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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
06 Beton- und Stahlbetonarbeiten
06
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Angaben zu Stoffen und Bauteilen Im Beto Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen
(Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein.
Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der
Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht
ausdrücklich ausgeschrieben ist.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur
Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert
sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das
Herstellungsdatum verlangen.
Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach
Abschnitt 1 Zement-Merkblatt B 7 Ausgabe 8.2013 zu
erfolgen.
Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und
Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu
betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend
zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der
genormten Anteile von Überkorngrößen vor.
Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für
wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen
Genehmigung durch die Bauleitung.
Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den
Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen
beziehen sich auch auf die Verunreinigung der
öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen
des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche
Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen
möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende
Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen,
dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen
Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche
Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die
Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu
bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich
technologisch bedingte Maßnahmen, wie
Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse,
Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten
ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das
Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei
niedrigen Temperaturen verlängern sich die
Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken
entsprechend.
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind
gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten
provisorisch abzudichten.
Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von
Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die
Hohlräume eindringen kann.
Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische
Leitungen, sanitäre Installationen, und Einbauteilen,
z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker
und Befestigungsunterteile soll entweder unter
Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder
ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende
Fixierung ist zu achten.
Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden
hergestellt werden.
Beim Einziehen von Stahlbetondecken in vorhandene
Bausubstanz sind die statischen Berechnungen für die
Auflager - falls nicht Bestandteil der
Ausführungsunterlagen - anzufordern. Falls aus den
Unterlagen nicht ersichtlich, sind die technologischen
Vorgänge, Größe und Tiefe der Aussparungen im Bereich
der Auflager sowie die Maßnahmen für den
kraftschlüssigen Verbund mit Tragwerksplaner und
Bauleitung abzustimmen. Einfüllöffnungen für die
Auflager sind nach oben abzuschrägen.
Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager
aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt
herzustellen.
Dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen.
Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach
Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der
Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des
Herstellers sind dazu vorzulegen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem
Ausschalen zu schließen.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in
die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen
restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für
Aussparungen ist untersagt.
Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile
der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen
ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig.
Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch
die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet
werden und die noch nicht die erforderliche
Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen.
Alle Kiesnester sind nach dem Ausschalen unaufgefordert
zu vermörteln.
Sichtbeton
Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anders angegeben
wird, ist Sichtbeton in der Sichtbetonklasse SB 2 gemäß
DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen.
Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen ist
ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt.
Bewehrung
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter
entsprechen.
Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten
werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den
Ausführungsplänen für die Bewehrung und den
Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des
Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen
Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere
Werte als die Mindestwerte nach EC2 gefordert sein.
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so
aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder
gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist.
Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich
von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen
oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein
ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons
nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken
und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen
vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu
konsultieren, um solche festzulegen.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine
für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw.
dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist
darüber zu informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung
ist dem Auftraggeber zu übergeben
Stahlbetonfertigteile
Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne
besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4
der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen
sind auf Verlangen zu liefern.
Gründungen
Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder
kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die
Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine
Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet
werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu
befreien.
Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente
heraus, dass wegen ungeeigneten Untergrundes die in den
Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht eingehalten
werden kann, ist die Bauleitung davon zu unterrichten.
Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein
gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe durchzuführen.
Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet
werden. Aussparungen sind vorzunehmen.
Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind
mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen.
Vor der Durchführung von Unterfangungen ist die
Bauleitung rechtzeitig zu verständigen, damit eine
unmittelbare Überwachung vorgenommen werden kann.
Bei Unterfangungen bestehender Fundamente ist der Beton
über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und
intensiv zu verdichten. Nach 30 - 45 Minuten ist zwecks
Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige
Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder
Quellmörtel zu verwenden. Vertikale Trennfugen sind
anzuordnen.
Fugen
Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert
wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem
Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Das
Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen ist zu beachten.
Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können,
sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen.
Transportbeton
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für
Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung
abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen Im Beto
06.01 Fundamente, Bodenplatte
06.01
Fundamente, Bodenplatte
06.02 Abdichtungsarbeiten
06.02
Abdichtungsarbeiten
06.03 Dämmung
06.03
Dämmung
06.04
06.04
06.06 Einlegearbeiten StB-Wände/Decken
06.06
Einlegearbeiten StB-Wände/Decken
06.07 Einbauteile, Bewehrung
06.07
Einbauteile, Bewehrung
06.08 Treppen
06.08
Treppen
08 Kabelgräben, Hauseinführung
08
Kabelgräben, Hauseinführung
08. 1 Hauseinführung
08. 1
Hauseinführung
10 Maurerarbeiten
10
Maurerarbeiten
10.__.0010 KS-Mauerwerk, Innenwand, SFK20, 20cm Mauerwerk der Innenwände ohne Stoßfugenvermörtelung,
Dünnbettmörtel, für späteren bauseitigen Putzauftrag
Kalksandstein KS-XL-PE RDK 2.0 20/DM
gem. DIN 771-2/20000-404/ DIN V 106,
Steinfestigkeitsklasse min 20 ,
Rohdichteklasse 2,0,
Mauerwerksdicke 20 cm,
Wandhöhe bis ca. 2,5m
Einbauort: TRH 1 Erdgeschoss, Wand Abstellraum unter
Treppe
10.__.0010
KS-Mauerwerk, Innenwand, SFK20, 20cm
4,00
m2
10.__.0020 KS-Mauerwerk, Innenwand, SFK20, 11,5cm Mauerwerk der Innenwände
ohne Stoßfugenvermörtelung, Dünnbettmörtel,
für späteren bauseitigen Putzauftrag
Kalksandstein KS-XL-PE RDK 2.0 20/DM
gem. DIN 771-2/20000-404/ DIN V 106,
Steinfestigkeitsklasse min 20 ,
Rohdichteklasse 2,0,
Mauerwerksdicke 11,5 cm,
Wandhöhe bis ca. 3,25 m
Einbauort: Erdgeschoss Wand Abstellraum TRH 1/ Treppe
schließen
10.__.0020
KS-Mauerwerk, Innenwand, SFK20, 11,5cm
12,00
m2
10.__.0030 Anschlüsse Mauerwerk/Beton, Anker inkl. Schienen Mauerwerksanschlüsse als Zulage zum Mauerwerk an
Betonwände herstellen, Anker aus Stahl verzinkt,
im Mauerwerk beim Aufmauern einsetzen, einschl. der
passenden Maueranschlußschienen.
Das Einbetonieren der Anschlußschienen
in die Betonwände ist ebenfalls in die
Position mit einzukalkulieren.
Material komplett liefern und fachgerecht
sowohl in die Mauerwerks- als auch die
Betonwände einbauen.
Wandhöhe bis ca. 3,25 m
10.__.0030
Anschlüsse Mauerwerk/Beton, Anker inkl. Schienen
10,00
m
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