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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnisüber
Innenputz/ Wärmedämmverbundsystem
Bauvorhaben: Neubau Lagerhalle mit Verwaltung
Bauort: 64673Zwingenberg
Gernsheimer Straße
Bauherr: Kocaman Bau GmbH
Darmstädter Straße 118
64331Weiterstadt
Planung und Bauleitung: ZGB GmbH
Oberer Renngrund 34
74889 Sinsheim
Angebot über: Innenputz/ Wärmedämmverbundsystem
Angebotsabgabe: 29.07.2025
Ausführungsbeginn: 01.10.2025
Ungeprüfte Angebotssumme netto.: EUR ...................................
Geprüfte Angebotssumme netto: EUR ...................................
..............................................................................................................................................
Datum Stempel / Unterschrift
Leistungsverzeichnisüber
Allgemeine Angebotsbedingungen Allgemeine Angebotsbedingungen
Ausführung und Lieferumfang
ergeben sich aus den hier aufgeführten Anlagen, die der AN geprüft hat und als in der aufgezählten Reihenfolge geltende Vertragsbestandteile anerkennt:
Die VOB in ihrer neuesten Ausgabe
Vorgesehene Ausführungstermine
April 2024- Mai 2025
Zahlung
Die Raten werden nach Erreichen des jeweiligen Bautenstandes schriftlich beim AG angefordert, der AG zahlt die Raten innerhalb von 10 Tage nach Eingang der Anforderung und nach Überprüfung des Bautenstandes.
Schlußzahlungen erfolgt nach Fertigstellung sämtlicher Arbeiten und der mängelfreien Abnahme duch den Auftraggeber bzw. Bauherrn. Schlußrechnung ist vom AN spätestens vier Wochen nach Fertigstellung der Leistungen zu stellen. Sie muß alle vertraglich vereinbarten Leistungen umfassen, auch soweit deren Abrechnung nach Aufmaß vereinbart wurde. Darüber hinausgehende Forderungen werden nicht anerkannt, ebenso Abrechnungen, die nach Ablauf der oben genannten 4-Wochen-Frist ergehen und/oder von der Vertragssumme abweichen. Die Schlußrechnung ist nach mängelfreier Fertigstellung in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Zahlung bei Mängeln oder Restarbeiten
Ist ein Mangel im Sinne der VOB B und C vorhanden oder sind noch Restarbeiten zu erbringen, so kann der AG einen Einbehalt in dreifacher Höhe des Mangelwertes vornehmen.
6. Schiedsgutachten
Die Parteien dieses Vertrages vereinbaren hiermit, daß bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf
das Vorhandensein eines Mangels oder den Wert eines Mangels oder einer Restarbeit, ein amtlich
vereidigter Sachverständiger als Schiedsgutachter entscheiden soll, dessen Gutachten für beide
Vertragsparteien schon jetzt als verbindlich anerkannt wird.
Können die Parteien sich über die Person des Schiedsgutachters nicht binnen einer Woche nach
schriftlicher Aufforderung durch einen Vertragsteil einigen, so ist der Schiedsgutachter von der
zuständigen Handwerkskammer zu bestimmen.
Die Kosten des Schiedsgutachters werden von beiden Parteien anteilsmäßig getragen; die Anteile
bestimmen sich dabei nach dem Verhältnis, in dem der Wert der zwischen den Parteien streitigen
Mängel bzw. Restarbeiten durch den Schiedsgutachter in seinem Gutachten bestätigt oder nicht
bestätigt wird.
7. Gewährleistung und Schadenersatz, Sicherheitsleistungen
richten sich nach VOB/B.
Als Dauer der Gewährleistung für sämtliche Bauleistugen werden 5 Jahre vereinbart.
8. Änderungen des Leistungsumfanges
sind nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen zulässig.
9. Regiearbeiten / Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen und durch den AG zu genehmigen,
Rapporte sind täglich vorzulegen und unterzeichnen zu lassen.
10. Fachbauleitung
Der AN übernimmt nach §§ 46 und 47 LBO die Verantwortung und die Fachbauleitung für seinen
Leistungsbereich.
11. Unfallverhütungsvorschriften
In jedem Fall sind die erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung gemäß den Vorschriften zum
jeweils frühst möglichen Zeitpunkt einzuleiten, durchzuführen und ständig während der Bauzeit vom
AN eigenverantwortlich zu überprüfen. Während und nach Abschluß der Arbeiten ist sicherzustellen,
daß alle Sicherungsmaßnahmen gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften vollständig
vorhanden sind.
Sind die Unfallverhütungsvorschriften unvollständig eingehalten, ist unverzüglich die Geschäftsleitung
des AG und der zuständige Baustellenleiter des AG schriftlich zu benachrichtigen.
Wird festgestellt, daß die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherungsmaßnahmen nicht eingehalten
werden oder sind, werden die Zahlungen bis zur vollständigen Erfüllung dieser Vorschriften eingestellt.
Der AN muss vor Ausführungsbeginn auf der Baustelle eine qualifizierte Sicherheitskraft namentlich
zu benennen.
12. Vollständigkeitserklärung
Der AN versichert, daß die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren,
um sämtliche zur Preisbildung erforderlichen Umstände erfassen und damit die übernommenen
Leistungen abnahmereif und funktionsfähig nach Ausführungsart und Umfang erbringen zu können.
13. Erklärung
Der AN erklärt,daß er eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe
abgeschlossen hat und, daß keine Zahlungsrückstände gegenüber dem Finanzamt, einer Sozialkasse
/ Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft bestehen. Dies ist bei Auftragserteilung vorzulegen.
Dem Anbieter ist bekannt, daß ihm bei falschen Angaben der Auftrag mit sofortiger Wirkung entzogen
werden kann.
14. Baureinigung und Bauschuttbeseitigung
Die Bauleistung ist besenrein an den nachfolgenden Unternehmer bzw. Bauherrn bzw. AG zu
übergeben. Es darf kein Bauschutt und sonstige Abfälle auf dem Baugrundstück verbleiben bzw.
deponiert werden. Der AN hat mit Beginn der Arbeiten auf der Baustelle entsprechende
Bauschuttcontainer für seine Abfallbeseitigung bereitzustellen.
Für den Fall, daß diese Regelung nicht eingehalten wird, beseitigt der AG die Rückstände auf Kosten
des AN. Der AG hat das Recht für diese Arbeiten einen angemessenen Pauschalbetrag in Rechnung
zu stellen, dessen Höhe der AG festlegt.
Desweiteren ist die Baustelle täglich nach Arbeitsschluß aufzuräumen und zu säubern.
15. Mündliche Vereinbarungen und Nebenarbeiten
Zusätze, Abänderungen und / oder Nebenabreden, die diesen Bauvertrag betreffen, bedürfen für ihre
Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Zapf Gewerbebau. Dies gilt auch für eine
Abänderung des Schriftform-Erfordernisses
16. Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe bei Überschreitung der Fertigstellungsfristen der in Auftrag
gegebenen Leistungen, auch bei Überschreitung der Einzelfristen für jeden Werktag der Verspätung
0,2% der Auftragssumme zu zahlen, höchstens jedoch 5% der Schlußrechnungsendsumme.
17. Ausführungsbürgschaft
Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung eine
unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 10,00% der Netto-Auftragssumme zur
Absicherung aller aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Auftragnehmers.
Die Kosten dieser Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
18. Gewährleistungsbürgschaft
Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber nach Abnahme eine selbstschuldnerische
Bankbürgschaft in Höhe von 5% der Netto-Auftragssumme über die Dauer der Gewährleistung.
Die Kosten dieser Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
19. Baustromanteile
Der Baustromanteil wird mit 0,2 % der Nettoschlußrechnungssumme erhoben.
20. Bauwasseranteile
Der Bauwasseranteil wird mit 0,2 % der Nettoschlußrechnungssumme erhoben.
21. Bauwesenversicherung
Anteil für die abgeschlossene Bauwesenversicherung beträgt 0,4% der Nettoschlußrechnungssumme.
Allgemeine Angebotsbedingungen
1 GIPSERARBEITEN
1
GIPSERARBEITEN
1. 1 INNENPUTZ
1. 1
INNENPUTZ
1. 2 WDVS
1. 2
WDVS
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