Innenputz + WDVS Fassade
Neubau Lagerhalle mit Verwaltung
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnisüber Innenputz/ Wärmedämmverbundsystem Bauvorhaben:                                                    Neubau Lagerhalle mit Verwaltung Bauort:                                                               64673Zwingenberg                                                                             Gernsheimer Straße Bauherr:                                                             Kocaman Bau GmbH                                                                             Darmstädter Straße 118                                                                             64331Weiterstadt Planung und Bauleitung:                                  ZGB GmbH                                                                             Oberer Renngrund 34                                                                             74889 Sinsheim Angebot über:                                                   Innenputz/ Wärmedämmverbundsystem Angebotsabgabe:                                             29.07.2025 Ausführungsbeginn:                                          01.10.2025 Ungeprüfte Angebotssumme netto.:               EUR ................................... Geprüfte Angebotssumme netto:                    EUR ................................... .............................................................................................................................................. Datum                                                 Stempel / Unterschrift
Leistungsverzeichnisüber
Allgemeine Angebotsbedingungen Allgemeine Angebotsbedingungen Ausführung und Lieferumfang ergeben sich aus den hier aufgeführten Anlagen, die der AN geprüft hat und als in der aufgezählten Reihenfolge geltende Vertragsbestandteile anerkennt: Die VOB in ihrer neuesten Ausgabe Vorgesehene Ausführungstermine April 2024- Mai 2025 Zahlung Die Raten werden nach Erreichen des jeweiligen Bautenstandes schriftlich beim AG angefordert, der AG zahlt die Raten innerhalb von 10 Tage nach Eingang der Anforderung und nach Überprüfung des Bautenstandes. Schlußzahlungen erfolgt nach Fertigstellung sämtlicher Arbeiten und der mängelfreien Abnahme duch den Auftraggeber bzw. Bauherrn. Schlußrechnung ist vom AN spätestens vier Wochen nach Fertigstellung der Leistungen zu stellen. Sie muß alle vertraglich vereinbarten Leistungen umfassen, auch soweit deren Abrechnung nach Aufmaß vereinbart wurde. Darüber hinausgehende Forderungen werden nicht anerkannt, ebenso Abrechnungen, die nach Ablauf der oben genannten 4-Wochen-Frist ergehen und/oder von der Vertragssumme abweichen. Die Schlußrechnung ist nach mängelfreier Fertigstellung in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Zahlung bei Mängeln oder Restarbeiten Ist ein Mangel im Sinne der VOB B und C vorhanden oder sind noch Restarbeiten zu erbringen, so kann der AG einen Einbehalt in dreifacher Höhe des Mangelwertes vornehmen. 6. Schiedsgutachten Die Parteien dieses Vertrages vereinbaren hiermit, daß bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf das Vorhandensein eines Mangels oder den Wert eines Mangels oder einer Restarbeit, ein amtlich vereidigter Sachverständiger als Schiedsgutachter entscheiden soll, dessen Gutachten für beide Vertragsparteien schon jetzt als verbindlich anerkannt wird. Können die Parteien sich über die Person des Schiedsgutachters nicht binnen einer Woche nach schriftlicher Aufforderung durch einen Vertragsteil einigen, so ist der Schiedsgutachter von der zuständigen Handwerkskammer zu bestimmen. Die Kosten des Schiedsgutachters werden von beiden Parteien anteilsmäßig getragen; die Anteile bestimmen sich dabei nach dem Verhältnis, in dem der Wert der zwischen den Parteien streitigen Mängel bzw. Restarbeiten durch den Schiedsgutachter in seinem Gutachten bestätigt oder nicht bestätigt wird. 7. Gewährleistung und Schadenersatz, Sicherheitsleistungen richten sich nach VOB/B. Als Dauer der Gewährleistung für sämtliche Bauleistugen werden 5 Jahre vereinbart. 8.  Änderungen des Leistungsumfanges      sind nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen zulässig. 9.  Regiearbeiten / Stundenlohnarbeiten      Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen und durch den AG zu genehmigen,      Rapporte sind täglich vorzulegen und unterzeichnen zu lassen. 10. Fachbauleitung      Der AN übernimmt nach §§ 46 und 47 LBO die Verantwortung und die Fachbauleitung für seinen      Leistungsbereich. 11. Unfallverhütungsvorschriften      In jedem Fall sind die erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung gemäß den Vorschriften zum      jeweils frühst möglichen Zeitpunkt einzuleiten, durchzuführen und ständig während der Bauzeit vom      AN eigenverantwortlich zu überprüfen. Während und nach Abschluß der Arbeiten ist sicherzustellen,      daß alle Sicherungsmaßnahmen gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften vollständig      vorhanden sind.      Sind die Unfallverhütungsvorschriften unvollständig eingehalten, ist unverzüglich die Geschäftsleitung      des AG und der zuständige Baustellenleiter des AG schriftlich zu benachrichtigen.      Wird festgestellt, daß die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherungsmaßnahmen nicht eingehalten      werden oder sind, werden die Zahlungen bis zur vollständigen Erfüllung dieser Vorschriften eingestellt.      Der AN muss vor Ausführungsbeginn auf der Baustelle eine qualifizierte Sicherheitskraft namentlich zu benennen. 12. Vollständigkeitserklärung      Der AN versichert, daß die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren,      um sämtliche zur Preisbildung erforderlichen Umstände erfassen und damit die übernommenen      Leistungen abnahmereif und funktionsfähig nach Ausführungsart und Umfang erbringen zu können. 13. Erklärung      Der AN erklärt,daß er eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe      abgeschlossen hat und, daß keine Zahlungsrückstände gegenüber dem Finanzamt, einer Sozialkasse       / Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft bestehen. Dies ist bei Auftragserteilung vorzulegen.      Dem Anbieter ist bekannt, daß ihm bei falschen Angaben der Auftrag mit sofortiger Wirkung entzogen      werden kann. 14. Baureinigung und Bauschuttbeseitigung      Die Bauleistung ist besenrein an den nachfolgenden Unternehmer bzw. Bauherrn bzw. AG zu      übergeben. Es darf kein Bauschutt und sonstige Abfälle auf dem Baugrundstück verbleiben bzw.      deponiert werden. Der AN hat mit Beginn der Arbeiten auf der Baustelle entsprechende      Bauschuttcontainer für seine Abfallbeseitigung bereitzustellen.      Für den Fall, daß diese Regelung nicht eingehalten wird, beseitigt der AG die Rückstände auf Kosten      des AN. Der AG hat das Recht für diese Arbeiten einen angemessenen Pauschalbetrag in Rechnung      zu stellen, dessen Höhe der AG festlegt.      Desweiteren ist die Baustelle täglich nach Arbeitsschluß aufzuräumen und zu säubern. 15. Mündliche Vereinbarungen und Nebenarbeiten      Zusätze, Abänderungen und / oder Nebenabreden, die diesen Bauvertrag betreffen, bedürfen für ihre      Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Zapf Gewerbebau. Dies gilt auch für eine      Abänderung des Schriftform-Erfordernisses 16. Vertragsstrafen      Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe bei Überschreitung der Fertigstellungsfristen der in Auftrag      gegebenen Leistungen, auch bei Überschreitung der Einzelfristen für jeden Werktag der Verspätung      0,2% der Auftragssumme zu zahlen, höchstens jedoch 5% der Schlußrechnungsendsumme. 17. Ausführungsbürgschaft      Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung eine      unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 10,00% der Netto-Auftragssumme zur      Absicherung aller aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Auftragnehmers.      Die Kosten dieser Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. 18. Gewährleistungsbürgschaft      Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber nach Abnahme eine selbstschuldnerische      Bankbürgschaft in Höhe von 5% der Netto-Auftragssumme über die Dauer der Gewährleistung.      Die Kosten dieser Bürgschaft trägt der Auftragnehmer. 19. Baustromanteile      Der Baustromanteil wird mit 0,2 % der Nettoschlußrechnungssumme erhoben. 20. Bauwasseranteile      Der Bauwasseranteil wird mit 0,2 % der Nettoschlußrechnungssumme erhoben. 21. Bauwesenversicherung      Anteil für die abgeschlossene Bauwesenversicherung beträgt 0,4% der Nettoschlußrechnungssumme.
Allgemeine Angebotsbedingungen
1 GIPSERARBEITEN
1
GIPSERARBEITEN
1. 1 INNENPUTZ
1. 1
INNENPUTZ
1. 2 WDVS
1. 2
WDVS

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