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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A. Objektbeschreibung Objektbeschreibung
Die Fa. Pietsch beabsichtigt als Bauherr die Erweiterung des Firmengeländes um eine Leichtbauhalle auf der Rückseite des Geländes.
Begleitend werden den Neubau ergänzende Maßnahmen an den Bestandsgebäuden im geringen Umfang durchgeführt.
Gebäudedaten Neubau:
Leichtbauhalle
Geschosse: Erdgeschoss
Länge: ca. 36,65 m
Breite: ca. 20,55 m
Verbindungstunnel Neubau zu Altbau
Betonkonstruktion ca.3,50 m b x 5,00 m l x 4,25 m h
I m Wesentlichen sind folgenden Arbeiten geplant:
- Erdarbeiten, insbesondere Aushub- und Gründungsarbeiten, Verlegung von Grundleitungen und Leerrohren für die Anbindung der Haustechnik an den Bestand, Gründungspolster
- Rohbauarbeiten, insbesondere Erstellung der Bodenplatten, Errichtung von Mauerwerks- und Stahlbetonwänden, Erstellung der Stahlbetondecken, Baustelleneinrichtung
- Dachabdichtungsarbeiten, insbesondere das Dämmen und Abdichten der Flachdächer, d die Klempnerarbeiten im Bereich der Attikaabdeckungen sowie der außenliegenden Dachentwässerung
- Blitzschutzmaßnahmen
- Landschaftsbauarbeiten, Herstellung der Außenanlagen
A. Objektbeschreibung
A.1 Allgemeine Hinweise / Zufahrt / Ausführungstermine Lage der Baumaßnahme:
Fa. Pietsch
Leinestraße 41
24539 Neumünster
Auf der Rückseite des Geländes im Bereich des Anbaus werden Baustelleneinrichtungsfläche für Container etc. zur Verfügung gestellt, die in Absprache mit der Bauleitung unentgeltlich für die Dauer der Ausführung genutzt werden kann. Es ist zu beachten, dass die Einrichtungsfläche begrenzt ist. Zur Unfallverhütung dürfen keine Materialien, Geräte o.ä. außerhalb des umzäunten Baustellengeländes gelagert oder kurzzeitig abgestellt werden.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Forderungen, die aus Unkenntnis des Bauvorhabens und der örtlichen Gegebenheiten resultieren werden nicht besonders vergütet.
Zufahrt:
Die Zufahrt zum Baustellengelände erfolgt grundsätzlich ausschließlich von der Leinestraße über die von der Straße aus gesehenen Zufahrt auf das hintere Firmengelände. Der Zufahrtsbereich kann für den rollenden Lieferverkehr genutzt werden, ist jedoch zu jeder Zeit als Feuerwehrzufahrt freizuhalten.
Baustelleneinrichtung:
Baustrom, Bauwasser und Sanitärcontainer/Baustellentoiletten werden auftraggeberseitig zur Verfügung gestellt.
S chutz vorhandenen Bewuchses:
Eine Beschädigung von Schutz und Bäumen ist zu vermeiden.
Eine Beschädigung von Schutz und Pflanzbeständen ist zu vermeiden.
Eine Beschädigung von Schutz und Vegetationsflächen ist zu vermeiden.
Ausführungszeitraum:
möglichst Beginn Mitte April 2026
Der Ausführungstermin kann mit dem AG im Vorfeld abgestimmt werden,
A.1 Allgemeine Hinweise / Zufahrt / Ausführungstermine
A.2 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Es wird die Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung vereinbart.
Die folgenden §§ beziehen sich auf die VOB/B.
1.0 Abrechnungen (§§ 14 und 16)
1.1 Alle Rechnungen sind digital beim Architekten einzureichen.
1.2 Die zur Rechnungsprüfung weiterhin erforderlichen Unterlagen (z.B. Aufmass- / Abrechnungszeichnungen, Mengenberechnungen, Skizzen, Stunden- nachweise, Wiegescheine etc.) sind ebenfalls digital beim Architektrn einzureichen
1.3 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
1.4 Die Rechnungen sind kumuliert, unter Aufführung der bereits geforderten und gezahlten Abschläge und Skonti, aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem jeweils gültigen Steuersatz einzusetzen.
A.2 Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
B. Zusätzliche Vertragsbedingungen - privater AG Die folgenden §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1.0 Leistungsverzeichnis
1.1 Wenn der Auftragnehmer als Angebot eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses benutzt hat, ist allein der Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses verbindlich.
1.2 Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat/Produkt mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden, und gibt der Bieter keine oder nur eine unzureichend beschriebene Alternative an, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart.
1.3 Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen gilt das Leistungsverzeichnis.
1.4 Technische Einwände oder Bedenken gegen die Ausführungsart ausgeschriebener Leistungen oder Teilleistungen aus dem vorliegenden Leistungsverzeichnis sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftl. Form vorzubringen und zu begründen.
1.5 Die Vollständigkeit der Verdingungsunterlagen ist vom Bieter eigenverantwortlich zu prüfen.
2.0 Wahlpositionen, Bedarfspositionen
2.1 Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen dürfen diese nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber ausgeführt werden. Es gelten die gleichen Bedingungen wie in den Hauptpositionen.
3.0 Technische Regelwerke
3.1 Die in den Verdingungsunterlagen genannten techn. Regelwerke sind zusätzl. techn. Vertragsbedingungen.
4.0 Einheitspreise (§ 2)
4.1 Die Einheitspreise sind Festpreise. Dieses gilt auch für evtl. vertraglich vereinbarte Nachlässe und Skontobeträge.
Sie schließen etwaige Lohn- und Materialpreiserhöhungen ein. Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören.
Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind unter anderem folgende Leistungen abgegolten und daher bei der Kalkulation zu berücksichtigen:
- Lieferung der einzubauenden Stoffe und der hierzu notwendigen Hilfsstoffe inkl. aller Lade- und Transportleistungen bis zum Einbauort,
- Vorhaltung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe,
- Einbau der gelieferten oder bauseits bereitgestellten Stoffe.
In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen:
Alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben einschließlich einer Gefährdungsanalyse für das Gewerk.
Die Bauleitung des Auftraggebers ist berechtigt, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des verpflichteten Auftragnehmers ausführen zu lassen, sofern sich der Auftragnehmer damit in Verzug befindet bzw. die unverzügliche Ausführung zwingend geboten ist. Sofern der Auftragnehmer aufgrund von besonderen Vereinbarungen zur Benutzung von Gerüsten und anderen Einrichtungen des Auftraggebers berechtigt ist, hat der Auftragnehmer diese eigenverantwortlich auf ausreichende Sicherheit zu überprüfen.
Diese Angaben gelten sinngemäß auch bei der Pauschalierung für die Pauschal-Auftragssumme.
Der Auftragnehmer hat für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen grundsätzlich vor der Ausführung ein schriftliches Angebot (Nachtragsangebot) vorzulegen.
5.0 Ankündigung von Mengenänderungen (§ 2)
5.1 Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass eine über 10% hinausgehende Abweichung des Mengenansatzes entsteht, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.0 Ausführungsunterlagen (§ 3)
6.1 Der Auftragnehmer hat - entsprechend dem Baufortschritt - dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, so rechtzeitig bekannt zu geben, das eine zeitgerechte Übergabe erfolgen kann.
6.2 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüf- und Hinweispflicht.
7.0 Bautageberichte
Der AN ist verpflichtet, Bautageberichte (Rapporte) zu führen und diese der Bauleitung wöchentlich zu übergeben, sofern nicht besondere Gründe vorliegen, die Bautageberichte in kürzeren Zeitabständen zu übergeben. Sie müssen die Zahl und Art auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, die ausgeführten Leistungen, den Einsatz besonderer Geräte oder sonstiger Vorkommnisse enthalten.
8.0 Aufmaß und Abrechnung
folgende Änderung wird festgelegt:
8.1 Vor Erstellung des örtlichen Aufmaßes ist abzustimmen, ob die Bauleitung an diesem teilnehmen möchte. Soweit Teilleistungen durch nachfolgende Arbeiten unzugänglich werden und/oder nicht mehr sichtbar sind, ist rechtzeitig ein Termin für ein Teilaufmass mit der Bauleitung abzustimmen.
8.2 Sind im LV infolge von Änderungen oder zusätzlich erforderlicher Leistungen keine entsprechenden Einheitspreise vorhanden, so ist grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten ein Nachtragsangebot vorzulegen.
9.0 Genehmigungen
Der Auftragnehmer beschafft sich sämtliche für die Realisierung des Projektes erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Abnahmebescheinigungen und sonstige für die Gebäudebenutzung nötigen Erlaubnisse auf eigene Kosten. Ausgenommen sind Gebühren für die Baugenehmigung und Prüfstatik sofern diese Leistungen nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung sind. Anfallende Gebühren, die auf Änderungen des Auftragnehmers zurückzuführen sind hat dieser selbst zu tragen.
10.0 Ausführungs- und Montageplanung
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören die Erarbeitung aller für die Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten (Fertigung, Montage, Schaffung der baulichen Voraussetzungen und Abgrenzung zu anderen Gewerken) erforderlichen Ausführungs- und Montagepläne sowie sonstige Unterlagen in Ergänzung zu den bauseits zur Verfügung gestellten Unterlagen. Alle erarbeiteten Planunterlagen sind dem Auftraggeber vor Fertigung bzw. vor Beginn der Arbeiten in 3-facher / digitaler Ausfertigung so rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen, dass für den Auftraggeber eine Prüffrist von 10 Werktagen berücksichtigt ist. Die Verantwortung und Gewährleistung bleiben auch nach Freigabe beim Auftragnehmer. Die Prüfung durch den Auftraggeber bezieht sich auf die allgemeine Übereinstimmung mit den Vertragsgrundlagen und ist nicht notwendigerweise vollständig.
11.0 Bedienungs-/ Wartungs-/ Revisionsuterlagen [nicht bei allen Gewerken erforderlich]
Der Auftragnehmer hat nach Abschluss der Arbeiten Bestandsunterlagen als farbig angelegte Papierpause, DINA4 gefaltet, Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanweisungen in 3-facher Ausfertigung sowie digital zu übergeben. Dies bezieht sich insbesondere auf Unterlagen, die zur Wartung, Änderung und Erhaltung erforderlich sind.
Die Übergabe muss binnen 14 Tagen nach Abnahme erfolgen.
12.0 Veröffentlichungen, Vervielfältigungen
12.1 Die Veröffentlichung der dem AN für die Ausführung zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht gestattet
12.2 Die Vervielfältigung der vom AG beigebrachten Ausführungsunterlagen ist nur für Zwecke der Durchführung der beauftragten Leistung gestattet.
12.3 Die vom Auftragnehmer beigebrachten Unterlagen gehen vollständig und einschließlich aller uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte daran in das Eigentum des Auftraggebers über.
13.0 Nachunternehmer
13.1 Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung kann nur in begründeten Fällen verweigert werden.
13.2 Die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers ist nachzuweisen.
13.3 Der Auftragnehmer erbringt dem AG alle gesetzlich geforderten Nachweise seiner Nachunternehmer
13.4 Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Nachunternehmer.
14.0 Grundlage/Bedenken
Grundlage für die zu erbringenden Leistungen sind das Leistungsverzeichnis, die Zeichnungen des Architekten, des Statikers und sonstiger Sonderfachleute. Die Baustelle kann vom Anbieter besichtigt werden. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Architekten bei Abgabe des Angebots, spätestens bis zur Auftragserteilung, schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
15.0 Bauzeitenplan
Der AN hat vor Baubeginn einen eigenen Bauzeitenplan für seine Leistungen zu erstellen und unaufgefordert der Bauleitung zu übergeben. Die Termine sind anschließend mit der Bauleitung abzustimmen und ggfs. zu überarbeiten. Der Zeitaufwand hierfür ist im Angebot zu berücksichtigen.
16.0 Vertragänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
B. Zusätzliche Vertragsbedingungen - privater AG
C. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen C.0 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Allgemeines
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen,
z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, ob und ggf. wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Der Auftragnehmer erstellt für die festgelegten Flächen einen Baustelleneinrichtungsplan und stellt diesem dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe zur Verfügung.
Gegebenenfalls notwendige Bemusterungen mit dem Auftraggeber müssen eigenständig und rechtzeitig durch den Auftragnehmer organisiert und die Freigabe durch den Auftraggeber herbeigeführt werden, um mögliche Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden.
Auf der Baustelle lagernde Baustoffe sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Gleiches gilt für nicht öffentliche Bereiche, insbesondere Schulhofflächen!
Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden.
Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Deshalb sind in Absprache mit der Bauleitung die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten.
Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Witterungsschäden zu treffen.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu erteilen, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Bohrzeiten / Unterbrechungen?!?!?!?!
Baustelle
Baustelleneinrichtung
Das Einrichten und Räumen der Baustelle für sämtliche Leistungen ist, sofern diese nicht gesondert ausgeschrieben sind, in die Preise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Der Bieter hat sich über die besonderen Gegebenheiten der Baustelle eigenverantwortlich zu informieren. Sollte aus nicht vorhersehbaren Gründen, die der AG nicht zu vertreten hat, eine Ergänzung oder Änderung der Baustelleneinrichtung notwendig werden, werden evtl. Mehrkosten nicht vergütet. Ggf. gewerkspezifisch erforderliche Straßenabsperrungen für die Anlieferung sind eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu erwirken und alle mit der Genehmigung verbundenen Auflagen (Beleuchtung, Beschilderung, Absperrung usw.) zu erbringen. Die maßgebenden Höhenfestpunkte werden geschossweise bauseits angelegt und sind für alle Gewerke verbindlich. Evtl. erforderliche Gerüste sind - sofern sie keine Besonderen Leistungen im Sinne der VOB/C sind - Bestandteil des Angebotes, auch wenn sie nicht besonders ausgeschrieben sind. Sie haben die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften zu erfüllen und den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von den Örtlichkeiten (Lage des Baugrundstückes, Zu-und Abfahrmöglichkeiten, Grundstückbefahrbarkeit, vorh. Bodenbewuchs etc.) sowie insbesondere der Anschlusspunkte für Baustrom und Bauwasser gründlich und ausreichend Kenntnis zu verschaffen. Spätere Einwendungen werden nicht anerkannt!
Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind grundsätzlich frei zu halten.
Lager-/ Zufahrts-/ Arbeitsflächen
Der Auftragnehmer ist für die fachgerechte Lagerung seiner Materialien selbst verantwortlich. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend instand zu setzen, sofern nichts Anderes vereinbart ist.
Baustellenreinigung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche von ihm stammenden Baureste, Verunreinigungen, Restbaustoffe sowie deren Gebinde mindestens 2mal wöchentlich zu beseitigen, auf Verlangen des AG auch täglich. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, so hat der Auftraggeber das Recht, nach vergeblicher Aufforderung unter Fristsetzung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers vornehmen zu lassen. Angrenzende Bauteile sind vor Verschmutzungen / Beschädigungen zu schützen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die Verantwortung für Lagerung und Verwendung von Materialien, die im Abfallgesetz (AbfG) als Sondermüll deklariert sind, liegt ausschließlich beim Auftragnehmer. Auf das Umwelthaftungsgesetz wird ausdrücklich hingewiesen.
[folgender Absatz ist eine juristisch bisher nicht überprüfte aber sehr wirksame Methode der Fa. Depenbrock, die Baustelle sauber zu halten; kann ich nur empfehlen! Unsere so genannte Müllscheinregelung]
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unaufgefordert für die Dauer seiner Arbeiten wöchentlich bei der örtlichen Bauleitung eine Bestätigung gegenzeichnen zu lassen, dass er die durch seine Leistung entstandenen Verschmutzungen beseitigt und Material-und Verpackungsreste entsorgt hat, sowie die geltenden UVV eingehalten hat. Diese Bestätigungen sind mit der Schlussrechnung vorzulegen.
Baustellenräumung
Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen. Räumt der AN auf Aufforderung nicht binnen Fristsetzung, so kann der AG die Baustelle auf Kosten der AN räumen lassen.
Organisation der Baustelle
Die Organisation der Baustelle ist so vorzusehen, dass alle anderen gleichzeitig oder später tätigen Unternehmen so wenig wie möglich behindert werden.
Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur mit Zustimmung des AG gestattet.
Umweltschutz
Die geltenden Umweltschutzbestimmungen sind zu beachten.
Verkehrssicherung
Gefahrbereiche im Umfeld der Baustelle sind abzusperren und eindeutig zu kennzeichnen.
Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Abnahme.
Zur Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Behelfsmäßige Überfahrten müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können.
Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein.
Baubesprechungen
Der AN ist verpflichtet an den Baubesprechnungen teilzunehmen. Diese finden in der Regel wöchentlich statt. Der Zeitaufwand hierfür ist im Angebot zu berücksichtigen.
Angaben zur Abrechnung
Die Abrechnungsmengen von Leistungen, die nach der Masse abzurechnen sind, sind durch Wiegen auf einer amtlich zugelassenen Waage zu ermitteln und durch amtlichen Wiegeschein zu belegen, sofern im Leistungstext nicht das Ermitteln der Masse durch Berechnung vorgegeben ist.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter als Ansprechpartner auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
C. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
00 Vorbemerkungen
00
Vorbemerkungen
01 Tiefbauarbeiten vor Beginn der Rohbauarbeiten
01
Tiefbauarbeiten vor Beginn der Rohbauarbeiten
01.__.___.0001 Vorhandenes Betonplaster in Flächen, Streifen und Zwickeln Vorhandenes Betonplaster in Flächen, Streifen und Zwickeln laden, abfahren,verwerten.
Bis LAGA Z2 Bauschutt
01.__.___.0001
Vorhandenes Betonplaster in Flächen, Streifen und Zwickeln
590,00
m²
01.__.___.0002 Vorhandenen Bordstein einschl. Betonrückenfundament Vorhandenen Bordstein einschl. Betonrückenfundament komplett, demontieren, aufladen und verwerten.
01.__.___.0002
Vorhandenen Bordstein einschl. Betonrückenfundament
53,00
m
01.__.___.0003 Vorhandenen Unterbau, Vorhandenen Unterbau,
Stärke ca. 30 cm,
Auffüllung: aus Sand, kiesig, einzelne Ziegelreste,
einzelne Betonreste,
lösen, ausheben, aufladen und verwerten.
01.__.___.0003
Vorhandenen Unterbau,
E
177,00
m³
01.__.___.0004 wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen und aufmieten.
01.__.___.0004
wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen
177,00
m³
01.__.___.0005 Vorhandenen Unterbau Vorhandenen Unterbau,
Stärke i M. ca. 1,25 m,
Auffüllung: mittelsandig , feinsandig,
lösen, ausheben, aufladen und verwerten.
01.__.___.0005
Vorhandenen Unterbau
735,00
m³
01.__.___.0006 wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen und aufmieten.
01.__.___.0006
wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen
E
735,00
m³
01.__.___.0007 Vorhandenen Mutterboden, Vorhandenen Mutterboden,
Stärke bis 50 cm,
lösen, aufladen und verwerten.
01.__.___.0007
Vorhandenen Mutterboden,
356,00
m³
01.__.___.0008 wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen und aufmieten.
01.__.___.0008
wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen
E
356,00
m³
01.__.___.0009 Vorhandenen Unterbau, Vorhandenen Unterbau,
Stärke i M. ca. 1,25 m,
Auffüllung: Mittelsand, feinsandig, schwach grobsandig.
lösen, ausheben, aufladen und verwerten.
01.__.___.0009
Vorhandenen Unterbau,
889,00
m³
01.__.___.0010 wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen und aufmieten.
01.__.___.0010
wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen
E
889,00
m³
01.__.___.0011 Mauerscheiben bemessen Mauerscheiben in grauer Sichtbeton Oberfläche nach EN 15258.
Produkte aus klimaneutraler Produktion (CCF-Zertifizierung) mit Vorlage eines nach GRI-Standard aufgebauten und nach AA1000 geprüften, verifizierten und zertifizierten Nachhaltigkeitsberichtes.
Mauerscheiben bemessen nach EN 1992-1-1 mit einer Mindestwandstärke von 12 cm, Betongüte C 35/45, in den Standardexpositionsklassen XD1/XF2 (Luftseitig) und XC2/XF2 (Erdseitig)
Menge gemäß nachfolgenden Leistungsbeschreibungen.
01.__.___.0011
Mauerscheiben bemessen
P
1,00
psch
01.__.___.0012 Mauerscheiben-Boden lösen Mauerscheiben-Boden lösen
Boden der Klasse 3 (gemäß DIN 18300)
bis zu einer Tiefe von 4,00 m
in Böschungsneigung 60 ° profilgemäß lösen. laden und abfahren, einschl. der anfallenden Entsorgungskosten.
Die Hinterfüllung hat lagenweise zu erfolgen.
Untergrund ist mit Verdichtungsgerät lagenweise,
Lage = 30 cm,
zu verdichten.
01.__.___.0012
Mauerscheiben-Boden lösen
E
1,00
m³
01.__.___.0013 Mauerscheiben-Sauberkeitsschicht aus Beton C 12/15 Kann- Mauerscheiben-Sauberkeitsschicht aus Beton C 12/15 liefern
Sauberkeitsschicht aus Beton C 12/15 in 5 cm Stärke
liefern und höhenmäßig fachgerecht einbauen.
01.__.___.0013
Mauerscheiben-Sauberkeitsschicht aus Beton C 12/15
3,00
m³
01.__.___.0014 Mauerscheiben-wasserdurchlässiges und Mauerscheiben-wasserdurchlässiges und nichtbindiges Frostschutzmaterial
wasserdurchlässiges und nichtbindiges Frostschutzmaterial als
Unterbau für Fundamentausbildung liefern und höhengerecht
einbauen und verdichten
01.__.___.0014
Mauerscheiben-wasserdurchlässiges und
16,00
m³
01.__.___.0015 Mauerscheiben-Beton für Streifenfundament Mauerscheiben-Beton für Streifenfundament
Beton in C 25 für Streifenfundament gemäß
Abmessungen nach statischen Erfordernissen
Breite: gemäß Winkelstützenfuß,
Dicke: 10 cm
fachgerecht einbauen und höhenmäßig abziehen.
01.__.___.0015
Mauerscheiben-Beton für Streifenfundament
3,00
m³
01.__.___.0016 Mauerscheiben-Drainagerohr an der UK des Mauerscheiben-Drainagerohr an der UK des Fundamentes fachgerecht einbauen.
Drainagerohr DN _100 an der Unterkante des Fundamentes
fachgerecht einbauen.
01.__.___.0016
Mauerscheiben-Drainagerohr an der UK des
35,00
m
01.__.___.0017 Mauerscheiben (gemäß DIN 1045-4) Mauerscheiben (gemäß DIN 1045-4)
Produkte aus klimaneutraler Produktion (CCF-Zertifizierung) mit Vorlage eines nach GRI-Standard aufgebauten und nach AA1000 geprüften, verifizierten und zertifizierten Nachhaltigkeitsberichtes.
Lastannahme: p = 1,0 kN/qm
aus Stahlbeton,
Bewehrung laut statischer Berechnung, liefern und gemäß
Ausführungsplan oder Angabe des Auftraggebers höhen-
und fluchtgerecht einbauen.
Die Fuge zwischen 2 Mauerscheiben ist mit Bitumenbahnen (15-20 cm breit) durchzuführen.
Die Durchführung erfolgt vor dem Verfüllen.
Höhe der Mauerscheibe: ca. 1,55 m
Angebotenes Fabrikat:
____________________
(vom Bieter einzutragen)
Typ: ____________________
(vom Bieter einzutragen)
01.__.___.0017
Mauerscheiben (gemäß DIN 1045-4)
30,00
m
01.__.___.0018 Mauerscheiben-Zulage für Außenecke 90°, 135° Mauerscheiben-Zulage für Außenecke 90°, 135°
Zulage für Außenecke 90°
Höhe ca.1,55 m.
01.__.___.0018
Mauerscheiben-Zulage für Außenecke 90°, 135°
E
1,00
St.
01.__.___.0019 Hinterfüllung der Winkelstützwände mit Hinterfüllung der Winkelstützwände mit
Kies, Kies-Sandgemisch oder Schotter
gewähltes Material:
________________________________
(vom Bieter einzutragen)
liefern, fachgerecht einbau und lagenweise bis zur Standfestigkeit verdichten, einzelne Lagen ca. 30 cm.
01.__.___.0019
Hinterfüllung der Winkelstützwände mit
70,00
m³
Hinweise zu den PP-Schächten Die Schachttiefen können bis zu +/- 15 cm von den angegebenen Tiefen abweichen, diese Mehraufwendungen sind einzurechnen und berechtigen nicht zu Nachforderungen. Vor Schachtbestellung sind die Tiefen mit dem AG abzustimmen und freigeben zu lassen.
Tiefen, gemessen von OK Schachtdeckel (Endausbauhöhe) bis abgehende lichte Rohrsohle gem. Planvorgabe.
Der Lageplan Entwässerung ist in Bezug auf die Schachtdeckelhöhen hinzuzuziehen und gelten vorrangig.
Das höchstzulässige Maß für den Abstand Schachtoberkante bis zum ersten Steigbügel darf in Ausnahmefällen beim Höhenausgleich bis zu 240 mm das Regelmaß von 500 mm um maximal 150 mm übersteigen. Ein Höhenausgleich über 240 mm durch Auflagerringe ist nicht zulässig. Das Regelmaß von 500 mm ist einzuhalten.
Rohranschlüsse werkseitig herstellen:
Zu- und Abläufe gemäß Vorgabe und Plan.
Allgemeine Angaben zu Schächten aus PP:
Alle Schächte sind werkseitig mit integrierter Rinne und Berme sowie integrierte Zu- und Abläufe mit Spitzende zu versehen.
Der Einbau der Schächte hat nach den Vorgaben des Herstellers zu erfolgen. Besonders das Aufsetzen des Betonauflagerings setzt ein hohes Maß an Genauigkeit voraus. Es dürfen keine Punktlasten enstehen. Ein punktlastfreies Auflager ist zum Beispiel mit einer Feinsplitt/Mörtelschicht herzustellen.
Zu- und Abläufe gemäß Vorgabe und Plan.
Hinweise zu den PP-Schächten
Hinweise zu den Schächten aus Beton-Fertigteilen Zur Ausführung kommen Schachtbauwerke aus Einzelbauteilen, die in Fertigbetonbauweise entsprechend DIN EN 1917 mit DIN V 4034-1 in FBS- Qualität hergestellt wurden. Mindestwandstärke 15cm.
Inbegriffen sind Unterteil, Ringe, Konus oder Abdeck-/Übergangsplatte und Ausgleichsringe sowie evtl. Fußauflageringe.
Tiefen, Zu- und Abläufe, gem. Planvorgaben.
Schachtunterteile als monolithisch gegossene Formteile, Mindestwandstärke 20cm. Höhe des Auftrittes bis DN 500 (abgehendes Rohr) 1:1, > DN 500 bis 500mm, ab DN 1000 bis Kämpfer, bzw. Planvorgaben.
Die Schächte sind für eine Belastungsklasse von SLW 60 auszulegen, die Schachtstatik ist auf Verlangen vorzulegen.
Schachtbauwerke in Fertigbetonbauweise sind mit einer Betongüte Typ 2 (Expositionsklasse XA 2), Mindestzementgehalt 320 kg/cbm, Betonfestigkeitsklasse C 40/ 50 nach DIN EN 206-1 sowie DIN 1045, Beton mit hohem Widerstand gegen starken chemischen Angriff herzustellen.
Gerinne und Berme für die RW- Schächte sind mit Zementestrichabdeckung herzustellen.
Gerinne und Berme für die MW- und SW- Schächte sind aus Kanalklinker (Formsteine) in MG III, ZE 20 DIN 18 560, und säurefestem Fugenverguss, seitlicher Auftritt mit min. 10% Neigung herzustellen.
Der Anschluss der Zu- u. Ablaufleitungen erfolgt mittels Schachtanschlussstücke, passend zu den anzuschließenden Rohren mit Dichtungen, für einen gelenkigen Anschluss, die werkseitig eingebaut werden.
Die Auflagerringe mit Schubsicherung. Fugendichtung und Lastausgleich werkseitig integriert (Top Seal Plus, oder gleichwertiger Art), aus Gleitringen und Lastübertragungsringen nach DIN 4060 und EN 681-1.
Verschließen des Ringspaltes von Fenstern zwischen Rohr und Schachtwandung mittels Beton gem. DIN EN 206, C35/45, Körnung 0-8mm, Zementgehalt 380 kg/m³, Fülleranteil 80 kg/m³, mit Fließmittel- Zusatz, Expositionsklasse XC4 D3 F3 A3 - WU, Setzfließmaß > 630 und < 700mm nach DIN 1048, mit Einlage von min. 2 Verpressschläuchen/Quellband um Fensterleibung und Rohr, einschl. der erforderlichen Schalung und Nachbehandlung des Betons nach DIN 1045.
Die Steighilfen sind werkseitig zu liefern und in alle Schachtbauteile einzubauen, Steigmaß 25cm, Steigbügel nach DIN 19555, Antikor, Form "B", Typ II DS 20, oder gleichwertiger Art. Der Abstand von der Standfläche (Berme) bis zum untersten Steigbügel maximal 500mm.
Das höchstzulässige Maß für den Abstand Schachtoberkante bis zum ersten Steigeisen darf in Ausnahmefällen beim Höhenausgleich bis zu 240mm das Regelmaß von 500mm um maximal 150 mm übersteigen. Ein Höhenausgleich über 240mm durch Auflagerringe ist nicht zulässig. Das Regelmaß von 500mm ist einzuhalten.
Ringe und Konen mit Bauhöhe kleiner 500mm sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Abdeckung, Schmutzfänger und Einsteigehilfe nach gesonderter Pos.
Die Ausgleichsringe und die Abdeckung auf schrumpffreiem kunststoffvergütetem Spezialmörtel mit einer Festigkeit von min. 10 N/mm² nach 30 Min und min. 50 N/mm² nach 7 Tagen, profilgerecht setzen. Anschließend den Arbeitsraum bis UK Deckschicht mit Spezialmörtel vergießen. Ein mehrfaches Anpassen gemäß dem Baufortschritt ist einzukalkulieren. Die erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen.
Das Schachtunterteil und die Schachtbauwerke auf Betonsohle aus Magerbeton C 12/15 in einer Stärke von 10cm und HKS 0/45 30cm stark aufsetzen, einschließlich Bodenaushub und -abfuhr für das Auflager, inkl. Materiallieferung und Einbau.
Die angebotenen Schachtbauwerke verstehen sich einschl. Mehraushub und ordnungsgemäßer Hinterfüllung in Breite und Tiefe gegenüber dem Rohrgraben sowie dem Mehraufwand für die Herstellung der Auflagerung. Ebenfalls inbegriffen ist das höhengerechte Auflegen der Schachtabdeckungen für den Endausbauzustend.
Hinweis:
Vor Bestellung der Schächte sind die vorhandenen zu ersetzenden Schächte vor Ort mit allen Anschlüssen und den Abwinkelungen aufzumessen. Die Schächte sind erst nach örtlichem Aufmaß durch den AN zu bestellen. Abweichungen gegenüber der Planung sind der Bauleitung unmittelbar anzuzeigen.
Hinweise zu den Schächten aus Beton-Fertigteilen
01.__.___.0020 RW-02 DN 1000 1,50 m Einlauf- und Spülschacht
aus Beton-Fertigteilen (Unterteil, Ringe, Konus / Abdeckplatte und Auflagerringe, Einsteigehilfen) wie in den Vorbemerkungen beschrieben, liefern und versetzen.
Schacht Nr.: RW-02
i.L. = DN 600
Tiefe: ca. 1,50 m
Gerinne und Auftritt/Berme aus Klinker, werkseitig eingebaut, einschl. Richtungsänderung. Bermenhöhe siehe Vorbemerkungen zu den Schachtbauteilen.
Schachtunterteil auf min. 30cm Schotterbett (HKS-0/45mm) und einer 10cm starken Sauberkeitsschicht aus Magerbeton aufsetzen, einschließlich Bodenaushub, Transport innerhalb des Baufeldes und Lagerung für das Schotterbett, sowie die Lieferung sämtlicher Materialien.
Rohranschlüsse, Schachtfutter vorsehen für:
Ablauf:1 x DN 200 PP Zulauf:1 x DN 200 PP
01.__.___.0020
RW-02 DN 1000 1,50 m
1,00
St
01.__.___.0021 RW-03, DN 1000, Tiefe = ca. 1,75m Schacht aus Beton-Fertigteilen wie vor beschrieben, jedoch:
Spülschacht
Schacht Nr.: RW-03
i.L. = 1,00m
Tiefe: ca. 1,75m
Rohranschlüsse, Schachtfutter vorsehen für:
Ablauf:1 x DN 200 PP Einlauf:1 x DN 200 PP sonst wie vor beschrieben.
01.__.___.0021
RW-03, DN 1000, Tiefe = ca. 1,75m
1,00
St
01.__.___.0022 RW 01 T 1,25 chacht aus Beton-Fertigteilen wie vor beschrieben, jedoch:
Spülschacht
Schacht Nr.: RW-00
i.L. = 0,60 m
Tiefe: ca. 1,25 m
Rohranschlüsse, Schachtfutter vorsehen für:
Ablauf:1 x DN 100 PP Einlauf:1 x DN 200 PP sonst wie vor beschrieben.
01.__.___.0022
RW 01 T 1,25
1,00
St
01.__.___.0023 Schachtabdeckungen, DN 600, Kl. D400 (Fahrflächen) inkl.
Schmutzfänger liefern und einbauen Schachtabdeckungen, DN 600, inkl. Schmutzfänger liefern und einbauen. Schachthals säubern und Abdeckung fachgerecht in geeignetem Mörtel versetzen.
Schachtabdeckung mit lichter Weite 600mm gemäß DIN EN 124/ DIN 1229, Kl. D400, rund, , einschl. Kunststoffeinlage Pewepren oder gleichwertig; einschl. BEGU- Rahmen oder gleichwertig einbauen. Schmutzfänger nach DIN 1221 einbauen.
01.__.___.0023
Schachtabdeckungen, DN 600, Kl. D400 (Fahrflächen) inkl.
Schmutzfänger liefern und einbauen
3,00
Stk
Hinweis zu den PP-Rohren Die Rohre sind unter Berücksichtigung der DIN EN 1610, ATV 139 und Einbauanleitung des Herstellers zu verlegen. Der geprüfte statische Nachweis der Rohre gem ATV 127 ist vor Baubeginn einzureichen. Die Verkehrslasten sind gemäß DIN EN 1991-2 auf LM 1 anzusetzen.
Alle PP-Rohrmaterialien müssen das RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Kunststoffrohre e.V. tragen. Die Rohre sind höhen- und fluchtgerecht auf statisch erforderlichem Auflager, gem. EN 1610 und den ZTV E - StB, wasserdicht zu verlegen. Die Rohre sollen bei allen Auflagern auf der gesamten Schaftlänge satt aufliegen, so dass weder Linien- noch Punktlagerungen eintreten können. Bei nichtbindigen Böden aus Sand bis Kiessand (Größtkorn 2 mm) können die Rohre direkt aufgelagert werden. Für die Muffen ist eine Vertiefung in der Baugrubensohle zu schaffen, ohne dass eine besondere Vergütung hierfür erfolgt.
Rohrschnitte und Paßstücke, werden nicht gesondert vergütet.
Formteile, Gelenkstücke, Abzweiger werden als Zulage zur Rohrposition vergütet.
Hinweis zu den PP-Rohren
01.__.___.0024 Kanalleitungen DN 200 PP (SN 10) liefern und verlegen Kanalleitungen liefern und verlegen. Kanalrohre DN 200, aus Polypropylen (PP - SN 10), gemäß DIN EN 1852, Ringsteifigkeit min. 10 kN/m², mit Steckmuffe und fest eingelegtem Dichtsystem aus EPDM liefern und unter Beachtung der DIN 1610, dem DWA - A139 und der Herstellerangaben, höhen- und fluchtgerecht im Kanalgraben verlegen.
Rohr: Ostendorf
KG 2000; SN10
oder gleichwertig, dann Bieterangabe (zwingend erforderlich):
Durch den Bieter ist das Produkt einschl. Angabe des Herstellers zu benennen.
Es wird nicht zwischen unverbauten und verbauten Gräben sowie zwischen Einzel- und Stufengräben unterschieden.
Es wird nicht zwischen Baulänge 1,00 m, 3,00 m und 6,00 m der Rohre unterschieden.
Rohrummantelung: Bettung mit 5cm, Rohrummantelung und 30cm über
Rohrscheitel mit Sand bis Größtkorn 4 mm;
Lieferung in sep. Pos.; lagenweiser Einbau ist
einzurechnen
Rohrauflager: Abrechnung nach gesonderter Pos.
Abgerechnet wird nach verlegter Rohrlänge.
01.__.___.0024
Kanalleitungen DN 200 PP (SN 10) liefern und verlegen
63,00
m
02 Tiefbauarbeiten vor Erstellung der Bodenplatte der Leichtbauhalle
02
Tiefbauarbeiten vor Erstellung der Bodenplatte der Leichtbauhalle
02.__.___.0001 Vorhandenen Bodenhorizont glattschieben und verdichten. Vorhandenen Bodenhorizont
durch Rohbauarbeiten verunreinigt bzw. zerstört
glattschieben und verdichten.
anzunehmende Schichtstärke ca. 15 cm
Vorhandener Untergrund: Mittelsand , feindsandig´, gobsandig
02.__.___.0001
Vorhandenen Bodenhorizont glattschieben und verdichten.
1.177,00
m²
02.__.___.0002 Vorhandenes Baufeld Vorhandenes Baufeld
mit durchlässigem Kiessand, k f ¿ 1 x 10 -4 m/s
auffüllen und lagenweise,
Stärke einer Lage max. 30 cm,
verdichten auf 100 % der einfachen Proctordichte
Gesamteinbaustärke ca. 1,50 m
02.__.___.0002
Vorhandenes Baufeld
1.420,00
m³
02.__.___.0003 wie vor, jedoch mit wie vor, jedoch mit
ortsüblichem, gutverdichtbarem Grubenmaterial
als Bodenersatzmaterial,
U ¿ 3; k f ¿ 1 x 10 -4 m/s
02.__.___.0003
wie vor, jedoch mit
E
1.420,00
m³
02.__.___.0004 wie vor, jedoch auf der Baustelle in Mieten gelagerten Unterbau wie vor, jedoch auf der Baustelle in Mieten gelagerten Unterbau
Material: mittel - bis feinsandig
laden.
Transportweite ca. 60,00 m
02.__.___.0004
wie vor, jedoch auf der Baustelle in Mieten gelagerten Unterbau
E
1.430,00
m³
03 Landschaftsbauarbeiten nach Montage der Leichtbauhalle
03
Landschaftsbauarbeiten nach Montage der Leichtbauhalle
03.__.___.0001 Vorhandenen Mutterboden, Vorhandenen Mutterboden,
Stärke bis 50 cm,
lösen, aufladen und verwerten.
03.__.___.0001
Vorhandenen Mutterboden,
215,00
m³
03.__.___.0002 wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen und aufmieten.
03.__.___.0002
wie vor, jedoch im Baufeld fördern ca. 60 m fördern, abladen
E
215,00
m³
03.__.___.0003 Vorhandenen Unterbau Vorhandenen Unterbau,
Stärke i M. ca.0,25 m,
Auffüllung: mittelsandig , feinsandig,
lösen, ausheben, aufladen und verwerten.
03.__.___.0003
Vorhandenen Unterbau
105,00
m³
03.__.___.0004 Vorhandenen Bordstein einschl. Betonrückenfundament Vorhandenen Bordstein einschl. Betonrückenfundament komplett, demontieren, aufladen und verwerten.
03.__.___.0004
Vorhandenen Bordstein einschl. Betonrückenfundament
46,00
m
03.__.___.0005 Planum wiederherstellen nach ZTVE-StB zur Aufnahme Planum wiederherstellen nach ZTVE-StB zur Aufnahme einer ungebundenen Tragschicht, Auf- und Abtrag bis 10 cm. Zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm.
03.__.___.0005
Planum wiederherstellen nach ZTVE-StB zur Aufnahme
1.157,00
m²
03.__.___.0006 Nachverdichten von Flächen in Wegen und Plätzen. Nachverdichten von Flächen in Wegen und Plätzen.
Art des Bodens: nichtbindig, mittlerer Feinkornanteil
Verdichtungsgrad DPr.: mind. 103 %
03.__.___.0006
Nachverdichten von Flächen in Wegen und Plätzen.
1.157,00
m²
03.__.___.0007 Frostschutzschicht aus frostunempflindlichem Material, Frostschutzschicht aus frostunempflindlichem Material, liefern, einbauen und lagenweise verdichten
Körnung: 0/32 mm
Schichtdicke: 30 - 35 cm
03.__.___.0007
Frostschutzschicht aus frostunempflindlichem Material,
402,95
m³
03.__.___.0008 Schottertragschicht, korngestuft aus vorwiegend Schottertragschicht, korngestuft aus vorwiegend gebrochenen Gesteinskörnungen, lagenweise verdichtet, herstellen.
Bereich: Fahrbahn
Körnung: 0/56 mm
Schichtdicke: 25 cm
03.__.___.0008
Schottertragschicht, korngestuft aus vorwiegend
290,00
m³
03.__.___.0009 Rasenkantenstein Rasenkantenstein
100 cm x 6 cm x 25 cm,
einschll. Erstellung der erforderlichen Betonrückenstütze gemäß statischer Erfordernis
liefern und fachgerecht montieren.
03.__.___.0009
Rasenkantenstein
104,00
m
03.__.___.0010 Betonsteinschnitt herstellen Betonsteine wie vor beschriebencm im Nassschneideverfahren mit Trennscheibe, für Passstücke bzw. auf Länge schneiden.
Auch Gehrungsschnitte erstellen. Nicht mehr brauchbare Restlängen gehen in das Eigentum des AN über und sind fachgerecht zu entsorgen, inkl. Transport- und Entsorgungskosten.
03.__.___.0010
Betonsteinschnitt herstellen
15,00
St
03.__.___.0011 Spritzschutzstreifen Grobkiesschüttung aus Flusskies gewaschen, als Flächenschüttung in Traufstreifen in Einzelflächen von ca. 10 bis 30 m², einschl. Unterlage aus Gartenvlies, zur Vermeidung von Unkraut, liefern und nach Herstellerangaben mit ca. 20 cm Überlappung einbauen.
Streifenbreite: ca. 30 cm
Schütthöhe i.M.: 10 cm
Körnung Kies: 32/64 mm
Unterlage: Polypropylenfaser (PP), wasser- und luftdurchlässig
Flächengewicht: 120 g/m²
03.__.___.0011
Spritzschutzstreifen
130,00
m
03.__.___.0012 Tiefbordstein, TB 10/30 grau, liefern und versetzen Tiefbordsteine aus Beton, TB 10/30 grau, mit Fase, gemäß DIN EN 1340 und DIN 483 TB, Qualität DIT, mit den Abmessungen (BxH) 100 x 300mm und Länge = 0,50m oder 1,00m, liefern und fachgerecht gemäß ZTV Pflaster - StB und DIN 18318 auf einem Betonfundament C 16/20 Expositionsklasse XC4, XF1, mit Fundamentstärke D = 20 cm und beidseitiger Rückenstütze B = 15 cm (einschalen), nach Plan bzw. örtlicher Vorgabe, in Geraden und Kurven größer R = 20 m, höhen- und fluchtgerecht, versetzen. Die Fugenbreite zwischen den Bordsteinen soll 5mm betragen. Oberhalb der Rückenstütze sind die Stoßfugen mit plastischem Bitumenfugenkitt abzudichten, damit angrenzendes Material nicht durch die offene Fuge ausgeschlämmt werden kann.
Einbauort: Zufahrtsbereich
Eingeschlossen ist die Durchführung der nötigen Nebenarbeiten sowie die Lieferung aller Materialien.
Im Einheitspreis sind ferner einzurechnen:
Die Lieferung aller Baustoffe Das Anfahren bzw. Verteilen an der Verwendungsstelle Die erforderlichen Ausschachtungen gemäß DIN 18300 in den vorgefundenen Böden bzw. im Unterbau für das Fundament und Abfuhr des verdrängten Materials, inkl. Transport- und Entsorgungskosten, sowie Wiederverfüllung des Arbeitsraumes Erstellen und verdichten einer profilgerechten Tragschicht
03.__.___.0012
Tiefbordstein, TB 10/30 grau, liefern und versetzen
115,00
m
03.__.___.0013 Betonsteinschnitt 10/30 cm, herstellen Betonsteine wie vor beschriebencm im Nassschneideverfahren mit Trennscheibe, für Passstücke bzw. auf Länge schneiden.
Auch Gehrungsschnitte erstellen. Nicht mehr brauchbare Restlängen gehen in das Eigentum des AN über und sind fachgerecht zu entsorgen, inkl. Transport- und Entsorgungskosten.
03.__.___.0013
Betonsteinschnitt 10/30 cm, herstellen
15,00
St
03.__.___.0014 Pflasterrinne, 1-zeilig, 16/24/14cm, liefern und versetzen Rinne aus Betonsteinpflaster (B / L / H) 16/24/14 und 16/16/14cm, 1 -zeilig, ohne Fase, gem. DIN EN 1338 / 1340 liefern und als Rinne auf einem mind. 20 cm dicken Betonfundament C 16/20 Expositionsklasse XC4, XF1 nach Angabe im Plan flucht- und höhengerecht versetzen.
Einschl. aller Schnitte bei Verbindungen über Eck herstellen. Der Verschnitt ist einzurechnen.
Die Fugen sind unmittelbar nach der Verlegung, auf jeden Fall am selben Tag, vollständig mit einer Sand-Zement-Mischung zu füllen und mit scharfen Sand abzufegen.
Im Einheitspreis ist einzurechnen:
Die Lieferung aller Baustoffe Das Anfahren bzw. Verteilen an der Verwendungsstelle Alle erforderlichen Erdarbeiten im Unterbau der befestigten Flächen, wobei das Aushubmaterial, frostsicheres Material des Unterbaus, in den übrigen Pflasterflächen wieder zu verwenden ist. Einschl. aller Nebenarbeiten
03.__.___.0014
Pflasterrinne, 1-zeilig, 16/24/14cm, liefern und versetzen
38,00
m
03.__.___.0015 Betonsteinschnitt 16/24/14 cm, herstellen Betonsteine 16/24/14cm im Nassschneideverfahren mit Trennscheibe, für Passstücke bzw. auf Länge schneiden.
Auch Gehrungsschnitte erstellen. Nicht mehr brauchbare Restlängen gehen in das Eigentum des AN über und sind fachgerecht zu entsorgen, inkl. Transport- und Entsorgungskosten.
03.__.___.0015
Betonsteinschnitt 16/24/14 cm, herstellen
2,00
Stk
03.__.___.0016 Betonpflaster, seitlich gelagert, als Rinne auf Betonpflaster,
als Rinne auf Betonbettung herstellen.
Bauweise: gebunden
im Bereich Fahrstraßen
Verlegeart: 3-zeilig, in Reihe
Steinformat: 100/100/ 200 mm
Kantenausbildung: .....
Farbe:betongrau
Bettung: Fundamentbeton
Betongüte: C25
Fundamentdicke: 20 cm
Fugenfüllung: Trasszementmörtel, NM III
Angeb. Fabrikat: _________________________
(vom Bieter einzutragen)
03.__.___.0016
Betonpflaster, seitlich gelagert, als Rinne auf
E
1,00
m
03.__.___.0017 Uni-ColoC Ankerverbundstein aus Beton nach DIN EN Uni-ColoC Ankerverbundstein aus Beton nach DIN EN 1338,Qualität DIK mit L-förmigem Umriss für erhöhte Verbundwirkung bei hoher Verkehrsflächenbelastung sowie mit gefasten Kanten und einer Vorsatzschicht aus Natursteinkörnung.
Produkte aus klimaneutraler Produktion (CCF-Zertifizierung) mit Vorlage eines nach GRI-Standard aufgebauten und nach AA1000 geprüften, verifizierten und zertifizierten Nachhaltigkeitsberichtes.
Betonstein-Pflaster als Flächenbefestigung fachgerecht
herstellen. Die Verlegevorschriften des Herstellers und
die Angaben der DIN 18318 sowie der ZTV Pflaster-StB 06
sind zu beachten.
Rastermaß: 22,5 x 22,5 x 10
für Schwerverker geeignet
Farbe: grau
Liefern und in 3-5 cm (verdichteter Zustand)
Bettungsmaterial nach DIN 18318, vorzugsweise in
kornabgestuftem Splittsandgemisch der Körnung 0/5 mm,
fachgerecht verlegen. Die Filterstabilität von Fuge,
Bettung und Tragschicht ist zu gewährleisten.
Die Pflastersteine sind gemäß den Angaben der
Bauleitung nach festgelegten Verlegemustern einzubauen.
Nach dem Verlegen ist in Abständen von 2 m die Fläche
auszurichten und die Rechtwinkligkeit zu überprüfen.
Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem
Fortschreiten des Verlegens mit Fugenmaterial gemäß
DIN 18318 bzw. ZTV Pflaster-StB 06 erfolgen.
Der saubere Pflasterbelag ist bei Steinhöhen bis
einschließlich 10 cm mit einem Flächenrüttler mit einem
Betriebsgewicht von 170 bis 200 kg und einer
Zentrifugalkraft von 20 bis 30 kN bis zur
Standfestigkeit abzurütteln. Bei Steinhöhen über 10 cm
ist der saubere Pflasterbelag mit
einem Flächenrüttler mit einem Betriebsgewicht von 200
bis 300 kg und einer Zentrifugalkraft von 30 bis 60 kN
bis zur Standfestigkeit abzurütteln. Der Belag darf nur
im trockenen Zustand und mit Plattengleitvorrichtung
abgerüttelt werden.
Nach dem Abrütteln sind die Fugen erneut zu schließen.
Hierzu wird das Fugenmaterial unter Wasserzugabe
eingeschlämmt.
Die Leistungen verstehen sich einschließlich aller
erforderlichen Nebenarbeiten. Das Einpassen von Steinen
ist im Einheitspreis einzurechnen.
03.__.___.0017
Uni-ColoC Ankerverbundstein aus Beton nach DIN EN
1.157,00
m²
03.__.___.0018 Zulage zu vorbeschriebener Pflasterfläche für die Verlegung im Zulage zu vorbeschriebener Pflasterfläche für die Verlegung im Bereich von Rampen.
03.__.___.0018
Zulage zu vorbeschriebener Pflasterfläche für die Verlegung im
85,00
m²
03.__.___.0019 Zulage zu vorbeschriebener Pflasterfäche für die Verlegung Zulage zu vorbeschriebener Pflasterfäche für die Verlegung unterhalb der Verladerampen
Höhe OK Pflasterbelag bis UK Betondecke Verladerampe = 45-70 cm.
03.__.___.0019
Zulage zu vorbeschriebener Pflasterfäche für die Verlegung
72,00
m²
03.__.___.0020 Betonpflaster schneiden. Betonpflaster schneiden.
Sortenbezeichnung: .....
Steindicke: 100 mm
Gerät: Tischsteinfräse
03.__.___.0020
Betonpflaster schneiden.
255,00
m
03.__.___.0021 Erstellung eines fachgerechten Anschlusses der neuen Erstellung eines fachgerechten Anschlusses der neuen Pflasterflächen zu den Bestandspflasterfächen in fix und fertiger Arbeit.
03.__.___.0021
Erstellung eines fachgerechten Anschlusses der neuen
50,00
m
03.__.___.0022 Erstelllung der Mulde 01 gemäß beigefügter Planung von IBF Erstelllung der Mulde 01 gemäß beigefügter Planung von IBF
in fix und fertiger Arbeit.
Technische Daten Mulde 01
03.__.___.0022
Erstelllung der Mulde 01 gemäß beigefügter Planung von IBF
P
1,00
psch
03.__.___.0023 Erstelllung der Mulde 02 gemäß beigefügter Planung von IBF Erstelllung der Mulde 02 gemäß beigefügter Planung von IBF
in fix und fertiger Arbeit.
Technische Daten Mulde 02
03.__.___.0023
Erstelllung der Mulde 02 gemäß beigefügter Planung von IBF
P
1,00
psch
03.__.___.0024 Auf der Baustelle gelagerten Mutterboden in einer Schichtstärke Auf der Baustelle gelagerten Mutterboden in einer Schichtstärke bis 30 cm wieder einbauen.
Transportweite bis 60 m.
03.__.___.0024
Auf der Baustelle gelagerten Mutterboden in einer Schichtstärke
145,00
m³
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Hinweise zu Stundenlohnarbeiten Grundsätzlich sollen allen Leistungen über Positionen des Leistungsverzeichnisses ggf. über vergleichbare Positionen abgerechnet werden. Sollte mit der örtlichen Bauleitung keine vergleichbare Position im Leistungsverzeichnis gefunden werden, werden die tatsächlich angefallenden Stunden und Materialien vergütet.
Für Arbeitskräfte im Stundenlohn wird ein Verrechnungssatz, der sämtliche Anwendungen enthält, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialbeiträge, Winterbauumlage und dgl.) sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, angeboten.
Für den Fahrzeug- und Geräteeinsatz wird ein Verrechnungssatz angeboten, der sämtliche Aufwendungen für den Einsatz enthält, insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschl. der Kosten für das Bedienungspersonal. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufs einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Fahrzeug.
Hinweise zu Stundenlohnarbeiten
04.__.___.0001 Baufacharbeiter Gestellung eines Baufacharbeiters auf schriftlicher Anforderung des AG.
04.__.___.0001
Baufacharbeiter
E
10,00
h
04.__.___.0002 Bauhelfer Gestellung eines Bauhelfers auf schriftlicher Anforderung des AG.
04.__.___.0002
Bauhelfer
E
10,00
h
04.__.___.0003 Betriebsstunden eines Baggers bis 0,8 cbm Betriebsstunden eines Baggers auf schriftlicher Anforderung des AG mit einem Grabschaufeinhalt von 0,8 cbm, einschließlich Vorhaltung und Bedienung.
04.__.___.0003
Betriebsstunden eines Baggers bis 0,8 cbm
E
5,00
h
04.__.___.0004 Betriebsstunden eines LKW's bis 12 t Nutzlast Betriebsstunden eines LKW`s auf schriftlicher Anforderung des AG mit einer Nutzlast von 12 t, einschließlich Vorhaltung und Bedienung.
04.__.___.0004
Betriebsstunden eines LKW's bis 12 t Nutzlast
E
5,00
h
04.__.___.0005 Betriebsstunden eines Kompressors inkl. Abbauhammer und Bed. Betriebsstunden eines Kompressors bis 5,0 m³/min inkl. Abbauhammer auf schriftlicher Anforderung des AG, einschl.Vorhaltung und Bedienung.
04.__.___.0005
Betriebsstunden eines Kompressors inkl. Abbauhammer und Bed.
E
5,00
h