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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINE HINWEISE
1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil.
1.2 Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.
1.3 Die Einheits- oder Pauschalpreise verstehen sich für die Lieferung mit Abladen sowie Lagern auf der Baustelle und transportieren zum Einsatzort. Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Bauteile, komplett ausgeführt, einschl. aller Lohn- und Gerätekosten. Einzukalkulieren ist das gesamte Einrichten, Vorhalten und Abbauen der Baustelleneinrichtung mit allen notwendigen Maschinen, Werkzeugen und Verarbeitungsmittel, die zur Erstellung der Leistung notwendig sind.
1.4 Sind im Leistungsbeschrieb Markennamen oder Fabrikate angegeben, sind diese grundsätzlich bindend. Alternativen sind nur zugelassen, wenn Gleichwertigkeit nachgewiesen wird und der Auftraggeber dazu ausdrücklich eine Freigabe erteilt hat.
1.5 Der Bieter bestätigt, dass die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten. Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren Ausführung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach den geltenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen. Besteht die Gefahr, dass der Auftragnehmer mit seiner Leistung durch eigenes Verschulden in Verzug gerät, kann die Bauleitung die Erbringung von Überstunden oder Feiertagsschichten zur Terminsicherung fordern. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht.
1.6 Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes, dass er über die zur einwandfreien und fristgemäßen Erfüllung der angebotenen Leistung erforderlichen Fachkenntnisse sowie ausreichende Personalstärke und die erforderlichen technischen Einrichtungen verfügt. Er erklärt ferner, dass er die Angebotsunterlagen als vollständig und ausreichend ansieht, und sich über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle eingehend informiert hat.
1.7 Will der Auftragnehmer Subunternehmer für die angebotenen Leistungen einsetzen, so hat er sich rechtzeitig vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen und ferner dafür Sorge zu tragen, dass mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des Subunternehmers, der über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, ständig während des Leistungszeitraumes auf der Baustelle anwesend ist. Für Baubesprechungen die den Leistungsumfang des Auftragnehmers betreffen, hat der AN einen fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Vertreter zu stellen.
1.8 Das Leistungsverzeichnis hat nur dann Gültigkeit, wenn die nachfolgenden Stundenlohnsätze, Gerätesätze und Materialpreise ausgefüllt sind. Sätze und Preise gelten für die gesamte Bauzeit.
1.9 Sämtliche Preise sind Nettopreise.
1.10 Die Abgabe des Angebotes erfolgt kostenlos.
1.11 Eine Beauftragung erfolgt schriftlich und nach eigenem Ermessen. Der Beauftragung ist nicht an das billigste Angebot gebunden. Der AG ist nicht zur Offenlegung von Gegenangeboten verpflichtet.
Es gelten die VOB, Teil B und C in der neuesten Fassung, sowie ergänzend die Bestimmungen und Vorschriften des BGB; die einschlägigen DIN-Normen, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Fachverbände; die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, sowie alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nach neuestem Stand.
Bei den Ausführungen sind nachstehende Normen und Regelwerke besonders zu beachten:
DIN 18299 Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art
DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 18531 Abdichtung von Dächern, Balkonen, Loggien
DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen
DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung
DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen; Bauwerke
Der AN hat täglich ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung auf Anforderung vorzulegen. Es muss alle
Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können wie Witterung, Mitarbeiter auf der Baustelle und etwaige Regieberichte.
Regiearbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Die Regieberichte sind am Tag der Ausführung vorab in das Bauleiterbüro zu mailen. Nicht eingegangene Regieberichte werden nicht anerkannt.
Damit der AN jederzeit auf die aktuelle Planung Zugriff hat, wurde durch den AG ein elektronisches Projekt- und Planmanagementsystem "PLANFRED" eingerichtet. Der AN erhält vom AG hierzu einen eigenen Account. Überarbeitete Pläne bzw. Pläne mit neuem Index werden vom Architekten und den Fachplanern in dieses System hochgeladen. Der AN erhält daraufhin eine automatische Benachrichtigung. Ein separater Versand von Plänen per E-Mail an den AN erfolgt nicht. Der AN hat sich ab Vertragsabschluss bis Fertigstellung eigenverantwortlich und selbstständig um die aktuellste Planung zu kümmern. Die Nutzung ist für den AN kostenfrei, die Teilnahme verpflichtend.
Die zur Verfügung gestellten Ausführungspläne sind vom AN vor Ausführung eigenverantwortlich zu prüfen. Zusätzlich sind alle Maße auf dem Bau zu überprüfen. Evtl. Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit der Bauleitung abzuklären.
Wenn der Auftragnehmer für das Lagern von Material Lagerflächen oder Räume benötigt, sind diese unter
Mitwirkung des Auftraggebers gemeinsam festzulegen.
Die Zuweisung von Räumen erfolgt stets widerruflich. Die Arbeiten anderer Auftragnehmer dürfen hierdurch
nicht behindert werden. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume spätestens
innerhalb einer Woche besenrein zu räumen. Kommt der Auftragnehmer dieser Aufforderung nicht nach, ist
der Auftraggeber ohne Nachfristsetzung berechtigt, die Lagerräume auf Kosten des Auftragnehmers räumen
zu lassen.
Die nachunternehmereigene Abfall- und Müllentsorgung muss kontinuierlich erfolgen, eine Lagerung auf Häufen innerhalb oder außerhalb des Gebäudes ist unzulässig. Sollte die Entsorgung nicht oder nur teilweise erfolgen, so wird diese vom Bauleiter organisiert. Die anfallenden Kosten trägt der verursachende Auftragnehmer. Gegebenenfalls werden die Kosten anteilsmäßig auf beteiligte Auftragnehmer aufgeteilt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die ordnungsgemäße und gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung der nachunternehmereigene Abfälle, insbesondere Sondermüll und Baumüll, nach geltendem Recht (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) durch den Auftragnehmer zu erfolgen hat und Vertragsbestandteil ist. Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Werden die oben genannten Materialien in einem bauseits aufgestellten Müllcontainer aufgefunden, müssen diese auf Anordnung des Auftraggebers unverzüglich entfernt werden. Erfolgt dies nicht, wird ohne weitere Nachfristsetzung das Material durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Personen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Auftragnehmer angelastet.
2. ABRECHNUNGS-HINWEISE
Sofern das Leistungsverzeichnis keine gesonderten
Abrechnungsvereinbarungen vorsieht, gelten die Abrechnungseinheiten der VOB, Teil C, in der jeweils neuesten gültigen Fassung.
3. UMLAGEN, ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Auszahlung der Abschlagszahlung nach Darstellung des Leistungsstandes zu 90% der IST-Leistungssumme.
Schlusszahlungen erfolgen erst nach mängelfreier Schlussabnahme zu 95% der IST-Leistungssumme, Auslösung des Sicherheitseinbehaltes durch eine Bankbürgschaft in Höhe von 5% der Abrechnungssumme.
Abweichend von §13 Absatz 4 Nr. 1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 10 Jahre.
4. SONSTIGES
Der Auftragnehmer versichert, dass er die gesetzlichen Verpflichtungen zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Beiträge zur Berufsgenossenschaft stets eingehalten hat und auch in Zukunft einhalten wird. Er weist seine Mitarbeiter auf die Verpflichtung zum Mitführen des Sozialversicherungsausweises hin und ist damit einverstanden, dass der Auftraggeber die Mitführung der Sozialversicherungsausweise kontrolliert.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber erstmals innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss diese Vertrages und danach zusammen mit jeder Abschlagsrechnung sowie mit der Schlussrechnung jeweils eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 EstG; eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts über die Erfüllung der Steuerpflicht nach dem Gesetz zur Eindämmung der illegalen Beschäftigung im Baugewerbe eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen der Sozialversicherung über die Erfüllung der Zahlungspflichten zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag einen Zahlungsnachweis der Berufsgenossenschaft über die abzuführenden Beiträge zur Unfallversicherung einzureichen.
Reicht der Auftragnehmer die vorgenannten Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ein, so ist der Auftraggeber berechtigt, bis zu deren vollständigem Vorliegen einen Einbehalt vom Werklohn in der Höhe vorzunehmen, die einer möglichen Inanspruchnahme des Auftraggebers durch Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft oder Steuerbehörden entspricht. Im Zweifel soll die angemessene Höhe des Einbehalts durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Kammerbezirks, in dem die Werkleistung erbracht wird, festgelegt werden.
Der Auftragnehmer sichert zu, seinerseits nur Nachunternehmer einzusetzen, die sich ihm gegenüber zu rechtskonformem Verhalten verpflichtet haben.
Die Sanitärcontainer werden bauseits zur Verfügung gestellt.
Genaue Ausführungstermine werden bei Auftragsvergabe besprochen.
Folgende Arbeits- und Ruhezeiten sind zwingend einzuhalten:
Arbeitszeit:
8:00 Uhr - 13:00Uhr 14:00 Uhr - max. 20:00Uhr
Mittagsruhe:
13:00-14:00Uhr
Während der Mittagsruhe bzw. vor 8:00 Uhr und nach 20:00Uhr dürfen keine LKW Anlieferungen und keine Arbeiten stattfinden.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
01 Abdichtung Tiefgaragen- und Kellerdecke
01
Abdichtung Tiefgaragen- und Kellerdecke
Ausführungsdetails Diese Position beinhaltet die Abdichtung der gesamtenTiefgaragen- und Kellerdecke.
Arbeitsablauf:
- Herstellung der Gebäudeanschlüsse, sowie ca. 2,00m Streifen auf waagrechter Fläche
- Schutz der abgedichteten Fläche mit Bautenschutzmatten
- Gerüstaufbau (bauseitig)
- Abdichtung der restlichen waagrechten Fläche nach Absprache mit Bauleitung.
Aufbaudetails gemäß Plan WP-500-00 VA
Ausführungsdetails
01.01 Vorbereitung Untergrund
01.01
Vorbereitung Untergrund
01.02 Abdichtung
01.02
Abdichtung
01.03 Schutz der Abdichtung
01.03
Schutz der Abdichtung
02 Abdichtung Häuser
02
Abdichtung Häuser
02.01 Vorbereitung Untergrund
02.01
Vorbereitung Untergrund
02.02 Abdichtung ohne Dämmung
02.02
Abdichtung ohne Dämmung
02.03 Abdichtung Bereiche mit Dämmung
02.03
Abdichtung Bereiche mit Dämmung
02.04 sonstige Arbeiten
02.04
sonstige Arbeiten
03 Sonstige Arbeiten
03
Sonstige Arbeiten
03.01 Regiestunden
03.01
Regiestunden
03.02 Dokumentationsunterlagen
03.02
Dokumentationsunterlagen
03.03 Dichtheitsprüfung TG + Häuser
03.03
Dichtheitsprüfung TG + Häuser