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig vor Bauausführung anzuzeigen und mit dem planenden Architekten zu klären.
4.0 verbindliche Termine
Für die Ausführung der zeitkritischen Rohbauarbeiten im Verwaltungstrakt sind verbindliche Start-, Zwischen- und Fertigstellungstermin festgelegt, da in diesem Abschnitt Maßnahmen stattfinden, die unmittelbar Auswirkungen auf die Nutzbarkeit der Schule haben.
Insbesondere müssen Lärm, Erschütterungen, Erschließungen und Sicherheitsabsperrungen so organisiert sein, dass der laufende Schulbetrieb nach den Sommerferien 2026 nicht eingeschränkt wird.
Für die Erdarbeiten sind der Starttermin am 06.07.2026 und der Fertigstellungstermin am 17.07.2026 zwingend einzuhalten.
Die Rohbauarbeiten im Flurbereich Achse 8 sind vom 13.07.2026 bis zum 17.07.2026 auszuführen, damit die Folgegewerke und die anschließende Ganztagsbetreuung nicht eingeschränkt werden.
Die Rückbauarbeiten in Achse B/3–4 + 7–8 müssen zwingend vom 20.07.2026 bis zum 07.08.2026 ausgeführt werden, sodass die Rohbauarbeiten in Achse B/3–4 + 7–8 und die provisorische Rampe vor dem Schuljahresbeginn am 10.08.2026 fertiggestellt sind.
Eine Änderung dieser Termine ist nicht möglich.
Die Fertigstellungstermine für die weiteren regulären Rohbauarbeiten im Verwaltungstrakt sind bindend, damit die Folgegewerke ohne Verzögerung beginnen können.
Der Fertigstellungstermin für die restlichen Abbrucharbeiten ist der 28.08.2026.
Für die restlichen Rohbauarbeiten ist der 04.09.2026 als Fertigstellungstermin zwingend einzuhalten.
Die Beiputzarbeiten sind am 18.09.2026 fertigzustellen.
Der Rückbau der Schutz- und Sicherungsmaßnahmen muss am 23.10.2026 abgeschlossen sein.
Eine Änderung der Start- und Zwischentermine ist in abgestimmten und schriftlich bestätigten Ausnahmefällen möglich.
Die im Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungstermine für die regulären Rohbauarbeiten im Neubau müssen verbindlich eingehalten werden, damit die Folgegewerke ohne Verzögerung beginnen können.
Der Fertigstellungstermin der Erd-, Grundleitungs- und Rohbauarbeiten ist der 16.10.2026.
Eine Änderung der Start- und Zwischentermine ist in abgestimmten und schriftlich bestätigten Ausnahmefällen möglich.
Teile der Baustellensicherung/ -schutzmaßnahmen sind bis zum Ende der Gesamtbauzeit August 2027 vorzuhalten und in einem gesonderten Arbeitseinsatz zurückzubauen.
Der beiliegende Terminplan dient als Kalkulationsgrundlage und ist zu berücksichtigen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
01 Vorbereitende Arbeiten GALA, Abbruch in Außenanlagen
01
Vorbereitende Arbeiten GALA, Abbruch in Außenanlagen
Hinweise zur Kalkulation und Abrechnung In diesem Titel sind Rückbauarbeiten Oberbau, Bepflanzung und Ausstattung im Bereich Pausenhof und umlaufender Fassadenbereiche beschrieben. Im Vorfeld wurden bauseits sämtliche Bäume und Sträuche bodennah gefällt, bzw zurückgeschnitten. Die weiterführenden Erdarbeiten sind in gesondertem Titel beschrieben.
1) Kalkulation
In die nachfolgend beschriebenen Positionen dieses Titels ist als Bestandteil der Positionen ergänzend einzukalkulieren:
Geräteeinsatz ist möglich, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, lärmarm, Lärmpegel max. 80 dB(A), staubarm TRGS 559, ohne Funkenfreisetzung, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung,
aufgenommene Stoffe sammeln, zerkleinern, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, Transportentfernungen für Abbruchmaterialien innerhalb des Bearbeitungsgebietes von bis zu 100 m, Entsorgung wird gesondert vergütet, in gesondertem Titel beschrieben, Mengenermittlung nach Aufmaß.
Lage, Anordnung und ca. Abmessungen der beschriebenen Bauteile ist den beiliegenden Plänen und Fotos zu entnehmen. Diese sind als Kalkulationsgrundlage zu berücksichtigen.
2) Ausführung
Im Bereich von verbleibenden Gehölzen ist so zu arbeiten, dass eine Beschädigung durch Baumaschinen auch im Wurzelbereich vermieden wird. Verbleibende Gehölze sind in den beiliegenden Planunterlagen gekennzeichnet, Baumschutz wird bauseits montiert.
Es wurde im Vorfeld ein Bodengutachten erstellt, vorhandene Schadstoffe sind in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt. Treten im Rahmen der Arbeiten darüberhinausgehende Verdachtsflächen auf, die einen Verdacht auf Kontamination vermuten lassen, ist umgehend die Bauüberwachung des AG zu informieren, die eine fachgerechte Beprobung veranlasst. Bauzeitliche Unterbrechungen der Arbeiten in diesem Bereich führen nicht zu einer gesonderten Vergütung oder zu sonstigen Ansprüchen gegenüber dem AG.
Die Entsorgung anfallender Stoffe ist im Sinne des Abfallkreislaufwirtschaftsgesetzes durchzuführen.
Sämtliche Stoffe sind im Namen des AG durch den AN vorrangig einer Wiederverwendung zuzuführen oder fachgerecht mit Nachweis zu entsorgen. Die Nachweise einer fachgerechten Entsorgung auf einer zugelassenen Deponie ist dem AG unaufgefordert mit Rechnungslegung auszuhändigen.
Hinweise zur Kalkulation und Abrechnung
01.01 Abbruch- und Bodenarbeiten Pflanzen
01.01
Abbruch- und Bodenarbeiten Pflanzen
01.02 Demontage Ausstattung
01.02
Demontage Ausstattung
01.03 Abbrucharbeiten befestigte Flächen
01.03
Abbrucharbeiten befestigte Flächen
01.04 Entsorgung
01.04
Entsorgung
02 1.BA Abbruch- und Rohbauarbeiten Verwaltungstrakt
02
1.BA Abbruch- und Rohbauarbeiten Verwaltungstrakt
02.02 Erdarbeiten
02.02
Erdarbeiten
02.09 Entsorgung
02.09
Entsorgung
03 2.BA Rohbauarbeiten Gründung Neubau
03
2.BA Rohbauarbeiten Gründung Neubau
03.01 Erdarbeiten
03.01
Erdarbeiten
05 Sonderbauwerke Elt.- Hauseinführungen
05
Sonderbauwerke Elt.- Hauseinführungen
05.01 Erdarbeiten
05.01
Erdarbeiten
05.02 Schächte, Abläufe und Zubehör
05.02
Schächte, Abläufe und Zubehör
05.03 ELT-Hauseinführungen und Leitungen
05.03
ELT-Hauseinführungen und Leitungen
06 Grundleitungen
06
Grundleitungen
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG Die Wäldchenschule in Arnum soll um einen Neubau erweitert werden.
Der geplante 2-geschossige Neubau beinhaltet u.a. eine Mensa mit Küchenbereich, WC-, Lager- und Technikräume sowie Gruppen- und Aufenthaltsräume für die Ganztagsbetreuung.
Das Leistungsverzeichnis beschreibt die zur Abwassererschließung erforderlichen Umbauten im Bestand.
Weiterhin sind die neuen Schächte und Grundleitungen für Schmutz- und Regenwasser und die vorzurüstenden erdverlegten Zuleitungen (z.B. Trinkwasser, Fettabscheideranschlüsse etc.) beschrieben.
Erschließung
Das Grundstück der Grundschule ist an den separaten öffentlichen Schmutzwasser- und Regenwasserschacht im Klapperweg angeschlossen.
Für den Neubau werden die bestehenden Abwasser-Grundleitungen und Schächte im Baufeld umstrukturiert und bis zu den Umschlusspunkten zum Wiederanschluss an den Bestand erneuert.
Die Schmutzwasser-Grundleitungsanschlüsse in der Bodenplatte zum Anschluss für die innenliegenden Schmutzwasserleitungen des Neubaus sind mitberücksichtigt und werden vorgerüstet, ebenso wie sämtlichen Zuleitungen zum Fettabscheider. Der Einbau des Fettabscheiders erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die erdverlegte Trinkwasser-Zuleitung wird mit einer dazugehörige Einsparten Hausdurchführung in der Bodenplatte des Neubaus vorgerüstet.
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Höhenniveau - Grundwasser Die Geländeoberkante (GOK) ist zur Fertigstellung des Neubaus mit
±0,00 = 57,25m üNN geplant.
Der Grundwasserspiegel liegt im Mittel bei ca.
-1,25m = 56,0m üNN
Der max. Grundwasserspiegel liegt bei ca.
-0,25m =57,0m üNN
Hinsichtlich des hohen Grundwasserstands sind sämtliche erdverlegten Rohrleitungen auf einer Betonbettung zu verlegen.
Die Betonbettung dient als robuster Schutz, um die Rohrleitungen vor Auftrieb, Setzungen und Korrosion zu schützen sowie die Rohrstatik und Stabilität zu
sichern. Die Betonbettung ist, wie in den Leistungstexten der Rohrleitung beschrieben, mit einzukalkulieren.
Höhenniveau - Grundwasser
Herstellen der Rohrleitung - Rohrauflager Der Auftragnehmer darf mit der Herstellung der Kanäle erst dann beginnen, wenn der Auftraggeber sich von der Eignung der Baugrubensohle als Rohrauflager überzeugt hat und gegebenenfalls die entsprechenden Anweisungen zu deren Befestigung gegeben hat.
Herstellen der Rohrleitung - Rohrauflager
Prüfung und Abnahme der Rohrleitungen Das Einhalten des vorgeschriebenen Gefälles wird erst nach Beendigung der Bauarbeiten geprüft. Falls der Auftragnehmer die Prüfung auf Einhaltung des Gefälles zu einem früheren Zeitpunkt wünscht, hat er dieses mindestens 24 Stunden vor dem hierfür vorgesehenen Termin anzuzeigen.
Prüfung und Abnahme der Rohrleitungen
Baugrund - Bodengutachten Bei dem Baugrund handelt es sich um schluffigen Sand der bei Zutritt von
Oberflächenwasser zu Aufweichungen neigt.
Daher darf das Erdplanum nicht mehr befahren werden und muss unmittelbar
nach dem Aushub mit dem Tragschichtmaterial abgedeckt werden.
Sofern aufgeweichter Boden in der Gründungssohle angetroffen wird, muss ein
Bodenaustausch vorgenommen werden. Als Austauschmaterial ist
Tragschichtmaterial geeignet. Der Umfang möglicher Austauschmaßnahmen ist
mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.
Die Beschreibung des Aushubs in den Leistungstexten richtet sich nach den
Einstufungen im vorliegenden Bodengutachten.
Die Verortung der dazu untersuchten Probebohrungen ist nachstehend
abgebildet (Anlage 1):
Die Ergebnisse aus dem vorliegenden Bodengutachten sind in der folgenden
Tabelle zusammengefasst (S.14):
Entsorgung bzw. Verwertung von Aushubboden sind erneute
Beprobungen des Bodenaushubs als Haufwerksbeprobung vorzunehmen.
Sollten bei den Aushubarbeiten Bereiche entdeckt werden, die nicht im
Bodengutachten beschrieben sind, ist die örtliche Bauüberwachung zu
benachrichtígen, um die erforderlichen Untersuchungen veranlassen zu können.
Baugrund - Bodengutachten
Erdarbeiten - Bodenaushub Die Baugrube ist in der vorgeschriebenen Tiefe mit lotrechten Wänden auszuführen. Die Zusammenfassung zweier getrennter Baugruben, die Ausführung mit Böschungen oder eine Änderung der Baugrubenbreite ist ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers unzulässig. Beabsichtigt der Auftragnehmer solche Abweichungen, so sind sie bereits bei Abgabe des Angebotes vorzuschlagen Arbeitserschwerungen, welche durch Leitungen aller Art entstehen, werden nur dann vergütet, wenn die behinderten Leitungen die Kanalachse unter einem Winkel kleiner als 45 Grad schneiden. Stellt der Auftragnehmer an den im Baustellenbereich angetroffenen Leitungen oder Betriebseinrichtungen anderer Leitungsverwaltungen Schäden fest, so hat er unverzüglich die zuständige Leitungsverwaltung zu benachrichtigen. Den anderen Leitungs-Verwaltungen und der Ordnungsbehörde ist es jederzeit gestattet, auf der Baustelle ihrer Interessen durch von ihnen Beauftragten wahrnehmen zu lassen. Sind Schäden an den Leitungen mittelbar oder unmittelbar durch die vom Auftragnehmer durchgeführten Baumaßnahmen verursacht worden, so werden ihm die Kosten für die Instandsetzung angelastet. Für hierdurch eventuell eintretende Verzögerungen und vorübergehende Behinderungen in der Bauausführung wird dem Auftragnehmer keine Entschädigung gezahlt.
Erdarbeiten - Bodenaushub
Erdarbeiten - Bodenlagerung Die von anderen Gewerken beanspruchten Flächen und der für den Verkehr bestimmte Teil der Straße sind stets von Aushub frei zu halten. Führt der abgelagerte Boden zur Staubentwicklung, so hat ihn der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftragsgebers ohne besondere Vergütung feuchtzuhalten.
Erdarbeiten - Bodenlagerung
Erdarbeiten - Bodeneinbau Das Verfüllen der Baugrube ist unter Beachtung der technischen Bestimmungen in der DIN EN 1610 (Entwässerungskanäle u. - leitungen aus vorgefertigten Rohren Abschnitt 8, der DIN 18300 (Erdarbeiten) Abschnitt 3.11, der ZTVE und entsprechend dem Merkblatt über das Verfüllen von Leitungsgräben, Ausgabe 1996, durchzuführen. Abweichend hiervon ist jedoch die Baugrube gleichzeitig beiderseits der Rohrleitung in Lagen von 10 cm mit Kiessand (Größtkorn d=20 mm ) zu verfüllen und zu verdichten. Bei Durchführung der Verdichtungsarbeiten ist darauf zu achten, dass eine optimale Wirkung nach bodenmechanischen Gesichtspunkten erzielt wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf seine Kosten die erzielte Verdichtung auf Verlangen des Auftragsgebers nachzuweisen, wozu jederzeit auf der Baustelle vom Auftragnehmer ein Künzelstab oder eine gleichwertige Schlagsonde vorzuhalten ist. Die Dichte der oberen 2,00 m ist auf Verlangen des Auftragsgebers mittels des Proctorverfahren nachzuweisen. Schiedsprüfungen sind grundsätzlich nur nach dem Proctorverfahren auszuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Feststellung ungenügender Verdichtung die Baugrube ganz oder teilweise auf Kosten des Auftragsnehmers ausheben, neu verfüllen und verdichten zu lassen.
Besondere Sorgfalt ist auf das Unterstopfen und Umhüllen der im Zuge des Baugrubenaushubs freigelegten Rohre und Kabel zu verwenden.
Erdarbeiten - Bodeneinbau
Wasser in der Baugrube Die Entwässerungsleitungen dürfen zum Abführen von Grundwasser oder sonstigen in der Baugrube auftretendem Wasser nur mit Genehmigung des Auftraggebers benutzt werden.
Wasser in der Baugrube
06.01 Grundleitungen unter Sohle
06.01
Grundleitungen unter Sohle
06.02 Grundleitungen im Außenbereich
06.02
Grundleitungen im Außenbereich
06.03 Erdarbeiten und vorbereitende Maßnahmen
06.03
Erdarbeiten und vorbereitende Maßnahmen