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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnisüber
Metallständerwände + abgehängte Decke
Bauvorhaben: Neubau Lagerhalle mit Verwaltung
Bauort: 64673Zwingenberg
Gernsheimer Straße
Bauherr: Kocaman Bau GmbH
Darmstädter Straße 118
64331Weiterstadt
Planung und Bauleitung: ZGB GmbH
Oberer Renngrund 34
74889 Sinsheim
Angebot über: Metallständerwände + abgehängte Decke
Angebotsabgabe: 08.08.2025
Ausführungsbeginn: 20.10.2025
Ungeprüfte Angebotssumme netto.: EUR ...................................
Geprüfte Angebotssumme netto: EUR ...................................
..............................................................................................................................................
Datum Stempel / Unterschrift
Leistungsverzeichnisüber
Allgemeine Angebotsbedingungen Allgemeine Angebotsbedingungen
Ausführung und Lieferumfang
ergeben sich aus den hier aufgeführten Anlagen, die der AN geprüft hat und als in der aufgezählten Reihenfolge geltende Vertragsbestandteile anerkennt:
Vorgesehene Ausführungstermine/ Bemerkungen:
März - Juli 2025
Zahlung
Die Raten werden nach Erreichen des jeweiligen Bautenstandes schriftlich beim AG angefordert, der AG zahlt die Raten innerhalb von 10 Tage nach Eingang der Anforderung und nach Überprüfung des Bautenstandes.
Schlußzahlungen erfolgt nach Fertigstellung sämtlicher Arbeiten und der mängelfreien Abnahme duch den Auftraggeber bzw. Bauherrn. Schlußrechnung ist vom AN spätestens vier Wochen nach Fertigstellung der Leistungen zu stellen. Sie muß alle vertraglich vereinbarten Leistungen umfassen, auch soweit deren Abrechnung nach Aufmaß vereinbart wurde. Darüber hinausgehende Forderungen werden nicht anerkannt, ebenso Abrechnungen, die nach Ablauf der oben genannten 4-Wochen-Frist ergehen und/oder von der Vertragssumme abweichen. Die Schlußrechnung ist nach mängelfreier Fertigstellung in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Zahlung bei Mängeln oder Restarbeiten
Ist ein Mangel im Sinne der VOB B und C vorhanden oder sind noch Restarbeiten zu erbringen, so kann der AG einen Einbehalt in dreifacher Höhe des Mangelwertes vornehmen.
Schiedsgutachten
Die Parteien dieses Vertrages vereinbaren hiermit, daß bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf das Vorhandensein eines Mangels oder den Wert eines Mangels oder einer Restarbeit, ein amtlich vereidigter Sachverständiger als Schiedsgutachter entscheiden soll, dessen Gutachten für beide Vertragsparteien schon jetzt als verbindlich anerkannt wird.
Können die Parteien sich über die Person des Schiedsgutachters nicht binnen einer Woche nach schriftlicher Aufforderung durch einen Vertragsteil einigen, so ist der Schiedsgutachter von der zuständigen Handwerkskammer zu bestimmen.
Die Kosten des Schiedsgutachters werden von beiden Parteien anteilsmäßig getragen; die Anteile bestimmen sich dabei nach dem Verhältnis, in dem der Wert der zwischen den Parteien streitigen Mängel bzw. Restarbeiten durch den Schiedsgutachter in seinem Gutachten bestätigt oder nicht bestätigt wird.
Gewährleistung und Schadenersatz, Sicherheitsleistungen
richten sich nach VOB/B.Als Dauer der Gewährleistung für sämtliche Bauleistugen werden 5 Jahre vereinbart. Sie beginnt frühestens mit der Abnahme durch den Bauherrn. Sie endet nicht vor der, zwischen dem Bauherrn und dem AG, vereinbarten Gewährleistungsfrist.
Änderungen des Leistungsumfanges
sind nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen zulässig.
Fachbauleitung
Der AN übernimmt nach §§ 46 und 47 LBO die Verantwortung und die Fachbauleitung für seinen Leistungsbereich.Der Fachbauleiter ist vor Arbeitsbeginn schriftlich zu benennen.
Unfallverhütungsvorschriften
In jedem Fall sind die erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung gemäß den Vorschriften zum jeweils frühst möglichen Zeitpunkt einzuleiten, durchzuführen und ständig während der Bauzeit vom AN eigenverantwortlich zu überprüfen. Während und nach Abschluß der Arbeiten ist sicherzustellen, daß alle Sicherungsmaßnahmen gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften vollständig vorhanden sind.
Sind die Unfallverhütungsvorschriften unvollständig eingehalten, ist unverzüglich die Geschäftsleitung des AG und der zuständige Baustellenleiter des AG schriftlich zu benachrichtigen.
Wird festgestellt, daß die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherungsmaßnahmen nicht eingehalten werden oder sind, werden die Zahlungen bis zur vollständigen Erfüllung dieser Vorschriften eingestellt.
Vollständigkeitserklärung
Der AN versichert, daß die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren, um sämtliche zur Preisbildung erforderlichen Umstände erfassen und damit die übernommenen Leistungen abnahmereif und funktionsfähig nach Ausführungsart und Umfang erbringen zu können.
Erklärung
Der AN erklärt,daß er eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen hat und, daß keine Zahlungsrückstände gegenüber dem Finanzamt, einer Sozialkasse / Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft bestehen. Dem Anbieter ist bekannt, daß ihm bei falschen Angaben der Auftrag mit sofortiger Wirkung entzogen werden kann.
Baureinigung und Bauschuttbeseitigung
Die Bauleistung ist besenrein an den nachfolgenden Unternehmer bzw. Bauherrn bzw. AG zu übergeben. Es darf kein Bauschutt und sonstige Abfälle auf dem Baugrundstück verbleiben bzw. deponiert werden. Für den Fall, daß diese Regelung nicht eingehalten wird, beseitigt der AG die Rückstände auf Kosten des AN. Der AG hat das Recht für diese Arbeiten einen angemessenen Pauschalbetrag in Rechnung zu stellen, dessen Höhe der AG festlegt und der AN in jedem Falle anerkennt. Desweiteren ist die Baustelle täglich nach Arbeitsschluß aufzuräumen und zu säubern.
Mündliche Vereinbarungen und Nebenarbeiten
Zusätze, Abänderungen und / oder Nebenabreden, die diesen Bauvertrag betreffen, bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Zapf Gewerbebau. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftform-Erfordernisses
VertragsstrafenDer Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe bei Überschreitung der Fertigstellungsfristen der in Auftrag gegebenen Leistungen, auch bei Überschreitung der Einzelfristen für jeden Kalendertag der Verspätung 0,2% der Nettoauftragssumme zu zahlen, höchstens jedoch 5% der Schlußrechnungsendsumme.
Gewährleistungsbürgschaft
Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber nach Abnahme eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 5% der Netto-Auftragssumme über die Dauer der Gewährleistung.Die Kosten dieser Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
Baustromanteile
Der Baustromanteil wird mit 0,2 % der Nettoschlußrechnungssumme erhoben.
Bauwasseranteile
Der Bauwasseranteil wird mit 0,2 % der Nettoschlußrechnungssumme erhoben.
Bauwesenversicherung
Anteil für die abgeschlossene Bauwesenversicherung beträgt 0,4% der Nettoschlußrechnungssumme.
Allgemeine Angebotsbedingungen
1 TROCKENBAUARBEITEN
1
TROCKENBAUARBEITEN
1.01 Verwaltung EG+OG
1.01
Verwaltung EG+OG
1.02 Zubehör und Zulagen
1.02
Zubehör und Zulagen
1.03 Abgehängte Decken
1.03
Abgehängte Decken
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