Trockenbau
Neubau Mehrfamilienhäuser Grünheide
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Das Bauvorhaben besteht aus zwei baugleichen aber gespiegelten Mehrfamilienhäusern mit insegsamt 18 Wohneinheiten. Jedes Haus gliedert sich wie folgt auf: - Erdgeschoss mit Kinderwagenraum, Technikraum, Abstellräume zur Sondernutzung und drei Wohneinheiten - 1.Obergeschoss mit 4 Wohnungen, - 2.Obergeschoss mit 2 Wohnungen Zusätzliche allgemeine technischen Vorbemerkungen: Alle nachfolgenden Festlegungen gelten für sämtliche Titel/Positionen/Bauabschnitte ! Die Baubeschreibung und Detailplanung des Bauherrn sind allein verbindlich. Planungsunterlagen, GR-Zeichnungen und Schnitte sind mit in der Anlage bzw. sind beim GU nach vorheriger Rücksprache einzusehen. Alle Qualitäten, Mengen, Fabrikate, Maße und Anschlüsse der Baubeschreibung, Planung und Detailplanung des Bauherrn sind einzuhalten. Es gelten die VOB sowie die gültigen DIN Normen. Es wird nach den anerkannten Regeln der Technik gearbeitet. Dauerelastische Verfugungen, Decken-, Boden und Wandanschlüsse sind in EP`s einzurechnen. Innengerüste sind im Leistungsumfang des AN enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Für Arbeitsschutz und Absturzsicherheit ist die ausführende Fachfirma eigenverantwortlich. Die Oberflächen sind in Q2 Qualität herzustellen. Erforderliche Nebenleistungen müssen im Angebot enthalten sein. Alle Anschlüsse sind so auszuführen, dass keine Risse entstehen. Kraftschlüssige Anschlüsse an Decken und Wände sind nicht erlaubt. Sie müssen dauerelastisch versiegelt werden oder mit gleitenden Anschlüssen ausgeführt werden. Auf die Anforderungen des Brandschutzes und des Schallschutzes ist besonders zu achten. Die Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des System-Herstellers zugelassen und gefertigt werden. Die Konstruktion einschließlich aller Verbindungselemente muss alle auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an das Tragwerk des Baukörpers abgeben können. Im Bereich der unteren Lage an doppelt beplankten Wänden bzw. Vorsatzschalen sind die Fugen fachgerecht zu verspachteln. Sie müssen gegenüber atmosphärischen Einflüssen beständig sein. Sie dürfen nicht aushärten und im Sinne von DIN 52460 verträglich sein. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten und innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche so haften, dass Sie unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen, Ausdehnungen und Schwindverhalten der Bauteile nicht ein-oder abreißen. Die Montage muss fachgerecht erfolgen Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Anschlüsse sind nach Herstellervorschrift auszuführen. Alle Trockenbauwände, die über eine Feuerwiderstandsklasse (F30, F60, F90) verfügen sind nach entsprechender Zulassungsbestimmung des Herstellers herzustellen. Vor Ausführung sind die Zulassungen und Prüfzeugnisse der Brandschutzkonstruktionen vorzulegen. Alle Kanten und Anschlüsse an andere Bauteile sind mit einem Kantenschutz bzw. Anschlussschienen zu versehen. Aussparungen für Sanitärdurchführungen und Lüftungselemente sind in die EP`s einzurechnen. Alle Oberflächen sind so herzustellen, dass Anstricharbeiten ohne Vorarbeiten ausgeführt werden können (Malerfertig, planeben und ohne Schüsselung)
Allgemeine Vorbemerkungen
DGNB und QNG Hinweis Dokumentation Einhaltung Vorgaben DGNB Zertifizierung Prüfzeugnisse, Herstellerdatenblätter und Zulassungen für die vom AN zum Einbau oder zeitweise Überlassung vorgesehenen Stoffe und Bauteile zum Nachweis Ihrer Eignung und Güte sind dem AG vom AN rechtzeitig, mindestens jedoch auf Anforderung vor Ausführungsbeginn in übersichtlicher, prüfbarer digitaler Form und/oder über internetbasierte Planmanagement-Plattform zu übergeben. Mindestens 10 Werktage vor Bestellung und Ausführungsbeginn muss der AN der Bauleitung folgende Unterlagen zur Prüfung und Freigabe für die zu verwendenden Materialien und Produkte vorlegen: " Produktdeklarationen, z.B. EPD, RAL, GISCode " Technische Informationen " Sicherheitsdatenblätter sowie Zulassungen der ausgeschriebenen bzw. angebotenen Produkte und Materialien (alternativ: andere Nachweise über die Inhaltsstoffe, z.B. WECOBIS) " Dokumentation von sämtlichen Inhaltsstoffen bei Transport und Baustellenmischungen " Herstellererklärungen zur Inhaltsstoffe; SVHC-Erklärung der Hersteller von Erzeugnissen " Umwelt- und Sozialverträglichkeitssiegel für internationale Materialimporte mit Handelszertifikaten der Lieferanten oder Hersteller Alternativ zur eigenständigen Beschaffung und Einreichung der Produktdatenblätter durch den AN wird eine Übersichtsliste (Anlage 3) bereitgestellt, in die sämtliche zur Verwendung vorgesehenen Materialien einzutragen sind. In diesem Fall übernimmt der Auditor die Beschaffung der erforderlichen Produktdatenblätter. Sofern erforderlich, ist der Auftragnehmer verpflichtet, bei der Beschaffung der entsprechenden Produktdatenblätter unterstützend mitzuwirken. Die vollständig ausgefüllte Übersichtsliste ist der Bauleitung spätestens 10 Werktage vor Bestellung und Ausführungsbeginn zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Für alle nachzuweisenden Anforderungen der geforderten Qualitätsstufe 3 (QS3) ist ein prüfbarer Nachweis entsprechend der Kriterienmatrix zu erbringen. Die vollständige Kriterienmatrix kann im DGNB Kriterium ENV1.2 nachgeschlagen werden und dient diesen Vorbemerkungen als Anlage 1. Die Zeiträume für die Prüfung und Freigabe der Produkt- und Materialunterlagen und ggf. längere Lieferzeiten sind in den Ausführungsablauf einzukalkulieren. Die Freigabe der Bauleitung entbindet den AN nicht von seiner Verantwortung, zugelassene, geeignete und vertragskonforme Produkte bzw. Verfahren einzusetzen. Ohne Bestätigung des AG dürfen entsprechende Arbeiten nicht begonnen werden. Risiko und Kosten einer Annahmeverweigerung bzw. eines rückstandslosen Rückbaus von nicht freigegebenen Produkten, Transport- und Baustellen-mischungen trägt der AN. Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produkts oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen), eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produkts, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet werden. Möglichkeiten des Nachweises sind z.B. die aktuelle Bestätigung mindestens drei marktrelevanter Hersteller, dass ein für die angestrebte Qualitätsstufe (Qualitätsstufe 3) geeignetes Produkt nicht verfügbar ist, oder der Nachweis, dass aus Gründen  höherer Gewalt  (Witterung, natürliche Gelegenheiten) die Verwendung des geeigneten Produktes technisch nicht möglich war. Anträge zu Ausnahmen müssen vor dem Einbau vorgelegt und freigegen werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmenregelung. Die verbauten Materialien und Hilfsstoffe sind abschließend mittels Lieferscheinen oder Rechnungen des Lieferanten, Chargen- und Produktaufklebern zu belegen. Anlagen: DGNB Anlage 1 DGNB Kriterienmatrix S.54 QNG Anlage 2 QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-korr-14.09.2023 Anlage 3 Materialliste Übersicht
DGNB und QNG
1 Haus A
1
Haus A
1. 1 GK Metallständerwände
1. 1
GK Metallständerwände
1. 2 Plattendecken/ Verkofferungen
1. 2
Plattendecken/ Verkofferungen
2 Haus B
2
Haus B
2. 1 GK Metallständerwände
2. 1
GK Metallständerwände
2. 2 Plattendecken/ Verkofferungen
2. 2
Plattendecken/ Verkofferungen
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3.__. 10 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten für Facharbeiter, Leistung nach besonderer Anordnung des Auftraggebers Nachweis und Anmeldung gemäß VOB/B
3.__. 10
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
E
1,00
h

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