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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Die Brillux GmbH & Co. KG plant an der Pagenstecherstraße in Osnabrück den Neubau einer Lager- und Logistighalle von ca. 2.000 m2 mit einem Büroeinbau von ca. 400 m2 Grundfläche.
Die Konstruktion ist als Stahlbetonfertigteilkonstruktion geplant.
Die Hallen 1+2 bekommen eine Trapezblecheindeckung mit einer 14cm Pir/Pur Dämmung und eine 2mm FPO-Folie
Der Bürotrakt bekommt eine Betondachdecke mit 18cm PIR/Pur
Dämmung und 2mm FPO-Folie
Die Fassaden der Hallen 1+2 werden aus 120mm ISO-Paneel erstellt.
Der Bürotrakt bekommt eine Alu-Kassetten Fassade 31cm dick mit 18cm Mineralfaserdämmung.
Beschreibung des Bauvorhabens
Weitere Angaben Baustellenadresse: Pagenstecherstraße 38-40
49090 Osnabrück
Ausführungstermin: ca. 4.Quartal 2025 bis 1.Quartal 2026
Ansprechpartner: Einkauf: SteffenEllersiek
0172 - 533 91 06
steffen.ellersiek@porr.de
Ausschreibung: Ulrich Schlichter
0251 - 7601-465
ulrich.schlichter@porr.de
Projektleitung: Christian Klein
0172 - 532 20 28
christian.klein@porr.de
Bauleitung: Stefan Herbort
0172 - 522 96 18
stefan.herbort@porr.de
Weitere Angaben
Anlagen zur Ausschreibung
Anlagen zur Ausschreibung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Estricharbeiten nach DIN 18353, 4108 und 4109.
Bodenbelagsarbeiten nach DIN 18365.
Grundlage des Angebotes sind die zur Zeit gültigen DIN-
Normen, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, die VOB/C,
jeweils neueste Fassung,
Die Ausführung hat entsprechend den einschlägigen Vor-
schriften und Bestimmungen, den Herstellervorschriften, der
VOB Teil C jeweils neueste Fassung sowie
den beigefügten Planunterlagen zu erfolgen.
Der Auftragnehmer haftet für die einwandfreie Ausführung der
ihm übertragenen Arbeiten, sowie für die sorgfältige Beachtung
der entsprechend anzuwendenden Herstellervorschriften.
Die angebotenen Einheitspreise beinhalten, sofern keine ge-
sonderte Position ausgeschrieben ist, alle Kosten für die Bau-
stelleneinrichtung und -räumung sowie alle Kosten für Geräte
usw. die zur Durchführung der angebotenen Arbeiten erforder-
lich sind.
Der Transport auf der Baustelle zur Verwendungsstelle ist in
die Einheitspreise mit einzurechnen.
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Ver-
packungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttcontainern
des AN zu sammeln. Die Schuttbeseitigung wird nicht vergütet.
Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer mit den Nach-
folgewerken die Rand- und Anschlußpunkte genau abzustimmen.
Absprachen mit anderen Gewerken in Bezug auf Ausführung,
Ablauf oder dergleichen sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung vorzunehmen.
In die einzelnen Positionen sind alle Materialien, die zur fertig-
en, funktionsfähigen Leistung erforderlich sind einzurechnen,
auch wenn dieses in der Position nicht ausdrücklich erwähnt ist.
Alle zur Ausführung kommenden Materialien sind rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn der örtlichen Bauleitung zur Bemusterung
vorzulegen. Die Kosten für die Bemusterung sind in das Ange-
bot mit einzurechnen.
Leistungen und Nebenleistungen die für die o. g. Arbeiten not-
wendig bzw. üblich sind, jedoch in der Ausschreibung nicht be-
sonders erwähnt werden, sind in die Einheitspreise mit einzurech-
nen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
Alle Einheitspreise gelten für abgeschlossene Leistungen, samt
Lieferung aller Baustoffe und allen sonstigen zur Fertigstellung
der Bauleistung erforderlichen Aufwendungen.
Die Estrichflächen sind nach den bauseitigen Meterrissen aus-
zurichten.
Auf Wunsch des Bauherrn sind Musterflächen ohne besondere
Vergütung herzustellen.
Auf Verlangen der Bauleitung sind Prüfzeugnisse zu beschaffen,
sowie Hersteller und Lieferanten zu benennen.
Der Auftragnehmer haftet für die einwandfreie Ausführung der
ihm übertragenen Arbeiten, sowie für die sorgfältige Beachtung
der entsprechend anzuwendenden Herstellervorschriften.
Das Anlegen und Schließen von Schein- und Tagesfeldfugen ist,
wenn nicht in gesonderter Position beschrieben in die Einheits-
preise der Estricharbeiten einrechnen.
Der Untergrund ist vor Arbeitsbeginn gemeinsam mit dem ver-
antwortlichen Bauleiter des Auftraggebers örtlich zu prüfen.
Durch Bautoleranzen bedingte stark abweichende Überstärken
sind vor Arbeitsbeginn gemeinsam festzulegen.
Bei schwimmenden Zementestrichen sind die Dämmplatten im
Versatz, fugendicht gestoßen, zu verlegen.
Schallbrücken sind in grundsätzlich zu vermeiden.
Zur Gewährleistung der Randisolierung sind entlang der auf-
gehenden Wände, Stützen, Türzargen usw. Randstreifen hoch-
zustellen und fugendicht zu stoßen.
Nach dem Abbinden des Estriches und dem Verlegen der Öber-
böden sind diese sauber abzuschneiden. Die anfallenden Reste
sind zu entsorgen.
Vor dem Aufbringen des Estriches sind die Dämmplatten mit
einer Abdecklage abzudecken.
Auf dem Fußboden verlaufende Kabel, Rohre, Heizleitungen
etc. sind in das Dämmungsmaterial der Estrichpositionen fach-
gerecht einzuarbeiten unter Berücksichtigung des geforderten
Schall- und Wärmeschutzes bei bauseitiger Rohrisolierung.
Dies ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Die Estrichoberflächen sind auf die zur Ausführung kommenden
Oberbodenbeläge abzustimmen und für die Aufnahme des ent-
sprechenden Bodenbelages vorzubereiten. Dies ist in die Ein-
heitspreise mit einzurechnen.
Dehnfugen des Bauwerks dürfen durch den Belag nicht ge-
schlossen werden, sondern sind durch Dehnfugenprofile her-
zustellen.
Als Trennung zu anderen Bodenbelägen sind Trennschienen
einzubauen.
Das Anarbeiten an Stützen, Mauervorlagen und Fensternischen
etc ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Aussparrungen für Installationsleitungen etc. müssen im Ein-
heitspreis der Position enthalten sein und ggf. fachgerecht
verfüllt werden.
Oberbodenbelag, Kleber, Spachtelmasse und Fugenmaterial
sind aufeinander abzustimmen und entsprechend dem Ver-
wendungszweck / Einsatzbereich auszuwählen und zu ver-
legen bzw. auszuführen.
Kleine Unebenheiten des Unterbaus, die im Rahmen der zu-
lässigen DIN-Toleranzen liegen sind ohne Mehrkosten zu beseitigen.
Sollte beim aufzubringenden Oberbodenbelag ein ganzflächiges
schleifen erforderlich sein, so ist dieses in die Einheitspreise mit
einzurechnen.
Dem Bieter obliegt die Feuchtigkeitskontrolle des Estriches vor
dem verlegen des Oberbodenbelages.
Ebenso ist in die Einheitspreise der Oberböden das Aussparen
von Mauervorlagen, Fensternischen, Stützen, Rohrdurchführ-
ungen etc. mit einzurechnen.
Oberbodenbelag und Sockelleisten usw. sind während der
Bauzeit bis zur Übergabe zu unterhalten und im sauberen
Zustand zu übergeben.
Dem Auftraggeber sind nach der Abnahme Pflegeanleitungen
von allen Oberböden auszuhändigen.
Abweichungen im Angebot des Nachunternehmers von der
Leistungsbeschreibung sind zwingend anzugeben.
Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeich-
nung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "o. glw." ver-
wendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte Bieter-
angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als
vereinbart.
Hat der Bieter gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten
Ausführungen, Vorgaben usw. Bedenken so sind diese bei An-
gebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung geltend zu machen.
Vorbemerkungen
01 Estrich+Oberboden
01
Estrich+Oberboden
01.01 Estrich
01.01
Estrich
01.02 Oberboden Teppich
01.02
Oberboden Teppich
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