Fassadenreinigung
Neubau Marburg Centre of Epidemic Preparedness
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01.0001 Titel 01 - Allgemeine Leistung
01.0001
Titel 01 - Allgemeine Leistung
01.10010 Baustelleneinrichtung, Zugangsmittel, Absicherung Einrichten der Baustelle einschließlich aller erforderlichen Zugangsmittel (Hubarbeitsbühne, Hängegerüst oder Abseilanlage) für sämtliche Fassadenflächen des Hauptgebäudes und des Verbindungsstegs. Bauseitige Dauergerüstanker gemäß Plänen 8_A_3_MCEP_DT_2530-d bis 8_A_3_MCEP_DT_2534-c (WP 116–WP 120) sind vorhanden und können genutzt werden; ein bauseitiges Standgerüst wird nicht gestellt. Der AN hat die Zugangsmethode je Fassadenseite eigenverantwortlich zu planen und dem AG vor Beginn schriftlich anzuzeigen. Alle erforderlichen Absperrungen, Sicherungsmaßnahmen und Verkehrssicherungspflichten auf dem Gelände des BSL-4-Hochsicherheitslabors MCEP Marburg sind durch den AN vorzusehen. Personal des AN unterliegt den Zugangs- und Sicherheitsanforderungen des Betreibers; erforderliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen sind vor Baubeginn abzuschließen. Kosten für Einrichtung, Vorhaltung und Räumung der Baustelle sind in dieser Pauschale enthalten. Einschließlich Entsorgung aller anfallenden Abfälle.
01.10010
Baustelleneinrichtung, Zugangsmittel, Absicherung
1,00
Psch
01.10020 Musterreinigung mit AG-Abnahme gem. ZTV / RAL-GZ 632 Anlegen einer Musterfläche je Oberflächentyp (Metallverkleidung, PV-Modul, Verglasung) vor Beginn der vollflächigen Reinigung. Zeitpunkt und Durchführung der Musterreinigung sind vom AN mit dem AG abzustimmen. Die Musterfläche ist vom AG abzunehmen; erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG darf die vollflächige Reinigung beginnen. Reinigung gemäß RAL-GZ 632. Die Musterreinigung dient der Überprüfung der eingesetzten Reinigungsmittel und -methoden auf Verträglichkeit mit den jeweiligen Beschichtungen (PVDF schwarzgrau matt, PVDF sandgold matt, Eloxierung C30–C33 satin, Glas-Glas-PV-Laminat). Ergebnis der Musterabnahme ist schriftlich zu protokollieren und dem AG zu übergeben. Nebenleistungen ohne gesonderte Vergütung.
01.10020
Musterreinigung mit AG-Abnahme gem. ZTV / RAL-GZ 632
1,00
Psch
01.10030 Einreichung Reinigungsmittelliste mit technischen Merkblättern Vor Beginn jeglicher Reinigungsarbeiten sind alle vorgesehenen Reinigungsmittelprodukte und Reinigungshilfsmittel schriftlich dem AG zur Freigabe vorzulegen. Für jedes Produkt ist das zugehörige technische Merkblatt sowie das Sicherheitsdatenblatt einzureichen. Alle zur Reinigung vorgeschlagenen Mittel und Hilfsmittel sind so zu wählen, dass reinigungsbedingte Schäden am Objekt, an Personen, an Sachen oder an der Umwelt ausgeschlossen werden. Die einschlägigen Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Personen (z. B. UV-Vorschriften) sind einzuhalten. Die schriftliche Freigabe durch den AG ist Voraussetzung für den Beginn der Reinigungsarbeiten. Kosten für Vorlage und Freigabeprozess sind als Nebenleistung ohne gesonderte Vergütung in diese Position einzurechnen.
01.10030
Einreichung Reinigungsmittelliste mit technischen Merkblättern
1,00
Psch
01.0002 Titel 02 - Metallverkleidungen
01.0002
Titel 02 - Metallverkleidungen
01.20010 Reinigung VHF — Domico-Paneele, Profilblech, Alu-Glattblech Fachgerechte Reinigung sämtlicher vorgehängter Metallverkleidungen des Hauptgebäudes einschließlich Domico-Paneele (Profilblech), Aluminium-Glattbleche und Aluminium-Tafeln in allen sichtbaren Bereichen außen. Zum Reinigungsumfang gehört grundsätzlich die Entfernung von lose- und leichthaftendem Schmutz, Staub und sonstigen Verschmutzungen, auch solchen, die von anderen Unternehmen herrühren. Reinigung mit Wasser unter Zusatz von nicht aggressiven Mitteln; Rückstände oder Wasserflecken sind zu entfernen. Reinigungs- und Konservierungsmittel dürfen nicht auf der Oberfläche oder in Spalten und Ritzen verbleiben. Fugen und Falze werden abgefegt und ausgesaugt. Bei der Reinigung sind die entsprechenden Richtlinien und Empfehlungen für die Reinigung von Aluminiumoberflächen zu beachten. Reinigung darf nicht bei direkter Sonneneinstrahlung durchgeführt werden; Zeitpunkt nach Angabe des AG. Oberflächenbeschichtungen: Hauptgebäude schwarzgrau matt PVDF, zweischichtig eingebrannte Bandbeschichtung, Schichtdicke 25 µm. Reinigungsmittel müssen mit PVDF-Beschichtungen kompatibel sein.
01.20010
Reinigung VHF — Domico-Paneele, Profilblech, Alu-Glattblech
1.620,00
01.0003 Titel 03 - PV-Module
01.0003
Titel 03 - PV-Module
01.30010 Reinigung PV-Module — Glas-Glas-Laminat, Süd / Ost / West Fachgerechte Reinigung sämtlicher PV-Module aus rahmenlosem Glas-Glas-Laminat (schwarz, Nadelstreifen-Design) an den Fassadenseiten Süd (Achse F), Ost (Achse 5) und West (Achse 1). Modulaufbau: 4 mm TVG / PV im Verbund / 4 mm TVG; Leistung ca. 204 Wp/m² (Typ 001) bzw. 199 Wp/m² (Typ 002/003). Module sind PID-frei und lückenlos rückverfolgbar. Die Produktgarantie (min. 10 Jahre) und lineare Leistungsgarantie (min. 25 Jahre, mind. 90 % der Leistung nach 10 Jahren) dürfen durch die Reinigung nicht gefährdet werden. Es dürfen ausschließlich herstellerkonforme, nicht aggressive Reinigungsmittel eingesetzt werden; Rückstände in Fugen, Ritzen oder Modulkanten sind vollständig zu entfernen. Fugen und Falze zwischen Modulen und Unterkonstruktion sind abzufegen und auszusaugen. Reinigung darf nicht bei direkter Sonneneinstrahlung erfolgen; Zeitpunkt nach Angabe des AG. Blindmodule an Tapetentüren (PV-Optik, inaktiv) sind mit gleicher Sorgfalt zu behandeln; Klebeverbindungen der Türbeschläge dürfen nicht beschädigt werden.
01.30010
Reinigung PV-Module — Glas-Glas-Laminat, Süd / Ost / West
920,00
01.0004 Titel 03 - Verglasung
01.0004
Titel 03 - Verglasung
01.40010 Reinigung PR-Fassadenkonstruktionen — innen, außen, Falz Fachgerechte Reinigung sämtlicher Pfosten-Riegel-Fassadenkonstruktionen (Aluminium) einschließlich aller Verglasungstypen (G1 Wärmeschutz, G2 Sonnenschutz, FB7-BR7-NS beschusshemmend, Vogelschutzglas) sowie Glaspaneele. Reinigung innen, außen und im Falz. Alle inneren und äußeren Glasoberflächen sind gemäß den Angaben und Vorschriften des Glasherstellers zu reinigen; auf Anforderung des AG sind die Vorgaben des Glasherstellers schriftlich nachzuweisen. Reinigung sowie Konservierung aller Leichtmetalloberflächen (Aluminium-Profile, eloxiert C30–C33 satin) gemäß RAL-GZ 632. Alle Falzräume bei Fenster- und Türelementen sind zu reinigen. Reinigungsmittel dürfen nicht auf der Oberfläche oder in Spalten und Ritzen verbleiben. Verschmutzungen, Folien- und Kleberückstände sind vollständig zu entfernen. Reinigung darf nicht bei direkter Sonneneinstrahlung erfolgen; Zeitpunkt nach Angabe des AG.
01.40010
Reinigung PR-Fassadenkonstruktionen — innen, außen, Falz
125,00