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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Technische Vertragsbedingunge Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art -
DIN18299
0.1 Angaben zur Baustelle
Projekt:
Neubau einer kommunalen Kindertagesstätteneinrichtung
Strohgasse 17
67598 Gundersheim
Bauherr:
Ortsgemeinde Gundersheim
Vertreten d. Ortsbürgermeister Herrn J.Mayer
Am Römer 9
67598 Gundersheim
0.1.1 Lage der Baustelle
Strohgasse 17, 67598 Gundersheim
Flurstück 66/3, 17
Das Grundstück liegt in Ortsrandlage in Gundersheim.
Luftbild:
Eine Ortsbesichtigung zur Klärung der örtlichen
Verhältnisse wird empfohlen.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere
klimatische oder betriebliche Bedingungen
Von der Baustelle ausgehende Einschränkungen und
Störungen müssen in verträglichem Rahmen bleiben bzw.
sind bei besonderem Umfang im Vorfeld mit der
Bauleitung abzustimmen. Bei allen Maßnahmen,
Baustellenverkehr, Transporten und Arbeiten im und am
Baufeld, ist besondere Rücksicht und Umsicht
erforderlich.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage
Allgemein :
Neu geplant ist ein 2-geschossiges, nicht
unterkellertes Gebäude mit Flachdach. Das Obergeschoss
umfasst nur etwa die Häfte des darunterliegenden
Erdgeschosses. Die verbleibende Fläche erhält ein
Gründach.
Die Kita besteht aus einem Erdgeschoss, das im Osten
durch den Hauptzugang von der "Strohgasse" bzw.
"Auf dem Dorfgraben" erschlossen wird.
Für die Errichtung muss die östliche Zufahrt über "Auf
dem Dorfgraben" bzw. den neuen Wirtschaftsweg im Norden
gewählt werden, da der alte Kindergarten in Betrieb
bleibt.
Das Gebäude wird durch 2 Innentreppenhäuser erschlossen
und erhält als Fluchtweg einem Stahl-Laubengang mit
Anbindung an eine Stahl-Außentreppe im Südosten.
Bauweise:
Der Neubau wird in Massivbauweise kombiniert mit
Holzständerbauweise ausgeführt. Die Aussenwände der 2
Treppenhäuser werden aus Stahlbeton mit WDVS
geplant,sonstige Aussenwände werden in
Holzständerbauweise errichtet.
Das Flachdach ist ebenfalls eine Kombination zwischen
Stahlbetondecke (über den Treppenhäusern) und
Brettsperrholzdecke,, die Decke zwischen Erd- und
Obergeschoss ist ebenfalls eine Massivholzdecke (außer
in den Treppenhäusern).
Der Neubau gründet auf einer Stahlbetonplatte und einem
Tragschichtunterbau gemäß Bodengutachten.
Bei den Innenwänden handelt es sich bis auf die
Stahlbetonwände zum Treppenhaus um Holzständer- und
Gipskartonwände.
Gebäudeklasse: 3, Sonderbau
Gebäudenutzung: Kindertagesstätte
Geschosszahl: 2, nicht unterkellert
Dachform: Flachdächer, über EG teilweise extensiv
begrünt
Längenausdehnung: 57,55 m
Breitenausdehnung: 29,94 m
Gesamthöhe: ca. 7,50 m über Gelände
Grundstücksgröße: 4.526,62 m2
Nach LBO wird das Gebäude in die Gebäudeklasse 3
eingeteilt.
Lageplan:
Rendering:
0.1.4 Bodenverhältnisse
Die Prüfung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse
wurden beauftragt, Es liegt ein Bodengutachten vom
25.10.2023 vor (siehe Anlage des LVs)
Ingenieurbüro für Geotechnik IBG
Dipl.-Ing. H.- P. Frech & Dipl.- Geol. J. Hönle GbR
Belzgasse 8
67550 Worms
0.1.5 Schadstoffbelastung
(z.B. Boden, Gewässer, Bauteile/Asbest)
Beschreibung:
Gem. Bodengutachten gibt es kein Verdacht einer
möglichen Kontamination des Untergrunds oder
Auffälligkeiten aufgrund einer Nutzungshistorie.
Nach Untersuchung wurden die Bodenproben bewertet nach
LAGA 2004 und der Ersatzbaustoffverordnung. Die
Mischprobe aus den verschiedenen Entnahmestellen wurde
bewertet:
nach LAGA 2004:ZO
nach Ersatzbaustoffverordnung: EBV :BM-0.
Weitere Details sind dem Bodengutachten zu entnehmen.
0.1.6 Denkmalschutz
nein
0.1.7 Schutzmaßnahmen
(z.B. Bäume, Vegetationsflächen, Gebäudeteile)
Beschreibung:
Sofern angrenzende Gebäudeteile von den Baumaßnahmen
betroffen sind, so sind diese mit geeigneten
Schutzmaßnahmen für die Dauer der Arbeiten zu versehen.
Ohne besondere Maßnahmen sind Bodenverfestigungen sowie
Ablagerung von Schüttgut, schwerem Baumaterial etc. im
Bereich von Bäumen untersagt. Der Bereich unterhalb
Baumkronen (Wurzelbereich) ist freizuhalten, dort ist
schweres Gerät nicht gestattet.
0.1.8 Im Baugelände vorhandene Leitungen
(z.B. Ver- und Entsorgung, Telefon, Gebäudereste und
Hindernisse)
Beschreibung:
Im Bereich des bestehenden Baugeländes sind keine
Versorgungsleitungen bekannt. Bei allfälligen Arbeiten
auf dem Baufeld sind jedoch seitens AN eigenständig
Leitungsauskünfte einzuholen.
Zur Wirtschaftsstraße hin gibt es einzelne
Hausanschluss-Stiche in Richtung Grundstück durch
Niederspannung, Straßenbeleuchtung,
Telekommunikation.
0.1.9 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle
Beschreibung:
Keine Anhaltspunkte, keine Untersuchung.
0.1.10 Zufahrtsmöglichkeiten
Da in die Strassen rund um das Grundstück sehr beengte
Verhätlniss aufweisen,muss die Anfahrt über
beiliegenden Anfahrtsplan erfolgen.
Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück ist nur von der
Straße "Auf dem Dorfgraben"" oder dem neuen
Wirtschaftsweg aus möglich,
Die Parkplatzsituation für Handwerker-PKW / LKW ist
eingeschränkt, hier muss individuell vor Ort geschaut
und sich ggf. mit den anderen am Bau Beteiligten
abgesprochen werden.
Die Baustellenzufahrt auf das Grundstück wird im Rahmen
der Rohbauarbeiten durch eine Arbeitsschotterschicht
befestigt.
0.1.11 Für den Verkehr frei zu haltende Flächen
Die Flächen außerhalb des zur Verfügung gestellten
Baufelds dürfen nicht als Stell- oder Lagerflächen
benutzt werden, auch nicht zur Zwischenlagerung.
Hydranten, Feuerwehrzufahrten, Rettungswege,
Sammelpunkte, etc. sind immer freizuhalten.
0.1.12 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen
Transportwege können je nach Baustellenfortschritt
innerhalb der Baustelle z.T. für horizontale Wege > 50
m und vertikale Wege bis ca. 8 m sein.
0.1.13 Anschlusseinrichtungen:
Hauptverteiler für die Baustromversorgung,
Gruppenverteilerschränke und der Baustrom-
Verteilerschrank für den Kran werden durch das Gewerk
Elektro erstellt.
Bauwasseranschluss erfolgt durch das Gewerk Rohbau.
Der Standort wird evtl. nach Baufortschritt angepasst.
0.1.14 Lager- und Arbeitsplätze
Lager- und Arbeitsplätze sind gemäß
Baustelleneinrichtungsplan begrenzt vorhanden.
Containerstellplätze werden von der Bauleitung
zugewiesen.
Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes dürfen nicht zu
Pausenzwecken, als Umkleidebereich etc. genutzt werden.
0.1.15 Bodenverhältnisse
Es erfolgte im Vorfeld eine Baugrunduntersuchung. Das
Gutachten ist dem LV beigefügt.
0.1.16 Grundwasser
Grundwasser ist vermutlich nicht anzutreffen. Bei den
Bohrungen im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurde bis
zu Tiefen von 6 - 7 m kein freier Grundwasserspiegel
angetroffen.
0.1.17 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
-
0.1.18 Besondere Vorgaben für die Entsorgung; z.B.
Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und
Abfall
-
0.1.19 Schutzgebiete
-
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen
Weisungsberechtigen) von Leitungen, Kabel, Dränen,
Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und
dergleichen im Bereich der Baustelle.
keine Angaben
0.1.21 Schadstoffbelastung
(z.B. Boden, Gewässer, Bauteile/Asbest):
Gem. Bodengutachten gibt es kein Verdacht einer
möglichen Kontamination des Untergrunds. Die Parameter/
Schadstoffgehalte der Proben liegen alle auf einem für
völlig unbelastete Böden üblichen Niveau, d.h.
unterhalb der Z 0 Werte.
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmen auf der Baustelle
Während der Bauausführung arbeiten mehrere Unternehmen
gleichzeitig an der Baustelle. Gegenseitige
Rücksichtnahme und Abstimmung wird als
selbstverständlich vorausgesetzt.
Den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu leisten.
0.1.23 Weitere Angaben und Hinweise
keine Angaben
Allgemeine Technische Vertragsbedingunge
Allgemeine Technische Vertragsbedingunge Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN
18299
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Arbeitsabschnitte, -unterbrechungen,
-beschränkungen
(nach Art, Ort und Dauer/ Abhängigkeiten) Die im
Leistungsverzeichnis benannten Arbeiten sollen ohne
Unterbrechungen in einem Zuge ausgeführt werden.
Der geplante Ausführungszeitraum siehe Angabe auf den
Formblättern.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
(z.B. Betrieb läuft weiter, Verkehr, äußere Einflüsse):
Die Möglichkeiten der Zufahrt mit schwerem Gerät über
die geschotterte Baustrasse ist frühzeitig zu prüfen
und abzustimmen. Die Bestands-Kita bleibt in Betrieb,
einschli. der restlichen Frei-Aussenanlagen um die
Bestands-Kita. Dies ist bei allen Arbeiten im Bereich
der Bestands-Kita zu beachten. Die Sicherung gegen
unbefugten Zutritt der Baustelle ist dauerhaft aufrecht
zu erhalten.
0.2.3 Bes. Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten
Bereichen
nicht bekannt
0.2.4 Bes. Anforderungen an Baustellen- und
Entsorgungseinrichtung
Die entsprechende durch den AN eigenverantwortliche
Aufrechterhaltung einer ordentlichen und aufgeräumten
Baustelle wird als selbstverständlich vorausgesetzt und
nicht gesondert vergütet. Die Baustelle ist umgeben von
Wohbebauung und steht im Fokus der Öffentlichkeit.
Dementsprechned ist die Baustelle dauerhaft in einem
ordentlichen Zustand zu halten.
0.2.5 Besonderheiten bei Regelung u. Sicherung Verkehr
Bei Rückwärtsfahrten (und bei eingeschränkten
Sichtverhältnissen des Fahrwegs) ist im Bereich des
Baufelds sowie den davorliegenden öffentlichen
Bereichen ein Sicherungsposten/Einweiser zu stellen.
0.2.6 Bes. Vorgaben an Auf-/Abbauen und Vorhalten
Gerüste
In den nachfolgenden Leistungspositionen ist die
Erstellung eines Fassadengerüsts für die Rohbauarbeiten
enthalten, nur für die Dauer der AN-seitigen Arbeiten.
Für die darauf folgenden Gewerke wird bauseits (durch
das Nachfolge-Gewerk) ein separates Gerüst gestellt.
Umbauten an Gerüsten sind nur durch das
Gerüstbau-Unternehmen zulässig!
0.2.7 Es kann durch den AN mitbenutzt werden:
-
0.2.8 Dauer der Vorhaltung zu zuvor genannten Punkten,
für welche Arbeiten, Beanspruchung usw., die der AN für
andere Unternehmer vorzuhalten hat.
-
0.2.9 Verwendung/ Mitverwendung von wiederaufbereiteten
(Recycling-)Stoffen
keine Angaben
0.2.10 Anforderungen an (Recycling-)Stoffe und an nicht
genormte Stoffe und Bauteile
keine Angaben
0.2.11 Bes. Anforderungen an Art, Güte und
Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile (auch
z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von
Hilfsstoffen):
keine Angaben
0.2.12 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs-
und Gütenachweise
keine Angaben
0.2.13 Dürfen/müssen auf der Baustelle gewonnene Stoffe
verwendet werden
keine Angaben
0.2.14 Anforderungen an Nachweise über Transporte,
Entsorgung
Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung vorzulegen.
0.2.15 Werden vom AG Stoffe/ Bauteile zur Verfügung
gestellt?
Vom AG werden keine Stoffe/Bauteile zur Verfügung
gestellt.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer
Vorhaltung auch über die Dauer der AN-eigenen Arbeiten
hinaus; z.B. Baustelleneinrichtung, Bauwasser,
Sanitärcontainer.
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der
Abnahme
keine Angaben
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder
Tabellen
keine Angaben
Allgemeine Technische Vertragsbedingunge
Technische Vorbemerkungen Als Bestandtei Technische Vorbemerkungen
Als Bestandteile des Vertrages gelten:
1. Das nachstehende Leistungsverzeichnis
2. Die neuesten Fassungen aller im Vertrag genannten
DIN-Normen
3. Die VOB in allen Teilen, wie nachstehend
VOB Teil A Allg. Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen DIN 1960
VOB Teil B Allg. Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
VOB Teil C Technische Vorschriften im Hochbau
4. Weitere Normen :
Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
DIN 18299 Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder
Art
DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18303 Verbauarbeiten
DIN 18330 Maurerarbeiten,
DIN 18331 Betonarbeiten, DIN 18318
DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
DIN 18318 Pflasterdecken u. Plattenbeläge
5. Sonstige einschlägige technischen und
baupolizeiliche Bestimmungen sowei die
Unfallverhütungsvorschriften
6. Die Vorschriften der jeweiligen Herstellerwerke in
der jeweils zum Einbauzeitpunkt gültigen Fassung
sowie die allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassungen.
7. Die besonderen Vertragsbedingungen als auch die
Vorbemerkungen
8. GEG in der aktuell gültigen Fassung.
Technische Vorbemerkungen Als Bestandtei
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0190 Arbeitsschotterschicht, Einbau und beseitigen Arbeitsschotterschicht für Baustellenverkehr
liefern,einbauen, wieder abbauen, auf dem Gelände gemäß
Durchsprache mit der Bauleitung vor dem Beginn der
Arbeiten gemäss Baustelleneinrichtungsplan
Schichtdicke ca. 20 cm, Ausführung der Position in
Absprache mit der Bauleitung vor dem Beginn der
Arbeiten.
Fläche ca. 916 m²
01.__.0190
Arbeitsschotterschicht, Einbau und beseitigen
185,00
m³
01.__.0200 Zulage Vlies als Trennlage Zulage für die Lieferung und Verlegung, Beseitigung
eines Vlieses als Trennlage unter dem Schotter.
Filtervlies aus Geotextil
Material: Geotextil, GRK 3, >= 200 g/m2
01.__.0200
Zulage Vlies als Trennlage
920,00
m²
01.__.0210 Freimachen des Baubereiches von Büschen Freimachen des Baugeländes von Büschen nach Angaben der
Bauleitung.
Buschhöhe ca. 2,50 m
Buschdurchmesser bis ca. 3,00 m
Das komplett anfallende Material ist zu
laden, abzufahren und fachgerecht auf
Deponien zu entsorgen.
Kippgebühren und Container sind
vom AN mit einzukalkulieren.
Entsorgungsnachweise sind vorzulegen.
01.__.0210
Freimachen des Baubereiches von Büschen
100,00
m²
01.__.0220 Zulage Wurzelstock Zulage zur Vorposition für das Entfernen und Freigraben
der zugehörigen Wurzelstöcke der Büsche. Entsorgung
komplett wie vor beschrieben.
d= 20-40 cm
Position incl. vollständiger Förderung allen anfall-
enden Materials zum durch den AN zu stellenden
Container, sowie inkl.Kippgebühr für Deponie nach
dem Abfallschutzgesetz.
01.__.0220
Zulage Wurzelstock
100,00
m²
01.__.0230 Entfernung Wurzelstock Bäume Entfernen und Freigraben der zugehörigen Wurzelstöcke
der bereits gefällten Bäume. Entsorgung komplett wie
vor beschrieben
d= 20-60 cm
Position incl. vollständiger Förderung allen anfall-
enden Materials zum durch den AN zu stellenden
Container, sowie inkl.Kippgebühr für Deponie nach
dem Abfallschutzgesetz.
01.__.0230
Entfernung Wurzelstock Bäume
15,00
Stck
01.__.0240 Abbruch Terrassenplatten Terrassenplatten unter ehemaligen Gartenhaus entfernen
inkl. Unterbau,
Das komplett anfallende Material ist zu
laden, abzufahren und fachgerecht auf
Deponien zu entsorgen.
Kippgebühren und Container sind
vom AN mit einzukalkulieren.
Entsorgungsnachweise sind vorzulegen.
01.__.0240
Abbruch Terrassenplatten
32,00
m²
01.__.0250 Demontage Zauntor Bestand Demontage eines 2-flügligen Torelementes ( ca. 4m) ,
Ausbau zur Wiederverwendung. Rückbau der zugehörigen
Betonfundamente
01.__.0250
Demontage Zauntor Bestand
P
1,00
psch
01.__.0260 Abbruch Maschendrahtzaun Abbruch des Maschendrahtzauns, einschließlich
Spanndrähte, Bindedrähte und Befestigungselementen,
Ausbau aller Zaunpfosten und Streben, Rückbau der
Punktfundamente,
Sortenreine Trennung und fachgerechte Entsorgung von
Metall- und Betonbestandteilen
01.__.0260
Abbruch Maschendrahtzaun
60,00
m
03 Erdarbeiten
03
Erdarbeiten
Allgemeines Werden beim Aushub von der L Allgemeines
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung
abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten
Umstände ein, durch die vorgeschriebene Aushubarbeiten
nicht durchgeführt werden können, sind mit dem
Auftraggeber umgehend gesonderte Vereinbarungen zu
treffen, unter Beteiligung des Bodengutachters.
Die Baugrubensohle ist einwandfrei in der Waage genau
nach Höhenangabe mit entsprechenden Böschungsneigungen
nach DIN 4124 herzustellen.
Es liegt ein Bodengutachten vom 25.10.2023 vor.
(siehe Anlage des LVs)
Ingenieurbüro für Geotechnik IBG
Dipl.-Ing. H.- P. Frech & Dipl.- Geol. J. Hönle GbR
Belzgasse 8
67550 Worms
Die Angaben darin sind bei den Erd- und
Gründungsarbeiten unbedingt zu berücksichtigen.
Die Bodenschichtenfolge wurde im Gutachten wie folgt
beschrieben:
Unter dem ca. 20 cm starken Schicht Mutterboden,schwach
sandig befindet sich teilweise eine dünne Auffüllung
aus sandigem Schluff ansonsten wurde in allen Bohrungen
bis zu Endteufe Lößboden in steifer bis halbfester
Konsistenz angetroffen.
Der maßgebende Baugrund ist Lößboden, der zwar
ausreichend tragfähig ist, aber auch zu Setzungen
neigt. Durch die Größe der Grundfläche sind deshalb
Aussteifungsmaßnahmen für das Gründungssystem
erforderlich.
GRÜNDUNG:
Für die Gründung soll folgende vom Gutachter
vorgeschlagene Variante ausgeführt werden:
Bodenplatte, mit Bodenaustausch und Verfestigung des
Untergrundes,
Für die Gründung über eine Bodenplatte ist die
Baufläche auf ein einheitliches Niveau zu legen. Das so
angelegte Planum ist durch eine Zementzugabe zu
stabilisieren, hierzu ist Zement (30 kg/m²) 40 cm tief
einzufräsen. Für die Bodenplatte ist eine umlaufende 1
m breite und 1 m tiefe Frostschürze erforderlich. Bis
UK-Bodenplatte ist darüber Natuschotter 0/32
einzubauen.
Für den Nachweis der Bodenplatte ist darauf ein
Bettungsmodul von kS = 7,5 MN/m³ zulässig. Falls die
Verformungen unter den tragenden Innenwänden nach der
Berechnung zu groß sind, sind darunter Aufvoutungen
erforderlich. Für einen 1 m breiten Streifen unter den
Aufvoutungen bzw. der Forstschürze beträgt der
Bettungsmodul kS = 15 MN/m³
Grundwasser wurde nicht angetroffen.
Es ist darauf zu achten, dass die Baugrubensohle zu
keiner Zeit aufweicht. Lößboden ist sehr
wasserempfindlich, nach dem Freilegen des Erdplanums
muss dieses gegen Aufweichen geschützt werden.
Gemäß Bodengutachten ist der Aushub ist gemäß EBV als
Lehm/Schluff ohne bzw. mit einem nur geringen Anteil an
mineralischen Fremdbestandteilen (< 10 %) zu
klassifizieren.
Im Vergleich mit den hierfür definierten Materialwerten
in Tab. 3 der EBV liegen alle in dieser Probe
bestimmten Parameter und Schadstoffgehalte auf einem
für völlig unbelastete Böden üblichen Niveau.
Auf Basis dieser Untersuchungsergebnisse fällt das
untersuchte Material in die EBV Bodenklasse BM-0.
Materialien dieser Klasse können gemäß EBV Anlage 2,
Tab. 5 uneingeschränkt als Ersatzbaustoffe, zur
Verfüllung von Abgrabungen oder in bodenähnlicher
Anwendung verwertet werden.
Es ist eine Ingenieurgeologische Gründungs- bzw.
Fundamentabnahme sowie eine Abnahme der Gründungs-
sohledurch den Bodengutachter erforderlich . Der
Bodengutachter und die Bauleitung sind rechtzeitig zu
verständigen!
Die Erdarbeiten werden in folgender Reihenfolge
ausgeführt:
- Abtragen des Mutterbodens
- Baugrubenaushub
- Grobplanum
-1. Bodenverbesserung komplett inklusive
tieferliegendem Geländebereich
- Auffüllung mit Baugrubenaushub
- 2 . Bodenverbesserung im tieferliegenden
Geländebereich
- Feinplanum 169,37 m üNN
Allgemeines Werden beim Aushub von der L
03.__.0010 Mutterboden abtragen, seitl. lagern Oberboden der Bodengruppe OH nach DIN 18196 abtragen
und nach Angabe der Bauleitung im Bereich des
Grundstücks seitlich lagern und als Schutz
vor der Witterung fachgerecht abdecken.
Abtragdicke: bis ca. 30 cm
Info: Der Mutterboden wird dem GaLa-Bau zur
Verfügung gestellt.
03.__.0010
Mutterboden abtragen, seitl. lagern
310,00
m³
03.__.0020 Baugrubenaushub, Bkl. 4, bis t= ca. 0,80-2,00 m; Abfuhr Baugrube profilgerecht ausheben inkl. dem Anlegen
fachgerechter Böschungen (Abböschungen gemäß DIN 4124
und gemäß Bodengutachten)
Bodenmaterial lösen, Aushubmaterial
laden,transportieren zur genehmigten Verwertungs- und
Entsorgungsstelle inkl. Transport- und Fahrtkosten,
einschl. Entsorgung gem. AVV-Schlüssel und
Entsorgungsgebühren.
Es ein entsprechender Entsorgungsnachweis vorzulegen.
Bodengruppe gem. DIN 18196: UL
Bodenklasse gem. DIN 18300: 4
Homogenbereich HB 5/6
Frostempfindlichkeitsklasse:F3
Mischprobe gem. LAGA 2004: Z0
Das freigelegte Planum ist vor Austrocknen, Vernässung
und Frost zu schützen und einzukalkulieren.
Folgeleistung: Grobplanum (separate Position)
Aushubtiefe: bis ca. 1,00-2,00 m ab OK Bestandsgelände
03.__.0020
Baugrubenaushub, Bkl. 4, bis t= ca. 0,80-2,00 m; Abfuhr
300,00
m³
03.__.0030 Baugrubenaushub, Bkl. 4, bis t= ca. 0,80-2,00 m; Lagern Baugrube profilgerecht ausheben inkl. dem Anlegen
fachgerechter Böschungen (Abböschungen gemäß DIN 4124
und gemäß Bodengutachten) . Das Aushubmaterial bei
Eignung außerhalb der Baugrube im Baustellenbereich zur
späteren Wiederverwendung als Hinterfüllmaterial
seitlich lagern.
Bodengruppe gem. DIN 18196: UL
Bodenklasse gem. DIN 18300: 4
Homogenbereich HB 5/6
Frostempfindlichkeitsklasse:F3
Mischprobe gem. LAGA 2004: Z0
Das freigelegte Planum ist vor Austrocknen, Vernässung
und Frost zu schützen und einzukalkulieren.
Das Aushubmaterial ist seitlich auf festgelegten
Flächen zu lagern und abzudecken.
Folgeleistung: Wiederverfüllung/ Bodenverbesserung
Aushubtiefe: bis ca. 1,00-2,00 m ab OK Bestandsgelände
03.__.0030
Baugrubenaushub, Bkl. 4, bis t= ca. 0,80-2,00 m; Lagern
560,00
m³
03.__.0040 Baugrubenaushub, Bkl. 4, Aufzugsunterfahrt/Hauseinführung Wiederholungsbeschreibung zu '03. .0030' , jedochBereich der geplanten
Aufzugsunterfahrt und des Hauseinführungsschachtes bis
ca. 1,00 m unter OK Aushubebene
(Baugrubensohle) der Vorposition
Bodenmaterial lösen, Aushubmaterial
laden,transportieren zur genehmigten Verwertungs- und
Entsorgungsstelle inkl. Transport- und Fahrtkosten,
einschl. Entsorgung gem. AVV-Schlüssel und
Entsorgungsgebühren.Material geht in Eigentum des AN
über.
Boden : Bodenverbesserung Zement 30 kg/ m² + Lössboden
03.__.0040
Baugrubenaushub, Bkl. 4, Aufzugsunterfahrt/Hauseinführung
12,00
m³
03.__.0050 LAGA Bodenanalytik mit Prüfbericht Aushubmaterial beproben zur Bestimmung der
abfalltechnischen Eigenschaften und chemische Analyse
nach LAGA bzw. DepV, in einem akkreditierten Labor
herstellen lassen.
Der Untersuchungsbericht, mit Deklaration gemäß
Abfallverzeichnisverordnung inkl. Zuweisung zu
Entsorgungsklassen/ Deponieklassen, ist der
Bauüberwachung des AG zu übergeben.
Alle Gebühren sind einzurechnen.
Die Beprobung muss durch sachkundiges Personal
erfolgen.
Die Positionen zur Beprobung sind gemeinsam mit der
Bauüberwachung des AG festzulegen.
Die Position dient als Grundlage für die spätere
Auswahl eines geeigneten Entsorgungsweges und ist
Bestandteil der Entsorgungsnachweisführung gegenüber
den Behörden.
03.__.0050
LAGA Bodenanalytik mit Prüfbericht
3,00
St
03.__.0060 Grobplanum der Baugrube Herstellen des Erdplanums der Baugrube,
als Maschinenaushub
Das freigelegte Planum ist vor Austrocknen, Vernässung
und Frost zu schützen und einzukalkulieren.
Folgeleistung: 1. Bodenverbesserung / Zement 30 kg/m²
03.__.0060
Grobplanum der Baugrube
1.410,00
m²
03.__.0070 1. Bodenverbesserung/Verfestigung, Zement , Einfräsen 40 cm Zement (30kg/m²) zur Bodenverbesserung durch Einfräsen
und Vermischen in nichtbindigen Boden zur Erhöhung der
Tragfährigkeit der Gründungsbereiches in angelegtes
Grobplanum 40 cm tief einfräsen..
Die Dosierung des Zementanteils (30kg/m²) erfolgt in
Abhängigkeit vom Bodengutachten.
Die Mischung ist zu befeuchten, um die optimale
Verdichtbarkeit zu gewährleisten. Nach dem Mischen ist
der Boden lagenweise oder flächig zumit geeigneten
Walzen zu verdichten
Verdichtungsgrad Dpr: >98 %
Folgeleistung : Auffüllung im tiefergelegten
Geländebreich / 2. Bodenverbesserung/
Die Ausführung erfolgt gemäss ZTV E-StB bzw. den
Vorgaben der Bodengutachtens.
03.__.0070
1. Bodenverbesserung/Verfestigung, Zement , Einfräsen 40 cm
1.410,00
m²
03.__.0080 Aufüllung Geländebereich Lagermaterial Auffüllung im tieferliegenden Geländebereich mit
seitlich lagerndem Aushubmaterial, Material einbauen
Folgeleistung: Bodenverbesserung (siehe nachfolgende
Position)
Förderweg: bis 50 m
Art des Bodens: nichtbindig, kein Fels
Tiefe Auffüllung: i.M 69 cm
03.__.0080
Aufüllung Geländebereich Lagermaterial
460,00
m³
03.__.0090 Grobplanum Auffüllung Herstellen des Erdplanums der Baugrube,
als Maschinenaushub
Das freigelegte Planum ist vor Austrocknen, Vernässung
und Frost zu schützen und einzukalkulieren.
Folgeleistung: 2. Bodenverbesserung / Zement 30 kg/m²
03.__.0090
Grobplanum Auffüllung
690,00
m²
03.__.0100 2. Bodenverbesserung/Verfestigung, Zement , Einfräsen 40 cm Zement (30kg/m²) zur Bodenverbesserung durch Einfräsen
und Vermischen in nichtbindigen Boden zur Erhöhung der
Tragfährigkeit der Gründungsbereiches in angelegtes
Grobplanum 40 cm tief einfräsen..
Die Dosierung des Zementanteils (30kg/m²) erfolgt in
Abhängigkeit vom Bodengutachten.
Die Mischung ist zu befeuchten, um die optimale
Verdichtbarkeit zu gewährleisten. Nach dem Mischen ist
der Boden lagenweise oder flächig zumit geeigneten
Walzen zu verdichten
Anschließend ist das Feinplanum des Untergundes
herzustellen.( Zulässige Abweichung von der
Sollhöhe+/- 2 auf Länge von 5,0 m
Planum auf Höhe 169,10 m üNN
Verdichtungsgrad Dpr: 100 %
Folgeleistung : Frostschutzschicht
Die Ausführung erfolgt gemäss ZTV E-StB bzw. den
Vorgaben der Bodengutachtens.
03.__.0100
2. Bodenverbesserung/Verfestigung, Zement , Einfräsen 40 cm
690,00
m²
03.__.0110 Bodenaushub für Frostschürze Bodenaushub für die Frostschürzen aus Magerbeton,
Ausführung in verschiedenen Höhen,
Unterkante/Aushubsohle abgetreppt,
einschl. Nachverdichtung /Planum der Sohle
Verdichtungsgrad Dpr: >98 %
Bodenmaterial bestehend aus den zuvor verbauten
Bodenmaterialien (mit Zement verfestigtem
Bodenmaterial),
Aushubmaterial laden, transportieren zur genehmigten
Verwertungs- und Entsorgungsstelle inkl. Transport- und
Fahrtkosten, einschl. Entsorgung gem. AVV-Schlüssel und
Entsorgungsgebühren.
Das durchmischte Bodenmaterial wird vor der Entsorgung
ist als Bauschutt bzw. Z2 Material zu entsorgen.
Es ein entsprechender Entsorgungsnachweis vorzulegen.
Tiefe bis ca. 200 cm
Streifenbreite ca. 1,0 m gemäß statischen Angaben und
Bodengutachten
03.__.0110
Bodenaushub für Frostschürze
100,00
m³
03.__.0120 Filtervlies als Trennlage GRK 3 Filtervlies aus Geotextil für horizontale Flächen unter
Bauwerken einbauen, auf zuvor verdichteten und
verfestigten Boden.
Bahnen ausreichend überlappend >20 cm. Verlegung vor
Kopf, so dass es bei Bedarf über die nachfolgende
Schotterpackung umgeschlagen werden kann.
Material: Geotextil, GRK 3, >= 150 g/m2
03.__.0120
Filtervlies als Trennlage GRK 3
1.090,00
m²
03.__.0130 Unterbau Bodenplatte Naturschotter 0/32 d= 15 cm Bodenmaterial als Unterbau für die Plattengründung
liefern und gemäß Bodengutachten einbauen und
verdichten als Tragschicht für die Gründungsplatte des
Gebäudes.
Liefermaterial gemäß Bodengutachten aus
güteüberwachtem Tragschichtmaterial aus Naturschotter
der Körnung 0/32. Dpr=98%/ EV2>= 50 MN/m²
Vor dem Einbau des Materials ist dieses nochmals mit
der Bauleitung, dem Bodengutachter und dem Statiker
abzustimmen.
Das Bodenpolster ist fachgerecht lagenweise einzubauen
und zu verdichten. Dies ist einzukalkulieren.
Die Tragfähigkeit und Verdichtung der einzelnen Lagen
ist mit Lastplattendruckversuchen zu kontrollieren und
zu dokumentieren (separate Position)
Grad der Verdichtung nach Angaben Bodengutachter und
Statiker.
Nachweis für Bodenplatte :
Bettungsmodul von ks=7,5 MN/m³
Nachweis für die Frostschürzen :
Bettungsmodul von ks=15 MN/m³
Unterbaudicke: ca. 15 cm / Fläche ca. 1080 m²
03.__.0130
Unterbau Bodenplatte Naturschotter 0/32 d= 15 cm
160,00
m³
03.__.0140 Feinplanum Feinplanum des Untergundes herzustellen
Ausführung unmittelbar vor dem Einbringen der
Sauberkeitsschicht als planebene Fläche, mit höchstens
+/- 2 cm Höhendifferenz auf eine Länge von 5,0 m.
Überschüssiges Material entsorgen.
Verdichtungsgrad Dpr: >98 %
Folgeleistung : Filtervlies/Frostschutzschicht
Die Ausführung erfolgt gemäss ZTV E-StB bzw. den
Vorgaben der Bodengutachtens.
Art des Bodens:
Bodenverbesserung Lössboden durch Zement
Höhe Feinplanum : 169,37m uNN
03.__.0140
Feinplanum
1.090,00
m²
03.__.0150 Aufüllung Geländebereich Lagermaterial Auffüllung im tieferliegenden Geländebereich mit
seitlich lagerndem Aushubmaterial, Material einbauen
und verdichten.
Förderweg: bis 50 m
Art des Bodens: nichtbindig, kein Fels
Tiefe Auffüllung: i.M 75 cm
Verdichtungsgrad DPr: 100 %
03.__.0150
Aufüllung Geländebereich Lagermaterial
30,00
m³
03.__.0160 Plattendruckversuch Herstellung von Lastplattendruckversuch auf Planum der
Auffüllungen unter der tragenden Bodenplatte im Baufeld
der Gebäude.Bodenpressung nachweisen und dokumentieren.
Einschließlich Ortstermin mit Statiker und Bauleitung.
EInschließlich Geräteantransport, Aufbau, EInrichtung
und Umsetzen und Vorhalten und später abfahren.
Prüfpunkt nach Angabe
Tragwerksplaner-Bodengutachter-Prüfstatiker.
Durchführung durch zugelassene
Prüfeinrichtung/-institut
03.__.0160
Plattendruckversuch
4,00
Stk
03.__.0170 Rohgrabenaushub, bis 0,80 m Tiefe Rohrgrabenaushub für Grundleitungen.
Nachfolgend ausgeschrieben im Rahmen der Rohbauarbeiten
sind nur die Grundleitungen unter der Bodenplatte bis
1m Aussenkante Bauwerk.
Die übrigen Grundleitungen im Gelände werden
bauseits ausgeführt!
Im Einheitspreis sind alle Nebenarbeiten
wie zusätzliche Vertiefungen, Planie der
Grabensohle, Verbau soweit erforderlich.
Bodenmaterial lösen, Aushubmaterial
laden,transportieren zur genehmigten Verwertungs- und
Entsorgungsstelle inkl. Transport- und Fahrtkosten,
einschl. Entsorgung gem. AVV-Schlüssel und
Entsorgungsgebühren.Material geht in Eigentum des AN
über.
Breite nach Vorschrift der Bauberufs-
genossenschaft und Gewerbeaufsicht.
Aushubtiefe : bis 0,80 m ab UK Bodenplatte
Boden : Bodenverbesserung Zement 30 kg/ m² + Lössboden
Sohlenbreite: gemäß DIN min 60 cm
03.__.0170
Rohgrabenaushub, bis 0,80 m Tiefe
36,00
m³
03.__.0180 Rohrgrabenverfüllung bis 0,80 m Tiefe Rohrgrabenverfüllung, maschinell, mit seitlich
gelagertem Boden. Im Bereich der Rohrleitung ist
steinfreies Material zu verwenden. Verfüllung
schichtweise verdichten.
Mehreinbau im Bereich der Schächte und Arbeitsräume für
Rohrleitungen ist einzurechnen.
Füllmaterial: gemischtkörniger Boden
Bodenbeschreibung: gemäß Bodengutachten
Rohrbettung aus Sand, für Teil oder Vollummantelung
Ummantelungsdicke: bis 20 cm
Ausführung in versch. Teilmassen und Teilabschnitten
nach jeweiliger Freigabe.
Grabenbreite ca. 0,60
Abschnittsweise Ausführung; erst Bettung auf
Grabensohle im Gefälle ausgebildet, dann in einem
nächsten Arbeitsschritt nach Verlegung der Leitungen
etc. Verfüllung und Überdeckung und Verdichtung
Boden-Hauptbestandteile: Sand, Kies, Steine, Feinkorn
Zul. Abweichung von Sollhöhe: +/- 3 cm
Förderweg: max. 50 m
Einbautiefe: bis 1,25 m
Verdichtungsgrad DPr:>98%
Verformungsmodul: mind. EV2 45 MN/m²
03.__.0180
Rohrgrabenverfüllung bis 0,80 m Tiefe
36,00
m³
03.__.0190 Fundamentaushub Stützen/Balkon, Bkl. 4 Fundamentaushub ab OK Gelände als Maschinenarbeit in
allen vorkommenden Arbeitstiefen für Streifen/
Einzelfundamente und deren Unterbau einschl.
Nachverdichtung /Planum der Sohle
Das Aushubmaterial ist seitlich auf festgelegten
Flächen zu lagern und abzudecken.
Der Aushub ist im Sinne der LAGA-Richtlinien
den Zuordnungswerten bis einschließlich Z 0 zuzuordnen.
Bodenklasse: 4
Einzelfundamente für Stahlstützen der Außentreppe und
Balkon
Anzahl : 4 Stck
Abmessungen:
jeweils ca. 0,75 x 0,75 x 1,0 m
Streifenfundament:
Anzahl: 3 Stck
Abmessungen: ca. 2,40-3,00 x 0,75x 1,0 m
03.__.0190
Fundamentaushub Stützen/Balkon, Bkl. 4
13,00
m³
03.__.0200 Verfüllung, Lagermaterial Verfüllung Einzelfundamente/ Frostschürzen/ Arbeitsraum
mit lagerndem Aushubmaterial, profilgerechtem Einbau
bis Oberkante, einschl. Verdichtung.Auffüllung: ca. 80
cm Verdichtungsgrad DPr: 100 %
03.__.0200
Verfüllung, Lagermaterial
90,00
m³
04 Entwässerungskanalarbeiten
04
Entwässerungskanalarbeiten
Allgemeines Bereits vorhandene Absteckun Allgemeines
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine,
Festpunkte, Höhenmarken und dergleichen sind vor
Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer zu sichern.
Nach Abschnitt 8.6.2 DIN EN 1610 darf eine
Einbaukorrektur der Höhen- und Seitenlage nicht durch
örtliches Unterstopfen/Verdichten erfolgen.
Rohrverlegearbeiten
Rohrdurchgänge durch Fundamente und Wände sind äußerst
sorgfältig auszuführen; soweit möglich und
erforderlich, hat dies mit Spezial-Dichtmanschetten zu
erfolgen.
Zur späteren Verbindung vorgesehene Rohrenden und
-anschlüsse sind wasserdicht zu verschließen,
einzumessen und an der Grabenoberfläche zu markieren.
Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die
Oberfläche der Sohle von Abtrag und Auffüllung mit
folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen:
Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den
Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen,
dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht
wird.
Rohrenden sind während der gesamten Bauzeit gegen das
Eindringen von Erde und Fremdkörpern zu sichern.
Die Abnahme der Grundleitungen durch die Gemeinde ist
durch den AN zu veranlassen, zu protokollieren und der
Bauleitung zu übergeben.
Hinweis!
Nachfolgend ausgeschrieben im Rahmen der
Rohbauarbeiten sind nur die Grundleitungen unter der
Bodenplatte.
Die übrigen Grundleitungen im Gelände werden
bauseits ausgeführt!
Allgemeines Bereits vorhandene Absteckun
04.__.0010 Kunststoffgrundleitungs-Rohrleitung aus PP, DN 100 KG-Rohrleitung aus Polypropylen (PP), mit Muffe und
Dichtung.
Durchmesser: 110 mm / DN 100, in Teillängen liefern und
im angegebenen Gefälle in Gräben verlegen und
anschließen, eindichten. Die Öffnungen sind während
der Bauzeit dicht zu verschließen.
Größe : DN 100
04.__.0010
Kunststoffgrundleitungs-Rohrleitung aus PP, DN 100
120,00
m
04.__.0020 Kunststoffgrundleitungs-Bogen aus PP, 15 bis 87°, DN 100 Kunststoffgrundleitungs (KG)-Bogen aus Polypropylen
(PP),, in Gräben einbauen, anschließen und eindichten.
Winkel: 15 - 87 Grad
Durchmesser: DN 100
04.__.0020
Kunststoffgrundleitungs-Bogen aus PP, 15 bis 87°, DN 100
56,00
Stk
04.__.0030 Kunststoffgrundleitungs-Abzweig aus PP, 45°, DN 100 Kunststoffgrundleitungs (KG)-Abzweig aus Polypropylen
(PP)), in Gräben einbauen, anschließen und eindichten.
Winkel: 45 Grad
Durchmesser: DN 100
04.__.0030
Kunststoffgrundleitungs-Abzweig aus PP, 45°, DN 100
27,00
Stk
04.__.0040 Bodenablauf druckwasserdicht, Innenbereich Bodenablauf zum Einbau im Innenbereich
für Flächen ohne Fahrverkehr, für den Ablauf
von Grauwasser mit druckwasserdichter umlaufender
Dichtung, mit Zulassung für den Einbau in Bodenplatten
aus WU-Beton, verschraubbarer
Edelstahlrost Klasse K3, 15 x 15 cm, Geruchsverschluss,
Schlammfangsieb und Bauzeitenschutzdeckel,
Ablauf ca. 110 mm, inkl. Aufssatzelement ( Bodenaufbau
200 mm als schwimmender Estrich), stufenlos
verstellbar,
Anschluß DN 110 senkrecht,
Bodenplattendicke: 250mm + 10 cm XPS-Dämmung +
Sauberkeitsschicht 5 cm
komplett liefern und fachgerecht in die Bodenplatte
einbauen.
04.__.0040
Bodenablauf druckwasserdicht, Innenbereich
11,00
Stck
04.__.0050 Bodendurchführung für DN 100 Rohr druckwasserdicht Bodendurchführung, druckwasserdicht für DN 100
Abwasserrohr
liefern und fachgerecht in die Bodenplatte einbauen.
Plattendicke 25 cm + 10 cm XPS-Dämmung +
Sauberkeitsschicht 6 cm
Hinweis: OK Abwasserrohr in der Bodenplatte
soll ca. 10-20mm unter OKR enden
04.__.0050
Bodendurchführung für DN 100 Rohr druckwasserdicht
23,00
Stck
04.__.0060 Dichtheitsprüfung der Grundleitung/ Protokoll Dichtheitsprüfung der Grundleitung
Wasser und Geräte sind zu liefern und schadlos zu
beseitigen.
Über die Prüfung ist ein Protokoll zu erstellen.
Rohrdurchmesser: DN 100
04.__.0060
Dichtheitsprüfung der Grundleitung/ Protokoll
P
1,00
psch
04.__.0070 Einmessung und Dokumentation Örtliches Einmessen und Dokumentation der Entwässerung
bzw. Einmündungspunkte
- Erfassen der Höhenlagen an allen Richtungswechseln,
Schächten, Anschlusstellen
- Erstellung maßstäblicher Skizzen oder CAD-fähigen
Zeichnung mit Höhen- und Lagebezug / Übergabe als pdf.
- Fotodokumentation
- Abschluss und Freigabe vor Verfüllung
- Toleranzen nach DIN EN 1610 sind einzuhalten
- Abstimmung mit Bauleitung
04.__.0070
Einmessung und Dokumentation
P
1,00
psch
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